« Kapitel B 4 Beschreibung des Oberamts Spaichingen Kapitel B 6 »
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Böttingen,
Gemeinde III. Kl. mit 627 Einw., wor. 3 Ev. a. Böttingen, Pfarrdorf, 603 Einw., b. Allenspach, Hof, 24 Einw. – Kath. Pfarrei; die Ev. sind nach Rietheim, O.-A. Tuttlingen, eingepfarrt. 11/2 Stunden nordöstlich von der Oberamtsstadt gelegen.

Der nicht besonders ansehnliche Ort liegt uneben in einem Trockenthale des Heubergs; die Gegend umher ist eintönig, rauh, arm an Baumwuchs, und die allenthalben aus den Feldern und Ödungen hervorragenden grauen Felsenköpfe reichen bis in den Ort hinein, um den sich jedoch in geschützten Lagen verhältnißmäßig ziemlich viele Obstbäume angesiedelt haben. Die meisten Häuser sind einstockig, klein und weiß getüncht, dazwischen liegen große Bauernwohnungen mit sichtbarem Balkenwerk; Ziegelbedachung ist allgemein.

Die dem h. Martin und der h. Katharina geweihte Kirche steht mitten im Dorf, im alten, noch ummauerten Friedhof; sie wurde im Jahre 1743 (diese Jahreszahl steht über dem nördlichen Eingang) neu erbaut und kostete ohne Altäre, Kanzel etc. 7011 Gulden; ihr mit Gräten gewölbter vieleckiger Chor ist sehr hübsch mit Fresken ausgemalt von Fr. X. Kolb und von Heimburg im Jahre 1868. Man erblickt oben das h. Abendmahl nach Lionardo da Vinci, an der nördlichen Wand: Lasset die Kindlein zu mir kommen, an der Ostwand die Krönung Mariä, darunter Maria mit dem Kinde, angebetet von Rosenkränze bringenden Engelchen. Die flache Decke des Schiffes der sehr geräumigen und freundlichen Kirche ist mit Stuckaturen geschmückt, der schöne Hochaltar im neuromanischen Stil, dagegen sind die zwei großen Seitenaltäre in stolzem Rococogeschmack, desgleichen die Kanzel, die geschnitzten Beichtstühle und die Kirchenbänke. Der hübsche achtseitige hohle Taufstein stammt aus spätgothischer Zeit. Im halbrunden hohen und weiten Triumphbogen hängt ein schönes großes (neues) Krucifix. Auf dem Firste des Chordaches sitzt ein schönes Schmiedeisenkreuz und außen an der Südwand der Kirche sieht man einige Grabsteine früherer hiesiger Pfarrer. Der im Norden des Schiffes stehende, mit achtseitigem Zeltdach bedeckte Thurm hat gegen die Kirche hin einen spätgothischen Eingang; von seinen vier verzierten Glocken sind die drei größten von Carl Rosenlächer in Constanz gegossen 1858, die kleinste von J. J. Rosenlächer in Constanz 1806. Die Unterhaltung der von der Stiftung erbauten Kirche ruht ebendort.

| Auf dem im Jahre 1838 auf der Anhöhe westlich vom Ort angelegten ummauerten Friedhof steht eine ansehnliche Kapelle.

Das stattliche zweistockige Pfarrhaus vom J. 1761 ist, wie die Kirche, von der Stiftung erbaut und von ihr zu unterhalten.

Das sehr ansehnliche dreistockige Schul- und Rathhaus, mit einem Thürmchen auf dem First, erbaut im Jahre 1844, enthält außer den Gelassen für den Gemeinderath zwei Lehrzimmer; die Wohnung des Schulmeisters befindet sich in einem besonderen, der Stiftung gehörenden Gebäude.

Es bestehen ein öffentliches Backhaus und zwei öffentliche Waschhäuser.

Der Ort ist mit gutem Trinkwasser hinlänglich versehen, das in bleiernen Röhren aus der oben am Ort liegenden Quelle hergeleitet wird und aus 4 neuerdings errichteten schönen gußeisernen Brunnen sich ergießt. Außerdem finden sich noch zwei Quellen im Lippachthal.

Vicinalstraßen gehen von hier nach Dürbheim, Mahlstetten, Bubsheim und Königsheim.

