« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Neresheim Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.
1) Grundherrliche Verhältnisse.[1]
A. Grundherren.

a) Der Fürst von Oettingen Wallerstein hatte Gefällorte, welche von jeher zu seinem Stammgute gehörten (Oberämter in Neresheim, Katzenstein und Flochberg); im Jahr 1764 erwarb er durch Vergleich mit dem Kloster Neresheim viele Gefälle und Rechte in den bis dahin dem Kloster grundbaren Orten; im Jahr 1798 fiel ihm durch Aussterben der gräflichen Linie Oettingen Baldern letztere Grafschaft zu; er erhielt endlich durch den Reichsdeputationsabschied vom Jahre 1803 die Besitzungen des Klosters Kirchheim.

Derselbe war Grundherr in den Gemeinden Aufhausen, Baldern, Dirgenheim, Dorfmerkingen, Dunstelkingen, Elchingen, Frickingen, Neresheim Stadt und Schloß und Ohmenheim, in den letzteren sieben | gemeinschaftlich mit Fürst Thurn und Taxis; ferner in Flochberg, Kerkingen, Kirchheim i. R., Kösingen, Pflaumloch, Röttingen, Schloßberg, Trochtelfingen, Unterriffingen und Utzmemmingen, meist mit den dazu gehörigen Parzellen.

b) Der Fürst von Oettingen Spielberg war gemeinschaftlich mit dem vorigen Grundherr in Trochtelfingen.

c) Der Fürst von Thurn und Taxis erhielt durch den Reichsdeputationsabschied von 1803 die Besitzungen der Abtei Neresheim. Derselbe war außer den in lit. a. schon angeführten Orten Grundherr in Auernheim, Ballmertshofen, Demmingen (eigentlich Diemingen), Dischingen, Ebnat, Eglingen, Großkuchen und Trugenhofen.

d) Der Deutschorden war in den Orten Hülen und Waldhausen mit den dazu gehörigen Parzellen Grundherr, soweit die letzteren nicht der gefürsteten Probstei Ellwangen zugehörten.

Bis zum Vollzug der Ablösungsgesetze von den Jahren 1848 und 1849 hatten außer den genannten Herrschaften in vielen Orten auch die Pfarrstellen, Stiftungspflegen etc. neben dem Staate grundherrliche Gefälle zu beziehen.

Eine Staatsdomäne besteht als geschlossenes Hofgut mit Bierbrauerei und Branntweinbrennerei in Kapfenburg, Gemeindebezirks Hülen, 225 Morgen groß; weitere 25 Morgen dazu gehöriger Wiesen und Gärten liegen auf den Markungen Lauchheim und Westerhofen in dem angrenzenden Oberamtsbezirk Ellwangen. Diese Domäne ist vom Deutschorden auf den Staat übergegangen.

Ein weiteres im Jahr 1840 erworbenes Hofgut in Michelfeld, 170 Morgen groß, wurde im Jahre 1843 wieder verkauft.


B. Lehen- und Leibeigenschaftswesen.
a) Ritterlehen.

Von den Besitzungen der fürstl. Standesherrschaft Oettingen Wallerstein war ein Theil des Schlosses Baldern mit einigen Grundstücken, desgleichen einige Höfe in Kerkingen der Krone Württemberg lehenbar, wurden jedoch allodificirt. Ebenso ist die streitige Frage, ob das Fürstenthum als Reichslehen der Königlichen Lehenbarkeit unterliege, durch Vergleich erledigt worden.

Dem Fürsten Thurn und Taxis stand das Lehen des Schlosses und Dorfes Trugenhofen, des Marktes Dischingen, der Herrschaft Eglingen und des dazu gehörigen Dorfes Osterhofen, des Schlosses Duttenstein und des Dorfes Wagenhofen zu. In Demmingen hatte der Fürst das Mannlehen, ebenso in Dunstelkingen, wo jedoch gleichzeitig die Markgrafen von Ansbach einen Lehenantheil besaßen. In Dischingen und Ballmertshofen hatte der Fürst den Blutbann und die peinliche Gerichtsbarkeit.

| Die Patrimonialgerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung wurde bei Oettingen Wallerstein schon im Jahr 1810, bei Thurn und Taxis im Jahr 1848 aufgehoben.

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b) Bäuerliche Lehen.

Die Grundbarkeit bestand den geschichtlichen Verhältnissen entsprechend in den verschiedenartigsten Formen und Benennungen. Im allgemeinen umfaßte dieselbe Hofgüter (ganze, Halb- und Viertels-Höfe), Bauernlehen, die sich meist nur durch kleineren Grundbesitz von den Höfen unterschieden, Sölden, neue Häuser und einzelne, sogenannte walzende Grundstücke.

Die ständigen Gefälle bestanden in Geldzinsen, Küchengefällen, Dienstgeldern und in jährlichen und sogenannten flürlichen Getreidegülten.

Die Besitzveränderungsgebühren waren theils fixe, geringe Auf- und Abfahrten, theils Handlöhne in Prozenten des jeweiligen Werthes (meistens 10 %), welche der Erwerber des Guts entrichtete, während der abziehende Besitzer oder seine Erben die sogenannte Weglosung zu bezahlen hatten. Die Ausstellung von Bestand- und Reversbriefen war nur bei dem Kloster Kirchheim fortwährend in Übung und dafür ein Briefgeld eingeführt; jedoch kam sie zeitweise auch bei anderen Grundherrschaften vor. Die Güter wurden zwar auf Leib und Leben des Besitzers verliehen, aber unter Lebenden wie in Todesfällen dem nachfolgenden Erwerber, beziehungsweise Erben ohne Anstand weiter verliehen.

Die wesentlichste Wirkung der Grundbarkeit äußerte sich in der Beschränkung des Verfügungsrechtes des Besitzers, indem Veräußerungen, Zertrümmerungen und Verpfändungen der grundherrlichen Zustimmung bedurften.

Frohnen bestanden fast in allen Orten und zwar Naturalfrohnen in Spann- und Handdiensten, welche theilweise gemessen, zum größeren Theile aber ungemessen waren; für die Handdienste (mit Ausnahme der Jagdfrohnen) wurde jedoch meist ein Dienstgeld bezahlt.

