« Kapitel A 6 Beschreibung des Oberamts Tettnang Kapitel B 1 »
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VII. Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.

1. Politischer Zustand.


Die Zeit der Römer und die der Gauverfassung.

Nachdem die Römer von Süden her bis an den Bodensee vorgedrungen waren und Tiber 16 Jahre vor Christi Geburt die Vindelizier von dessen diesseitigem Ufer zurückgedrängt hatte, fiel auch unser Bezirk unter Römische Herrschaft und wurde ein Theil der Römischen Provinz Rhätien.

Diese Herrschaft dauerte hier, zwischen dem Bodensee und der Donau, länger, als in den nördlichen Donauländern, wenn gleich sie, wie wir nachher finden werden, in dem diesseitigen Bezirke sich nicht sehr ausgebreitet zu haben scheint. Wie lange aber dieselbe gedauert habe, möchte schwer genau anzugeben seyn. Der Kampf der Lentienser Allemannen mit den Römern, dessen in der Beschreibung von Ravensburg S. 66 gedacht ist, beweist jedoch, daß wenigstens schon im 4ten Jahrhundert dieselbe auch hier ihrem Ende nahe gewesen sey. Obgleich die Allemannen, die sich an die Stelle der Römer gesetzt hatten, nach der Schlacht bei Zülpich, 496, sich unter die Herrschaft der Franken beugen mußten, so behielten| sie doch ihre eigene Verfassung unter eigenen Herzogen. Das Land war, wie anderwärts, in Gaue eingetheilt, an deren Spitze die Gaugrafen standen, eine Eintheilung, die am deutlichsten hervortritt unter den Karolingischen Königen, da die Herzogliche Gewalt aufgehoben war. Unser Bezirk gehörte theils zum Linzgau, theils zum Argengau; in einer neuerlich bekannt gewordenen Urkunde kommt auch der Schussengau wieder zum Vorschein.

Der Linzgau grenzte westlich, am untern Ende des Bodensees, an den Hegau, die Grenzen gegen den Argengau bildete die Schussen. Der Argengau zog sich von der Schussen an längs des Bodensees über Lindau nach Bregenz und bis in das Rheinthal hinauf, wo er an den Rheingau sich anschloß. Da nicht nur der Linzgau und der Argengau, sondern auch der Rheingau, so wie rückwärts der Nibelgau, häufig unter Einem Gaugrafen, dem Grafen des Linzgaues, vereinigt waren, so mag diß Veranlassung gegeben haben, daß man unter dem Namen Linzgau manchmal den ganzen Landstrich von Bodmann an bis Bregenz und in das Rheinthal hinauf begriff, und daß man daher selbst in Urkunden Orte zum Linzgau gerechnet findet, welche entschieden zum Argengau oder einem andern der genannten Gaue gehörten.

Betreffend den Schussengau, so haben wir schon bei Waldsee und bei Ravensburg die Meinung geäußert, derselbe sey entweder nur ein kleiner Untergau gewesen, oder habe die Benennung nur eine geographische Bedeutung gehabt. Diese Meinung wird nun auch vollkommen bestätigt durch die Urkunde, worin der Gau, der bisher nur durch eine einzige Urkunde bekannt war, zum zweiten Mal vorkommt. Es geschieht diß in einer von DümgeRegesta Badensia 1836. p. 67 – bekannt gemachten Urkunde K. Ludwigs des Frommen vom December 836. Durch diese Urkunde genehmigt und bestätigt der Kaiser eine Güter-Schenkung an das Kloster Reichenau, welche der Priester Engelbert, der auf dem K. Kammergut, Schussengau| (Scuzingauue) genannt, geboren und erzogen worden, zum Theil auf eben dieser Kaiserlichen Domäne an der Schussen gemacht hat, und am Ende der Urkunde wird von dem geschenkten Gegenstande gesagt, er sey gelegen in dem Gau Linzgau auf dem zum Dorf Theuringen (Duringa) gehörigen Gebiete.[1]

Diß vorausgeschickt, gehen wir nun auf die einzelnen, vorkommenden Orte über, wodurch wir zugleich die ältesten, oder wenigstens diejenigen Orte kennen lernen, welche zuerst namentlich aus dem Dunkel der Geschichte hervortreten. Nach den noch vorhandenen Urkunden lagen und kommen vor:

Im Linzgau:

Ailingen, Ailingas villa anno 774, Eilinga 875, Eilingun 879. Neugart Cod. Dipl. No. 56, 489, 516.

Bettenweiler, Patahinwilare, Patechinwilare, (Patachonis villa). 839. Ibid. Nr. 296. Neugart nimmt Bechlingen dafür, aber wohl irrig. Vergl. v. Arx St. Gallen 1. 156. Es gibt übrigens auch ein Bettenweiler im Oberamt Ravensburg, das ebenfalls im Linzgau lag. Ein Pettinvillare kommt in einer Urkunde bei Neugart v. J. 735 vor. Neugart erklärt dieses für Bettschweiler in Thurgau; nach v. Arx I. S. 26 war es aber Bettensweiler im Oberamte Wangen. Daß jedoch das obige B. nicht auch das letztere war, das im Argengau lag, geht aus dem Inhalt der Urkunde von 839 hervor.

Buchhorn (Friedrichshafen) Buachihorn 837. Buachthorn 872. Buochihorn 883. Buchihorn 885. Buochihorn 886. Ib. No. 272, 464, 555, 540, 566. Die dabei vorkommenden Gaugrafen sind Grafen des Linz- und Argengaues zugleich.

Eggenweiler, Eigileswilare 861. Ib. No. 394.

Fischbach, Fiscpach, 764 und 778. Ib. No. 43 und 71.

Mannzell, Cella Majoris, 818; Manun. cella 897, aber hier ohne Benennung des Gaues. Ib. 195 und 627.

Reute, Rutin, 972. Ib. No. 762.

Schnetzenhausen, Snezzinhusin, 808. Ib. No. 165.

Theuringen, Ober- und Unter-, 752, 783, 786, 818, 972. Ib. No. 17, 85, 95, 195 und 762, und anno 836 in der oben| angeführten Urkunde, wonach der Bezirk von Theuringen eine eigene Mark bildet, s. Ortsbeschreibung.
Im Argengau:

Apflau, Apfalaga, 769; marcha Apffelovva, 822. Apfulhovva und Alpfulhovve, 839. Ibid. No. 46, 214 und 269.

Haslach, Hasalacha, 882. Ibid. No. 532.

Hefighofen, Hebinchova, 813. No. 178.

Hemigkofen, Heminis Hoba, 866. No. 438.

Laimnau, Limauvia, Laimaugawilare, 769, Leimovva, 839. Ibid. No. 46 und 296.

Langen-Argen, Arguna, Argun, 773, 794, 798, 815, 839, 861, 865, 882, 907. Ibid. No. 54, 122, 136, 183, 403, 432, 445, 532 und 665.

Langensee, Langinse, 885. No. 555.

Mehetsweiler (?) Meginbrechteswilare, 867. No. 444.

Oberdorf, Operindorf, 769; Oberindorf, 839. No. 46 und 296.

Tettnang, Tetinanc, 882. No. 532.

Ein Verzeichniß der Gaugrafen ist schon in der Beschreibung von Ravensburg S. 67 gegeben. Aus den Gauen und den Gaugrafen gingen später erbliche Grafschaften und Grafen hervor.

Die erblichen Grafschaften und deren Grafen.

Die alten Grafschaften in unserer Gegend waren Heiligenberg, Altdorf und Buchhorn, wozu dann noch durch Theilung, Bregenz, Tettnang u. a. kamen. Heiligenberg berührte, wie wir unten sehen werden, den diesseitigen Bezirk nur ganz wenig, die Geschichte der Welfischen Grafschaft Altdorf ist schon bei Ravensburg abgehandelt; wir haben es daher hier nur mit der Grafschaft Buchhorn und der später entstandenen Graf- und Herrschaft Tettnang und Argen zu thun.

