« Kapitel A 7 Beschreibung des Oberamts Oehringen Kapitel B 2 »
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Anmerkungen Wikisource

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B.


Ortsbeschreibung,


in alphabetischer Reihe der den Oberamtsbezirk bildenden 43 politischen Gemeinden oder Schultheißereien; jedoch unter Vorausstellung der Oberamtsstadt.

Die am Schluß beigefügten Tabellen gewähren übersichtliche Zusammenstellungen: I. der Bevölkerung, der Gebäude und des Viehstandes; II. des Flächenmaßes nach den verschiedenen Bestandtheilen, und III. des Steuer-Katasters, des Gemeinde- und Stiftungshaushaltes.


Oehringen,


Gemeinde II. Klasse mit 3457 Einw., worunter 74 Kath. und 12 eig. Conf. a. Oehringen, Stadt, 3384 Einw., worunter 44 Kath. b. Möhrig, Weiler, 73 Einw. – Evang. Pfarrei; die Kathol. sind nach Pfedelbach eingepfarrt[1].

Die Oberamtsstadt Oehringen liegt unterm 27° 9′ 58,26″ östlicher Länge und 49° 12′ 2,59″ nördlicher Breite, 18 geometr. Stunden nordöstlich von Stuttgart. Die Erhebung über dem Mittelmeer, und zwar an der Erdfläche des Stiftskirchenthurms beträgt 808 württemb. Fuß = 712 Par. Fuß.

Oehringen ist der Sitz des Oberamtsgerichts mit dem Gerichtsnotariat, des Oberamts mit dem Oberamtsphysikat und der Oberamtspflege, des Kameralamts, des Dekanatamts, eines Postamts, einer Bahnhofverwaltung, eines Lyceums, einer fürstl. Hohenlohe-Oehringen’schen Domanial-Kanzlei, eines fürstlichen Rentamts und einer fürstl. Hospitalverwaltung. Überdieß wohnen hier ein| Umgeldscommissär, 4 prakticirende Ärzte, der Oberamtswundarzt, der Oberamtsthierarzt, der Oberamtsgeometer und 4 Rechtsconsulenten; auch bestehen 2 Apotheken im Ort.

Die ansehnliche Stadt liegt an der Ohrn in dem Flachlande, am Fuß der nördlichsten Ausläufer des Mainhardter-Waldes und ist theils in die ziemlich breite Ohrnthalebene, theils an einen ganz mäßig geneigten, südlichen Abhang gegen das Ohrnthal hingebaut. Die Lage ist daher eine gesunde, sommerliche und nebenbei angenehme und fruchtbare.

Die Stadt zerfällt in die eigentliche Stadt, in die Altstadt und in die gegen Osten sich hinziehende Karlsvorstadt; der weit größere Theil des Orts, die eigentliche Stadt und die Karlsvorstadt, liegt auf der rechten Seite der Ohrn, die Altstadt, wohl der älteste Theil von Oehringen, ist auf der linken Ohrnseite gelegen, auf einem Raum, der inselartig theils von dem Flüßchen selbst, theils von einem Arm desselben umflossen wird. Die Verbindung der Altstadt mit der eigentlichen Stadt ist mittelst einer steinernen, auf 4 Pfeilern ruhenden, mit einem steinernen spät gothischen Geländer versehenen Brücke hergestellt[2].

Die eigentliche Stadt, wie auch die Altstadt, ist mit Mauern, Zwinger und Graben umgeben; die ehemaligen an den Stadtmauern angebrachten Thürme sind bis auf 8 abgegangen, und zwar stehen noch theilweise in der Altstadt der Göckelsthurm an der nordwestlichen Ecke, 2 an der westlichen Seite, einer an der Südwestseite, das Gänsthürmle genannt, und einer an der Südseite, in welchem das Archiv des Hospitals eingerichtet ist. An der eigentlichen Stadt stehen noch an der nordwestlichen Ecke der Bürgerthurm, in welchem das oberamtliche Gefängniß sich befindet, der Diebsthurm an der südwestlichen Ecke nur theilweise noch vorhanden und der Faulthurm an der Nordseite der Stadt, beinahe ganz abgegangen.

Die Stadtmauern sind theils abgetragen, theils Gebäude auf denselben errichtet worden, dessen ungeachtet hat sich der Charakter einer ehemals befestigten Stadt bis heute noch nicht ganz verdrängen lassen.

Von den ursprünglichen festen Thoren steht keines mehr (siehe hier. den histor. Abschnitt); an ihre Stellen traten das obere Thor| an der Ostseite gegen die Karlsvorstadt, das untere Thor, von dem indessen nur die Thorsäulen noch vorhanden sind, und das Altstadtthor an der Südseite am Ohrnkanal von dem ebenfalls nur die Thorpfeiler noch stehen.

Die Anlage der eigentlichen Stadt ist etwas unregelmäßig und die Straßen haben, mit Ausnahme der macadamisirten mit gepflasterten Kandeln und Trottoirs versehenen Karlsvorstadt, durchaus Pflasterung; sie sind meist enge und nur die Poststraße und in ihrer Verlängerung die Karlsvorstadt, wie auch die untere Thorstraße, die Lammwirths- und Rathhausgasse, haben eine ansehnliche Breite. Die Altstadt besteht strenge genommen nur aus einer breiten Straße mit zwei Seitengäßchen, an denen sich die meist ländlichen Gebäude ziemlich gedrängt lagern. Im allgemeinen sind die Privatgebäude aus Holz aufgeführt und mit steinernen Unterstöcken versehen, und nur einzelne ältere haben einen massiven Steinbau aufzuweisen; die ziemlich weitläufig stehenden Häuser in der Karlsvorstadt sind aus neuerer Zeit und größtentheils im modernen städtischen, mehrere im sog. Mansardenstyl erbaut, daher auch die Stadt von der Ostseite her den günstigsten Eindruck macht.

Von öffentlichen Plätzen sind zu nennen: 1) der sehr ansehnliche, vor der Stiftskirche gelegene, theils von dieser, theils von dem fürstlichen Schloß und freundlichen Gebäuden umgebene Marktplatz (früher Friedhof des Stifts), 2) der Hafenmarkt vor dem Oberamteigebäude am westlichen Anfang der Poststraße und 3) der vor dem Rathhaus gelegene, nicht große Rathhausplatz.

Von öffentlichen Gebäuden nennen wir zuerst die Kirchen:

1) Die im östlichen Theil der Stadt gelegene sehr ansehnliche Stiftskirche, wurde zum größten Theil in der Mitte des 15. Jahrhunderts im spätgothischen Styl erbaut, wofür auch eine Inschrift an einem südlichen Chorpfeiler spricht, welche sagt: Anno dni 1454 an dem Sontag Lätare ist der erste Stein gelegt. Indessen finden wir noch manche Spuren der früheren und frühesten Kirche, die theils der romanischen, theils der Übergangs- und der frühgothischen Periode angehören und sichtlich nachweisen, daß die Kirche nie gänzlich zerstört und alsdann ganz neu wieder aufgebaut wurde, sondern immer der ältere Bau sich theilweise noch erhalten hatte und bei dem Neubau benützt wurde.

Betrachten wir nun zuerst das Äußere der Kirche, so erscheinen an dem Langhause, wie an dem mit einfachen Streben versehenen, ein halbes Achteck bildenden Chor, hohe schlanke Fenster, welche| in den spitzen Bogentheilen spätgothisches Maßwerk, sog. Fischblasen, enthalten, während an den unteren Theilen des Chors sich noch kleine, die Krypta beleuchtende Fensterchen mit Kleeblattmaßwerk in den Bogentheilen erhalten haben, die theils aus der Übergangs-, theils aus der frühgothischen Periode stammen und der früheren Kirche angehören. Noch älter als diese und gewiß der frühesten romanischen Kirche oder Kapelle angehörig, sind die beiden Löwen an dem sog. Löwenthürlein an der Südseite des Langhauses, die mit halbem Leib aus der Wand hervorragen, der eine einen Ochsenkopf (?), der andere einen Menschenkopf in den Krallen haltend; diese wunderbare Figuren sind sicherlich bei dem Neubau der Kirche hier eingemauert worden. An der Nordseite des Querbaus der Kirche ist an der Treppe ein aus Stein gefertigter Ölberg aufgestellt und über dem Vorbau, in welchen die Treppe führt, befindet sich eine sitzende männliche Figur.

Der an der Westseite stehende, viereckige sog. Blasthurm besteht aus 5 Stockwerken, von denen die 4 unteren, aus Stein erbauten, schmale spitzbogige Fenster enthalten, die noch an den frühgothischen Styl erinnern und offenbar älter sind als die Kirche; das 5. Stockwerk, auf dem ein spitzes Zeltdach sitzt und um das ein Umgang läuft, ist von Holz erbaut und enthält die Wohnung des Stadtmusikanten. Im untern Stockwerk des Thurms führt ein einfaches spitzes Portal zu der Kirche, oben an beiden Seiten desselben stehen auf Consolen die Statuetten der Schutzpatrone der Kirche, der heil. Petrus und Paulus unter Baldachinen. Die Höhe des Thurms beträgt von der Erdfläche bis zur Spitze 208′.

Der an der östlichen Seite neben (südlich) dem Chor stehende sog. Läutthurm ist in seinen zwei unteren Stockwerken viereckig und enthält theilweise noch frühgothische Fenster; der obere Theil bildet ein Achteck mit 4 spätgothischen Fenstern in dem Glockenhaus, und an den 4 übrigen, je zwischen 2 Fenstern liegenden Seiten sind Halbfialen angebracht. Demnach gehört auch dieser Thurm nur in seinen obern Theilen dem Neubau der Kirche an, während die zwei unteren Stockwerke aus einer frühern Periode stammen. Dem Thurme, der bis zur Spitze eine Höhe von 202′ 5″ hat, ist ein schlankes spitzes Zeltdach aufgesetzt; auf demselben hängen 3 Glocken, von denen die größte folgende Umschrift hat: O. rex. glorie. christe. veni. nobis. cum. pace. me. resonante. pia. populi. memor. esto. maria. johannes. lucas. marcus. matheus. patroni. petre.| et. paule. pronobis. orate. anno. domini. 1416. sifridus. me. fecit. alleluia.

Auf der mittleren Glocke steht: Anno. 1627. ist. in. ohringer. gemeinschafft. administration. durch. bennante. herren. diese. glocken. zu. giessen. befohlen. worden. crafft. grave. von. hohenloe. her. zu. langenburg. und. cranichfeld. obrister. und. ritter. ludwig. eberhard. grave. von. hohenloe. und. her. zu. langenburg. templa. patent. stat. praeco. sonat. campana. quid. olim. ultori. dices. qui. sacra. spernis. homo. jacob. eger. und. Friederich. Schmirer.

Die kleinste trägt als Umschrift: Hilf. s. petrus. maria. amen. anno. dni 1428.

Das weißgetünchte, durch Emporen verbaute Innere der Kirche besteht aus dem Hauptschiff, zwei Seitenschiffen und dem Querschiff; das erstere ist 87′ lang, 27′ 7″ breit und 42′ hoch; das südliche Seitenschiff ist 18′ 5″ breit, 34′ 4″ hoch und das nördliche Seitenschiff hat eine Breite von 16′ 4″ und eine Höhe von 35′ 5″. Das Querschiff ist 30′ lang und 50′ hoch, während die Seitengewölbe desselben eine Höhe von 45′ haben. Die ganze Länge des Schiffs bis zum Chor beträgt demnach 117′, die Breite 80′ 3″. Der an die Nordseite des Querschiffs sich anlehnende Anbau, die sog. Höhle, ist 52′ lang, 38′ breit und 20′ hoch. Der wegen der unten befindlichen Krypta um 8′ 4″ (12 Stufen) höher gelegte Chor hat eine Länge von 66′, eine Breite von 33′ 3″ und eine Höhe von 44′ 5″. An der südlichen Seite des Chors befindet sich im untern Stockwerk des Läutthurms die Sacristei, und dieser entsprechend an der nördlichen Seite ein Gelaß, in welchem früher das gemeine Brod ausgetheilt wurde, wie eine Inschrift „Repositura communis panis“ anzeigt. Sämtliche Räume der Kirche sind mit schön construirten Netzgewölben versehen, von denen das des Mittelschiffs von 2 Pfeilerreihen getragen wird. Die Gewölbegurten gehen theils von Brustbildern biblischer Personen, theils von Consolen mit Laubgewinden und einzelne von Fratzengesichtern aus. Auf den Schlußsteinen der Gewölbe sind verschiedene Bildwerke angebracht und zwar an denen des Mittel- und Querschiffes: 1) das Hohenlohe’sche Wappen, 2) die Brustbilder der Apostel Petrus und Paulus, 3) das Wappen des Grafen Krafft von Hohenlohe, 4) in einer runden Öffnung 3 Engel mit der Inschrift: Renovirt 1747, 5) das württemberg’sche Wappen mit der Jahreszahl 1497; es ist das Wappen der Gemahlin des obigen Grafen Krafft, Helene, Tochter| des Grafen Ulrich des Vielgeliebten von Württemberg, 6) ein von einem Engel gehaltener Wappenschild mit 2 gekreuzten Schlüsseln, das Wappen des Stifts, 7) eine Rosette, 8) der heil. Geist, 9) ein Wappen, im goldenen Schilde ein blauer und ein rother rechter Schrägbalken, und 10) ein Steinmetzzeichen, vermuthlich des Meisters Hans von Aurach.

Die Schlußsteine in dem Chorgewölbe enthalten: 1) die Wappen von Hohenlohe und Ziegenhain mit der Inschrift Grav Albrecht 1490, 2) Maria mit dem Jesuskinde, 3) den heil. Geist und 4) die Brustbilder von Petrus und Paulus. In der Sakristei zeigt der Schlußstein das Brustbild des heil. Petrus.

Das Mittelfenster des Chors besteht aus interessanten mit sehr viel Empfindung ausgeführten Glasmalereien aus dem 15. Jahrhundert; früher waren sämtliche Chorfenster mit gemalten Scheiben ausgefüllt, von denen aber nur die jetzt im Mittelfenster zusammengestellten gerettet wurden; sie sind der Mutter-Gottesgeschichte gewidmet und mit hohenlohe’schen und anderen Wappen der Donatoren ausgestattet.

An der zur Orgel führenden Treppe ist ein aus Sandstein gut gearbeiteter alter Altar aufgestellt, der unter gothisch gehaltenen Baldachinen in 3 Nischen Statuetten (die heil. Margaretha, die heil. Helena und ein Kirchenvater) enthält; unter der mittleren Figur sind die Wappen des Kaspar v. Sickingen und dessen Hausfrau geb. Gockenschnabel, ohne Zweifel die Stifter des Altars, angebracht.

Die Kanzel wurde 1860 im gothischen Styl neu erbaut; die ursprüngliche war an dem vierten Pfeiler der südlichen Reihe angebracht und ruhte auf einer aus Stein gehauenen männlichen knieenden Figur, welche nach der Sage einen Bauersmann vorstellen soll, der den Stein zur Kanzel herbei geschafft habe. Diese räthselhafte, übrigens gut gearbeitete Figur hat in der Jacke einen Weck stecken und auf dem Rücken an einer um den Leib gehenden Schnur ein Hufeisen hängen; sie wird gegenwärtig in der Krypta aufbewahrt.

Die im Rococogeschmack gefaßte Orgel wurde 1732 in der Kirche aufgestellt.

Bemerkenswerth sind ferner einige gut geschnittene, leider theilweise weiß getünchte, sehr alte Chorstühle.

Die Denkmäler der Kirche, welche theils geschichtlichen theils künstlerischen Werth haben, sind folgende: Im Chor steht eine kleine Tumba, ohne allen Schmuck, aus Sandsteinen gearbeitet mit der| Inschrift auf dem Deckel: Iacet hic proles genitoris, dann Hic jacent ossa suffossa hujus in ecclesiae locis ut reliquiae und Hic genitor prolis.

Die Buchstaben sind altlateinische Schrift. Unter dem „genitor“ ist nach der Stiftstradition wohl zu verstehen der Graf Hermann des Stiftungsbriefs, unter der proles Bischof Gebhard, den die Sage zum Sohn des Hermann und der Adelheid gemacht hat. In dem Stiftsnecrolog heißt es von Bischof Gebhard, „sepultus est in tumba in choro nostro“ dagegen von Hermann, „sepultus est in tumba ante parochiam, ubi cum filiis suis inibi consepultis expectat novissimam tubam ad resurgendum“, und von Eberhard und Siegfrid, die ebenfalls für Söhne von Hermann und Adelheid galten, sie seien begraben: in tumba ante parochiam. Wenn also unter dem „genitor“ Hermann zu verstehen ist, so müßten seine Gebeine erst später in die tumba im Chor zu denen seines angeblichen Sohnes, des Bischofs Gebhard, gebracht worden sein und zwischen beiden wären Reliquien angebracht worden, falls sich die „ossa olim suffossa ut reliquiae“ nicht etwa eben auf die Gebeine Gebhards und Hermanns beziehen.

An der nördlichen Chorwand stehen folgende im reichsten Rennissancestil ausgeführte Denkmale:

1) Das des Grafen Ludwig Casimir v. H. Neuenstein † 1568 und seiner Gemalin Anna, geb. Gräfin von Solms-Laubach, von dem Bildhauer Johann von Trarbach. Die Bildsäulen sind knieend in Lebensgröße, der Graf in voller Rüstung, die Gräfin im Mantel, Beide mit gefalteten Händen nach dem zwischen inne stehenden Crucifix schauend; der Bogen ruht auf zwei korinthischen Säulen, oben sind die Wappen.

2) Des Grafen Philipp von H. Neuenstein, Sohn von Ludwig Casimir, Generallieutenant über Holland, Seeland, Westfriesland, Bomler und Thielerwerth, und seiner Gemalin Maria, Tochter des Prinzen Wilhelm, des Älteren von Oranien. In aufrechter Stellung sieht man die überlebensgroße steinerne Statuen Beider mit Gesicht und Körper gegen den Beschauer gerichtet, der Graf in prächtiger Kriegsrüstung, den Kommandostab in der Rechten haltend, ein Schwert unter dem linken Arm, seine Gemalin in fürstlicher Tracht; auf dem Sockel stehen 6 geharnischte Ritter in antiker Tracht und vorn ruht der Hund des Grafen. Über den Statuen sind die Wappen, unter denselben ein Haut-Relief und auf 2 Pilastern an der Seite je 2, die Schlacht bei Hardenberg oben und| sodann rechts oben die Schlacht bei Engelen, unten die Belagerung von Gertrudenberg, links oben die Belagerung von Bommelswert, unten die Eroberung von Grave. Der Graf selbst liegt in einem Gewölbe unter dem Boden im Schiff der Kirche begraben, die Gräfin in Holland.

An der Südwand sind folgende, ebenfalls größtentheils in Renaissancegeschmack ausgeführte Denkmale aufgestellt:

1) Das Denkmal des Grafen Eberhard v. H. Waldenburg † 9. März 1570 und seiner Gemalin Agathe von Tübingen † 28. Januar 1609. Die lebensgroßen Figuren sind knieend dargestellt, der Graf in Rüstung, die Gräfin im Trauermantel, im Hintergrund ihre Kinder, 4 Knaben und 3 Mädchen. Der Bogen ruht auf 2 Säulen, vor welchen allegorische Figuren stehen, oben die Wappen, unten der Tod mit Sanduhr, Sense und Schaufel, hinter ihm ein Sarg worauf eine Eule sitzt.

2) Unten rechts das Denkmal des Grafen Georg Friedrich I. † 22. Okt. 1600 und seiner Gemalin Dorothea geb. Reuß von Plauen † 2. Dec. 1631. Die Figuren sind aus Alabaster, aber bemalt und vergoldet, im Übrigen den vorigen ähnlich.

3) Das Denkmal des Grafen Ludwig Gottfried v. H. Pfedelbach, links, † 18. Sept. 1728; das Brustbild des Grafen unter einem Phönix in Flammen, rechts die geflügelte Zeit in Gestalt eines Greisen, die Sanduhr auf dem Kopf, die Sense in der Hand, links ein Engel mit dem Lorbeerkranz. Unten an der Schrifttafel steht der Tod und deutet auf den Riß im Steine, um den Arm eine Inschrift tragend: rami confess. August. ultimus; ihm gegenüber eine Frauengestalt.

Außerdem ist in der Nische des Chorabschlusses ein Monument von Schadow in Berlin: das Brustbild des Fürsten L. F. Karl von H. Oehringen und seiner Gemalin, Bas-Relief aus carrarischem Marmor, zum Andenken an die goldene Hochzeit des fürstlichen Paars den 28. Januar 1799.

Früher hingen im Chor die Schilde und Helme von Herren von Hohenlohe, von Herrn Kraft II. bis zu Herrn Friedrich – 1473.

Im Schiff der Kirche vor dem Altar liegen folgende Mitglieder des Hauses Hohenlohe unter liegenden Platten von Stein oder Erz begraben:

1) Graf Georgs Gemalin, Frau Praxedis, geb. Gräfin von Sulz † 14. April 1421.

| 2) Kraft VI. von Hohenlohe † 1503.

3) Dessen Gemalin Helene v. Württemberg † 1506.

4) Graf Georgs zweite Gemalin, Helene v. Waldburg † 1567.

5) Graf Ludwig Casimir † 1568.

6) Gräfin Anna v. Hohenlohe, geb. v. Solms, seine Gemalin † 1594.

7) Graf Georg von Tübingen, Herr v. Lichteneck † 1570.

8) Graf Eberhard v. H. Waldenburg † 1570.

9) Seine Gemalin Agathe v. Tübingen † 1609.

10) Elisabeth, geb. Herzogin von Braunschweig, Gemalin Grafs Friedrichs v. Hoh. Langenburg † 1621.

11) Deren Gemal Graf Friedrich v. Hoh. Langenburg † 1590.

12) Fräulein Dorothea Sophia, deren Tochter † 1597.

Von der Kirche führen 10 Stufen in die unter dem Chore befindliche, äußerst interessante Krypta (Gruft), welche 54′ 2″ lang, 31′ 6″ breit und 13′ 2″ hoch ist. Das Gewölbe ruht auf 8 Rundsäulen, von denen die Rippen palmenartig ausgehen und auf dessen Schlußstein die Mutter Gottes, welcher die Krypta gewidmet war, angebracht ist. Der hintere Theil der Krypta ist mit einem Netzgewölbe gedeckt, während andere Theile einer weit früheren Zeit der Übergangsperiode und der frühern Gothik angehören. In der Gruft sind folgende Denkmale:

1) Eine Tumba aus Sandstein in schönem Übergangsstyl, mit zierlichen Säulchen an den Ecken, vertieften Feldern auf den Lang- und Schmalseiten und Blattwerk auf dem Rahmen des Deckels, mit der Inschrift am Rande des Deckels:

Hujus fundatrix templi jacet hic tumulata, Cunradi regis genitrix Adelheida vocata.

Ferner auf der schmalen Seite: A. MCCXXXXI III. Idus Febr. recondita sunt hic ossa dominae – nostrae Adilheidis.

Von Adelheid steht in dem Nekrolog, daß sie begraben sei in cripta; auch der Styl des Denkmals stimmt mit der Zeit überein (1241), und so ist wohl anzunehmen, daß dieß derselbe Sarg ist zu dem „viel andechtige Frawen in iren nöten und in Krangcheit und bysunder in Kyndesbanden flißlich gebett haben.“ – Es ist auch in der Mitte jeder Langseite der Tumba eine halbkreisförmige Ausbiegung angebracht mit eisernem Dorn, welche ohne Zweifel zwei großen Wachskerzen als Fuß gedient haben, die durch eine am Rand des Deckels befestigte eiserne Zwinge gehalten wurden.

2) Eine große 7′ 61/2″ lange und 6′ 1″ breite| Doppel-Tumba, die zuerst am Eingang der Kirche, später bei der Kanzel, dann in der Höhle gestanden, seit 1859 aber in der Gruft ist. Zwei Platten halten den Deckel, die Seitenwände sind in spitzbögige Felder getheilt, an 2 Ecken sind Engel, an zwei anderen Ritter als Träger angebracht, und in den Feldern der Langseiten halten je zwei Engel Wappenschilder, in deren einem das Hohenlohische Wappen angebracht ist, das andere ist leer. Die Arbeit weist auf spätgothische Zeit. Die eine Platte hat folgende Inschrift: A. MCCXXXVI. IIII. Id. Aug. translata sunt ossa comitum E & S. Germanus fidus comes est junctus Sigefridus. Ad bona non tardo dum viveret hic Eberhardo; und auf dem anderen Deckel: Sunt hic ossa sita clare stirpis Romulee generosorum comitum alta flamma orte, stemate qui suo Alemaniam late perornant, comites Romanie Romanioleque fuere.

Daß dieß nicht dieselbe Tumba ist, in welche 1236 die Gebeine der zwei Grafen Siegfrid und Eberhard gebracht worden sind, ergiebt sich aus der Arbeit und aus der Inschrift des zweiten Deckels. Diese will nämlich sagen: „hier liegen Gebeine von edlen Grafen des hohenlohischen Hauses.“ Der Ausdruck stirpis Romulee ist aus der Gewohnheit des 15.–16. Jahrh. zu erklären, den Ursprung erlauchter Familien auf die Römer zurückzuführen, alta flamma ist die bekannte falsche Deutung von „Hohe Lohe“, was lucus Loch, Wald, bedeutet, comites Romaniae Romaniolaeque ist identisch und bezieht sich auf die Gebrüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe, die in Wirklichkeit von Kaiser Friedrich II. (1230–36) die kaiserlichen Grafschaftsrechte in der Romagna zur Verwaltung überkommen hatten. Es mögen also zur Zeit des Kirchenbaues oder später Gebeine von Mitgliedern dieses Hauses, die in der Kirche begraben lagen, in diese Tumba gebracht worden sein.

3) Ein schönes Kunstwerk, dessen Deutung nicht bekannt ist. Vier Löwen tragen eine steinerne Platte, auf welcher eine lebensgroße Figur in ritterlicher Rüstung, mit gefalteten Händen liegt. Der Kopf ruht auf einem Kissen, unten rechts Helm, links Degen und Handschuhe. Die Tracht weist in das 17. Jahrhundert, aber keine Inschrift verkündet, wer derjenige ist, auf dessen Grab es stehen sollte.

Auf der rechten Seite der Gruft sind einige Grabsteine: Fräulein Agathe Dorothea v. Hohenlohe † 1. Okt. 1628, Graf Georg Kraft † 8. Januar 1620; ferner der eines jungen Grafen von Erbach, Georg Friedrich † 1609. Auf der linken Seite wurde für| den am 27. Juli 1805 verstorbenen Fürsten L. Friedrich Karl von Hohenl. Oehringen und seine Gemalin, Sophia Amalia Karoline von Sachsen-Hildburghausen † 10 Juni 1799 eine besondere Ruhestätte eingerichtet. Auf der linken Seite der Gruft führt eine Thüre zu einer ehemaligen Kapelle, worin beigesetzt sind: Graf Johann Friedrich I. v. Hohenl. Neuenstein † 17. Okt. 1702, seine Gemalin Luise Amoene, Herzogin v. Schleswig-Holstein-Nordburg † 11. Juni 1685, und ihre Kinder Graf Johann Ernst † 26. Nov. 1702, Sophia Elisabeth † 4. Dec. 1676, Elisabeth Juliane † 23. Nov. 1679, Wilhelmine Dorothea † 1. März 1680, Henriette Amalie † 23. Jan. 1688; ferner Graf Johann Friedrich II. † 24. Aug. 1768 und seine Gemalin Dorothea Sophia, geb. Landgräfin zu Hessen, † 17. Juni 1723; ferner Herzog Friedrich Wilhelm Eugen von Sachsen-Hildburghausen † 4. December 1795 und seine Gemalin Christiane Sophie Karoline † 10. Januar 1790 (welche bei ihren Verwandten in Oehringen lebten).

Die Erbauung der ursprünglichen Kirche[3] fällt in die graue Vorzeit, von der keine Urkunden auf uns gekommen sind; jedenfalls bestand sie schon im 11. Jahrhundert und wurde, als am 7. Aug. 1037 Adelheid, Wittwe des Grafen Heinrich von Franken, Mutter Kaiser Conrads II., und ihr Sohn Gebhard, Bischof zu Regensburg, das Stift zu Oehringen errichtet und aus ihren Stammgütern mit freigebiger Hand dotirt hatten, sofort zu einer Stiftskirche erhoben. Die Patronen der Kirche waren von jeher die heiligen Apostel Petrus und Paulus, weßhalb sie Ecclesia collegiata S. Petri et Pauli genannt wurde. In der der heiligen Jungfrau gewidmeten unterirdischen Kapelle befand sich das wunderthätige Bild derselben, auch ruhte dort die Stifterin Adelheid, die ebenfalls in Nöthen und Krankheiten Wunder verrichtete.