Die Haupterwerbsquellen der körperlich kräftig gebauten Einwohner, von denen gegenwärtig 5 über 80 Jahre zählen, bestehen in Feldbau und Viehzucht; die Gewerbe sind nicht bedeutend; Maurer und Zimmerleute sind am stärksten vertreten. Einiger Getreidehandel findet statt. Drei Schildwirthschaften, darunter eine mit Bierbrauerei, und vier Kramläden sind im Ort.

Die Vermögensverhältnisse gehören zu den mittleren, der vermöglichste Bürger besitzt 90 Morgen, der Mittelmann 30, die ärmere Klasse 3 Morgen Feld; ungefähr 40 den hiesigen Bürgern gehörige Morgen Wald liegen außerhalb der Markung. Fünf Personen erhalten Armenunterstützung.

Die ausgedehnte Markung besteht meist aus regellos auftretenden, häufig nicht unbedeutenden Hügeln und wird von trockenen Thälchen und Rinnen, von denen das Lippachthal das bedeutendste ist, vielfältig durchzogen. Die namhaftesten Hügel, die überdies schöne Aussichten über das Plateau des Heubergs an die Schweizeralpen gestatten, erheben sich größtentheils in der nächsten Umgebung des Orts, wie der Galgenberg, Altenberg, Kochelsberg, Riedstein, Vohlstein etc. Der theils mittelfruchtbare, theils unergiebige Boden besteht meist aus einer wenig mächtigen, mit Jurakalktrümmern gemengten Ackerkrume, die bald von dem oft zu Tage tretenden weißen Jurakalk unterlagert wird; dieselbe| ist öfters so unbedeutend mächtig, daß der Anbau unmöglich wird und solche Strecken nur als Weide noch benützt werden können. Nur in den Mulden und Einsenkungen trifft man einen fruchtbareren leichten, aus den Zersetzungen des weißen Jura bestehenden, tiefgründigen Boden.

Wegen der hohen Lage ist die Gegend den Winden sehr ausgesetzt und überdies das Klima rauh, so daß an den Straßen der Obstbaum nicht mehr gedeiht und durch Vogelbeerbäume, Birken etc. ersetzt werden muß. Frühlingsfröste bringen selten Schaden, weil der Winter zu lange andauert und die Vegetation zurückhält. Hagelschlag kommt zuweilen vor. Die Landwirthschaft wird so gut, als es die natürlichen Verhältnisse zulassen, betrieben und zur Besserung des Bodens kommen außer den gewöhnlichen Düngungsmitteln noch Gips und Asche in Anwendung. Der Wendepflug ist vorzugsweise im Gebrauch, außer ihm der Suppinger Pflug; auch sind einzelne eiserne Eggen, Walzen und Dreschmaschinen vorhanden. Man baut hauptsächlich Dinkel und Haber, weniger Gerste und Roggen, ferner Linsen, Kartoffeln, dreiblätterigen Klee, Flachs und Hanf, jedoch nur für den eigenen Bedarf. Von den Getreidefrüchten können jährlich 600 Scheffel Dinkel und 800 Scheffel Haber nach außen abgesetzt werden, dagegen wird Gerste und Roggen theilweise von auswärts bezogen. Der ausgedehnte Wiesenbau liefert ein gutes Futter, das jedoch für den örtlichen Bedarf nicht hinreicht, daher noch zugekauft werden muß.

Die Obstzucht ist ganz unbedeutend, übrigens hat die Gemeinde dennoch eine Baumschule angelegt.

Aus den 400 Morgen Gemeindewaldungen (Laub- und Nadelholz) werden jährlich 100 Klafter und 1600 St. Wellen geschlagen; das Holz wird verkauft und der Erlös unter die Ortsbürger, von denen jeder etwa 7 fl. erhält, vertheilt.

Die vorhandenen 400 Morgen Weiden sind gesund, aber etwas mager; sie werden nebst der Brach- und Stoppelweide um etwa 1000 fl. jährlich verpachtet und nebenbei trägt die Pferchnutzung etwa 400 fl. der Gemeindekasse ein. Überdies bezieht die Gemeinde aus den an die Ortsbürger verpachteten Allmanden 228 fl.

