« [[Beschreibung des Oberamts Riedlingen/|]] Beschreibung des Oberamts Riedlingen Kapitel A 2 »
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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.


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I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Das Oberamt Riedlingen liegt zwischen 26° 55′ 58″ und 27° 22′ 15″ der Länge, und zwischen 48° 0′ 43″ und 48° 14′ 22″ der Breite.[1]. Es wird von der Donau in 2 Theile getheilt, wovon der auf dem linken Ufer zum Theil noch der Alp, der andere dem Hügellande jenseits der Donau angehört.


2. Gränzen.
Das Oberamt ist theils von 5 andern Oberämtern, theils von dem Auslande begränzt, und zwar gegen Norden von Münsingen und Ehingen, gegen Osten ebenfalls von Ehingen und von Biberach und Waldsee, gegen Süden von Saulgau, und gegen Westen, theils wieder von Saulgau,| größtentheils aber von dem Fürstenthum Hohenzollern Sigmaringen[2].


3. Größe.

Der Flächenraum des Oberamts beträgt, nach Abzug des Sigmaringischen Antheils an Burgau und Warmthal, 139.9643/4 W. Morgen, oder 8 volle Quadratmeilen, also bedeutend mehr, als die mittlere Größe eines Oberamts, und eine volle Quadratmeile mehr, als man früher angenommen hat. Seine größte Ausdehnung, von Osten nach Westen, oder von Tiefenbach bis Egelfingen, beträgt 41/2 deutsche Meilen, oder 9 geogr. Stunden.


4. Figur.

Das Oberamt hat eine ziemlich abgerundete Figur; aber an Unregelmäßigkeiten fehlt es auch hier nicht. Auf der westlichen Seite ist ein Theil des Fürstenthums Sigmaringen, mit den Ortschaften Langen-Enslingen und Billafingen, ganz von dem Oberamte eingeschlossen; eben so auf der südlichen Seite der Saulgauische Amtsort Nonnenweiler; dagegen ist auf der letzten Seite der Ort Braunenweiler völlig davon getrennt. Die Oberamtsstadt liegt ziemlich im Mittelpunkte, so, daß der entfernteste Amtsort, Oggelshausen, doch nicht weiter als 43/4 Stunden dahin hat. Die südlichen Orte liegen übrigens alle der Stadt Saulgau viel näher, als der Stadt Riedlingen: Großtissen, Kleintissen, Braunenweiler z. B. liegen nur 3/4 St. bis 1 St. von Saulgau, dagegen von Riedlingen 31/2 bis 4 St. Umgekehrt liegen auf der nördlichen Seite die Münsinger Amtsorte Attenhöfen, Bach, Zwiefalten nur 11/2 bis 2 St. von Riedlingen, dagegen 6 bis 7 St. von Münsingen, eine Entfernung, die in vielen Umständen eben so beschwerlich, als kostspielig wird.

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5. Bestandtheile.


I. Unmittelbare Orte  – 29.
1) altwürt. Orte: Pflummern mit dem Teutschhof;
2) vormals östr. Orte: Gebiet der Stadt Riedlingen, mit Riedlingen, Aderzhofen, Erisdorf, Möhringen;
3) vormals zwiefaltische Orte: Bechingen, Dürrenwaldstetten, Ittenhausen, Mörsingen, Daugendorf, Upflamör, Zell und die Güter und Höfe Ensmad und Ohnhülben;
4) vormals Heiligkreuzthalische Orte: Andelfingen, Beuren, Binswangen, Ertingen, Friedingen, Heiligkreuzthal, Hundersingen, Waldhausen und die Höfe Dollhof, Landauhof, Thalhof;
5) vorm. Gr. Stadion-Warthausische Orte: Oggelshausen, Tiefenbach und
6) Streitberg vom Stift Buchau.


II. Mittelbare Orte  – 64.
A. Standesherrliche  – 58.

1) Des Fürsten von Thurn und Taxis  – 53:

a) von der vormaligen Grafschaft Friedberg Scheer, und den Herrschaften Bussen, Dürmentingen etc. Altheim, Burgau, Braunenweiler mit dem Michelshof und Ziegelhof, Dürmentingen mit dem Seelenhof und Fasanenhof, Göffingen, Groß- und Klein-Tissen, Hailtingen, Heudorf und die Wolfartsmühle, Marbach mit dem Stettberghof, Offingen mit Bussen, Dentingen und Buchay, Unlingen;
b) von der vormaligen Abtey Marchthal: Alleshausen, Bischmanshausen, Brasenberg, Dieteskirch, Dietershausen, Dobel, Herlighof und Herligmühle, Hausen, Ödenalen, Reutlingendorf, Sauggart, Schupfenberg, Seekirch, Unter- und Ober-Wachingen, Uttenweiler mit Dettenberg, Minderreuti und Runkenmühle;
c) von dem vormaligen Stift Buchau: Betzenweiler, Brackenhofen, Dürnau, Kanzach mit Ober- und Unter-Volloch, Kappel mit dem Hennauhof, Ottobeurerhof und Bruckhof, Moosburg;
d) vorm. Reichsstadt Buchau.

2) Des Fürsten von Fürstenberg  – 5:

Emerfeld, Uigendorf, Dietelhofen, Neufra, Warmthal, (Burgau s. u.)
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B. Ritterschaftliche  – 6.
1) des Grafen Schenk von Stauffenberg: Egelfingen, Wilflingen mit Enhofen und Eisighof;
2) des Freyh. von Hornstein-Grüningen: Grüningen;
3) des Freyh. von Spät-Zwiefalten: Zwiefaltendorf.

  1. In Folge der neuesten, von Frankreich aus durch Feuersignale veranstalteten, Beobachtungen hat sich die geographische Länge von Tübingen um 33 Sekunden und die Breite um 4/10 Sekunden vermindert. Dieser Unterschied ist deßwegen bei allen unsern Oberamtskarten, so wie bei den Ortsbestimmungen in der Beschreibung abzuziehen.
  2. Die Ausdehnung der Landesgränzen gegen das Sigmaringische werden wir bey dem Oberamt Saulgau angeben, wo dieselben auf dieser Seite sich enden.