Im Laufe der Zeit war die Kirche durch Alter, Blitzschlag, und andere Unbilden baufällig geworden, wie der Ablaß des Pabstes Nicolaus von 1453 nachweist, wo unter anderm gesagt ist … campanile aliaque structurae et edificia eclesiae … ex fulminis ictu tempestate ventorum aliisque sinistris eventibus adeo … diruta existunt, ut …

Hierauf begann im Jahr 1454 der Neubau der Kirche, bei| dem es sich anfänglich hauptsächlich um die Erbauung des schadhaft gewordenen Läutthurms und um die Vergrößerung und Restauration des Chors und der Krypta (Gruft) handelte, wie auch in dem Sammelbrief von 1457 deutlich ausgesprochen ist: … „So haben mir eynhelliglichen vnd mit wolbedachten mute, vnd rat einen großen vnd kostlichen Buwe furgenommen vnd angefangen einen neuwen thurn zu buwen der dann ytzunder in guter hohe vffbracht vnd besonder die Stadt hinder der krufft da sich die muter gots so gnediglichen vnd barmhartziglichen erzeiget hat mit einer neuwen krufft vnd kore vnd die alte krufft vnd kore damit treffenlichen zu erweyten.“ …

Bald nach Ausstellung dieses Briefes erfolgte der längst besorgte Einsturz des alten Glockenthurms,[4] wodurch die alte Kirche so beschädigt wurde, daß man einen Neubau derselben beginnen mußte, der alsdann unter Benützung einzelner Theile der früheren Kirche ausgeführt wurde. Im Jahr 1494 war das Schiff unter Dach und die Einweihung der Kirche geschah durch den Vicar des Bischofs von Würzburg.

Als Baumeister kommen vor (1491), Meister Hans von Aurach und Meister Bernhard sein Mitgesell. Die Beaufsichtigung des Bauwesens und die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben, war einigen Chorherrn anvertraut.

An die Nordseite der Kirche schließt sich das Stiftsgebäude an, das in seinem unteren Stockwerk die Kreuzgänge, in dem oberen derzeit die 6 Lehrzimmer des Lyceums (früher die Liberei, der Kapitel-Saal des Stifts etc.) enthält.

Der Kreuzgang ist 12′ 4″ breit und 20′ 4″ hoch; der mit der Kirche parallel laufende Flügel hat eine Länge von 101′ und die 2 senkrecht darauf stehenden Flügel sind je 50′ lang; er enthält spitze, in den Bogentheilen mit Maßwerk gefüllte Fenster der späten Gothik und ist mit einem schön construirten Netzgewölbe versehen. Das obere Stockwerk hat oblonge gepaarte Fenster; von demselben führt eine Wendeltreppe zu einem nun zugemauerten Eingang in die Kirche, den früher die Stiftsherren benützten. Der von dem Kreuzgang und der Kirche umschlossene Raum diente früher zu Begräbnissen, während diejenigen, die zum gemeinen Brod eine Jahreszeit| setzten, ihr Begräbniß in dem Kreuzgange fanden. In dem unteren Kreuzgang ist ein 14′ hoher und 12′ breiter, ausgezeichnet schön aus Holz gearbeiteter Altarschrein, ein vortreffliches Werk der Nürnberger Schule aufgestellt; er enthält in Lebensgröße die 4 Kirchenväter und in der Mitte die Himmelskönigin, mit dem Jesuskinde (nach Andern Maria, der h. Petrus, der h. Paulus, der h. Hieronymus[b 1] und eine fünfte bis jetzt nicht enträthselte Figur), über ihnen reiche gothische Baldachine mit ausgezeichnet kunstreich geschnittenen, hinter einander liegenden Laubgewinden. Das Ganze ist unbemalt, mit Ausnahme der Augen und einigen wenigen Verzierungen an den Baldachinen, so daß man vermuthen darf, der Altarschrein sei nur als Schnitzwerk, nicht aber in der Bemalung vollendet. Das hohenlohische und das württembergische Wappen an den Seiten des Altars weist auf Kraft von Hohenlohe († 1503) und seine Gemalin, Helene, Tochter Graf Ulrichs des Vielgeliebten von Württemberg, als Stifter hin.

Die Kirche selbst war von dem Kirchhof, dem Begräbnißplatz, umgeben, der aber, da er sehr groß war und einen bedeutenden Theil der Stadt ausmachte, auch als Marktplatz benützt wurde und noch heute benützt wird. Damit die Ruhe der Todten nicht gestört werde, ließen Dekan und Kapitel einen Theil desselben als Gottesacker durch eine Mauer abschließen, waren aber doch besorgt, der abgeschlossene Raum könne durch das profane Treiben entweiht werden, weßwegen sie sich an Kardinal Julian wandten, welcher sofort durch Urkunden vom 10. Nov. 1437 die Entscheidung gab: daß der eingeschlossene Begräbnißplatz durch die außer der Mauer vorgehende Verunreinigung nicht entweiht worden sei, noch künftig entweiht werden könne. Gegen das Jahr 1520 aber wurde der Begräbnißplatz außerhalb (südlich) der Stadt verlegt und daselbst die St. Anna oder Gottesackerkirche erbaut, in welcher die Leichenreden bei ungünstiger Witterung abgehalten werden. Die Kirche ist 85′ lang, 34′ breit und 22′ hoch; das Langhaus wurde stilwidrig verändert, während der mit einem halben Achteck schließende, mit Streben versehene Chor mit seinen spitzbogigen, ornamentirten Fenstern sich in seiner ursprünglichen spätgothischen Bauweise noch erhalten hat. Auf dem westlichen Giebel sitzt ein kleines Thürmchen (Dachreuter). Die Baulast steht zu 2/3 der Stadt, zu 1/3 dem inkamerirten Stift zu.

2) Die Spitalkirche, am südlichen Ende der Altstadt gelegen, 74′ lang, 30′ breit und 17′ hoch, ist zunächst für die| Spitalgemeinde (Pfründner) bestimmt, denen der Diaconus alle 3 Wochen eine Predigt zu halten, und jährlich zweimal das heilige Abendmahl zu reichen hat. Die Kirche hat einen spitzbogigen Eingang und spitzbogige Fenster, aus denen die Füllungen herausgenommen wurden; der im halben Achteck schließende Chor ist mit einfachen Strebepfeilern versehen. Die Baulast liegt dem Spital ob. An die Kirche angebaut ist das mit einem spitzbogigen Eingang versehene Spitalgebäude und neben demselben steht das Verwaltungsgebäude; diese Gebäude schließen im Verein mit großartigen Öconomiegebäuden einen freundlichen Hofraum ein.

Außer den Kirchen sind noch folgende öffentliche Gebäude anzuführen und zwar

a) der Gemeinde gehörige:

1) Das unter den Grafen Albrecht und Georg erbaute Rathhaus[5] wurde, nachdem das frühere den 13. Febr. 1504 abgebrannt war, noch in demselben Jahr zu erbauen angefangen, wie eine Inschrift, die an der Nordseite angebracht war und nun auf dem Rathhaus aufbewahrt wird, nachweist: Anno dni 1504 d. 13. tag Februarii ist das alt Rhathaus verbrennd und am 10. tag juli gemelts jahrs der erst stein widerumb gelegt worden.

Bei der Grundsteinlegung waren anwesend: Beringer v. Berlichingen, Hans Hohebuch, Keller, Hans Eisenhut, Bürgermeister, Claus Gerber, Schultheiß und Dominicus Baldung, Stadtschreiber; „so alle gute Trinkgesellen waren“ sagt die Chronik.

Das sehr ansehnliche, dreistockige, massiv erbaute Rathhaus steht an der Ecke der unteren Thor- und Rathhausstraße; es hat spitzbogige Eingänge und gepaarte oblonge Fenster, von denen eines an der nordöstlichen Ecke in einem Winkel erkerartig aus der Wand hervortritt. An derselben Ecke steht auf einer mit dem hohenlohischen Wappen gezierten Console eine lebensgroße, sehr gut aus Stein gearbeitete Ritterstatue des ursprünglichen Erbauers Kraft VI. von Hohenlohe, eine Turnierlanze in der Rechten, und einen Schild mit dem hohenlohischen Wappen in der Linken haltend. Auf dem First sitzt ein Thürmchen mit Glocke und Uhr. Das sehr geräumige Innere enthält im unteren Stockwerk eine Wagenhalle und ein| Feuerspritzenmagazin, im zweiten die Gelasse für den Stadtschultheißen, den Gemeinderath und zwei Arrestlokale, und im dritten den Rathhaussaal, die Registratur, die Gelasse für die Stadtpflege und ein Gefängniß. An dem Eingang zum Rathhaussaal steht: Pulchra est concordia cordis et oris 1603, innen sind an demselben schöne Stuckarbeiten angebracht, 2 Säulen rechts und links mit Laubwerk, rechts steht die Gerechtigkeit mit dem Schwert, links die Klugheit mit dem Spiegel und der Schlange, in der Mitte das hohenlohische- und das Stadtwappen. An der Decke hängt ein alter interessanter Kronleuchter aus einem Hirschgeweih, ein gräfliches Geschenk. In die Fenster an der Nordseite sind gute Glasgemälde eingelassen folgende Wappen mit Aufschriften enthaltend: 1) der Gräfin Helena von Hohenlohe geb. Truchsessin v. Waldburg 1541; 2) das ihres Gemahls Grafen Georg I. v. Hohenlohe; 3) der Gräfin Wandelbar v. Hohenlohe geb. Gräfin v. Zollern; 4) das ihres Gemahls des Grafen Albrecht III. mit der Inschrift: Wenn Gott mit uns, wer mag wider uns sein. Bei einer im Jahr 1835 vorgenommenen Reparatur des Rathhauses verlor dasselbe eine an der nördlichen Außenseite hinaufgehende steinerne Treppe, die zunächst auf den Tanzboden führte, neben welchem die Amtsstube zu den Gerichtssitzungen war. Früher war eine Bibliothek auf dem Rathhause, die unter anderen Büchern einige ältere Bibeln und historische Werke enthielt, jedoch vor einigen Jahrzehnten um 200 fl. verkauft wurde. Auch die silbernen Becher, die auf dem Rathhaus aufbewahrt waren, sind verschwunden; seit der Grundsteinlegung des Rathhauses entstand nämlich der Brauch, daß wenn Jemand zum Richter gewählt wurde, er den sämtlichen Stadtrathsmitgliedern und ihren Frauen ein festliches, 3 Tage andauerndes Mahl geben mußte, „welches denn gar beschwerlich und auch manchmal dem Erwählten verderblich gefallen.“ Aus diesem Grunde gingen diese Gelage ein, und an deren Stelle trat der löbliche Brauch, daß jeder neu erwählte Richter einen silbernen Tischbecher mit seinem Wappen und mit Jahr und Tag der Wahl stiften mußte. Später kamen die Mahlzeiten wieder in Gang. „Anno 1526 ist Wilhelm Eisenhut und Georg Wieland von Hall anstatt Hans Eisenhut und Stoffel Geigers erwählt und ist das Mahl wiederumb angefangen worden.“ Doch waren bis 1634 viele Dutzend Becher auf dem Rathhaus vorhanden, die indessen vom 13.–18. Sept. genannten Jahres bei der Plünderung der Stadt durch die Kaiserlichen verloren gingen.

1

Später trat die Becherstiftung wieder ein, „hab mich erboten| den Anfang wieder zu machen“, sagt der Verfasser der hohenlohischen Chronik, Balthasar Fleiner, Registrator, Stiftsgegenschreiber und Schultheiß, später hohenlohischer Amtmann zu Oehringen. Bis zum zweiten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts waren auch wieder mehrere Becher vorhanden, von denen aber Niemand weiß, wo sie hingekommen sind.

2) Das 1803 erbaute Schulhaus in der Poststraße, ein ansehnliches dreistockiges Gebäude, das fünf Lehrzimmer und die Wohnungen für den Knabenschulmeister, den Mädchenschulmeister und für zwei Lehrgehilfen enthält; ein weiterer Knabenschulmeister wohnt in einem Privatgebäude gegen Hausmiethe-Entschädigung. Die Baulast hat zu 3/4 der Staat, zu 1/4 die Stadt.

3) Der 1852 von dem Staat um 4500 fl. erkaufte Fruchtkasten, welcher in den unteren Räumen die Verkaufshalle, in den oberen die Fruchtböden enthält.

Überdieß sind noch vorhanden: 2 Armenhäuser, ein 1842 erkauftes und zu seinem gegenwärtigen Zweck eingerichtetes Gemeindebackhaus, ein Schafhaus mit Schafscheuer und Wohnung, die Stadteiche, ein Leiterhaus, einige Stadtthorhäuser, 3 Keltern, Schlachthaus etc. etc.

b) Dem Staat gehörige:

1) Das Oberamtsgerichtsgebäude, ehemals hohenl. Kommandantur und Landvogtei mit einem Wachlokal im unteren Stockwerk und einem angenehmen Garten im Rücken des Gebäudes; es ist ansehnlich im Mansardenstyl erbaut und hat in der Karlsvorstadt eine freie sommerliche Lage.

2) Das Oberamteigebäude auf dem Hafenmarkt, ursprünglich das gräfliche Schloß. Im Jahr 1455 wurde in einem Vergleich der Gebrüder, Kraft und Albrecht v. Hohenlohe, festgesetzt, daß alle Briefe, Handveste etc. in dem „Schloß zu Oehringen in dem Gewölbe“ liegen sollen. Das Schloß selbst solle getheilt werden und zwar solle Graf Kraft das neue Zwerchhaus zwischen der Stein-Kemnaten und dem alten Haus, die Hofstatt dazwischen, das Althaus bis zum Thürmlein, von da bis zum Brunnen samt der Kelter, Graf Albrecht die neue Stein-Kemnaten haben, die Kapelle aber in der neuen Kemnaten solle gemein sein. Im Jahr 1589 kam das Steinhaus mit dem Burgfrieden und dem Hage in einem Vergleich zwischen Graf Philipp v. Neuenstein und Graf Georg Friedrich v. Waldenburg an diesen und verblieb der Waldenburger Linie, bis es 1782 durch Verkauf mit den Rechten in der Stadt an| Hohenlohe-Neuenstein kam. Es diente zu Kanzlei und Beamtenwohnung und hieß „das Steinhaus“. In den 1830er Jahren wurde das oberste Stockwerk abgetragen und das Gebäude überhaupt verändert; trotz diesen Veränderungen trägt dasselbe mit seinen massiven, 6′ dicken Mauern, in welche die Fenster tief, nischenartig eingehen, immer noch den Stempel hohen Alterthums. Zunächst der Oberamtei steht das Kriminalgefängniß, an dem man noch Reste eines romanischen Rundbogenfrieses wahrnimmt.

3) Das Kameralamtsgebäude steht in der Karlsvorstadt in der Nähe des Oberamtsgerichts.

4) Von den 3 Wohnungen für Geistliche und 4 für Lyceumslehrer, welche früher dem inkamerirten Stift gehörten, zeichnet sich das in der Poststraße stehende Diakonatsgebäude durch seine schöne Rococobauweise aus.

5) Das in modernem Stil erbaute Bahnhofgebäude liegt an der Nordseite der Stadt etwas erhöht, sehr günstig für den Verkehr, da es von keinem Theile der Stadt zu weit entfernt ist.

Der Oberamtskorporation gehört das Polizeigefängniß. Die 1/4 Stunde nördlich der Stadt gelegene Fallhütte, des Fallmeistereibezirks „Oehringen, Büttelbronn, Baum-Erlenbach, Cappel, Langenbeutingen, Möglingen, Pfahlbach, Ohrnberg, Ober- und Unter-Maßholderbach, Zweiflingen, Eichach, Westernbach ist Privat-Eigenthum.

c) Von fürstlichen Gebäuden nennen wir:

1) Das Schloß, welches mit der Front gegen die Kirche und den Marktplatz gekehrt ist, bildet ein sehr ansehnliches langes Gebäude mit einem an der Westseite gegen hinten angebauten Flügel; von den 3 Stockwerken sind die 2 unteren im Renaissancestil erbaut und mit gepaarten oblongen Fenstern versehen, während das obere aus Mansarden bestehende Stockwerk mit seinen verschnörkelten Staffelgiebeln der Rococoperiode angehört. An der Hinterseite des Schlosses ist ein achteckiges Thürmchen angebracht, in welchem die zu den Stockwerken führende Treppe sich befindet. Das reich eingerichtete Innere des Schlosses bewahrt gute Gemälde, worunter mehrere Portraits von hohenlohe’schen Familiengliedern. Unter dem Schloß befindet sich ein großartiger Keller, in welchem die vortrefflichen Weine aus den fürstlichen Weinbergen in schönen, zum Theil reich geschnitzten Fässern lagern. Im Rücken des Schloßgebäudes schließt sich der ummauerte Hofraum mit einigen Hintergebäuden an, von dem man mittelst einer 1812 über die Ohrn errichteten Brücke| in den 19 Morgen großen, sehr schön und sinnig angelegten Schloßgarten gelangt. Früher bestanden in dem Schloßgarten Bassins mit Springbrunnen, die Anfangs des 19. Jahrhunderts entfernt wurden; dagegen ist in den 40ger Jahren ein See angelegt worden und überdieß fließt noch ein Arm der Ohrn durch die Anlagen. Wo jetzt die sog. Bürgerfreude ist, war ein Garten des Brückenmüllers, der 1807 erkauft und zu Ehren des Fürsten Friedrich Ludwig von den Bürgern der Stadt in eine Anlage umgewandelt wurde. Ein daselbst 1815 errichteter Obelisk trägt die Inschrift: „Den guten Bürgern der Stadt Oehringen. 1807. 1815.“ Am südlichen Ende des Schloßgartens steht das 1743 im Rococostil, mit Mansardendach und verzierten Dachfenstern erbaute Saalgebäude nebst zwei Nebengebäuden (Gewächshäuser); das H.-Langenburgische Wappen ist über dem Eingang angebracht. Im obern Stockwerk befindet sich der sogen. Lustsaal, der später als Theater diente; das untere ist zu einem Wintergarten eingerichtet. Der Schloßgarten ist dem Publikum geöffnet und bietet sehr angenehme schattige Spaziergänge.

Was die Entstehung des Schlosses betrifft, so bestimmte der am 28. März 1610 verstorbene Graf Wolfgang v. Hohenlohe-Neuenstein testamentarisch, daß seine Wittwe ihren Wittumssitz in Oehringen oder Schrotzberg zu wählen habe; sie entschied für ersteres und die Söhne Wolfgangs, Graf Georg Friedrich, Kraft und Philipp Ernst verständigten sich nun ein Schloß zu erbauen, weßhalb sie am 10. November 1610 bestimmten, „daß der gemeinschaftliche Kammermeister Pistorius, Baumeister Georg Kern, Burgvogt von Neuenstein, und der Burgvogt von Weikersheim mit zwei Bauverständigen den Situm untersuchen, und den Abriß besichtigen sollen.“ Zu Ende des Jahrs 1612 war schon das Mauerwerk von 101′ Länge in 3 Stockwerken fertig und 1616 konnte dieses „Wittumbshaus“ bezogen werden.

Die verwittwete Gräfin wohnte hier bis zu ihrem Tode (16. Mai 1633); hierauf stand das Gebäude leer und wurde später den im 30jährigen Krieg obdachlos gewordenen Unterthanen zeitweise angewiesen, die es so sehr herunter kommen ließen, daß es erneuert werden mußte, wozu indessen Kirchberg und Langenburg ihre 5/12 Beisteuer verweigerten. Durch den Fürther Receß 1671 hörte die Gemeinschaft auf und das Schloß kam bei der Theilung von 1677 in den alleinigen Besitz der Neuensteiner Linie und zwar an Graf Johann Friedrich I., der es zur Residenz bestimmte. Es wurden Gebäulichkeiten erworben und das Schloß selbst 1681–83| durch den Marstallsbau unter der Leitung des Baumeisters Paul Platz von Würzburg vergrößert. Über einem der Marstallsthore sind die von Bildhauer Kern von Forchtenberg aus Stein gefertigten Wappen des Grafen Johann Friedrich I. († 1702) und dessen Gemahlin Luise Amöne v. Schleswig-Holstein angebracht. Graf Johann Friedrich II. erhielt bei der Theilung 1708 den Neuenstein’schen Antheil und wählte das Schloß Oehringen zu seiner Residenz; er ließ 1714 den langen Bau innen neu machen, Giebel mit Schnörkeln setzen, statt des Thurms mit der „welschen Kappe“ und überhaupt bedeutende Veränderungen vornehmen; 1770 wurde der neue oder Remisenbau errichtet, 1782 das Innere bedeutend verändert, was 24.000 fl. kostete, und auf Befehl des Fürsten August 1812–13 kam ein weiterer Anbau an den Remisenbau, 1817–18 wurde der von dem Schloß zur Kirche führende Gang erneuert und endlich ist 1847 das Äußere und Innere des Schlosses einer gründlichen Erneuerung und Verschönerung unterworfen worden.

Der Schloßgarten wurde zuerst von Graf Johann Friedrich II. angelegt, welcher hiezu bis 1717 die Gärten zwischen der Ohrn gegen Stücke des alten Herrengartens eintauschte und den Stadtgraben und Wall erwarb; der Theil jenseits der Ohrn wurde erst 1743 erworben.

2) Der Fürstenbau, in der Karlsvorstadt, ein sehr ansehnliches, im modernen Stil gehaltenes Gebäude mit Hintergebäuden und einem schön angelegten Garten, welches von dem verstorbenen Fürsten August längere Zeit bewohnt wurde, dient für den Aufenthalt fürstlicher Personen und zu Beamtenwohnungen.

3) Dem Fürstenbau gegenüber steht das fürstliche Domanialkanzleigebäude, in welchem sich auch die Wohnung des Domänen-Direktors befindet.

4) Das großartige Magazinsgebäude (früher Fruchtmagazin) am östlichen Ende der Karlsvorstadt; zunächst desselben stehen die Wohnungen des fürstlichen Forstverwalters und des Rentamtmanns.

5) Die modern erbaute Wohnung der Fürstin von Schwarzburg-Sondershausen, steht ebenfalls in der Karlsvorstadt; (nunmehr an einen Privatmann verkauft.)

Von Privatgebäuden aus älterer Zeit sind noch zu nennen:

1) Das sog. gelbe Schlößlein in der Schafgasse, früher in den Händen adeliger Familien, sodann von einer Prinzessin von| Hohenlohe bewohnt, hierauf Sitz der hohenl. Kammer und nunmehr im Besitz des Oberamtspflegers Ade.

2) Die Hofapotheke auf dem Marktplatz, deren unteres Stockwerk noch mehrere Überreste aus der Renaissance-Periode bewahrt hat, wie den reich verzierten Eingang mit Medaillons, die Köpfe der fränkischen Könige Chlodwig und Childerich III. enthaltend, sodann mit Bildwerken geschmückte Kragsteine, worunter einer den Teufel darstellt.

3) Das Kaufmann Rößle’sche Haus in der Fleischgasse, früher fürstl. Beamtung.

4) An dem Conditor Schöller’schen Hause, früher Stiftsamthaus, befindet sich eine eigenthümliche Sculpturarbeit: zwei sonderbar kostümirte, beflügelte menschliche Figuren halten einen Wappenschild, auf dem ein Brunnen abgebildet ist, vor dem ein Löwe mit einem Trinkgefäß in den Tatzen steht.

Gutes Trinkwasser erhält die Stadt aus 14 öffentlichen, laufenden Brunnen, von denen 6 mittelst einer 1/4 Stunde langen Wasserleitung gespeist werden; außer diesen bestehen noch 12 öffentliche Pumpbrunnen und viele Privatbrunnen; indessen macht sich in ganz trockenen Jahren eine Abnahme der Wassermasse bemerklich.

Von den Brunnen sind besonders erwähnenswerth: a) Der 4röhrige Marktbrunnen; auf der im Renaissancegeschmack gehaltenen Brunnensäule steht ein geharnischter Ritter, in der Rechten den Scepter, in der Linken einen Schild mit dem hohenl. Wappen haltend; am Fuß ist die Jahrszahl 1554 angebracht. Eine erst in neuerer Zeit hinzugekommene Inschrift lautet: Albrecht Grav v. Hohenlohe 1555. Der im Rococostil gehaltene Brunnentrog ist von 1772.

b) Der 2röhrige Rathhausbrunnen, auf dessen Brunnensäule die Gerechtigkeit mit Wage und Schwert steht; der Brunnentrog trägt die Jahrszahl 1791.

Die Ohrn nimmt an der Westseite der Altstadt den von dem Mainhardter Wald herkommenden Pfedelbach auf; sie tritt zuweilen aus ihrem Bett und überschwemmt dann nicht nur die Thalebene, sondern auch die Altstadt und die tiefer gelegenen Theile der eigentlichen Stadt. Über die Ohrn führen, außer der schon angeführten Brücke, noch 3 steinerne, 2 hölzerne Brücken und einige Stege.

Das Fischrecht in den fließenden Gewässern der Markung hat größtentheils die fürstliche Herrschaft, theils der Spital und einen kleinen Theil die Stadt; dasselbe ist an Ortseinwohner verpachtet;| es kommen hauptsächlich Weißfische, zuweilen auch Aale und Forellen vor.

Von Wasserwerken, die auf der Markung von der Ohrn in Bewegung gesetzt werden, nennen wir: 1) Die Pfaffenmühle mit 3 Mahlgängen und 1 Gerbgang, mit einer Gipsmühle und Hanfreibe; 2) die Walkmühle mit 1 Mahlgang und 1 Gerbgang, mit Gips- und Ölmühle, Hanfreibe und einer Spinnmaschine; 3) die Brückenmühle mit 3 Mahlgängen und 1 Gerbgang; 4) die Wirthsmühle mit 2 Mahlgängen und 1 Gerbgang und 5) die Weidenmühle mit 2 Mahlgängen und 1 Gerbgang.

Zwei kleinere Badanstalten mit warmen und kalten Bädern sind vorhanden.

Seit dem Jahr 1860 erfreut sich die Stadt einer Beleuchtung mit Erdöl.

Die ortsangehörige Bevölkerung der Oberamtsstadt Oehringen, einschließlich der Parzelle Möhrig, betrug am 1. Nov. 1821 3210 Einw., worunter 3151 Evang., 55 Katholiken und 4 Reformirte.

Am 1. Novbr. 1833 betrug die Bevölkerung 3193 Einwohner und zwar 1491 männl. und 1702 weibl. Personen.

Am 15. Dezbr. 1845 betrug die Bevölkerung 3349 Einwohner und zwar 1550 männl. und 1799 weibl. Personen.

Am 3. Dezbr. 1857 betrug die Bevölkerung 3439 Einwohner und zwar 1594 männl. und 1845 weibl. Personen.

Nach der auf 3. Dezbr. 1858 vorgenommenen 12jährigen Zählung des Standes der Bevölkerung vertheilte sich dieselbe

1) nach dem Civilstand folgendermaßen. Es waren:

männl. weibl.
Personen zusammen
Verheirathete 526 526 1052
Verwittwete 73 173 246
Geschiedene 2 3 5
Ledige unter 25 Jahren 699 794 1493
Ledige über 25 Jahre 302 359 661
1602 1855 3457

2) nach den Altersklassen wie folgt. Es zählte die Altersklasse

männl. weibl.
Personen zusammen
unter 1 Jahr 31 30 61
von 01–60 Jahr 152 184 336
von 07–13 Jahr 213 239 452
von 14–24 Jahr 299 349 648
von 25–39 Jahr 326 396 722
von 40–59 Jahr 428 471 899
von 60–79 Jahr 146 175 321
von 80 und mehr 7 11 18
1602 1855 3457

3) Nach Confessionen folgendermaßen. Es waren:

männl. weibl.
Personen zusammen
Evangelische 1566 1805 3371
Katholische 31 43 74
anderer christlichen Confession 5 7 12
1602 1855 3457

Der Stand der ortsanwesenden Bevölkerung der Stadt nach der Aufnahme für die Zwecke des Zollvereins ist im Ganzen oben im allgemeinen Theil schon angegeben. – Nach den Altersklassen vertheilte sich dieselbe 1861 folgendermaßen. Es fielen in die Altersklasse von

männl. weibl.
Personen00000
00–10 Jahre 295 308
11–20 Jahre 416 372
21–30 Jahre 401 378
31–40 Jahre 253 244
41–50 Jahre 205 219
51–60 Jahre 180 220
61–70 Jahre 98 116
71–80 Jahre 33 52
81 und mehr 1 7
1882 1916
 
  3798
männl. weibl.
Personen
Hievon waren unter 14 Jahre alt 0398 0397
über 14 Jahre alt 1484 1519
1882 1916

Die Zahl der hierunter begriffenen Ausländer waren 159 männl. und 65 weibl., zusammen 224 Personen.

| | Die Zahl der Familien war 865. Die Zahl der
männl. weibl.
Personen
Verheiratheten 540 523
Verwittweten 60 202
Geschiedenen 3 3
Unverheiratheten unter 25 Jahren 880 835
Unverheiratheten über 25 Jahre 399 353
1882 1716
      Die Zahl der
Evangelischen 1681 1808
Katholiken 188 93
übrigen Christen 13 15
Israeliten
1882 1916

Eine Ortsbeschreibung, von der 1798 blos ein Bogen gedruckt wurde, gibt aus jener Zeit folgende Notizen: die Markung grenzt gegen Süd und West an das fürstlich Bartenstein’sche Oberamt Pfedelbach, gegen Nord und Ost an fürstlich Neuenstein’sche Orte, hat (ohne Möhrig) 3157 Einwohner, und zwar ist der Zuwachs folgender:

Geboren Gestorben
in den Jahren 1788 0145 0134
in den Jahren 1789 0153 0125
in den Jahren 1790 0151 0156
in den Jahren 1791 0178 0110
in den Jahren 1792 0138 0109
in den Jahren 1793 0136 0110
in den Jahren 1794 0157 0141
in den Jahren 1795 0144 0157
in den Jahren 1796 0167 0183
in den Jahren 1797 0176 0193
in 10 Jahren 1545 1418
Durchschnitt 154,5 141,8

Unter den damals in der Stadt befindlichen 3157 Seelen waren:

0385 nicht schulpflichtige Kinder,
0330 schulpflichtige Kinder,
1055 ledigen Standes,
1204 im Ehestande,
0183 im Wittwenstande.
3157
| Gewerbtreibende waren es damals mit den Weingärtnern 402, überdieß eine Bijouteriefabrik mit 18 Personen (Ursprung der Stuttgarter Fabriken), eine Chaisenfabrik mit 20 Arbeitern, eine Barchentfabrik mit 36 Arbeitern, ferner ein optisches und mechanisches Etablissement.

