« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Neckarsulm Kapitel A 7 »
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Gesellschaftlicher Zustand.


Grundherrliche Verhältnisse.


A. Grundherren.
In dem Oberamtsbezirk Neckarsulm besitzt der Staat: die Domäne Heuchlingen, Gemeindebezirks Duttenberg, das auf den Markungen Kochendorf, Oedheim und Neckarsulm gelegene sogenannte Amorbacherhofgut, sowie verschiedene einzeln verpachtete Grundstücke auf den Markungen Bürg, Cleversulzbach,| Erlenbach, Gochsen, Hagenbach, Jagstfeld, Kochendorf, Möckmühl, Neckarsulm, Neuenstadt, Oedheim, Olnhausen, Roigheim, Siglingen, Widdern und Züttlingen.

Außer dem Staat haben größere Besitzungen:

a) Die Freiherrn von Berlichingen-Jagsthausen auf den Markungen Jagsthausen und Olnhausen.

b) Die freiherrliche Familie von Breuning in Kochendorf auf der Markung Kochendorf.

c) Die Freiherrn Capler von Oedheim, gen. Bautz, auf den Markungen Oedheim und Lampoldshausen.

d) Die Freiherrn von Ellrichshausen in Assumstadt auf den Markungen Möckmühl und Züttlingen.

e) Die Freiherrn von Gemmingen – Hornberger Stammes (Gemmingen-Bürg-Treschklingen und Gemmingen-Michelfeld) auf den Markungen Bürg, Gochsen, Kocherthürn, Kresbach, Lampoldshausen, Widdern und Züttlingen.

f) Der Fürst von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg auf der Markung Widdern.

g) Die Freifrau von Troyff in Domeneck auf der Markung Züttlingen.

h) Freiherr von Wächter zu Lautenbach in Lautenbach, Markung Oedheim.

B. Vormalige Lehen- und Leibeigenschaftsrechte.

a) Ritterlehen. Die oben zu A, Ziffer a, b, c und e aufgeführten.

b) Falllehen. Im Oberamtsbezirk befanden sich keine Falllehen.

c) Erblehen. Diese wurden schon früher allodifizirt und die darauf ruhenden Lasten abgelöst. Ebenso wurden die Leibeigenschaftsgefälle sowie die Frohnen theils aufgehoben theils abgelöst.

C. Grundlasten.

Auch diese wurden theils aufgehoben, theils abgelöst.

D. Zehnten.

Sämtliche Zehntrechte im Bezirk sind durch Ablösung beseitigt worden. Die früheren Zehntberechtigten waren:

| 1. Neckarsulm: Für den großen und kleinen Zehnten der Staat und die Stadtpfarrei gemeinschaftlich, Staat zu 2/3, die Stadtpfarrei zu 1/3. Von einigen besonders versteinten Gütern die Schule den großen Zehnten allein; für den Weinzehnten an 352 Morg. der Staat zu 2/3, die Pfarrei zu 1/3. Von einigen weiteren Flächen bezog die Pfarrei, die Frühmeß und die Schule den Weinzehnten ganz; für den Neubruchzehnten der Staat allein; vom Heu- und Öhmdzehnten war die Stadt befreit.

2. Bachenau: Die Käufer der großherzoglich hessischen Domäne Bube u. Cie. für den großen, den kleinen, sowie den Weinzehnten. Einigen Novalzehnten bezog der Staat, den Rest Bube u. Cie.

3. Binswangen: Für den großen, kleinen, den Heu- und Öhmdzehnten, sowie den Weinzehnten der Staat zu 2/3, die Ortspfarrei zu 1/3 mit Ausnahme einiger Distrikte, aus denen der Schulfonds zu Binswangen und Erlenbach das Zehntrecht hatten. Aus einem kleineren Distrikt hatte der Staat den ganzen Weinzehnten zu beziehen.

4. Bittelbronn: Für den großen und den Weinzehnten der Staat zu 2/3, das badische Stift Mosbach zu 1/3; für den kleinen, Heu-, Öhmd-, Blut- und Neubruchzehnten der Staat allein.

5. Böttingen mit dem Michelsberge: Der Staat für den großen, kleinen, Heu- und Öhmdzehnten, Wein- und Blutzehnten.

6. Brettach: Für den großen Zehnten der Staat zu 2/3, die freiherrlich von Gemmingen’sche Gutsherrschaft Maienfels in Bürg zu 1/3 mit Ausnahme einiger der Schule zu Erlenbach, dem Stift Öhringen und der Ortspfarrei zehntpflichtigen Distrikte; für den kleinen (bestehend in einem Geldsurrogat), den Heu-, Öhmd- und Neubruchzehnten der Staat, derselbe für den Weinzehnten mit Ausnahme eines der Pfarrei zehntpflichtigen Distrikts von 16 Morgen.

7. Bürg mit dem Hösselinshof: Für den großen Zehnten der Staat zu 5/6, die freiherrlich von Gemmingen’sche Gutsherrschaft zu 1/6, der Staat aber ganz von dem Osterbach’schen Feld von ca. 2701/2 Morg.; für den kleinen, sowie den Heu- und Öhmdzehnten die Pfarrei Kocherthürn zu 5/6, die freiherrlich von Gemmingen’sche Gutsherrschaft zu 1/6, von dem Osterbach’schen Feld die Pfarrei allein; für den Weinzehnten die freiherrlich von Gemmingen’sche Gutsherrschaft.

8. Cleversulzbach: Der Staat für sämtliche Zehntgefälle der Markung.

9. Dahenfeld: Für den großen Zehnten mit Ausnahme einzelner der Pfarrei und der Schule zehntpflichtiger Grundstücke; der Staat und die Pfarrei für den kleinen, Heu- und Öhmdzehnten, Wein- und Blutzehnten je zu 1/2.