Die Grafen von Buchhorn waren Abkömmlinge der mächtigen Gaugrafen vom Linz- und Argengau und damit Stamms-Verwandte der Welfischen Herzoge und Grafen von Altdorf. Wie allmählig der Titel Gaugraf verschwindet und wie schon Graf Ulrich, der Gemahl der Wendelgard (907–927), Graf von Buchhorn oder der| Buchhorner genannt wird, weil er seinen Sitz zu Buchhorn hatte, ist in der Beschreibung von Ravensburg S. 69 gezeigt. Doch ist hier nachträglich noch zu bemerken, daß in späterer Zeit noch Graf Otto d. ä. von Buchhorn nur mit Angabe des Gaues vorkommt, indem nämlich nach einer Urkunde v. J. 1058 ein gewisser Swigger ein Gut bei Owiltingri in pago Linzgowe in comitatu Ottonis comitis schenkt. Lunig Spicil. Eccl. III. 403. (Nach Hormayr I. 343.) Graf Ulrich von Buchhorn war ein Sohn Ulrichs des Grafen im Linz- und Argengau.[2] Man vergleiche Neugart, Ep. Const. p. 198 etc. Seine Besitzungen erstreckten sich bis nach Rhätien hinauf. Er hatte 3 Söhne, den jüngsten derselben, der ihm erst nach seiner Rückkehr, 919, aus der Gefangenschaft geboren wurde, Burkhardt der Ungeborne genannt, weil seine Mutter während der Geburt starb, weihte er der Kirche, er wurde Abt von St. Gallen. Die beiden andern Söhne Adalhard und Uzzo oder Ulrich theilten das väterliche Erbe unter sich; Ulrich erhielt Bregenz und hieß von nun an Graf von Bregenz, Adelhard behielt Buchhorn und hieß Graf von Buchhorn. Vergleiche Neugart Ep. Const. p. 198 etc. Auf diese Weise theilte sich das Buchhornische Haus in zwei Linien. Auf Adalhard folgte sein Sohn Richar als Graf von Buchhorn und auf | diesen sein Sohn Otto I., der Gemahl der Bertha, der Stifterin des Klosters Hofen. Mit Otto II., dem Sohne des vorigen, schloß sich die Reihe der Grafen von Buchhorn auf eine tragische Weise. Otto raubte in wilder Leidenschaft dem Grafen Ludwig (wahrscheinlich von Pfullendorf) seine Gattin und ließ sich, obgleich bereits verehlicht, mit ihr trauen, büßte aber diesen Frevel mit seinem Leben; denn der Bischof Gebhard von Constanz sprach den Kirchenbann über ihn aus, und Otto wurde 1089 von den Dienern des Grafen Ludwig erschlagen. Neugart Ep. Const. 417. Otto war kinderlos und seine Güter wurden jetzt von den Welfen, als Stamms-Verwandten der Buchhorner, trotz den nähern Ansprüchen der Grafen von Bregenz, in Besitz genommen. Von ihnen kamen sie mit den übrigen Welfischen Gütern 1189 an das Hohenstaufische Haus. Nach dem Untergang der Hohenstaufen wurden die Welfischen Besitzungen, wie schon bei Ravensburg ausführlich gezeigt ist, zum Reich eingezogen und als Reichs-Landvogtei verwaltet. Zu dieser Landvogtei gehörte jedoch nicht der südöstliche Theil des Oberamtsbezirks, sey es, weil dieser noch unter den Hohenstaufen in fremde Hände, oder weil er, was wahrscheinlicher ist, gar nie an die Welfen und also auch nicht an die Hohenstaufen, sondern gleich bei der Theilung zwischen Buchhorn und Bregenz an die letztere Linie gekommen und mit Bregenz verbunden geblieben war. Indessen starb mit dem Welfischen Hause zu gleicher Zeit auch das Haus der alten Grafen von Bregenz aus, und an ihrer Stelle erscheinen die Grafen von Montfort sowohl im Besitze von Bregenz, als von Tettnang.
Die Grafen von Montfort.
Es kann nicht die Absicht seyn, die weitläufige und verwickelte Geschichte der Grafen von Montfort hier abhandeln zu wollen; nur die Frage von ihrer Abstammung wollen wir etwas näher, im Übrigen aber ihre Geschichte| nur so weit berühren, als es zur Erläuterung der Geschichte unsers Bezirks nöthig ist.[3] Zuerst wollen wir einen Blick auf ihren Ursprung werfen. Man hat häufig das Schloß Tettnang, Schloß Montfort und die Grafschaft oder Herrschaft Tettnang Grafschaft Montfort genannt; beides aber ist unrichtig, und man würde sehr irren, wenn man den Ursprung der Grafen davon ableiten wollte. Die Burg, welche Montfort hieß und wovon auch die Grafen von Montfort den Namen von Montfort führten, lag im obern Rheinthal, unweit Feldkirch, und der Bezirk, dem man ehedem vorzugsweise, wiewohl auch uneigentlich, den Namen Grafschaft Montfort beilegte, war der Herrschaftsbezirk Feldkirch. In dieser Burg und ihrem Bezirk will man jedoch noch nicht die Wiege der Grafen von Montfort erkennen, sondern man will ihren Ursprung weiter herleiten. Nach der herrschenden Meinung sollen die Grafen von Montfort aus Hohen-Rhätien abstammen, und dahin mehr als 500 Jahre vor Christi Geburt, mit andern Edeln aus Tuscien vertrieben, gekommen seyn. Dort in Hohen-Rhätien schon sollen sie eine Burg Montfort, und, weil der Name von Bedeutung ist, auch eine Burg Ruck, Hohen-Ruck gehabt haben und in späterer Zeit erst weiter in das Rheinthal herabgerückt seyn, und hier ein neues Montfort erbaut haben. Von dort sollen auch die Pfalzgrafen von Tübingen abstammen und sollen ein Zweig ihres Stammes seyn. Allein während es unzweifelhaft in der Gegend von Feldkirch ein Alt- und Neu-Montfort und bei Blaubeuren ein Ruck gab, hat man bis jetzt weder von einer Burg Montfort noch von einer Burg Ruck in Hohen-Rhätien eine zuverläßige Spur gefunden, und will man die Burg Realt (Rhaetia alta) in Hohen-Rhätien oder die Burg| Aspermont, Ruch-Aspermont, dafür annehmen, so ist zu bemerken, daß diese beiden Burgen erweislich ihre eigenen Geschlechter hatten, welche mit den Grafen von Montfort in gar keiner Verbindung standen. Was aber die Pfalzgrafen von Tübingen und ihre Abstammung betrifft, so ist schon in der Beschreibung des Oberamts Blaubeuren S. 128 etc. und noch mehr in der Beschreibung des Oberamts Ulm (bei Albeck, Langenau etc.) gezeigt worden, daß die Pfalzgrafen viel wahrscheinlicher von Ruck bei Blaubeuren, oder überhaupt aus der dortigen Gegend, als aus Hohen-Rhätien abstammen; und daß sie nicht von dem Montfortischen Hause ausgegangen, sondern umgekehrt die Grafen von Montfort ein Zweig des pfalzgräflichen Hauses Tübingen sind, wollen wir jetzt zu zeigen versuchen. Wir verbergen uns zwar nicht, daß gegen diese Ansicht noch manche Zweifel sich erheben lassen, glauben aber, daß sie sich wenigstens auf bessere Gründe stütze, als die entgegengesetzte, und wollen sie daher auch hier, wie sie sich in Folge sorgfältiger Untersuchungen dargeboten hat, mittheilen. In älteren Zeiten war Rhätien, wie Allemannien, in verschiedene Gaugrafschaften getheilt, und man findet vom 8ten bis ins 12te Jahrhundert eine Reihe von rhätischen Gaugrafen, sowie von einzelnen Gütern in Urkunden und Schriften aufgezeichnet. Mit Recht sollte man erwarten, darin auch irgend eine beglaubigte Spur von Grafen von Ruck oder Montfort finden zu können, wenn dieselben aus Rhätien abstammen und schon in den frühesten Zeiten eines der begütertsten Geschlechter dort gewesen seyn sollen. Aber vergeblich forscht man nach einer solchen Spur, nur unbeglaubigte Angaben sprechen von Grafen von Montfort vor dem 12ten Jahrhundert. Selbst der gelehrte Forscher, der ums Jahr 1525 von den Grafen v. Montfort den Auftrag hatte, die Genealogie des Montfortischen Hauses zu untersuchen, mußte bekennen: „aber wiederumb zu kommen uff die Graffen von Montfort, da find ich| keinen ältern, denn Graf Haugen von Montfort, der ein Herr zu Feldkirch geweßt und 1218 das Johanniter Kloster (Haus der Johanniter Ritter) zu Feldkirch gestiftet hat.“ Tettnanger handschriftl. Werk. Hingegen ist es eine erwiesene Thatsache, daß die Nachkommen der Linz- und Argengauischen Gaugrafen, die Grafen von Bregenz, auch Gaugrafen in Chur-Rhätien, daß sie Herren des Landes waren, in dessen Besitze man später die Grafen von Montfort findet, und daß sie selbst die Vogtei über das Bisthum Chur besessen haben. Die Beweise wollen wir kurz anführen. Schon Graf Ulrich, der erste, der sich von Bregenz schrieb, wird in einer Urkunde K. Heinrichs IV. vom Jahr 1095 Graf in Chur-Rhätien genannt – „in Curvalia, in Comitatu Odalrici comitis de Braganicae.