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A.


Beschreibung des Oberamts im allgemeinen.


I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Tübingen liegt zwischen 48° 24′ 45″ und 48° 37′ 20″ der nördlichen Breite, und zwischen 26° 39′ 42″ und 26° 55′ 30″ der östlichen Länge. Er gehört durch Vermittlung des Neckars, dem sämtliche Gewässer des Bezirks zufließen, dem Stromgebiet des Rheines an.


2. Grenzen.

Der im Schwarzwaldkreis gelegene Bezirk ist rings von inländischem Gebiet umgeben und zwar nördlich von den Oberamtsbezirken Böblingen, Stuttgart und Nürtingen (die Grenze gegen die Oberamtsbezirke Böblingen und Stuttgart bildet zugleich einen Theil der Grenze zwischen dem Schwarzwald- und Neckarkreise), östlich von Nürtingen, Urach und Reutlingen, südlich von Reutlingen und Rottenburg und westlich von Rottenburg und Herrenberg. Natürliche Grenzen bilden an der Nordseite des Bezirks die Schaich 2 Stunden lang gegen die Oberamtsbezirke Stuttgart und Nürtingen; an der Ostseite der Reichenbach 5/8 Stunden lang, der Höllbach 1/4 Stunde lang, der Mühlbach 1/4 Stunde lang und der Neckar 1/4 Stunde lang, sämtlich gegen den Oberamtsbezirk Urach; an der Südseite der Ehrenbach 1/2 Stunde lang gegen den Oberamtsbezirk Reutlingen und an der Westseite der Hembach 1/2 Stunde lang gegen den Oberamtsbezirk Herrenberg und der kleine Goldersbach gegen den Oberamtsbezirk Böblingen.

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3. Größe.

Der Bezirk umfaßt nach den Ergebnissen der Landesvermessung 70.6336/8 Morgen oder 4,0439 Q-Meilen, er gehört daher zu den kleineren des Königreichs, indem er dem durchschnittlichen Areal eines Oberamts (zu 5,626 Q-Meilen) nicht gleichkommt.


4. Figur.

Die Figur des von Südwesten nach Nordosten in die Länge gezogenen Bezirks (s. die Karte) ist eine ganz unregelmäßige, indem nicht nur die Markungen Wannweil und Gomaringen, Oberamts Reutlingen, störend in denselben eingreifen, sondern sogar die Markung Gönningen ganz von dem Bezirk getrennt, und auf 3 Seiten von dem Oberamtsbezirk Reutlingen, auf der vierten von dem Oberamtsbezirk Rottenburg umschlossen ist. Die größte Längenausdehnung des Bezirks beträgt in gerader horizontaler Linie von der südwestlichen Oberamtsgrenze (Markung Dußlingen) bis zur nordöstlichen (Markung Schlaitdorf) 7 geometrische Stunden, die größte Ausdehnung in der Breite beläuft sich von der östlichen Oberamtsgrenze (Markung Rommelsbach) bis zur westlichen (Markung Tübingen, Ammern) auf 43/4 Stunden. Der am nördlichsten gelegene Ort ist Dettenhausen, der östlichste Oferdingen, der südlichste Gönningen und der westlichste Ammern (Ammerhof). Die Oberamtsstadt liegt im Westen des Bezirks, so zwar, daß die Entfernung derselben (Marktplatz), von der westlichen Oberamtsgrenze nur 3/4 Stunden, von der nördlichen 3 Stunden, von der östlichen 31/2 Stunden und von der südlichen 3 Stunden beträgt.


5. Bestandtheile.

Der Verband der Ortschaften war vor den Veränderungen, welche im Jahre 1806 eintraten, der folgende:

a) Altwürttembergische Bestandtheile.

Amt Tübingen: Tübingen, Altenburg, Degerschlacht, Derendingen, Dörnach, Dußlingen, Gniebel, Gönningen, Häslach, Jettenburg, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Mähringen, Oferdingen, Rommelsbach, Rübgarten, Schlaitdorf, Sickenhausen, Walddorf, Weilheim.

Amt Böblingen: Dettenhausen.

Amt Urach: Pliezhausen.

Klosteramt Bebenhausen: Bebenhausen, Hagelloch, Immenhausen, Lustnau, Pfrondorf.

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b) Neuwürttembergische Bestandtheile.

Ritterschaftlicher Kanton Neckarschwarzwald: Bläsiberg, Kilchberg, Wankheim mit Eckhof und Cresbach.

Kloster Marchthal: Ammerhof.

6. Besonders benannte Bezirke

sind folgende: 1. der Schönbuch, von dem ein großer Theil im Norden des Bezirks liegt. 2. Die Hochebene links des Neckarthales, das sog. Walddorfer Amt. 3. Die Härdten breiten sich südöstlich von Tübingen auf der Hochebene zwischen den Thälern des Neckars, der Steinlach und der Echaz aus und umfassen die Markungen Wankheim, Möhringen, Jettenburg und Immenhausen; Kusterdingen liegt am nördlichen Saum der Härdten. 4. Die Steinlach, umfaßt streng genommen nur die im Steinlachthal gelegenen Orte, übrigens werden auch einige in Seitenthälern des Steinlachthales liegenden Orte zuweilen noch dazu gerechnet; in den disseitigen Oberamtsbezirk fallen die Steinlachorte Dußlingen und Nehren. 5. Die Alb greift nur auf der Markung Gönningen mit einem kleinen Theil (Roßberg, Stöffelberg) in den Bezirk ein. 6. Das Neckarthal zieht von Südwest nach Nordost durch den Bezirk und theilt denselben in zwei beinahe gleiche Hälften.


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