« Bremelau Beschreibung des Oberamts Münsingen Kohlstetten »
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21. Gomadingen und Offenhausen.
a. Gomadingen,

ein ev. Pfarrd., an der Lauter und der Straße von Urach nach Zwiefalten, so wie an der von Reutlingen nach Münsingen, 2 St. westlich von Münsingen, mit 426 (1823. 435) Einwohnern, C.A. Münsingen, F.A. Zwiefalten, R. Offenhausen.

Der große Zehnte ist dem Staat, der kleine nebst Heu- und Öhmdzehenten der Pfarrey zuständig; aus Wiesen und Gärten bezieht der Staat 18 fl. 32 kr. Fruchtzehent-Surrogat.

Gefälle beziehen, aus 25 vormaligen Erblehen und Zinsgütern etc.

Geld Dinkel Haber
Der Staat 29 fl. 23 kr. 44 Sch. 1 V. etc.
und 1 Sch. 4 S. 1 V.
67 Sch. 3 S. 3 V.
Kernen  
Der Heilige in
      Seeburg
29 kr. 6 Sch. 1 V. 6 Sch. 2 S. 2 V.
– in Gomadingen 2 fl. 26 kr. 1 Sch. 5 S. 3 V. 1 Sch. 5 S. 3 V.
– Buttenhausen 5 kr.   in Gächingen 6 kr. die Gem.-Pflege
– Gächingen 6 kr.
Gemeindepflege des Orts 2 fl. 52 kr.

Der Staat bezieht auch Vogt- und Leutfrucht: 8 Sch. 6 Si. 1 V. 4 Ek. Dinkel und 9 Sch. 1 Si. 2 V. Haber, ferner Mühlen- und Concessionsgeld 2 fl. 56 kr. und Speisung 4 fl. 391/2 kr.

Der Ort liegt an beyden Ufern der Lauter, theils im Thale, theils am Abhange. Über die Lauter führt im Orte eine, 1823 neu erbaute, steinerne Brücke.

Das Pfarrhaus wurde i. J. 1771 neu gebaut; in die Kirche ist Offenhausen eingepfarrt. Der Ort hat eine Mahlmühle, und eine Gypsmühle.

Gomadingen soll ehemals dem Kloster Offenhausen gehört haben, wenigstens hatte das Kloster da Güter und Rechte. Im Jahre 1318 übergab Berthold Graf von Grafeneck dem Kloster, bey der Aufnahme seiner Tochter in dasselbe, sein Gut zu Gomadingen; 1496 schenkte Herzog Eberhard im| Bart dem Kloster den Kirchensatz; s. Kohlstetten. Im Jahr 1421 kaufte auch das Stift Urach Güter und Gülten zu G. von Conrad Rich zu Tübingen.

Gomadingen theilte im dreyßigjährigen Kriege das traurige Loos der Alporte: es ward bis auf einige Hütten ganz abgebrannt und noch mehrere Jahre nach dem Frieden befanden sich mehr nicht als 6 alte Männer im Orte.

Auf der Markung von Gomadingen lagen die, nun verschwundenen Weiler Schwarzach und Zuzelhausen. Jener soll noch vor dem dreyßigjährigen Krieg, auf dem linken Lauterufer, gestanden haben; von diesem heißt noch jetzt ein Markungsbezirk Züzelhausen, und i. J. 1347 verkauft Heinrich Spät mit seinen Gütern zu Münsingen und Böttingen auch seinen Hof und Holz zu Zuzelhausen.

Auch eine Burg hat einst bey Gomadingen, auf einem vorspringenden Felsen an dem rechten Lauterufer, gestanden. Der Felsen heißt noch der Burgfelsen und die darunter entspringende Quelle das Burgbrünnlein. In der Nähe steht ein Haus, das ehemals Badehaus war, und dafür noch jährlich 1 fl. 24 kr. an den Heiligen bezahlt. – Vergl. S. 14. 20. 48. 58. 71. 72. 95.


b. Offenhausen,

ein vormaliges Frauenkloster, jetzt ein Krondomanial-Weiler und Gestütshof am Ursprung der Lauter und Fuße des Sternbergs, Filial von Gomadingen, 1/2 St. von da und 21/2 St. von Münsingen, mit 102 evang. und 2 kath. (1803. 104) Einwohnern; Amtsverhältnisse wie bey Gomadingen. S. 95.

Grund und Boden gehört fast ganz dem Staat, als ehemals klösterliches Eigenthum. Die Fischerey in der Lauter bis zur Gomadinger Markung ist der Gestüts-Commission überlassen. Der Ort liegt an den Abhängen des schmalen Thalgrundes; auf der rechten Seite befindet sich das ehemalige Kloster, jetzt der Gestütshof, von Mauern umgeben, auf der linken Seite stehen die andern Häuser.

Die Einwohner sind Insassen, welche nur weniges Grundeigenthum| haben, und sich theils davon und den ihnen pachtweise überlassenen Gütchen, theils als Taglöhner nähren. Eine Mahlmühle und eine Ziegelhütte, beyde Erblehen, sind fast das einzige Gewerbe. Der Gestütshof ist ein Zweig von dem Hauptgestüt Marbach, worin die Stutenfohlen aufgenommen werden, welche hier eine gute und weite Weide von mehr als tausend Morgen haben. S. Marbach.

Bis 1807 hatte zu Offenhausen ein Klostershofmeister (Kirchenräthlicher Rentbeamter) und von 1807 bis 1810 ein K. Kameralverwalter seinen Sitz. Im Jahr 1810 wurde die Kameralverwaltung nach Münsingen versetzt.

Von den alten Klostergebäuden ist wenig mehr übrig. Der sogenannte Wendenbau, worin die Klosterfrauen wohnten, ist um das Jahr 1765 abgebrochen, und an seine Stelle eine Wohnung für Stallknechte gebaut worden. Die Klosterskirche ist seit 1810 in ein Strohmagazin verwandelt. Vorher wurde noch alle 14 Tage Gottesdienst darin gehalten.

Das Kloster, ein Dominikaner Frauenkloster, wurde i. J. 1258 von den Grafen von Lupfen gestiftet; in diesem Jahre wenigstens übergeben die Brüder Ulrich, Berthold, Eberhard, Heinrich und Hugo von Lupfen den Nonnen in dem jetzt unbekannten Ort Kenhausen, ihr Gut in Offenhausen mit dem Patronat der Kirche daselbst under der Bedingung, daß sie sich dort niederlassen müssen. Dieß ist der sogenannte Stiftungsbrief, welchen Besold, der mehrere, das Kloster betreffende, Urkunden mitgetheilt, nicht hat, der aber bey Neugart auch abgedruckt ist.[1] Nach Crusius wäre der Bau des Klosters schon i. j. 1250 angefangen worden und außer den Grafen von Lupfen hätten auch die von Zollern, Gundelfingen und Neufen Theil an der Stiftung genommen,| die ihnen von Kaiser Friedrich II. zur Strafe für ihre Weigerung, mit ihm nach Italien zu ziehen, auferlegt worden wäre.