Von bedeutenden Männern, welche in Oehringen geboren wurden, sind besonders anzuführen:

1) Johann Rymann (Rynmann). Das Geburtsjahr dieses hochangesehenen Buchhändlers ist nicht bekannt. Er hatte seine Niederlage vorzugsweise in Augsburg, wo er 1507 und 1518 eine deutsche Bibel mit Holzschnitten edirte „in Verlegung und Kosten des fürsichtigen Herrn Johann Rynmann von Oehringen in der kaiserlichen Stadt Vindelica, jetzt genannt Augsburg 1507 Februar 12;“ ferner erschien eine Postille zum Evangelium Lucä „expensis circumspecti viri archibibliopolae Joannis Rynmann de Oringau (gedruckt in Hagenau);“ weiter Johann Ulrich Tenglers Layen-Spiegel in rechtmäßigen Ordnungen in bürgerlichen und peinlichen Regimenten mit einer Epistel an Rymann und dem dem Schluß „durch Ordnung und Darlegung gantzes Kostens des ersamen und fürsichtigen Herrn Johann Rynnmann von Oeringen, der deutschen Nation namhafftigsten Buchführers;“ auch erschien 1514 Gemma gemmarum zu Hagenau. Anno 1498 freite Kraft VI. von Hohenlohe „seinen Burger zu Oeringen, Hans Rymann, der etliche Jahre ein Hanndel und Gewerbe mit gedruckten Büchern und anderem in Ußwendig Konnigreichen und Nationen, auch in nidern und hohen deutschen Landen geführt“ und seine Hausfrau Dorothea Preglin und ihre Kinder von Aller Leibeigenschaft Burgerrechts zu Oeringen und aller Pflicht und Anhanges und seine Güter von Beet und Nachsteuer. Die Güter waren:

ein Haus bei dem Steinhaus (jetziger Oberamtei),
ein Scheuerlein hinter der Kelter,
ein Haus gegenüber dem Rathhaus und Scheuer,
die Scheuer in der Ledergasse.

2 Morgen Wiesen in der Beut, 1 Morgen am Bucken-Raine, 1 Weydlein bei dem Hefenbrücklen, 8 Morgen Acker in allen Zelgen, ein Garten bei dem heiligen Kreutz, wogegen er, Rymann, an die Stadt Oehringen 800 fl. auf 4 Jahre zu bezahlen hat.

2) Ägidius Stemmler 1527 in Oehringen wohnhaft, hat ein Canonicat daselbst, 1530 hohenl. Rath, ein bei der Reformation sehr thätiger Mann.

| 3) Johann Fried. Hiller, geb. 1618, Professor der Dichtkunst etc. in Wittenberg, † 1790, großer Latinist und Wolfianer.

4) Joh. Ludwig Christ, geb. den 18. October 1739, bekannt als Pomologe, Pfarrer in Rodheim (in der alten Grafschaft Hanau), dann in Kronberg (in Nassau), wo er den 18. November 1813 starb.

5) Johann Jakob Schillinger, geb. den 11. October 1750, † den 29. Juni 1829, fürstlicher Hofmaler, ein genialer Künstler.

6) Karl Ludwig Dietzsch, geb. 1769, † 1847 als Dekan und Stiftsprediger, Verfasser vieler, namentlich homiletischer Schriften und Jugendschriftsteller.

Die Adelsgeschlechter, welche in Oehringen gesessen waren, sind folgende:

v. Boeckingen 1443, Gretha Kleincunzin, Hansen von Boeckingen seligen Wittwe, verkauft an den festen Peter von Dahlem Haus, Scheuer und Hofrait zu Oehringen an der Müntz.

v. Gemmingen, Lorenz, Bürger von Oehringen, 1419.

v. Lesch, Hans, verkaufte 1459 an Craft von Hohenlohe sein Haus zu Oehringen bei der Münz, nebst Hofrait, Scheuer und Garten.

1364 Eberhard Lösche, Kraffts seligen Sohn von Krutheim, ein Edelknecht, gesessen zu Oringaw.

v. Neideck, Hans, erneuert seinen Bürger-Eyd, 1419.

Sophie von Neideck, Adams von Ellrichshausen Wittwe, hatte 1490 ein Haus daselbst. Wilhelm von Neideck mit seiner ehelichen Wirthin, Amalia, kauft ein Haus in Oehringen, 1543.

v. Neuenstein schon 1253.

v. Thalheim 1443.

Themme, Goetz, Edelknecht, gesessen in Oehringen, 1366.

v. Utzlingen, Wilhelm, 1419 Burger zu Oehringen.

v. Waltpach, v. Tindelbach und andere, die nicht bestimmt als angesessen genannt werden.

Bürgergeschlechter, die angesehensten Familien bis in das 16. Jahrhundert waren die:

1) Boxberger z. B. Heinrich 1466 Secretär, 1472| Protonotar, begütert unter Anderem in Tiefensall als hohenloh. Lehensträger. Mehrere Canonici dieses Namens 1490–1544.

2) Deicbrot, Teicbrod, Deybrod.

Darunter Waltherus 1319, Hans und Engelhardt 1365, Walther, Caplan; Hans, Richter 1383; Engelhardt, Richter; Cuntz, Richter.

3) Eichhorn, Petrus Eychorn de Gossheim cis flumen Kocher 1466, notarius publicus 1471, Stifts-Procurator 1492.

4) Eisenhut, Jos. Eisenhut 1295.

Conradus dictus Isenhut, oppidanus 1319.

Heinrich 1367.

Hans, Richter 1373.

Katharine, Bürgerin und ihre Söhne Albrecht und Hans; der erstere Kaplan im Stift, der zweite Pfarrer in Langenbeutingen 1379, 87.

David, Stifts-Syndicus 1416.

Konrad, Raban, Johann, David, Hans, David im 15. Jahrhundert.

Albrecht, Rathsherr 1511, hohenl. Hofmeister, hat die neue Herberge zum Rößle, 1525 Hauptmann der Bauern, wegen seines generis nobilis mit dem Leben begnadigt, aber hart an Geld gebüßt.

Hiob. Albrecht.

5) Gleichener, Conrad, 1367; Hans, Richter 1383.

6) Gockenschnabel, Hans 1457; Johann 1470.

Bernhard, Schultheiß 1488; Johann, Keller 1491.

Hermann, Rathsherr 1504; Georg, Kaplan 1523.

Johann, Senior des Stifts 1545.

7) Heber, Volkart, genannt Heinkelin, Bürger in Waldenburg, hohenl. Rath 1522; sein Sohn Johann, hohenl. Secretär, kauft 1557 ein Haus gegen des Stifts Schulhof vorn am Markte gegen die Linden, erhält mit seiner Hausfrau Dorothea von Stetten einen Freiheitsbrief. Seine Söhne Albrecht und Johann werden mit den heimgefallenen Sigginger’schen Lehen in Ober- und Unter-Westernbach, Tiefensall und Ohrnthal belehnt 1595; Johann, Stifts-Syndicus 1552.

8) Hipler, Hermann 1415; Wendel 1496 Secretär, erhält von Hohenlohe besondere Freiheit und 1510 ein Gut zu Finsterroth. 1513 Zeuge in dem Vertrage, der von Graf Georg von Hohenlohe zwischen Götz von Berlichingen und dem| Rathe in Augsburg gestiftet wurde; verfaßt das Meßbuch Krafts VII. Er hatte als Secretär jährlich 10 fl. und 6 Malter Korn und „Kleider wie andere erbare Diener“, sodann seinen Theil an dem, was in die Kanzlei fällt. Schon 1501 hatte er mit seiner Ehefrau Catharina Mettelbechin 2 Seelmessen in die Spitalkirche gestiftet, und 1505 und 11 machte er wiederum dahin Stiftungen. Er besaß die Walkmühle in Oehringen, den Platz- und Stolzenecker Hof, vergleicht sich mit Hohenlohe um 2000 fl. gegen Abtretung dieser Güter 1515; zieht nach Wimpfen, wo seine zweite Frau, eine geb. Lebkucherin, herstammte, wurde pfälzischer Landschreiber in Neustadt an der Hardt; wohnte 1524 wieder in Wimpfen, wurde als Anstifter und Hauptleiter des Bauernaufstandes von Graf Albrecht v. Hohenlohe vor dem Hofgericht Rotweil des Aufruhrs angeklagt, wo er sich wegen seiner Theilnahme am Bauernkrieg zu rechtfertigen suchte; er mußte aus Rotweil entfliehen und soll 1526 mit „verstellter Nase und Kleidung“ auf dem Reichstag in Speier gewesen sein, wurde von der pfälzischen Regierung verhaftet und starb im Gefängniß zu Neustadt 1526.

9) Hohebuch. Henericus et Adelheidis dicta Demut de Hohenbuch; Johann, Keller 1509.

Alexander, Stadtschreiber, erhält 1533 von den Grafen Georg und Albrecht einen Freiheitsbrief, worin er von aller Schatzung etc. frei gesprochen wird. Von ihm stammt eine Relation über den Bauernkrieg; er hatte 2 Söhne gleichen Namens.

10) Hugwerner 1564.

11) Oringawer, Oehringer 1225. 1387. 1395.

12) Reuter 1319. 1327.

13) Sigginger, Nicolaus, Dekan des Stifts 1437.

Daniel, Schreiber 1451.

Alexander, Geistlicher 1500.

Johann, Keller in Weinsberg.

Hans, Rathsherr in Oehringen 1504.

Sigmund, Keller in Oehringen und seine Ehefrau Wendelbre Eisenhut, erhält 1536 einen Freiheitsbrif von Graf Albrecht.

14) Stemmler, Conrad 1450; Ägidius hohenlohischer Rath 1530.

Die meisten dieser Familien sind mit dem 16. Jahrh. erloschen.

Die im allgemeinen gewandten und körperlich kräftigen| Einwohner finden ihre Haupterwerbsquellen in der Landwirthschaft und im Gewerbe; ihre Vermögensumstände sind mittelmäßig; der vermöglichste Bürger besitzt 100 Morgen Grundeigenthum, der Mittelbesitz beträgt 30 Morgen, die Minderbemittelten haben 1/2–1 Morgen und viele gar keinen Güterbesitz. Mit Ausnahme der im Spital untergebrachten Armen, erhalten gegenwärtig noch etwa 70 Personen Gemeindeunterstützung. Die ziemlich große, durchgängig für den Feldbau benützte Markung bildet eine von kleinen Thälchen und Rinnen mehrfach durchzogene flachwellige Ebene und hat einen meist aus Diluviallehm bestehenden, sehr fruchtbaren Boden, in welchem von den Getreidefrüchten Dinkel, Weizen und Gerste am vortheilhaftesten gebaut werden; in der Brache kommen die gewöhnlichen Brachgewächse, in neuerer Zeit auch Hopfen, zum Anbau. Die Preise eines Morgens Acker bewegen sich von 400–700 fl.

Die Wiesen, namentlich die im Ohrnthal gelegenen, sind vortrefflich und liefern durchschnittlich 30 Centner Heu und 15 Centner Öhmd p. Morgen; Wässerung findet nicht statt. Die Wiesenpreise bewegen sich von 5–700 fl. p. Morgen.

Mit regem Interesse wird die Obstzucht betrieben, die sich nicht allein mit den gewöhnlichen Kernobstsorten, sondern auch mit Tafelobst beschäftigt; von Steinobst werden hauptsächlich mit gutem Erfolg Zwetschgen gezogen, während die Kirschen weniger gedeihen wollen. Privatbaumschulen sind mehrere vorhanden, aus denen die Jungstämme in den Handel gebracht werden. In günstigen Jahrgängen wird ziemlich viel Obst nach Außen verkauft.

Der Weinbau wird in mäßiger Ausdehnung an den nördlichsten Ausläufern des Mainhardter Waldes auf den unteren Keupermergeln mit Vortheil betrieben; das Erzeugniß, meist ein sog. Schiller, ist sehr befriedigend, weniger die Ergiebigkeit der Weinberge, da sie, namentlich in den niederen Lagen dem Froste sehr ausgesetzt sind. Ein Morgen erträgt in günstigen Jahrgängen durchschnittlich 3 Eimer und kostet 300–600 fl. Die höchsten Preise eines Eimers betrugen 1859 etwa 40 fl., 1860 – 22 fl., 1861 – 60 fl., 1862 – 55 fl., 1863 – 38 fl. Die besten Lagen sind die Hahnenklinge und der Pfaffenberg. Der Wein wird im Ort consumirt.

Was den Gartenbau betrifft, so wird dieser meist nur für den eigenen Bedarf getrieben, mit Ausnahme von 3 Handelsgärtnern, welche Gemüse- und Küchengewächse theils im Ort, theils nach Außen absetzen.

| Das Schafweiderecht auf der Markung hat die Gemeinde, welche es um 450 fl. jährlich verpachtet; überdieß trägt ihr die Pferchnutzung 300–350 fl. ein.

Der Viehstand ist beträchtlich, namentlich an Kühen, die, wie auch Pferde, zur Bespannung des Pflugs benützt werden; man züchtet vorzugsweise einen tüchtigen Nekarschlag, der durch 4 gute Farren, deren Haltung der fürstlichen Hospitalverwaltung obliegt, unterhalten und verbessert wird. Der Handel mit Vieh ist unbedeutend und nur die Bierbrauer der Stadt treiben Handel mit Mastochsen.

Ein Ortsschäfer läßt 300 Stücke deutsche und Bastardschafe auf der Markung laufen. Der Abstoß des Fettviehs geht nach Frankreich und der Verkauf der Wolle nach Heilbronn.

Die Zucht der Schweine ist unbedeutend, dagegen werden viele Ferkel von Außen bezogen und für den eigenen Bedarf und zum Verkauf gemästet.

Geflügel wird für den eigenen Bedarf gehalten.

Die Gewerbe, namentlich die Kleingewerbe, sind nicht unbedeutend und erfreuen sich eines guten Verdienstes; indessen wird von den meisten Gewerbsleuten nebenbei auch Landwirthschaft betrieben.

Von Gewerben sind zu nennen:

Nach der Aufnahme vom Jahr 1861 befinden sich in der Stadt:

I. Fabrikations-Anstalten.

Webstühle bestehen: in Baumwolle und Halbbaumwolle 6 mit 2 Meistern und 4 Gehilfen; in Leinen 10 mit 6 Meistern und 4 Gehilfen; in Wolle und Halbwolle 6 mit 2 Meistern und 4 Gehilfen, für Strumpfweberei 1 mit 1 Meister; als Nebenbeschäftigung zu Leinwand 4; für leinene Zeuge 6 mit 2 Meistern und 4 Gehilfen; für Bänder und Posamentirarbeiten 2 mit 2 Meistern; für Strumpfwaren 1 mit 1 Meister. Ferner sind vorhanden: eine Bleichanstalt mit einem Inhaber und einer weiblichen Person; 2 Garnfärbereien in Baumwolle und Wolle mit 2 Inhabern und 1 Gehilfen, 2 Garn- und Stückfärbereien und Appretur-Anstalten mit 2 Inhabern und 1 Gehilfen; eine Kalkbrennerei, eine Ziegelei, eine Gypsmühle, eine Cementfabrik, eine Ölmühle, eine Lohmühle, eine Sägmühle, 6 Mahlmühlen mit 17 Gängen, eine Essigfabrik, 4 Bierbrauereien mit 4 Meistern und 8 Gehilfen, 11 Branntweinbrennereien.

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II. Mechanische Künstler und Handwerker.
Meist. Gehilf.       Meist. Gehilf.
Bäcker 23 27 Maurer 4 5
Barbiere 3 1 Metzger 14 22
Blumenmacher 1 2 Nadler 3 2
Buchbinder 4 4 Pflästerer 1 3
Bürstenbinder 1 2 Posamentiere 3
Conditoren 5 2 Putzmacherinnen 9 9
Drechsler 3 3 Räder- u. Stellmacher 5 1
Färber 2 1 Sattler 7 10
Gerber 9 9 Scharfrichter u. Abdecker 1 1
Glaser 5 Schirmmacher 1
Gold- u. Silberarbeiter 2 Schieferdecker 1
Graveur 1 Schlosser 13 21
Groß- u. Kleinböttcher 10 9 Schmiede 5 10
Gürtler 1 Schneider 16 14
Hafner 3 3 Schreiner 12 14
Holzwaaren-Verfertiger 1 Schuhmacher 24 21
Hutmacher 1 1 Seiler 3 1
Kaminfeger 1 2 Seifensieder 6 5
Kammmacher 2 1 Steinhauer 2 20
Klempner 5 11 Stricker 3
Kürschner 2 Tapeziere 4 5
Kunst- u. Handelsgärtner 3 3 Tuchscheerer 1
Kupferschmiede 2 1 Uhrmacher 5 4
Korbmacher 1 1 Zimmerleute 2 18
Maler 2 2 Zinngießer 1
III. Handelsgewerbe.
      Ferner:
Kaufleute 16 25       Buchdruckereien 1 4
Krämer und Kleinhändler 12 Schildwirthschaften 9 5
Buchhandlungen 3 Speisewirthschaften 18 5
Leihbibliotheken 1 Schenkwirthschaften 17
Apotheker 2 Fuhrleute 2 4
Die Stadt ist berechtigt den 15. Febr. einen Roß- Vieh- und Krämermarkt, den 28. März, den 16. Mai und den 24. August je einen Krämermarkt, den 28. Okt. einen Schaf- und Krämermarkt,| den 21. März und 21. Nov. je einen Krämermarkt abzuhalten. Zweimal in der Woche findet ein Victualienmarkt (Wochenmarkt) und am Samstag ein Fruchtmarkt Statt. Die Märkte sind mit Ausnahme des Schafmarkts unbedeutend, und auch der vor etwa 10 Jahren mit namhaften Opfern Seitens der Gemeinde gegründete Fruchtmarkt findet weder bei den Bäckern, noch bei den Bauern den erwünschten Anklang.

Die Viehmärkte waren früher bedeutend, namentlich im Frühjahr, wo z. B. im Jahr 1793 –> 11.202 fl., 1794 –> 6141 fl., 1795 –> 3277 fl. und 1796 –> 7819 fl. für Vieh erlöst wurde. Die Spätjahrmärkte lieferten durchschnittlich geringere Erlöse.

Mit einer jährlichen Messe begnadigte den 5. Juli 1360 Kaiser Karl IV.[s 1] „den Edlen, Getreuen, Craft v. Hohenlohe in seiner Stat zu Orengau auf den nahsten Montag nach dem Ostertag bis an den nahesten Montag“ und Kaiser Sigmund bestätigt diese Messe (1418) von Sonntag Quasimodogeniti auf 8 Tage.

Was die Verbindungsmittel für den Verkehr betrifft, so führt die Landstraße von Stuttgart über Heilbronn nach Hall etc. beziehungsweise nach Künzelsau durch die Stadt, von ihr geht nahe am Ort die Landstraße über Neuenstadt nach Neckarsulm ab; ferner über Friedrichsruhe nach Sindringen. Vicinalstraßen bestehen nach Pfedelbach, über Windischenbach nach Adolzfurt, nach Pfahlbach, nach Kirchensall. Überdieß führt die Verkehrbringende Heilbronn–Haller Eisenbahn, welche im Jahr 1862 eröffnet wurde, nördlich an der Stadt vorüber.

Der Verkehr ist sehr lebhaft und hat sich seit der Errichtung der Eisenbahn gesteigert.

Eisenbahnzüge treffen 4 mal von Heilbronn in der Stadt ein und gehen 4 mal wieder dahin zurück. Überdieß ist eine Postverbindung 2 mal des Tags nach Sindringen und einmal nach Neuenstadt eingerichtet.

Eine Land-Postanstalt für sämtliche Gemeinden besteht.

Kirchliche- und Lehranstalten. Die evangelische Einwohnerschaft von Oehringen mit 21 Filialien bildet in kirchlicher Beziehung Eine Parochie mit einem Stiftsprediger, der gewöhnlich zugleich Dekan ist, einem Stadtpfarrer und einem Diaconus. Bis zum Jahr 1806 waren es 4 Geistliche, nämlich neben dem Archidiaconus stand noch ein Subdiaconus. Patron ist der Fürst von Hohenlohe-Oehringen, Salarius das inkamerirte Stift.

Mit Lehranstalten ist Oehringen wohl versehen. 1) Das| Lyceum und die Gewerbe-Fortbildungs-Schule, welcher bereits im allgemeinen Theil bei den Anstalten des Bezirks Erwähnung geschehen ist.

Vor der Reformation ging der Unterricht von dem Stifte aus, in welchem ein Canonicus Rector Scholarum war. In Folge der Reformation wurde der letzte vom Stifte angestellte Schulmeister 1546 „wegen seines und seines Weibes Unwesen“ entlassen; auswärts ein tüchtiger Lehrer gesucht und gewonnen, nämlich Joh. Ruthenius, Gnostopolitanus, d. h. von Canstatt. Er mußte auch das Cantorat im Stifte besorgen, was er nicht thun wollte, weil die Chorherrn ein so ärgerlich Leben führen, wozu er aber doch gezwungen wurde. Sein Collaborator war Georg Schuhmann bis 1547. Graf Albrecht von Hohenlohe sorgte eifrig für die Errichtung der Schule und gab 1549 die erste Schulordnung. Die Schulordnung handelt von dem, was bei Anrichtung einer christlichen Schule nothwendig zu bedenken sei, von Lehrung und Lernung guter Künste, von der Ordnung der Klassen und Lektionen, von dem otio oder vacatione a literis, von den guten Sitten der Knaben und der censura. Zu den 3 Lehrern, Rector, Cantor und Substitutus kam 1558 durch die Grafen Ludwig Casimir und Eberhard ein vierter und 1571 mit einer zweiten Schulordnung ein fünfter hinzu; 1581 wird ein Alumneum als mit der Schule verbunden aufgeführt, worin 10 Stipendiaten nothdürftig unterhalten werden sollten. Diese Jünglinge wurden strenge gehalten, durften nicht ausgehen, mußten über das Essen disputiren etc. In demselben Jahre wurde bei der Schulvisitation beschlossen, daß der Catechismus Chytraei statt des Examinis Phil. Melanchthonis wieder gebraucht, hebräisch nach dem Compendium Osianders gelehrt und durch den Catechismus Claji, item Evangelia dom. et Psalmos geübet, die Schule wöchentlich durch die Oehringischen Kirchendiener visitiret, das Schulexamen nicht so lang wie früher (3 Wochen) fortgesetzet werden sollen, „jede Klasse solle“ unterschlagen und eine Heimlichkeit zu Verhinderung des Auslaufens solle in die Schule gebracht werden.

Als 1602 unter dem Rector Taurinus das jetzt sogenannte Gymnasium so in Aufnahme gekommen, daß es von vielen anderen in ansehnlichen Reichsstädten, von den Professoren auf Universitäten sehr gelobt und weit vorgezogen wurde und als deßhalb durch den täglichen Zuwachs die Anzahl der Knaben, beides, einheimische und ausländische, von entlegenen Orten, darunter viele vom Adel, so hoch gestiegen war, daß alle Classen damit besetzt und keine Sitzstätte mehr vorhanden war,“ so hat Graf Philipp von H. Neuenstein mit| den übrigen regierenden Grafen dem Gymnasium ein neues Gebäude, wo früher Stiftsgelasse waren, das jetzige Lyceum, angewiesen, während das alte Schulgebäude an der Stelle des Schlosses gestanden hatte.

Zu jener Zeit durfte die Schule bei Hoffesten Schauspiele aufführen, z. B. 14. Julii 1579, bei der Taufe von Katharine Johanne, Graf Wolfgangs Tochter, die in Langenburg gefeiert wurde, „ist durch den Präceptor zu „Oeringen“ ein Spiel gehalten worden von einem Wirth und einem Reiter, der nicht allein für sich, sondern auch für seinen bei sich habenden Hund für einen jeden 3 Batzen Zech geben müssen.“

1582 am Christfest bei der Taufe des Grafen Kraft wurde von der Oehringischen Cantorei „auf 4 Stimmen gesungen“ und bei dem Nachtisch hat der lateinische Schul-Präceptor zu Oeringen ein Spiel von einer alten römischen Historie von dem gehalten, daß die Römer im Gebrauch gehabt, ihre Söhne zu Rathe gehen zu lassen, daß einsmal eines Rathsherrn Weib von ihrem Sohne, weil sich das Rathhalten lange verweilet, wissen wollen, was man im Rath also lang beschlossen, der Knabe es der Mutter verhehlt und eine List erdacht und gesagt, es wäre beschlossen worden, daß hinfort ein jeder Ehemann zwei Eheweiber haben möchte. Dadurch also durch die Weiber ein groß Geschrei und Auflauf entstehet, solches nicht zugeben wollen und in großer Anzahl auf das Rathhaus kommen, aber durch den Rath spöttlisch wieder abgewiesen worden.“

6. Sept. 1584 bei der Taufe des Grafen Philipp Ernst hat der „Oeringisch“ Rector eine Comoediam von „des Königs in Frankreich Gemahl und dem untreuen Marschalk“ agiret.

7. Sept. 1584, eine Comoediam von Jephta und seiner Tochter.

Unter dem Nachtessen Comödie von einem Bauern der sollt „Saffrian“ kaufen, er „Stolprian“ fordert.

5. Febr. 1586 Taufe des Grafen Albrecht. Da haben die Rectores Oeringensis eine Comoediam von der „Esther, Haman und Mardochai“ agiret.

7. Febr. Comedie von den Rockenstuben, in welcher ein Zigeuner wahrgesagt.

25. Oct. 1590 Taufe von Dorothea Walpurgis, Comedie „der Äsop“; später „der verlorene Haamen.“

26. Oct. „der Eulenspiegel,“

Der 30jährige Krieg brachte Unordnung in die Räume des Gymnasiums, so daß 1690 die Schule neu organisirt werden mußte| mit Rector, Conrector und drei Präceptores; dazu kam 1719 ein französischer Sprachlehrer, später auch ein Tanzmeister. Graf Wolfgang Julius erschrieb den gelehrten Bulyowsky de Dulycz, einen ungarischen Freiherrn, als Rector. Die Glanzperiode des Gymnasiums war 1724, als man akademische Vorlesungen zu halten anfing, wofür die Grafen Ludwig Gottfried von H. Pfedelbach und Johann Friedrich von H. Oehringen bereitwilligst Gehaltszulagen verwilligten „zu mehr Aufnahme und Lustre des gemeinschaftlichen Gymnasii.“ Es wurde Rhetorik, Ethik, Logik, Naturrecht, höhere Mathematik, Universalgeschichte und Geographie dozirt. Auch fanden „actus disputatorii“ in lateinischer und „actus oratorii“ in lateinischer, griechischer, hebräischer und französischer Sprache Statt.

Fürst Friedrich Ludwig Karl von H. Oehringen widmete dem Gymnasium Zeit, Mühe und Geld; er ließ eine Preismünze schlagen: (A.) Lud. Fried. Carol. D. G. Princ. ab Hohenl. Neuenstein mit seinem geharnischten Brustbild (R.) Industriae Palma. Minerva bekränzt einen Jüngling. Sie wurde in Gold und Silber geschlagen.

Fürst Friedrich Ludwig von H. Ingelfingen gedachte 1805 dem Gymnasium eine höhere Organisation, nach Art der hohen Karlsschule, zu geben, was die äußeren Umstände unmöglich machten.

1812 wurde das Gymnasium von der württembergischen Regierung zur Trivialschule erniedrigt, 1847 wieder zum Lyceum erhöht mit einem Rector, zwei Professoren, einem Präceptor, einem Collaborator und einem Zeichnungslehrer.

Den 14. Sept. 1847 wurde das 300jährige Jubelfest unter Anwesenheit des damaligen Prinzen Hugo von H. Oehringen und des Fürsten Friedrich Karl von H. Waldenburg gefeiert.