Pferdezucht und Pferdehaltung sind von keiner Bedeutung; in gutem Zustande aber befindet sich die Rindviehzucht, die sich mit einer Kreuzung der Simmenthaler- mit der Landrace beschäftigt und drei Farren von der gleichen Race aufgestellt hat.| Der Handel mit Vieh ist von keinem Belang. Die Schafzucht treiben theils einzelne Ortsbürger, theils fremde Schäfer; es laufen den Sommer über 1000 St. Bastarde auf der Markung, die theilweise im Ort Überwinterung finden. Die Wolle wird auf dem Wollmarkt in Kirchheim abgesetzt und der Abstoß der Schafe geschieht nach Frankreich. Schweine werden keine gezogen, dagegen sehr viele Ferkel (halbenglischer Race) von außen eingeführt und nachdem sie aufgemästet sind, in großer Ausdehnung zum Verkauf gebracht.

An Stiftungen sind vorhanden: eine Kirchenstiftung mit 32.000 fl. Kapital und 800 Morgen Güter und Waldungen, die hauptsächlich von der ehemaligen Markung Allenspach herrühren, ferner eine Schulstiftung mit 400 fl. und eine Armenstiftung mit 4000 fl.

Durch den Oft führt ein alter von Wehingen herkommender Weg, die „alte Poststraße“ genannt, in der Richtung gegen Nendingen an der Donau, der ohne Zweifel seine erste Anlage den Römern verdankt. Etwa 3/4 Stunden nördlich von Böttingen kommen die Flurbenennungen „Leineburg“ und 1/2 St. westlich vom Ort „Windingen“ vor, die eine läßt eine ehemalige Burg, die andere einen abgegangenen Ort vermuthen.

Der Ort, dessen Namen wohl zum Eigennamen Bud, Bodo, in Beziehung zu setzen ist, wird zuerst genannt durch Besitz des Klosters St. Gallen an demselben. Zwar ist schwerlich dieses B. gemeint, wenn obiges Kloster den 10. Apr. 793 von einem gewissen Hiltger dessen Besitz in „villa Pettinchova“ übertragen erhält, wohl aber ist es hierher zu beziehen, wenn den 11. Dez. 802 Hadubert und Nidger für die Seele ihres Bruders Otger eine Hube „in vico qui vocatur Potingas“ samt aller Zugehör an das Kloster geben und wenn den 16. Mai 885 Cundpert für sein und seiner Eltern Seelenheil demselben wiederum eine Hube samt Zugehör „in loco qui dicitur Potinga“ vermacht (Wirt. Urkb. 1, 45. 59. 185).