Den alten Weiler Offenhausen traf dasselbe Schicksal, wie früher den Weiler Zwiefalten: die Einwohner mußten auswandern, und da der Ort in einem gar üblen Rufe stand, so soll Kaiser Friedrich sogar befohlen haben, ihn zu zerstören. Den schlimmen Ruf des Orts theilte nachher auch das Kloster, worin nach ältern Berichten kaum zu verhüten war, daß nicht „die Wände von kleinen Kindern beschrieen wurden.“ Aus diesem Grunde blieb ihm auch, ob es gleich den Namen Gnadenzell erhalten hatte, doch immer der Namen Offenhausen als der bezeichnendere; denn durch die Lebensart der Gottgeweihten Jungfrauen war es zu einem wahren offenen Haus geworden. Alle Versuche, bessere Zucht und Ordnung einzuführen, scheiterten an dem Leichtsinn und Muthwillen, der in dem Kloster herrschte. Herzog Eberhard im Bart jagte endlich das verdorbene Volk ganz auseinander und besetzte das Kloster mit einer neuen Colonie. Es ward jedoch nicht viel gewonnen; der alte Geist blieb, bis endlich die Anstalt ganz aufgehoben wurde. Dieß geschah in Folge der Reformation, welche i. J. 1537 auch in dem Kloster eingeführt wurde. Das Kloster blieb jedoch noch lange besetzt und i. J. 1542 wurde den Frauen ein eigener evangelischer Prediger gegeben, der sich aber bitter über den Widerwillen der Frauen gegen das Evangelium beschwerte.

Nachdem das Kloster endlich leer geworden war, wurde es in eine Gestüts-Anstalt verwandelt, welche mit Marbach in der Art in Verbindung gesetzt wurde, daß die Stutenfohlen ihren Aufenthalt in Offenhausen, die Hengstfohlen aber in dem Kloster Güterstein erhielten. Nach mancherley Veränderungen in dieser Einrichtung wurde die Anstalt zu Offenhausen i. J. 1796 größtentheils nach Einsiedel versetzt, i. J. 1810 aber von da neuerdings zurückverlegt.

Schon im J. 1590 war zu Offenhausen auch eine Anstalt zur Maulthierzucht, welche abwechselnd bald dort, bald| in Marbach, in neueren Zeiten zu Güterstein fortgesetzt worden ist. Zu den Merkwürdigkeiten von Offenhausen gehört der Ursprung der Lauter und der Sternberg, der übrigens auf Gomadinger Markung liegt. S. 20. 45. 48. 52.


22. Gundelfingen mit Dürrenstetten.
a. Gundelfingen,

ein kath. Dorf im Lauterthal, 3 St. von Münsingen und ebensoweit von Zwiefalten, mit 274 Einwohnern, Filial von Bichishausen, C.A. und F.A. Zwiefalten, R. Kirchen.

Der Ort theilt sich in Hohengundelfingen und Niedergundelfingen, bildet aber Eine Gemeinde unter Einer Verwaltung mit einer gemeinschaftlichen Markung. Die verschiedene Benennung kommt von den 2 verschiedenen Schlössern und Grundherrschaften her, wonach der Ort so getheilt ist, daß die Hauptmasse, mit Ausnahme einiger Häuser zu dem Schlosse und der Herrschaft Niedergundelfingen, die oberhalb und unterhalb (eigentlich schon auf Dürrenstetter Markung) gelegenen Theile aber und 4 Lehenhöfe in dem Bezirk von Niedergundelfingen selbst zu Hohengundelfingen gehören.

Grundherrschaft: Freyherr von Reichlin-Meldegg als Herr von Niedergundelfingen; Freyherr von Gumppenberg-Pöttmös als Herr von Hohengundelfingen.

Zehenten beziehen die Grundherrn, Antheil an Heu- und Öhmdzehnten hat die Pfarrey Hayingen, die Äcker sind größtentheils zehentfrey.

Gefälle beziehen

von Reichlin 222 fl. 49 kr.
von Gumppenberg 147 fl. 40 kr., 13 Sch. 1 S. Dinkel, 9 Sch. 2 S. Haber, 4 Sch. 2 S. glatte Fr.
der Heilige zu Bichishausen 1 fl. 151/2 kr.

Zur Schafweide ist die Gemeinde mit 4/5 und der Freyherr von Reichlin mit 1/5 berechtigt; die Fischerey in der Lauter hat Reichlin mit Fürstenberg gemeinschaftlich.

Gundelfingen macht also einen Bestandtheil von 2 Herrschaften oder Rittergütern, von Nieder- und von Hohen-Gundelfingen aus:

| Das Rittergut Niedergundelfingen des Freyherrn von Reichlin-Meldegg besteht 1) in dem zerfallenen Schlosse Niedergundelfingen und dem schon bezeichneten Antheil von Gundelfingen mit 149 Einwohnern, 2) in einem Antheil an Weiler. Vormals Constanzisches, von Reichenau herrührendes Lehen, ist das Gut jetzt Würtembergisches Mannlehen. Es besaß früher die hohe und niedere Gerichtsbarkeit und war dem Canton Donau einverleibt. Die höhe Jagd hatte schon in ältern Zeiten Würtemberg, die niedere Fürstenberg. Der reine, jährliche Ertrag ist von der Grundherrschaft auf 900 bis 1000 fl. berechnet.

Das Rittergut Hohengundelfingen umfaßt 1) die zerfallene Burg Hohengundelfingen mit dem bezeichneten Antheil an dem Dorfe Gundelfingen, 2) das Dorf Dürrenstetten. Es ist freyes Allodium. Sein reiner Ertrag ist von der Grundherrschaft auf 1100 fl. berechnet. Vormals besaß es die hohe und niedere Gerichtsbarkeit und galt als abgerissener Theil- und Stammpunkt einer Reichsherrschaft selbst sogar für eine unmittelbare Reichsherrschaft. Es war keinem Rittercanton zugetheilt, übrigens auch bey dem Reiche nicht besonders immatrikulirt. Das Besteurungsrecht stand dem Besitzer für sich zu, wurde aber in Rücksicht auf die schweren Grundlasten nicht ausgeübt. Das Jagdrecht übte schon von alten Zeiten her, wiewohl nicht unbestritten, Würtemberg aus. Die Einwohner von G. sind arm und suchen sich zum Theil durch Gewerbsfleiß fortzubringen. S. Gewerbstabelle und S. 85. Das bedeutendste Gewerbe ist die Weberey, welche ziemlich stark betrieben wird. Die Lauter treibt 3 Mahlmühlen, 1 Öhl- und 1 Gypsmühle. Unter den erstern ist die Wittsteig, ohne Zweifel von Veit, Vitus und der Steige her, welche ehemals von da zu dem Schlosse Hohengundelfingen führte, so genannt; in älterer Zeit findet man ihn auch wirklich Vitsteige geschrieben. Die Mühle gehört zu der Herrschaft Hohengundelfingen; sie war ehemals zugleich Amts- und Rathhaus, und noch jetzt werden darin von dem Müller, der zugleich Gumppenbergischer| Rentbeamter ist, die Zeichen vormaliger Gewalt und Herrlichkeit – Bande, Halseisen etc. – aufbewahrt. In ihrer Nähe stand auch der Galgen. Mit der Mühle ist eine Tafernenwirthschaft verbunden, worin nach dem Bestandbriefe von 1794 wie gewöhnlich nicht nur allein in der Herrschaft gewirthschaftet werden durfte, sondern auch alle öffentliche Zechen – Gemeindezehrungen, Verlobungsmahlzeiten, Hochzeiten etc. gehalten werden mußten.

Der Espen- oder Aispenhof ist blos ein im Thale stehendes und mit Gundelfingen verbundenes Bauernhaus.

