« Kapitel B 31 Beschreibung des Oberamts Nürtingen Tabellen »
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Schlußwort.

Das vorliegende Heft ist seinen Hauptbestandtheilen nach ein Werk des allzufrühe hingeschiedenen Mitgliedes des statist. top. Bureau, Professors von Pauly, welcher sich hiebei der zweckmäßigsten Unterstützung mehrerer Freunde der Vaterlandskunde zu erfreuen gehabt hatte. Außer den in der Schrift selbst Genannten sind es die Herren Bezirksbeamten und sämmtliche geistliche und weltliche Ortsvorstande des Oberamtes, namentlich Herr Oberamtmann von Pfeiffer, welche die erforderlichen Aufschlüsse mit zuvorkommender Bereitwilligkeit ertheilt und hiedurch das Bureau zum wärmsten Dank verpflichtet haben. In gleicher Weise hat dasselbe die gewöhnte Gefälligkeit des Herrn Oberforstmeisters von Lützow in Kirchheim, welcher sich der Darstellung des Waldbaues, und die Bemühungen des vormaligen Cameralamtsbuchhalters von Neuffen, nunmehrigen Kanzleiassistenten bei der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins, Herrn Hochstetter, der sich jener der landwirthschaftlichen Verhältnisse unterzogen hatte, anzuerkennen.

Die geognostischen und klimatischen Verhältnisse, die Flora, die Fauna und die Gesundheitsverhältnisse hat das Mitglied des Bureau, Professor Dr. Kurr, und die geschichtlichen Abschnitte des allgemeinen und besondern Theiles das Mitglied, Oberstudienrath Stälin, unter Beiträgen des Herrn Conrektors Pfaff für die geschichtlichen und des Topographen Paulus für die archäologischen u. a. Abtheilungen dargestellt. Die statistischen Berechnungen und Zusammenstellungen sind von der Kanzlei gefertigt worden. Der Verfasser der Oberamtsbeschreibung hat aber die Vollendung nicht erlebt, und es war dem Finanzrath Moser vorbehalten, die noch vorhanden gewesenen Lücken zu ergänzen und die Arbeit zu vervollständigen.

Stuttgart im Februar 1848.



Berichtigung.

S. 100 und 126 der Oberamtsbeschreibung von Eßlingen ist dahin zu berichtigen, daß die Frauen-Kirche in Eßlingen die zweite evangelische Stadtpfarrkirche und, im unbestrittenen Eigenthum der evangelischen Stadtgemeinde, den Katholiken bloß zur Mitbenützung für ihren Gottesdienst eingeräumt ist.



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