« Kapitel B 14 Beschreibung des Oberamts Nagold Kapitel B 16 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
Fünfbronn
mit Zuberhaus,
Gemeinde III. Kl. mit 326 evang. Einw. Dorf, Filial von Simmersfeld.


Das ansehnliche, zum größeren Theil weitläufig gebaute Dorf liegt frei auf dem zwischen dem Schneitbach- und Tannbach-Thale hinziehenden Bergrücken. Die im ländlichen Schwarzwaldstyl erbauten Gebäude sind theils ansehnliche Bauernwohnungen, theils kleinere Häuser und verrathen die verschiedenen Vermögensverhältnisse der Bewohner, die aus einzelnen wohlhäbigen Bauern und aus Holzmachern bestehen.

Das in der Mitte des Orts stehende, vor etwa 20 Jahren erbaute Schulhaus enthält ein Lehrzimmer, die Wohnung des Schulmeisters und das Gemeinderathszimmer.

Der Ort hat keinen laufenden Brunnen und die vorhandenen Pump- und Ziehbrunnen lassen in trockenen Jahreszeiten so sehr nach, daß das Wasser bei Zuberhaus geholt werden muß.

Die Entfernung von der südöstlich gelegenen Oberamtsstadt beträgt 5 Stunden und die von dem Mutterort 1/2 Stunde. Durch Vicinalstraßen nach Altensteig, Besenfeld und Simmersfeld ist dem Ort sein Verkehr mit der Umgegend gesichert.

Die natürlichen, landwirthschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse sind die gleichen wie in Simmersfeld. (s. d.)

Außer vielen vorhandenen Privatwaldungen besitzt die Gemeinde 700 Morgen Wald, von dessen Ertrag jeder Bürger jährlich 1 Klafter und 30 fl. an Geld erhält; der Rest des Erlöses aus Holz wird zur Deckung des Gemeindeschadens verwendet. Über das Vermögen der Gemeinde und Stiftungspflege s. Tabelle III.

Der Ort gehörte zu den Kirchspielsorten und hatte daher auch | Nutzungsrechte in dem sogenannten Kirchspielswald, die im Jahr 1830 abgelöst wurden, wobei Fünfbronn 676 Morgen Wald erhielt.

Zu der Gemeinde gehört:

Das Zuberhaus, ein einzeln stehendes 1/8 Stunde südwestlich von Fünfbronn gelegenes Haus.

Auf der Markung liegen überdieß noch am Schnaitbach 2 unbewohnte Sägmühlen, Lanzensägmühle und die Wolfssägmühle.

F. war gräflich hohenbergisch unter früher Congruenz anderer Mitbesitzer, wie des Klosters Allerheiligen, mit welchem Graf Burkhard von Hohenberg im J. 1303 wegen „Viunfbrunnen“ einen Vertrag schloß, kraft dessen dieses Dorf dieselbe Waide-, Wasser- und Holzberechtigung haben sollte, wie die andern Kirchspielorte Altensteig, Ettmannsweiler, Simmersfeld und Beuren, jedoch mit der Bedingung, daß die von Fünfbronn nur mit seiner Genehmigung sollten Wälder verkaufen dürfen. Der gleichnamige Sohn dieses Grafen erkaufte noch 1334 von Friedrich Müller von Mandelberg dessen Antheil an F. für 42 Pf. Hell. (Crusius Ann. Suev. 3, 231).

Im J. 1362 aber verzichtete Graf Otto von Hohenberg auf alle Ansprüche an F., die Leibeigenen ausgenommen, welche er habe oder bekommen werde (ibid.). Darauf begab sich der Ort unter württembergischen Schirm, für welchen er jedoch nicht mehr als 5 Pf. Hell. jährlich zu zahlen haben sollte. Im J. 1396 erhielt Württemberg von Hug von Berneck dessen hiesige Güter und Rechte zu Lehen aufgetragen. Ein markgräflich Badischer Mitbesitz an Fünfbronn ist noch aus dem Testament des Markgrafen Jakob von Baden vom J. 1453 ersichtlich (Schoepfl. Hist. Zar. Bad. 6, 280), macht sich aber später nicht mehr bemerklich.


« Kapitel B 14 Beschreibung des Oberamts Nagold Kapitel B 16 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).