Unmittelbar über dem Dorfe Gundelfingen steht das alte Schloß Niedergundelfingen, welches dem Herrn von Reichlin gehört; es liegt auf einem in das Thal vorspringenden Felsenhügel, um welchen sich die Lauter in einem Halbkreise herumschlängelt, und wurde erst vor ungefähr 15 Jahren aufgegeben; Mauern und Wände stehen noch alle da, aber ohne Obdach. Das Schloß bildet ein Viereck, das einen Hof einschließt und 2 Burgverließe enthält. Um das Schloß her ziehen noch Überreste von ältern Mauern, welche auf eine ältere Burg schließen lassen. Vor dem Schlosse steht malerisch eine Capelle. Das Schloß Hohengundelfingen liegt auf Dürrenstetter Markung.

b. Dürrenstetten,

ein kath. Weiler auf der Höhe, 1/2 St. östlich von Gundelfingen, mit 90 Einwohnern; kirchliche und andere Verhältnisse, wie Gundelfingen. Vergl. S. 95.

Grundherr ist der Freyherr von Gumppenberg-Pöttmös, s. o. S. 160.

Den Zehnten beziehen theils die Grundherrschaft, theils die Pfarrey Granheim, einen Theil auch die Fürsten von Fürstenberg und von Thurn und Taxis.

Gefälle beziehen

der Grundherr: Geld 77 fl. 56 kr.   Dinkel 60 Sch. 5 Si. 2 V.   Mischling 3 Sch. 6 Si.   Glatte Früchte 8 Sch. 3 Si. 1 V.   Haber 52 Sch. 7 Si. Der Ortsheilige, Geld 10 fl. 6 kr. Der Fürst von Thurn und Taxis 6 fl. 52 kr.

| Das Schafweiderecht ist zwischen der Gemeinde und der Grundherrschaft getheilt, jener aber gegen eine Abgabe von 50 fl. ganz überlassen. Über die Bevölkerung von D. und G. s. S. 57. 58. Das Feld ist groß aber rauh und kaum 1/3 ordentlich angebaut. S. 68. Der Ort hat eine eigene Capelle, worin von Zeit zu Zeit Messe gelesen wird. Dürrenstetten war immer Zugehör der Burg H. Gundelfingen, ehemals besaß auch die Würtembergische Kirche Güter daselbst. S. Mehrstetten.

Auf der Grenze der Markung, an der linken Seite des Lauterthals, auf steilen und wilden Felsen, liegt groß und malerisch die zerfallene Burg Hohengundelfingen, eine Zierde des Lauterthals. Nach den noch vorhandenen Überresten muß sie die größte und ansehnlichste Burg im ganzen Lauterthale gewesen seyn. Sie wurde erst im dreyßigjährigen Kriege zerstört, und war die Stammburg der Herrn von Gundelfingen, an deren Geschichte auch die Geschichte der ganzen Umgegend geknüpft ist.

Die Gundelfinger waren zu ihrer Zeit eines der berühmtesten und angesehensten Freyherrlichen Geschlechter, dessen Besitzungen sich weit ausbreiteten und wahrscheinlich auch Gundelfingen an der Brenz umfaßten, wie sie auch mehrere Güter und Rechte zu Stuttgart, Canstatt und in deren Umkreise in sich begriffen. Zu ihrer Herrschaft Gundelfingen auf der Alp gehörten nicht nur die beyden Gundelfingen, sondern auch Hayingen, Neufra, die Burgen Derneck, Maisenburg, Ehestetten mit den damit verbundenen Orten; Bichishausen, eine Zeit lang auch Buttenhausen, Hundersingen, so wie Pflummern, Mundingen, Bremelau etc.

Der erste von der Familie, den man findet ist Burkhard von G., der in einer Urkunde des Klosters St. Peter auf dem Schwarzwalde vom Jahr 1111 als Zeuge steht, und 1113 der Einweihung dieses Klosters beywohnte.[2] Von dieser Zeit an kommen die Gundelfingen gar häufig vor; neben dem Familiennamen findet man sie unter mancherley Beynamen,| welche sie von den verschiedenen Burgen, die sie bewohnten, führten. Von dem Ende des 13ten Jahrhunderts an findet man die Gundelfinger häufig in Würt. Diensten. Im Jahr 1300 saß Conrad von G. als Landrichter des Grafen Eberhards zu Gericht zu Canstatt, ein Swigger von G. fiel i. J. 1377 im Treffen bey Reutlingen, und ein anderer gleiches Namens i. J. 1386 in der Schlacht bey Sempach, wohin ihn Graf Eberhard dem Herzog Leopold von Östreich zu Hilfe geschickt hatte. Ein Stephan von G. trug dem neuerwählten Herzog Eberhard im Bart zu Worms i. J. 1495 bey dessen feyerlichem Aufzuge die rothe Fahne, das Zeichen des Blutbanns, vor, und noch 1515 war ein Gundelfingen Obervogt in Urach.

Die in dem Umkreise der Stammburg gelegene Herrschaft Gundelfingen ging in 3 Haupttheile 1) die Fürstenbergische Herrschaft Gundelfingen (Hayingen und Neufra) 2) die Herrschaft Hohen-Gundelfingen, und 3) die Herrschaft Nieder-Gundelfingen.

In der Mitte des 16ten Jahrhunderts erlosch das Gundelfingische Geschlecht. Da Swigger von G. als der letzte seines Stammes sah, daß er kinderlos sterben werde, nahm er seine Verwandte, eine Fräulein von Bowart an Kindesstatt an, vermählte dieselbe mit dem 17jährigen Grafen Georg von Helfenstein i. J. 1536 auf dem Schlosse zu Neufra und vermachte ihm seine Güter. Als das Helfensteinische Haus i. J. 1627 ausstarb, kam das Gut auf Fürstenberg als Helfensteinischen Miterben. Aber da die Burg Hohengundelfingen mit den zunächst dazu gehörigen Gütern und Rechten schon i. J. 1300 von den Herrn von Gundelfingen an Östreich verkauft und nachher nur pfandweise wieder an dieselbe zurückgekommen war; so wurde die Pfandschaft jetzt, bey dem Übergang an Fürstenberg ausgelöst und von Östreich dem Insbruckischen Hofkanzler von Lindner überlassen. Indeß blieb Fürstenberg mit den Ämtern Hayingen und Neufra im Besitze sowohl des Titels eines Herrn der Herrschaft Gundelfingen, als auch der damit verbundenen reichsständischen Rechte.| Von dem v. Lindner kam die Pfandschaft auf die von Puppus und von diesen auf die von Landsee. Im Jahre 1752 wurde sie der Landseeischen Familie von Östreich in einem Kaufe als Mannlehen für den Pfandschilling von 4007 fl. und noch weiter 5000 fl. überlassen und gegen Erlegung von wieder 5000 fl. wurde die Herrschaft endlich i. J. 1774 auch von dem Lehensverbande befreyt. In demselben Jahre aber verkauften die von Landsee die Herrschaft an den Grafen, nachherigen Fürsten von Palm für 68.000 fl. nachdem vorher mehrere Jahre lang der Würtembergische Kirchenrath darum gehandelt, und vorläufig auch schon einen Kauf für 65.000 fl. abgeschlossen hatte, wie die darüber noch vorhandene Acten beweisen, woraus und aus alten Archivaldocumenten diese Nachrichten geschöpft sind. Der Fürst Carl von Palm verkaufte die Herrschaft wieder i. J. 1812 an den jetzigen Besitzer, den Freyherrn von Gumppenberg-Pöttmös, nachdem dieselbe schon i. J. 1806 unter Würtembergische Hoheit gekommen war.