10. Degmarn: Für den großen Zehnten, ebenso den Heu- und Öhmdzehnten von 4 Morg., ferner für den Wein- und Neubruchzehnten der Staat allein; für den kleinen Zehnten samt Obstzehnten der Staat aus 215 Morg., sonst die Ortspfarrei.

11. Duttenberg: Die Käufer der großherzoglich hessischen Domäne Bube u. Cie. für den großen, kleinen und Weinzehnten, für einigen Novalzehnten der Staat, den Rest Bube u. Cie.

Der Pächter des herrschaftlichen Meiereiguts Heuchlingen durfte keinen Zehnten reichen.

| 12. Erlenbach: Für den großen Zehnten zu 133/150 der Staat und zu 17/150 die Grafen von Limpurg; für den kleinen, Heu- und Öhmdzehnten zu 83/150 der Staat, zu 50/150 die Pfarrei und zu 17/150 die Grafen von Limpurg; für den Weinzehnten der Staat, die Geistliche Verwaltung zu Heilbronn, die Schulen zu Erlenbach und Binswangen, die Grafen von Limpurg, Frühmeß Erlenbach; für den Neubruchzehnten der Staat allein.

13. Gochsen mit der Buchsmühle: Für den großen, kleinen und Neubruchzehnten der Staat; für den Weinzehnten theils der Staat allein, theils die Meßnerei des Orts allein, und ferner an Weinberg in Hohenroth der Staat 1/3, die Freiherrn von Gemmingen 2/3. Von Entrichtung des Heu- und Öhmdzehntens waren die Einwohner frei.

14. Gundelsheim: Für den großen, kleinen, Wein-, Blut- und Novalzehnten der Staat. Für den Heu- und Öhmdzehnten wurde Surrogatgeld bezahlt.

14a. Dornbach: Der Staat für den großen und kleinen Zehnten.

15. Hagenbach: Für den großen, kleinen und Blutzehnten der Staat zu 2/3, die Pfarrei Untergriesheim zu 1/3; für den Neubruchzehnten der Staat allein.

16. Höchstberg mit der Bachmühle und Ilgenberg: Für den großen und kleinen Zehnten in Höchstberg mit Ilgenberg die Ortspfarrei zu {{Bruch|2|6, Stadtpfarrei Neudenau zu 1/6, Freiherrn von Gemmingen-Bürg zu {{Bruch|3|6, für den Weinzehnten zu Höchstberg der Ortsgeistliche, Stadtpfarrei Neudenau und die Freiherrn von Gemmingen-Bürg; für den Neubruchzehnten von Höchstberg mit Bachmühle und Ilgenberg der Staat.

16a. Bernbronn: Der Graf von Leiningen-Billigheim für den großen, den kleinen, den Heu-, Öhmd- und Neubruchzehnten zu 2/3, die Pfarrei Neudenau zu 1/3.

17. Jagstfeld mit Friedrichshall: Für den großen Zehnten die Käufer der großherzoglich hessischen Domäne Bube u. Cie.; für den Neubruchzehnten der Staat.

18. Jagsthausen mit dem Edelmannshof: Für den großen, kleinen, Heu- und Öhmd-, Wein- und Blut-, sowie den Neubruchzehnten die Freiherrn von Berlichingen-Jagsthausen; von einigen Güterstücken bezog der Ortsheilige den großen und kleinen Zehnten.

Leutersthal war als ein dem Freiherrn von Berlichingen-Jagsthausen gehöriges Hofgut zehntfrei.

Auf dem Pfizhof fand kein Zehntbezug statt, da der Ertrag des Hofes ausschließlich den Frhrn. von Berlichingen-Rossach gehörte.

19. Kochendorf: Der Staat den großen und kleinen Zehnten zu 7/32, die weiteren 25/32 besaß die Gemeinde, den Noval- und Heuzehnten der Staat allein, letzterer am Obstzehnten 7/16, am Blutzehnten 7/32, die Käufer der großherzoglich hessischen Domäne Bube u. Cie. 25/32; den Weinzehnten der Staat allein von 40 Morg., von 27 Morg. 7/32, die Comp. Bube 25/32.

20. Kochersteinsfeld mit Buchhof, dem Schweizerhof und der Ziegelhütte: Der Staat für den großen, Wein- und Neubruchzehnten; für den kleinen Zehnten die Gemeinden zu 2/3, der Pfarrer zu 1/3.

| 21. Kocherthürn mit der Ziegelhütte: Für den großen Zehnten der Staat zu 5/6 und die Freiherrn von Gemmingen zu 1/6; dagegen in der Osterbach der Staat allein, in der Au der Staat zu 1/3, die Freiherrn von Oberndorf (von der Pfalz herrührend) zu 2/3 in der Wäschbach aus 28 Morg., in 2 Fluren der Staat zu 5/6, die Freiherrn von Gemmingen zu 1/6; für den kleinen Zehnten die Ortspfarrei zu 5/6, die Freiherrn von Gemmingen zu 1/6; für den Weinzehnten: den 1/6 Zehnten der Staat zu 2/3, die Pfarrei zu 1/3, den 1/8 Zehnten der Staat zu 3/8 und den Kelterwein, die Pfarrei zu 2/8, die Herren von Oberndorf und Presteneck zu 4/8. Außerdem von den ausgereuteten Weinbergen die Pfarrei ganz.

21a. Brambach: Der Staat für den großen Zehnten, für den kleinen die Pfarreien zu Oedheim und Kocherthürn; die letztere auch für den Heu- und Öhmdzehnten allein.