Die Stiftungen sind zusammengeflossen in die Stipendiatenkasse. Das Auditorium wurde 1720 auf Kosten des Kanzleidirectors Hermann zum Andenken an seinen einzigen frühverstorbenen Sohn gebaut, wie eine Gedenktafel darin besagt. Außerdem sind 6 Lehrzimmer vorhanden. Rectoren waren bis jetzt:

Johannes Ruthenus † 1562.
Johann Lauterbach † 1593, poeta laureatus.
Carl Chr. Beyer † nach 1590.
Leonhard Taurinus † 1637.
Michael Höniger † 1681.
Michael Bulyowsky de Dulycz.
Joh. Conrad Zimmermann † 1701.
Joh. Leonh. Lenz † 1737.|
J. Wilhelm Hick von 1757–76.
C. Eggel von 1776–1801.
Matth. Engel von 1802–23.
W. L. Mögling von 1823–27.
Chr. Pahl von 1827–46.
Rob. Kern von 1846–60.
C. Fuchs von 1860–

2) Die Volksschule; zwei Knabenschulen mit einem Schulmeister und einem Lehrgehilfen, drei Mädchenschulen mit zwei Schulmeistern und einem Lehrgehilfen. Die Besoldungen der Lehrer werden aus dem inkamerirten Stift und ein kleiner Theil von der Gemeinde gereicht; das Holz zur Heizung liefert die Stadt. Die deutsche Schule wurde zur Zeit der Reformation eingerichtet und hiezu das Haus eines Canonicus erkauft; 1579 wurde eine Schulordnung aufgesetzt und 1610 stand schon ein Provisor an der Schule.

3) Außer der Sonntagsschule besteht seit 1816 eine Arbeitsschule mit zwei Lehrerinnen und einem Aufseher; erstere werden von der Stiftungspflege aus den Mitteln der Eichhorn’schen Stiftung besoldet, letzterer von der Stadt. Der Fürst von Hohenlohe-Oehringen schenkt der Anstalt jährlich 4 Klafter und die Stadt 11/2 Klafter Holz. Der Gewinn für die von den Kindern gelieferten Arbeiten wird gutgeschrieben und denselben bei ihrem Austritt aus der Anstalt ausbezahlt.

4) Die Zeichnungs- und Fortbildungsschule mit zwei Zeichenlehrern und einem Vorstande hat einen Sonntagskurs mit 3–4 Stunden und einen Werktagskurs. Die Kosten werden durch Schulgelder, Beiträge der Amts-Korporation und des Staates, das Deficit von der Stadtkasse gedeckt.

5) Die Kleinkinder-Schule mit einer Aufseherin wird mittelst freiwilligen Beiträgen und 30 fl. jährlich aus den Schulfonds in einem fürstlichen Gebäude unterhalten; auch hat die Anstalt 7–800 fl. Kapital-Vermögen. Der Fürst von Hohenlohe-Oehringen schenkt zur Heizung jährlich 3 Klafter Holz.

Für Zwecke der Wohlthätigkeit bestehen: a) ein Spital, das stets gemeinschaftlich, wie Stadt und Stift den hohenlohischen Grafen und Fürsten unterworfen war. An der Spitze der Verwaltung steht ein von Hohenlohe-Oehringen und Langenburg zu nominirender, unter der Aufsicht der fürstl. Domanialkanzlei Oehringen stehender Beamter.

Die Zahl der Pfründner beträgt dermalen 61 (im Jahr 1752 waren es 32 nebst 3 Ehehalten), die aber nur zum Theile im| Spitalgebäude wohnen; die im Hospitalgebäude wohnenden haben freie Krankenpflege.

Es bestehen 4 Klassen von Pfründen und zwar: mit 100 fl., mit 75 fl., mit 57 fl. 36 kr. und mit 40 fl.; letztere widerruflich; hievon hat Hohenlohe-Oehringen 9, Hohenlohe-Waldenburg 3, Hohenlohe-Langenburg 3 und Hohenlohe-Bartenstein 3 Pfründen im Turnus zu besetzen.

Das Hospital besitzt auf Oehringer und Unter-Maßholderbacher Markung 200 Morgen Äcker, Wiesen und Gärten, ferner 200 Morgen Waldungen auf der Markung Gleichen. Der Frucht- und Weinzehnten, so wie die Lehensrechte und Gülten sind durch die Gesetze von 1848–49 abgelöst worden. Die Activ-Kapitalien betragen gegenwärtig 80.000 fl. und der Aufwand für die Pfründen 3400 fl.

Der Spital hat die Verpflichtung, das Faselvieh für die Stadt zu halten, sowie das onus fabricae für die Pfarrei Kupferzell und einen Beitrag für den Hospitalprediger in Oehringen zu leisten.

Den Spital und eine ewige Messe darin, stifteten im Jahr 1353 Kraft III. († 1371) und seine Gemahlin Anna von Leuchtenberg, wobei sie dem Stifte 40 Pfd. Heller gaben, damit es seine Einwilligung hiezu gäbe, was auch geschah; „wir geben die Freiheit (erklären Dechant und Capitel), daß die Herrschaft von Hohenlohe gegenwärtig und künftig die Messe in demselben lihen und geben mag jeglichem Priester, wen sie wöllen, und derselbe Priester soll frei, ledig und ungebunden sein von unserem Stifte (gegeben den 19. Julii 1353).“

Der Spital war anfänglich an der Stelle errichtet, wo die Juden-Synagoge gestanden hatte „in loco in quo perfidorum Synagoga Judaeorum extiterat“. Bischof Albert von Würzburg bestätigte diese Stiftung, nämlich „Hospitale cum ejus Capellania, Capella et Cimiterio … in honorem Sanctae Annae et Sanctae Elisabeth …“ bestimmt zur Aufnahme und Pflege von Reisenden und Kranken … unbeachtet der Rechte des Pfarrers der Pfarrkirche. Der Kaplan soll im Spitale wohnen, täglich daselbst Messe lesen, den Bewohnern des Spitals als Seelsorger dienen und dafür die Oblationen behalten (1354). Da die Lage des Spitals nicht günstig und der Raum zu eng war und es an Wasser fehlte, so faßte Anna, Wittwe Krafts III., den Entschluß, ihn vor das Thor zu verlegen, an einen Ort, der vulgariter genannt wird: vor dem alten Stadtthor (Urk. von 1377), wozu Bischof Gerhard von Würzburg seine Einwilligung gab, sowie zu dem Bau einer neuen Kapelle und eines Kirchhofs, jedoch mit dem Beding, daß die alte Kapelle| nicht eingehe, sondern darin einmal in der Woche Messe gelesen werde (15. Juli 1377).

Im Jahr 1357 ertheilten 12 Bischöfe allen Denjenigen, welche an bestimmten Tagen die Spitalkirche oder die Pfründner besuchen würden, etwas zu des Spitals Bau und Kirchengeräthen stiften oder irgend eine Schenkung machen würden, 40 Tage Ablaß, wozu Bischof Albrecht von Würzburg ebensoviele fügte.

1366 geben der Stifts-Dechant Wernher von Kassel und der Custos Johann von Scheftersheim ein Patent über diesen Ablaß (Summa harum indulgentiarum, Annus et ducenti dies cum XL diebus et IIII diebus et quatuor anni et XLIIII dies venalium cum XV carenis et participatio omnium bonorum quae fiunt in eo). Dennoch gab derselbe Bischof Albrecht 1371 weitere Indulgenz auf 40 Tage Kriminal- und auf 1 Jahr Venialsünden, und 1376 der Weihbischof Walther von Würzburg bei der Einweihung der „Capella hospitalis in antiqua civitate“ wieder 40 Tage. Die Kirchweihe solle alljährlich am Sonntag nach Fronleichnam Statt finden.

Endlich 1380 bewilligte Kardinal Pileus, daß zur Zeit eines allgemeinen Interdikts in der Kapelle Gottesdienst gehalten werden dürfe.

Die Schenkungen und Stiftungen an den Spital flossen reichlich: Kraft III. und seine Gemahlin Anna befreiten 1369 „Alle die, die sich zihen und setzen Buwelich und heblich, mit Huse, in das Spital und di daz ir an daz Spital geben … von Beet und Wache –;“ auch freite er den Spitalmeister und für den Spital 60 Morgen Ackers und 10 Morgen Wiesen auf Orengawer Mark.

1541 erhielt der Spital als Sühnegeld für den von dem Würzburger Domherrn, Graf Philipp von Henneberg, an dem Domherrn derselben Kirche, Philipp von Hohenlohe, begangenen Todtschlag 2100 fl. im Vergleichswege.

b) Das reiche Almosen; im Jahr 1498 brachte Kraft VI. das Testament seines Oheims Albrecht zur Ausführung, „nach welchem für rechtschaffene Hausarme eine Austheilung von Almosen Statt finden sollte, wozu Güter, Gülten und Zehnten an verschiedenen Orten gestiftet wurden. Bürgermeister und Rath von Oehringen sollten dasselbe austheilen unter Aufsicht des Priors am Kloster Goldbach.

Es sollte 1) die Austheilung auf dem Kirchhof in Oehringen in einem besondern Häuschen Statt finden;

| 2) ein Pfleger aus dem Rath und einer aus der Gemeinde die Verwaltung haben;

3) der Herrschaft der Schirm darüber zustehen;

4) Jeder dasselbe Genießende sollte geloben, ein Gebet für die Herrschaft zu sprechen;

5) Ohne herrschaftliche Bewilligung solle kein Verkauf der Güter etc. Statt finden.

Die Einkünfte bestanden in Gütern, Gülten, Zehnten in Ingelfingen, Goggenbach, Rüblingen, Döttingen, Mangoldsall, Kottmannsweiler, Herrenthierbach, Billingsbach, Schwöllbronn, Stackenhofen, Unterohrn, Westernbach, Mainhardt, Leutzlinsmühle, Bayerbach, Steinbach, Oehringen. Das Vermögen dieses reichen Almosens bildet nunmehr den Grundstock der Stiftungspflege und wird zu deren Zwecken verwendet; es beträgt circa 32.000 fl.

2) Das Seelhaus, gebaut 1551, mit 10 Stuben und einigen Kammern für 30 oder mehr arme Personen weiblichen Geschlechts, nebst einer Aufseherin und einer Krankenwärterin. Es sind jetzt noch 20–30 Personen darin, welche von der Stiftungspflege theils in natura verpflegt, theils mit Geld und Brod unterstützt werden. Eine Pflegerin hat die Aufsicht und Verpflegung, der Diaconus die Seelsorge. Das Haus gehört der Stiftungspflege.

3) Das Siechenhaus (Sunder-Siechhaus in einer Urkunde genannt 1445). Früher war ein domus leprosorum in Oehringen. Das Siechenhaus wurde 1588 vor dem untern Thore mit einer Kapelle gebaut. Früher hatte der Stadtpfarrer Predigt und Abendmahl, jetzt noch die Seelsorge. Es sind daselbst arme, gebrechliche Personen männlichen Geschlechts, gegen 15, die zum Theil Verpflegung, zum Theil nur Dach und Fach zu genießen haben. Es ist auch ein Lokal in demselben für fremde Kranke eingerichtet gegen Bezahlung; die Armenärzte der Stadt haben die ärztliche Berathung. Auch befinden sich daselbst Lokalitäten für Geisteskranke.

4) Bernegger’sche Stiftung. Der 1752 gestorbene hohenlohische Kanzler von Bernegger stiftete neben seiner Bibliothek eine Summe Geldes (gegenwärtig zu 11.608 fl. angelaufen), wovon die Zinsen zu Stipendien für Studirende seiner Familie oder in Ermanglung für Adelige, Raths- oder Bedientensöhne, welche das Oehringer Gymnasium wenigstens 2 Jahre besucht haben, verwendet werden soll. Die Portion beträgt 100–175 fl., der Studienrath hat die Austheilung an ehemalige Schüler des Lyceums, der Stiftungsrath an Mitglieder der Eichhorn’schen und Bayer’schen Familie zu besorgen.

| 5) Die Stipendiatenpflege besitzt 3566 fl., sie besteht aus einer Anzahl größerer und kleinerer Stiftungen von Privaten. Der Zins wird an Studirende aus der Stadt und arme Schüler des Lyceums und der Volksschule vertheilt.

6) Die Raiß’sche Stiftung 12.625 fl. zu Unterstützung von Waisen aus Oehringen, für arme Wöchnerinnen und verschämte Arme je 50 fl., für Schulbücher 30 fl., für talentvolle Künstler und Handwerker 30 fl., für Theologie Studirende 50 fl.

7) Eichhorn’sche Stiftung (5568 fl.) zur Industrieschule.

8) Hößner-Keller’sche Stiftung 2111 fl., Zins an Verwandte.

9) Wagner’sche Stiftung 2000 fl., wovon der Zins von 1000 fl. zu Erziehung einer Waise verwendet wird; Zins von 800 fl. für Confirmanden angelegt und 200 fl. dem Armenverein zufallen.

10) Henneck’sche Stiftung für Pfarrwittwen 200 fl.

Außerdem ist noch die Kronprinzen Stiftung aus neuerer Zeit 2822 fl. zur Unterstützung armer Handwerkslehrlinge, unter der Oberamts-Korporation stehend.

Der Ertrag des Opferstocks fällt der Stiftungspflege zu.

11) Stiftung eines Ungenannten 1004 fl.

Vereine zu wohlthätigen Zwecken in der Stadt sind der Armenverein, welcher jährlich 6–700 fl. durch Beiträge erhält und der Frauenverein, welcher Kost und Geld an Arme vertheilt.

Für literarische und gesellige Unterhaltung bestehen hier:

a) Die Bibliothek; nach der Reformation legte man im Stift eine Büchersammlung an, „die Lehensbibliothek“ und 1581 wurde dem Stifts-Syndico der Befehl zugestellt, wie die Bibliothek anzurichten und fortzusetzen sei. Diese Bibliothek ist jetzt der sog. Stiftsbibliothek einverleibt; letztere rührt von dem Kanzler v. Bernegger her, welcher seine Bibliothek nebst 200 fl. Kapital dem Gymnasium vermachte. Hiezu kam 1776 die Bibliothek des Hofraths Hanselmann und 1777 die des Hofraths Heinold, welche aus Stiftsmitteln gekauft wurden; für diese vereinigten Sammlungen wurde ein Bibliothekar angestellt und verordnet, „daß die Bibliothek den dahiesigen Räthen offen stehen solle.“ Sie besteht jetzt noch aus 4–5000 Bänden, zum größten Theil altdeutsche Reichsgeschichte enthaltend und ist 1861 neu geordnet worden. Die Lyceumsbibliothek, welche in demselben Lokale aufgestellt ist, wird alle Jahre mit etwa 120 fl. dotirt und enthält hauptsächlich philologische Werke, nebst einigen über Mathematik und Physik.

| b) Ein Kasino mit Lesegesellschaft besteht.

c) Ein Gesangverein mit etwa 80 Mitgliedern und eine Bürgergesellschaft mit 100 Mitgliedern sind vorhanden.

Neben den gewöhnlichen polizeilichen Anstalten besteht seit 1854 eine unter Offizieren stehende uniformirte Feuerwehr (280 Mann) mit Schutzmannschaft. Die Stadt hat 3 Feuerspritzen nebst den nöthigen Rettungsapparaten, überdieß ist der Spital im Besitz einer Feuerspritze.

Die grundherrlichen Rechte standen theils dem fürstlichen Hause Hohenlohe-Oehringen, theils dem Stifte zu, außerdem hatten noch grundherrliche Abgaben zu beziehen: Hohenlohe-Langenburg, Kirchberg, Bartenstein, Freiherr v. Berlichingen in Möhrig, Spitalverwaltung nebst Stiftungspflege und die Stiftungspflege Bitzfeld.

Außerdem hatte die Stadtgemeinde an die Herrschaft als Stadtbeet jährlich 1166 fl. 40 kr. zu bezahlen, die aber schon 1839 mit einem Kapital von 11.166 fl. 40 kr. abgelöst wurden.

Den Zehnten auf Oehringer Markung hatte großentheils das Stift, einen Theil Weinzehnten der Fürst von Hohenlohe-Oehringen, und von einem gewissen Distrikt die fürstliche Probsteiverwaltung den Fruchtzehnten. Der Heuzehnten wurde von der Stadt 1553 gegen jährliche 10 fl. erworben. Dadurch kam die Stadt außerdem in den Besitz des Wein- und Fruchtzehntens auf Grundstücken, die aus Wiesen in Äcker und Weinberge verwandelt wurden.

Diese Gefälle wurden durch das Gesetz vom 17. Junius 1849 abgelöst gegen ein Kapital von 52.865 fl. 52 kr.,

wovon auf den Fruchtzehnten 33.766 fl. 56 kr.,
wovon auf den Weinzehnten 18.812 fl., 00 kr.
wovon auf den Heuzehnten 286 fl. 56 kr.,

kommen. Dieses Kapital ist in Zeitrenten verwandelt und bis 1872 jährlich mit 3566 fl. 55 kr. an das Kameralamt abzutragen.

An den Amtsverbandslasten hatte Oehringen 1855–56 zu bezahlen 1852 fl. 28 kr. und zwar:

Grundeigenthum 805 fl. 23 kr.,
Gebäude 419 fl. 45 kr.,
Gewerbe 627 fl. 20 kr.,
Gebäudekataster 513.458 fl., 00 kr.
Gewerbekataster 2082 fl. 10 kr.,
Dem örtlichen Grundkataster, das lange auf dem alten hohenl. Schatzungsfuß beruhte liegt eine neue Einschätzung zu Grunde, und während Oehringen im Oberamtskataster mit einem| Grundsteuerkapital von 21.484 fl. 26 kr. vertreten ist, beträgt das örtliche Grundkataster 65.695 fl.

Der Gemeindehaushalt ist geordnet (s. auch Tab. III), übrigens ist bei der Vermögenslosigkeit der Gemeinde eine jährliche Gemeindeschadensumlage von 8–9000 fl. nöthig, indem die Gemeinde gegenwärtig noch eine großentheils von den Kriegsjahren herrührende Schuldenlast von 50.000 fl. hat.

Ein beträchtlicher Muschelkalksteinbruch bei Unterohrn ist im Eigenthum der Stadt.

Das Wappen der Stadt rührt von dem Stifte her, dessen Wappen seinen Schutzpatron, den heil. Petrus mit dem Heiligenschein, in der rechten Hand einen Schlüssel, in der linken ein Buch haltend. Auf beiden Seiten der Figur sind die Buchstaben PE – TR angebracht. Auf den älteren Siegeln kommt der Apostel jedoch nur in halber Figur vor. Das Stadtwappen ist dasselbe, nur mit dem Unterschiede, daß statt der Buchstaben PE – TR auf jeder Seite des Apostels ein Ohr zu sehen ist (eine Anspielung auf den Namen der Stadt). Das älteste runde Siegel enthält nur die halbe Figur des h. Petrus, mit einem gewaltigen, bis an den äußern Siegelrand reichenden Schlüssel und der Umschrift: S. CIVIVM. IN. ORENGOV. Das gewöhnliche Wappen der Stadt ist ein von Roth und Silber quer getheilter Schild, auf welchem ein Schlüssel von gleichen Farben mit verwechselten Tinkturen liegt.

Über die römische Grenzniederlassung, welche nördlich der Stadt auf der obern und untern Bürg lag, s. den allgem. Theil.

Geschichte von Stadt und Stift.

Das Stift Oehringen.

In der Urkunde vom Jahre 1037, worin Gebhard III., Bischof von Regensburg (1036–60) die Verwandlung der „ecclesia parochiana“ in Oehringen in eine „ecclesia collegiata“ beurkundet, werden folgende Güter erwähnt, welche theilweise schon früher zur Kirche gehört hatten, theilweise von den drei Grafen: Hermann, Eberhard, Siegfried, gestiftet worden waren, theilweise von ihm selbst und seiner Mutter Adelheid an die „congregatio Canonicorum“, die er gründete, geschenkt wurden:

Vier Dörfer Orenburc (Ohrnberg) Phalbach (Pfahlbach) Eichehe (Eichach) Ernsbach (Ernsbach) mit allem Zubehör an Leibeigenen,| Häusern und Höfen, Ackerbau und Wiesen, Wäldern und Weiden, Jagd und Fischfang, Wasser, Mühlen, Wegen und Stegen (diese von Gebhard und seiner Mutter geschenkt). Als weitere Orte, in welche die Kirche theils von den obigen Grafen, theils von ihm selbst mit reichen Gütern dotirt worden war, werden angeführt:

In Oringovoe 2 hubae dotales und 4 non dotales, (eine hubae dotalis ist ein solches Bauerngut, auf welchem das onus haftet, daß dessen possessor die Pfarr- und Kirchengüter umsonst bauen muß), halb Bretesfeld (Bretzfeld, O.A. Weinsberg), Granhesheim (Granschen ebend.) Burchardeswisen?, halb Ellenhofen (Ellnhofen O.-A. Weinsberg), halb Wilare (Weiler, ebend.), in Swabbach 2 Hufen (Schwabbach ebend.), in Erlebach (Baum-Erlenbach), den Pfarrsatz und 9 Huben, in den 2 Orten Brezzingen (Gschlachten und Rauhen Bretzingen, O.-A. Gaildorf) 21/2 Huben, in Selebach (Ober- u. Untersellbach) 3 Huben, in einem Aktenstück von 1603 steht „bei Berkheim uf der Hohen-Roßbach“ (Wald bei Orendelsall) Bergelheim (?) 1/2 Hube, in Halla inferior (Niedernhall, O.-A. Künzelsau) 1 Hube und 2 areae (Hofplätze), in Halla superior (Schw. Hall) 5 areae, in Grunden (nicht bekannt) 1 Hube, in Phadelbach (Pfedelbach) Mazzalterbach (Ober- u. Untermaßholderbach), Etebach (Ober- u. Untereppach), Selebach (Ober- u. Untersöllbach) und Niedernhall 30 Huben, in Hohenstegen (abgegangen bei Westernach), Ruggartehusen (ex toto) (Rückertshof bei Ohrnberg) in den 2 Westernbach (Ober- u. Unterwesternbach) 4 Huben, in Sindringen die Äcker und Weinberge Ezzo’s, ferner den Zehnten aller Orten in dem Walde genannt Orinwalt (Ohrnwald)[6].

| Außerdem wird der Tausch des Grafen Hermann mit dem Bischof Meinhard von Würzburg, dem er für die dem Bisthum gehörigen 2/3 des Oehringer Kirchenzehntens (1/3 gehörte dem Pfarrer) die halbe Villa Bocchingen (Altböckingen, abgegangen östlich von Heilbronn) nebst einem Weinberg, 2 Huben, in Sulcibach (Sülzbach, O.-A. Weinsberg) und 2 in Heiligbrunnen (Heilbronn) nebst 15 Leibeigenen gab, bestätigt, unter der Bedingung, dem Würzburger Bischof an dem Zehnten den herkömmlichen Abtrag (solitum servitium) zu entrichten. Burkhard, Graf von Camburg (Komburg) wird zum Vogte (advocatus) bestimmt und erhält dafür die halbe Villa Halle, mit Allem Zubehör und 10 Pfd. illius monetae (Haller Münze), thut er seine Pflicht nicht, so kann er vom Bischof von Regensburg abgesetzt und ein anderer würdigerer für ihn eingesetzt werden. Die ganze Stiftung wurde dem St. Petersstift in Regensburg geeignet, (damit sie um so sicherer ihr Fortbestehen habe) nebst dem Investiturrecht des Probstes in Oehringen. Zeugen dieser den 16. Aug. 1037 in Würzburg ausgestellten Urkunde sind der Graf Boppo von Henneberg, Graf Hugo von Kregineck, (Grafeneck) Graf Adalbert von Kalw, Graf Boppo von Laufen, Graf Eberhard von Ingersheim und Graf Burkard von Komburg nebst Regensburger und Würzburger Ministerialen.

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Auf welche Art das Collegial-Stift in Oehringen ursprünglich eingerichtet war, ersieht man aus dieser Urkunde nicht. Da es bekannt ist, daß vom 10.–13. Jahrhundert die vita canonica, das Zusammenleben und der gemeinsame Haushalt, aufgehoben und die Güter in so viele Theile, als es Chorherrn waren, getheilt und Jedem einzelnen als praebendae zur Nutzung und Verwaltung überlassen wurden, so wird wohl nicht unwahrscheinlich sein, daß dieß von Anfang an in Oehringen statt fand. Die Stelle in dem Oehringer Stiftsnekrolog, wo es heißt: „hodie peragitur anniversarium illustris viri Domini Heinrici comitis, auctoris praebendarum nostrarum“ ist nicht wohl zu deuten „des Gründers der Präbenden gegenüber dem ursprünglichen vita canonica, sondern wohl des Aufbesserers der Präbenden.“ Die gewöhnlichen Dignitarien der Chorherrn-Stifter, Probst, Decan, Senior, Subsenior, Scholasticus, Cantor, Thesaurarius, Bursarius, Cellerarius, Portarius finden sich auch in Oehringen vor. Der Probst war der Vertreter des Stifts nach Außen, er hatte „curam, regimen, administrationem et defensionem bonorum et jurium excelsiae in temporalibus“ und darum ungefähr 1/3 sämtlicher dem Stifte zugehörigen Zehnten (nach einer Bulle des Bischof Lorenz| von Würzburg von 1510). Die Pröbste von Oehringen waren zum Theil aus hohen Häusern, Truhendingen, Hohenlohe, Löwenstein, Canonici waren es nach einer Bulle des Pabstes Calixt III. de anno 1457 24 und 10 Capellani oder Vicarii; (die Chorherrn ließen nämlich den Chordienst durch Vicarien versehen).

Pröbste waren:

Gotfridus 1154.
Fridericus 1207. 1215.
Albertus 1240.
Frid. de Truhendingen 1274. 1278.
Andreas de Gundelfingen 1291. 1295.
Reizo von Langenburg 1307.
Frid. de Schrotzberg 1330.
Gotfridus de Nidecke 1349.
Albert von Hohenlohe 1408.
Georg von Löwenstein 1416.
Frid. von Redtwitz 1466.
Dominicus de la Porta 1510.
Ludwig von Hohenlohe 1513.

Verschiedene wichtige Documente, die inneren Verhältnisse des Stiftes Oehringen, dessen Capitel im Jahr 1304 nur aus dem des Hochstifts Würzburg einen Probst zu wählen beschloß (Reg. Boic. 5, 65), betreffend, haben sich erhalten. Das älteste ist von 1307, den Eid des Probstes betreffend. Er soll beschwören: daß die Lehengüter der Probstei im Erledigungsfall an die Kirche zurückfallen, daß er die Probsteigüter an würdige Personen verleihen wolle, bei seiner Ernennung solle er 30 Pfund Heller an die Kirche bezahlen zu seinem Jahrestag, oder die Einkünfte des ersten Jahres dazu abtreten; er solle die unrechtmäßiger Weise entfremdeten Güter der Probstei und Kirche wieder an sich ziehen und, perse suosque consanguineos et amicos, die Kirche schirmen, den Oehringer Zehnten nicht an Laien, sondern an die Kirche zum Einzug verpachten und überhaupt der Kirche fidelis sein. Ein Statut, das sich auf die Ertheilung der Präbenden bezieht, ist vom Jahr 1344. Der Bischof von Würzburg, der Dekan, Prior, sodann diejenigen Canonici, welche praebendati und capitulares sind, sollen der Reihe nach bei der Erledigung eines Canonicats das Ernennungsrecht innerhalb 4 Wochen am Eingang der Kirche vor dem Dekan oder Prior ausüben.

Im Fall durch den Einfluß eines geistlichen oder weltlichen Herrn ein Candidat aufgedrungen werde, so gelte der Turnus für| das Nächstemal. Es werden übrigens darin blos 6 Canonici als zur Wahl berechtigt genannt, damals nemlich: Heinrich von Nagelsberg (der Dekan), Theodorich von Pfedelbach (Kustos), Gernod von Neuenstein, Konrad von Weikersheim, Wypert von Nagelsberg und Heinrich von Pfedelbach.

Aus den Statuten von 1404 (nicht gedruckt bei Wibel) und 1457, welche beinahe gleichlautend sind, ergibt sich folgendes: Es sollen jährlich 4 Generalkapitel Statt finden und jeder anwesende Canonicus erhält dafür 1 Scheffel Weizen und 1 Scheffel Haber. Jeder der durch Empfehlung literarum apostolicarum oder ad petitionem imperatoris seu aliorum quorumcunque (in der Urkunde von 1404 heißt es außerdem regis seu aliorum principum – praecipue autem ad instantiam nostrorum Baronum de Hohenloch) zu einer Expectanz gelangt sei, solle 6 rhein. Gulden bezahlen. Nach dem Tode eines Canonicus solle die tägliche Austheilung an Brod, Wein und Präsenz 30 Tage lang seiner Familie zugutkommen, sodann 1 Jahr lang der Kirche, zu einem Jahrestag für den Verstorbenen und ein weiteres Jahr ad fabricam ecclesiae, darauf soll der Kandidat noch einmal 8 fl. bezahlen. Die Kanoniker, die ehelich geboren sein sollen, müssen, um Kapitularen zu werden, ein volles Jahr in Orngavv (Oehringen) gewohnt haben, ohne Unterbrechung eines Tages oder einer Nacht. Jeder Kanoniker, der einen Klosterhof (curia claustralis) inne hat, hat zu gewarten, daß sein Hof innerhalb Jahresfrist nach seinem Tode von seinen Erben an einen Kanoniker verkauft werde, oder fällt er an die Kirche gegen eine im Vergleichsweg zu bestimmende Summe; aber nur die Canonici praebendati haben einen Hof. Zu einer Reise nach Rom oder Aachen erhält man Urlaub auf 4 Monate (resp. 14 Tage); wegen Badens, Aderlassens, Purgirens kann man auf 3 Tage von der Kirche dispensirt werden. Der Kanoniker, der zum Studiren irgend wohin geht, muß Fleiß und Ehrbarkeit geloben. Der Kustos hat die Curia hinter der Kirche nebst Garten, Hofplatz und 2 Häusern, einen Weinberg in Bretzfeld, eine Wiese neben der Mühle, 2 Pfund Heller aus dem Bauerbacher Lehen, wovon er aber 35 Schillinge abgeben muß.