“ – Ebenso wird sein Sohn Rudolph, der Mitstifter und erste Schirmsvogt von Ochsenhausen, in einer Urkunde K. Heinrichs V. vom Jahr 1110, in einer andern von K. Lothar III. vom Jahr 1125 als Gaugraf in Rhaetia Curiensi, und sowohl in der Ochsenhauser Chronik, als in andern Schriften bald Graf von Chur, Comes Curiensis, bald Graf von Bregenz, Comes Brigantinus genannt. Den letztern Titel: Rudolfus Comes Curiensis hat er auch in einer Urkunde vom Jahr 1127, wodurch er von dem Grafen Eberhard von Kirchberg das Gut Hattenburg eintauscht, um es zu dem Kloster Ochsenhausen zu stiften, ebenso in einer Urkunde von 1142 und in einer Urkunde K. Friedrichs I. vom Jahr 1170 wird er noch als vormaliger Schirmsvogt von Chur bezeichnet; denn indem der Bischof Egino dem Sohn des Kaisers, dem Herzog Friedrich von Schwaben, die Schirmsvogtei Chur überträgt, geschieht diß mit denselben Rechten, womit sie Comes Rudolfus de Bregence und nachher Comes Rudolfus de Phullendorf, der sie zu Gunsten des Kaisers abgetreten hat, besessen haben. Herrgott, Nr. 240. Ja, in einer von v. Hormayr wiewohl mit einigen unrichtigen Beisätzen mitgetheilten urkundlichen Stelle wird | selbst die Burg Montfort als eine Besitzung des Grafen Rudolphs von Bregenz bezeichnet. Rudolph schenkte nämlich dem Kloster Hofen Güter in Walichgowe in dioecesi Curiensi, sodann den Ort Altiburg oder Nilwiloch bei seiner Stadt Montfort, „juxta urbem suam Montifort.“[4] S. die Urkunden bei Herrgott Geneal. Habsb. No. 191, 192, 208, 221, 240; bei Eichhorn Episc. Cur. No. 38, 40, 44 und 80. v. Hormayr sämmtliche Werke, B. 1. S. 327 etc. Wenn nun bis ins 12te Jahrhundert überall keine sichere Spur von den Grafen von Montfort zu finden ist, und wenn die Güter, in deren Besitze sich die Grafen von Montfort später befanden, erweislich den Grafen von Bregenz gehörten, so muß man doch wohl annehmen, daß sie vor jener Zeit überhaupt nicht vorhanden waren. Und wirklich findet man auch erst nach der Mitte des 12ten Jahrhunderts die erste unzweifelhafte Spur eines Grafen von Montfort. Es ist Graf Hugo, der jetzt als solcher erscheint, dessen Erscheinen aber zugleich einen neuen Beweis liefert, daß von früheren Grafen von Montfort nicht die Rede seyn konnte, denn die Güter, in deren Besitz man ihn findet, sind dieselben, welche die Grafen von Bregenz vor ihm besessen haben. Selbst bei ihm aber läßt sich, wie wir gleich sehen werden, noch zweifeln, ob er wirklich schon den Titel Montfort geführt habe. Da jedoch sein Sohn gleiches Namens unzweifelhaft denselben führte, so können wir in ihm den Stammvater des Montfortischen Hauses erkennen, und es fragt sich jetzt nur: Wer war dieser Graf von Montfort, welchem Geschlechte gehörte er an? Die Antwort auf diese Frage finden wir in folgenden Urkunden gegeben. In einer Urkunde vom 25. December 1162, wodurch K. Friedrich I. die Privilegien des Klosters Kreuzlingen bestätigt, stehen| als Zeugen: der Pfalzgraf Friedrich und sein Bruder Hugo von Montfort. „Friedericus Comes Palatinus et Hugo frater ejus Montisfortis,“ Guillimann Habsburgiaca p. 215. Graf Hugo von Montfort war also ein Zweig des pfalzgräflichen Hauses Tübingen. Zwar scheint es, daß der Name „Montisfortis“ ein von Guillimann selbst erst eingeschobener Beisatz sey; diß ändert jedoch in der Hauptsache nichts, denn diese wird durch eine andere Urkunde vom Jahr 1209 bestätigt, worin der gleichnamige Sohn Hugos unzweifelhaft als Graf Hugo v. Montfort erscheint und zwar mit dem Pfalzgrafen Rudolph von Tübingen, der ausdrücklich sein leiblicher Bruder genannt wird: Hugo Comes de Monteforti et carnalis frater ejus Rudolfus videlicet Palatinus de Tubingen.[5] Hugo der Vater, gemeiniglich Hugo III. genannt, war ein Enkel des Pfalzgrafen Hugo I., des Mitstifters von dem Kloster Blaubeuren und ohne Zweifel ein Sohn desjenigen Hugo, der in der ersten Hälfte des 12ten Jahrhunderts in mehreren Urkunden, mit dem Sohn selbst 1159 in einer Urkunde K. Conrads II. als Graf von Tübingen, in der Stiftungs-Urkunde des Klosters Herrenalb aber 1148 erstmals als Pfalzgraf vorkommt, Schanat. Hist. Ep. Worm. No. 76. Besold D. r. S. 125. Er hatte einen ältern Bruder, den oben erwähnten Friedrich, der dem Vater in der Pfalzgrafschaft folgte, während Hugo| Selbst die Montfortischen oder vielmehr Bregenzischen Güter erlangte, denn, wie sich bald zeigen wird, waren es keine andern als diese. Auf welche Weise aber Hugo zu dem Besitze jener Güter gelangte, diß erklärt sich einfach dadurch, daß seine Gemahlin, mit Namen Elisabeth, eine geborne Gräfin von Bregenz, die Tochter Rudolfs, des letzten Grafen von Bregenz und Chur-Rhätien, und die einzige Erbin desselben war, ultima Brigantiae haeres, wie sie in den Aufzeichnungen des Klosters Mehrerau bei Bregenz genannt wird.[6] Mit ihr erhielt Graf Hugo von Tübingen| die ansehnlichen Bregenzischen Güter, erscheint darum auch in einer Urkunde des K. Friedrich I. vom Jahre 1158 als Graf von Chur-Rhätien (Herrgott, Nr. 233) und wird in der Bebenhäuser Chronik und in andern alten Schriften Pfalzgraf von Tübingen und Graf von Bregenz und Chur-Rhätien genannt. Er scheint seinen Sitz auf der alten Burg Montfort genommen zu haben, wo ihn vielleicht schon sein Schwiegervater, der Graf Rudolph von Bregenz, aufgeschlagen hatte und darum wurden er und seine Nachkommen auch nicht mehr Graf von Bregenz, sondern Grafen von Montfort, Comites de Monteforti, genannt.[7] Nach dem Tode seines Bruders Friedrich, der zu Ende des Jahres 1162 gestorben seyn muß, erhielt Hugo| auch die Pfalzgrafschaft Tübingen, und führte von dieser Zeit an auch den Titel Pfalzgraf von Tübingen. Seine weitere Geschichte, wie er 1164 auf seiner Pfalz Tübingen von dem Herzog Welf und seinen Verbündeten angefallen und dadurch in einen blutigen Kampf mit diesem verwickelt, wie er nachher in langer Gefangenschaft gehalten wurde, und nach seiner Befreiung mit seiner Gemahlin Elisabeth das Kloster Marchthal neu stiftete etc., gehört mehr in die Geschichte der Pfalzgrafen von Tübingen, als hierher. Hugo starb 1181, seine Gemahlin Elisabeth lebte noch 1188, denn in diesem Jahre führt sie ihr Sohn Rudolph bei einer Schenkung an das Kloster Bebenhausen noch als lebend an. Neugart, C. D. No. 884. Hugo und Elisabeth hinterließen zwei Söhne, wovon der ältere Rudolph, der jüngere aber Hugo hieß; ein dritter Namens Friedrich war ohne Zweifel nicht Sohn, sondern der Bruder des Vaters Hugo. Rudolph und Hugo waren die Erben der väterlichen und mütterlichen Güter, eine Zeit lang lebten sie, wie auch die eben angeführte Urkunde vom Jahr 1188 zeigt, wenigstens was die Allodien betraf, noch in Gütergemeinschaft, später aber theilten sie, wie auch aus der früher schon angeführten Urkunde vom Jahr 1209 erhellt. Rudolph, schon durch seine Geburt als der ältere Bruder Pfalzgraf, erhielt die Tübingischen Güter und machte sich als Stifter des Klosters Bebenhausen bekannt, Hugo, der jüngere Bruder, erhielt die mütterliche Erbschaft und pflanzte das Geschlecht der Grafen von Montfort fort, das von nun an eine eigene, abgesonderte Linie des pfalzgräflichen Hauses Tübingen bildete, übrigens das Wappen des Stammhauses, die rothe Fahne, beibehielt, jedoch mit dem für die Stammverhältnisse sehr bemerkenswerthen Unterschiede, daß das goldene Feld in ein silbernes verändert wurde. So war also der Pfalzgraf Hugo III. von Tübingen der Stammvater und seine Gemahlin Elisabeth die Stammmutter des gräflichen Hauses Montfort. Als diese führte| Elisabeth, mit ihrem Gemahl Hugo auch die Reihe der Grafen von Montfort an, welche nach den Handschriften über das Montfortische Geschlecht in dem fürstlichen Archiv zu Zeil, deren Mittheilung wir der großen Güte des Herrn Fürsten verdanken, noch im Jahr 1644 in dem Schlosse Hohen-Bregenz, gewöhnlich Pfannenberg, jetzt Gebhardsberg genannt, auf die Wand gemalt zu sehen waren.