Niedergundelfingen, die Veste mit einem Theil des darunter gelegenen Dorfes, wurde i. J. 1407 von Friedrich von Gundelfingen an Georg von Wöllwart den ältern zu Hohenstatt die Veste Ng. mit einem Theile des Dorfs darunter, deßgleichen Bremelau, Buttenhausen, Gundelfingen das Weiler und Granheim für 3765 fl. Bald darauf findet man die von Stein zu Klingenstein im Besitz von Hohen- und Niedergundelfingen, und als Wolf von Stein sich i. J. 1437 die Pfandschaft Hohengundelfingen von Degenhard von Gundelfingen wieder auslösen lassen mußte, empfing er dagegen Niedergundelfingen nebst der Vogtey Bichishausen, dem Markt Uttenweiler etc. von Östreich zu Lehen, eine Vergleichung, die jedoch später von der Östreichischen Regierung angefochten werden wollte, weil Niedergundelfingen auch zur Pfandschaft gehört habe und wie behauptet wurde, bey deren Auslösung unrichtig, theils für Eigenthum, theils für Constanzisches Lehen erklärt und zurückbehalten worden sey. Von nun an waren Nieder- und Hohengundelfingen immer getrennt. Es entstanden| aus dieser Trennung allerhand Streitigkeiten, in Folge deren Niedergundelfingen besonders vermarkt, und i. J. 1548 zwischen Stein und Helfenstein ein Jurisdictions-Vergleich abgeschlossen wurde, wonach die hohe und niedere Gerichtsbarkeit nach jener Vermarkung abgetheilt wurde.

Wie Niedergundelfingen an die von Reichlin gekommen, vermögen wir nicht anzugeben.


23. Gundershofen,

ein kath. Pfarrd. an der Schmichen, über welche in dem Ort eine steinerne Brücke führt, 21/2 St. von Münsingen, mit 253 Einwohnern, C.A. Münsingen, F.A. Blaubeuren, R. Magolsheim. S. 45.

Der große Zehnte gehört dem Staat, der kleine, so wie der Heu- und Öhmdzehnte wurde schon i. J. 1783 der Pfarrey gegen Ersatz abgenommen.

Gefälle beziehen aus 35 vormaligen Erblehen, 3 Falllehen etc.

Geld Dinkel Haber
Der Staat 136 fl. 48 kr. 30 Sch. 5 S. 2 V. 43 S. 5 S. 1 V.
Ortsheilige 5 fl. 11   –  4  –   2  –  4  –  2  – 
Gemeindepflege 3 fl. 

Dem Staat gehört auch die Schafweide und die Fischerey in der Schmichen. S. Justingen. Kirche, Pfarr- und Schulhaus werden von dem Staat gebaut.

Der Ort hat guten Wieswachs aber das Ackerfeld, welches, wie gewöhnlich, auf der Höhe liegt, ist gering, und liefert nach dem Kataster den geringsten Reinertrag. Über die Bevölkerung s. S. 58; die Einführung der Stallfütterung, S. 81. Der Ort hat 2 Mahlmühlen, welche in einiger Entfernung, oben am Ursprung der Schmichen liegen und mit noch ein paar Wohngebäuden den Namen Springen führen. S. S. 44. Bey dem Ursprung befindet sich ein bedeutender Steinbruch, der für Platten, Treppen ziemlich stark benutzt wird. S. o. S. 67.

Gundershofen war ein Bestandtheil der vormaligen Herrschaft| Justingen, s. Justingen; im Jahr 1368 kaufte aber auch das Kloster Offenhausen einen Hof daselbst. Auch gehörte schon in frühern Zeiten das Mühllehen zu der Stiftungs-Verwaltung Urach. S. Mehrstetten.

Das Schmichenthal ist hier sehr eng und tief eingeschnitten, und einen großen Theil des Jahrs hat der Ort kaum 3 Stunden täglich die Sonne.


24. Hayingen, mit Ehrenfels und Wimsheim.
a. Hayingen,

ein kath. Städtchen auf freyer Alp, 11/2 St. von Zwiefalten, und 41/2 St. von Münsingen, mit 654 (1823. 649) Einwohnern; C.A. und F.A. Zwiefalten, R. Huldstetten.

Grund- und Patronatsherr ist der Fürst von Fürstenberg.

Den großen Zehnten bezieht der Fürst von Fürstenberg, aus einem Bezirk auch die Pfarrey den kleinen, den Heu- und Öhmdzehenten, auch den Blutzehnten bezieht die Pfarrey allein.

Gefälle beziehen

Geld Dinkel Haber
Fürstenberg 782 fl. 27 kr. 164 Sch. 160 Sch.
Stadtpfarrey 24 fl. 10 kr.
Ortsheilige 9 fl.   6 kr. 7 Sch. 8 Sch.

Unter den Fürstenbergischen Gefällen ist auch der Zins aus dem Schloßgute, welche sammt dem grundherrschaftlichen Schafweiderecht der Gemeinde zu Lehen gegeben ist.

Hayingen bildet einen Bestandtheil der Fürstenbergischen Herrschaft Gundelfingen und ist der alte Hauptort dieser Herrschaft. Es war sonst auch der Sitz des Obervogteyamts, bis dieses nach Neufra verlegt wurde. Die Herrschaft Gundelfingen, größtentheils ein Überrest der alten weitläufigen Besitzungen der Herrn von Gundelfingen (s. Gundelfingen) besteht aus dem, uneigentlich sogenannten untern und obern Amte; zu dem erstern werden gerechnet die Alporte: Hayingen, Münsdorf, Burg Derneck, Bichishausen,| 1/2 Weiler, 1/2 Enabeuren, zu dem obern Amte die Donauorte: Neufra, 1/2 Burgau, Uigendorf, Dietelhofen, Emerfeld mit dem Warmthaler Hof. Die Herrschaft war vormals eine freye Reichsherrschaft mit Sitz und Stimme auf der Schwäbischen Grafenbank und einem eigenen Reichsmatrikular-Anschlag; i. J. 1806 kam sie unter Würt. Landeshoheit. Zu den Rechten des Standesherrn gehört auch die hohe und niedere Jagd.

Die Lage von Hayingen ist eben heiter, frey, doch von Anhöhen umgeben. S. 45. Das Städtchen selbst bildet ein längliches Viereck, ist mit Mauern und Graben, und 3 Thoren versehen, und zeichnet sich neuerlich durch eine besondere Reinlichkeit aus, hat ein großes Rath- und Kornhaus, worin auch die Schule ist, ein altes Schloß und außer der Pfarrkirche zu St. Vit 2 Capellen, wovon die eine, die Liebfrauen-Capelle, bey dem Begräbnißplatze, die andere die Catharinen-Capelle auf dem Felde steht. Auf der westlichen Seite ist eine kleine Vorstadt und weiter hin steht ein Zoll- und Schießhaus nebst der obengenannten Capelle. In der Pfarrkirche befinden sich 2 sehr alte Grabmähler, wovon das eine das Gundelfingische Wappen enthält. Trotz seiner hohen und ebenen Lage fehlt es dem Städtchen doch nicht an Röhrebrunnen.

