« Kapitel B 38 Beschreibung des Oberamts Saulgau Kapitel B 40 »
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39. Völkofen; 366 G.Einw.

1) Völkofen, ein kath. Weiler, 21/2 St. westlich von Saulgau, mit 343 Einw., Filial von Hohen-Tengen. Die Zehnten beziehen Hohenz.-Sigmaringen und das Spital Mengen je zur Hälfte, von 52 M. und den Neubrüchen bis 1806 die Pfarrey Hohen-Tengen, und von einigen Äckern die Pfarrey Friedberg. Sigmaringen hat auch bedeutende Gefälle. S. 91.

V., ehemals auch Völkhoven, Velkofen, Velchoven, Volinkofen etc. geschrieben, liegt an den beyden Hängen eines Thals, mitten durch fließt der Färbebach. Es hat eine Hammerschmiede und 1 Schildwirthschaft, und gehörte zum Amte Hohentengen und der Grafschaft Friedberg. Lehen und Gefälle hatten die Klöster Habsthal, Heiligkreuzthal und Salmannsweiler. Das letzte wurde schon im J. 1220 von Graf Mangold von Nellenburg und seinem Bruder| Wolfrad mit Gütern zu Volinkofen beschenkt; Heiligkreuzthal kaufte 1365 von Frid. v. Magenbuch und später von Andern Güter daselbst. Frau Agnes Luitingerin von Mößkirch, Nonne zu Habsthal kaufte von Cunzen von Landau 1359 ein Gut zu V. das nach ihrem Tode an das Kloster fiel, und 1406 stiftete Joh. Götsritter zu Pfullendorf, der eine Tochter in dem Kloster Habsthal hatte, ein zweytes Gut an dasselbe. Der halbe Zehnte, den jetzt mit den Habsthalischen Gefällen Sigmaringen besitzt, wurde i. J. 1401 von Menlich von Lienstetten mit Bewilligung der Grafen von Nellenburg, von denen er Lehen war, an Habsthal um 465 lb. verkauft. Der Zehnte des Spitals Mengen, der ebenfalls Nellenburgisches Lehen war, kam durch Kauf aus Privathänden i. J. 1531 an denselben.

2) Die Birkhöfe, der untere Birkhof und der obere Birkhof, 2 Höfe, welche zusammen 22 kath. Einw. haben. Sie liegen oberhalb Völkofen, kaum 1/8 St. von einander und sind Filiale von Hohen-Tengen. Die Zehnten bezieht die Grundherrschaft, von Neubrüchen die Pfarrey, für ihre übrigen Zehentansprüche erhält die Pfarrey 131/2 Klafter Tannenholz. Der untere Hof wurde erst im vorigen Jahrhundert angelegt. Früher stand an seiner Stelle ein s. g. Weiherhaus, an einem Weiher, an dem sich auch eine Sägemühle befand; der Weiher wurde für den neuen Hof trocken gelegt.