22. Lampoldshausen: Für den großen Zehnten der Staat, für den kleinen Zehnten die Gemeinde zu 2/3, die Pfarrei zu 1/3.

23. Möckmühl mit Brandhölzle und Schwärzerhof: Für den großen Zehnten von 1392 Morg. Acker der Staat 7/10, das badische Stift Mosbach zu 3/10, von 187 Morg. der Staat allein, von 160 Morg. Acker in der Reichertshauser Siegelbach der Staat zu 2/3, das Stift Mosbach zu 1/3; für den kleinen, Heu-, Öhmd- und Blutzehnten der Staat allein; für den Weinzehnten von 38 Morg. der Staat allein, von 142 Morg. der Staat zu 2/3, badisches Stift Mosbach zu diejenigen Novalzehnten, die zum großen Zehnten gehörten: der Staat zu 7/10, badisches Stift Mosbach zu 3/10; diejenigen, welche der Kellerei Möckmühl zustanden: der Staat ganz.

23a. Siegelbacher Hof: Für den großen Zehnten der Staat zu 2/3, badisches Stift Mosbach zu 1/3; für den kleinen, Heu- und Öhmdzehnten der Staat allein.

24. Neuenstadt: Der Staat für den großen, den kleinen, den Wein- sowie Neubruchzehnten; von Entrichtung des Obst-, Heu- und Öhmdzehntens waren die Einwohner frei.

25. Obergriesheim: Für den großen, kleinen, Wein- und Blutzehnten der Staat zu 2/8, die Käufer der großherzoglich hessischen Domäne Bube u. Cie. zu 4/8, die Pfarrei des Orts zu 3/8; für den Neubruchzehnten der Staat.

26. Oedheim: Für den großen Zehnten: in 2 Fluren der Staat zu 2/3, Stift Wimpfen zu 1/3; in der 3. Flur (Kocher) der Staat allein mit Ausnahme von 22 Morg., wovon dem Freiherrn von Wächter 2/3, und von 3 Morg., wovon dem Stift Wimpfen 1/3 zustanden; für den kleinen Zehnten im allgemeinen die Ortspfarrei, von dem deutschordischen oder Neckarsulmer Zehntfeld aber der Staat 2/3, die Käufer der großherzoglich hessischen Domäne Bube u. Cie. 1/3; von einem besonderen Distrikt der Kocherflur der Staat allein; für den Heu- und Öhmdzehnten die Ortspfarrei; für den Weinzehnten der Staat; der Staat den aus dem sogenannten deutschherrischen Lehen fallenden Blutzehnten zu 1/3 und die Lehengutsbesitzer zu 2/3.

26a. Falkenstein (Neuhof): Für den großen Zehnten der Staat, für den kleinen, sowie den Heu- und Öhmdzehnten die Pfarrei Oedheim.

| 26b. Grollenhof: Der Staat für den großen, die Pfarrei Oedheim für den kleinen, sowie für den Heu- und Öhmdzehnten.

26c. Lautenbach: Für den großen Zehnten der Staat zu 2/3, die Käufer der hessen-darmstädtischen Gefälle Bube u. Cie. zu 1/3, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Dahenfeld und Oedheim, für den lebendigen oder Blutzehnten der Staat und die Pfarrei Oedheim je hälftig.

26d. Willenbach mit der Ziegelhütte: Für den großen und Blutzehnten der Staat allein; für den kleinen Zehnten aus 110 Morg. der Staat, aus 342 Morg. die Pfarrei Oedheim; für den Heu- und Öhmdzehnten hälftig der Staat und hälftig die Pfarrei Oedheim.

27. Offenau mit Clemenshall und der Ziegelhütte: Für den großen, kleinen und Weinzehnten die Käufer der großherzoglich hessischen Domäne Bube u. Cie.; für den Neubruchzehnten der Staat.

28. Olnhausen: Für den großen Zehnten die Freiherrn von Berlichingen zu Jagsthausen; für den kleinen Zehnten das Stift Mosbach, von einem Bezirk die Pfarrei; letztere noch den Obstzehnten; für den Heu- und Öhmdzehnten die Freiherrn von Berlichingen zu Jagsthausen, von einigen Morgen Wiesen aber die Pfarrei den Heuzehnten; für den Blutzehnten die Pfarrei; für den Neubruchzehnten die Freiherrn von Berlichingen zu Jagsthausen mit Ausnahme des Altgereutzehntens von einem Distrikt, von dem das Stift Mosbach 1/3 erhob.

29. Roigheim: Für den großen und kleinen Zehnten von 2123 Morg. Acker der Staat zu 1/3, die Herren von Adelsheim in Sennfeld zu 1/3, die Herren von Domeneck zu 1/3, den Rest der Staat allein; für den Heu- und Öhmdzehnten die Freiherrn von Wambold und Adelsheim und der Staat je 1/3; für den Weinzehnten von 14 Morg. der Staat, die Herren von Adelsheim zu Sennfeld und von Domeneck je zu 1/3; von 17 Morg. der Staat und überdies noch den Kelterwein allein; für den Blutzehnten der Staat, die Herren von Adelsheim zu Sennfeld und von Domeneck je zu 1/3; für den Neubruchzehnten der Staat allein.

30. Siglingen: Für den großen Zehnten die Herren von Adelsheim in Sennfeld zu 1/3, die Herren von Domeneck zu 2/3, außerdem der Staat an besonders abgesteinten Distrikten; für den kleinen Zehnten der Staat ebenso, sodann aus den großen und kleinen Forstäckern: von den Neugereuthäckern der Staat zu 1/2, Pfarrei Siglingen zu 1/2, im übrigen die Freiherrn von Adelsheim zu 2/3, Stift Möckmühl zu 1/3; für den Heu-, Öhmd- und Blutzehnten der Staat allein; für den Weinzehnten die Freiherrn von Domeneck zu 2/3, von Adelsheim zu 1/3; der Staat hatte besonders abgesteinte Novalien und stand ihm überdies der Novalzehnten von allen Weinbergen zu.