Durch die Ablösungsgesetze von 1848 und 1849, welche im Oberamtsbezirke längst durchgeführt sind, ist das gesamte Grundbarkeitsverhältniß, soweit es nicht schon früher geschah, vollständig beseitigt.


C. Zehenten.
Neresheim. Den großen und Novalzehenten und einen Theil des Kleinzehenten bezog Fürst Thurn und Taxis, den weiteren Klein- und Blutzehenten die Stadtpfarrstelle; den Heuzehenten Fürst Oettingen Wallerstein und die Gemeinde. In Stetten bezog den | großen und Novalzehenten Fürst Oettingen Wallerstein, den kleinen, Heu- und Blutzehenten die Pfarrstelle Elchingen.

Auernheim. Großzehentherr war Fürst Thurn und Taxis; die Pfarrstelle hatte den kleinen, Heu- und Blutzehenten. In Steinweiler bezog ersterer den ganzen Zehenten.

Aufhausen. Den großen, kleinen und Heuzehenten bezog Fürst Oettingen Wallerstein, den Krautzehenten die Stadtpfarrstelle Bopfingen, den sog. Schlagweidzehenten der Spital daselbst.

Baldern. Hier wie in Blankenhof und Zimmerstetten war der Fürst von Oettingen Wallerstein alleiniger Zehentherr.

Ballmertshofen. Den großen Zehenten bezog der Staat, den kleinen, Heu-, Blut- und Novalzehenten die Pfarrstelle; auf einigen Parzellen war Fürst Thurn und Taxis Zehentherr; auf anderen die bayrischen Pfarrstellen Ziertheim und Zöschingen.

Bopfingen. Den großen Zehenten bezog Fürst Oettingen Wallerstein; den kleinen, Heu- und Blutzehenten die Stadtpfarrstelle, den Novalzehenten der Staat. In Hohenberg war Fürst Oettingen Wallerstein Zehentherr.

Demmingen. Die Pfarrstelle bezog den ganzen Zehenten; in Wagenhofen Fürst Thurn und Taxis.

Dirgenheim. Den großen und Heuzehenten bezogen die Pfarrstelle, der Spital Bopfingen und Fürst Oettingen Wallerstein; den kleinen Zehenten die Pfarrstelle und den Novalzehenten Oettingen Wallerstein und der Staat.

Dischingen. Den großen und Novalzehenten bezog der Fürst Thurn und Taxis; den kleinen, Heu- und Blutzehenten die Pfarrstelle; von einigen Grundstücken bezog die Schulstelle den Heuzehenten.

Dorfmerkingen. Hier, wie in den Parzellen Dossingen, Hohenlohe und Weilermerkingen, bezog die Pfarrstelle sämtliche Zehenten mit Ausnahme des großen in Hohenlohe, welchen Fürst Oettingen Wallerstein hatte.

Dunstelkingen. Den großen Zehenten und einen Theil des Heuzehenten bezog derselbe; den andern Theil, den kleinen und Blutzehenten die Pfarrstelle, den Novalzehenten der Staat. In Hofen bezog die Pfarrstelle, mit Ausnahme eines geringen Theils des Großzehenten, welcher dem Fürsten Oettingen Wallerstein zustand, sämtliche Zehenten. In Schrezheim bezog den großen Zehenten die Kaplanei – den kleinen – die Pfarrstelle Dischingen.

Ebnat. Den großen Zehenten bezog die Standesherrschaft Thurn und Taxis hier, sowie in der Parzelle Affalterwang, Diepertsbuch und Niesitz. Die Pfarrstelle Ebnat den kleinen, Heu- und Blutzehenten in Ebnat, Diepertsbuch und Niesitz; die Pfarrstelle Elchingen den kleinen und Blutzehenten in Niesitz.

| Eglingen mit Baumgries und Osterhofen. Den großen Zehenten bezogen Fürst Thurn und Taxis und in Eglingen theilweise die Pfarrstellen Eglingen und Dunstelkingen, die Schulstelle Eglingen und ein Bauer; den kleinen Zehenten bezogen die Pfarr- und Schulstelle Eglingen, die Schulstelle Amerdingen, die Pfarrstelle Dunstelkingen und obiger Bauer; den Blutzehenten die Pfarrstelle und den Novalzehenten die Pfarr- und Schulstelle und die Armenpflege Eglingen, die Stiftungspflege Dunstelkingen und Reistingen und Freih. von Staufenberg.

Elchingen. Großzehentherr war Fürst Thurn und Taxis. Den kleinen, Heu-, Blut- und Novalzehenten bezogen die Pfarrstellen Elchingen und Dorfmerkingen.

Flochberg. Den großen Zehenten bezog der Fürst von Oettingen Wallerstein, alle übrigen die Stadtpfarrstelle Bopfingen. In Dorfen war Oettingen Wallerstein großzehentberechtigt, zu einem kleinen Theil die Pfarrstelle Unterriffingen; den kleinen, Heu- und Blutzehenten hatte die Pfarrstelle Herdtfeldhausen. In Herdtfeldhausen war die Pfarrstelle ausschließlich zehentberechtigt.

Frickingen. Fürst Oettingen Wallerstein bezog den großen und Heuzehenten; den kleinen und Blutzehenten die Pfarrstelle Dunstelkingen; den Novalzehenten der Staat. In Iggenhausen bezog die Pfarrstelle Dischingen sämtliche Zehenten. In Katzenstein theilten sich die Fürsten Oettingen Wallerstein und Thurn und Taxis in den großen; – erstere und die Pfarrstelle Dischingen in den Heuzehenten; letztere und die Pfarrstelle Dunstelkingen, welcher auch der Blutzehenten zustand, in den kleinen, – der Staat bezog den Novalzehenten.

Goldburghausen. Den großen Zehenten bezog der Spital Nördlingen, den kleinen, Heu- und Blutzehenten die Pfarrstelle, den Novalzehenten der Staat. Einen geringen Theil am großen und kleinen Zehenten bezog die Pfarrstelle Munzingen.

Großkuchen. Hier und in sämtlichen Parzellen bezog der Fürst von Thurn und Taxis den großen und kleinen, die Pfarrstelle den Heu-, Blut- und Novalzehenten.

Hülen. Den großen, kleinen, Blut- und Novalzehenten bezog der Staat, den Heu-, Obst- und Krautzehenten der jeweilige Wirth.