Der Cellerarius (Kellermeister) erhält täglich eine mittlere Maaß Wein, sodann jährlich 4 Scheffel Weizen, 4 Sch. Dinkel, 4 Sch. Haber, 24 Bund Stroh etc. Ist ein Faß Wein leer, so hat er zum Dekan oder Oberkellermeister zu gehen; dieser geht mit einigen Personen in den Keller, versucht mit denselben die Weine und läßt ein Faß anstechen.

| Panis communis. Von den Stiftungen, die in dem Stiftsobleibuch angeführt sind, ist hervorzuheben die von 1371, wo Kraft III. und seine Gemahlin Anna von Leuchtenberg und seine Schwester Gräfin Irmengard von Nassau und Beringer von Pfedelbach 230 Pfund Heller, 9 Malter Weizen zu dem panis schenkten, das Kapitel selbst 44 Malter Dinkel aus den 4 Höfen Ellnhofen, Ohrnberg, Obersöllbach und Laupach, der Dekan 10 Pfund Heller, ebensoviel jeder neueintretende Canonicus, jeder Vicarius 20 Pfund Heller, und bei jeder Vacanz einer Vicaria wird der Jahresertrag eingezogen, um von diesen Einkünften Brod anzuschaffen, das an sämtliche Canonici, Vicarii und den Pfarrer, je an 3 Tagen in jeder Woche ausgetheilt werden soll, genannt „das gemeine Brod.“

1444 bekennt Nicolaus Sigginger, Dechant, daß „als der Edel und Wohlgeborene, unser gnediger und lieber Herre, Her Albrecht, Herr von Hohenlohe bezalt hat die Schuld menschlicher Natur … die edle Frau Elisabeth von Hanau, sein ehelich gemal … an unser gemein Brod geben und bezalt Dritthalphundert Rinischer güldin.“

Was die Stiftshöfe, curiae claustrales betrifft, so ist eine regula claustralis vorhanden aus der Zeit von 1545, als Oswaldus Batzer Dekan war, und es werden folgende curiae genannt:

Curia Ornburg.
Curia Custodiae.
Curia zcum Hoensteg.
Curia prope murum.
Curia quae contigua est domui vicariae omnium sanctorum.
Curia prope ossarium.
Curia acialis ex opposito domus vicariae omnium sanctorum.
Curia prope fontem ex opposito Horreae nostrae novae, Curia contigua praecedenti, Curia acialis ex opposito curiae nostrae scolastice.
Curia zum Alten Dechant.
Unter den Rechten des Stiftes ist eins bemerkenswerth, das 1475 genannt wird, nämlich das Recht in Ernsbach „zum Ersten, die würdigen Herren Dechant und Chorherrn des Stifts zu Oehringen sollen kommen acht Tage vor St. Martinstag, oder acht Tag darnach, auf welchen Tag sie wöllen, ihr 3 Herrn und 1 Knecht und 1 Koch, die sollen haben ein habich (Habicht) und 2 Winde| (Windhunde) und ein Vogelhund und was die verzehren zweimal deß Nachts und des Morgens, des soll der Houe zu Ober-Ernspach gelten.“

Die Herren von Hohenlohe waren stets die Landesherren dem Stifte gegenüber, seit sie ihre Rechte in Oehringen bekommen hatten und bestätigten die Stiftsstatuten wie z. B. Ulrich von Hohenlohe 1404 die von dem Bischof von Würzburg bestätigten Statuten für sich und seine Nachkommen zu handhaben verspricht. „Als die Erbare Herrn … Dechant und Capitel dez Stiffts zu Orengaw … haben hernüwert und gemacht Gesetze, Gewohnheit und Statuta … Also bekennen wir für uns, unsere Herrschaft und Nachkommen Alles, daz in demselben Briefe geschrieben und begriffen ist … daz das mit unserem rade und guten Willen gescheen und zugangen ist … Die Schirmherren bewiesen sich mit wenig Ausnahmen gnädig gegen das Stift. Kraft I. schenkte dem Stifte allerdings „pro damnis et injuriis decano totique Capitulo in Oringovven per nos illatis“ 1270 die Vogtei über Weinberge in Ohrnberg; er stiftete aber auch Messen und Jahrestage; auch Kraft III. 1370 eine ewige Messe in der von ihm neu erbauten Kapelle, ebenso Georg, Bischof von Passau und sein Bruder Albrecht von Hohenlohe 1418 eine Pfründe „super altare Hieronymi et Erasmi; Elisabeth von Hohenloch, geborene von Hanau, Wittwe, unser gnädige Frauw, ein gantz Ornament mit namen Album, Chorrock, Casell mit einem perlin Kreutz, Meinpell, Umbral, Alles von rothem Sammt. (Casula = Meßgewand, Album = weißer Chorrock, „Manipulum“ ein Tuch, das bei der Messe ausgebreitet wurde.)

Als die Chorherren sich wegen des Eides, den sie den Grafen schwören mußten, in Würzburg beschwerten, entschuldigte sich Graf Kraft VI. 1490: „Nun suchen wir den Stift nit zu beleidigen, sondern allein unsere Notturft zu dem des gar pillichen Pfaffen und Leyen, die in unseren zwengen und bennen begriffen und also verwandt sind.“ Auch fügt er hinzu, er habe nichts verlangt, als „was Gerechtigkeit unsere Altfodern am Stift zu Übungen gehabt.“ Die Eidesformel von 1510 lautet: „juro Comitibus ab Hoh. Advocatis collegii, me fidelem fore St. Petro et Paulo apostolis, praefataeque ecclesiae colleg. nec non clarissimae celsitudini Dominorum comitum advocatorum.

Wie der ganze Klerus, so war auch das Stift zu Oehringen am Ende des 15. Jahrhunderts äußerlich und innerlich sehr herabgekommen und einer Reformation bedürftig. Mit dem Vermögen| muß schlimm gewirthschaftet worden sein; schon 1514 ist die Rede vom Verkauf von Ernspach, Aichach, Pfahlbach, Ohrnberg, Rückertshausen, und es heißt auch in den Klagartikeln über das Kapitel von Oehringen bei dem Bischof von Würzburg: „Der Dechant habe Ernspach, Aichach, Pfahlbach verloren, samt dem ganzen Ohrnwald“ (a. 1517). Über das ungeistliche Leben der Chorherren führte Graf Kraft VI. Klage 1490 in einer Schrift: „Irrungen und Gebrechen, so Grave Kraft von Hohenlohe hat gegen das Stift Orengaw.“ Außer Nachlässigkeiten im Chor- und Pfarrdienst wird schlechter Lebenswandel, Konkubinat, Lust an Raufhändeln, der Pfaffheit zu Oehringen zum Vorwurf gemacht, sowie auch Pflichtwidrigkeit gegenüber der Herrschaft. Für die Seelsorge war ein plebanus (Pfarrer) in dem Stift angestellt, der zugleich Canonicus oder Vicarius sein konnte. Im Jahr 1506 wurde von dem Grafen und dem Dekan Oswald Batzer gemeinsam verfügt, daß hinfüro ein „sunderlicher Prediger geistlichen Standes in dem Stifte gehalten werden solle, der auf’s wenigste Baccalaureus Theologiae formatus sein und doch kein Religios sein solle, auch der kein publicus concubinarius sein darf.“ Er erhält eine Hofstätte vom Stift, die vom gemeinen Almosen zu bauen ist, den Zins von 400 fl. und 24 fl. jährlicher Nutzungen. Alex. Sigginger stiftete dazu 100 fl. (a. 1513). Die ersten dabei Angestellten waren: Wernher Wernzhäuser, Georg Hettenthaler, Magister; Conrad Pirner, Decr. Licent. Der Drang nach Reformation wurde aber trotzdem immer stärker und als im Jahr 1544 Schultheiß, Bürgermeister und Rath zu Oehringen an den Grafen Georg und Albrecht eine Bittschrift übergaben, worin sie erklärten, „daß in 40 Meilen Wegs keine solche Commune also erbärmlich versäumt werde, denn sie mit Predigern und Pfarrherrn also beladen seien, daß männiglich an ihrer gottlosen Lehr und ärgerlichem Leben ein Greuel und Abscheu hat etc.,“ wurde der Reformation Eingang verschafft, obwohl die zwei Grafen für ihre Person sich dabei nicht betheiligten. C. Huberinus wurde nach Oehringen als Prediger berufen, der Gottesdienst im Stifte abgeändert, und zuletzt 1556 unter dem Regimente der Grafen Ludwig Kasimir und Eberhard die Stiftsherren zur Erklärung aufgefordert, wie eine bessere Ordnung und Reformation bei ihnen angestellt werden könne.

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Diese erklärten, sie seien alte Personen, die man bei ihren alten Gebräuchen, der Nutzungen und Pfründen halber, lassen solle; was die Reformation betreffe, wollen sie der Herrschaft nicht Maaß geben.| Auf dieses wurde mit denselben bezüglich ihrer Ausstattung ein Abkommen getroffen, und als die alten Herren gestorben, die jungen ausgetreten und in den Ehestand eingetreten waren, so wurden die Stiftseinkünfte auf Kirchen und Schulen verwendet.

Im Jahr 1629 wurde dem Restitutionsedikt gemäß die Herausgabe des Stifts Oehringen neben der Pfarrei und dem Hospital von den kaiserlichen Kommissarien verlangt und zwar sollte den 19. März 1630, Morgens 8 Uhr, die Übergabe erfolgen. Obwohl aber die Kommissarien mit 3 Kutschen von Schönthal aus vor Oehringen ankamen, wurden sie doch nicht eingelassen und die Herausgabe unterblieb. Zur Verwaltung der Stiftsgefälle dienten ein Syndikus und Gegenschreiber. Die Einkünfte betrugen vor der Inkameration 22–24.000 fl. jährlich, außerdem war ein Kapitalvermögen von 138.000 fl. vorhanden. Im Jahre 1810 wurde diese Stiftung von Württemberg inkamerirt. Unterhandlungen wegen Exkameration waren vor 1848 eingeleitet, ruhen aber seither.

Die Fruchtrechnung

Einnahme: Zehnten 1249 Malter gemischte Frucht,
692 Malter Korn,
2724 Malter Dinkel,
274 Malter Dinkelspitzen,
79 Malter Gerste,
1514 Malter Haber,
5000 Bund Stroh,
140 Fuder 15 Eimer Wein.

Von den 29 Haupt- und 26 Nebengebäuden, die das Kameralamt zu unterhalten hat, gehören 22 Haupt- und 17 Nebengebäude zu dem inkamerirten Stifte.

Nach der Stiftsrechnung von Georgii 1745–46 betrugen die Einnahmen:

an beständigen Gilten etc. 239 fl.
Zinsen aus 32.162 fl. Kapital 1608 fl.
Handlohn 274 fl.
Hauptrecht und Güterfall 202 fl.
Frevel und Bußen 96 fl.
verkauften Fruchtzehnten 394 fl.
verkauften kleinen Zehnten 29 fl.
Gemischte Frucht 98 fl.
Korn 1479 fl.
4419 fl.
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Übertrag 4419 fl.
Dinkel 3367 fl.
Spitzen 443 fl.
Gerste 106 fl.
Haber 1206 fl.
Stroh 445 fl.
Wein 512 fl.
      Summa der Einnahmen 10.498 fl.
      Summa der Ausgaben 11.244 fl.
Kirchliche Verhältnisse seit der Reformation.

Im Jahr 1553 wurde eine Kirchenordnung aufgerichtet, und eine Generalvisitation gehalten, 1577 die Kirchenordnung erneuert, 1579 eine Superintendentur-, Visitations-, Synodal- und Kapitelordnung gesetzt; es wurden 7 hohenl. Spezial-Superintendenturen eingesetzt und eine General-Superintendentur in Oehringen. Diese Spezialate waren: 1) Neuenstein mit den Pfarreien Forchtenberg, Orendelsall, Ohrnberg, Langenbeutingen, Baum-Erlenbach, Michelbach, Kirchensall; 2) Weikersheim, 3) Langenburg, 4) Ingelfingen, 5) Waldenburg mit Eschelbach, Kupferzell, Eschenthal, Gailenkirchen, Gnadenthal, Altorf, Untermünkheim, 6) Bartenstein, 7) Pfedelbach mit Sindringen, Ohrnthal, Mainhardt, Heimbach. 1688 wurde eine neue Kirchenordnung erlassen. Schon 1579 war in Oehringen ein Ober-Consistorium für die Grafschaft errichtet und eine Consistorialordnung damit verbunden worden, später waren 2 Consistorien in Oehringen, ein Neuensteinisches und Waldenburgisches. Das Wichtigste, was sich in kirchlichen Dingen nach der Reformation ereignete, ist der hohenl. Osterstreit.

Bekanntlich hatten die Protestanten den Gregorianischen Kalender von 1582 nicht angenommen, sondern 1699 einen anderen, den sog. verbesserten. In diesem wurde der Ostervollmond von 1724 auf Sonntag den 9. April, also Ostern auf Sonntag den 16. April festgesetzt, während der gregorianische Kalender den Ostervollmond auf Samstag den 8. April, also Ostern auf Sonntag den 9. April bestimmte. Für 1744 ergab sich eine neue Differenz; das Osterfest der Evangelischen fiel auf den 29. März, das der Katholiken auf den 5. April. Die Grafen Waldenburgischer Linie, welche seit 1667 zur katholischen Confession sich bekannten, erließen nun im Januar und Februar 1744 Decrete, in welchen die Gemeinden| angewiesen wurden, Ostern nach katholischer Rechnung zu feiern, zur Vermeidung aller Unordnungen. Soldaten und Unteroffiziere überbrachten diesen Befehl den Geistlichen vor Beginn des Gottesdienstes am Sonntag Septuagesimae und Estomihi zur Verkündigung. In der gemeinsamen Stadt Oehringen gelang bei dem Widerspruch des evangel. Seniors und der Neuensteiner Grafen die Durchführung nicht. Auf den Dörfern gehorchten die einen Geistlichen, die anderen remonstrirten und wurden suspendirt. Der Reichshofrath, an welchen sich das Consistorium in Oehringen wandte, gab Befehl zur Wiedereinsetzung der Pfarrer und setzte den 29. März als Ostern fest, wogegen die katholischen Grafen protestirten. Als die protestantischen Osterfeiertage nahten, wurden am Gründonnerstag und Charfreitag die Kirchen verschlossen, am Osterfeste zwar geöffnet, aber nur zum sonntäglichen Gottesdienste. Als nun die Osterfeier doch begangen wurde, ergingen am 31. März Decrete, welche die Feier für nichtig erklärten und eine abermalige mit den Katholiken anbefahlen, sogar in Oehringen; die Feier unterblieb aber auf Abmahnen des Consistoriums.

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Nun wurden die Consistorialräthe in Patenten, die an die Thore angeschlagen wurden, der Anmaßung beschuldigt und durch ein Reichshofraths-Conclusum ihr Benehmen gerügt. Der Streit gestaltete sich mehr und mehr zu einer Fehde zwischen den beiden hohenl. Linien Neuenstein contra die Grafen („Herren Fürsten“) zu Hohenlohe, Waldenburg’scher Linie. Das Consistorium in Oehringen wurde aufgehoben, die Akten nach Pfedelbach geschafft, Reichshofrathsdekrete, Termine, Fristgesuche ergingen vergeblich; das corpus evang. verwandte sich für die Evangelischen, aber umsonst. Da schritt das corpus evang. zur Selbsthülfe, requirirte das evangel. Directorium des fränkischen Kreises, die Restitutions-Exekution gegen Waldenburg zu vollziehen. Der Markgraf von Anspach acceptirte die Requisition. Es kam bis zum Einrücken von Grenadieren und im November 1750 gaben die 3 Fürsten von Pfedelbach, Schillingsfürst und Bartenstein endlich nach, restituirten das Consistorium und die Pfarrer, namentlich den Stadtpfarrer Yelin von Sindringen, einer Gemeinde, die in dieser Sache am meisten zu leiden gehabt hatte. Vor der Mediatisirung war in Oehringen ein Hohenlohe-Neuenstein’sches Consistorium und Ehegericht mit drei Räthen, einem Assessor und einem Director. Das geistliche Ministerium bestand aus dem Stiftsprediger und Ober-Superintendenten, dem Stadtpfarrer, einem Archidiaconus und einem Diaconus. Im Jahr 1807 wurde Oehringen Sitz eines Dekanats| unter der General-Superintendentur Heilbronn; 1810 wurde in Oehringen selbst eine General-Superintendentur errichtet, deren Sitz 1823 nach Hall verlegt wurde.

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Geschichte der Stadt.
Daß Oehringen in der römischen Kaiserzeit eine nicht unbedeutende Station der Provinz Ober-Germanien, ganz nahe am Limes war, lehren die Inschriften (s. d. Absch. Alterthümer). Von der Mitte des 3. bis zum 11. Jahrhundert ist von Oehringen selbst nichts bekannt. Der Stiftungsbrief des Collegiat-Stiftes in Oehringen durch Bischof Gebhard von Regensburg, wirft nach langer Nacht wiederum das erste Licht auf die Stadt (s. d. Stift). Gebhard und seine Mutter Adelheid hatten die Pfarrkirche in Oehringen (ecclesia parochiana in villa Oringovve) von ihren Verwandten, (jure propinquitatis) den Grafen Siegfried, Eberhard und Hermann, die daselbst begraben liegen, nebst ihren anderen Gütern geerbt. Daß Gebhard ein Bruder des Kaiser Konrad II. (Conradi imperatoris ex matre Adelheide frater) und zwar, wie man diese Stelle deutet, ein Halbbruder war, weiß man aus Hermannus contractus. Adelheid selbst war eine Tochter des Grafen Gerhard von Egesheim im Elsaß, vermählt in erster Ehe mit dem Grafen Heinrich, aus dem jüngeren salischen Hause, aus welcher Ehe der Kaiser Konrad entsproß. Wem aber Adelheid in zweiter Ehe vermählt war, läßt sich nicht mehr ermitteln. Man glaubte, in dem Grafen Hermann, der von Gebhard beerbt worden war, den Vater Gebhards suchen zu müssen nach dem Vorgange des Stiftsnekrologs und machte höchst willkührlich die Grafen Siegfried und Eberhard zu seinen Brüdern, oder nahm man sogar außer den 3 Brüdern Gebhard, Eberhard, Siegfried, Söhnen Hermanns, noch 2 weitere, Eberhard und Siegfried, die neben Hermann als cognati Gebhards genannt werden, an, um den Oehringer Nekrolog und den Stiftungsbrief in Übereinstimmung zu bringen. Davon steht aber nirgends etwas, namentlich spricht der Stiftungsbrief entschieden dagegen. Die 3 Grafen werden cognati von Gebhard genannt; wie aber diese Verwandtschaft beschaffen war, und wie die 3 Grafen unter sich zusammen hingen, wer ferner Gebhard’s Vater war, da es von den genannten 3 Grafen keiner sein kann, läßt sich nicht ermitteln. Zu der Annahme, daß sie dem Geschlecht der Grafen von Komburg-Rotenburg angehört haben, liegt in der blosen Thatsache, daß Gebhard den Grafen Burkhard von Komburg zum Stiftsvogt ernannte,| nicht genug Grund. Verwandte Gebhards waren noch vorhanden, denn er spricht seine Befürchtung aus, die Stiftung möchte, wenn sie seinen Erben anheimfalle „si Canonica illa heredum meorum juri perveniret“, Noth leiden und übergiebt eben deßwegen dieselbe dem Hochstift Regensburg zu eigen. Daß aber die Ernennung Burkhards zum Stiftsvogt einen Gegensatz gerade gegen seine heredes ausdrücken solle, läßt sich auch nicht sagen.

Die drei Verwandten des Bischofs Gebhard werden sonst nirgends genannt, wenn nicht etwa in einer Urkunde von Kaiser Konrad II. vom 16. Juli 1027, worin er dem Bisthum Würzburg einen Wald bei Murrhardt etc. verleiht, wo unter den provinciales (Grundherrn), die bis dahin in diesem Walde die Jagdgemeinschaft hatten, genannt werden: Hermannus – Eberhardus – – – – Sigifridus, Ezzo (welcher auch in dem Stiftungsbriefe als ehemaliger Besitzer von Weinbergen in Sindringen vorkommt). Abgesehen aber davon, daß man aus dieser Urkunde keine Aufklärung über das Geschlecht der Genannten erhält, läßt sich die Identität derselben mit den Oehringern nicht beweisen. Andere Vermuthungen, wie z. B. daß die Grafen einer angeblichen Pfalzgrafenfamilie von Heilbronn, oder dem Kalwer-Geschlecht oder einer Weinsberger Grafenfamilie angehört haben, sind reine Vermuthungen; am natürlichsten ist es, sie als Oehringer Grafen zu bezeichnen. Dafür, daß diese Grafen mit den späteren Herren des Ortes, den edlen Herrn von Hohenlohe, in Verwandtschaftsbeziehungen gestanden hätten, spricht von den vorhandenen Dokumenten keines.

1343 beurkunden Kraft von Hohenlohe der Ältere und Kraft sein Sohn etc., daß die Chorherrn ihre Jahreszeit begehen sollen „als sie begen der Herschafft Jergezit, die den Stift gestiftet haben.“

Es gehörte also das Collegiatstift in Oehringen samt seinen Besitzungen dem St. Petersstift in Regensburg, die Vogtei (advocatia) gehörte dem Hause der Grafen von Komburg. Wem die Villa Oehringen selbst gehörte, ist nicht gesagt; es ist aber wohl außer Zweifel, daß dieselbe mit dem größten Theil der Umgegend von Gebhard an das Hochstift Regensburg kam, da ja das Hochstift Regensburg stets als oberster Lehensherr für Oehringen, Neuenstein, Waldenburg und Umgegend aufgeführt wird.

Die Grafen von Komburg blieben bis zum Erlöschen ihres Hauses im J. 1108 Stiftsvögte. Ihr Erbe fiel an das Reich und die Hohenstaufen, damit auch die Oehringer Stiftsvogtei und was daran hing. Wer der F(ridericus), advocatus noster, in der Urkunde von 1157 sei, läßt sich nicht ermitteln. Die Hohenstaufen| trachteten ohne Zweifel ihre Gerechtsame und Besitzungen in dieser Gegend zu erweitern und darum suchte wohl auch K. Friederich II. den 22. Dec. 1215 die Klöster Ober- und Niedermünster in Regensburg, die beim Reiche waren, an das Bisthum Regensburg zu vertauschen gegen die „proprias villas (des Hochstifts Regensburg), Nordelingen (Nördlingen) et Orngowe, von welchem letzteren es heißt: Orngowe cum praepositura ejusdem loci et advocatia utriusque (Stift und villa) cum omni jure proprietatis sicut Ecclesiae suae (Regensburg) attinuerunt.“

Die Äbtissin von Niedermünster, Tuta, wünschte diesen Tausch 1216 rückgängig zu machen, weil keine reichsunmittelbare Herrschaft ohne Genehmigung des Fürsten derselben und seiner Ministerialen vertauscht oder veräußert werden könne, und Stadt und Stift blieben beim Hochstift Regensburg. Im Jahr 1253 aber war die Vogtei über Stadt und Stift in den Händen Gottfrieds von Hohenlohe (s. die wichtige deutsche Urkunde bei Hanselmann.)

Gottfried von Hohenlohe war der treue und tapfere Anhänger der Hohenstaufen, ihr Kriegsgenosse in italienischen und deutschen Landen, und es ist in hohem Grade wahrscheinlich, daß die Vogtei über Oehringen und wohl auch die Belehnung mit anderen Regensburgischen Lehen der Gegend durch die Gnade der Hohenstaufen an den bewährten Freund des Hauses, den Pflegevater König Conrads IV., der im Dienste der Hohenstaufen so viele Opfer gebracht hatte, kam. (Gottfried heißt in der Urkunde Conrad’s IV., worin ihm die Stadt Rotenburg und das Dorf Gebsattel und die Juden in Rotenburg für 3000 Mark Silber verpfändet werden: „dilectus familiaris et fidelis“; es ist die Rede von seiner „dilectio et fides pura“ womit er der Person des Königs „tanquam, alumnus a teneris annis“ zugethan war.) Die „Villa Oringowe“ war nämlich inzwischen, wann, ist nicht überliefert, zur Stadt geworden. In der Einleitung der Urkunde von 1253 wird gesagt, daß „Gotfrit von Hohenloch und Engelhard und Konrad von Weinsperg um zu verebenne unsere gemeinen criege umme unserz jeglichez reht zu Oringowe“ gemeinschaftlich zu Schiedsrichtern erwählt haben 11 Ritter. Der Inhalt des Vergleichs ist folgender: Die Vogtei gehört Herrn Gotfried von Hohenlohe, das Schultheißenamt gehört halb Gotfried und zur anderen Hälfte den Gebrüdern von Weinsperg.

Die „Stat Oringowe“ aber steht also: „Wer darinnen weilt, soll an Leib und Gut Schirm haben vom Vogt und dem Schultheißen.“

Dafür hat jeder Bürger zu bezahlen: auf St. Martinsnacht 8 Heller und soll das Jahr durch Zoll frei sein; auf Michaelis 2| Pfund 10 Schillinge dem Schultheißen (5 Schillinge außerdem für den Einsammler); auf Martini dem Vogt 2 Pfund 10 Schillinge, (5 dem Einsammler). Die „Wineigen“ (Weinschenken) sollen bezahlen je im Mai und Hornung 17 Heller zur Lideigen Steuer (Getränksteuer), die „brotpecken“ ebensoviel Heller „unseres Gepräges“ zur Brotpecken Steuer, und ebenso Alle die ihre Wannen zu Markte setzen. (1 Pfd. Heller = 20 Schillinge zu 12 Denaren oder Hellern und zwar so, daß aus der Mark Silber 512 Denare geprägt wurden.)

Weder der Vogt, noch die Schultheißen wohnten für gewöhnlich in der Stadt, „wil der Voit herbergen in die Stat dez sol er tun, welchen enden er wil an der State schaden“ (ohne Schaden der Stadt.) Wollen auch die Schultheißen herbergen, so sollen sie zuerst bei ihren „Leuten“ herbergen, darnach in der Stadt, wo sie mögen, doch ohne der Leute Schaden. Der Vogt hatte aber vor dem Schultheißen das voraus, daß er, auch wenn diese zuvor Herberge genommen hatten, sich bei ihren Leuten einquartieren konnte, aber nicht umgekehrt. So aber die Leute ihre Thüre nicht öffnen wollten, das soll man „kunden der drei Richter Boten.“ Wer Leute (Leibeigene) in der Stadt hat, soll sie nützen, aber ohne Zwang (getrancsal). Wer in der Stadt zu Markt Recht sitzet (d. h. als Beisaß), dessen Erben sollen bei seinem Tode geben „sin beste Vihes houbet ze houbet reht“ (sein bestes Stück Vieh zu Haupt-Recht); hat er das nicht, so soll man geben „wat und Waffen“ (Gewand und Waffen) wie er ging zur Kirche und Straße.

Der Vogt war oberster Richter; die Schultheißen aber sollen alles, das clagbar ist, richten nach dem Rechte und Herkommen der Stadt, und was sie an Gerichtsbußen mit dem („Wettestabe“) gewinnen, gehört zu 2/3 ihnen, zu 1/3 dem Vogt. Zu drei Zeiten im Jahre aber, im Mai, Herbst und Hornung sollen die Schultheißen dem Vogt Dienst geben mit 32 Rittern, jeder mit 2 Knechten. Der Dienst, d. h. die Bewirthung hat zu geschehen „mit rintflesche und swinenem (Schweine) Flesche und an Wein des Abends und Morgens. Des Schultheißen Butil (Büttel) soll die Küche herrichten mit Heven mit Pfeffer und mit Salze.“

Das Kraut kommt aus „dem Garten des von Neuenstein,“ der das Monopol des Krautverkaufes auf dem Markt hatte, „und der Garte hat sogetan reht, daz niemande keinen Crutdisch setzen sol an den market an des garteners willen;“ das Brod von den 2 Mühlen, die als Bannmühlen bezeichnet sind „und die mulen hant daz reht, daz alle die brotpecken von der Stat sule da malen und schuttet| man in niht uf, nach dem ersten daz uffer mulen ist so varent si swaz si wollent,“ (die Gärten und die Mühlen haben Asyl-Recht); das Holz von den 2 Huben in dem „niederen Mazzalterbach.“

Von dem Forste soll man geben „Spizze, Huner, Eier, Kese, Schüzzeln und Bechern, das Stroh geht aus der Pfaffen Höfen, das Licht aus der Küsterei. Was man sonst bedarf, kommt von den 3 Höfen „zu Amelungshagen, Herrn Walkuns von Neuenstein und dem Spatenhof.“

Wenn der Vogt des Abends einreitet, so sollen ihn die Schultheißen empfangen mit „einem Vierteil Weins und einer Schussel Vische, die 5 Schillinge werth sei. Wenn der Vogt gegessen hat, so soll man ihm einschenken, und „sule die Schultheizen farn ze guter maht.“ Des anderen Morgens soll der Vogt zuerst richten über die Klagen der Schultheißen, nach den Schultheißen aber für Jedermann, Arm und Reich. Nimmt der Vogt den Dienst (die Bewirthung) nicht an, so haben ihm die Schultheißen dafür zu geben ein Pfund Heller und ein Pfund Pfeffer.