30a. Kresbach: Für den großen und kleinen Zehnten die Freiherrn von Adelsheim in Sennfeld zu 2/3, Domeneck zu 1/3. Der Staat ganz auf einem besonders versteinten Feld auf dem Todtenbühl von 23 Morg.; für den Heuzehnten der Staat 1/3, die Freiherrn von Adelsheim zu 2/3, von Entrichtung des Öhmdzehntens waren die Einwohner frei. Für den Blutzehnten zu 1/3 die Pfarrei Siglingen und zu 2/3 die Herrn von Adelsheim zu Sennfeld. Den Novalzehnten der Staat aus ungebauter Allmand und aus 22 Morg. früherem Gemeindewald.

| 30b. Neuhof: Für den großen Zehnten der Staat zu 2/3, badisches Stift Mosbach zu 1/3; für den kleinen sowie den Heu- und Öhmdzehnten der Staat allein.

30c. Reichertshausen: Für den großen und kleinen Zehnten von 439 Morg. Acker der Staat, vom Rest die Gutsherrschaft Assumstadt und die Herren von Adelsheim zu Sennfeld und von Racknitz zu Heinsheim je zu 1/3; für den Obstzehnten die Gutsherrschaft Assumstadt und die Herrn von Adelsheim; für den Heu- und Öhmdzehnten bezog der Staat ein Surrogatgeld; für den Wein- und Neubruchzehnten der Staat; für den Blutzehnten die Herrschaft Assumstadt und die Herren von Adelsheim zu Sennfeld.

31. Tiefenbach mit Müssigmühle: Für den großen, kleinen, Heu-, Öhmd- und Blutzehnten der Staat zu 2/3, die Pfarrei Höchstberg zu 1/3; für den Neubruchzehnten der Staat allein.

32. Untergriesheim: Für den großen und kleinen Zehnten mit Ausnahme des Widdumguts, welches zehntfrei war, Freiherr von Bautz zu 2/3 und die Ortspfarrei zu 1/3; für den Neubruchzehnten aus 37 Morg. der Staat und aus 45 Morg. die Schule.

33. Widdern mit Schustershof, Seehaus und Ziegelhütte: Für den großen Zehnten die Ganherrschaften zu 1/3, das badische Stift Mosbach zu 2/3. Von dem Drittel der Ganherrschaften stand zu: dem Staat 57/256, dem Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg 96/256, dem Freiherrn Zyllenhardt, nachher von Berstett 48/255, den Freiherrn von Gemmingen 55/256. Für den kleinen Zehnten die Ganherrschaften zu 1/3, die Leiningen’sche Schaffnerei 2/3; für den Wein- und Neubruchzehnten die Ganherrschaften allein.

34. Züttlingen mit der Ziegelhütte und Schloß Assumstadt, Ernstein und Maisenhälden: Für den großen, kleinen, Heu- und Öhmdzehnten auf dem Hof Maisenhälden der Staat zu 1/3, die Almosenpflege Möckmühl zu 2/3; für den Weinzehnten der Staat; für den Neubruchzehnten die Freiherrn von Troyff und von Ellrichshausen. Schloß und Dorf Assumstadt waren als Eigenthum des Freiherrn von Ellrichshausen zehntfrei. Die Züttlinger Markung war dem Freiherrn von Ellrichshausen zehntbar.

34 a. Domeneck mit Seehof: Der Staat für den Weinzehnten.


Staats- und kirchliche Einrichtungen.

A. Eintheilung der Ämter.
a) Weltliche.

Der Oberamtsbezirk bildet einen Theil des Neckarkreises und steht als solcher in gerichtlicher Beziehung unter dem Landgerichte Heilbronn, in administrativer Beziehung unter der Kreisregierung Ludwigsburg.

Von den Bezirksbehörden haben ihren Wohnsitz in Neckarsulm: das Amtsgericht und das Oberamt, in Neuenstadt: das Kameralamt und das Forstamt.

| a) Das Amtsgericht, bestehend aus 2 Amtsrichtern und 2 Gerichtsschreibern.

Demselben sind untergeordnet: das Gerichts-Notariat in Neckarsulm für die Gemeinden Neckarsulm, Bachenau, Binswangen, Böttingen, Duttenberg, Erlenbach, Gundelsheim, Hagenbach, Höchstberg, Jagstfeld, Kochendorf, Obergriesheim, Offenau, Tiefenbach und Untergriesheim; das Amtsnotariat Neuenstadt für die Gemeinden Neuenstadt, Brettach, Bürg, Cleversulzbach, Dahenfeld, Degmarn, Gochsen, Kochersteinsfeld, Kocherthürn und Oedheim; das Amtsnotariat Möckmühl für die Gemeinden Möckmühl, Bittelbronn, Jagsthausen, Lampoldshausen, Olnhausen, Roigheim, Siglingen, Widdern und Züttlingen.

b) Das Oberamt mit dem Oberamtsarzt, dem Oberamtswundarzt, der Oberamtspflege, dem Oberamtsbaumeister, den beiden Oberfeuerschauern und dem Oberamtsgeometer in Neckarsulm, mit dem Oberamtsthierarzt in Möckmühl und mit dem Oberamtswegmeister in Neuenstadt. Die Wasserbauinspektion hat ihren Sitz in Stuttgart, die Straßenbauinspektion und das Hochbauamt in Heilbronn; der für den Neckar aufgestellte Floßaufseher wohnt in Offenau.

c) Das Kameralamt, welchem der ganze Bezirk zugetheilt ist. Das Umgeldskommissariat hat seinen Wohnsitz in Weinsberg.

d) Das Forstamt Neuenstadt mit den Revierämtern Gundelsheim, Möckmühl, Neuenstadt. (Weitere Revierämter S. 198.)