Kerkingen. Der Fürst Oettingen Wallerstein bezog den großen und Heuzehenten, den kleinen und Blutzehenten die Pfarrstelle, den Novalzehenten der Staat. In Itzlingen bezog der Staat den großen und Noval- und gemeinschaftlich mit der Pfarrstelle Zipplingen den Heuzehenten, den kleinen und Blutzehenten die Pfarrstelle Kerkingen. In Meisterstall bezog Oettingen Wallerstein den großen und Heuzehenten; den kleinen und Blutzehenten die Stadtpfarrstelle Bopfingen; den Novalzehenten der Staat.

| Kirchheim. Hier und in den Parzellen Heerhof und Osterholz bezog der Fürst Oettingen Wallerstein den großen, Heu- und Novalzehenten, den kleinen und Blutzehenten die evangel. Pfarrstelle. In Jaxtheim war letztere ausschließlich zehentberechtigt.

Kösingen mit Hohlenstein. Den großen Zehenten bezog der Fürst von Oettingen Wallerstein; den kleinen, Heu- und Blutzehenten die Pfarrstelle; den Novalzehenten der Staat.

Neresheim, Schloß. Diese Markung war zehentfrei.

Oberdorf. Den großen und Heuzehenten bezog die Standesherrschaft Oettingen Wallerstein; den kleinen und Blutzehenten die Stadtpfarrstelle Bopfingen; den Novalzehenten der Staat.

Ohmenheim mit Dehlingen. Den großen Zehenten bezog in ersterer Markung der Fürst Thurn und Taxis, in letzterer der Fürst Oettingen Wallerstein. Den kleinen, Heu-, Blut- und Novalzehenten in beiden die Pfarrstelle.

Pflaumloch. Den großen Zehenten bezog der Spital Nördlingen und zu einem kleinen Theil der Fürst Oettingen Spielberg; den kleinen und Blutzehenten die kath. Pfarrstelle; den Heuzehenten ein Bauer.

Röttingen. Den großen und einen Theil des Heuzehenten bezog der Fürst Oettingen Wallerstein, den andern Theil, den kleinen und Blutzehenten bezog die Pfarrstelle; den Novalzehenten der Staat; in Berg und Freudenhöfe war derselbe allein zehentberechtigt; in Kahlhöfe der Fürst Oettingen Wallerstein.

Schloßberg. Diese Markung war zehentfrei.

Schweindorf. Den großen Zehenten bezog der Spital Nördlingen, den kleinen, Heu- und Blutzehenten die Pfarrstelle, den Novalzehenten der Staat. In Mörtinger-Höfe bezog der Spital den großen, kleinen und Heuzehenten; den Novalzehenten der Staat.

Trochtelfingen. Der Fürst von Oettingen Wallerstein bezog den großen, kleinen und Heuzehenten; die Pfarrstelle den kleinen Zehenten und den Blutzehenten. An sämtlichen Zehentgattungen hatte auch ein Hofbesitzer Antheil.

Trugenhofen. Den großen Zehenten bezog der Fürst von Thurn und Taxis, den kleinen, Heu-, Blut- und Novalzehenten die Pfarrstelle.

Unterriffingen, Oberriffingen und Michelfeld. Den großen Zehenten bezog der Fürst Oettingen Wallerstein; den kleinen, Heu- und Blutzehenten die Pfarrstelle; den Novalzehenten der Staat.

Utzmemmingen. Den großen Zehenten bezog der Fürst Oettingen Wallerstein; alle übrigen Zehenten die Pfarrstelle.

Waldhausen. Den großen Zehenten und einen Theil des kleinen Zehenten bezog der Staat; den andern Theil des kleinen und | den Heuzehenten die Pfarrstelle. In Arlesberg den großen der Staat, den kleinen und Heuzehenten die Pfarrstelle Waldhausen. In Bernlohe, Brastelburg, Geiselwang und Simmisweiler bezog der Staat den großen und die Pfarrstelle Unterkochen den kleinen und Heuzehenten. Den Novalzehenten bezog ausschließlich der Staat.

Sämtliche Zehenten wurden in Folge des Gesetzes vom 17. Juni 1849 gegen Entrichtung des Ablösungskapitals in Zeitrenten bis zu 25 Jahren abgelöst.


D. Bannrechte.

Die wenigen vorhandenen Bannrechte wurden theils durch das Gesetz vom 8. Juni 1849, theils im Proceßweg durch richterliches Erkenntniß beseitigt.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a) Weltliche.

Der Oberamtsbezirk bildet einen Bestandtheil des Jaxtkreises und steht als solcher in gerichtlicher Beziehung unter dem Kreisgerichtshof Ellwangen, in administrativer Beziehung unter der Kgl. Kreisregierung allda.

Von den Bezirksbehörden haben das Oberamtsgericht und das Oberamt ihren Wohnsitz in Neresheim, das Forstamt in Ellwangen und Heidenheim und das Kameralamt in Kapfenburg, das evangelische Dekanatamt in Aalen und das katholische Dekanatamt in Ohmenheim.

a) Oberamtsgericht:

Diesem sind untergeordnet das Gerichtsnotariat in Neresheim für die Gemeinden Stadt Neresheim, Auernheim, Ballmertshofen, Demmingen, Dischingen, Dorfmerkingen, Dunstelkingen, Ebnat, Eglingen, Elchingen, Frickingen, Großkuchen, Kösingen, Schloß Neresheim, Ohmenheim, Schweindorf und Trugenhofen;

Das Amtsnotariat in Bopfingen für sämtliche übrigen Gemeinden.

b. Das Oberamt mit dem Oberamtsarzt, Oberamtswundarzt, Oberamtsthierarzt, der Oberamtspflege, den zwei Oberamtsbaumeistern und einem Oberamtsgeometer. In Beziehung auf Straßen- und Wasserbau ist der Bezirk der Straßenbauinspektion Ellwangen zugetheilt.

c. Dem Kameralamt in Kapfenburg ist der ganze Bezirk zugewiesen; das Umgeldskommissariat hat seinen Wohnsitz in Ellwangen.

d. Dem (nunmehr aufgelösten) Forstamt Kapfenburg gehörten die Gemeinden Aufhausen, Baldern, Bopfingen, Dirgenheim, Dorfmerkingen, | Flochberg, Goldburghausen, Hülen, Kerkingen, Kirchheim, Oberdorf, Ohmenheim, Pflaumloch, Röttingen, Schloßberg, Schweindorf, Trochtelfingen, Unterriffingen, Utzmemmingen und Waldhausen, und theilweise Elchingen und Kösingen mit den Revierämtern Kapfenburg und Michelfeld, die übrigen Gemeinden dem Forstamt Heidenheim mit dem Revieramt Nattheim an. s. auch o. S. 108.

