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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.


I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk liegt im Schwarzwaldkreis zwischen 48° 26′ 56″ und 48° 39′ 35″ der nördlichen Breite und 26° 4′ 34″ und 26° 29′ 31″ der östlichen Länge. Da sämmtliche Gewässer des Bezirks der Enz zufließen und mittelst dieser dem Neckar zugeführt werden, so gehört der ganze Bezirk in das Stromgebiet des Rheins.


2. Grenzen.

Das Oberamt grenzt gegen Norden an das Großherzogthum Baden und an die Oberamtsbezirke Neuenbürg und Calw, gegen Osten an die Oberamtsbezirke Calw, Herrenberg und Horb, gegen Süden an letzteren Bezirk und an das Oberamt Freudenstadt und gegen Westen an den Oberamtsbezirk Freudenstadt. Natürliche Oberamtsgrenzen bilden gegen Norden der Ziegelbach eine Stunde lang, die Nagold 1/8 Stunde lang, der Kollbach 5/4 Stunden lang, der Lappbach 1/4 Stunde lang, die Enz 1/2 Stunde lang und der Rohnbach 1/4 Stunde lang; gegen Süden die Waldach 1/4 Stunde lang und gegen Westen der Forbach, 1/2 Stunde lang, der Zinsbach 1 Stunde lang, der Dürrbach 1/4 Stunde lang, die Nagold 1/8 Stunde lang, der Tannbach 1 Stunde lang und der Poppelseebach (Enz) 1/2 Stunde lang.


3. Größe.

Der Flächenraum des Oberamtsbezirks beträgt nach den Ergebnissen der Landesvermessung 90.4052/8 Morgen oder 5,1759 geogr. Quadratmeilen und gehört demnach zu den mittleren im Königreich[1].

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4. Figur.

Die Figur des Bezirks (s. Karte) ist ziemlich unregelmäßig und nähert sich einem Dreieck, dessen Basis an der nördlichen Seite desselben sich befindet, während die Spitze gegen Süden gekehrt ist. Die Markung Gündringen im O.A. Horb greift etwas störend in den Bezirk ein, dagegen zieht ein schmaler Streifen der Markung Warth in den Oberamtsbezirk Calw ein. Die Oberamtsstadt liegt im Osten des Bezirks nur 3/4 Stunden von der östlichen Grenze desselben entfernt, während ihre Entfernung von der nordwestlichen Grenze 61/2 Stunden, von der nördlichen Grenze 31/4 Stunde und bis zur südlichsten Spitze 23/4 Stunden beträgt.

Die größte Ausdehnung hat der Bezirk von Osten nach Westen und zwar von der Grenze östlich von Gültlingen bis zur westlichen Grenze der Gemeinde Enzthal, in gerader horizontaler Ausdehnung mit 83/4 Stunden. Von Süden nach Norden beträgt die größte Ausdehnung 51/4 Stunden; der südlichste Ort ist Ober-Thalheim, der nördlichste Schönbronn, der nordöstlichste Gültlingen und der nordwestlichste Enzthal.


5. Bestandtheile.

Die Ortschaften des jetzigen Oberamts Nagold standen vor den Veränderungen, welche im Jahr 1806 eintraten, in folgendem Verband:

a. Altwürttembergische Bestandtheile.

Amt Nagold: Nagold, Beihingen mit Gründelhof, Bösingen, Ebershardt, Emmingen, Haiterbach mit Alt-Nuifra, Iselshausen, Ober-Schwandorf, Schietingen, Warth.

Amt Altensteig: Altensteig St. u. D., Beuren, Egenhausen, Enzthal, Ettmannsweiler, Mindersbach, Pfrondorf, Rothfelden, Simmersfeld, Spielberg, Walddorf.

Amt Wildberg: Wildberg, Ebhausen und Wöllhausen, Effringen, Gültlingen, Schönbronn, Ober- und Unter-Sulz.

Amt Calw: Wenden.

Amt Neuenbürg: Fünfbronn.

Klosteramt Reuthin: Reuthin, Mohnhardt.

b. Neuwürttembergische Bestandtheile.

Österreichische Grafschaft Niederhohenberg: Ober- und Unter-Thalheim.

Ritterschaftlicher Kanton Neckar-Schwarzwald: Berneck mit Garrweiler, | Gaugenwald, Hesselbronn, Lengenloch und Zumweiler, Unter-Schwandorf.

Johannitercomthurei Freiburg i. Br.: Rohrdorf (worüber die hohe Gerichtsbarkeit altwürttembergischer Besitz war).


6. Besonders benannte Bezirke.

1) Das Gäu, welches nur im Osten auf der rechten Seite der Nagold und an der südlichsten Spitze des Oberamts in den Bezirk eingreift.

2) Der obere Wald, der sich von dem Oberamtsbezirk Calw herüberzieht und zu dem im diesseitigen Bezirk die Gegend bei Simmersfeld, Fünfbronn, Beuren etc. gerechnet wird.

3) Das Hecken- oder Schlehengäu; dasselbe zieht sich über Schönbronn, Effingen, Ebershardt, Walddorf gegen Haiterbach und bildet den östlichen Saum des eigentlichen Schwarzwaldes.


  1. Das durchschnittliche Areal eines Oberamts wird zu 5,626 Quadratmeilen angenommen.
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