Unter dem Besitze des Klosters Beuron, über welches im J. 1253 Gr. Friedrich der Erlauchte von Zollern die Schirmvogtei übernahm, befand sich die „villa Bettingen“ mit Leuten, Gütern und dem Gerichte, und wurde dieselbe im J. 1303 mit der Herrschaft Mühlheim und genannter Vogtei durch die zollernsche Familie an das Bisthum Constanz verpfändet (vrgl. oben S. 221). Den 28. Sept. 1391 jedoch verkaufte Gr. Fritz von Zollern genannt Mülli, Herr zu Schalksburg, mit obiger vom| Bisthum Constanz zu Lehen gehender Herrschaft unter Anderem – übrigens als rechtes Eigen – auch seine Dörfer Bettingen, Kungsheim und Mahlstetten an den Ritter Konrad von Weitingen und seine Erben (Monum. Zolleran. 1, 295). Dem Käufer folgte im Besitz sein Bruder Volz von W., vermählt an Beatrix von Enzberg. Dessen Söhne Konrad und Volz von W. verkauften nun aber den 23. Sept. 1409 mit Mühlheim und vielem anderen Besitz in der Gegend auch diese drei Dörfer an die Brüder ihrer Mutter, Friedrich und Engelhard von Enzberg (Hoffmann-Pizzenberger Litt. R. S. 54). Als Hans Rudolf von Enzberg im J. 1515 dem König von Frankreich zur Eroberung Mailands gegen Kaiser und Reich Dienste leistete und deßhalb geächtet wurde, zog K. Maximilian I. seine Habe und Güter zu Gunsten des Hauses Österreich ein, ließ sie jedoch Hans Rudolfs Bruder und Erben Friedrich auf dessen Bitten wieder zustellen, wogegen letzterer gemäß der zu Augsburg am 14. Jan. 1516 getroffenen Abrede sich verpflichtete, daß er „die Dörfer Bettingen und Kunigsen mit Leuten, Gülten und Gütern, welche sein freies Eigen“, dem Kaiser und dem Hause Österreich zu Lehen mache, sowie daß er, was das Geschlecht von Enzberg bisher vom Reiche zu Lehen getragen, dem Kaiser und seinem Hause mit der Lehenschaft inkorporire. Hierauf stellte Friedrich am 23. Apr. 1516 Maximilian als Fürsten von Österreich den entsprechenden Lehensrevers für jene Orte aus und der Kaiser seinerseits übertrug den 22. Juli 1517 das Obereigenthum über alle Schlösser, Stücke, Habe und Güter, welche seither kaiserliche und Reichslehen gewesen, vom Reiche auf das Haus Österreich. Beide Dörfer blieben ein vorderösterreichisches Mannslehen der Familie Enzberg, wie dies auch die österreichische Jurisdiktions-Tabelle von 1804 anerkennt, nach welcher weiterhin die Landeshoheit und das Gesetzgebungsrecht zwischen Österreich und Enzberg streitig, das Steuer- und Waffenrecht reichsritterschaftlich (Cantons Hegau), Forst, große und kleine Jagdbarkeit österreichisch, die niedere Gerichtsbarkeit enzbergisch und hinsichtlich des Blutbanns der unten zu nennende Vergleich vom J. 1544 maßgebend war. Nachdem die Orte in Folge des Schönbrunner Tagesbefehls Napoleons I. vom 19. Dez. 1805 unter württembergische Staatshoheit und Oberherrlichkeit gekommen waren, wurde den 24. Apr. 1828 der Freiherr Nicolaus Leopold Franz von Enzberg als nunmehriger Lehensherr für sich und als Träger seines Bruders und seiner 2 Vettern vom Könige von Württemberg – der erste| und zugleich letzte Fall einer württembergischen Belehnung – mit diesen Dörfern belehnt, jedoch unter Ausschluß derjenigen Rechte, welche nunmehr als Ausflüsse der Staatshoheit der Krone zuständig oder nach der Staatsorganisation mit dem Besitze von Vasallen nicht mehr vereinbar waren. Im Anschluß an die Mediatisirung gingen nun aber in der Folge durch die gesetzliche Aufhebung der Leibeigenschaft, der Frohnpflichtigkeit, der Beeden und aller älteren Abgaben, der Beseitigung des Zehenten, der Gefälle, aller auf Grund und Boden haftenden Lasten, sowie aller sonstigen grund- und lehensherrlichen Rechte und Realberechtigungen, alle lehenbaren sowie alle eigenthümlichen Besitzungen der Freiherren von Enzberg an beiden Orten – ausgenommen allein die Patronatrechte – theils gegen, theils ohne Entschädigung verloren und es wurden auch die lehenbaren Entschädigungsgelder vermöge höchster Entschließung vom 17. Jan. 1854 den 2. Jan./27. März 1854 allodificirt.