Wenn der Vogt von diesem Gerichte scheidet, und es bedarf seiner „der Kor“ (das Collegiatstift), so soll er diesem Recht sprechen „an der Stete schaden“. Die Schultheißen dagegen haben über den Frithof (Kirchhof) und das Kloster (Collegiatstift) und der Chorherren Höfe nichts zu schaffen, sondern allein der Vogt.

Der Vogt hat das Fischwasser oberhalb der Mühle Ulrichs von Neuenstein und unterhalb der Küstersmühle, zwischen beiden Mühlen ist die Fischweyde gemein und frei der Stadt. Seine weiteren Rechte sind die Juden und die Münze (s. u.).

Aus dieser Urkunde erhellt deutlich, daß das, was Gotfried von Hohenlohe in Oehringen besaß, nichts war als die Vogtei über Stadt und Stift, samt dem damit verbundenen Vogtgericht; dieß war wohl kein anderes Gericht als dasjenige, welches das Hochstift Regensburg durch einen Vogt über seine eigenen Leute, Hintersassen und Ministerialen ausüben ließ. Indem dieses an G. v. Hohenlohe fiel, wurde der Grund zur späteren Landeshoheit seines Hauses in Oehringen und einem großen Theil des Bezirkes gelegt; zuerst war aber die Hohenlohische Herrschaft in den Regensburgischen Besitzungen nichts als eine Reihe von Rechten und damit verbundenen Lehen. Bis jetzt ist noch nicht ermittelt: wie und wann die Burggrafen von Nürnberg in den Besitz eines Theils der Stadt Oehringen als Regensburger Lehen kamen. Eine Urkunde vom 7. Febr. 1272 lautet: Leo ep. Ratibs. infeudat nobilem virum Fridericum burcravium| de Nurenberch de feudis que ipse et progenitores sui a Ratisponensi ecclesia hactenus tenuerunt. Sunt ista feuda … tres partes civitatis Orengow. Außerdem sagt Bischof Leo: er habe auch den jüngeren Burggrafen Conrad mit diesen Gütern belehnt, die, im Falle des Aussterbens männlicher Deszendenz wieder an das Hochstift zurückfallen sollen. Wenn also wirklich die Burggrafen 3/4 von Stadt Oehringen in Besitz hatten, so muß ihr Besitz bald wieder an Hohenlohe gekommen sein.

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Haus Hohenlohe bis zur Reformation.
Die Ursprünge des Hauses Hohenlohe und seine ältesten Besitzungen führen in das O.A. Mergentheim und werden in der Beschreibung desselben ihre Stelle finden. Für das Oberamt Oehringen gewinnt diese erlauchte Familie erst Bedeutung mit dem obengen. Gotfried I. der, von Kaiser Friedrich II. außerdem mit der Grafschaft, Romagna, belehnt, den Titel eines Grafen von Romagna neben dem eines „nobilis de Hohenlohe“ führte. Gotfried starb 1254 oder 55, seine Gemahlin war Richeza von Krautheim (s. Gnadenthal). Sein zweiter Sohn Kraft I. erbte die Vesten und Rechte am Kocher und Ohrn und wurde der Stammvater des noch blühenden Hauses Hohenlohe. Er war ein Anhänger König Rudolphs von Habsburg, für den er in der Schlacht auf dem Marchfeld bei Wien, 26. Aug. 1272 gegen Otakar von Boehmen stritt und wurde von König Rudolph zum advocatus provincialis (Landrichter) in Franken ernannt. Er starb 1313. Ihm folgte sein Sohn Kraft II. Zuerst war dieser Herr ein Anhänger Friedrichs von Östreich, dem er im Kampf mit Ludwig dem Baiern versprach, seine Schlösser zu öffnen und ihm mit 100 Gewappneten innerhalb Frankenlands, mit 50 Helmen aber überall zu dienen, wofür er mit Geld und Gut wohl bedacht wurde, nämlich mit der Veste Gailnau, der Stadt Kreilsheim und dem Dorf Honhard, (ehemaligen Besitzungen des geächteten Grafen Konrad von Oettingen), sowie er auch für 1500 Pfd. Heller die Burg und Stadt Rotenburg a. d. T. zum Pfande erhielt und am 21. Dec. 1315 mit 200 Mark Silber auf die Reichsmünze zu Hall angewiesen wurde. König Ludwig zog gegen ihn zu Feld und brach seine Veste Schillingsfirst. Später trat Kraft II. auf K. Ludwigs Seite, der ihn zu seinem Marschall machte; so heißt es z. B. 1332 „der edle Mann, Kraft von Hohenloch, unser lieber Marschalk.“ Ihm versetzte der Kaiser unter Anderm auch den Zoll in Oehringen (1335 Aug. 5.)| Durch ihn kamen die Dürne’schen Vesten und Ämter an Hohenlohe (s. Forchtenberg). Kraft II., der nach dem Ableben seiner Brüder wieder die ganze Herrschaft seines Vaters überkommen hatte, starb 1344, seine Gemalin Adelheid von Wirtemberg war schon 1342 gestorben. Sein Sohn Kraft III. hielt zu dem Luxemburger Haus und erhielt 1347 zu Nürnberg von Carl IV. wegen seiner Dienste, die dem Reich gehörigen Eigenleute auf dem Ohrnwald „alle die eygen gebüre (Bauern) die unz und das Reich angehorent, die sitzen und gesezzen sind auf dem Ornwalde und an dem Kochen und mit Namen all die Gebüre, die Eberhard von Rosenberg Vogt, zu Dürne, vor von des Reichs wegen inne gehabt.“ Außerdem bekam er von dem Kaiser eine Verschreibung über 20.000 Pfund und die Geleite von Oehringen und Westernach nebst Andern verpfändet. Wegen des Stadtrechts von Neuenstein (s. d.). Er wurde von dem Kaiser auch begnadet „in seiner Stat zu Orengew eine jährliche Messe zu haben auf den nächsten Montag nach dem Ostertag 8 Tage lang“ (1360).[7] Kraft III. († 1371) und seine Gemalin Anna von Leuchtenberg († 1390) machten sich um Oehringen, namentlich durch die Stiftung des Spitals daselbst (s. oben) verdient. Vor seinem Tode hatte Kraft (1367) mit seiner Gemalin, Anna, die Verfügung für den Todesfall getroffen, daß die zwei ältesten Söhne Kraft (IV.) und Gotfried die Herrschaft zu gleichen Theilen erben, die anderen Söhne aber mit einer Veste und 200 Pfund Heller jährliche Einkünfte abgefunden werden sollten. Nach des Vaters Tode führten zuerst Kraft IV. und Gotfrid das Regiment gemeinsam bis 1379; als sich sodann Gotfried zurückzog, zuerst Kraft und Ulrich der dritte Sohn gemeinsam bis 1381, dann Ulrich und Friedrich der fünfte Sohn gemeinsam bis 1396, sodann Ulrich allein bis 1407, dann zum zweitenmale Gotfried und Albrecht, der siebente Sohn gemeinsam bis 1408, zuletzt Albrecht allein 1408–1429. Zwei der Söhne, Johann (Dekan im Oehringer Stift) und Georg (Bischof von Passau) waren Geistliche. Dieses wechselnde Regiment diente nicht zum Frommen der Herrschaft und außer der Erbverbrüderung mit Konrad und Engelhard von Weinsberg 1400, die aber auch keine Folgen hatte, fällt wenig Erhebliches in diese Zeit, als fortwährende Verkäufe, Verpfändungen und Anlehen. – Von Urkunden, welche die Verhältnisse Oehringens| und der dazu gehörigen Herrschaft betreffen würden, sind nur sehr wenige übrig geblieben; doch haben sich aus dieser Zeit Regensburger Lehensbriefe erhalten, z. B. von Bischof Johannes, Montag nach St. Veitstag 1391 „den edlen Herren, Herrn Ulrich von Hohenlohe und Herren Gotfried seinem Bruder verliehen für Söhne und Töchter die Veste und Stadt genannt Waldenburg, Stadt und Veste Neuenstein und die Stadt Oehringen.“ Anno 1400 wurden von dem Hochstifte die Herren von Weinsberg belehnt „mit Allen Lehen die auch die Hohenlohe vom Stifte haben.“ Die Gebrüder Ulrich und Albrecht hatten nämlich 1400 die Hälfte von Oehringen, Waldenburg und Neuenstein an Konrad und Engelhard von Weinsberg um 10.000 fl. verpfändet. Diese Regensburger Belehnungen dauerten fort bis in das 17. Jahrhundert, wozu 1411 noch neben Stadt Orngau, Neuenstein dem Städtle und Burg Waldenburg, der halbe Theil aller verschwiegenen Lehen auf dem Ohrnwald und im Ohrngau kommt, salvo jure des mit denen von Weinsberg geschlossenen Vergleiches, und mit der Befugniß, auch des Hochstifts Mannschaften in dieser Gegend zu verleihen bis auf Widerruf.

Aus dem Jahre 1383 ist ein Gelöbniß vorhanden von „Arnold Marpacher, Bürgermeister zu diesen Zeiten und den Richtern gemeinlich, der Stat zu Orengaw und der Gemeynde der Burger, arm und reich – wir haben gelobet und gesworen der Wohlgebornen Frauwen Annen und Allen iren Erben, ewiclich bei ihnen zu bleiben“, und 1408 thun Gotfried und Albrecht von Hohenlohe kund, daß die Ehrsamen und Weisen, die Bürger, beide Arme und Reiche, der Stadt zu Orengew, gelobet und geschworen haben, „daß sie sie für recht Herren halten sollen und wollen,“ und „mit guten trüwen meyen und holt zu sin und zu gewarten und gehorsam zu sin, alsdan byderbe Lüte iren rechten Herren von Rechts und Gunst wegen billich schuldig sind zu tun, ohn Alle geverde.“

Es waren damals herrschaftliche Vögte in Oehringen, z. B. 1395 der veste Knecht, Hans von Orn, Vogt zu Orengew. Wie weit die Herren von Hohenlohe selbst in Oehringen sich bleibend aufhielten, läßt sich nicht genau ermitteln, da von dem Schlosse erst etwas später die Rede ist.

Auf Albrecht I., Krafts III. siebenten Sohn, war zuletzt 1408 die Herrschaft ganz gekommen. Dieser Herr war zuerst in dem Klerus gewesen, und zwar als Canonicus zu Mainz und Probst zu Oehringen, erhielt aber 1409 vom Papste Dispensation: „cum … Albertus de nobili … prosapia … ortus … existat et| ejus genitor decesserit ac duo ipsius Alberti germani remanserint quorum unus pontificali dignitate praefulget (nämlich Georg, Bischof von Passau), alter senex est et vitam quodammodo religiosam ducat“ (Gotfried); aus diesem Grunde, und weil die Unterthanen der Herrschaft ihn zum Herrn verlangten und wünschten, daß er einen Ehebund eingehen möchte, erhielt er die päpstliche Dispensation. Indem Albrecht mit der Gräfin Elisabeth von Hanau in die Ehe trat, wurde er der neue Stammvater des Hauses. Er war ein vertrauter Rath des Kaisers Sigismund und von demselben mit Privilegien bedacht. „Wir haben angesehen, die willig getreue, nutze und anneme Dienste, die des egenannten Albrechts Vordern und er, unseren Vorfahren an dem Reiche und Uns – getan hat – und demselben Albrecht Alle und jegliche sine gnade, Freiheiten, Rechte, Brieve, Privilegia und Hantveste, Geleyte, Zölle, Wegzölle, Gerichte, Herrlichkeiten, Wildbahnen, Münzen bestätigt 1418“ (Hanselmann, Beweis I. 485). Von ihm rührt die Verordnung her, daß der Älteste des Hauses die Administration des Lehenhofs allein führen solle.

Albrecht I. starb 1429, auf ihn folgten seine Söhne Kraft V. und Albrecht II., welche anfangs gemeinsam regierten, aber 1455 unter folgenden Bedingungen abtheilten:

1) Die Stadt Oehringen mit ihrer Mark, den Höfen, Mühlen und Zöllen, Geleiten, Leuten und Gütern soll gemein ungetheilt sein, und jedem zum halben Theile gewarten.

2) Alle Briefe, Handvesten etc. sollen in dem Schloß Oehringen in dem Gewölbebogen liegen.

3) Der Lindelberg und die Äcker in der Mark zu Oehringen sollen gemeinschaftlich gebaut werden und die Befehle durch den Keller ergehen.

4) Niemand, außer mit gemeinsamem Willen, in Schutz und Schirm genommen werden.

5) Kein Bürger anders, als mit gemeinsamem Wissen und Willen bestraft werden.

6) Das Stift Oehringen, wovon Hohenlohe oberster Vogt und Schirmherr ist, soll gemeinsam sein.

7) Keine Verschreibung soll von einem ohne des andern Willen ausgestellt werden.

8) Das Schloß in der Ringmauer soll getheilt, die Stadt aber gemeinsam sein.

9) Die Steuern sollen gemeinschaftlich ausgesetzt werden.

| 10) Kein Bannwein geschenkt und kein Jude in der Stadt geduldet werden.

Kraft V., der von Kaiser Friedrich IV. mit den Grafschaften Ziegenhain und Nidda belehnt worden war, ohne seine Ansprüche zur Geltung bringen zu können, starb 1472, nachdem er und sein Bruder die Herrschaft mit bedeutenden Gütern und Gefällen vermehrt hatten; seine Gemalin war Margaretha, Gräfin von Oetingen, † 1472.

Seine Söhne, Gotfried und Kraft VI., regierten ihren Halbtheil (der Oheim Albrecht starb erst 1490) anfangs gemeinsam unter Leitung des Älteren, theilten aber 1475 unter sich ab, und zwar so, daß Gotfried Schillingsfürst, die halbe Herrschaft Weikersheim etc., Kraft dagegen Waldenburg, Ornthal und die den beiden Brüdern zugefallene Hälfte von Oehringen erhielt, letztere in ungetheilter Gemeinschaft mit dem Oheim Albrecht. Nach des letzteren Tode schloß Kraft V. mit Gotfried, seinem Bruder und dessen Sohne Johann eine Erbvereinigung; die von Gotfried herstammende Weikersheim-Schillingsfürstische Linie erlosch 1545 mit dem Enkel Wolfgang.

Kraft VI., dessen Gemalin Helene Graf Ulrichs des Vielgeliebten von Württemberg Tochter war, machte sich um die Herrschaft, namentlich aber um Oehringen, Stadt und Stift, durch seine Reformen verdient. Er erließ eine Reihe Verordnungen von 1490–98, z. B. gegen die Freiheits- und Wurstbüben; die so in der Unehe sitzen etc.; gegen die Zigeuner, gegen Verfertigung der Dietriche, über den Gebrauch der auswärtigen Münzen (nämlich, daß man in aller Zahlung keine andere annehmen solle, als die großen und kleinen Pfennige, welche Herzog Otto von Baiern, die Markgrafen von Brandenburg, die Herren von Weinsberg und die von Nürnberg schlagen ließen, wie auch Würzburgische, Pfälzische und Württembergische große und kleine Denare, auch böhmische Kreuzer und Kreuz-Plaphart); wegen Erbfällen, Hochzeiten, Kindschenken, und 1498 wurden die Statuten, Ordnungen und Gesetze der Stadt Oehringen erneuert. Auf das Fluchen setzte der Graf die Strafe des Steintragens oder auch des Halseisens; auch das Stehen auf dem Kirchhof während des Gottesdienstes wurde unter Strafandrohung verboten. Über seine Erwerbungen (s. Ortsbeschreibung).

Er starb 1503 und hinterließ die Herrschaft seinen 2 Söhnen (von 18 Kindern), den Grafen Albrecht III. und Georg I., welche bis 1511 gemeinsam regierten, aber in diesem Jahre die| Erbvereinigung errichteten, die noch das bis heutigen Tag giltige Hausgrundgesetz ist.

Das Land theilten sie in 2 Hälften, wobei Albrecht den Neuenstein’schen, Georg den Waldenburg’schen Theil erhielt, Oehringen Stadt, Stift und Spital aber gemeinsam blieben. In ihre Regierungszeit fällt der Bauernkrieg, welcher für den Oberamtsbezirk besonders interessant ist.

Bauernkrieg.

Die Verhältnisse des Bürger- und Bauernstandes am Anfang des 16. Jahrhunderts waren im Hohenlohischen nicht besser, als an anderen Orten.

Die armen Leute mußten die Güter der Herrschaft in Frohne bauen und zur Aufführung neuer Gebäude und zu Ausbesserung von alten die Materialien herbeiführen. Es wurde zwar in §. 6 der Erbeinigung von 1511 festgesetzt, „daß die armen Leute nicht ferner beschwert werden sollen, als sie eingeandtwortet worden,“ jedoch blieb genug Stoff zum Klagen übrig. Namentlich war die Stadt Oehringen im Verlauf des 15. Jahrhunderts sehr herabgekommen, daß sie, wie es in der Fleiner’schen Chronik heißt, „allen Umliegenden ein Abscheu war.“ Die Hauptlast war die Bede; diese wurde von drei Rathsverwandten und zwei Gemeindegliedern beinahe ganz willkührlich gesetzt und es mußte ein Bürger von seinem Vermögen jährlich 3, 4 bis 5 Prozent zu Bede geben. Daher verheimlichten die Bürger ihr Vermögen, Handel und Gewerbe verschwanden und man schränkte sich selbst in den Kleidern aufs Äußerste ein, da auch diese der Bede unterworfen waren.

Der Rath mußte für die Bede gegen die Herrschaft einstehen und zur Bezahlung derselben Geld zu hohen Zinsen entlehnen. Die Verwaltung kam dadurch in die Hände der Reichen; der Reichste wurde Schultheiß und pachtete das Amt von der Herrschaft; der Rath maßte sich das Recht an, allein Wein zu schenken und Salz zu verkaufen.

Jeder Bürger mußte jährlich 71/2 Schilling Dienst- und Wachtgeld bezahlen, alle 8 Tage auf der Mauer wachen und die Thore hüten und der Herrschaft stets zu Diensten sein. Alle Einwohner der Stadt waren leibeigen mit Weib und Kind, und nur mit dem vierten Theil seines Vermögens konnte man sich loskaufen. Niemand durfte aus der Stadt hinaus heirathen, und Auswärtige mochten| nicht hineinziehen. Der Stadtschreiber hatte jährlich 8 Gulden und eine Spitalpfründe, „ist ein armer Mann gewesen, der das Almosen gegessen.“ In diesem Zustande traf 1490 Kraft VI. Oehringen; er suchte die Stadt emporzubringen und gab ihr eine Ordnung nach dem Muster von Pforzheim. Die Bede wurden auf billigeren Fuß gebracht, indem jeder Bürger seine Habe nach den laufenden Preisen selbst angeben durfte, wobei die Schulden abgezogen und den Gläubigern zu Bede geschlagen wurden. 100 Gulden gaben nur noch 3 Batzen, und Kleider, Waffen, Schmuck, die man am Leibe trug, blieben frei. Dagegen wurde auf Brod und Fleisch ein Zoll gelegt und derselbe zu der Stadt Nutzen verwendet. Der Rath durfte den Schultheißen, den bis dahin die Herrschaft gesetzt hatte, selbst wählen, und alle Hintersassen durften in die Stadt ziehen, als Bürger und Freie. Alle Bußen und Frevel, die von dem Rathe angesetzt wurden, bekam die Stadt zu Unterhaltung des Pflasters und anderer Ausgaben. Ebenso bekam sie 1/9 vom herrschaftlichen Zoll, der nicht klein war, denn es bezahlte:
ein vierspänniger Wagen Wein 26 Pfennige,
ein dreispänniger Wagen Wein 18 Pfennige,
ein Karren mit 2 Pferden 13 Pfennige,
Ebenso Käse, Eisen, Salz (etwas weniger)
Von Korn, Haber, Nüssen etc. jedes Malter 1 Pfennige,
Fässer etc. jeder Wagen 8 Pfennige,
Bretter jeder Wagen 8 Pfennige,
ein Wagen Hausrath 12 Pfennige,
gehörte er einem Juden, so gab jedes Pferd 1 Gulden,
Centnergut zahlte per Centner 3 Pfennige,
ein lediges Pferd 1 Pfennige,
gehörte es einem Juden 1 Batzen,
100 Schweine 20 Pfennige,
100 Schafe 25 Pfennige,
100 Gänse 1 Gans,
ein Jude zu Fuß gab 3 Batzen,
ein Jude zu Pferd gab 5 Batzen,
ein Leichnam eines Juden 1 Gulden.

Außer diesem herrschaftlichen Zolle wurde ein entsprechendes städtisches Weggeld erhoben, für das Schlachtvieh gab man Accise an die Herrschaft von jedem Kalb 4 Pfennige, Ochsen, Rinder 5 Pfd. Fleisch von 100 Pfd. So oft ein Bäcker buck, 1 Heller; Umgeld von 1 Oehringer Eimer = 24 württ. Maas, 11/2 Maas.

| Der damalige Etat (von 1521) ist folgender.
      Ausgaben:
Schultheißenamt 1300/0 fl.
Stadtschreiber 360/0 fl.
Schultheiß 100/0 fl.
Der Büttel 120/0 fl.
Besuch der Mauer 21/2 fl.
Thorwärter 220/0 fl.
Wegknechte 300/0 fl.
Thürmer 270/0 fl.
Baumeister 21/2 fl.
Wächter 700/0 fl.
Hebammen 60/0 fl.
Bürgerzehrung 80/0 fl.
Baukosten 1500/0 fl.
5060/0 fl.
      Einnahmen:
Zur Bede 500 fl.
Salzgewinn 100 fl.
Schultheißenamt 300 fl.
Dienst- und Wachtgelder 120 fl.
Weggeld 5 fl.
Der Datz 250 fl.
Gült 200 fl.
Frevel und Bußen 40 fl.
Kornmesser 1 fl.
Siegelamt 2 fl.
1518 fl.
      Unterschiedliche Einnahmen über Vorige:
Umgeld 2900/0 fl.
Zoll von Häuten 160/0 fl.
Zoll unter den Thoren 100/0 fl.
Die 4 Märkte 11/2 fl.
Von der Wolle 130/0 fl.
Vom Zollstock 380/0 fl.
3681/2 fl.
Wie es auf dem Lande aussah, ist zu allgemein bekannt, als daß es nöthig wäre, von Handlohn, Sterbfall, Leibhühnern, Leibbeden, dem großen und kleinen Zehnten, den Frohnen, die gemessen| und ungemessen waren, welche letztere übrigens im Jahre 1609 in gemessene verwandelt wurden, von Beden und Steuern besonders zu sprechen.

Es war somit unwahrscheinlich, daß bei dem allgemeinen Auflodern der Empörung im südwestlichen Deutschland die Grafschaft unberührt bliebe. Und dieß war um so weniger der Fall, als ein ehrgeiziger und gewandter Mann, erfüllt von unauslöschlichem Haß gegen die Grafen von Hohenlohe, sich der Sache annahm.

Wendelin Hipler, ehemals in Diensten bei dem im Jahr 1490 gestorbenen Grafen Albrecht II., dann in denen Graf Krafts VI., „ein feiner geschickter Mann und Schreiber,“ sagt Goetz von Berlichingen in seiner Selbstbiographie, „als man ungeferlich einen im Reich finden solt, war auch etwann ein hohenlohischer Canzler gewest,“ war in der Grafschaft und Stadt Oehringen eine bedeutende Person. Er baute die Walkmühle in Oehringen und wußte es dahin zu bringen, daß die Tuchmacher ihre Tücher dort walken lassen mußten; auch gehörte ihm der Platz- und Stolzenecker-Hof und verschiedene Seen in der Nähe. Wegen dieser Seen, durch deren Schwellung er die benachbarten Güterbesitzer in Schaden brachte, kam er in Streit mit dem Grafen Albrecht III. und den benachbarten Gemeinden. Ein bestelltes Schiedsgericht (4. Mai 1514) sprach aus, daß zu Vermeidung aller Irrungen Wendel Hipler seine beiden Höfe samt Zubehör an den Grafen Albrecht um 2000 fl. verkaufen solle. Dieß geschah und Wendel Hipler wurde zur Bezahlung der Zinsen mit 100 fl. auf die Einkünfte von Forchtenberg angewiesen. Der Groll war aber nicht entfernt; Wendel Hipler verließ die Grafschaft und im Jahr 1524 lebte er in Wimpfen. Er setzte sich mit den gräflichen Unterthanen in Verbindung und so wurde er 1524 Anwalt vor dem Reichsregiment zu Eßlingen für Peter Lübelstat von Pfedelbach, für den Brunnen-Leonhard, Schönmichel von Verrenberg u. A. gegen den Grafen Albrecht; überhaupt war sein eifrigstes Bestreben im Jahr 1524 dahin gerichtet, die Grafschaft in Aufruhr zu bringen. Er trat mit angesehenen Männern Oehringens, die aus beleidigtem Ehrgeiz oder ihrer zerrütteten Vermögensumstände halber einen Umsturz des Bestehenden wünschten, in Verbindung, namentlich mit Klaus Salm. Die Oehringer Rädelsführer versammelten sich (2. April) in Lienhard Stahls Haus und verzehrten, trotz der Fastenzeit, ein Kalb mit einander. Dadurch kam die Sache den Behörden, nämlich dem Keller Hans Sigginger und dem Schultheißen Wendel Hohebuch zu Ohren. Diese wollten bei dem Grafen in Neuenstein| Befehl einholen, und suchten einen Boten Abends zwischen 9 und 10 Uhr abzusenden. Die Aufrührer bekamen davon Kunde, gingen unter das Thor, mißhandelten den Keller und erzwangen die Thorschlüssel, sperrten sodann Keller und Schultheiß in einen Schweinstall, ließen Sturm läuten und die benachbarten Orte unter Drohungen zum Zuzug auffordern.

Da kamen denn auch die Bauern aus dem Kirchensaller Amt, die von Michelbach, Pfedelbach, Zweiflingen, Verrenberg, Weinsbach, Kappel, Söllbach etc., nahmen den Stiftsherrn die Schlüssel zu Kasten und Keller, theilten Brod und Wein aus und wählten einen Ausschuß, um die Beschwerden der Unterthanen aufzusetzen. Die Beschwerden der Gemeinde von Oehringen sind leidlicher Art: „Rath und Gericht soll bei wichtigen Angelegenheiten durch 12 Personen aus der Gemeinde verstärkt werden, die Statuta und Ordnungen sollen alle Jahre verlesen werden, der Handel mit Salz solle frei sein, das Umgeld solle 11/4 Maas vom Eimer betragen wie früher etc., die geistlichen Personen im Stifte sollen Bürger werden und Bede bezahlen.“

Stärker waren die Forderungen der Bauern; diese wollten die zwölf Artikel im „druckten Büchlen“ aufgerichtet haben, kein Umgeld, keine Zölle mehr bezahlen, keinen Forstknecht mehr über ihre Wälder haben, keinen Weinzehnten bezahlen, mit Handlohn, Sterbfall, Leibeigenschaft, Wildbret soll es gehalten werden wie im „druckten Büchlen“ stehe.

