« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Tettnang Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.

1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren und deren Besitzungen.

Außer der Königl. Hof-Domänenkammer und dem Baron v. Grempp sind keine Grundherrschaften im engern Sinn neben dem Staat im Oberamtsbezirk. Beide Theile besitzen nur eigenthümliche Güter, und zwar:

Die Königl. Hofkammer mit dem Zehntrechte

1) den Hof Seewald mit 141 Morg.
2) die Trautenmühle mit 20 Morg. Gütern.
3) das Schloßgut Friedrichshafen mit 2463/4 Morg. Gütern.
4) auf den Markungen von Löwenthal, St. Georgen und Allmannshofen 5245/8 Morg. Feldgüter.|
5) Waldungen von dem Seewald 4551/4 Morg. nebst Jagd- und Fischereirechten, s. o.[1]
Dazu kommt noch
6) das Königl. Privatgut Manzell mit 120 Morg. Feld, s. h. Ortsbeschreibung.

Der Freih. Grempp v. Freudenstein besitzt das Rittergut Hersberg mit 121/2 Morg. Grundeigentum etc.

Lehens- und Gefällrechte bestehen ohne sonstige grundherrl. Rechte, außer dem Staat hauptsächlich die in dem unten zusammengestellten Cataster aufgeführten Herrschaften und Pflegen, wozu dann noch mehrere Kirchen und Stiftungen kommen.


B. Lehens- und Leibeigenschaftswesen.
Grund und Boden bestand vormals größtentheils aus Lehen: Leib-, Erb- und Schupf-Lehen. Die Lehens- und Grundlasten sind die gewöhnlichen, nur im Betrage nach den einzelnen Lehensherrschaften verschieden. Die Ehrschätze sind mit wenigen Ausnahmen bei jedem einzelnen Lehen fixirt und nur bei wenigen ist ihre Bestimmung dem „Belieben“ des Lehensherrn anheimgestellt. Bei den Schupflehen der Herrschaften Tettnang, Argen und Schomburg und des Pauliner-Klosters Langnau zahlten die Weiber nur die Hälfte des den Männern angesetzten Ehrschatzes, bei den übrigen Lehengütern beide Eheleute gleich viel. Von Laudemien war von jedem Leibeigenen das Besthaupt, vom Mann das Pferd, vom Weib die Kuh zu geben, was auch bei den Hirschlattischen Lehenleuten der Fall war. Unter Östreich wurden dafür in der Herrschaft Tettnang vom Mann 3 Proc. und vom Weib 11/2 Proc. des Vermögens eingezogen. In der Herrschaft Liebenau und bei den vormaligen Kloster Löwenthalischen| Lehen wurde der Fall in Natur oder nach gerichtlicher Schätzung erhoben. Der bei klösterl. Weingartischen und Weissenauischen Lehen übliche Fall ist schon beim Oberamte Ravensburg beschrieben. Auf dem Landvogteigebiete richtete sich der Fall nach Roßbauen, von je 9 Jchrt. Acker wurden 1 fl. 39 kr. bei Sterbfällen berechnet. Der Schlauf (Hauptrecht, auch Häsfall, d. h. Kleiderfall) bestand bei den Tettnangischen Landvogteiischen und Hirschlattischen Lehen im besten Kleid, das aber nur in der Herrschaft Liebenau in Natur oder nach gerichtlicher Schätzung eingezogen wurde, bei den klösterl. Löwenthalischen Lehen wurde er zu 2–5 fl. berechnet, bei den übrigen immer 1 Pfd. Pfenning dafür bezogen. Als Gegenleistungen bezogen die Lehenleute in der Regel das zu den Lehengebäuden nöthige Bauholz und theilweise Brennholz in bestimmtem Betrag, so wie Ersatz für die hälftigen Dachplatten bei einem neuen Lehengebäude, wenn ihnen der Bezug bei neuen Belehnungen nicht ausdrücklich entzogen wurde. Der größte Theil der Lehengüter ist nunmehr allodificirt. Sämmtliche Unterthanen der ehemaligen Herrschaften Tettnang und Argen waren, mit Ausnahme der Einwohner von Tettnang, vormals Leibeigen und in Folge ihrer Leibeigenschaft zu ungemessenen Frohnen verbunden. 1739 schloß die Landschaft Tettnang mit dem Grafen v. Montfort einen Contract ab, nach welchem die Unterthanen für alle und jede Frohnen jährlich 2500 fl. Pacht zu bezahlen hatten, eine Summe, die sich allmählig auf 3000 fl. erhöhte. Als Bayern im Jahr 1808 die Leibeigenschaft aufhob, verweigerten die Pflichtigen die Bezahlung dieser Summe, und erst 1827 wurde dieses Frohnsurrogatgeld im Wege des Vertrages auf 1500 fl. herabgesetzt und als ein auf dem Gemeindeeigenthum haftender Grundzins bestimmt. Die Unterthanen der Herrschaft Schomburg waren zu unentgeldlichen Fuhr- und Handdiensten für das herrschaftliche Gut in Schomburg verbunden, die der Herrschaft Liebenau und der vormals| Weingartischen 32 Höfe hatten 13 Hand- und 14 Fuhrfrohnen zu leisten, auch im Herbst je 1 Tag bei der Weinlese zu helfen, wofür nun Surrogatgelder angesetzt sind. Die letzteren Frohnen sind größtentheils abgelöst. Die fünf vormals herrschaftlichen Widdumbauern (Besitzer des Schloßguts) in Tettnang haben noch, auch nach der stattgefundenen Allodification, der Herrschaft alles Fuhrwerk zu herrschaftlichem Gebrauche zu leisten; auch den Hirschlatt’schen Lehenleuten liegen Frohnen in bestimmtem Betrage ob.