Groß und bedeutend waren die Besitzungen des neuen Hauses, das Montfortische Geschlecht glänzte lange als eines der mächtigsten und angesehensten in- und außerhalb Schwaben. Die Graf- und Herrschaften Feldkirch, Werdenberg, Sargans, Sonnenberg, Bregenz, Rothenfels, Tettnang, Argen, Heiligenberg, Sigmaringen, Scheer etc., gehörten alle demselben an, aber bald schwächte es sich durch Theilungen, Uneinigkeit und üblen Haushalt; es entstanden eben so viele Linien, als das Haus Herrschaften hatte, immer verfolgte eine Linie die andere, und so tief sank endlich das berühmte Geschlecht herab, daß es ein Gegenstand des Mitleidens wurde. Die letzten seiner Besitzungen waren die Herrschaften Tettnang und Langenargen, die wir nun, ehe wir auf den Untergang des Hauses kommen, noch etwas näher berühren wollen.

Die Herrschaften Tettnang und Langenargen waren eine alte Besitzung der Grafen des Linz- und Argengaues. Durch die oben erwähnte Theilung unter ihren Nachkommen kamen sie an das Bregenzische Haus; denn es ist nicht wahrscheinlich, daß sie der Buchhornischen Linie zugetheilt worden waren. Mit der Bregenzischen Erbschaft erhielt der Pfalzgraf Hugo von Tübingen auch diese Herrschaften und sie wurden somit ein Erbtheil seiner Nachkommen, der Grafen von Montfort. Zwar könnte man Zweifel erheben, ob Hugo mit seiner Gemahlin Elisabeth gleich anfänglich auch Bregenz und die daran grenzenden Herrschaften diesseits des Bodensees erhalten habe; allein dieser Zweifel wird durch nachstehende Thatsachen widerlegt. Schon im Jahr 1169 schenkte Elisabeth, die Gemahlin| Hugos von Tübingen, ein Gut zu Langenargen an das Kloster Isny, 1187 machte ebendaselbst und an dasselbe Kloster ihr Sohn, der Pfalzgraf Rudolph, eine Schenkung, und erscheint in einer Urkunde von dem nämlichen Jahr auch als Lehensherr in Langenargen, und im Jahr 1220 verleiht ein Graf Rudolph von Montfort dem bei Bregenz gelegenen und von den Grafen von Bregenz gestifteten Kloster Mehrerau verschiedene Freiheiten. Dazu kommt noch, daß noch zu Lebzeiten der Elisabeth mehrere Edle aus der Gegend von Bregenz als Ministerialen der Pfalzgrafen von Tübingen und Herren von Montfort erscheinen, so namentlich in der oben angeführten Urkunde vom Jahr 1188 bei Neugart ein Udalricus de Bregancia und sein Sohn Peregrinus.[8] Doch scheint es, daß wenigstens ein Theil von der Herrschaft Bregenz in den Händen des Oheims der Elisabeth, des Grafen Rudolphs von Pfullendorf geblieben und erst später wieder mit dem übrigen Besitze vereinigt worden sey. Durch Theilung wurde Bregenz schon frühzeitig von dem Hauptstamme getrennt und der Besitz einer von Bregenz zugenannten Nebenlinie; durch weitere Theilung in dieser Linie entstand dann die weitere Nebenlinie Tettnang.[9] Die Zeit, wenn letzteres geschehen, läßt sich nicht genau angeben. Aber schon in dem Kampfe, welchen der| Graf Wilhelm von Montfort, Abt von St. Gallen, und seine Brüder gegen den Kaiser Rudolph I. führten, schon im Jahre 1284 erscheint Graf Rudolph von Montfort als „Graf Rudolph von Tettnang.“[10] Dieser Rudolph ist nun der Stammvater der Tettnangischen Linie Montfort. Ihm folgte sein Sohn Haug oder Hugo von Tettnang, und sofort eine lange Reihe von Grafen von Montfort-Tettnang, denn die Nebenlinie Tettnang war diejenige, welche sich am längsten unter allen erhielt. Mehrmals wurden Tettnang und Bregenz wieder vereinigt; nachdem aber eine Veräußerung auf die andere gefolgt, schon 1375 das Hauptgut, die Grafschaft Feldkirch, und zuletzt 1523 auch die Grafschaft Bregenz an das Haus Östreich, die Grafschaft Rothenfels aber 1566 an die von Königsegg verkauft worden waren, blieb nur noch die Graf- und Herrschaft Montfort und Argen übrig. Der Umfang dieser Besitzung ist schon S. 5 angegeben. Sie enthielt eine Bevölkerung von ungefähr 10.000 Einwohnern zu Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts. Die Grafschaft Tettnang wurde früher gemeiniglich nur Herrschaft, erst in späterer Zeit auch Grafschaft genannt, nie aber nannten sich ihre Besitzer Grafen von Tettnang, ihr Titel war: „Graf zu Montfort, Herr von Bregenz,| zu Tettnang und Argen,“ und unrichtig ist es, wenn man sie Grafschaft Montfort und das Schloß zu Tettnang Schloß Montfort nennt. Die Besitzung war reichsunmittelbar und die Grafen hatten Sitz und Stimme in dem Grafen-Collegium auf Kreis- und Reichstagen. Nur die zugehörige Herrschaft Schomburg war ritterschaftlich. Das Amt Hemigkofen wurde häufig wohl darum nur als besonderer Bestandtheil aufgeführt, weil es in früherer Zeit einmal von der Bregenzer Linie an die Tettnanger besonder verkauft worden ist. Die Herrschaft Tettnang war Reichslehen, Argen und Schomburg aber waren Allodium. Obgleich auf das mäßige Besitzthum von Tettnang zurückgebracht, stand das Montfortische Haus doch immer noch als eines der ersten in Schwaben da, es erhielt sich auch bei Ehren und Ansehen bis in das 18. Jahrhundert. Aber um so schneller eilte es jetzt seinem Untergang entgegen; gewohnt, auf einem großen Fuß zu leben, und die Ausgaben nicht nach den Mitteln zu bemessen, versanken die Grafen so sehr in Schulden, daß sie sich kaum mehr zu helfen wußten. Theilnehmend trat zwar 1. Juli 1755 das Östreichische Haus mit einem Anlehen von 500.000 fl. in das Mittel, mit dieser Summe war jedoch den Grafen um so weniger geholfen, als sie davon einen bedeutenden Rabatt erleiden mußten. Es schien auch nicht die Absicht zu seyn, ihnen gründlich zu helfen. Da die Grafen, wie vorauszusehen war, weder mit Zinsen noch Capitalablösung einzuhalten vermochten, vielmehr neue Schulden machten; so war ihre Noth bald noch größer als vorher. Denn jetzt wurden sie nicht nur von den Privatgläubigern, sondern auch und noch mehr, als von diesen, von der Kaiserlichen Hofkammer gedrängt. Um sich zu helfen, verkaufte 1768 der damals regierende Graf Franz Xaver und sein Bruder Graf Anton, General-Major des schwäbischen Kreises, die einzigen, welche noch übrig waren, die Herrschaft Langenargen an Churbayern für 800.000 fl. Allein | Östreich widersetzte sich diesem Kauf, und die Verlegenheit der Grafen wurde mit jedem Jahre größer, die Schuldenmasse war zuletzt bis auf 1.150.000 fl. angewachsen. Jetzt hatten sie keine andere Wahl mehr, als zum Äußersten zu schreiten, und ihrer Besitzungen, sich ganz zu entschlagen. „Weil denn,“ erklären die armen Brüder in dem Concept eines Abtretungs-Vertrags, „unsere Bedrängnisse leider auf den höchsten Gipfel fast alles Elends und der Dürftigkeit gestiegen, so haben wir am vorzüglichsten befunden, was uns Se. Hochf. Gnaden der Bischof zu Constanz haben eröffnen lassen, S. K. Majestät zu bewegen, sich zwischen uns und die Creditorschaft ins Mittel zu legen etc. Wir übergeben daher und treten ab an S. K. K. Majestät alle unsere Herrschaften und Güter etc. Dagegen lassen Sich S. K. K. Majestät die Begebung der Herren Grafen auf ihre sämmtliche Graf- und Herrschaften allerhuldreichst gefallen und bewilligen die Vorschläge des Herrn Bischofs von Constanz, 1) daß die Forderungen der Creditoren übernommen und mittelst einer gütlichen Ausgleichung befriedigt werden; 2) dem abtretenden Herrn Grafen Franz Xaver für ihn und seine Frau Gemahlin, auch allenfallsige Kinder, so lange jener lebt, jährlich 6000 fl.; seinem Herrn Bruder dem Generalmajor aber 2000 fl. allergnädigst und ohne allen Abzug gereicht werden.“ So geschehen Tettnang, 13. August 1779. – Bei dieser Übereinkunft blieb es denn auch, nachdem Östreich die Schuldner mit einer Summe von 300.000 fl. abgefertigt hatte, trat es am 22. August 1780 förmlich und feierlich den Besitz der Graf- und Herrschaften an. Der Graf Franz Xaver starb glücklicher Weise noch in demselben Jahre, 23. März 1780 zu Mariabrunn, ohne Kinder; sein lediger Bruder, Anton, aber 1787 zu Tettnang; beide in den betrübtesten Umständen, s. Mariabrunn und Tettnang. So endete eines der ersten, mächtigsten und angesehensten Geschlechter Schwabens, dessen Name mehr als 600 Jahre lang geglänzt hatte. |
Vertheilung des Oberamts-Bezirks vor 1803.
Bildung des jetzigen Zustandes.
Außer Östreich und Montfort hatten schon frühe und zum Theil vor jenen auch andere Herrschaften, insbesondere Stifter und Klöster und einzelne Städte, sowie verschiedene adelige Geschlechter Theil an dem Oberamtsbezirk. Aus der ehemaligen Grafschaft Buchhorn hatte sich das Städtchen Buchhorn zur unmittelbaren Reichsstadt emporgeschwungen, und in dem auf der westlichen Grenze jenseits der Roth-Ach gelegenen Theile des jetzigen Gemeindebezirks Ober-Theuringen besaß die Grafschaft Heiligenberg die Oberherrlichkeit, wie sie denn noch jetzt die Jagdgerechtigkeit daselbst besitzt, und in ältern Zeiten sprach sie gegen die Landvogtei lang auch die Oberhoheit über die Ämter Dürrnast und Fischbach an, Ansprüche, welche vermuthlich noch auf die alte Gaueintheilung sich stützten. Hauptsächlich aber waren auch mehrere alte adelige Geschlechter in dem Oberamtsbezirke ansäßig. Die bedeutendsten davon waren die von Liebenau, von Löwenthal oder Aistegen, v. Baumgarten, v. Ebersberg, v. Schomburg, v. Summerau, v. Theuring. Sie verschwanden aber fast alle schon sehr frühe, und in den Besitz ihrer Güter traten theils die Grafen von Montfort, theils Klöster und Städte. So bildete sich denn allmählig der politische Zustand, wie er vor der großen Auflösung im Jahr 1803 bestand. Den größten Theil des Oberamtsbezirks hatte das Haus Östreich als Inhaber der Landvogtei und als Herr der Montfortischen Besitzungen inne, der Rest war zwischen den Reichsstiften Weingarten, Weißenau und Ochsenhausen, den Reichsstädten Buchhorn, Ravensburg und Lindau und dem Thurgauischen Kloster Kreuzlingen in der oben S. 4 angegebenen Weise verteilt. Östreich hatte für die vormals Montfortischen Besitzungen zu Tettnang ein eigenes Oberamt mit Oberamtsräthen etc. aufgestellt, das unter der Regierung von Freyburg stand, die landvogteilichen Besitzungen wurden von Altdorf aus| unter derselben Regierung verwaltet. Das Kloster Kreuzlingen unterhielt einen eigenen Statthalter, der zu Buchhorn seinen Sitz hatte, zu Hofen befand sich ein Weingartischer Rath und Vogtei-Verwalter.