Die Unterpfandsgeschäfte besorgen theils die Notare, theils die Verwaltungsaktuare und Ortsvorsteher. 12 Verwaltungsaktuare besorgen die Verwaltungsgeschäfte des Bezirks, mit der Ausnahme, daß der Stadtpfleger in Neckarsulm seine Rechnung selbst stellt. Gemeinden zählt der Oberamtsbezirk 34, nämlich 10 zweiter und 24 dritter Klasse und sie bestehen aus 5 Städten, 23 Pfarrdörfern, worunter 8 mit Marktgerechtigkeit, und aus 6 Dörfern.

Zusammengesetzte Gemeinden sind: Duttenberg, Gundelsheim, Höchstberg, Jagstfeld, Jagsthausen, Kocherthürn, Oedheim, Siglingen und Züttlingen.

An der Spitze einer jeden Gemeinde steht ein Schultheiß, bezw. Stadtschultheiß, welcher seinen Sitz im Hauptorte hat.

Für die Verwaltung des Gemeindevermögens sind besondere Rechner, Gemeinde- bezw. Stadtpfleger aufgestellt.

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b) Kirchliche.

Der Bezirk zählt 15.689 evangelische, 13.367 katholische, 99 von eigener Konfession und 309 israelitische Einwohner. Die evangelischen Pfarreien gehören zu dem Generalat Heilbronn und zu dem Dekanat Neuenstadt, die katholischen zu dem Dekanat Neckarsulm, derzeit in Sontheim, O.A. Heilbronn. Die Israeliten, welche in Kochendorf, Oedheim und Olnhausen Synagogen haben, sind, die von den ersteren zwei Orten dem Rabbinat Heilbronn und die in Olnhausen dem Rabbinat Mergentheim zugewiesen.

Evangelische Pfarrstellen zählt man 19, wovon jedoch die Pfarrei Bittelbronn und die Helferstelle in Möckmühl, sowie die Pfarreien Jagsthausen und Olnhausen je von einem Geistlichen versehen werden, eine, die Stadtpfarrei Neckarsulm, bis jetzt nur provisorisch besetzt ist. Von der Krone werden ernannt: die Geistlichen von Brettach, Cleversulzbach, Gochsen, Kochersteinsfeld, Lampoldshausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neuenstadt, Roigheim, Siglingen; von der Krone abwechselnd mit dem Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, den Freiherren von Gemmingen-Hornberg und von Berstett: der Stadtpfarrer von Widdern; weitere Patronatspfarreien sind; der Freiherren von Gemmingen: Bürg; der Freiherren von Berlichingen-Jagsthausen: Jagsthausen-Olnhausen; des Großherzogs von Hessen: Kochendorf; der Freiherren von Ellrichshausen: Assumstadt-Züttlingen.

Katholische Kirchenstellen sind im Bezirk: 13 Pfarreien; 1 ständige Pfarrverweserei: Bachenau; 4 Kaplaneien: Erlenbach, Gundelsheim, Neckarsulm (zugleich Präzeptorat), Oedheim; 2 lokalisirte Vikariate: Jagstfeld, Tiefenbach; 3 beständige Vikariate: Kocherthürn, Neckarsulm, Untergriesheim. Königlichen Patronats sind: Dahenfeld, Kaplanei Erlenbach, Gundelsheim, Höchstberg, Kocherthürn, Untergriesheim; bischöflicher Kollatur: Binswangen, Degmarn, Erlenbach, Kaplanei Gundelsheim, Stadtpfarrei und Kaplanei Neckarsulm, Obergriesheim, Pfarrei und Kaplanei Oedheim; Patronat des Großherzogs von Hessen: Duttenberg und Offenau.

B. Anstalten.
a) Schulanstalten.
In Neckarsulm und Neuenstadt besolden sich mit je 1 Lehrer Präzeptorats- und in Neckarsulm, Gundelsheim, Kochendorf und| Möckmühl mit je 1 Lehrer Realschulen; es wird in diesen Anstalten auch Unterricht im Zeichnen und Turnen ertheilt.

An den evangelischen Volksschulen unter dem Bezirksschulinspektorate in Neuenstadt sind 27 Lehrer, 3 Unterlehrer, 8 Lehrgehilfen und 1 Lehrgehilfin thätig und es genoßen 1879 in der Werktagsschule 2807, in der Sonntagsschule 954 Kinder den Unterricht.

An den katholischen Schulen unter dem Bezirksschulinspektorate in Obergriesheim wirken 22 Lehrer, 1 Unterlehrer, 3 Lehrgehilfen, 2 Lehrschwestern, und es besuchten die Volksschulen 2104, die Sonntagsschulen 807 Schüler.

Winterabend- und Fortbildungsschulen besuchten in 23 Gemeinden 564 Schüler und in Neckarsulm, Gundelsheim, Möckmühl und Neuenstadt bestehen gewerbliche Zeichenschulen.

In 32 Gemeinden sind Industrieschulen.

Kleinkinderschulen haben Neckarsulm, Kochendorf, Möckmühl, Neuenstadt, Oedheim, Widdern und Züttlingen.

b) Wohlthätigkeitsanstalten.

1. Der Bezirkswohlthätigkeitsverein in Neckarsulm, welcher der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins in Stuttgart untergeordnet ist.