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Aus der Zeit des enzbergischen Besitzes verdient Folgendes erwähnt zu werden. Nach dem Vergleiche vom 31. März 1544 zwischen K. Ferdinand als Graf zu Hohenberg einer- und Friedrich, Hans und Rudolf von Enzberg als Inhabern der Stadt und Herrschaft Mühlheim andererseits in Betreff der hohen und forstlichen Obrigkeit, durch welche langwierige, schon aus den 70er Jahren des vorhergehenden Jahrhunderts datirende Streitigkeiten erledigt wurden, sollten den Herren von Enzberg die hohen Gerichte, Strafen und Bußen in den Ettern der Dörfer und Höfe Irrendorf, Königsheim, Böttingen, Mahlstetten und Allenspach und überdies, soweit sich ihr Zwing und Bann erstrecke, auch die niederen Gerichte, Gebot, Verbot und Einung zustehen, wogegen alle malefizischen Strafen und Bußen hoher und forstlicher Obrigkeit außerhalb Etters dieser Dörfer und Höfe hohenbergisch sein sollten. – Zu verschiedenen Zeiten kam es zu Verwicklungen zwischen der enzbergischen Herrschaft und den Unterthanen. Auch auf Böttingen und die benachbarten enzbergischen Orte wirkten die Bauernunruhen des J. 1525, indem es ohne Zweifel als eine Folge von solchen Erregungen zu betrachten ist, wenn den 19. Juni 1525 die Einwohner von Böttingen, Mahlstetten und anderen enzbergischen Flecken durch den Obervogt der oberen Herrschaft Hohenberg Konrad Mor und 8 Zusätze wegen verschiedener Zwistigkeiten, betr. Huldigung, Frohnen, Zinsen, Zehenten u. s. w. in vorläufiger Weise verglichen wurden. Als es sich nach dem im J. 1612 erfolgten Tode des Hans Friedrich| von Enzberg um die Huldigung für die neuen Herren, Sigmund und Bruno von Enzberg, handelte, forderte die Gemeinde Abbestellung einiger Beschwerden, insbesondere in Betreff der Frohn- und Tagdienste, welche von ihr, ohne das Ergebniß der Untersuchung abzuwarten, verweigert wurden. Die Herrschaft ließ die Rädelsführer ins Gefängniß setzen, und den 10. Juli 1613 stellten Vogt, Gericht und ganze Gemeinde einen Revers aus, demgemäß sie aufs Neue Gehorsam versprachen, allein noch den 10. Febr. 1615 verurtheilte das Gericht zu Mühlheim die Gemeinde zur unverminderten Erfüllung ihrer Verpflichtungen, zu einer Geldstrafe von 50 fl. und zur fußfälligen Abbitte bei ihrer Obrigkeit. Eine große Reihe von Streitigkeiten, welche die Gemeinden Böttingen und Königsheim über die gegenseitigen Rechtsverhältnisse gemeinsam (33 Punkte), z. Thl. jede für sich, klagend vorgebracht hatten, wurde den 4. Mai 1771 durch die Regierung zu Freiburg entschieden. – Im J. 1683 baute die Herrschaft ein Haus in der Mitte des Dorfes und es scheinen auch in der Folge Glieder derselben hier gewohnt zu haben, jedoch erkaufte die Gemeinde das Haus im J. 1740. – Den 28. Nov. 1516 wurden die Gemeinden Böttingen und Bubsheim wegen Zwing und Bann beider Dörfer verglichen.

Sonstiger Besitz am Orte ergibt sich aus Folgendem: im J. 1306 verkauften die Geschwister Eberhard und Adelheid von Böttingen ihre Güter „in Buchen“ an das Kl. Beuron; den 17. Nov. 1455 wurde der Villinger Bürger Heinrich Keller von Wernher von Zimmern mit einem hiesigen Gute belehnt; im J. 1471 erkaufte die Heiligenpflege zu Obernheim den großen und kleinen Zehenten von 4 hiesigen Meierhöfen, welches österreichische Lehen dieselbe auch noch in den folgenden Jahrhunderten bezog; die Johanniterkommende Rottweil besaß allhier noch am Ende des 18. Jahrhunderts ein zinsbares Erblehengut, die Truchseßen von Waldburg und das Kl. Beuron besaßen Zehentantheile, welch’ letztere den 30. Dez. 1833 von Hohenzollern-Sigmaringen als Rechtsnachfolger des Klosters an Württemberg abgetreten wurden.