Die Vogtrechte und Gefälle, in Geld und Früchten bestehend, sind zum Theil abgelöst, zum Theil zu den Lehensabgaben geschlagen, beinahe jeder Hof und jeder Weiler hatte eine solche Abgabe zu reichen. In den vormaligen klösterl. Weingartischen Orten Hofen (Friedrichshafen), Seemoos und Waggershausen besteht noch das schon im 12ten Hefte (S. 54) beschriebene Drittheiligkeitsrecht, von dem jedoch mehrere Posten bei Allodificationen zum Grundzins geschlagen wurden. In Gerbertshaus, Lochbrücke, Hofstatt und Langenacker bezahlen noch einzelne Personen „Rittgelder“, welche die östreichischen Landammänner vordem zu beziehen gehabt haben. Ferner sind zu entrichten Forstdinkel, Forsthaber, Holzhaber, Hundskorn, Stockbatzen- und Stocklosungsgelder. Unter dem Titel Vogteigülten hatten die Pfarreien Goppertsweiler, Wildpoltsweiler, Krumbach, Tannau, Neukirch und Haslach für den von der Herrschaft Montfort genossenen Schutz und Schirm Geld- und Fruchtgefälle nach uraltem Herkommen alljährlich zu bezahlen, welche aber, mit Ausnahme der Pfarrei Krumbach von allen abgelöst sind.

Die Grundgefälle betragen an Geld und zu Geld gerechneten Naturalgefällen nach dem in Tab. IV. enthaltenen Cataster 22.868 fl, 33 kr., wovon jedoch 1/5 ihres Betrages abgezogen ist.

| Die Zehnten bezieht zum größten Theil der Staat, nächst ihm haben die meisten Zehnten die Pfarreien im Bezirke der Spital Lindau, der Königl. Bayerische Religionsfonds Lindau, die Spitäler Constanz, Langenargen, Ravensburg, Wangen; die Badische Domänen-Verwaltungen Meersburg und Mainau, und andere. Die Königl. Hofkammer besitzt sie auf ihren eigenthümlichen Gütern. Die Zehnten des Staats sind meistens auf längere Perioden 20, 18 und 12 Jahre verpachtet, einige werden auch alljährlich verliehen. Zehentfrei sind ein paar Parzellen, die in der 2ten Abtheilung speciell aufgeführt sind.


