« [[Beschreibung des Oberamts Tettnang/|]] Beschreibung des Oberamts Tettnang Kapitel A 2 »
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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.


I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.


Der Oberamtsbezirk Tettnang bildet den südlichsten Theil des Königreiches, er liegt zwischen 27° 3' 3" und 27° 27' 6" der Länge und 47° 34' 48" und 47° 46' 34" der Breite, und gehört ganz dem Bodensee- oder Rheingebiet an.


2. Grenzen.

Das Oberamt grenzt gegen Norden an die Großherzogl. Badische Enclave Tepfenhardt und an das Oberamt Ravensburg, gegen Osten an das Oberamt Wangen und an die Fürstl. Hohenzollern-Sigmaringische Herrschaft Achberg, gegen Süden an das Königreich Bayern und an den Bodensee oder die Schweiz, und gegen Westen an das Großherzogthum Baden. Mit Berücksichtigung aller Krümmungen betragen die Grenzen gegen das Ausland 121/4 geogr. Stunden und zwar gegen Hohenzollern-Sigmaringen 21/4St, gegen das Königreich Bayern 3 St., gegen die Schweiz 61/8 St. und gegen das Großherzogthum Baden 7 Stunden. Es ist das einzige an den Bodensee grenzende Oberamt.


3. Größe.
Der Flächenraum des Oberamtsbezirkes beträgt, ohne den Antheil am Bodensee, 94.133 Morgen oder 54/10 Geviertmeilen, er gehört demnach zu den Oberamtsbezirken mittlerer Größe (51/2 Quadratmeilen). Früher wurde| Tettnang zu 56/10 Geviertmeilen angenommen, wobei wahrscheinlich das Flächenmaaß der badischen Enclaven Adelsreute und Tepfenhardt eingerechnet war, mit welchen es 55/10 Quadratmeilen groß ist. Es ist diß das erste unter allen bis jetzt beschriebenen Oberämtern, in dem bei der Landesvermessung ein kleineres Flächenmaaß, als früher angenommen wurde, sich ergab. Zu dem obigen Flächenmaaß kommt aber noch das von dem Antheil am Bodensee, welcher 21/10 Quadratmeilen beträgt, daß also der ganze Flächenraum des Oberamts 71/2 Quadratmeilen enthalten würde (s. Bodensee). Über die Vertheilung der Fläche enthält die Tabelle II. das Nähere.


4. Figur.

Der Oberamtsbezirk bildet nach seiner Hauptmasse ein längliches Viereck, er gehört zu den besser gebildeten des Königreichs und hat insbesondere den großen Vorzug, daß die Oberamtsstadt ganz in der Mitte liegt. Übrigens zieht sich der östliche Theil des Oberamts fast bis auf eine Stunde vor die Stadt Wangen und der nördliche bis auf 3/4 St. vor die Stadt Ravensburg hin. Die größte Ausdehnung des Bezirks beträgt in der Richtung von Osten nach Westen 8 Stunden in gerader Linie, in der Richtung von Süden nach Norden 6 St. Das der Gem. Berg zugetheilte Schloß Hersberg liegt ganz in dem Großherzogthum Baden eingeschlossen. Dagegen sind von dem Oberamtsbezirke die badischen Orte Adelsreute und Tepfenhardt, jener ganz, dieser theilweise umschlossen, sodann stehen 4 Häuser von Wackershausen unter Großherzogl. Badischer Landeshoheit.


5. Bestandtheile.
Der Oberamtsbezirk besteht beinahe ganz aus unmittelbaren Orten; nur das Schloßgut Hersberg ist eine ritterschaftliche Besitzung des Baron Grempp von Freudenstein, und von den 3 Parzellen (Eichenmühle, Riedern und| Spaltenstein ist der Fürst von Fürstenberg Lehenherr, jedoch ohne besondere grundherrliche Rechte. Ganz neuerlich erst ist auch die Königl. Hofkammer zu Besitzungen in dem Oberamtsbezirke gelangt, sie bestehen aber ganz in Grundeigenthum ohne Gefälle. Das Gut Mannzell ist Königliches Privatgut.

Der Oberamtsbezirk ist durchaus neu-würtembergisch, er war vor 1803 unter folgende Landesherren verteilt:

1. Das Erzhaus Östreich als Besitzer:

a. der schwäbisch-östreichischen Landvogtei, mit den Ämtern Fischbach und Dürnast – den jetzigen Gemeinden Ailingen und Berg, mit Ausnahme von 3 Parzellen, und Theilen der Gemeinden Thaldorf, Ettenkirch und Obertheuringen.
b. der Montfortischen Graf- und Herrschaften Tettnang, Argen und Schomburg bestehend
aa. die Grafschaft Tettnang aus
1) der Stadtgemeinde Tettnang;
2) dem Landwaibelamt, den nunmehrigen Gemeinden Tannau, Kaltenberg, Unter- Meckenbeuren;
3) dem Amt Neukirch, den nunmehrigen Gemeinden Neukirch und Flunau;
4) dem Amt Langnau, der noch bestehenden Gem. Langnau;
5) dem Amt Hemigkofen, jetzige Gem. Hemigkofen.
bb. Die Herrschaft Argen, aus den ehemaligen Ämtern und jetzigen Gemeinden Oberdorf, Langenargen und Nonnenbach;
cc. die reichsritterschaftliche Herrschaft Schomburg, aus der noch bestehenden Gemeinde Schomburg.

2. Die Reichsstadt Buchhorn mit der jetzigen Altstadt Friedrichshafen und der Herrschaft Baumgarten, jetzige Gemeinde Eriskirch.

3. Die Reichsstadt Ravensburg mit der Herrschaft Neuhaus, Bitzenhofen und Bavendorf.

4. Das Kloster Weingarten, nach ihm der Fürst von Nassau-Oranien und Östreich mit den beiden Ritterschaften Liebenau und Brochenzell; sodann mit der Vogtei Hofen.

5. Das Kloster Weißenau, nachher der Graf v. Sternberg mit der jetzigen Gem. Liebenau, die beiden Orte Liebenau und Langentrog ausgenommen, der Herrschaft Ebersberg in der Gem. Neukirch, mit den Orten Thaldorf und Unter-Theuringen, nebst einigen dazu gehörigen Parzellen.

6. Das Kloster Kreuzlingen, mit der Herrschaft Hirschlatt.

| 7. Das Kloster Ochsenhausen, mit dem Schloßgut Hersberg, Gem. Berg.

8. Der Spital Lindau mit dem Spital-Gericht Laimnau.

Sodann hatte

9. Der Fürst von Fürstenberg, als Graf von Heiligenberg, die Oberhoheit in dem Gemeindebezirk Theuringen, jenseits der Ach.


6. Besonders benannte Bezirke

gibt es nicht, wenn wir nicht etwa den Argenhard hieher nehmen wollen, einen großen Waldbezirk zwischen Langenargen, Oberdorf, Laimnau, Tannau, Tettnang und Mariabronn, jetzt Tettnanger Wald genannt. Aber der östliche Vorsprung des Oberamts streift noch an diejenige Landesgegend, welche das Algäu genannt wird.