Die verschiedenen Besitzungen bildeten in Beziehung auf Steuern eigene Landschaften mit Landschaftskassen, s. S. 78.

Durch den Reichsdeputations-Schluß von 1803 kam die Reichsstadt Buchhorn an Churbayern, das Kloster Weingarten mit seinen Besitzungen an den Fürsten von Nassau-Oranien, das Kloster Weißenau an den Grafen von Sternberg-Manderscheid, und Ochsenhausen an Metternich, die Kloster Kreuzlingische Herrschaft Hirschlatt aber wurde dem Fürsten von Hohenzollern-Hechingen zugetheilt. Wie Östreich einen Theil der Weingartischen, Weißenauischen und anderer geistlichen Besitzungen vermöge des Heimfallrechts in Beschlag genommen und welche Verträge es darauf mit den Betheiligten geschlossen hat, ist schon bei Ravensburg gezeigt worden.

Durch den Preßburger Frieden von 1805 fiel die Landvogtei Schwaben und mit ihr das von Nassau an Östreich abgetretene Priorat Hofen und die Herrschaft Liebenau an die Krone Würtemberg, die Graf- und Herrschaft Tettnang aber an die Krone Bayern; 1806 wurden die Weingartischen Besitzungen des Fürsten von Nassau-Oranien, so wie die Weißenauischen des Grafen von Sternberg und das Ochsenhausische Schloß Herschberg der Würtembergischen Hoheit unterworfen und die ersten bald darauf völlig in Besitz genommen. 1810 wurden Tettnang und Langenargen mit der Landeshoheit über die Lindauischen Besitzungen von Bayern an Würtemberg abgetreten. Im Jahr 1813 kaufte endlich Würtemberg von dem Fürsten von Hohenzollern-Hechingen auch die Herrschaft Hirschlatt und befand sich damit in dem Besitz des ganzen Oberamtsbezirks.

| An die Stelle des Königl. Bayerischen Landgerichts Tettnang trat nun ein Königl. Würtembergisches Oberamt Tettnang, dem auch von dem aufgelösten Oberamt Altdorf das Unteramt Hofen mit denjenigen Orten der ehemaligen Landvogtei zugetheilt wurde, welche jetzt einen Bestandtheil desselben ausmachen, und 1813 vollends die Herrschaft Hirschlatt zugetheilt wurde. Tettnang und Friedrichshafen erhielten Königl. Kameralämter, jenes auch ein Forstamt, das aber 1828 wieder aufgehoben und mit Altdorf vereinigt wurde.


2. Kirchliche Verhältnisse.
Ob das Christenthum noch unter der Herrschaft der Römer in unserem Bezirke Eingang gefunden habe, wie dieß in der Nachbarschaft, zu Bregenz und Constanz der Fall war, ist ungewiß. Wenn es aber auch geschehen ist, so wurden die aufgehenden Keime nach der Römischen Herrschaft durch die Allemannen wieder unterdrückt. Sichere Spuren von christlichen Einwohnern findet man erst in den Urkunden des 8. Jahrhunderts. Da indeß die Besieger der Allemannen, die Franken, nach der Schlacht von Zülpich dem Beispiel ihres Königs folgend, zum Christenthum sich bekehrt hatten, da Constanz, wo sich das Christenthum von den Römern her erhalten zu haben scheint, schon nach der Mitte des 6. Jahrhunderts, freilich zum Theil, eben um unter den heidnischen Allemannen das Christenthum schneller zu verbreiten, Bischofssitz geworden war, da die irischen Glaubens-Apostel Columban und sein Schüler Gall zu Arbon schon 610 einen Pfarrherrn, den Priester Willimar fanden, so mögen auch vor jener Zeit schon sich manche Bekenner des Evangeliums in unserm Bezirke und vielleicht ganze christliche Gemeinden befunden haben. Gleichwohl findet man selbst im achten Jahrhundert noch keine beurkundete Nachricht von einer christlichen Kirche in dem Bezirke; es sind nur Geistliche, welche theils als Zeugen von Güterschenkungen| an das Kloster St. Gallen, theils als Schenkende selbst erscheinen, eben dadurch aber das Vorhandenseyn von Bekennern des Christenthums beweisen.