2. Der Verein für entlassene Strafgefangene.

3. Armenhäuser in allen Gemeinden.

4. Der Hospital in Gundelsheim, an dessen Revenuenüberschüssen (1880 6000 M.) arme alte und kranke Personen, sowie verwaiste hilfsbedürftige Kinder aus den vormals deutschherrischen Gemeinden Neckarsulm, Bachenau, Binswangen, Böttingen, Dahenfeld, Degmarn, Duttenberg, Erlenbach, Gundelsheim, Hagenbach, Höchstberg, Jagstfeld, Kocherthürn, Obergriesheim, Oedheim, Offenau, Tiefenbach, Untergriesheim, ferner Biberach, Kirchhausen, Sontheim, Thalheim, O.A. Heilbronn, und Stockham, O.A. Brackenheim, Theil nehmen.

5. Die Oberamtssparkasse.

6. Mehrere Agenten, welche den Verkehr der Bezirksangehörigen mit der Württembergischen Sparkasse in Stuttgart vermitteln.

7. Krankenversicherungskassen für Dienstboten, Gewerbegehilfen, Lehrlinge und Fabrikarbeiter in Neckarsulm und Kochendorf mit Krankenhäusern.

8. Das Bezirks-Irrenlokal in Neckarsulm.

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c) Gewerbliche Anstalten.

Außer den S. 180 erwähnten gewerblichen Zeichenschulen besteht in Neckarsulm eine gewerbliche Abendschule mit freiwilligem Besuch und in dem Gewerbeverein in Neckarsulm werden zeitweise Vorträge gehalten.

d) Landwirthschaftliche Anstalten.

Der landwirthschaftliche Bezirksverein wurde am 6. März 1839 gegründet, weshalb er den Namen Karlsverein führt. Ein Ausschuß mit einem Vorstande an der Spitze entfaltet in den Generalversammlungen und in den Ausschußsitzungen durch das Anschaffen nützlicher Geräthe und von Saatfrüchten, durch den Ankauf von Schweizer Zuchtthieren und durch die jährliche Farrenbesichtigung, durch Vorträge, Empfehlung von Schriften und durch Feste mit Preisen für musterhafte Thiere – eine dankenswerthe Thätigkeit auf allen Gebieten der auf einer hohen Stufe stehenden Landwirthschaft. Der Verein, welcher ca. 300 Mitglieder zählt und sich wiederholt der Anerkennung der Staatsregierung erfreut, unterstützt junge Männer, welche durch den Besuch einer landwirthschaftlichen Schule oder eines Obstbaukurses sich ausbilden, und seine reichhaltige Bibliothek in Neckarsulm verbreitet, im Bunde mit einer großen Zahl von Ortsbibliotheken, namentlich während der Wintermonate anerkannte Belehrung unter der bäuerlichen Bevölkerung.

Die Feldwegregulirung, zum Theil mit Zusammenlegung beträchtlicher Grundflächen, ist beinahe auf sämmtlichen Markungen durchgeführt.

In Möckmühl trat kürzlich ein landwirthschaftliches Kredit-Institut ins Leben, die Errichtung weiterer ist im Werke, und in Jagsthausen ist ein Verein für den Ankauf von Früchten und Thieren mit gutem Erfolge thätig.

Über den im Jahr 1834 gegründeten „Weingärtner-Verein“ siehe oben Seite 142. Das ganze Geschäft, welches mit keinem Gewinn für die Gesellschaft verbunden ist, zeichnet sich durch Gewissenhaftigkeit und größte Sorgfalt aus, es wird durch das Vertrauen einer namhaften Zahl fremder Käufer, welche am Versteigerungstage auf dem Rathhause sich einfinden, geehrt und nach wenigen Wochen gelangen die Weingärtner, welche mit der Mostbereitung sich nicht zu befassen hatten, nach dem auf ihren Wagscheinen eingetragenen Quantum der gelieferten Trauben in den Besitz einer schönen Summe Geldes. Die „Gesellschaft“| verkaufte bis 1879 zusammen 34.941 Hktlr. um 1.367.836 M. 82 Pf. oder durchschnittlich pro Jahr 1394 Hktlr. um 54.713 M. 47 Pf. Die höchsten Erträgnisse verzeichnet 1862 mit 1428 Eimern, 1875 mit 1043 Eimern, 1874 mit 998 Eimern und 1868 mit 965 Eimern, die höchsten Einnahmen brachte 1874 mit 104.601 fl., 1862 mit 80.941 fl., 1868 mit 53.078 fl., 1872 mit 42.436 fl.
e) Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Eisenbahnen.

Die untere Neckarthalbahn, bei Neckarsulm in den Bezirk eintretend, wurde am 11. September 1866 bis Jagstfeld eröffnet und sie berührt außer der Oberamtsstadt nur noch Kochendorf. Von Jagstfeld zweigen 3 Linien ab, wovon 2, die eine über Wimpfen, die andere über Gundelsheim nach Heidelberg führend, in badischem Betriebe sich befinden, die dritte württembergische Linie über Osterburken nach Würzburg am 27. Sept. 1869 dem Verkehr übergeben wurde. Diese Bahn mit den Stationen Untergriesheim, Neudenau, Siglingen, Züttlingen, Möckmühl und Roigheim zieht sich am linken Ufer der Jagst das Thal hinauf, sie überschreitet bei Möckmühl den Fluß, mündet in das Seckachthal ein und verläßt bei Roigheim den Bezirk und das württembergische Staatsgebiet.

Die badische Neckarbahn belebt seit 1879 das rechte Neckarufer, sie durchschneidet die Markungen Offenau und Gundelsheim mit Haltstationen und tritt bei Böttingen in das badische Staatsgebiet ein.