Über die Bevölkerungsverhältnisse s. o. S. 58. Die Hauptnahrung beruht auf dem Feldbau und der Viehzucht, welche sich neuerlich sehr vervollkommnet haben. S. S. 72. 75. 81. Das Städtchen hat auch einige nicht überall vorkommende Gewerbe, wie die Gewerbsliste zeigt, 5 Schildwirthschaften, 4 Brauereyen, 1 Pottaschensiederey etc. S. 86. Der Handelsverkehr wird durch 6 Roß-, Vieh- und Krämermärkte unterstützt, welche stark besucht werden; i. J. 1821 wurde auch ein abgegangener Frucht- und Wochenmarkt wieder eingeführt. Seit 1821 ist auch eine Industrie-Anstalt für weibliche Arbeiten und Strohgeflechte in dem Städtchen errichtet.

Hayingen hat ein Spital mit 6 Wohnungen, das i. J. 1536 von Schweikhart von Gundelfingen und seiner Gemahlin, einer Gräfin von Montfort, für arme Leute gestiftet und| mit einem Capital von 500 fl. ausgestattet worden ist, welches sich nun durch guten Haushalt auf 4000 fl. vermehrt hat. In die Kirche sind folgende Filiale eingepfarrt: Münsdorf mit Derneck, Weiler, Indelhausen mit Maisenburg, Anhausen mit Schloß Schiltzburg und Oberwilzingen. Die Filialorte haben alle auch ihr Begräbniß bey der Pfarrkirche. Neben der Stadtpfarrey besteht auch eine Caplaney, die aber dermalen auf 15 Jahre unbesetzt bleiben soll, um den Caplan durch Ersparniß künftig besser besolden zu können. Ihre Verleihung hat die Landesherrschaft, früher war sie bey Constanz. Einige Zeit war H. auch Dekanatssitz. S. 12.

Der Gemeindezustand ist nicht der glänzendste, das kleine Städtchen hat sehr bedeutende Schulden; (s. S. 101.). Indeß hat es auch gute Einkünfte, so daß es sich in kurzer Zeit von seinen Schulden befreyen kann. Sein Haupteinkommen besteht neben Wald und Weide (S. 78. 103.) in einem Marktzoll (24 kr. von jedem verkauften Stück Vieh), der ihm jährlich an 700 fl. einträgt. Das Stadtwappen ist das Gundelfingische, ein Hagdorn.

Hayingen ist ein sehr alter Ort, und vermuthlich auch ein sehr altes Städtchen, s. Münsingen. Die Hayinger Mark, welche davon den Namen hatte, kommt schon im achten Jahrhundert vor; (S. 8.) in der schon mehrmals angeführten Urkunde K. Ludwigs v. J. 854 tritt St. Gallen seine Güter zu Hayingen (Heiginga) an Constanz ab.[3] Das uralte Hayingen lag aber wahrscheinlich nicht auf der Stelle des jetzigen Hayingens, sondern 1/2 St. davon, auf der Burghalde, bey Maisenburg am Lauterthal. Noch jetzt wird der Platz Alt-Hayingen genannt, und Volkssage ist, daß sich das Städtchen einst von einem Ort bis zum andern ausgedehnt habe. Vergl. S. 15. Die weitere Geschichte von Hayingen ist bey Gundelfingen auseinander gesetzt worden. Das Schloß soll lange Sitz der von Gundelfingen und ihrer Nachfolger gewesen seyn. Übrigens muß der Besitz von| Hayingen eine Zeitlang getheilt gewesen seyn; denn nach einer Urkunde in dem Stadtlagerbuch verkauften Berthold von Valkenstein und seine Frau Ursel von Lüpfel i. J. 1412 ihren Antheil an Hayingen und an dem großen und kleinen Zehenten an Heinrich von Zimmern um 1000 Pf. Hl.

Noch verdient hier die Sage angeführt zu werden, daß in Hayingen ein Westphälisches Gericht, Vehmgericht seinen Sitz gehabt habe, und es ist schon bey der Beschreibung des Gerberlochs S. 36. die Vermuthung geäußert worden, daß dort ein geheimer Sitz gewesen seyn könnte. In dem Uracher Stadtarchiv, waren bisher zwey, nun dem Staatsarchiv übergebene, Urkunden aufbewahrt, welche diese Sage zu bestätigen scheinen.[4]

| In Beziehung auf Polizey und Gerichtsbarkeit ist auch Ehrenfels und Wimsheim mit Hayingen verbunden.
b. Ehrenfels,

ein Schloß des Grafen von Normann-Ehrenfels, auf einer Erhöhung im Thale, 5 St. von Münsingen und 11/2 St. von Zwiefalten.

Das Schloß ist ein einfaches, aber sehr ansehnliches und gut beschaffenes Gebäude, das mit seinen Ökonomiegebäuden ein geschlossenes Viereck bildet, und einen ausgezeichnet schönen Keller hat.

Mit dem Schlosse ist ein großes zehentfreyes Gut verbunden, das seine eigene Markung bildet. Zu dem Gute gehören auch noch einige unbedeutende Zehentrechte zu Gauingen, Tigerfeld, Aichstetten und Sunderbuch.

| Das Schloß wurde i. J. 1735 bis 1740 zu einer Art von Lustschloß von dem Abte Benedict erbaut; es stand aber schon vorher ein Maierhof da. Seinen Namen hat es von der alten Burg Ehrenfels, welche in der Nähe stand. Schloß und Gut sammt Wimsheim und dem Machhaldersbucher Hofe wurde von dem Churfürsten Friedrich i. J. 1803 dem damaligen Staatsminister von Normann als Belohnung „für diejenigen wichtigen Dienste, welche derselbe seit vielen Jahren, und insbesondere bey den letzten Friedens-Unterhandlungen und als Subdelegatus bey der außerordentlichen Reichs-Deputation geleistet hat,“ als ein Mannlehen übergeben, und seit dieser Zeit führt die Familie auch den Namen Normann-Ehrenfels.

Unter dem Schlosse, am Bach, stand ehemals eine Mahlmühle, jetzt steht ein Wasserwerk an ihrer Stelle. Alt-Ehrenfels lag nur eine halbe Viertelstunde weiter oben im Thale. Es sind noch Ruinen davon übrig. Die Lage ist wild und abgeschieden, auf steilen Felsen. Ehemals ging jedoch eine Straße über die Alp nach Ulm daran vorüber. Die Burg war der Sitz der Herrn von Ehrenfels, einer alten Familie, wovon man zuerst i. J. 1293 einen Heinrich von E. als Mönch in dem Kloster Zwiefalten und in einer Urkunde des Klosters Mariaberg kennen lernt.[5] Anselm von Ehrenfels ward i. J. 1366 Abt in Zwiefalten. Da er sah, daß seine Neffen Johann und Anselm ohne Leibeserben sterben würden, kaufte er ihnen ihre Güter ab, und vereinigte sie mit den Gütern des Klosters. Anselm starb als der letzte seines Geschlechts i. J. 1383. Es scheint aber nicht, daß die Burg Ehrenfels schon durch ihn an Zwiefalten gekommen sey; man hat sogar Ursache zu glauben, daß sie zu seiner Zeit gar nicht mehr seiner Familie gehört habe; denn i. J. 1334 sitzt ein Swigger von Gundelfingen auf seinem Schlosse (residens in arce sua) Ehrenfels und 1403 verkauft ein „Schwigger von Gundelfingen und Ehrenfels“ einen Hof| zu Hochberg. Von 1408 an findet man die Kayben von Hohenstein im Besitze von Ehrenfels, nach noch vorhandenen Original-Urkunden verkauft Simon Kayb von Hohenstein i. J. 1469 das Schloß Ehrenfels an Graf Ulrich von Würtemberg um 350 fl., und erst dieser verkauft es sammt Zugehör i. J. 1474 an Zwiefalten um 540 fl. Im Jahr 1516 ließ der Abt Sebastian die Burg zerstören, weil sie ein Schlupfwinkel für Räuber geworden war.