2. Staats- und kirchliche Einrichtung.
A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.
Das Oberamt Tettnang gehört zum Donaukreise und hat an dem Oberamtssitze die gewöhnlichen Oberamtsbehörden; in Friedrichshafen ist ein Amtsnotar und ordentlicher Weise ein Unteramtsarzt; Cameralämter sind zu Tettnang und Friedrichshafen, Forstamt ist keines im Oberamt, das frühere Forstamt Tettnang wurde im October 1828 aufgelöst, und es gehört jetzt der ganze Bezirk, der in die Reviere Tettnang und Hirschlatt getrennt ist, zum Forstamt Altdorf. Der Oberamtsbezirk ist jetzt in 22 bürgerliche Gemeinden oder Schultheißereien getheilt, nachdem 1823 bis 1825 aus den damaligen beiden Gemeinden Eggenweiler und Thaldorf die nunmehrigen 3 Gemeinden Ettenkirch, Ober-Theuringen und Thaldorf, und aus der Gemeinde Berg, die beiden Gemeinden Ailingen und Berg gebildet worden sind. Von diesen Gemeinden sind 8 zweiter, 14 dritter Classe. Nur Friedrichshafen und Langenargen sind einfache, alle übrigen aus mehreren Parzellen zusammengesetzte Gemeinden. Von den einzelnen Gemeinde-Parzellen bilden mehrere wieder eigene Ortsgemeinden mit eigener Verwaltung, namentlich Berg, Betznau, Fischbach,| Gohren mit Thunau und Reute, Hemigkofen, Kreßbrunn, Laimnau, Nonnenbach, Oberdorf und Schnetzenhausen.
b. Kirchliche.

Es befinden sich im Oberamte 29 katholische Pfarreien und 1 evangelische in 29 Pfarrorten. Die katholischen Pfarreien stehen alle unter dem Decanat Tettnang, die evangelische, welche übrigens blos von einem Verweser versehen wird, unter dem evangelischen Decanat Ravensburg. Einzelne der Parzellen gehören auswärtigen Pfarrämtern und damit dem katholischen Decanat Ravensburg an, während auf der andern Seite auswärtige Parzellen der Oberämter Ravensburg und Wangen im Bezirke liegenden Pfarreien, somit auch dem Decanat Tettnang zugetheilt sind. Die Zahl der geistlichen Kirchendiener beträgt 29 Pfarrer, 10 Kaplane, 1 evangelischen und 1 katholischen ständigen Vikar.


B. Anstalten.
a. Schulen.

In Tettnang ist eine lateinische Schule, welche ein Kaplan zu versehen hat. Elementarschulen sind 31 im Bezirk mit 35 Lehrern. Industrieschulen für Kinder, worin Unterricht im Nähen, Stricken und Sticken gegeben wird, befinden sich zu Tettnang, Friedrichshafen, Langenargen und Neukirch; in andern Orten sind sie wieder eingegangen. Die Einwohner haben einen Widerwillen gegen dergleichen Schulen, weil sie behaupten, die Kinder werden darin verzärtelt, und verlieren die Lust zu Feld- und andern strengern Geschäften.

b. Wohlthätige Anstalten.

Spitäler befinden sich zu Tettnang, Friedrichshafen und Langenargen, von denen jedoch nur der zu Langenargen nicht blos local ist, s. u. An einigen Orten sind auch Gemeinde-Armenhäuser.

Ein Wohlthätigkeits-Verein besteht, wie in allen andern Oberamtsstädten, zu Tettnang.|
c. Landwirthschaftliche Anstalten.

In Friedrichshafen ist eine Beschälplatte mit 2 Hengsten; Fohlenwaiden u. dergl. kommen nicht vor.

d. Anstalten für Verkehr und Handel.
1. Posten und Landboten.

Posten sind zu Tettnang und Friedrichshafen. Von Friedrichshafen geht seit dem 1. Mai d. J. alle Tage ein Eilwagen nach Stuttgart, und ebenso von da einer nach Friedrichshafen ab. Von dem Dampfboot und dessen Fahrten ist bei Friedrichshafen Nachricht gegeben. Ordentliche Landboten-Fuhrwerke bestehen zu Tettnang 2 und je 1 zu Friedrichshafen und Langenargen.