Solche Schenkungen kommen vor, nach den oben S. 84 schon bezeichneten Urkunden zu Bettenweiler, im Jahr 735, zu Ailingen 752, zu Theuringen 764 und 778 zu Fischbach, 769 zu Laimnau und Oberdorf, 773 zu Langenargen. Die Pfarrkirche zu Gattnau soll nach einer in der Pfarr-Registratur daselbst befindlichen Aufzeichnung schon im 7., ja sogar schon im 6. Jahrhundert ihren Anfang genommen haben. Die verschiedenen Orte, welche den Namen Zell führen, als Oberzell, Manzell, Brochenzell weisen ebenfalls auf alte geistliche Sitze hin, denn Cellen hießen gemeiniglich solche geistliche Wohnsitze, welche mit einem Bethaus oder Kirchlein verknüpft waren. Merkwürdig ist in dieser Beziehung besonders Manzell, nicht weniger aber auch Brochenzell, das seinen Namen – „Gebrochene Zelle“ – einer vielleicht schon von den Allemannen zerstörten Zelle verdankt, s. Ortsbeschreibung.

Nach der alten kirchlichen Eintheilung zerfiel der Oberamtsbezirk unter dem

Bisthum Constanz und Archidiakonat Algau, in folgende Landcapitel und Pfarreien:

1. Landcapitel Lindau mit den Pfarreien: Eisenbach, Gattnau, Goppertsweiler, Haslach, Hiltensweiler mit Langnau, Krumbach, Laimnau, Langenargen mit Mariabrunn und Oberdorf, Neukirch, Primisweiler, Tannau und Wildpoltsweiler.

2. Landcapitel Linzgau mit Fischbach, als ehemaligem Filial von Bermatingen.

3. Landcapitel Ravensburg mit Tettnang.

4. Landcapitel Theuringen mit Ailingen, (Bavendorf,) Berg, Brochenzell, Buchhorn und Hofen, jetzt Friedrichshafen, Eriskirch, Ettenkirch, Löwenthal, (Manzell,) Oberzell, Jettenhausen, Thaldorf, Theuringen.

| Diese Eintheilung erhielt sich bis ins Jahr 1810, wo mit der Bildung des Oberamts auch das Landcapitel oder Dekanat Tettnang errichtet und unter dieses sämmtliche Pfarreien des Oberamtsbezirks gestellt wurden, zu denen 1813 auch Kehlen mit Hirschlatt kam. Einige wenige Parzellen der Gemeinden Kaltenberg, Thaldorf und Unter-Meckenbeuern sind Pfarreien des Oberamts Ravensburg zugetheilt.

Klöster befanden sich früher mehrere in dem Oberamtsbezirke, als: Hofen, Langenargen, Langnau, Löwenthal, und in ältern Zeiten auch Argenhardt, Buchhorn, Manzell, Nonnenbach, wovon in der Ortsbeschreibung das Nöthige gesagt ist. Es befand sich aber kein unmittelbares Reichskloster darunter, und mit Ausnahme von Hofen und Löwenthal hatten die übrigen schon vor der großen Auflösung aufgehört.

Die Reformation fand zwar bei ihrem Erscheinen, wie fast überall, so auch in dem diesseitigen Oberamtsbezirke manche Anhänger, sie wurde aber bald wieder unterdrückt. Bekanntlich trat die benachbarte Reichsstadt Lindau und ebenso theilweise auch Ravensburg schon sehr bald der Reformation bei. Diese Beispiele konnten nicht ohne Wirkung bleiben, und sie fanden auch wirklich viele Nachahmung, selbst das Städtchen Tettnang war auf dem Wege, sich zu der neuen Lehre zu bekennen. Aber auf einmal erklärten sich die Grafen von Montfort, durch Östreichischen Einfluß bewogen, gegen dieselbe und arbeiteten ihrer Ausbreitung auf alle Weise entgegen. Graf Hugo erließ 1564 ein eigenes Mandat, wonach alle seine Unterthanen entweder sich zur katholischen Confession zu halten, oder aber das Land zu räumen hatten, und so hatte es denn mit der Reformation bald ein Ende. Die wenigen evangelischen Einwohner, welche sich jetzt in dem Oberamte befinden, rühren aus den neuern Zeitverhältnissen her; die evangelische Pfarrei Friedrichshafen, in der sie vereinigt sind, wurde erst im Jahr 1812 errichtet.

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3. Die besonderen Schicksale des Oberamts.

betreffend, können wir uns hier kurz fassen; sie bestehen hauptsächlich in Krieg und Kriegs-Ungemach.

Die Kriege der Allemannen mit den Römern, die Überschwemmung der Hunnen, die verheerenden Einfälle der Hungarn, die Fehden und Kämpfe des Adels und der Geistlichkeit im Mittelalter, die Kämpfe der Kaiser und Gegenkaiser um den deutschen Thron, der Widerstand der allemannischen Herzoge gegen ungebührliche Gewalt, die blutigen Händel der Welfen und Gibellinen, die Befreiungskämpfe der Schweizer, der Bauernkrieg, an dem die Montfortischen Unterthanen besonders lebhaften Antheil nahmen, der verheerende dreißigjährige Krieg, die französischen Kriege zu Ende des 17. Jahrhunderts und zuletzt der französische Revolutionskrieg trafen alle unsere Gegenden mehr oder weniger hart. Die einzelnen bemerkenswerthen Schicksale sind in der Ortsbeschreibung aufgezeichnet.


4. Alterthümer.
A. Römische,

Nach der oben (S. 29) angeführten Beschreibung, welche Ammianus Marcellinus noch im 4. Jahrhundert von der Beschaffenheit des Bodensees und seiner Ufer macht, läßt sich nicht erwarten, daß man bedeutende Überreste von Römischem Alterthum in unserem Bezirke finden werde. Die Römer scheinen sich hier auf einzelne Punkte an den Seeufern, und auf einzelne Wachposten an den Straßen, die durch den Bezirk führten, beschränkt zu haben.