Von Alt-Ehrenfels zieht sich das merkwürdige Glasthal in das Gebirge hinauf. S. S. 23. und 50. 66.


c. Wimsheim,

ehemals Wiminisheim, jetzt manchmal auch Wimsen geschrieben, 2 Mühlen, welche zu dem Gräflich Normännischen Lehen Ehrenfels gehören, auf dessen Markung liegen und nach Zwiefalten eingepfarrt sind. Sie werden von der Ach getrieben und liegen 1/2 Stunde unterhalb Ehrenfels, am Anfang einer engen und wilden Felsenschlucht, (s. S. 23.) sind Bannmühlen und tragen ein ansehnliches Pachtgeld.

Bey den Mühlen stand ehemals ein Weiler, wovon jetzt noch die Mühlen den Namen haben. Im Jahre 1329 überläßt das Kloster dem Grafen Heinrich von Veringen gegen eine jährliche Gült die Vogtey über den Weiler und die Mühle Wimpsheim auf 6 Jahre.[6] Im Jahr 1480 wurde der Bestand der Mühle dem Inhaber abgenommen, weil er das Verbrechen begangen hatte, in dem Fischwasser des Klosters zu fischen, und ob er wohl damit, wie es in den Acten heißt, das Leben verwirkt hätte, so verwandelte doch der Abt aus Barmherzigkeit die Todesstrafe in Verbannung aus dem klösterlichen Gebiet.

Bey den Mühlen befindet sich die merkwürdige Friedrichshöhle. S. 37. Auf der Grenze von Wimsheim lag ehemals auch ein Weiler Schlechtenbach, wovon der Name noch in dem Bezirke sich erhalten hat. Luitgard von Uttenbruck| schenkte dem Kloster Zwiefalten i. J. 1132 Güter daselbst. [7]


25. Huldstetten mit Geißingen.
a. Huldstetten,

ein kath. vormals Zwiefaltisches Pfarrd. an der Landstraße, auf der Alp, 51/2 St. von Münsingen, und 11/2 St. von Zwiefalten, mit 129 kath. und 6 ev. (1823. 131) Einwohnern; C.A. und F.A. Zwiefalten, Sitz eines Revierförsters.

Den großen und den kleinen Zehnten bezieht der Staat.

Gefälle beziehen aus 17 Falllehen; aus Zinsgütern etc.

Geld Dinkel Haber
Der Staat 40 fl. 261/2 kr. 44 Sch. 43/4 Si. 43 Sch. 11/2 Si.
Caplaney Trochtelfingen 1 fl. 10     kr. 1 Sch.     3 Si. 1 Sch.     3 S.
Ortsheilige 1 fl. 44     kr. 3 Sch.   2 Sch.     4 S.

Der Staat ferner 3 S. 7 E. Hanfsaamen, und der Ortsheilige ein kleines Landgarbengefälle; das Pfarrhaus, worin auch die Schule ist, haben die beyden Gemeinden Huldstetten und Geißingen gebaut und im Bau zu erhalten, die Baulast der Kirche liegt auf dem Staat.

Der Ort liegt sehr frey und hat einen weiten Gesichtskreis; bey dem Orte befindet sich ein schöner Steinbruch. S. 67. Das Feld ist gut, es fehlt aber an Wiesen. S. S. 80.

Die Kirche wurde schon i. J. 1141 von dem Bischof Hermann von Constanz dem heiligen Nicolaus geweiht, nach einer Inschrift aber i. J. 1683 neu gebaut. Sie war früher Filial von Tigerfeld und wurde von einem Klostergeistlichen versehen. Erst im Jahr 1807 wurde eine eigene Pfarrey, oder vielmehr Pfarrcaplaney, um die alte Verbindung nicht ganz aufzuheben, errichtet. Filial davon ist Geißingen.

Huldstetten gehört zu den ältesten Stiftungen des Klosters Zwiefalten und der Ort war in frühern Zeiten dahin eingepfarrt. Ein großer Theil der Güter und Rechte wurde übrigens in der Folge erst zusammengekauft. Die Grafen von Veringen besaßen ehemals hier die Vogtey. S. Zwiefalten.

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b. Geißingen,

ein kath. ehemals Zwiefaltisches Weiler, Filial von Huldstetten, am Abhange der Alp, 1/2 St. südlich von Huldstetten und 5/4 St. von Zwiefalten mit 126 Einwohnern, Ämter wie Huldstetten.

Der große und der kleine Zehnte gehört dem Staat.

Gefälle beziehen

Geld Dinkel Haber
Der Staat 86 fl. 42 kr. 44 Sch. 6 Si. 3 V. 46 Sch.2 E.
Pfr. Hayingen 1 fl. 50 kr. 3 Sch.   3 Sch.  

Außerdem bezieht der Staat auch 4 Si. 3 V. 4 E. Hanfsaamen, und der Ortsheilige 4 E.

Der obere Theil des Orts hat Cisternen und Hülen, der untere Brunnen.

Die Bevölkerung zeichnet sich sowohl durch Fruchtbarkeit, als durch Sterblichkeit aus. Das Feld ist gering und nur wenig gebaut. Man findet auf demselben viel Bohnerz. Der Ort hat eine kleine Capelle, worin aber kein regelmäßiger Gottesdienst gehalten wird. Die Kinder gehen nach Huldstetten in die Schule.

Schon i. J. 829 erhielt das Kloster St. Gallen Güter zu G.[8] Auch schrieb sich ehemals eine Familie von dem Ort. Ein Gozold von Geißingen schenkte i. J. 1154 dem Kloster Zwiefalten Güter zu Huldstetten.

Übrigens gehörte der Ort zu den frühesten Besitzungen des Klosters und wie Huldstetten zu der alten Pfarrey Zwiefalten.


26. Hundersingen,

ein ev. Pfarrd., an der Lauter, 2 St. von Münsingen, mit 275 (1823. 270) Einwohnern, C.A. Münsingen, F.A. Zwiefalten, R. Grafeneck.

Der Name des Orts, wird häufig auch Untersingen gesprochen, und manchmal so geschrieben gefunden; s. u.

| Den großen Zehnten bezieht der Staat mit Ausnahme von 5 Morgen, wo ihn die Pfarrey Bichishausen, von 140 M., wo ihn die Kirchenpflege zu Buttenhausen hat, und von 83 M., welche zehentfrey sind. Der kleine Zehnte und der Heuzehnte gehört der Pfarrey, von der ihn dermalen der Staat übernommen hat.

Gefälle beziehen, aus 22 vormaligen Erblehen, aus Zinsgütern etc.