2. Straßen und Brücken.
a) Landstraßen.

1) Die Friedrichshafer Straße, auch die Schweizer Straße genannt, weil sie von Stuttgart über Ravensburg und Friedrichshafen in die Schweiz führt. Sie ist eine Haupt-Handelsstraße, befindet sich aber als eine solche in sehr unvollkommenem Zustand, indem sie häufig nicht nur sehr schmal ist, so daß kein Wagen dem andern ausweichen kann, sondern auch in den auffallendsten Krümmungen hinzieht, so daß sie auf 1 Stunde Wegs von der Lochbrücke bis Friedrichshafen fast 1 Stunde Umweg macht, obgleich die Straße ohne alle Schwierigkeiten in schnurgerader Linie angelegt seyn könnte und bereits von alten Zeiten her in einen durch den Wald führenden Weg gezogen ist, s. St. Georgen. Mit Erwartung sieht man daher einer baldigen und gründlichen Verbesserung dieser Straße entgegen, womit die Verwaltung auch schon seit mehreren Jahren sich beschäftigt, siehe oben Handel.

2) Die Lindauer Straße, die auf jener von Ravensburg bis an die Oberamtsgrenze zieht, dort sich trennt, und über Tettnang und Nonnenbach nach Lindau zieht.

3) Die Markdorfer-Straße, die von Ravensburg über Bavendorf und Hemigkofen zieht.

4) Die Straße von Tettnang nach Friedrichshafen, die in Tettnang auf der Lindauer Straße abfällt und zu Lochbruck in Nro. 1 einmündet. Sie ist die Poststraße für Post- und Eilwagen.

| 5) Die Friedrichshafen–Lindauer Straße, die bei Gießenbrücke in Nro. 2 einmündet.

6) Die Straße von Tettnang nach Langenargen, über Hagenbuchen und Thuniswald.

7) Die Meersburger Straße von Friedrichshafen an dem See hinab nach Meersburg.

8) Die Algauer oder Wangener Straße, die von Tettnang durch den östlichen Theil des Oberamts nach Wangen zieht, und durch einen Seitenast von Primisweiler nach Neu-Ravensburg mit der Straße von Lindau nach Wangen verbunden ist, während auf der äußersten östlichen Grenze die letztere Straße zwischen Hiltensweiler und Jussenweiler selbst noch durch das Oberamt geht.

9) Die Kornstraße, die auf dem kürzesten Wege von Altshausen nach Friedrichshafen geht und ihren Namen von den Kornfuhren hat, welche sie gewöhnlich befahren.

Diese Straßen sind mit Ausnahme der Kornstraße sämmtlich theils Post-, theils Extra-Poststraßen, und sämmtlich Staatsstraßen, selbst die Kornstraße von Hefigkofen an bis Friedrichshafen. Staatsstraße ist auch noch

10) die Straße von Tettnang nach Langenargen.

b) Vicinalstraßen.

Vicinalstraßen durchschneiden das Oberamt in allen Richtungen; sie sind durchgängig in ganz vorzüglichem Zustande und zeugen von der guten Verwaltung des Oberamts, um welche sich früher in jeder Beziehung der nun nach Ellwangen beförderte Oberamtmann Klemm sehr verdient gemacht hat.

c) Brücken.

Große Brücken befinden sich nicht in dem Oberamte; die bedeutendern sind:

1) Die Achbrücken, und zwar: a) die Brücke bei Neuhaus auf der Markdorfer Straße; b) die Brücke bei Trautenmühle auf der Friedrichshafer Straße; c) die Brücke bei Friedrichshafen, auf der Straße nach Eriskirch, sodann die Brücke zu Löwenthal, eine Gemeindebrücke.

2) Die Schussenbrücken: a) die Lochbrücke, auf der Friedrichshafer Straße, früher bedeckt, jetzt offen; b) die bedeckte| Brücke bei Eriskirch, neu gebaut, sodann die Gemeindebrücken zu Oberzell, Weiler und Brochenzell.

3) Die Argenbrücken: a) die Gießenbrücke und b) die Pflegelberger Brücke an den Straßen von Lindau und von Wangen, beide bedeckt und die bedeutendsten des Oberamts. Die Gießenbrücke wurde 1829 neu gebaut, sie ruht in der Mitte auf einem steinernen Pfeiler, außerdem ist sie, wie die andern Brücken, von Holz.