Die Unterpfandsgeschäfte besorgen in den Gemeinden Stadt Neresheim, Auernheim, Ebnat, Oberdorf und Waldhausen die Schultheißen in ihrer Eigenschaft als Rathsschreiber; in den übrigen Gemeinden theils die bestellten Pfandhilfsbeamten, theils die Notare.

Die Verwaltungsgeschäfte besorgen durchweg Verwaltungsaktuare, deren es gegenwärtig 8 sind.

Gemeinden zählt der Oberamtsbezirk 34, nämlich 7 zweiter und 27 dritter Klasse.

Zusammengesetzte Gemeinden sind: Neresheim mit 1 Parzelle, Auernheim mit 2, Baldern mit 4, Bopfingen mit 1, Dischingen mit 1, Dorfmerkingen mit 4, Dunstelkingen mit 2, Ebnat mit 3, Flochberg mit 2, Frickingen mit 3, Großkuchen mit 5, Hülen mit 1, Kerkingen mit 4, Kirchheim mit 6, Kösingen mit 2, Ohmenheim mit 1, Röttingen mit 2, Schweindorf mit 1, Trugenhofen mit 1, Unterriffingen mit 3, Utzmemmingen mit 1, Waldhausen mit 6 Parzellen.

An der Spitze jeder Gemeinde steht ein Schultheiß, bezw. Stadtschultheiß, welcher seine Wohnung im Hauptorte hat. Für die Verwaltung des Gemeindevermögens sind besondere Rechner (Gesamt- und Orts-Gemeindepfleger) bestellt.

Die Gemeinderechtsverhältnisse sind gegenüber der politischen Gemeinde größtentheils durch Verträge geregelt, bezw. sind die auf solchen haftenden Leistungen abgelöst.


b) Kirchliche.

Der Oberamtsbezirk, dessen Bevölkerung der überwiegenden Mehrzahl nach der katholischen Konfession angehört, besteht aus 6 evangelischen und 27 katholischen Pfarreien. Die ersteren gehören mit dem Dekanat Aalen zum Sprengel des Generalats Hall, letztere zum Dekanat Neresheim. Gegenwärtig sind im Bezirk 6 ständige und 1 unständiger evangelischer und 25 ständige und 1 unständiger katholischer Geistlicher angestellt.

Die katholische Gemeinde Hülen gehört zur Stadtpfarrei Lauchheim, Dekanats Ellwangen.

Die unter der katholischen Bevölkerung zerstreuten Evangelischen in den Gemeinden Aufhausen, Baldern, Flochberg, Röttingen, Schloßberg und Unterriffingen sind der evangelischen Pfarrei Bopfingen, die in den Gemeinden Neresheim, Frickingen, Schloß Neresheim und | Ohmenheim der Pfarrei Kapfenburg, in der Gemeinde Großkuchen der Pfarrei Nattheim, in den Gemeinden Dischingen und Trugenhofen der Pfarrei Fleinheim, in der Gemeinde Ebnat und Waldhausen der Pfarrei Oberkochen, in der Gemeinde Kösingen und Eglingen der Pfarrei Schweindorf, in der Gemeinde Pflaumloch der Pfarrei Goldburghausen und die in Utzmemmingen der Pfarrei Trochtelfingen als Filialisten zugetheilt.

Der Bezirk zählt 5 politische Gemeinden, in denen kein Pfarrsitz ist und diese sind nachgenannten Pfarreien zugetheilt, und zwar nach:

1) Dunstelkingen: Frickingen;
2) Lauchheim O.A. Ellwangen: Hülen;
3) Bopfingen: Oberdorf;
4) Goldburghausen: Pflaumloch;
5) Flochberg: Schloßberg.

Israeliten sind im Bezirk in Aufhausen, Oberdorf und Pflaumloch. Der Rabbinatssitz befindet sich in Oberdorf.

In jeder dieser Gemeinde ist eine Synagoge.


B. Anstalten.
a) Schulanstalten.

Lateinische Schulen hat der Bezirk keine.

Realschulen: in Bopfingen und Neresheim mit je 1 Lehrer.

Mit diesen Schulen sind auch Turnanstalten verbunden.

Volksschulen zählt der Bezirk 42, darunter 2 Mittelschulen.

Zahl der an den verschiedenen Klassen angestellten Lehrer 54.

Die Gesamtzahl der Volksschüler belief sich 1871 auf 3500.

Gewerbliche Fortbildungs- und Zeichnungsschulen befinden sich in Neresheim, Bopfingen und Dischingen.

Landwirthschaftliche Winterabendschulen sind in Hülen, Waldhausen, Elchingen, Demmingen, Herdtfeldhausen, Schweindorf, Flochberg, Pflaumloch, Goldburghausen, Trochtelfingen, Dirgenheim, Kirchheim, Oberdorf, Baldern, mit 14 Lehrern und etwa 300 Schülern.

Eine Arbeiterschule besteht in der unter Staatsaufsicht stehenden Gemeinde Schloßberg. Eine Kleinkinderschule besteht in Bopfingen. Ortsschulfonds sind in allen Schulgemeinden errichtet.


b) Wohlthätigkeitsanstalten.

An solchen sind zu erwähnen:

1) Der Bezirkswohlthätigkeits-Verein in Neresheim, welcher der Centralleitung des Wohlthätigkeits-Vereins in Stuttgart untergeordnet ist.

2) Der vom letzten Reichs-Prälaten Michael Dobler im Jahr 1802 gestiftete Wohlthätigkeitsfonds für die ehemaligen Reichsstiftsorte, | welcher unter Aufsicht der K. Kreis-Regierung steht und zur Zeit ein Capital-Vermögen von 24.000 fl. besitzt.