2. Landstraßen.

Durch den Bezirk führen folgende Straßen:

a) Staatsstraße von Neckarsulm über Neuenstadt nach Öhringen; dient zugleich dem Verkehre für Oedheim, Dahenfeld, Bürg, Cleversulzbach, Brettach, Gochsen, Kochersteinsfeld und Lampoldshausen;

b) Staatsstraße von Neckarsulm über Kochendorf, Jagstfeld, Offenau, Gundelsheim und Böttingen;

c) Staatsstraße von Neckarsulm nach Heilbronn;

d) Staatsstraße von Neuenstadt über Bürg und Gochsen nach Züttlingen, Möckmühl und Widdern, theils über Olnhausen| nach Jagsthausen, theils nach Roigheim, theils über Siglingen und Untergriesheim nach Kochendorf sich erstreckend.

e) Die Vizinalstraße von Neckarsulm über Binswangen und Erlenbach, in die Staatsstraße nach Weinsberg einmündend;

f) die Vizinalstraße von Neuenstadt über Kocherthürn, Degmarn, Oedheim nach Kochendorf;

g) die Vizinalstraße von Gundelsheim über Bachenau, Tiefenbach, Höchstberg, Obergriesheim und Duttenberg in das Jagst- und Neckarthal;

h) die Vizinalstraße von Brettach über Kochersteinsfeld, Lampoldshausen nach Züttlingen;

i) die Vizinalstraße von Roigheim über Bittelbronn, Reichertshausen nach Siglingen.

Die Unterhaltung sämmtlicher Nachbarschaftsstraßen, von denen einzelne Strecken einen Staatsbeitrag genießen, wird von 1881 an Seitens der Amtskörperschaft bestritten werden; die Gesammtlänge beträgt 160.263 Meter.

3. Flußstraße.

Seit Frühjahr 1878 vermitteln den ganzen Waarentransport auf dem Neckar von Mannheim und Heidelberg bis nach Heilbronn fünf Kettendampfer; der Sitz dieser Aktiengesellschaft ist in Heilbronn. Außerdem dient ein kleines Dampfboot zu Vergnügungsfahrten auf diesem Flusse. Thalabwarts gehen befrachtete hölzerne Schiffe, welche zu Berg durch den Kettendampfer nach Heilbronn geführt werden. Endlich wird Langholz auf dem Neckar geflößt, als Einbindstätte wird der dem Staate gehörige Hafen am Bahnhofe Neckarsulm benützt.

4. Posten und Boten.

Von den Bahnstationen, sowie von den Postämtern Neckarsulm und Neuenstadt wird in jede Gemeinde täglich durch die Post der Brief- und Gepäck-Verkehr vermittelt, sei es durch laufende Boten, sei es durch Postwagen von Neckarsulm nach Neuenstadt und von dort nach Brettach und Kochersteinsfeld und von Möckmühl über Widdern, Olnhausen nach Jagsthausen, oder durch die Cariolpost von Oedheim über Hagenbach nach Kochendorf.

Frachtboten fahren von Brettach und Neuenstadt, sowie von Neckarsulm nach Heilbronn.

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5. Telegraphen.

Telegraphenstationen befinden sich nicht nur auf allen Bahnstationen, sondern auch in Neuenstadt und Jagsthausen.

f) Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizei.

Im Oberamtsbezirke sind angestellt: ein Oberamtsarzt, ein Oberamtswundarzt und ein Oberamtsthierarzt. Überdies befinden sich in Neuenstadt 2 praktizirende Ärzte und in Gundelsheim, Kochendorf, Möckmühl je einer.

Wundärzte II. Abtheilung, die zugleich Geburtshelfer sind, befinden sich in Brettach, Kochersteinsfeld, Möckmühl, Neuenstadt, Oedheim, Widdern je 1.

Hebammen sind 56 im Bezirke.

Neckarsulm, Neuenstadt, Gundelsheim, Kochendorf und Möckmühl[ER 1] besitzen je 1 Apotheke.

Zur vorübergehenden Aufnahme Geisteskranker besteht ein Bezirks-Irrenlokal in der Oberamtsstadt.

Jede Gemeinde hat einen Begräbnisplatz, Neckarsulm, Kochendorf, Oedheim je einen weiteren für die jüdische Bevölkerung.

In Gundelsheim, Möckmühl, Neuenstadt ist je 1 Kleemeister, der einen Wasenplatz besitzt, thätig.

2. Sicherheitspolizei.

Das Oberamt und Amtsgericht hat je abgesonderte Gefängnißgebäude und in Neuenstadt befindet sich ein Transportarrestlokal.

In allen Gemeinden sind entsprechend ausgerüstete Gefängnisse und Polizeidiener aufgestellt. Von dem Landjägercorps hat der Stationskommandant mit 2 Mann in Neckarsulm seinen Sitz, in Neuenstadt, Kochendorf, Gundelsheim, Möckmühl, Widdern und Siglingen ist je 1 Mann stationirt.

3. Bau- und Feuerpolizei.

Die beiden Oberfeuerschauer, wovon der eine Oberamtsbaumeister ist und als solcher die von dem Oberamte zu erledigenden Baugesuche zu begutachten hat, wohnen in Neckarsulm, desgleichen der oberamtliche Wasserbautechniker.

| Je 1 Kaminfeger ist in Neckarsulm und in Möckmühl.

Organisirte Feuerwehren in der Gesammtstärke von 1000 Mann haben Neckarsulm, Brettach, Gochsen, Gundelsheim, Jagsthausen, Kochendorf, Möckmühl, Neuenstadt, Oedheim, Widdern; sie stehen unter der Leitung des Bezirksfeuerwehr-Inspektors. Ihre Ausrüstung und Unterhaltung ist Sache der Gemeinden, welche von der Amtspflege einen Jahresbeitrag mit 130 M. erhalten. Jede Gemeinde hat wenigstens 1 Fahrfeuerspritze und alle sonst erforderlichen Requisiten.