Die kirchlichen Verhältnisse betreffend, wird ein hiesiger Pleban schon im J. 1275 (vrgl. oben S. 195), ein Kirchherr Berchtold im J. 1317 erwähnt. Der Kirchensatz war ein lupfensches Lehen: den 27. Mai 1437 wurde Burkhard von Balgheim von Gr. Eberhard von Lupfen, den 1. Mai 1468 Reinhard von Balgheim, Hans von Balgheims sel. Sohn, von| derselben Herrschaft für sich und seinen Bruder Berchtold mit dem Kirchensatz samt Zugehörde und dem Meierhof allda, der Dreierhof genannt, belehnt. Berchtold selbst erhielt den 20. Mai 1474 die Erlaubniß, seine Frau Verena von Wehingen für ihre Widerlage und Heiratgut auf 71/2 Mltr. Vesen, 51/2 Mltr. Haber etc. Zins aus diesem Besitze verweisen zu dürfen, und wurde den 5. Okt. 1495 von Gr. Sigmund belehnt. Nach seinem Tode empfing den 11. Febr. 1503 Konrad von Stain, gen. Vetter, zu Friedingen diese Lehen und in dessen Familie blieben dieselben für einige Zeit, bis den 6. März 1536 Wolf Sigmund von Stain sie an Friedrich von Enzberg verkaufte. Allein in den Jahren 1850 und 1855 wurden die enzbergischen Leistungen an das fürstlich fürstenbergische Haus als lupfen’schen Rechtsnachfolger, bestimmte Lehensgefälle von dem Meier- oder Dreierhofe und eine Nutzrechtsabgabe vom Kirchensatze abgelöst, und das Patronat der Pfarrstelle, sowie der Schul-, Meßner- und Organistenstelle (sowohl hier als zu Königsheim) steht daher heutzutage der Familie von Enzberg als freies Eigenthum zu. – Die Pfarrei, welche mehrere Lehengüter allhier besaß, kam mit der Gemeinde, beziehungsweise den Lehensinhabern nicht selten in Zwistigkeiten wegen der Rechte und Pflichten dieser Inhaber, verschiedener Zehentbezüge u. drgl.; solche wurden z. B. entschieden durch Vergleich vom 25. Mai 1774, durch Erkenntniß der Rota Romana vom J. 1750 und Urtheil vom 18. Apr. 1788. – Die Heiligenpflege erkaufte den 24. Nov. 1456 von Benz Burchammer den man nennt Benz Burkart von Böttingen, seßhaft zu Kolbingen, sein Haus und Hof mit Garten und Hofraite zu Böttingen, auch 18 Jauchert Ackers, Wiesen, Gärten und Hölzer zu Alspan (s. u.) um 115 Pfd. Hllr., im J. 1458 von Albrecht Kaiser, Bürger zu Mühlheim, seine 3 Theile des hiesigen sog. Kaiserhofes um 60 Pfd. Hllr. und endlich im J. 1484 das Dörflein Alspan selbst (s. u.).

Zu der Gemeinde gehört:

b. Allenspach, 1/2 Stunde östlich vom Mutterort oben an dem Abhang gegen das schöne Lippachthal im Schatten herrlicher Lindenbäume, gelegen. Hier soll auch das sog. Heidenhäusle gestanden sein, gegenwärtig wird ein zunächst der ehemaligen Kirche stehendes gewöhnliches Haus das Heidenhaus genannt. Zu dem Hof, der Eigenthum der Stiftungspflege Böttingen ist, gehört ein 753 Morgen großes Gut (1791/2 M. Äcker, 54 M. Wiesen, 140 M. Weiden und 3791/2 M. Wald).

| Allenspach theilte als ein bereits mit einer Kirche versehener Ort unter dem Namen Alsbain, Alsceban in den J. 1253 und 1303 das Schicksal Böttingens (vrgl. oben S. 260). In der Folge jedoch trennte sich sein Geschick von dem Böttingens, wie es denn in den Verkaufsurkunden von den J. 1391 und 1409 nicht genannt wird. Vielmehr übergab den 25. Sept. 1400 der mehr erwähnte Gr. Fritz von Zollern, genannt Mülli, unter Mitwissenschaft seines Sohnes, des Gr. Friedrich von Zollern, an Hans Pfuser den Älteren seiner Dienste wegen alle seine Rechte an „Alsbain, das vor ziten ein Dorf was“, und verkaufte den 6. März 1403 der Edelknecht Sigli der Pfuser vor dem Rottweiler Hofgerichte an Bürkly Hinderofen „Alspan das Dörfly mit Gericht, Schutz, Zwing und Banne und mit aller Zugehörde und darzu 5 Mltr. Vesan Gelds Mülhamer Messes die des ersten vorns ze Vogtrecht gand usser dem Zehenten zu Alspan, doch usgenomen der Kirchem und des Kirchensatz daselbs ze Alspan und aller der Leut, die darzu gehörent“, um 178 fl. Rh. Im J. 1471 erscheint „Alspach mit seinem Zugehörd“ im Besitze des Caspar Hinderofen, welcher im J. 1456 als Rottweiler Rath und Abgesandter nach Straßburg zu den Verhandlungen über die Forderung Rottweils an die Reichsstädte wegen des Schlosses Hohenberg vorkommt (Neue Mittheil. des Archäol. Ver. in Rottweil, 1872 S. 100) und in dem oben genannten Jahre mit dem Kaplan und den Pflegern der St. Michaels-Kapelle zu Rottweil sich dahin verglich, daß er die der Kapelle schuldigen jährlichen 8 fl. Zinsen und Gülten mit 60 fl. Rh. ablösen dürfe. Den 20. Jan. 1484 verkauften Jakob Lidringer, Rottweiler Gerichtsfreund, und seine eheliche Hausfrau Adelheid Hinteröfin vor Schultheiß, Bürgermeister und Richter zu Rottweil an die St. Martinspflege allhier „ihr Dörflein Alspan, auf dem Heuberg gelegen, und die fünf Malter Vogtrecht Mühlheimer Meß dazu gehörig“ mit Häusern, Höfen, Hofraiten, Scheuren, Äckern, Wiesen, Gärten, Hölzern, Egerden, Wunn, Waid, allen Rechten, Nutzen, Zugehörden, Gewohnheiten, wie das alles Caspar Hinterofen ihr Vater und Schwester sel. inne gehabt, um 50 Pfd. Hllr. jährlichen Leibgedings und unter der Bedingung, daß dem jeweiligen Kaplan zu Böttingen – ein wohl aus der früheren Pfarrei A. hervorgegangenes, übrigens nur kürzere Zeit vorkommendes Amt – 8 fl. Rh. als jährliches Einkommen verabfolgt werden. (Vrgl. Neue Mittheil. a. a. O. S. 118.) – Obige 5 Mltr. Vesen jährlicher Gült Vogtrechts aus dem Zehenten „zu Alspach uff dem| Hewberg gelegen“ verkaufte übrigens von diesem Besitze getrennt den 14. Jan. 1500 der Rottweiler Bürger Franziskus Franz vor dem dortigen Hofgericht um 65 fl. Rh. an die Bubsheimer Heiligenpflege.