3) Die in Neresheim, Bopfingen, Dischingen und Ebnat bestehenden Agenturen der Württb. Sparkasse pro 1870/71 betrugen:

bei der Agentur Neresheim:
a. die Einlagen in 30 Posten 10.014 fl. 0‒ kr.
b. die Rückzahlungen in 30 Posten 7718 fl. 25 kr.
bei der Agentur Bopfingen:
ad a. in 30 Posten 9933 fl. 0‒ kr.
ad b. in 38 Posten 8416 fl. 15 kr.

Die Agenturen in Dischingen und Ebnat sind erst im laufenden Rechnungsjahr ins Leben getreten.

4) die Fürsorge der Amts-Corporation für Unterbringung von 6 verwahrlosten Kindern in öffentl. Erziehungs- und Lehranstalten auf ihre Kosten.

5) In Gemeinden des Bezirks bestehen 44 Armenhäuser, da mehrere Parzellen ein eigenes Armenhaus besitzen. In Neresheim und Bopfingen sind je 1 Spital.

Ferner gehört hieher:

6) das in den Jahren 1858/59 gebaute Bezirkskrankenhaus, welches zur Aufnahme von 20 Kranken eingerichtet ist und an welches sich

7) die in Stadt und Schloß Neresheim errichtete Krankenversicherungs-Kasse für Dienstboten und Gewerbegehilfen anschließt.

8) Das städtische Krankenhaus in Bopfingen.

9) Leichenvereine sind nicht vorhanden.

10) Die in der unter Staatsaufsicht stehenden Gemeinde Schloßberg unter Aufsicht und mit Unterstützung der K. Armenkommission bestehende sogenannte Lokalarmenkasse, aus welcher alle Ausgaben für die zur Verbesserung der Zustände dieser Gemeinde bestehenden besonderen Einrichtungen, nämlich a. Industrieanstalt für Knaben und Mädchen, b. Unterbringung armer Kinder in auswärtigen Familien oder Rettungsanstalten, c. Erwerbsbildung armer junger Leute in auswärtigen Lehr- und Dienststellen, d. Beschäftigung erwachsener Armen etc. bestritten wird.

11) Von der Amts-Corporation werden 6 Gemeinden zu ihren Industrie-Anstalten jährliche Beiträge von 138 fl. verabreicht.

12) Ein Verein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene besteht nicht.

13) Bezüglich der im Bezirke vorhandenen Stiftungen für milde Zwecke wird auf die Ortsbeschreibung verwiesen.

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c) Gewerbliche Anstalten.

Der gewerblichen Fortbildungsschulen, für welche die Amts-Körperschaft jährliche Beiträge gibt, ist schon oben Erwähnung geschehen.

Ein Bezirks-Gewerbeverein besteht nicht, dagegen werden die gewerblichen Interessen des Bezirks durch den in Bopfingen bestehenden Gewerbeverein vertreten.

Die in Bopfingen bestehende Gewerbebank zählt 182 Mitglieder.

Die Einlagen samt Zins betragen 8594 fl. 54 kr., der Reservefonds 534 fl. 8 kr., die Gesamt-Passiven 36.090 fl. 43 kr.

Der Kassenumsatz pro Kalenderjahr 1870, 198.758 fl. 19 kr.

Die Bestrebungen des in Bopfingen bestehenden Gewerbevereins erstrecken sich hauptsächlich auf Verbreitung nützlicher Kenntnisse unter den Gewerbegenossen mittelst mündlicher Vorträge und Anschaffung und Circulation gewerblicher Schriften sowie auf Heranbildung der gewerblichen Jugend.


d) Landwirthschaftliche Anstalten.

Der im Jahre 1837 gegründete landwirthschaftliche Bezirksverein zählt 350 Mitglieder.

An der Spitze desselben steht ein Ausschuß von 9 Mitgliedern. Jährlich werden eine Plenarversammlung und 2 bis 3 Ausschußsitzungen gehalten.

Die Thätigkeit des Vereins erstreckt sich auf alle Zweige der Landwirthschaft, besonders auf die Beförderung der Rindviehzucht, des landwirthschaftlichen Fortbildungswesens, der Verbreitung verbesserter landwirthschaftlicher Maschinen und Geräthschaften, des Obstbaues, der Verbesserung von Feldwegen, der Ent- und Bewässerungs-Anstalten, Feldwegregulirung etc.

Eine Bezirksbaumschule besteht in Neresheim. Den Ortsbaumwärtern wird von dem Oberamtsbaumeister alljährlich ein theoretischer und praktischer Lehrkurs in der Behandlung der Bäume ertheilt.

Zur Hebung der Rindviehzucht, dieser hauptsächlichen Nahrungsquelle des Bezirks, hat der Verein schon mehrere Ankäufe von Farren und Kalbinnen im Berner Oberland unternommen und solche an Farrenhalter und Viehzüchter des Bezirks wieder veräußert.

Die Farrenanstalten werden zu verschiedenen Zeiten des Jahres von dem Oberamtsthierarzt besichtigt.

Außerdem werden bei den landwirthschaftlichen Festen namhafte Prämien an die Besitzer ausgezeichneter Exemplare von Rindvieh, Schweinen und Mutterpferden vertheilt.

Pferdezucht findet nur in geringem Maße statt, da es hiezu an Mutterstuten und hauptsächlich an Fohlengärten mangelt. Die | Beschälplatte in Bopfingen wird von den Pferdezüchtern des Oberamtsbezirks fleißig besucht.


e) Anstalten für Handel und Verkehr.[ER 1]
1. Eisenbahnen.

Eine Eisenbahn durchzieht den Bezirk in der Richtung von Stuttgart nach Nördlingen. Eisenbahnstationen sind:

Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch.

Ein Eisenbahntunnel durchzieht den sogenannten Bildwasen bei Aufhausen.

Sehr gewünscht wäre eine Eisenbahn-Verbindung von Nördlingen über Neresheim nach Heidenheim-Ulm. Es würde dieses im Interesse des beträchtlichen Holz- und Fruchthandels und des bedeutenden Absatzes der Produkte des Steinbruchs in Steinweiler und der Wiederherstellung des ältesten und nächsten Verbindungs-Wegs zwischen Nürnberg und dem Bodensee liegen.


2. Straßen.

Die durch den Bezirk führenden Staatsstraßen sind:

1) die Straße von Lauchheim über Bopfingen nach Nördlingen.

