« Kapitel B 3 Beschreibung des Oberamts Saulgau Kapitel B 5 »
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4. Bierstetten,

ein kath. Dorf mit 186 Einw., 2 St. östl. von Saulgau, Filial von Renhardsweiler; Hof-C.A. Altshausen, C.A. Heiligkreuzthal, F.A. Ochsenhausen. Grundherr: die K. Hofkammer. Den großen Zehnten hat die K. Hofkammer, den kleinen ebendieselbe zu 2/3 und die Pfarrey Renh. zu 1/3 den Heuzehnten die Pfarrey und zum Theil wieder die Hofkammer.

Der Ort liegt ziemlich hoch an der von Saulgau nach Biberach führenden Straße, am Hange der Renhardsweiler Höhe. Seine reichhaltigen Quellen geben dem Bierstetter Bächlein den Ursprung, das von Einigen als der Anfang der Kanzach betrachtet wird. Die Häuser sind meist gering und großentheils mit Stroh bedeckt; der Ort hat eine kleine Capelle zum h. Joseph für Privatandacht, eine Schildwirthschaft und Brauerey. In frühern Zeiten war er Filial von Saulgau, erst i. J. 1616 wurde er mit Renhardsweiler verbunden. Er bildete ehemals ein eigenes Amt, das Bierstetter Amt, das Östreichisches Lehen war, und unter Östr. Landeshoheit, unter dem Oberamt Stockach stand. Zu dem Amte gehörten die Orte Bierstetten, Bondorf, Steinbronnen| und vormals auch Allmannsweiler. Das Amt war ein Zugehör der von K. Albert i. J. 1299 erkauften Stadt und Vogtey Sulgau und kam damit als Pfandschaft an die Truchseßen von Waldburg. I. J. 1588 wurde es sammt dem Amte Tissen von dem Truchseß Karl von Waldburg-Scheer an den letzten Grafen Wilhelm von Zimmern verpfändet; nach dessen Absterben kam die Pfandschaft auf Bertold von Königsegg, der eine Schwester Wilhelms zur Ehe hatte[1]. Da das Truchseßische Haus damit umging die Pfandschaft wieder einzulösen, und sie dem Kloster Schussenried zu überlassen, so entstanden langwierige Streitigkeiten zwischen den beyden Häusern Truchseß-Scheer und Königsegg, welche endlich i. J. 1746 dahin verglichen wurden, daß das Amt Bierstetten dem letztern eigenthümlich überlassen, dagegen das Amt Tissen, nämlich Groß- und Klein-Tissen nebst Nonnenweiler, wieder zur Grafschaft Friedberg zurückgegeben, und von Königsegg überdieß, neben Überlassung des Pfandschillings von 8.300 fl., an Truchseß die Summe von 25.000 fl. bezahlt wurde[2]. Zugleich wurde mit Zustimmung von Königsegg das Dorf Allmannsweiler, in Folge eines schon am 18. März 1746 zwischen Friedberg-Scheer und Schussenried abgeschlossenen Vertrags, gegen die Summe von 15.000 fl. dem genannten Kloster mit hoher und niederer Obrigkeit überlassen. Unter der Bedingung, daß statt Allmannsweiler der Ort Renhardsweiler in das Amt Bierstetten eingeworfen werde, ertheilte endlich Östreich auch i. J. 1750 die lehensherrliche Genehmigung zu dem Geschehenen, und belehnte Schussenried mit Allmannsweiler auf die Dauer des Truchseßischen Mannsstammes, unter Vorbehalt des Besteurungsrechts zur vorderöstr. Landschaftskasse, Königsegg aber mit dem Amte Bierstetten unter den bisherigen Verhältnissen. Im J. 1788 verkaufte | Königsegg-Aulendorf das Amt Bierstetten an das Stift Buchau, das nun von Östreich auf die Dauer des Königeggschen Mannsstammes damit belehnt wurde. Die Landeshoheit, Besteurungsrecht etc. blieben wie früher Östreichisch, und in letzterer Beziehung war Bierstetten auch Vorderöstr. Landstand. Als durch den Reichsdeputationsschluß von 1803 Buchau an das Fürstl. Haus Taxis fiel, legte Östr. Beschlag auf das Amt Bierstetten, und damit belegt, kam es denn auch i. J. 1806 an die Krone Würtemberg, ohne daß bis jetzt eine Änderung eingetreten wäre. Im Jahr 1313 hatte der Jud Gottschach zu Saulgau die Steuern im Amte Bierstetten als östr. Pfandschaft inne. Bey Bierstetten liegt ein Hügel, der Schloßbühl genannt, worauf man eine herrliche Aussicht hat. Man findet noch Spuren eines Schlosses darauf.
  1. Pappenheims Chronik der Truchseßen. II. S. 418. und Scheerer Archiv.
  2. Darnach sind auch die Nachrichten von Tissen in der Beschreibung des OA. Riedlingen zu ergänzen.