Sobald die Grafen von Aufruhr hörten, schickten sie den Oehringer Vogt, Kaspar Schenk von Winterstetten, der gerade in Neuenstein war, in die Stadt, um die Ordnung herzustellen. Dieser ging öfters hin und her, um zu vermitteln und zuletzt wurde den Aufrührern angeboten, daß die nämliche Ordnung, wie sie in Rheinland, Franken, Baiern, Schwaben, in Herrenstädten und auf dem Lande, aufgerichtet worden sei, auch ihnen zu gut kommen sollte. Dagegen faßten am 6. April die Aufständischen, unter Wendel Hiplers Einfluß, folgende Beschlüsse: „was durch den ganzen hellen Haufen reformirt und aufgerichtet worden sei, soll auch ihnen bleiben, das Wildbret soll jeder schießen, wo er wolle, aber nach Abzug des Jägerrechts den gräflichen Beamten abliefern und allgemeine Amnestie solle erlassen werden.“ Mit dieser Forderung ging der Vogt zu dem Grafen. Die Bauern aber zogen nach Schönthal und plünderten daselbst. Am 7. April gewährten die Grafen im Allgemeinen die Wünsche der Aufrührer und diese waren zufrieden und hatten „dieses Briefes| sonder Gefallen“, aber die fremden Bauern, bei denen Wendel Hipler war, drangen auf die 12 Artikel, über deren Annahme die Grafen sich nicht bestimmt ausgesprochen hatten, „sonst solle man des Bapeiers sparen.“ Noch einmal versprachen die Grafen Verzeihung, aber am 10. April zogen 8–10.000 Mann von Schönthal nach Neuenstein. Graf Albrecht war nach Langenburg geritten, Graf Georg war in Waldenburg. Stadt und Schloß Neuenstein wurde von den Bauern besetzt, Frucht, Wein, Büchsen, Hacken und Kriegsgeräthe weggenommen und für die Gräfin wurde Albrecht Eisenhut, aus einer angesehenen Familie, aber zu den Aufrührern getreten, zum Haushofmeister bestellt. Den Grafen Albrecht luden sie zu einer Unterredung ein, die zwischen den beiden Grafen einerseits und den Abgeordneten der Bauern andererseits, den 11. April auf dem Grünbühl, zwischen Neuenstein und Waldenburg, Statt fand. Graf Albrecht sprach für sich und seinen Bruder und ermahnte die Aufrührer, sie sollen einen rechtlichen oder gütlichen Austrag vor Kaiser und Reich annehmen. Die Bauern aber drangen unter Drohungen auf Genehmigung ihrer Forderungen, und sollen den Grafen „seltsam zugesprochen haben,“ wie z. B. mit folgenden Worten: „Bruder Albrecht und Bruder Georg, kommet her und gelobet den Bauern, bei ihnen als Brüder zu bleiben und nichts wider sie zu thun. Denn ihr seid nimmer Herren, sondern Bauern und wir sind Herrn von Hohenlohe, und unsers ganzen Heeres Meinung ist, daß ihr auf unsere 12 Artikel schwören und mit uns auf 101 Jahre zu halten, euch unterschreiben sollt.“ Diesem seltsamen Zuspruch fügten sich auch die beiden Grafen und willigten in alle Forderungen der Bauern. Diese stellten eine mit Georg Metzlers Siegel gesiegelte Urkunde aus, daß sie sich mit ihnen vertragen haben und feierten dieses Ereigniß durch eine Freudensalve aus all ihrem Geschütz.

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Außerdem sollten die Grafen Pulver und Feldschlangen abliefern, was auch geschehen zu sein scheint; denn in einem Briefe des Grafen vom 25. Mai 1525 heißt es: „Wir haben euch erstmals Schlangenbüchsen in das Lager, nachmals wieder Schlangen- und Hackengeschütz gen Oringeuw geschickt.“ Die Empörung näherte sich aber jetzt ihrem Ende: Der Haufe des Odenwalds und Neckarthals war in der Nacht vom 28.–29. Mai auf dem Rückzug in Oehringen und ging Krautheim zu; am 30. kam das vereinigte pfälzische und bündische Heer vor Oehringen an. Georg Truchseß und die Obersten brachten die Nacht in der Stadt zu, für das Heer wurde auf den Wiesen ein Lager geschlagen. Die Stadt mußte| 2000 fl. Brandschatzung erlegen und der Truchseß befahl am 8. Juni den Grafen, die liegenden und fahrenden Güter der Hauptursächer und Aufwiegler zu confisciren und allen Theilnehmern der Empörung „ir wer und harnasch“ zu nehmen. Vorher schon hatten die Bürgermeister Albrecht Seiler und Stephan Schmit dem Grafen ein Verzeichniß der Urheber des Aufruhrs übergeben und darauf angetragen, ihr Hab und Gut zur Bezahlung der Brandschatzung zu verwenden. Dieß geschah zwar, aber es mußte noch viel auf die Bürgerschaft umgelegt werden.

Ob auch einige der Aufrührer am Leben gestraft wurden, läßt sich nicht genau ermitteln; nach der Fleiner’schen Chronik und der noch jetzt verbreiteten Volkssage wäre dieß der Fall gewesen; jetzt noch wissen die Leute von 99 geköpften Bauern und dem Blute, das dem Richtplatz entströmte, zu erzählen. Die Grafen rissen dem Vertrag mit den Bauern, den sie sich von Heilbronn, wo er hinterlegt worden war, kommen ließen, das Siegel ab und zerschnitten ihn. Die Unterthanen mußten einen neuen Eid schwören, Oehringen verlor sämtliche Privilegien und mußte alljährlich am 4. April 30 Gulden „Bauern-Geld“ erlegen, und den Thürmer, der hatte Sturm blasen müssen, von nun an besolden.

Über die Reformation, die eingeführt wurde (s. Kirchliches).

Beide Grafen Albrecht III. und Georg I. starben 1551, letzterer mit Hinterlassung von 3 Söhnen; Ludwig Kasimir, Eberhard und Georg. Dieser letztere starb schon 1554 und nun wurde die Grafschaft in 2 Theile und das Haus in 2 Linien getheilt, Hohenlohe-Waldenburg, dessen Stifter Graf Eberhard und Hohenlohe-Neuenstein, dessen Stifter Graf Ludwig Kasimir war. Oehringen mit Herrlichkeiten, Obrigkeiten und Nutzungen blieb gemeinsam.

Beide Grafen führten die Reformation durch, verwandelten die Einkünfte des Stifts in Pfarr- und Schulbesoldungen und gründeten das Gymnasium. L. Kasimir starb 1564, Eberhard 1570 (s. Waldenburg). L. Kasimir hinterließ 4 Söhne, Albrecht, Wolfgang, Philipp, Friedrich. Unter ihnen wurde in Gemeinschaft mit Hohenlohe-Waldenburg die Hohenlohische Kirchenordnung aufgerichtet, die Schulordnung verbessert und eine neue Ordnung für das gemeinsame Hofgericht entworfen.

Im Jahr 1586 theilten die 3 Brüder von Hohenlohe-Neuenstein (Albrecht war gestorben) ihre Herrschaft in 3 Theile: Weikersheim, Neuenstein, Langenburg. Neuenstein samt Gefällen in Oehringen war dem Grafen Philipp zu Theil geworden; da dieser,| sowie sein Bruder Friedrich von Langenburg, letzterer 1590, Philipp 1610, ohne Erben starben, fiel der ganze Neuensteinische Antheil an Graf Wolfgang von Hohenlohe Weikersheim † 1610. Dieser Herr brachte eine Erbvereinigung und vor seinem Tode eine Theilung unter seinen Söhnen zu Stande, wobei die der Neuensteinischen Linie zugehörige Hälfte von Oehringen wiederum gemeinsam blieb mit jährlichem Wechsel der Administration und einem gemeinschaftlichen Kanzler. Die Herrschaft aber wurde so getheilt, daß an Georg Friedrich Weikersheim, an Kraft Neuenstein und an Philipp Ernst Langenburg kam. Während der Regierung dieser Herren kamen die traurigen Zeiten des 30jährigen Kriegs über Oehringen und den Bezirk. Nachdem Graf Kraft durch seinen Anschluß an Gustav Adolf Oberster des fränkischen Kreises geworden war, auch Kloster Schönthal und Stift Ellwangen zum Lohne bekommen hatte, gingen durch die Nördlinger Schlacht nicht blos die gewonnenen Vortheile wieder verloren, sondern die Schrecken des Krieges kamen über die Herrschaft und namentlich über die Stadt Oehringen, wo vom 13.–18. September 1634 von den Kaiserlichen mit Brand und Todtschlag übel gehaust wurde.

Im Jahre 1627, Hauptquartier Jüterbock, den 24. August, stellte Wallenstein dem Grafen von Hohenlohe eine Salva Guardia aus: „Wir Albrecht von Gottes Gnaden, Herzog von Friedland etc. etc., geben Allen und Jeden I. Kais. Majestät bestellten Obersten, Oberstlieutenants etc. etc., wie auch der sämtlichen Soldatesca zu Roß und zu Fuß hiemit zu vernehmen:

„ … Da die Herrn Grafen von Hohenlohe die Ansuchung gethan, daß sie … mit Einquartierung verschont bleiben möchten … also haben wir gedachter Grafen Begehren für billig erachtet, befehlen demnach allen hohen und niederen Offizieren … der Herrn Grafen von Hohenlohe Herrschaften … gänzlich zu verschonen …“

Auch die Pest, welche schon 1625–26 in Oehringen geherrscht hatte, brach 1634–35 mit noch größerer Heftigkeit aus, so daß in Oehringen 1131 Personen, zu Neuenstein 1100, zu Waldenburg 452, zu Pfedelbach 164, zu Eschelbach 246, zu Kirchensall 558, zu Baum-Erlenbach 149 und zu Sindringen 271 als der Pest erlegen angeführt werden. Außer Mord, Brand, Raub, Pest brachte das schlechte Geld oder was man damals „die Münz-Confusion“ hieß, Kummer und Noth über Stadt und Land.

Im Jahre 1639 kam die Stadt durch das Kriegsvolk wiederum in Noth. Die kaiserliche Generalität reservirte sich in der Stadt| Quartiere und schickte, um ihr Recht zu wahren, einen Führer samt einem Korporal und etlichen 20 Musketieren von Heilbronn nach Oehringen. Nun wurde aber das Churbairische Kürassier-Regiment Gayling in die Grafschaft und Stadt designirt und zwar sollte die Compagnie Reiter des Grafen Waldpot von Bassenheim hinein kommen. Dieser wurde nicht eingelassen, blokirte darum die Stadt ein Vierteljahr lang, suchte den Mühlen das Wasser abzugraben, legte seine Reiter in die Grafschaft, wodurch die Herrschaft, d. h. die Gräfin Wittwe, Dorothea Sophia, geb. v. Solms, veranlaßt wurde, darauf zu dringen, daß die Reiter eingelassen würden. Da dieß nicht geschah, kam die Stadt in den Verdacht der Rebellion gegen die Herrschaft „als suche sie die Libertät einer Reichsstadt zu erhaschen.“

Noch im Jahre 1649, als schon der Friede geschlossen war, geschah durch die schwedischen Regimenter des General Duglas, (und zwar war ein Theil von Oberstlieutenant Löwenhaupts Regiment zu Pferd 19 Monate in Oehringen, während Georg von Olnhausen Schultheiß war) die in der Gegend lagen, viel Schaden an Leib und Gut.

Merian in seiner Topographia Franconiae von 1648 gibt folgenden Überblick über die Vertheilung des Hohenlohischen Gebietes:[s 2] „Die Grafschaft Hohenlohe wird in zwo Linien getheilt, die Neuensteinische und Waldenburgische, jede Linie hat 3 Herrschaften und regierende Grafen.“ Zu der Neuensteinischen Linie gehört die Herrschaft Weikersheim, Neuenstein und Langenburg. Zu der Waldenburgischen gehört Pfedelbach, Waldenburg und Schillingsfürst.

Von der Herrschaft Neuenstein sagt er: Diese Herrschaft hat das Ampt Neuenstein, so wie Statt, Forchtenberg, Cuntzelsau, Michelbach und andere viel Dörfer so darein gehörig; die Waldenburgische Linie hat Pfedelbach, die Herrschaft in specie, allwo der ältere Herr Graf seinen Hof hält, hat noch dabei das Stättlein und Amt Sindringen am Kocher, neben noch etzlichen Dorfschaften; zu Waldenburg auf einem Bergschloß residirt der Herr Graf Philipps Heinrich, item hat das Amt Unter-Steinbach, Meinhard, Heimbach, Vogtei Kupferzell, Statt Oehringen ist ein Gemeinschaftort, und gehet die Regierung dort herum.

Das Oehringer Lagerbuch von 1675 führt als gemeinschaftliche Herren von Oehringen an:

1) Graf Johann Friedrich (Neuenst. Oehr.).

2) Graf Philipp Gotfried (Waldenb.-Waldenburg).

3) Graf Friedrich Kraft (Waldenb.-Pfedelbach).

| 4) Graf Siegfried (Neuenstein-Weikersheim).

5) Graf Wolfgang Julius (Neuenst.-Neuenst.).

6) Graf Christian (Schillingsf.-Bartenstein).

7) Graf Johann Ludwig (Neuenstein-Künzelsau).

8) Graf Hiskias (Waldenburg-Pfedelbach).

9) Graf Ludwig Gustav (Schillingsf.-Schillingsf.).

„Der semptlichen Herrn Grafen von Hohenloh monatlich einfache Reichsanschlag ist 8 zu Roß und 40 zu Fuß oder 256 fl. und zur Cammer jährlich ordinarie 66 fl. und cum augmento 100 fl.“ Durch den Vergleich zu Fürth 1672 wurde Oehringen Stadt, Stift und Spital (Neuensteinische Hälfte) dem Hause Hohenlohe-Neuenstein-Neuenstein überlassen unter gewissen Vorbehalten. Bei einer neuen Theilung (von 1677), unter den noch übrigen 4 Söhne Krafts erhielt Johann Friedrich I. zu seinem Antheil neben Andern die Neuensteinische Hälfte von Oehringen; Wolfgang Julius aber Neuenstein, die 2 anderen Weikersheim und Künzelsau. Johann Friedrich vereinigte bei dem Tode seiner Brüder deren Besitzungen. Er starb 1702. Seine 2 Söhne, welche bis 1708 gemeinsam regierten, theilten sich in die Zweige Neuenstein resp. Oehringen und Weikersheim, welche Linie aber 1756 erlosch, so daß Johann Friedrich II. von Oehringen das Ganze erhielt. Am 7. Januar 1764 wurde das Gesamthaus H. Neuenstein in den Reichsfürstenstand erhoben und die Grafschaft in ein Reichsfürstenthum verwandelt, nachdem die H. Waldenburg’sche Hauptlinie schon am 21. Mai 1744 durch Diplom Carl’s VII. die Personal-Fürstenwürde erhalten hatte und die Besitzungen dieser Linie am 4. Aug. 1757 durch Diplom Kaisers Franz I. in ein Reichs-Fürstenthum erhoben worden waren. Fürst Johann Friedrich II., welcher das Erstgeburtsrecht bei seiner Linie eingeführt hatte, starb 1765, und mit seinem Sohne Ludwig Friedrich Karl, der 1805 ohne Nachkommen starb, erlosch die Linie Hohenlohe-Neuenstein-Oehringen. Zuvor aber im Jahre 1782 war der Waldenburgische Antheil an Oehringen von demselben um 235.000 fl. käuflich erworben worden. Außerdem hat sich dieser Fürst durch Gründung von wohlthätigen Anstalten und Schulhäusern (s. Ortsbeschreibung) und durch Fürsorge in Staat und Kirche sehr verdient gemacht. Auch war unter ihm 1756 der Weikersheimische Antheil seines Oheims Karl Ludwig an H. Oehringen gefallen. Die Neuensteinischen Besitzungen alle zusammen aber fielen an die Fürsten Friedrich Ludwig von H. Ingelfingen, Christian zu H. Kirchberg und Karl von H. Langenburg, die sie unter sich theilten. Die Linie H. Ingelfingen nannte sich von nun| an H. Oehringen. Fürst Friedrich Ludwig, welcher sich in preußischen Diensten sehr ausgezeichnet und in dem Kriege gegen Frankreich einen berühmten Namen erworben hatte, erfuhr das harte Loos, durch die Rheinbundsacte (19. Juli 1806) seine Souveränität an Württemberg abtreten zu müssen und durch die unglückliche Schlacht bei Jena (October 1806), trotz seiner Tapferkeit, seiner militärischen Lorbeeren verlustig zu werden. Er übergab (den 20. Aug. 1806) die Regierung seinem ältesten Sohne und starb 1818 in Slawentzitz in Schlesien.

Sein Sohn August II. (Friedrich Karl) vermählt mit Luise, Herzogin von Würtemberg, von 1820–35 Präsident der Kammer der Standesherrn, verlegte seine Residenz nach Slawentzitz in Oberschlesien, woselbst er 1853 starb.

Ihm succedirte, 1. Januar 1849, gemäß Familienvertrags vom 22. Aug. 1842, der zweitgeborne Sohn, Fürst Hugo geb. 27. Mai 1816 in Stuttgart, k. Preuß. u. k. Württ. Generalmajor und erbliches Mitglied des k. Preußischen Herrenhauses; seit 1861 Herzog von Ujest. Seine Gemalin ist die Fürstin Pauline geb. Prinzessin zu Fürstenberg, vermählt 15. April 1847. Die staatsrechtlichen Verhältnisse des hohen Hauses Hohenlohe-Oehringen wurden bestimmt durch die Declaration vom 27. Sept. 1825. Die Verzichtleistung auf Patrimonialgerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung fand Statt 1829.

Die dem Hochstift Regensburg zuständige Oberlehensherrlichkeit über die Weiberlehen in Oehringen, desgleichen Neuenstein, Waldenburg und Michelbach, ist 1803 durch den Reichsdeputations-Hauptschluß an den Kurfürsten, Erzkanzler, Fürstbischof von Regensburg, 1806 an Württemberg gekommen.

Hoh. Gerichte und Landrecht.

Das ursprüngliche Vogtgericht verwandelte sich später in ein Hofgericht, das aber nicht immer im Gange war. Unter dem 15. Juni 1737 und 20. Febr. 1738 wurde der Grafschaft Hohenlohe gemeinsames Landrecht, Oehringen 1738 promulgirt, dem das gemeine Recht als Hülfsrecht zu Grunde liegt.

Die Einleitung sagt: “Wir Philipp Ernst, Wir Christian Kraft, Wir Friedrich Eberhard, Wir Karl Ludwig, Wir Johann Friedrich, Wir Ludwig, Wir Karl Philipp, Wir Joseph, Wir Ferdinand, allerseits Grafen von Hohenlohe, entbiethen unseren Hofmeistern, Kantzlern, Kantzleidirectoren, Hof und übrigen Räthen, deßgleichen unseren Ober- und Unteramtleuten, Kellerverwaltern, Vögten, Stadtschultheißen,| Burgermeistern, Stadträthen und Gerichten, Stadtamtsgerichts- und Gegenschreibern, auch allen unserer Grafschaft Unterthanen Einwohnern, Inngesessenen und Schutzverwandten Unsere Gnade und alles Gute etc.“

Termin der Einführung war der erste Juli 1738. Es hat 6 Theile:

1) von Ehesachen, 2) von Vormundschaften, 3) von den Obligationen, 4) vom letzten Willen, 5) von Erbschaften, 6) von allerhand Prozessen.

Münzwesen.

In der Urkunde von 1253 steht folgendes: „Der Voit soll auch haben – die Munze und sol setzen zwelf Munzere, die heizent Husgenozzen. Die zwelf hant dazselbe reht und dieselbe maht, zu sagenne an dem Gericht alsam die zwelf Gesworne von der Stat.“ Somit war also im 13. Jahrhundert schon eine Münze und eine Genossenschaft von Münzern in Oehringen, wie dieß auch an andern Orten der Fall war. An sich wäre es also nicht unmöglich, daß, wenn es im Stiftungsbriefe von 1037 heißt, der Schirmvogt des Stiftes soll zum Lohne bekommen „dimidiam villam Halle cum omnibus appenditiis suis et in villa Oringowe decem talenta illius monetae“ sich diese Münze nicht auf Hall, sondern auf Oehringen bezöge, wiewohl Grammatik und Geschichte mehr für Hall zu zeugen scheinen. Oehringische Münzen sind aber weder aus der einen, noch der anderen Zeit vorhanden, daß aber Heller 1253 in Oehringen geprägt wurden, lehren die Worte der Urkunde „unsere Heller.“ Am Ende des 14. Jahrhunderts waren verschiedene Münzmeister zu Oehringen angestellt, Georg von Urheim 1391, Hans Flach, Breuning 1407.

Als Graf Albrecht I. 1408 den Eberhard Gnype auf 2 Jahre zu seinem Münzmeister in Oehringen bestellte, gelobte dieser, solche Münze zu schlagen, wie der römische König zu Heidelberg etc. 36 Pfennig auf 1 Loth, Oringewer … Gewicht. Es scheint, daß das 15. Jahrhundert hindurch immer in Oehringen Münze geschlagen wurde; das Münzrecht wird in den kaiserlichen Belehnungen ausdrücklich genannt und in der Erbtheilung von 1476 zwischen Graf Gotfried und Kraft wird des Münzrechts und seiner Ausübung als etwas gemeinsamem gedacht. Die Münze stand in der Schafgasse und zwar ist wohl das Haus No. 56 auf dem Platze, wo einst die Münze stand, erbaut.

Es sind übrigens keine Münzen, die in Oehringen geprägt sein| können, bekannt, als einige kleine Silbermünzen von Ulrich von Hohenlohe † 1407.

Das Münzrecht scheint im 15. und 16. Jahrhundert längere Zeit geruht zu haben, bis 1594 mit dem Nürnberger Münzmeister Paul Diether ein Vertrag geschlossen, und in Folge dessen Thaler, Goldgulden, Pfennige geprägt wurden; nach dem Tode dieses Münzmeisters wurde noch eine Zeitlang in Nürnberg für Hohenlohe geprägt, aber 1621 die Münzgemeinschaft des Hauses aufgehoben. Dagegen wurden Münzen geprägt in Neuenstein für die Neuenst.-Weikersheimische Linie, sodann für die Neuenst. Speziallinie in Neuenstein, Forchtenberg, Gnadenthal; die Münzstätte aber wurde 1625 wegen Verlustes aufgelöst und in Nürnberg geprägt: Ducaten, Thaler, halbe Thaler, Vierundzwanziger, Groschen, Batzen, halbe Batzen, Dreier, Kreuzer, Heller. Nach der Landestheilung von 1676 ließ Graf Johann Friedrich I. von Oehringen in Augsburg prägen, Graf Wolfgang Julius von Neuenstein zu Nürnberg; Johann Friedrich II. ließ in Nürnberg prägen, ebenso sein Sohn Ludwig Friedrich Karl unter anderem eine Prämienmedaille für die Zeichnungslehranstalt von Oehringen „Artifici progredienti,“ eine andere in Gold „Industriae Palma,“ welche aber in Schwabach geprägt wurden; ferner eine Denkmünze „Zum Andenken der eingeweyhten teutschen Schule zu Oehringen den 16. Aug. 1803.“ Die Glieder der Waldenburgischen Linie errichteten 1621 Münzstätten zu Waldenburg und Untersteinbach, die nicht lange in Thätigkeit waren, sondern durch fremde Münzstätten ersetzt wurden.

Hohenl. Wappen.
Zwei übereinander, gegen rechts schreitende Leoparden, in silbernem Feld sind das Hohenlohische Stammwappen. Als ältester Helmschmuck sind zwei mit den Spitzen nach innen gekehrter Büffelhörner, jedes mit 5–6 dreiblättrigen Lindenzweigen besetzt, anzusehen. Dieses Wappen und auch der Helmschmuck geht bis in das 13. Jahrhundert urkundlich zurück. Wohl auch noch aus jener Zeit stammt ein in Stein gehauenes Wappen, das bis 1836 an dem Alt-Stadt-Thurm in Oehringen, der damals abgebrochen wurde, stand, und das sich noch in Oehringen befindet, der Wappenschild ist 1′ 8″ breit, 2′ 3″ hoch, mit den 2 Leoparden. An die Stelle der Büffelhörner trat in dem letzten Drittel des 14. Jahrhunderts ein Adler, der im 17. Jahrhundert, aus Flammen emporsteigend, sich in einen Phönix verwandelte und im 18. Jahrhundert einer Taube Platz machte. Die| Helmdecken sind silbern und roth, die hohenl. Hausfarben. Im Jahr 1558 kam das Langenburgische Wappen in das Hohenlohische, ein goldener gekrönter Löwe über einem schachweise abgetheilten schwarz-gelben Felde, laut Diplom von Kaiser Ferdinand I. an die Gebrüder L. Kasimir und Eberhard. Seit 1631 kam auch der silberne Löwe von Gleichen in das Wappen. Als durch Diplom Kaiser Karls VII. 1744 die Waldenburgische Linie in den Fürstenstand erhoben wurde, ward das Wappen folgendermaßen verändert. Ein quadrirter Schild, in I und IV 2 gegen rechts schreitende schwarze Leoparden; in II und III gespalten, oben ein rechtsschreitender goldener gekrönter Löwe, unten 8 schwarze Rauten im goldenen Feld. Auf dem Schilde 5 Turnierhelme, der mittlere mit dem Fürstenhute, auf dem ersten rechts eine weiße Taube mit rothberänderten Flügeln (Tauber-Grafschaft), auf dem zweiten rechts 3 weiße Straußfedern, auf dem ersten links die Büffelhörner mit Spieslein, auf dem zweiten links zwischen Büffelhörnern der gekrönte goldene Löwe. Wappenhalter ein goldener Löwe und ein schwarzer Leopard; jener hält eine Fahne mit 3 goldenen Flammen, dieser eine solche mit 2 goldenen Löwen. Am Fuße des Schildes die Devise: Ex flammis orior. Das Wappen steht unter dem mit dem Fürstenhute bedeckten Fürstenmantel. Als durch Diplom Kaisers Franz I. vom 14. Aug. 1757 auch die Besitzungen dieser Linie in ein Reichsfürstenthum erhoben wurden, erlitt das Wappen eine Veränderung: ein quadrirter Schild, im ersten goldenen Felde ein doppelter schwarzer Adler, im zweiten blauen 3 silberne Lilien 2, 1; im dritten silbernen 2 gegen rechts laufende schwarze Leoparden, im vierten in die Quere getheilten schwarzen Feld ein rechts fortschreitender goldener gekrönter Löwe oben, und unten zwei Reihen goldener Rauten; in der Mitte des ganzen Schildes ein mit dem Fürstenhut bedecktes rothes Herzschildlein mit silbernem Fuß. Auf dem Schilde ein mit dem Fürstenhute besetzter goldener Turnierhelm, mit drei rothen Straußfedern, mit einer silbernen Lilie rechts, 2 nach der Linken, links 2 nach der Rechten gewandte Turnierhelme, auf dem ersten eine Taube, auf dem zweiten 2 Büffelhörner mit Spießlein, auf dem dritten 2 Büffelhörner mit Fähnlein, auf dem vierten zwischen 2 Büffelhörnern ein goldener Löwe. Schildhalter sind ein goldener Löwe und ein schwarzer gekrönter Leopard, am Schildfuß steht „Ex flammis orior.

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Die Neuenstein’schen Häuser erhielten ihr Diplom 1772 und nahmen zwischen dem dritten und vierten Schildesfelde den| Gleichen’schen Löwen und den entsprechenden Helm auf, wogegen der Helm mit den Hörnern und 2 Fähnlein wegfiel.

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Verhältniß der Stadt zu dem hoh. Regentenhaus.

Daß seit alten Zeiten in Oehringen ein hohes Gericht und eine Münze waren, ist schon angeführt; noch ist zu erwähnen, daß seit ältesten Zeiten der Sitz des hohenl. Haus- und Lehns-Archives daselbst war, so wie es auch die Zunftstadt der privilegirten Keßler-Innung war, welche das Haus Hohenlohe von Alters her vom Reiche zu Lehen hatte. Zur Verwaltung der hohen geistlichen und weltlichen Gerichtsbarkeit, die Aufsicht über das Stift, Spital, Archiv, überhaupt zur Besorgung aller gemeinschaftlichen Regierungsangelegenheiten, hatte die Herrschaft Vögte, namentlich vom Adel bestellt. Die herrschaftlichen Intraden und Gefälle an Steuer, Schatzung, Beden, Gülten, Zinsen, Zehnten, Zöllen, Früchten, Weinen, hatte die gemeinschaftliche Kellerei unter Aufsicht der Vögte zu verwalten und zu verrechnen, so wie auch für die fürstlichen Gebäude, Keltern, Schäfereien, Höfe, Güter zu sorgen.

Vögte in Oehringen:

1395 Hans von Orn.
1464 Eberhard von Gemmingen.
1416 Engelhard von Berlichingen.
1420 Beringer von Berlichingen.
1452 Goetz von Aschhausen.
1457 Hans von Kaltenthal.
1459 Kraft Zobel von Guttenberg.
1472 Hermann von Sindringen.
1482 Philipp von Hedersdorf.
1488 Kaspar von Morstein.
1493 Peter von Finsterlohe.
1520 Kaspar Schenk von Wintersteten.
1534 Barth. Horneck von Hornberg.
1539 Wolfgang von Trippach.
1560 Balthasar von Klein.
1602 Jonas von Steinberg.
1615 Nicol. von Helfant.