Der wohl stets unbedeutende Ort soll im 30jährigen Kriege niedergebrannt worden sein oder doch wenigstens seine Einwohner meist verloren haben; ganz aber verschwand er wohl nie, denn die schon in den Lehensbeschreibungen von den J. 1558 und 1585 erwähnten Hofgebäude werden in Urkunden aus dem Ende der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts als alt und baufällig bezeichnet, haben daher ohne Zweifel die Zeiten des 30jährigen Krieges überdauert. Nach einem Dokumente vom 13. Aug. 1658 war das Allenspacher Hofgut, auch der Schäferhof genannt, zum Mindesten seit dem J. 1654 an die Herrschaft Enzberg um 60 fl. jährlich verpachtet, nach anderen Dokumenten aus den J. 1730 bis 1740 zu schließen hätte es diese damals schon über 100 Jahre lang in Pacht gehabt. Im J. 1729 kaufte die Herrschaft den Hof um 3300 fl., allein durch das bischöflich constanzische Gericht wurde der Kauf den 4. Mai 1741 wegen Mangels der erforderlichen Rechtsformen und weil die Veräußerung weder nothwendig noch nützlich, für nichtig erklärt und seit 1751 hatte die Herrschaft den Hof wieder für einige Zeit in Pacht. In der Folge wurde übrigens derselbe in der österreichischen Jurisdictions-Tabelle vom J. 1804 als ein zum enzbergischen Amte Mühlheim gehöriges Eigenthum der Kirchenfabrik Böttingen aufgeführt, zeitweise von der Kirchenpflege selbst umgetrieben und nur die Schafwaide verpachtet.

Zu der einst dem h. Zeno geweihten Kirche, welche zur linken Seite an dem Weg von Böttingen nach Königsheim stand nach der Erwähnung ihres Besitzes in älteren Urkunden zu schließen jedoch nur ein geringes Einkommen gehabt zu haben scheint, wurde besonders von solchen, die mit Zahnschmerzen behaftet waren, gewallfahrtet. Sie soll erst im vorigen Jahrhundert in Schutt zerfallen, der Thurm sogar erst in dessen letzten Dezennien (1781) abgebrochen und sein Material zum Bau des Hofes verwandt worden sein, während die Glocken in die neugebaute Kirche Aggenhausen gebracht worden. Im Frühjahr 1860 ließ der Stiftungsrath den Schutt von dem Grundriß der Kirche und des Thurms entfernen, wobei sich der Boden der Kirche mit Colbinger Blättchen belegt zeigte, an die Stelle des Altars ein Kreuz setzen und vor dasselbe als Kniebank den noch erhaltenen| Altarstein legen, welcher übrigens im J. 1866 für den Altar der Gottesacker-Kapelle zu Böttingen verwandt wurde.



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