Römische Straßen aber haben nach allen Anzeichen von dem See landeinwärts durch unsern Bezirk verschiedene geführt. Bei Friedrichshafen und zwar dem Schloß heißt ein Ösch der Markung „der Ösch zum Hochsträß,“ weiter nördlich auf der Markung von Unter-Lottenweiler kommt die Benennung „Steinmauern“ vor. Den Namen „Hochsträß“ führt ferner eine Höhe 1/4 Stde.| östlich von Tettnang, und es ist schon bei Ravensburg bemerkt worden, daß dasselbe wahrscheinlich einen Theil einer über Waldburg führenden Straße ausmachte. In der Linie dieses Straßenzugs liegt auch der zur Gemeinde Kaltenberg gehörige Weiler, Namens „Straß,“ ad Stratam. Somit hätten wir hier die Spuren von zwei Römischen Straßen, wovon die eine von Schloß Friedrichshafen ausging und in der Richtung der jetzigen Kornstraße nach Frohnhofen etc. lief, die andere aber von Langenargen aus auf der jetzigen Tettnanger Straße an der Gießenbrücke vorüber, und von da auf der Höhe nach Waldburg, von dort aber nach Aulendorf, oder auch rechts nach Wurzach etc. zog. Daß sich von Langenargen aus noch eine dritte Straße, längs der Argen nach Wangen hinaufgezogen habe, machen die dortigen Befestigungen mehr als wahrscheinlich, und wird sich noch näher in der Beschreibung des Oberamts Wangen herausstellen. In den vortrefflichen Heften des Königl. Bayerischen Regierungs-Directors v. Raiser, namentlich „Oberdonau-Kreis“ I. Abthlg. S. 31 und folg. ist gezeigt, daß zur Zeit der Römer wegen der Beschaffenheit der Seeufer, die damals zum Theil selbst noch See waren, von Bregenz, dem Hauptpunkt der Römischen Niederlassungen, nach Lindau und ebenso bis Langenargen keine Communication zu Land, sondern nur zu Wasser stattgefunden, und daß von Langenargen aus eine Römische Landstraße an der Argen hinauf nach Wangen etc. geführt habe. Diese Straße lief vermuthlich, wie noch jetzt die Straße von Langenargen nach Lindau, auf der vorigen bis an die Gießenbrücke hin, die einen Übergang über die Argen bildete. Dort fiel sie von jener ab, und wendete sich über die Brücke rechts und lief sodann über die Anhöhe zwischen der Argen und dem Bodensee nach der Burg Neu-Ravensburg hin, wo eine Stelle noch die Altstadt heißt. Von Bauwerken finden sich nur wenige Spuren. Es ist bereits bemerkt worden, daß sich die Römer bei| Besetzung unsers Bezirks auf einzelne Punkte, namentlich auf solche, die sie zu Landungsplätzen an dem Seeufer geschickt fanden, oder solche, die zur Beschützung ihrer Straßen und Grenzen dienen konnten, beschränkt haben. Unter den erstern waren ohne Zweifel Argen und Buchhorn oder Friedrichshafen, die, wie Lindau und Wasserburg, schon durch ihre Lage als feste und sichere Punkte sich darboten. Zu Argen sollen zwei römische Wachthürme gestanden haben, und noch in späterer Zeiten fand man unverkennbare Spuren von römischem Bauwerk daselbst, ebenso ließen sich solche auch zu Buchhorn wahrnehmen, s. Ortsbeschreibung. Auf den Höhen zu beiden Seiten der Argen befindet sich eine doppelte Reihe von alten Burgstellen, nicht nur in dem diesseitigen Bezirke, sondern auch weiter hinauf in dem Oberamte Wangen; in dem diesseitigen Bezirke namentlich, und zwar auf dem nördlichen Thalrande: Hochwacht (neue Welt), Drackenstein, in der Nähe von Laimnau, Neu-Summerau, Pflegelberg und Schomburg; auf der linken, südlichen Seite der Argen: Gießen, Lehnensburg, Alt-Summerau, Arnoldsburg bei Hiltensweiler, Hochburg, Schomburg gegenüber. Es ist kaum zu bezweifeln, daß die Schlösser, die auf diesen Punkten standen, auf Römischen Grund gebaut waren; in den Ruinen von Alt-Summerau steht noch der Rumpf eines Thurms, der offenbar römischen Ursprung verräth. Die beiden einander gegenüber liegenden Punkte Hochwacht und Lehnensburg verteidigten den Eingang in das Argenthal und zugleich den Übergang über die Argen, während Gießen eine Art von Brückenkopf gebildet zu haben scheint. Die Argenufer waren ganz hinauf so befestigt, daß man annehmen muß, die Argen habe eine Zeit lang die Römische Grenze gebildet. Auch am Fuße des Hügels oder Vorsprungs, worauf das Schloß zu Tettnang[ws 1] steht, waren, nach der Erzählung des verstorbenen Oberamts-Arztes Dr. Koller, noch vor nicht langer Zeit große Massen von solchen Quadersteinen zu sehen, die auf ein gewaltiges nach Römerart befestigtes| Bauwerk um so mehr schließen ließen, als auch aufwärts an dem Hügel stufenweise starke, jedoch nur von Backsteinen oder Gerölle angelegte Mauern gefunden wurden, wenn man nur oberflächlich nachgrub. Ebenso wurde vor mehreren Jahren zwischen dem Städtchen und St. Johann ein Platz aufgedeckt, der mit ungewöhnlich großen gebrannten Platten belegt und mit Mauern umgeben war, und vermuthlich das Hypokaustum eines römischen Gebäudes enthielt. Ein jetzt abgebrochener sogenannter Heidenthurm stand auch zu Ober-Baumgarten; ebenso wird der Kirchturm zu Ailingen an der Kornstraße unter die sogenannten Heidenthürme gerechnet. Ein Theil des Orts Berg heißt noch Kestenbach, und sowohl die Lage des Orts auf einem hervorragenden Hügel zur Seite der oben erwähnten, von Schloß Friedrichshafen ausgehenden, Straße, als auch der Name Kestenbach selbst und die Beschaffenheit des Platzes machen es nicht unwahrscheinlich, daß dort ein römisches Castell gestanden habe, s. h.

Römische Münzen sind schon in Menge in dem Bezirke gefunden worden. Der Graf Ulrich von Tettnang-Montfort hinterließ 1574 unter andern nicht weniger als 6716 Römermünzen von Gold, Silber und Erz, die großentheils aus der Gegend gesammelt worden seyn sollen. Aber ein römischer Altar, der jetzt zu Stuttgart aufbewahrt wird, wurde nicht, wie behauptet worden ist, in der Kirche zu Tettnang, sondern bei Augsburg gefunden, und von einem Grafen von Fugger einem Grafen von Montfort zum Geschenke gemacht.


B. Deutsche Alterthümer.

Sie bestehen einzig noch in Schlössern oder Ruinen von Schlössern und Burgen und in Spuren von solchen.

Die noch vorhandenen Schlösser sind oben S. 44 schon genannt. Es sind ihrer, außer Friedrichshafen, 8; sie haben aber meist ihre ursprüngliche Bestimmung verloren.

| In Ruinen sind noch vorhanden:
Alt-Summerau, Krumbach (2), Missenhardt,
Ebersberg, Hochburg, Neu-Summerau,
Flockenbach, Langenargen, Ober-Baumgarten.
 

Sehr groß ist außerdem die Zahl von adeligen Sitzen, die man nur noch aus der Geschichte oder kaum bemerkbaren Localspuren kennt. Dahin gehören:

 
Alberweiler, Eggartskirch, Neuhaus,
Apflau (Lehensburg), Eisenbach, Neukirch,
Arber (Ober-Eisenbach), Flunau, Nitzenweiler,
Bavendorf, Haslach, Ober-Baumgarten,
Bechlingen, Hefigkofen, Ober-Theuringen,
Berg, Hiltensweiler (Ar- Pflegelberg,
Bernried,     noldsburg), Rappersweiler,
Bitzenhofen, Krumbach, Ried,
Blumegg, Laimnau, Rudenweiler,
Brochenzell, Langensee, Schwarzenbach,
Buchhorn (Friedrichs- Liebenau, Steinenbach,
    hafen) Löwenthal (Aistegen) Thaldorf,
Degersee, Manzell, Ucht
Dentenweiler, Muttelsee, Unter-Ailingen.


Von abgegangenen Orten kann in einem Bezirke, wo die Wohnplätze so zerstreut sind, nicht wohl die Rede seyn. Dagegen verdient vielleicht noch bemerkt zu werden, daß unter den Ortschaften des Oberamtsbezirks verschiedene Mahlstätten – Malli, d. h. solche Orte waren, an welchen öffentliche Verhandlungen unter freiem Himmel auf dem durch einen Stein oder ein anderes Mahl bezeichneten Platze gehalten wurden, und zwar Ailingen, Buchhorn, Fischbach und Langenargen. Bei Tettnang soll eine Landgerichtsstätte gewesen seyn.