Das gemeinschaftliche Stadtschultheißenamt verwaltete mit Stadtrath und Stadtgericht die niedere oder Vogteiliche Gerichtsbarkeit, sorgte für das Almosen und dessen Pflegen, das Seel und Siechhaus, Polizeiwesen, Zünfte etc.

| Statt der Vögte kam der Name „Kantzler, Räthe, Amtmänner, gewöhnlich Administrationsräthe auf; der Keller hieß auch Linienbeamter, der Stadtschultheiß „Stadtvogt.“

Diese Regierungsform schreibt sich von der Landesvertheilung von 1455, die in gleicher Form 1475 sich wiederholte, her, 1511 wurde sie in die Erbvereinigung aufgenommen, 1553 in dem Hagenau’schen Vergleich und ebenso 1555 bei der Theilung in zwei Linien:

„Die Stadt, Kellerei und Schultheißenamt Oehringen samt Obrigkeiten, Nutzungen und Herrlichkeiten sollen beiden Theilen Neuenstein und Waldenburg zu gleichen Rechten und Theilen in Gemeinschaft zustehen,“ wozu denn auch eine gemeinschaftliche Regierung bestellt wurde. Bei der Theilung der Neuenstein’schen Gebrüder, 1586, kamen die Oehringer Gefälle an die Neuenstein’sche Linie, Stift und Spital blieben gemeinschaftlich, im Turnus zu besorgen. In der Erbvereinigung von 1609 u. 10 unter den Söhnen Graf Wolfgangs von Neuenstein blieb die Stadt, samt Spital und Stift, wie sie mit Waldenburg gemeinschaftlich auch unter den 3 Gebrüdern von Neuenstein selbst gemeinsam, wobei mit der Administration von Jahr zu Jahr abgewechselt werden sollte, woher der Name „administrirender Herr“ kam. Als gemeinschaftlichen Kanzler bestellten die Neuensteiner Grafen den Dr. Christian Rhetzer 1610.

Nach dem Absterben des Grafen Georg Friedrich von H. Weikersheim und den Erbschafts-Differenzen, die durch den Fürther Vertrag 1671 beseitigt wurden, wurde festgesetzt: daß die Kirchberg’schen und Langenburg’schen 5/12 der Neuenstein’schen Hälfte an Stadt, Stift, Spital an Hohenlohe-Neuenstein fallen sollen mit Vorbehalt der Gemeinschaft der 2 Archive, des gemeinsamen, sowie des particular Neuenstein’schen, auch des Präsentationsrechts zu Spital-Pfründen. Als Graf Johann Friedrich I. mit seinen Brüdern theilte, bekam er die Neuenstein’sche Hälfte von Oehringen mit dem Beding: weder ein Stifts- noch Hospitalgefäll zu entfremden, die Übrigen an der Collation der Stipendien und Pfründen participiren zu lassen. Bei der Theilung unter seinen Söhnen 1708 erhielt sein Sohn Johann Friederich II. Oehringen unter denselben Bedingungen.

Die Waldenburg’sche Hälfte von Oehringen blieb unter den 3 Söhnen des Grafen Georg Friedrich pro partibus indivisis gemeinsam 1615, nämlich unter Ludwig Eberhard, Philipp Heinrich, Georg Friedrich. Bei dem Tode Philipp Gotfrieds von Waldenburg 1679 fiel dessen Landestheil zu 2/3 an den Grafen Friederich Kraft und| Hiskias von H. Waldenburg, zu 1/3 an Graf Ludwig Gustav von H. Waldenburg, wobei 1689 bestimmt ward, daß die Oehringische Administration von 9 zu 9 Jahren fallen und gelangen solle:
1. Jahr an H. Pfedelbach (qua Pfedelbach)
2. Jahr an H. Pfedelbach (qua Waldenburg)
3. Jahr an H. Schillingsfirst (qua Schillingsfirst)
4. Jahr an H. Pfedelbach (qua Pfedelbach)
5. Jahr an H. Pfedelbach (qua Waldenburg)
6. Jahr an H. Schillingsfirst (qua Schillingsfirst)
7. Jahr an H. Pfedelbach (qua Pfedelbach)
8. Jahr an Herrn Ludwig Gustav (qua Waldenburg)
9. Jahr an H. Schillingsfirst (qua Pfedelbach).

Es wurde dabei stipulirt, daß in ecclesiasticis Alles in dem Stand, in dem es sich bei der Theilung befunden, verbleiben solle, vornehmlich aber die geistlichen Lehenschaften und pfarrliche Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten mit Allem zu Kirche und Schule gestifteten in Acht gehalten werden sollen.

Als die Gebrüder Ludwig Gustav von H. Schillingsfirst und Christian von H. Bartenstein zur röm. kath. Kirche traten, überließen sie die causas ecclesiasticas ihren evangelischen Agnaten Waldenburger und Pfedelbacher Linie bis (1728) zu dem Tode Ludwig Gotfrieds von H. Pfedelbach.

Weil die einzelnen Glieder der 2 Hauptlinien, wenn sie zugleich pro indiviso betheiligt waren, in der Administration ihres Antheils von Jahr zu Jahr abwechselten, hießen sie die administrirende Herren und die Regierung die Administration, die dazu bestellten Räthe Administrations-Räthe, wie es auch Administr. Convente etc. etc. gab und der Modus war, „daß die gemeinschaftliche Administration der Stadt Oehringen nicht praecise vel continue bei dem Seniore Domus Hohenl., sondern alternatim et annuatim bei zweien der Herren, von jeder Linie Einem, sein solle.“ Von diesen Herren wurden Räthe, Amtleute, Befehlshaber bestellt, die immediat von ihren Herren dependirten und so die Regierungsgeschäfte führten. In causis justitiae ergingen von ihnen die Appellationen an die höchsten Reichsgerichte. Sie hatten deßwegen den Rang vor allen andern herrschaftlichen Räthen. Diese Räthe hatten zwar die Aufsicht über die herrschaftlichen Gefälle und Intraden, die Verwaltung derselben aber stund den Kellern oder Linienbeamten zu. Der Rang dieser Administr. Beamten unter sich richtete sich nach der Rangordnung der administrirenden Herren. Die Administr. Convente waren etwas Anderes als| die die Grafschaft betreffenden gemeinen Convente, worin der Senior des Hauses das Directorium hatte.

Als nach Graf Ludwig Gotfrieds von Hohenl. Pfedelbach Tode 1728 sein Theil an Philipp Ernst von Hohenl. Schillingsfirst und Philipp Karl von Hohenl. Bartenstein fiel, geschah dieß vermöge eines pactum successorium von 1710, worin festgesetzt wurde, wie es in Ansehung der Religion und Bestellung der Räthe und Beamten gehalten werden solle. Bei den darauf folgenden Theilungen zwischen H. Schillingsfirst und Bartenstein, sowie zwischen den Söhnen des Grafen Karl von Bartenstein ist die Stadt Oehringen mit ihrer Hälfte unvertheilt geblieben, aber gemeinsam und nicht successive administrirt worden.

Albrecht Friedrich von Bernegger war bis 1752 hohenl. Waldenburger Administr. Rath; Hohenl. Neuenstein Administr. Rath war der Hofrath Ebermeyer, der Geheimerath Gebhardt und nach dessen Tod 1753 sein Bruder Philipp Ernst Gebhardt.

Diese Herren Administr. Räthe hatten die Regalienverwaltung, die hohe Gerichtsbarkeit in geistlichen und weltlichen Dingen, Ehe- Kriminal- und Polizeisachen, die Oberaufsicht über die Archive, Gymnasium, Schule, Stift und Spital, Almosen und Polizei der Stadt.

Städtische Verhältnisse seit dem 16. Jahrhundert.
Statistisches und Kulturgeschichtliches.
Die städtische Verwaltung scheint nicht immer die beste gewesen zu sein. Die Rathhauszehrungen gaben der Herrschaft fortwährende Veranlassung zu ernstlichen Rügen „der Zehrung halber, daß die etwas überflüssig gebraucht sein möchte“. Man ließ zwar Vieles zu; denn außer den ordinären Stadtgerichten, Rechnungsabhörungen etc. etc. ließ man passiren, daß man „Neujahr, Ostern, Pfingsten nach alter Gewohnheit und ehrlichem freundlichem Wesen celebriren sollte, aber ohne Zulassung fremder Personen“. Auf dem Markt (in dem Eberstein’schen Hause, wo der Erker steht) war der Stadt Trinkstube, daneben das Brod- und Kornhaus, Geschenke des Grafen Kraft VI. an die Stadt 1496. Nach einer Relation von 1594 war die Stadt bewacht von 12 Personen, davon waren 2 auf den Gassen, 6 auf der Mauer, 2 auf dem Kirchthurm, 2 auf dem alten Stadtthurm, außerdem 2 Stadtknechte in der Stadt Farben blau-roth. Die übrigen Thürme, außer den 3 Thorthürmen der neuen Stadt, waren: der Benzenthurm an der Walk, der Keßlersthurm auch Gockhelsthurm genannt, wohin die Keßler gelegt wurden, in der alten Stadt, der| Malefizthurm, wohin diejenigen, die um Leib und Leben gefangen saßen, hinkamen, der Burgerthurm bei der Büttelei, wohin die Bürger wegen geringerer Frevel kamen, der Faulthurm hinter dem Steinhaus, ein Thurm in der Henkersgasse, ein Thurm genannt Storchsnest, ein Thurm am alten Stadtthor, das Katzenthürmlein; im Ganzen 12 Thürme, 3 Hauptthore, ein Thor bei der Brücke und 2 Einlaßthürchen im oberen und unteren Thor und 5 Ausgänge durch die Stadtmauer.

Der Thürmer auf dem Blasthurm hatte die Instruction: „daß er bei Sommerszeiten, so er ein Wetter ansichtig wird, das gewöhnliche Wetterglöcklein läuten soll, damit sich die Leute und Wetterläuter auch wissen darnach zu richten; er solle auch auf die Reiter Acht geben und so es 2 wären, solle er sie vermelden, so es ihrer aber 3 und darüber wären, solle er sie wie gewöhnlich anblasen.“

Der Nachrichter wurde von der Herrschaft bestellt und sollte sich „in Kirche und Straßen halten nach seinem Stande und nichts von Fleisch, Brod oder anderen essenden Dingen anrühren, er habe es denn gekauft“. Er hatte von der Herrschaft 26 fl. Belohnung nebst Wohnung, Frucht und Holz und von jeder Hinrichtung, es sei mit Strick, oder Schwert, oder Wasser 1 fl.; für das Rädern, Viertheilen, Verbrennen 11/2 fl.; für das Verbrennen verzweifelter Personen, so ihnen selbst Leid angethan, 5 fl.; „von dem Fultern, Ohren-Abschneiden, Augen-Ausstechen, mit Ruthen Aushauen und anderer Boßel-Arbeit, ist man ihm nichts zu geben schuldig.“ Aus einem Verzeichniß der von 1511–1600 Statt gefundenen Hinrichtungen in Oehringen ist ersichtlich, daß hingerichtet wurden in dieser Zeit:

1) mit dem Schwert 22 Personen wegen Mord, Todtschlag, Raub, Verrath, Feindes-Briefen, Falschmünzen, Bigamie, Brand-Stiftung, Diebstahl.

2) 4 mit dem Rade wegen Mords.

3) 5 mit dem Strange wegen Diebstahl. Ertränkt wurde eine Kindsmörderin, andere desselben Vergehens wegen durch die Backen gebrannt, und aus der Grafschaft hinausgehauen. Auch kam häufig vor: das Fingerabhauen, Fingerspitzen, durch die Backen brennen, Ruthen aushauen und sodann über den Rhein und die Donau schwören.

Das Hochgericht wird genannt 1381 „auf dem langen Feld hinter dem Galgen in Oehringen“ (Galgenberg gegen Bitzfeld).

Die hohe und fraischliche Obrigkeit in der Stadt gehörte der| Herrschaft und in allen Kriminalverhandlungen hatte das gemeine herrschaftliche Amt so lange zu agiren, bis man zur peinlichen Anklage schritt und der Blutrichter niedergesetzt wurde, da dann der gemeine Schultheiß den Stab geführet, der Beamte aber von hoher Herrschaft wegen das Fiscalat vertreten und die aufgelaufenen Kosten Herrschaftswegen bezahlt wurden.

Die mittlere Obrigkeit und deren dependirende Strafen gehörten ebenfalls der Herrschaft.

Die von der Vogteilichkeit herrührenden niederen Civilstrafen wurden von der hohen Herrschaft dem Rathe um jährlich 123 fl. 48 kr. 2 Pf. überlassen, jedoch mit dem Bedingniß, daß ihre Gewalt in Strafen sich nicht über 5 fl. erstrecken sollte. Das Stadtgericht bestand außer dem Schultheißen aus 24 Personen, worunter drei Bürgermeister.

Die Bede betrug jährlich 700 Gulden und im Jahr

1570 wo der Goldgulden = 15 kr. war 175 fl. – kr.
1576 wo der Goldgulden = 20 kr. war 233 fl. – kr.
1607 wo der Goldgulden = 30 kr. war 350 fl. – kr.
1610 wo der Goldgulden = 25 Batz. war 466 fl. 40 kr.

Es bezahlte jede Herdstadt 2 Pfennig, jede Brod- und Fleischbank 3 kr. jährlich.

Jede Fleischbank auf Ostern einen Lammbauch oder dafür ein Viertel eines Kalbs = 10 Pfund.

Jeder Bäcker muß einen neuen Sack jährlich liefern.

Die Schatzung betrug 1/2 % und die schatzbare Masse war 1667 160.000 fl.

Die Herrschaft hatte den Probsthofzehnten, auch ein Sechstheil des großen Zehntens jenseits des Zwerchwegs. Den großen Zehnten hatte das Stift, den Novalzehnten von Äckern, die zuvor Wiesen gewesen, die Stadt; den alten Weinzehnten hatte 1/3 das Stift, 1/3 jede Herrschaft (mit Ausnahme des Pfaffenbergs, wo er dem Stifte gehörte). Den Novalzehnten vom Wein hatte Stift und Stadt. Den Heuzehnten hatte die Stadt 1553 gekauft um 10 fl., den Krautzehnten um 100 Reichsthaler 1563. Der Flachszehnten war stiftisch, der kleine Zehnten nicht herkömmlich.

Gerechnet wurde nach Thalern, Gulden, Orth, Schillingen (21 auf den Gulden), Böhmisch (20 auf den Gulden), Batzen, Pfennigen.

Die Oehringer Maaße waren: 1 Malter = 8 Simri, 1 Simri = 4 Infel, 1 Infel = 4 Viertel; 1 Centner = 102 Pfund; 1 Fuder = 20 Eimer, 1 Eimer = 24 Eich und 28 Schenkmaas; 1 Morgen = 160 Quadratruthen, 1 Quadratruthe = 16′ rheinländisch.

| Die Frucht- und Weinrechnung geht von 1547 bis 1803.

Die Frucht- und Weinpreise waren in den Jahren:

5 Sri. Korn 1 Malter Dinkel 4 Fuder Wein 1 Eimer
1547 1 fl. 16 Schill. 5 fl. 10 Schill. 6 Schill.
1550 6 Sr. K. 1 fl. 18 Böhmisch 5 fl. 5 Böhm.
1560 51/2 – 1 fl. 1 fl. 4 fl. 9 Böhm.
1564 ist der Wein ganz erfroren
1565 70/0 – 1 fl. 16 Sch. 6 D. 19 fl. 1 Sch. 20 Sch.
1570 40/0 – 1 fl. 1 fl. 6 Sch. 15 fl. 5 Sch. 16 Sch.
1580 30/0 – 1 fl. 1 fl. 9 Btz. 20 fl. 1 fl.
1590 10/0 – 8 Sch. 1 fl. 20 Sch. 38 fl. 1 fl. 18 B.
1600 20/0 – 3 Infel 1 fl. 27 Btz. 28 fl. 12 Sch. – 30 Sch.
1610 10/0 – 14 S. 5 D. 3 fl. 9 kr. 20 fl. 20 Sch. 1 fl. 1 Sch.
1602 ist Alles erfroren.
  1 Sri. Korn 1 Malt. Dinkel 1 Fuder Wein 1 Eimer
1620 06 Batzen 2 fl. 34 fl. 06 kr. 1 fl. 15 kr.
1622 021/2 fl. 131/2 fl. 360 fl. – kr. 18 fl. – kr.
1624 10 Batzen 3 fl. 9 Batz. 30 fl. 10 kr. 1 fl. 11 kr.
1626 09 Batzen fl.  40 Batz. 45 fl. 0– kr. 2 fl. 6 Batzen
1630 063/4 Batzen 2 fl. 16 fl. 04 kr. – fl. 17 kr.
1638 111/4 Batzen 3 fl. 71/2 Batz. 20 fl. 20 kr. 1 fl. 01 kr.
1645 05 Batzen 2 fl. 20 fl. 20 kr. 1 fl. 01 kr.
1652 04 Batzen 1 fl. 5 Batzen 22 fl. 18 kr. 1 fl. 03 kr.
1657 01 B. 14 D. fl.  12 Batzen 18 fl. 0– kr. 131/2 Batzen
1660 14 kr. 1 fl. 12 kr. 30 fl. 0– kr. 1 fl. 30 kr.
  1 Malter Korn 1 Malter Dinkel 1 Fuder Wein 1 Eimer
1663 2 fl. 56 kr. 1 fl. 44 kr. 30 fl. 1 fl. 30 kr.
1667 1 fl. 36 kr. 1 fl. 12 kr. 27 fl. 1 fl. 21 kr.
1671 1 fl. 0– kr. – fl. 48 kr. 18 fl. – fl. 54 kr.
1676 3 fl. 48 kr. 1 fl. 52 kr. 40 fl. 2 fl. 0– kr.
1680 4 fl. 0– kr. 2 fl. 15 kr. 19 fl. – fl. 57 kr.
1687 1 fl. 36 kr. 1 fl. 71/2 kr. 14 fl. – fl. 42 kr.
1692 6 fl. 40 kr. 3 fl. 45 kr. 36 fl. 1 fl. 45 kr.
1694 8 fl. 32 kr. 4 fl. 30 kr. 60 fl. 3 fl. 0– kr.
1692 2 fl. 0– kr. 1 fl. 21 kr. 58 fl. 2 fl. 54 kr.
1702 3 fl. 0– kr. 2 fl. 15 kr. 19 fl. – fl. 57 kr.
1718 2 fl. 0– kr. 1 fl. 30 kr. 34 fl. 1 fl. 42 kr.
1722 2 fl. 24 kr. 1 fl. 30 kr. 20 fl. 1 fl. 0– kr.
|
1 Malter Korn 1 Malter Dinkel 1 Fuder Wein 1 Eimer
1728 02 fl. 40 kr. 1 fl. 48 kr. 10 fl. – fl. 30 kr.
1740 06 fl. 24 kr. 3 fl. 36 kr. 10 fl. – fl. 30 kr.
1748 02 fl. 55 kr. 2 fl. 15 kr. 32 fl. 1 fl. 36 kr.
1771[8] 12 fl. 0– kr. 6 fl. 0– kr. 80 fl. 4 fl. 0– kr.
1772 08 fl. 32 kr. 4 fl. 48 kr. 76 fl. 3 fl. 48 kr.
1775 04 fl. 0– kr. 2 fl. 08 kr. 76 fl. – fl. 0– kr.

Ferner kostete das Fuder Wein in den Jahren: 1787 58 fl., 1788 45 fl., 1789 60 fl., 1790 80 fl., 1791 90 fl., 1792 100 fl., 1793 150 fl., 1794 80 fl., 1795 200 fl., 1796 200 fl., 1797 200 fl., 1798 125 fl., 1799 120 fl., 1800 280 fl., 1801 130 fl., 1802 150 fl., 1803 160 fl.

Hinsichtlich der Qualität ist folgendes angegeben: 1753 recht guter Wein 56 fl. das Fuder, 1754 schlechtes Jahr an Wein und Frucht, 1755 geringer Wein, 1756 ebenso, 1757 mittelmäßiger Wein, 1758 schlechter Wein, 1759 ebenso, 1760 guter Wein, 1761 geringer Wein, 1762 schlecht, 1763 ebenso, 1764 ebenso, 1765 mittelmäßig, 1766 sehr gut, 1767 ?, 1768 ? 1769 ?, 1770 ziemlich gut, 1771 (s. Anmerkung), 1772 schlecht, 1773 gut und wenig, 1774 sehr gut, 1775 Wetterschlag, 1776 mittelmäßig, 1777 sehr gut, 1778 sehr mittelmäßig, 1779 ziemlich gut, 1780 schlecht, 1781 mittelmäßig, 1782 schlecht, 1783 vortrefflich, 1784 gut, 1785 schlecht, 1786 ebenso, 1787 ebenso, 1788 gut, 1789 ?, 1790 sehr gut aber wenig, 1791 ebenso, 1792 wenig, 1793 nichts, 1794 gut (kostete nach 2 Jahren 300 fl. das Fuder), 1795 gut aber sehr wenig, 1796 schlecht, 1797 ebenso, 1798 sehr gut aber wenig (viele Zwetschgen), 1799 schlecht, 1800 wenig aber sehr gut, 1801 gut, 1802 sehr gut, 1803 sehr schlecht.

Was die sonstigen Verhältnisse des 16. und 17. Jahrhunderts betrifft, so waren auch damals wie heute diejenigen Gewerbe, die sich mit Speise und Trank beschäftigen, die blühendsten. Die Wirthe durften außer Wein nur Weck und Käse abgeben; Gastgeber zu sein, stand jedem Bürger zu, die Bäcker ausgenommen. An den Jahrmärkten und dem weißen Sonntag konnte Jedermann Wein schenken. Die Hochzeiten mußten wegen Üppigkeit vielfach beschränkt werden.| Die Tänze waren auf dem Rathhaus, die Bürger gingen auf ihre Trinkstube und das Stift schenkte seinen eigenen Wein, was zu vielen Klagen führte, weil der Termin, wo es ihm zustand, unrechtmäßig ausgedehnt wurde. Die Metzger, Bäcker, Küfer, aber auch die Wollentücher, Silber- und Goldschmiede hatten guten Absatz. Nachdem Oehringen im Anfang des 18. Jahrhunderts bleibende Residenz geworden war, hing Handel und Gewerbe eng mit dem Hofe zusammen. Johann Friedrich II., L. Friedrich Karl waren für Oehringen durch Bauten und Hofhalt von großer Bedeutung. Als Johann Friedrich II. am 5. Nov. 1752 sein fünfzigjähriges Jubelfest feierte, rückte die Bürgerschaft in Parade auf den Markt und jede Person bekam 1 Maas Wein und einen Laib Brod, wobei den ganzen Tag aus Stücken und Doppelhacken geschossen wurde und die Schuljugend zum Andenken viereckige Silbermünzen erhielt. Auch die Zeiten des guten Fürsten L. Friedrich Karl, sowie auch die noch nicht lange verschwundene Periode in der Fürst August seinen Hof in Friedrichsruhe und Oehringen hielt, leben in der Erinnerung fort.

Aus neuesten Zeiten sind es die Ereignisse von 1848–49, sowie die Erbauung der Eisenbahn, welche einen Einfluß auf äußere und innere Verhältnisse ausübten und daher in kulturgeschichtlicher Beziehung der Erwähnung werth sind.

Aufenthalt deutscher Kaiser in Oehringen.

Kaiser Ludwig der Baier, 13. Nov. 1333.

Maximilian I., 27. Nov. 1495, „und ist im gemeinlichin die Priesterschaft mit der Processe und iren Ornaten und dem Heiligthum, das sie trügen und einem Himmel, doch nit mit dem Sacrament, denn die Königl. Majestät hatte dafür gebetten, seiner Königl. Majestät entgegen ganngen bis zu dem undern thor und sich wieder gewendet und ganngen in den Stifft. Aber die Königliche Majestät wolt nit von dem pferde absteen, noch under den Himmel geen. Doch sind Ime die prister nachgefolget mit einem Lobgesanng in den Stifft. Aber die Königliche Majestät ist darein nit gangen, sondern fürauß bis gein Newennstein geriten.

Karl V., 24. Dezember 1546.

Maximilian II., 24. Juni 1570, nebst seiner Gemalin Maria, Kaiser Karls V. Tochter, wohnten in dem Schulgebäude, worauf Rector Scholae Beyer Disticha machte, die folgendermaßen anfangen:

Haec Schola sola Scholas longe supereminet omnes
     Maximiliani hospes Caesaris illa fuit;

|

Hic fuit, hic cubuit divi quoque Caesaris uxor,
     Grata fuit Nymphis haec Schola Caesareis etc.

Maximilian II. (21. December 1570) ist mit einem Elephanten in Oehringen gelegen.

Sonstige Vorfallenheiten.

Den 10. August 1440 schlossen Erzbischof Dietrich von Mainz, Siegmund, erwählter von Würzburg, die Markgrafen von Brandenburg, die Pfalzgrafen bei Rhein und Herzoge in Baiern, Jakob Markgraf von Baden und Ludwig und Ulrich, Grafen von Wirtemberg, ein Bündniß, namentlich zur Abwehr der überhandnehmenden Straßenräuberei.

15. Junii 1450 schlossen verschiedene Herzoge und Herren, darunter die obigen Grafen von Wirtemberg, ein neues Schutz- und Trutzbündniß gegen die Städte, wobei gegenseitige Bundeshilfe von dem Ausspruch eines in Heilbronn, Mergentheim oder Oehringen niedergesetzten Raths bedingt wurde.

14. Februar 1464 machte Markgraf Albrecht von Brandenburg eine Richtung zwischen Graf Ulrich von Wirtemberg und dem Erzbischof Adolf von Mainz in Oehringen.


Rathhausbrand 1504 den 13. Februar.

Pest 1586, begonnen den 15. April und gestorben 400 Personen in einem halben Jahre.

1589 den 11. Julii, in Folge eines Gewitters am 10. Julii, große Wassersnoth. Höhe bei der Brücke 8–9′, in der Ledergasse 9′, in der alten Stadt 8–11′, in Gärten und Wiesen 9–10′. Die Stadtmauer fiel ein auf 280 Schritte, aber nur ein Mensch, ein Schulknabe, kam ums Leben. Inschriften an der Brücke.

1607 Pest, gestorben 292 Personen.

1625–26 Pest, gestorben 780 Personen.

1634 Plünderung durch die Kaiserlichen, 13.–18. Sept.

1634–35 Pest, gestorben 1131 Personen.

1732 Erdbeben.

Zu der Gemeinde gehört:

Möhrig (früher Mörich, Mörach, Mörig), 1/2 Stunde unterhalb der Stadt, am rechten Ufer der Ohrn, sehr freundlich gelegen; daselbst befinden sich ein größerer und drei mittelbegüterte Bauern nebst einer Mühle mit drei Mahlgängen und einem Gerbgang, einer Loh- und Sägmühle und Dreschmaschine.

| Die Mühle gehörte den Herren von Lösch. 1499 verkaufte Hans Lösch an Kraft v. Hohenlohe neben andern Besitzungen seine Mühle zu Mörach.
  1. Die Einwohner und zwar die ortsangehörigen sind nach der Zählung vom Jahr 1861 angegeben.
  2. An der Brücke ist ein aus der früh romanischen Periode stammender Löwe eingemauert, der früher an dem Thorthurme angebracht war.
  3. Literatur: Jos. Albrecht die Stiftskirche zu Oehringen. – Oehringen 1837. 8.
  4. Campanile nuper cecidit et cadendo unam partem ipsius ecclesiae quasi penitus inquassavit“ (Ablaßbrief des Pabst Calixt III. A. 1457.)
  5. Graf Kraft VI. von Hohenlohe übergab im Jahr 1496 der Stadt drei Häuser zum Rath-, Brod- und Fleischhaus. Das Rathhaus war auf dem Platze des jetzigen, das Brodhaus auf dem Markte und das Fleischhaus in der Fleischgasse.
  6. Der Ohrnwald läßt sich, da keine Orte darin angegeben sind, für die damalige Zeit seiner Ausdehnung nach nicht bestimmen. In einer Urkunde von 1286, in welcher die Rede ist von Lehengütern des Bisthums Regensburg in terminis Ornwalde eines aufgeführt feodum in Luphrisberch, Selhach und Michelnbach (der Lupfersberg bei Michelbach, Sailach) 1347 überläßt Kaiser Carl IV. dem Kraft von Hohenlohe zu seinem eigenen Nutzen die bis dahin für das Reich unter Eberhard von Rosenberg, Vogt zu Dure gestandenen Leibeigenen des Reichs in Ohrnwald und am Kocher.

    1411 Albrecht und Gotfried von Hohenlohe werden vom Bischof von Regensburg belehnt mit dem halben Theil aller verschwiegenen Lehen auf dem Ohrnwald in Ohrngau etc. Hanselmann sagt 1757, dieser Ohrwald nimmt heutzutage seinen Anfang ohnfern dem Ursprung der Ohr bei Maibach und Witzmannsweiler und erstrecket sich der Länge nach über dritthalb Stunden bis Bayerbach, seiner Breite nach 11/2–2 Stunden.

  7. Am 27. Juni 1418 durch K. Sigmund auf den nächstfolgenden Sonntag, Quasimodogeniti verlegt, und auf die Dauer von 8 Tagen verlängert. Hanselmann Beweis I, 485.
  8. In diesem Jahre (1771) hat uns Gott mit einer ganz außerordentlichen Theurung und Hungersnoth heimgesucht, daß 1 Pfd. Brod 8 kr., 1 Simri Korn 4 fl. 1 kr. kostete, so daß die Menschen auch allerlei Wurzeln und Kräuter gekocht hatten, so daß man aus Danzig Haber hieher hat kommen lassen.
Berichtigungen
  1. Korrektur in Beschreibung des Oberamts Oehringen S. 371: Seite 113. statt h. Stephanus, lies h. Hieronymus.
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