Der Bau von weitern Brücken über die Argen wird gegenwärtig von Privat-Unternehmern beabsichtigt, und zwar zu Schomburg, Langnau, Laimnau und Langenargen; ihre Ausführung wird dem Verkehr sehr förderlich seyn.

Weg- und Brückengelder werden mit Ausnahme einer kleinen Privatbrücke bei dem Laimnauer Bade nicht erhoben, dagegen Pflastergeld zu Tettnang, Friedrichshafen und Langenargen, an letzterem Ort jedoch nur von Kornwägen.


e) Sonstige Anstalten.

Von der Bade-Anstalt zu Badhütten wird unten noch die Rede seyn, s. u.

Eine Oberamts-Spar- und Leihekasse besteht seit 1825.


3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.

Eine Oberamtspflege besteht seit dem November 1810, früher bestanden sogen. Landschafts-Kassen, und zwar:

a. die Landschafts-Kasse Tettnang, für die Montfortischen Gemeinden,
b. die auswärtigen Landschafts-Kassen Altdorf, Weingarten und Weißenau für die übrigen Bestandtheile des Oberamts.

Am 1. Juli 1837 war der Stand der Oberamtspflege:

        Vermögen:
Verzinsliche Activ-Capitalien                 13.950 fl.    
Ausstände bei den Gemeinde-Kassen –   "      
Ersatzposten –   "      
Andere Ausstände  –   "          
  – 13.950 fl.    
 
        Schulden: –   "      
 
Amtsschaden wurden umgelegt pro 1836/37,     3804 fl. und 1837/38     2700 fl.
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B. Gemeinde- und Stiftungspflegen.

a) Gemeinde-Pflegen. Der Stand derselben im Jahre 1836/37 war:

        Vermögen:
Verzinsliche Kapitalien                 17.430 fl.    
Ausstand bei den Steuer-Contribuenten –   "     
Ersatzposten und andere Activ-Posten       12.954  "     
Summe 30.384 fl.   
 
        Schulden:
Verzinsliche Schulden 43.770 fl.   
Rückstände zur Amtspflege –   "     
Andere Passiv-Posten         3.078  "    
Summe 46.848 fl.   
 
        Einkünfte::[2]
Im Jahre 1836/37 93.798 fl.   
 
        Ausgaben:
Im Jahre 1836/37       87.623 fl.   
 
Im Jahre 1836/37
Gemeinde-Umlagen 29.838 fl.   
Amtsumlagen       3.804  "    


Die wohlhabendste Gemeinde ist: Friedrichshafen, die meisten Schulden hat noch die Gemeinde Hemigkofen, s. Tab. IV.

Im Jahr 1817 hatten die Gemeinden noch 161.836 fl. verzinsliche Schulden und waren mit 24.235 fl. Steuern zur Amtspflege im Rückstand, bei den einzelnen Steuerpflichtigen hatten sie dagegen einen Ausstand von 100.770 fl. Die Amtsschadens-Umlage betrug 9349 fl.; die Gemeinde-Schadens-Umlage 35.829 fl.

Es ergibt sich hieraus, daß der Oberamts- und Gemeindehaushalt sich seitdem wesentlich gebessert hat, und jetzt in einem sehr befriedigenden und in Vergleichung mit| andern Oberämtern vorzüglich guten Zustand ist. Die Steuern sind durchaus auf dem Laufenden, die Schulden verschwinden und überall herrscht Ordnung und Klarheit in der Verwaltung. Zur Erreichung dieses Ziels haben unter einer vieljährigen guten oberamtlichen Verwaltung hauptsächlich die guten Gemeindevorsteher beigetragen, deren der Oberamtsbezirk mehr, als mancher andere hat.

b. Stiftungspflegen einschließlich der Familien-Stiftungen.

Der Stand derselben im Jahre 1836/37 war:

        Vermögen:
Kapitalien, Gefälle und sonstige Revenüen:                 358.068 fl.    
Schulden:                 4.641 fl.    
Einkünfte:                 26.314 fl.    
Ausgaben:                 23.793 fl.    

Die vermöglichsten Stiftungen sind: Tettnang, Friedrichshafen, Langenargen, Ober-Theuringen, Ailingen, Brochenzell, Thaldorf und Neukirch. Die Familienstiftungen betragen 16.950 fl. Kapitalvermögen, und ihre Einkünfte belaufen sich auf 1753 fl.