Geld Dinkel Haber
Der Staat 208 fl. 13 kr. 29 Sch. 4 S. 11/2 V. 38 Sch. 1 S. 11/2 V.
Die Gemeindepflege 1 fl. 21 kr.

Der Staat bezieht auch Zollhaber, Mühlgeld; eben demselben gehört auch das Fischwasser in der Lauter. S. Tapfen.

Der Ort ist in 2 Massen getheilt, welche in ältern Urkunden auch unter zweyerley Namen: Ober- und Untersingen, Ober- und Unter-Hundersingen vorkommen. Kirche, Pfarrhaus und Schulhaus stehen beysammen auf dem Berge. Die Kirche wurde i. J. 1611 neu gebaut; Ein Försterhaus wurde i. J. 1813 an die Gemeinde verkauft. Über die Lauter führen 2 hölzerne und 1 steinerne Brücke. Über Bevölkerung und Landwirthschaft s. S. 57. 68. 71. 74. Die Lauter treibt eine Mahlmühle, womit ein Mühlgut verbunden ist, das 1653 der Herrschaft als herrenlos heimgefallen ist. Bey dem Orte befinden sich die Überreste von 2 Burgen, die eine stand auf einem Hügel im Thale, und hieß die Hochburg, auch Oberburg, die andere auf Felsen unterhalb des Dorfs, an der linken Thalseite. Von der ersten sind nur noch wenige Reste mehr übrig, desto schöner aber sind die Ruinen der zweyten.

Der Ort hatte vor Alters sehr angesehene Edelleute, welche zu dem höhern Adel gehörten und häufig Grafen genannt werden.[9] Sie kommen durch 3 Jahrhunderte ununterbrochen| in eine Menge von Urkunden vor, ihr Wappen war ein aufrechter Hund in blauem Felde. Die ältesten, welche man findet, sind die Brüder Theobald und Eberhard von Hundersingen, welche dem Kloster Zwiefalten i. J. 1116 ein Gut zu Hundersingen schenkten, und als Mönche in dem Kloster starben. Die Hundersingen bewiesen sich überhaupt sehr freygebig gegen Zwiefalten,[10] und waren eine Zeitlang auch Unterschirmsvögte des Klosters. Aber schon zu Anfang des 14ten Jahrhunderts geht die Familie ihrem Zerfall entgegen. Im Jahr 1314 versprachen Siboth und Rudolf von H. dem Grafen Eberhard v. W. mit ihrer Veste und allen ihren Dienern beholfen zu seyn, räumen aber zugleich für 300 Pfd. Hl. das Öffnungsrecht in ihrer Burg ein, und 1352 verkauft Rudolf von H. dieselbe mit den dazu gehörigen Dörfern, Weilern und Gütern an Würtemberg für 1400 Pfd. Graf Eberhard der Milde v. W. verpfändete, oder verkaufte auf Wiederlosung, i. J. 1409 mit der Veste Schiltzburg und ihrer Zugehör auch die Dörfer Apfelstetten und Hundersingen wieder, mit Vorbehalt der Burg und des Kirchensatzes an letzterem Ort, an Graf Conrad von Kirchberg um 4000 fl. Die Einlösung muß auch nachher erfolgt seyn, denn i. J. 1463 verkaufte Graf Ulrich der Vielgeliebte, der zu seiner Befreyung aus Pfälzischer Gefangenschaft Geld brauchte, abermals die Dörfer Hundersingen und Apfelstetten an Hans Truchseß von Bichishausen für 1800 fl. und im folgenden Jahre 1464 gab Graf Eberhard im Bart die Burg Hundersingen nebst einigen Höfen und Gülten zu Hundersingen und Apfelstetten dem Hans Truchseß dem jüngern zu Lehen, wogegen Hans der ältere, der Großvater des vorigen, dem | Grafen seine Dörfer Apfelstetten, auch Ober- und Unterhundersingen zu Lehen auftrug. Somit besaßen jetzt die Bichishausen Burg und Dorf Hundersingen nebst Apfelstetten als Würt. Lehen. Nach dem Absterben der Bichishausen i. J. 1511 fiel das Lehen an Würtemberg heim.

In dem dreyßigjährigen Krieg wurde auch Hundersingen größtentheils in Asche gelegt. Von 1635 bis 1710 war es Filial von Buttenhausen und Tapfen.

Zwischen Hundersingen und Bichishausen liegt ein Ackerfeld von etwa 100 Morgen, das die beyden Gemeinden, jede hälftig benutzen, und welches den Namen Mahlfeld führt, ob vielleicht von einer alten Mahl- oder Gerichtsstatt, oder davon, daß, wie die Sage will, der erste, der sein Mahl oder Zeichen aufsteckte, das Gut auch benutzte? mag dahin gestellt bleiben. – S. 45. 67. 81.


27. Hütten,

ein kath. Dorf im Schmichenthal, Filial von Justingen, 1/2 St. von da, und 3 St. von Münsingen mit 314 kath. und 6 ev. (1823. 325}} Einwohnern, C.A. Münsingen, F.A. Blaubeuren, R. Ennahofen.

Der große Zehnte gehört dem Staat, den kleinen, den Heu- und Öhmdzehenten hat im Jahr 1783 ebenfalls die Herrschaft von der Pfarrey gegen Ersatz für immer übernommen.

Gefälle beziehen aus 37 ehemaligen Erblehen und aus Zinsgütern etc.

Geld Dinkel Haber Kernen
Der Staat 120 fl. 1 Sch. 2 Si. 31/2 V. 2 Sch. 6 S. 40 Sch. 4 S.

Der Heilige zu Gundershofen 52 kr. und zu Schmichen 27 kr.

Der Staat besitzt auch noch viele einzelne Güter zu Hütten. Ihm gehört auch die Fischerey in der Schmichen von Gundershofen bis unterhalb Hütten, wo ein Markstein mit eingehauenen Forellen die Grenze bezeichnet. Sie ist für 10 fl. verpachtet.

| Der Ort liegt unmittelbar unter dem Schlosse Justingen, in dem engen Thale; äußerst malerisch steht auf einem Hügel dabey eine Capelle und über dem Dorf das Schloß Justingen. Die Bevölkerung ist in starkem Zunehmen; die Sterblichkeit gering und in 10 Jahren kam kein todtgebornes Kind zur Welt. S. 57. 58.

Die Markung ist verhältnißmäßig die kleinste im Oberamte, die Einwohner sind aber sehr gewerbsfleißig und wirthschaftlich. S. 68.

Nahe bey dem Ort treibt die Schmichen eine Mahlmühle, und weiter oben beym Einfluß des Sondernachter Baches eine andere, die Riethmühle genannt, von den benachbarten Riethwiesen. Die letztere steht zwar auf der Markung von Hütten, wurde aber bisher als Zugehör von Sondernacht behandelt.

Die Geschichte des Orts ist ganz die von Justingen, wohin der Ort als Bestandtheil der vormaligen Herrschaft J. gehörte.


28. Indelhausen mit Maisenburg.

Indelhausen ist ein kath. Dorf im Lauterthal, 4 St. von Münsingen mit 170 Einwohnern, Maisenburg eingeschlossen, Filial von Hayingen, C.A. und F.A. Zwiefalten, R. Kirchen.

Grundherr ist der Freyherr von Spät-Schiltzburg, als Herr von Maisenburg.