  1. Duringa wird von Dümge irriger Weise für „Thüringen auf der rechten Seite des Bodensees, im Thurgau,“ erklärt.
  2. Der Gaugraf Ulrich d. ä. war es, der sammt seiner Gemahlin Bertha von K. Arnulf als Widersacher aller seiner Güter entsetzt wurde, dieselbe aber 890 nicht nur zurückerhielt, sondern sogar von dem König noch mit weitern, namentlich mit dem Reichshof Lustnau, beschenkt wurde. S. die Urkunden bei Neugart, Nr. 592 und 596. Nach Caspar Zellwegers Geschichte des Appenzellischen Volks, I. S. 78, hatte zu dem Reichshof das ganze Meieramt Altstetten gehört, und aus dem Streit, welcher laut der angeführten Urkunde in Folge der Schenkung zwischen Ulrich und dem Abt von St. Gallen entstand, möchte man schließen, daß Ulrich durch diese Schenkung auch Graf des Rheingaus geworden ist, in dem bisher ein eigener Missus regius in der Person des Grafen Hiltibolds die Verwaltung geführt zu haben scheint. Siehe Urkunde Nr. 445 etc. bei Neugart. Nach Neugart, Ep. Const. p. 195, und ebenso auch nach v. Arx Geschichte von St. Gallen, I. S. 230, schenkte der Enkel des obigen Ulrichs, der Sohn Ulrichs von Buchhorn, dem Kloster St. Gallen Altstetten.
  3. Einen größern Aufsatz von Herrn Domcapitular Dr. v. Vanotti werden wir als Beilage zu diesem Heft demnächst in den Würtembergischen Jahrbüchern liefern. Von demselben weicht jedoch der hier gegebene Umriß wesentlich ab.
  4. Nach der Chronik des Klosters Hofen zu schließen, geschah diß ums Jahr 1118. Unter urbs aber ist wohl nichts Anderes, als befestigter Ort, Veste zu verstehen.
  5. Tchudii, Chron Helvet. I. S. 107 u. ff. Die Urkunde handelt von der Beilegung eines Streits zwischen dem Grafen Hugo v. Montfort und dem Kloster St. Johann in Thurgau. Der Streit betraf das Gut Breitenau im Thurthal, das, wie die Urkunde erzählt, schon vor langer Zeit von den beiden Brüdern Hugo und Rudolph und von ihrer Mutter geschenkt, später aber, nachdem die Brüder unter sich getheilt hatten, von Hugo wieder an sich gezogen worden war, und nun von letzterem dem Kloster gegen eine Abfindung von 67 M. S. zurückgegeben wird. – Sowohl der Umstand, daß die Mutter der beiden Brüder Mitstifterin war, als auch die Zeitverhältnisse beweisen, daß Hugo nicht derselbe war, der schon 1162 mit einem Bruder Friedrich vorkommt, sondern daß er der Sohn von jenem war. Als Graf v. Montfort erscheint Graf Hugo d. j. auch 1206 bei einem Angriff auf die Güter des Heinrich v. Sax. C. Zellwegers Geschichte des Appenzellschen Volks, I. S. 155
  6. Rudolphs Gemahlin war Wulfhild, eine geborene Welf; die Tochter Elisabeth wird daher auch in dem alten Missal des von ihr und ihrem Gemahl neugestifteten Klosters Marchthal als „proles egregii Wulfhild de matre Rudolfi“ bezeichnet. Rudolph schenkte in Gegenwart seiner Gemahlin Wulfhild dem Kloster Ochsenhausen im Jahr 1127 den Ort Füramoos, Oberamts Biberach. In diesem Jahre soll er gestorben seyn. Diß ist jedoch unrichtig, denn er steht noch in einer Urkunde K. Conrad III. vom Jahr 1159 als Graf von Chur-Rhätien (Eichhorn Nr. 44) und in einer Urkunde von 1142 als Graf von Bregenz (Herrgott Nr. 221). Nach dieser Zeit aber kommt er nicht mehr vor.
    Rudolph hatte einer Schwester Namens Elisabeth, die mit einem Grafen von Pfullendorf verheirathet war. Nach einigen Angaben wäre dieser Rudolph Erbe oder Miterbe der Bregenzischen Verlassenschaft gewesen, und hätte darum auch Graf von Bregenz geheißen. Diese Erbfolge ist jedoch ganz unwahrscheinlich und jedenfalls unerweislich. Dagegen scheint die uns von Herrn Prof. Haug mit andern schätzbaren Bemerkungen mitgetheilte Vermuthung sehr viel Wahrscheinlichkeit zu haben, daß die Nichte Elisabeth bei dem Tod ihres Vaters Rudolph von Bregenz noch minderjährig, wenigstens unverheirathet gewesen (die Mutter Wulfhild soll erst 1156 als Nonne gestorben seyn), und Graf Rudolph von Pfullendorf, als ihr Oheim, ihr Vormund und Verwalter der väterlichen Güter geworden sey, in welcher Eigenschaft er auch Graf von Bregenz hätte genannt werden können, ohne Herr von Bregenz gewesen zu seyn, wiewohl er in Urkunden mit einer einzigen Ausnahme immer „Graf von Pfullendorf“ heißt. In diesem Verhältnisse dürfte auch ein Hauptgrund zu suchen seyn, warum der Graf Rudolph in der berühmten Fehde des Herzogs Welf gegen Hugo, den Gemahl der Elisabeth, als einer der ersten Gegner, Theil genommen, und die Marchthaler Annalen führen auch wirklich das strittige Heirathgut von Hugos Gemahlin als Ursache an. Es mag dem Grafen Rudolph um so schwerer gefallen seyn, die Bregenzischen Güter nach der Vermählung seiner Nichte herauszugeben, als er vielleicht selbst Ansprüche darauf zu haben glaubte, und leicht möglich ist es, daß einzelne Stücke in seinen Händen geblieben sind. Wenigstens findet man ihn nach der Vermählung der Elisabeth im Besitze der Schirmsvogtei über das Bisthum Chur, die er freilich um so eher behalten konnte, weil sie Lehen des Bischofs war, siehe oben. Der Graf Rudolph von Pfullendorf starb 1180 ebenfalls als der letzte seines Stamms, seine Erbin war seine Tochter Itta, die mit einem Grafen Albrecht von Habsburg vermählt war. Sein Sohn Berthold war 1166 zu Rom an der Pest gestorben. Über seine Güter hatte Rudolph aber noch bei Lebzeiten zu Gunsten seines Verwandten, des Kaisers Friedrich, in der Art verfügt, daß letzterer dem Grafen Albrecht und seiner Gemahlin dafür Güter im Thurgau überließ.
  7. Der lateinische Name Montfort, Mons fortis, kann in einem Lande nicht befremden, wo von den ältesten römischen und vorrömischen Zeiten her italienische und deutsche Bevölkerung gemischt sich befand und sonst auch noch viele andere Orte, nur weniger kenntlich mehr, lateinische Namen führen, z. B. Vallis dulcis, Vaduz, Venustus mons, Finstermünz, ja in der Nähe die lateinische Sprache sich selbst als Volkssprache in ihrer Tochter, der romanischen, noch erhalten hat. Es kann daher auch kein Merkmal der entfernten Abkunft der Grafen von Montfort darin erkannt werden. Ohne Zweifel hieß der Berg, worauf das Schloß gebaut wurde, schon von den Zeiten der Römer her als befestigter Punkt Mons fortis. Der Name Montfort trat an die Stelle des von Bregenz, weil dieses aufgehört hatte die ordentliche Residenz zu seyn, und es hätte dieser Wechsel des Namens eintreten können, auch wenn die Dynastie nicht gewechselt hätte. Daraus, daß, was früher Bregenz genannt worden ist, nachher Montfort genannt wurde, läßt sich erklären, daß die Schriftsteller der späteren Zeit häufig auch solchen Grafen, die dem Stamm der Bregenzer und ihrer Vorfahren angehört haben, den Namen Montfort beigelegt haben. Im gemeinen Leben mag übrigens auch schon Graf Rudolph von Bregenz der Graf von Montfort genannt worden seyn, wenn er mehr dort als in Bregenz seinen Sitz hatte, was um so leichter zu glauben ist, als das Schloß Bregenz nicht lange vor seiner Zeit zerstört worden seyn soll.
  8. Der Sohn heißt in einer Urkunde vom Jahr 1209 bei Tschudi Bilgerinus de castro brigantino. Sie waren also Burgmannen. Dergleichen Ministerialen und Burgmannen gab es auch zu Montfort, wie aus derselben und frühern Urkunden erhellt, und vermuthlich gehörte auch der Abt Rudpert von Pfeffers, der in einer jedoch zweifelhaften Urkunde vom Jahr 1196 bei Eichhorn als Rudpertus genere de Monteforti vorkommt, diesem Ministerialen-Geschlecht an.
  9. Kraft Urkunde vom Jahr 1290 (30. März), abgedruckt in dem Jahresbericht des historischen Vereins im Bayrischen Oberdonau-Kreise vom Jahr 1835, S. 70, verpfändet K. Rudolph von Habsburg dem Grafen Hugo von Montfort, Sohn des Grafen Ulrichs von Montfort, den Bregenzer Wald, für eine Schuld von 1000 M. S., welche die Söhne des Kaisers, Albert und Rudolph, von dem Kauf der Burg und Stadt Sigmaringen etc. noch schuldig waren. Unter Bregenzer Wald ist wohl ein noch jetzt so genannter Theil der Herrschaft Bregenz zu verstehen, vielleicht derjenige Theil, welcher schon in frühern Zeiten an Pfullendorf gekommen seyn soll. Doch könnte Rudolph denselben auch schon früher von den Grafen von Montfort selbst erworben haben. In zwei Urkunden des ehemaligen Klosters Wald von 1283 und 1284, deren Mittheilung wir der Güte des Freiherrn von Laßberg in Sigmaringen verdanken, heißt Graf Ulrich von Montfort, Graf von Sigmaringen. Die den Urkunden angehängten Siegel aber führen die Umschrift: Sigillum Comitis Ulrici de Brigancia. Das Siegel stellt einen Reiter vor mit der Montfortischen Fahne und dem (Bregenzischen?) Löwen im Schilde.
  10. v. Arx, Geschichte von St. Gallen, I. 415 u. ff. Die Brüder waren, außer Wilhelm und Rudolph, Friedrich, Bischof von Chur, Heinrich, Dompropst daselbst und der obige Ulrich. Die Grafen von Werdenberg waren auf der Kaiserlichen Seite; sie waren, wie v. Arx bemerkt, 1271 noch Geschwisterkinder der Grafen von Montfort, also die Theilung noch nicht alt. Ebend. S. 385.
Anmerkungen Wikisource:
  1. Nach der Fußnote Seite 250 von Schloß daselbst auf Schloß zu Tettnang korrigiert.