2) die Straße von Heidenheim über Neresheim-Ohmenheim nach Nördlingen.

Mit Staatsbeiträgen unterhaltene Straßen im Bezirk sind:

a) die Straße Ohmenheim, Bopfingen, Kerkingen;

b) die Straße Neresheim, Elchingen, Ebnat, Unterkochen.

Der Bau und die Unterhaltung der Vicinalstraßen im Oberamtsbezirk bildet seit langer Zeit einen der wichtigsten Zweige der Oberamts-Verwaltung. Die Länge der im ganzen Bezirke bestehenden chaussirten Nachbarschafts-Wege umfaßt eine Länge von rund 220.000 Meter, excl. der Etterstraßen, was einer Länge von ca. 59 Stunden à 3750 Meter gleichkommt.

Von dieser 59 Stunden betragenden Wegstrecke sind seit dem 1. October 1871 weitaus der größte Theil (ca. 54 Stunden) ganz in die Unterhaltung der Amtskörperschaft übernommen und zwar erstreckt sich die Unterhaltungsaufgabe

a) auf die Straßenwärter und etwaige Hilfsarbeiter,

b) auf das Brechen, Beiführen und Zerkleinern des Unterhaltungs-Materials,

c) Futtermauern, Sicherheitsmittel, Dohlen, Durchlässe und Brücken,

d) auf Reinigung von Dohlen, Durchlässen, Brücken und Straßengräben.

Auch sämtliche Haupt-Etterstraßen hat die Amts-Corporation seit 1. October 1871 in ihre Unterhaltung übernommen.

| Vor dem 1. October 1871 hat sich die Amtskörperschaft der Art an der Unterhaltung der Nachbarschaftsstraßen betheiligt, daß sie von oben bezeichneter Wegstrecke (59 Stunden) die Straßen auf ca. 25 Poststundenlänge auf Amtskörperschaftskosten mit Straßenwärtern versah, welche durchschnittlich einen jährlichen Aufwand von 5500 fl. verursacht haben. Zur Unterhaltung der Straßen in bezeichneter Ausdehnung von 59 Poststunden, sowie zur Unterhaltung der im Ganzen ca. 6 Poststunden langen Haupt-Etterstraßen sind 75 Straßenwärter mit einem jährlichen Gehalt von zusammen 9600 fl. aufgestellt.

Für Unterhaltungsmaterial (Steine und Kies) werden voraussichtlich durchschnittlich 7400 fl. verausgabt. Für Brücken, Dohlen, Wegzeiger, Sicherheitsmittel, Futtermauern, Hilfsarbeiter durchschnittlich jährlich 2000 fl.; es kommt somit auf die ganze Straßenunterhaltung eine durchschnittliche Ausgabe der Amtskörperschaft von zusammen 19.000 fl.

In jüngster Zeit sowie im Verlaufe der letzten 20 Jahre hat die Amtskörperschaft für Straßenneubauten und Correctionen ca. 100.000 fl., eine ebenso große Summe haben im besagten Zeitraum die betreffenden Gemeinden verausgabt.

Zu den bedeutenderen Straßenneubauten und Straßencorrectionen sind theils von der Amtskörperschaft, theils von den Gemeinden, theils von beiden Corporationen ausgeführt zu rechnen:

Der Bopfinger Steigenbau (25.000 fl.), Neresheim-Dischinger-Straße 20.000 fl., Steige bei Katzenstein 7000 fl., Straße nach Großkuchen 10.000 fl., Stummegasse bei Neresheim 2000 fl., Verbesserung der Straße Ohmenheim-Bopfingen mit Brücke bei Dehlingen, Materiallagerplätze und Abbau eines steilen Stichs bei Hohenberg 9000 fl., Straße nach Dorfen (3000 fl.), Brückenbau bei Ballmertshofen 6000 fl., Stich bei Hülen 1500 fl., Correction am Sandberg bei Demmingen 1000 fl., Correction der Straße Pflaumloch-Goldburghausen (1000 fl.), Verbesserung der Straße auf Kirchheimer Markung 1200 fl., Neubau einer Straße von Dossingen gegen Neresheim (1900 fl.), desgleichen von Hohenlohe nach Beuren 3000 fl., ebenso in Simmisweiler 2000 fl., in Großkuchen, Ebnat, Niesitz 3000 fl., desgleichen von Oberdorf nach Baldern, Lippach 8000 fl. u. s. f.

Auch auf die Verbesserung der Orts-Etterstraßen ist in den letzten 20 Jahren sehr viel verwendet worden und sind hier insbesondere zu bezeichnen die Gemeinden Bopfingen, Neresheim, Ballmertshofen, Elchingen, Oberdorf, Hülen, Weilermerkingen, Dorfmerkingen u. A.

Künftig werden sämtliche Straßenneubauten und Correctionen, Brückenbauten von der Amtskörperschaft besorgt und ist als allgemeiner | Grundsatz festgestellt, daß der Ankauf von Grund und Boden auf Kosten der Amtskörperschaft zu erfolgen hat.

Die betreffenden Markungsgemeinden haben zu bezeichneten Corporationsbauten Beiträge zu geben und zwar:

a) bei Neubauten von Straßen 1/3
b) bei Neubauten von Brücken u. Durchlässen über 5′  1/4
c) bei Straßencorrectionen 1/5
der Gesamtkosten.

Zur Handhabung geordneter Wart und Pflege der Straßen im Bezirke durch die Straßenwärter, die eine jährliche Besoldung von 100 bis 190 fl. von der Oberamtspflege in 1/4 jährigen Raten beziehen und die zu ständigem Dienst verpflichtet sind, sind 2 Oberamtsbaumeister aufgestellt, die mehrmalige Visitationen vornehmen.

Wie schon in einigen Gemeinden eingeführt, wird darauf hingewirkt werden, daß auch die Unterhaltung der Straßenbäume in die Hände der ständigen Straßenwärter kommt.


3. Posten und Boten.

Der Bezirk hat 5 Poststellen, in Neresheim, Bopfingen, Dischingen, Ebnat und Pflaumloch und eine Postablage in Trochtelfingen.