4. Cataster und Steuern.

Das Cataster des Oberamts beträgt im Ganzen von

Grundeigenthum 285.356 fl.     19 kr.
Gefällen 6.839 fl.     14  " 
Gebäuden 1.910.400 fl.   –   " 
Gewerben                 3.383 fl.     52  " 
Summe 2.205.979 fl.     25 kr.
 
Die directe Steuer war pro 1837/38 (an 2.400.000 fl.)
 
Grundsteuer 26.522 fl.     13 kr.
Gefällsteuer 683 "       56  " 
Gebäudesteuer 5.223 "       44  " 
Gewerbesteuer    2.671 "      52  " 
Summe 35.101 fl.     45 kr.

Es kommen demnach auf 1 Quadratmeile 6.592 fl. Steuer und auf 1 Person 1 fl. 46 kr.

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Cataster der Grund- und Gefällherren,
das nicht unter dem Gemeinde-Cataster begriffen ist


Grund- und Gefällherren Grund-
Cataster.
Gefäll-
Cataster.
Gebäude-
Cataster.
Gewerbe-
Cataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Steuer.
Gewerbe-
Steuer.
    fl.  kr.   fl.  kr.   fl.  kr.   fl.  kr.   fl.  kr.   fl.   kr.   fl.  kr.   fl.   kr.
Fürst v. Fürstenberg 7 34 433 7 46 43 19
Salm-Baindtsches Rentamt 9 18 56
Graf Beroldingen Ratzenried 39 41 3 58
Baron von Grempp 149 47 285 1 36 15 8 47 1 16
Freiherr v. Rehling 112 32 11 15
Religionsfond Lindau 168 53 809 39 17 3 80 58
Spitalpflege Lindau 1015 14 835 101 31 2 17
Dom-Verw. Meersburg 1064 59 980 106 30 2 41
Kirchenpflege Meersburg 3 23 20
Spitalpflege Constanz 44 55 132 12 4 33 13 13
Dom-Fabrikpflege Constanz 33 50 3 23
Stiftungs-Verrechn. Markdorf 66 41 6 40
Weibl. Lehrinstitut Zofingen 34 51 3 29
Allgem. Armenfond Ravensburg 412 33 1127 11 41 41 112 43
Local-Schulfond Ravensburg 147 15 14 44
Sct. Nicolai Kirche Ravensburg 9 51 59
Spitalpflege Altdorf 18 18 1 50
Summe: 783 42 5058 2 2100 1 36 79 11 505 48 5 45 1 16
| Vor dem provisorischen Cataster im Jahr 1822/23 betrug die Steuer des Oberamts an 2.500.000 fl. – 31.210 fl., nach demselben 1823/24 37.508 fl.; sie erhöhte sich mithin durch dasselbe um 4.977 fl., wurde aber dagegen durch die Revision im Jahr 1827 wieder um 1525 fl. vermindert, indem sie von 1827/28 an 2.600.000 fl. nur 37.483 fl. betrug. Das nicht unter dem Gemeinde-Cataster begriffene Cataster der Grund- und Gefällherren ist S. 81 angegeben, wobei bemerkt wird, daß das Cataster der Königl. Hof-Domänen-Kammer noch nicht ausgeschieden ist. – Der Steuerbetrag ist der auf das Jahr 1837/38 umgelegte.
  1. Die obigen Besitzungen erwarb die Königl. Hofkammer, mit Ausnahme des Hofs Seewald und der Trautenmühle, welche 1837 von Privaten gekauft worden, von der Königl. Staatsfinanz-Verwaltung durch einen Tauschvertrag vom 14. März 1838.
  2. Diese Einkünfte der Gemeinden sind übrigens nach der von dem Oberamt nachträglich noch gegebenen Erläuterung größtentheils nur durchlaufende Rechnungsposten, es befinden sich darunter hauptsächlich die Staats- und Gemeinde-Steuern, welche die Gemeindepflegen einzuziehen haben. Außer Friedrichshafen und Eriskirch ist das Grundeigenthum der Gemeinden fast ohne alle Bedeutung.