Brandfälle sind nicht häufig, doch hatten Neckarsulm 1869 72 und 77, Widdern 1872 und 76, Gundelsheim 1872, Höchstberg 1871, Tiefenbach 1873 und Möckmühl wiederholt bedeutende Brandschäden zu beklagen.

Für alle konzessionirten Mobiliarversicherungs-Gesellschaften sind Agenten thätig, in 25 Gemeinden 118 und es ist deshalb auch das Mobiliarvermögen zum größten Theile versichert.

Behufs jährlicher Untersuchung der Blitzableiter bedienen sich die Oberfeuerschauer des von der Amtskörperschaft angeschafften Bopp’schen Apparats.

4. Gewerbepolizei.

Ein Eichamt für Flüssigkeits- und Längenmaaße, für Gewichte und Waagen ist in Möckmühl eingerichtet; Faßeichungsanstalten sind in Neckarsulm, Binswangen, Erlenbach, Gundelsheim, Kochendorf und Oedheim.

Die Prüfung und Visitation der Dampfkessel ist dem Kgl. Straßenbauinspektor in Heilbronn übertragen.

Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.

A. Amtskorporation.

Nach der letztgestellten und abgehörten Rechnung vom 1. Juli 1878 bis letzten März 1879 bestand das Vermögen der Amtspflege in

Kapitalien 22.200 M. 12 Pf.
anderen Forderungen 220 M. 17 Pf.
Rechners Remanet 1098 M. 16 Pf.
23.518 M. 45 Pf.

worauf keine Passiva haften.

| In dieser 3/4 jährigen Periode betrugen
die Einnahmen der laufenden Verwaltung 33.784 M. 51 Pf.
die Ausgaben der laufenden Verwaltung 30.744 M. 45 Pf.
und es befinden sich unter diesen Einnahmen:
der Amtsschaden mit 23.000 M. — Pf.
und die Körperschaftssteuer nach dem Gesetz vom 29. Juli 1849 mit       2287 M. 22 Pf.

Grundeigenthum besitzt die Amtskörperschaft keines, denn die Wohnung des Oberamtsdieners bei der Oberamtei, das Haus für die Landjäger in Neckarsulm und die Arrestlokale gehören dem Staat, doch ist die Einrichtung in den letzteren, sowie der Irrenzelle in einem städtischen Gebäude Eigenthum der Amtskörperschaft.

B. Oberamtssparkasse.

Die im Jahr 1855 ins Leben getretene Oberamtssparkasse hat die Aufgabe, demjenigen Theile der Bezirksangehörigen, welche in die Klasse der Dienstboten, Handwerksgehilfen u. s. w. und überhaupt der nicht oder wenig Bemittelten gehören, sowie Pflegschaften mit geringem Vermögen sichere Gelegenheit zur zinsbaren Anlegung ihrer Ersparnisse zu gewähren.

Pro 1879/80 betrugen

die eingelegten Beträge 10.524 M. — Pf.
die zurückgezogenen Beträge 15.639 M. — Pf.
das Vermögen der Verwaltung berechnet sich auf       94.864 M. 71 Pf.

Einlageposten waren es: 174.

C. Gemeindehaushalt
pro 1877/78 s. Anhang Tabelle IV.

Unter dem Gemeindeschaden der einzelnen Gemeinden sind die Schuldentilgungs- bezw. Grundstocksergänzungsquoten begriffen.

D. Stiftungen
s. Anhang Tabelle IV.

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Kataster und Steuern
s. Tabelle V.

Nach den Berechnungen pro 1879/80 sind Gegenstände des Oberamtskatasters:

Katasteranschlag. Steuerbetrag.
Grundsteuer 334.416 fl. 13 kr. 88.287 M. 95 Pf.
Gebäudesteuer 20.075.400 M. — Pf. 22.736 M. 5 Pf.
Gewerbesteuer 658.967 M. — Pf. 19.661 M. 92 Pf.
      nur Amts- und Gemeindeschadenspflichtig:
Grundsteuer 716.000 M. — Pf.
Gebäudesteuer 261.400 M. — Pf.
Gewerbesteuer von Wandergewerben 635 M. 77 Pf.
      Im dem Kalenderjahr 1879 betrugen die Steuern
aus dem Kapital-Einkommen 37.047 M. 17 Pf.
aus den Dienst- u. Berufs-Einkommen 7207 M. 5 Pf.
Umgeld von Wein- und Obstmost:
      Akkord 30.262 M. 82 Pf.
      Abstich 13.947 M. 20 Pf.
Malzsteuer:
      Braumalzsteuer 40.084 M. 82 Pf.
      Brennmalzsteuer 325 M. 68 Pf.
Branntweinausschankabgabe 3156 M. 30 Pf.
Accise:
      von Lotterien, Theatern etc. 158 M. 98 Pf.
      von Kontrakten 17.444 M. 51 Pf.
Hundeauflage 5932 M. — Pf.
Sporteln
      des Amtsgerichts 2681 M. 12 Pf.
      der Notariate 11.009 M. 54 Pf.
      des Oberamts 2704 M. — Pf.
      des Kameralamts 2341 M. 81 Pf.
Aus dem Kapital-, Dienst- und Berufseinkommen erhoben pro 1879/80
      die Gemeinden 5922 M. 66 Pf.
      die Amtskörperschaft 3095 M. 75 Pf.
9018 M. 41 Pf.


Errata
  1. S. 184 Mitte. Eine Apotheke ist auch in Möckmühl. Siehe Berichtigungen und Ergänzungen, S. XII.


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