Landpostboten sind 13 aufgestellt, welche ihre Wohnsitze in Neresheim, Dischingen, Großkuchen, Dorfmerkingen, Ebnat, Hülen, Kösingen, Kapfenburg, Kirchheim, Oberdorf, Schloßberg, Baldern und Schloß Neresheim haben.

Dem Postamt in Neresheim sind die Schultheißereien:

Stadt Neresheim, Auernheim, Dorfmerkingen, Elchingen, Frikingen, Großkuchen, Kösingen, Schloß Neresheim, Ohmenheim, Schweindorf, Unterriffingen.

Dem Postamt in Bopfingen:

Aufhausen, Baldern, Bopfingen, Flochberg, Kerkingen, Oberdorf, Röttingen, Schloßberg, Trochtelfingen.

Der Post-Expedition in Dischingen:

Ballmertshofen, Demmingen, Dischingen, Dunstelkingen, Eglingen, Trugenhofen.

Der Post-Expedition in Ebnat:

Ebnat, Waldhausen und Hülen.

Der Post-Expedition in Pflaumloch:

Dirgenheim, Goldburghausen, Kirchheim, Pflaumloch und Utzmemmingen zugetheilt.

Der Vertrag, durch welchen die Landpost im Oberamtsbezirk eingeführt worden ist, wurde am 24. September 1862 zwischen der Amtskorporation und der Postdirektion abgeschlossen und ist am 1. October 1862 ins Leben getreten.

Fahrpost-Verbindungen bestehen:

| a) von Stadt Neresheim täglich zweimal nach und von Bopfingen und Dischingen,

b) von Dischingen täglich zweimal nach und von Heidenheim nach Lauingen.

Regelmäßige Frachtfuhren sind:

von Neresheim nach Aalen wöchentlich einmal,
von Dischingen nach Giengen u. Heidenheim wöchentlich einmal.


4. Telegraphen.

Telegraphenstationen befinden sich in Neresheim, Bopfingen und Pflaumloch.


f) Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizeiliche.

Im Oberamtsbezirk ist angestellt:

1 Oberamtsarzt, 1 Oberamtswundarzt, 1 Oberamtsthierarzt, sämtliche mit dem Sitz in Neresheim, 1 Unteramtsarzt mit dem Sitz in Bopfingen.

Außerdem befinden sich gemeindeärztliche Stellen in Bopfingen, Dischingen und Oberdorf.

Wundärzte II. Abtheilung, zugleich Geburtshelfer, sind in Neresheim, Ebnat, Kirchheim und Pflaumloch.

Wundärzte III. Abtheilung in Auernheim, Elchingen, Großkuchen, Bopfingen, Baldern und Utzmemmingen.

Thierärzte außer dem Oberamtsthierarzt einer in Bopfingen.

Hebammen haben alle Pfarrgemeinden, die größeren 1 bis 2.

Leichenschauer sind ebenfalls in allen Gemeinden angestellt, nur wenige kleinere Gemeinden haben einen solchen gemeinschaftlich.

Die öffentlichen Impfungen werden theils von Ärzten, theils von Wundärzten besorgt.

Apotheken bestehen in Neresheim, Bopfingen und Dischingen.

Ein Eiskeller befindet sich nur in Schloß Taxis. Ein städtisches Krankenhaus befindet sich in Bopfingen.

Im Jahre 1858 hat die Amts-Corporation ein Bezirkskrankenhaus in Neresheim erbaut; dasselbe enthält neben der Wohnung des Wärters 5 Zimmer und ein Irrenlocal und es ist an solches ein Bad und Waschgebäude angebaut.

Dieses Gebäude ist auf allen Seiten von einem geräumigen Garten umgeben, liegt vor der Stadt an der Straße nach Bopfingen und gereicht durch seine schöne freie Lage und seine gefällige Bauart der Stadt zur Zierde. Es finden darin auf Gemeindekosten diejenigen Kranken Aufnahme, welche in den einzelnen Gemeinden nicht wohl verpflegt werden können; ferner polizeilich wegen ansteckender Krankheiten | oder Geisteskrankheit Zugewiesene, sowie auch Kranke, welche auf eigene Kosten verpflegt zu werden wünschen; die Mehrzahl der Kranken bilden aber die Dienstboten und Handwerksgehilfen aus Stadt und Schloß Neresheim, welche bei der Krankheits-Versicherungskasse mit monatlichen Beiträgen abonnirt sind.

Nach den bisherigen Erfahrungen kann eine jährliche Durchschnittszahl von 30 Kranken angenommen werden.

Sämtliche Pfarrgemeinden haben eigene Begräbnißplätze, ebenso die Pfarrfilialorte Kleinkuchen, Stetten, Wagenhofen und Itzlingen. Wasenplätze mit Wasenmeistern sind in den Gemeinden Dischingen, Dunstelkingen und Schloßberg errichtet und denselben die übrigen Gemeinden des Bezirks nach ihrer geographischen Lage zugetheilt.

2) Sicherheitspolizei-Anstalten.

Das Oberamt und Oberamtsgericht haben je abgesonderte Gefängnißgebäude, in welchen sich auch die Wohnungen der betreffenden Amtsdiener befinden. Arrestlokale mit den erforderlichen Requisiten befinden sich in sämtlichen Gemeinden; ebenso sind in allen eigene Polizeidiener aufgestellt.

Die Landjägermannschaft ist folgendermaßen im Bezirk vertheilt: der Stationskommandant mit 2 Mann in Neresheim; in Dischingen, Ebnat, Eglingen, Bopfingen und Kirchheim je 1 Mann.


3. Bau- und Feuerpolizei-Anstalten.

Ortsbaupläne sind in den Gemeinden Neresheim und Bopfingen vorhanden.

Von der Amtskorporation sind 3 Oberfeuerschauer aufgestellt, einer für die Oberamtsstadt und die zwei anderen für alle übrigen Gemeinden des Bezirks.

Alle Bauconcessions-Gesuche, welche in der oberamtlichen oder einer höheren Instanz zu erledigen sind, werden von den bestellten Oberfeuerschauern, welche zugleich Oberamtsbaumeister sind, begutachtet.

In den Gemeinden Neresheim und Bopfingen bestehen militärisch organisirte Feuerwehren, in den übrigen Orten die gewöhnlichen Feuerlöschmannschaften und Lokalfeuerlösch-Ordnungen. Die Feuerwehren sind zu Hilfsleistungen bei auswärtigen Bränden verbunden und es werden größere Abtheilungen derselben auf besondern Transportwagen jeweils auf den Brandplatz befördert.

An Feuerlöschgeräthschaften sind vorhanden: 2 Hydrophore, 3 Fahrfeuerspritzen mit Hydrophor, 32 Fahrfeuerspritzen, 20 Tragfeuerspritzen und 28 Handspritzen. Alle andere Requisiten, wie Butten, Feuereimer, Leitern, Haken etc. sind überall in genügender Anzahl vorhanden. Die Brandfälle waren in den letzten Jahren bedeutend.

Die Zahl der im Bezirk vertretenen Mobiliarfeuerversicherungs-Gesellschaften, | unter welchen die Württ. Mobiliarfeuerversicherungs-Gesellschaft die meiste Betheiligung gefunden hat, beträgt 20, für welche nicht weniger als 60 Agenten thätig sind.

Die Versicherung des Mobiliarvermögens hat in neuerer Zeit an Ausdehnung zugenommen und auch auf dem Lande mehr Eingang gefunden.


4. Gewerbepolizeiliche Anstalten.

In Neresheim und Bopfingen bestehen Eichungsämter, welche nach Vorschrift der Maas- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 eingerichtet sind.


3. Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Amtskorporation.

Nach der letztgestellten Rechnung von 1870/71 bestand das Vermögen bei der Amtspflege in:

Kapitalien 100 fl. 0‒ kr.
Andere Forderungen 318
"
05 0"
Rechners Remanet 366
"
03 0"
784 fl. 08 kr.
Die Passiven betragen:
 
an verzinslichen Kapitalien 4500 fl. 0‒ kr.
an Guthaben des Grundstocks 697
"
30 0"
an sonstigen Schulden 33
"
15 0"
5230 fl. 45 kr.
Pro 1870/71 betrugen
 
die laufenden Einnahmen 2351 fl. 48 kr.
0"e lauf"nden Ausgaben 17.046
"
44 0"
der Amtsschaden 16.000
"
00"
An Grundeigenthum besitzt die Amtskörperschaft:
 
1) ein im Jahr 1858/59 neu erbautes Bezirkskrankenhaus,
Brandversicherungsanschlag
2950 fl. 0kr.
1) nebst einem 3/8 Mrg. 42,7 Rth. haltenden Garten dabei;
2) ein oberamtliches Gefängnißgebäude,
Brandversicherungsanschlag
12.000 fl. 0kr.

In solchem hat der Oberamtsdiener unentgeltliche Wohnung, im untern Stock die Oberamtspflege ihre Kanzlei und Registratur.

Wegen der im Jahre 1871 von der Amtsversammlung beschlossenen Übernahme sämtlicher Vizinalstraßen des Bezirks in Korporationsverwaltung ist pro 1871/72 der Amtsschaden auf 30.000 fl. gestiegen.

|
B. Gemeindeverwaltung.

Vermöge der angehängten Tabelle über den Haushalt der einzelnen Gemeinden besaßen nach den Rechnungen pro 1868/69 sämtliche Gemeinden des Bezirks:

1) neben 67136/8 Morgen Grundbesitz
an verzinslichen Kapitalien
71.460 fl.
0"0 sonstigen Forderungen 135
"
71.595 fl.
2) Die Passiven betragen:
an verzinslichen Kapitalien
42.573 fl.
0"0 sonstigen Schulden
"
42.573 fl.
3) Die jährlichen Einkünfte betragen 147.995 fl.
4) D"e jähr"ichen Ausgaben betr" 117.787
"
5) Der Amtsschaden rund 16.700
"
6) Die Gemeinde-Umlagen, einschließlich der
Schuldentilgungs-, beziehungsweise
Grundstocks-Ergänzungs-Quoten
29.071
"


C. Stiftungspflegen.

Wie aus Tabelle (III.) ersichtlich, beträgt das Gesamtvermögen der Stiftungspflegen des Bezirks:

1) Aktiven neben 302 Morgen Grundbesitz verzinsliche
Kapitalien und sonstige Forderungen
259.581 fl.
2) Passiven an verzinslichen Kapitalien und sonstigen Schulden
"
Sodann betragen pro 1868/69
die laufenden Einnahmen
22.263
"
0"0 lauf"nden Ausgaben 23.096
"


4. Kataster und Steuern.

Nach den Berechnungen auf das Etatsjahr 1870/71 sind Gegenstände des Oberamtskatasters:

Grundeigenthum, eingeschätzt zu einem Reinertrage von 271.127 fl. 52 kr.
Gefälle 129
"
03 0"
Gebäude 2.009.328
"
0
Gewerbe 4092
"
05 0"
Die in demselben Jahre zur Umlage gebrachten Steuern betragen:
vom Grundeigenthum 35.169 fl. 0
von den Gefällen 17
"
0
v"n d"n Gebäuden 4882
"
0
v"n d"n Gewerben 3560
"
0
43.628 fl. 0
| An indirekten Abgaben sind im Jahre 1870/71 erhoben worden:
1) an Wirthschaftsabgaben:
von Wein und Obstmost 3677 fl. 36 kr.
v"n Branntweinfabrikations-Steuer
"
00"
Branntweinausschanks-Abgabe 995
"
44 0"
von Bier (Malzsteuer) 44.179
"
52 0"
Übergangssteuern:
von Bier, Malz und Branntwein 1738
"
34 0"
2) an Accise:
von Grundveräußerungen 8971
"
20 0"
v"n Lotterien, Theatern etc. 132
"
39 0"
v"n Markt- und Handelswaren 98
"
10 0"
3) an Hundeauflagen, einschließlich des den Ortsarmenkassen gebührenden Antheils 2900
"
43 0"
an Sporteln 11.566
"
21 0"
Die Steuern aus dem Kapital-, Dienst- und Berufseinkommen betrugen pro 1870/71:
für den Staat 12.848 fl. 0‒ kr.
f"r die Amtskörperschaft und Gemeinden 1692
"
43 0"



  1. Von Kameralverwalter Kübler in Kapfenburg.

Errata

  1. S. 125, Zeile 3 von oben l. e) Anstalten für Handel und Verkehr. Siehe Berichtigungen, Seite 454.


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