Den Zehnten aus Äckern bezieht der Grundherr, Gärten, Länder und Wiesen sind zehntfrey. Wegen alter Ansprüche erhält die Pfarrey Hayingen, kraft eines Vertrags, ein kleines Zehent-Surrogat von dem Grundherrn.

Gefälle bezieht der Grundherr,

Hellerzinse, Kuchengefälle etc.  151 fl. 53 kr.
Landgarben, im Betrag 266 fl. 40 kr.
Ferner beziehen von Reichlin, die Heiligen zu Weiler und Bichishausen einige kleine Gefälle. Die Schwafweidegerechtigkeit steht dem Grundherrn zu, eben demselben das Fischwasser| vom Ende der Markung bis zur Brücke im Orte, von der Brücke bis an die obere Grenze aber dem Freyherrn von Gumppenberg. S. auch Schiltzburg und Anhausen.

Indelhausen ist eine Zugehör von Maisenburg (s. unten). Der Ort liegt zerstreut an beyden Ufern der Lauter, über welche hier eine hölzerne Brücke führt. Er hat eine Capelle zum h. Urban, mit einer nicht unbedeutenden Stiftung, es werden jährlich 6 Messen darin gelesen.

Das starke Verhältniß der Unehelichen ist schon oben S. 57 bemerkt worden. Man findet hier mehrere Schneckengärten und einen bedeutenden Schneckenhandel. S. o. S. 83. An der Lauter steht 1 Mahl-, 1 Öhl- und 1 Sägmühle, sämmtlich Eigenthum des Grundherrn.

Die Geschichte von Indelhausen hängt mit der von Maisenburg zusammen, die einzige besondere Nachricht, welche man von dem Orte findet, ist, daß i. J. 1274 Swigger von Blankenstein seinen Hof zu Undelhausen an das Kloster Heiligkreuzthal verkauft.

Ein ungeheurer Felsenkegel ist der Grenzstein zwischen Indelhausen und Weiler. Her war, wie Jemand bemerkte, unser Herrgott selbst der Untergänger.


Maisenburg,
eine Burg und Hof sehr malerisch auf steilen Felsen über dem rechten Lauterurfer zwischen zwey Bergschluchten gelegen. Wie die meisten Burgen des Lauterthals bildet auch die Maisenburg ein Viereck, das in der Mitte einen kleinen Hofraum einschließt, und von Außen, wie die alten Römischen Kastelle, einem großen Würfel gleicht. Auch an ihr beobachtet man die Kennzeichen von zweyerley, aus sehr verschiedenen Zeitaltern herrührenden Bauwesen. Die Burg ist jetzt Ruine, wurde aber erst vor wenigen Jahren ihres Dachs beraubt. Zu der Burg gehört ein ansehnliches Gut nebst dem Dorfe Indelhausen, womit sie dermalen einen Bestandtheil des Ritterguts Schiltzburg bildet. S. o. Die Pfarrey Hayingen| hat von dem Gutsherrn jährlich 29 fl. 4 kr. Geld, 9 Sch. Früchte und 11/2 Kl. Holz zu beziehen.

In ältern Zeiten hatte Maisenburg seine eigenen Herrn. Ums Jahr 1125 schenkt Witigo der ältere von Maisenburg dem Kloster Zwiefalten ein Gut in Villa Maisenburg, und 1134 schenkt Witigo der jüngere, der wegen Landfriedensbruchs angeklagt, dem Gottesurtheil eines Zweykampfes unterlag, noch in den letzten Zügen demselben Kloster ein Gut bey Hayingen.[11] Sie waren vielleicht Dienstleute der von Gundelfingen, wovon ein Zweig sich später von der Burg schrieb. Nach den Gundelfingen waren lange die von Baustetten im Besitze. Im Jahre 1413 verschreibt Heinrich von Buwstetten dem Grafen Eberhard von Würtemberg die Öffnung der Burg. Weigand von Baustetten verkauft die Burg mit Zugehör i. J. 1538 an seinen Schwäher Christoph und seinen Schwager Stoffeljerg Reichlin von Meldegg, Bürger zu Überlingen; von den Reichlin wurde die Burg i. J. 1733 an einen Baron von Kronthal, von diesen i. J. 1735 an die von Osterberg und endlich von diesen i. J. 1764 an die von Spät verkauft. Bis auf die neuesten Veränderungen war Maisenburg mit Indelhausen Bairisches Lehen. Man könnte glauben, daß die Lehenshoheit von Helfenstein auf Baiern gekommen wäre; allein die Bairischen Lehensbriefe gehen bis auf 1448 zurück, und es ist wahrscheinlich, daß jene noch von den Welfen herrührt. In den Lehenbriefen heißt es auch immer „Veste Maisenburg bey Wartstein.“

Eine Denktafel auf dem Felde bey Maisenburg erinnert an den außerordentlichen Blitzschlag, der auf dem Platze, wo sie steht, am 24. Juni 1822 den Schäfer mit 216 Schafen tödtete.

Von Maisenburg herab hat man einen schönen Blick in das felsige und ruinenreiche Lauterthal, das hier besonders wild und malerisch sich zeigt. Ein vorzüglich merkwürdiger Punkt erhebt sich aufwärts zur Seite von Maisenburg, nur| durch eine enge Thalschlucht, Fichtel genannt, davon getrennt; es ist dieß die Burghalde, wovon so wie von den daran befindlichen Höhlen Gerberloch und Ochsenloch oben S. 15. und 36. schon eine nähere Beschreibung gemacht worden ist. – S. 81.


29. Ingstetten,

ein kath. Dorf, Filial von Justingen 1/2 St. von da, und 21/2 St. von Münsingen, mit 429 (1823. 422) Einwohnern, C.A. Münsingen, F.A. Blaubeuren, R. Magolsheim.

Der große Zehnte gehört dem Staat mit Ausnahme von 9 M. Äcker, welche dem Heiligen zehenden, der kleine und der Heu- und Öhmdzehente der Pfarrey ist aber, wie zu Justingen, von der Herrschaft übernommen.

Gefälle beziehen, aus vorm. 46 Erblehen und aus Zinsgütern:

Geld Dinkel Haber Roggen
Der Staat 149 fl. 54     kr. 73 Sch. 41/2 S. 79 Sch.   4 S. 5 Sch. 6 S.
Ortsheilige 2 fl. 261/2 kr. 4 –   51/2   – 4  –   51/2  –
Der Heilige zu Gundershofen 24   kr.

Über die stark zunehmende Bevölkerung und ihre Verhältnisse s. S. 56 etc., über Landw. S. 72.

Ingstetten ist einer der rauhesten und ärmsten Alporte, s. S. 65. Der Ort machte einen Bestandtheil der Herrschaft Justingen aus; es scheint aber, daß er in früherer Zeit auch seine eigenen Edelleute gehabt habe. Denn i. J. 1390 verkaufte Agathe Spätin mit ihrem Manne Albrecht von Ingstetten ihren Hof zu Dottingen. Nahe bey Ingstetten liegt das sogen. Bewindenfeld, mehrere hundert Morgen größtentheils bauloser Krongüter, schon öfters der Gegenstand mißlungener Colonisations- und Veräußerungsversuche.


30. Justingen,
mit dem Schloß und dem Schachenhof.
Justingen, ein kath. Pfarrdorf und Marktflecken auf der Alp, 3 St. östlich von Münsingen, mit 611 kath. und| 11 evang. (1823. 629) Einwohnern, C.A. Münsingen, F.A. Blaubeuren, R. