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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.


I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Neresheim liegt zwischen 48° 39′ 11″ und 48° 55′ 39″ der nördlichen Breite, und zwischen 27° 49′ 12″ und 28° 10′ 8″ der östlichen Länge; er gehört zum größten Theil durch Vermittlung der Egau und der Eger in das Stromgebiet der Donau, während nur ein kleiner Theil im Nordwesten des Bezirks durch Vermittlung der Jagst und des Kochers dem Stromgebiet des Rheins angehört.


2. Grenzen.

Der Bezirk grenzt gegen Norden an den Oberamtsbezirk Ellwangen, gegen Osten an das Königreich Bayern, gegen Süden an Bayern und an den Oberamtsbezirk Heidenheim und gegen Westen an die Oberamtsbezirke Heidenheim, Aalen und Ellwangen.


3. Größe.

Nach den Ergebnissen der Landesvermessung umfaßt der Bezirk 135.6802/8 Morgen oder 7,7680 Quadratmeilen, er gehört daher zu den größeren des Königreichs, indem er das durchschnittliche Areal eines Oberamtsbezirks (zu 5,626 Quadratmeilen) namhaft übersteigt.


4. Figur.
Die Figur des Bezirks (s. die Karte) ist eine ziemlich regelmäßige, nur die Markungen Lauchheim, O.Amts Ellwangen, und Reistingen im Königreich Bayern greifen etwas störend in denselben| ein. Die größte Längenausdehnung des Bezirks beträgt in gerader horizontaler Linie von der südlichsten Oberamtsgrenze (Markung Ballmertshofen) bis zur nördlichsten Oberamtsgrenze (Markung Baldern) 81/2 geometrische Stunden, die größte Breite beläuft sich von der östlichen Landesgrenze (Markung Utzmemmingen) bis zur westlichen Bezirksgrenze (Markung Waldhausen) auf 53/4 Stunden. Der südlichst gelegene Ort ist Ballmertshofen, der nördlichste Kerkingen. Die Oberamtsstadt liegt im Süden des Bezirks, so zwar, daß die Entfernung derselben von der südlichen Oberamtsgrenze nur 11/4, von der südöstlichen Oberamtsgrenze 31/2, von der westlichen 31/4, von der nordwestlichen 41/2 und von der nördlichen 5 Stunden beträgt.


5. Bestandtheile.

Der im Ganzen neuwürttembergische Bezirk, zum größern Theil aus standesherrlichen Besitzungen gebildet, umfaßt doch auch

1. ein paar altwürttembergische Gebietsstücke. Es hatten nämlich theils die aufgehobenen Klöster Anhausen und Herbrechtingen, theils die Herrschaft Heidenheim Güter, besonders Waldungen und Gefälle, sowie auch etliche Unterthanen in Dischingen, Trugenhofen, Auernheim, Kleinkuchen und Ohmenheim, bei Weilermerkingen ein Forsthaus.

2. Im Jahre 1802/03 erwarb Württemberg mit der Propstei Ellwangen das Amt Kochenburg, zu welchem Simisweiler gehörte und ein Theil von Beuren auf dem Herdtfelde.

3. In den Jahren 1805/06 wurde die Deutschordenskommende Kapfenburg in Besitz genommen, deren Gebiet theilweise zum Oberamt Ellwangen gehört (Lauchheim u. s. w.), Kapfenburg selbst zum Amt Neresheim, samt Waldhausen, Arlesberg, Bernlohe, Brastelburg, Geiselwang, Hülen, Hohenlohe, Michelfeld und kleinern Theilen von Beuren, beiden Riffingen und Merkingen, Dossingen u. s. w., wozu noch Gefälle kamen weit umher.

4. Durch den bekannten Staatsvertrag vom 10. Mai 1810 erhielt die Krone Würtbg. von Bayern den Rest des Bezirks abgetreten, welcher aus folgenden Bestandtheilen zusammengesetzt war:

A. Pfalz Neuburg hatte über die südlichsten Theile des Bezirks die Landeshoheit und hohe Gerichtsbarkeit, aber auch Güter und Gefälle des Rentamts Lauingen zu Ballmertshofen, Demmingen, Dischingen, Eglingen, Trugenhofen u. s. w.

B. Im Jahre 1802/03 hatte Bayern erworben:

a) Das Kloster Maria Mödingen bei Wittislingen mit Gütern und Gefällen in Dunstelkingen und Hofen;

b) Das Reichsstift Kaisersheim mit vielen Gütern und Gefällen zu Dirgenheim, Kerkingen, Pflaumloch, Trochtelfingen, Oberdorf, Kirchheim,| Hertfeldhausen, Dorfen, Dorfmerkingen, Ohmenheim, Kösingen, Hohlenstein u. s. w.

c) Die Reichsstadt Bopfingen mit einem Theil von Oberdorf und einzelnen Unterthanen in der Umgegend;

d) Besitzungen der Reichsstadt Nördlingen, namentlich die Gemeinden Goldburghausen und Schweindorf, Theile von Dehlingen, Itzlingen, Pflaumloch und Trochtelfingen, Unterthanen zu Hertfeldhausen, Kerkingen, Kirchheim, Oberdorf, Utzmemmingen, Weilermerkingen u. s. w.

C. Hierzu kamen 1805/06 die Besitzungen der Ritterorden. Anfänglich prätendirt Bayern auch die Deutschordenskommende Kapfenburg, ihm blieb –

a) zur Deutschordenskommende Öttingen gehörig ein Theil von Itzlingen;

b) zur Johanniterkommende Kleinerdlingen im Ries gehörig Güter und Gefälle in Utzmemmingen, Schweindorf und Kleinkuchen.

D. Durch die Rheinische Bundesacte wurden Bayern unterworfen:

a) die fürstlich öttingenschen Besitzungen mit (soweit sie hieher gehören, den Hauptorten Baldern, Flochberg, Katzenstein und Stadt Neresheim und mit den Gemeinden (ganz oder theilweise) Ohmenheim, Riffingen, Dorfmerkingen, Frickingen, Hertfeldhausen, Kösingen, Utzmemmingen, Pflaumloch, Trochtelfingen, Oberdorf, Aufhausen, Röttingen, Kerkingen, Dirgenheim und Dorf Kirchheim, ferner mit dem 1802/03 secularisirten Kloster Kirchheim und seinen Besitzungen mit ein paar Gütern des Klosters Heilig Kreuz in Donauwörth.

b) Die fürstlich Thurn- und Taxischen Besitzungen. Diese waren selbst wieder zusammengesezt aus den einstigen Rittergütern Eglingen, Duttenstein, Trugenhofen, Dischingen, Ballmertshofen und Dunstelkingen; dann aus dem 1802/03 secularisirten Reichsstifte Neresheim mit den Gemeinden Ebnat, Elchingen, Auernheim, Groß- und Kleinkuchen u. s. w.

E. Frankreich hatte 1810 an Bayern die Markgrafschaft Ansbach abgetreten, zu welcher (hauptsächlich vom Kloster Heilsbronn her) Unterthanen gehörten in Kerkingen, Itzlingen, Trochtelfingen etc.

Ritterschaftlich war nichts mehr, doch behauptete der Kanton Kocher auf mehreren früher ritterschaftlich gewesenen Gütern die Besteuerung.


6. Besonders benannte Bezirke.

1. Das Herdtfeld, nimmt den größten Theil des Bezirks ein und erstreckt sich nördlich der Linie von Großkuchen, Neresheim und Kösingen bis an den Abhang der Alb;

2. Das Ries, greift mit dem sogenannten oberen Ries in den nordöstlichen Theil des Bezirks ein; zu demselben rechnet man| noch im disseitigen Bezirk die Orte Utzmemmingen, Trochtelfingen, Pflaumloch, Goldburghausen, Kirchheim und Dirgenheim; auch Bopfingen wird häufig als im Ries gelegen genannt, was jedoch nicht richtig ist, indem Bopfingen im Egerthal liegt, das sich allerdings gegen das Ries hin erweitert, allein bei Bopfingen selbst noch ziemlich schmal ist.

3. Die junge Pfalz bildet den südöstlichsten Theil des Bezirks (südlich und südöstlich von Neresheim); sie erhielt ihre Benennung von der Herrschaft Pfalz-Neuburg, das seine Oberherrlichkeit allmählig über diesen Theil unseres Oberamtsbezirkes ausdehnte.




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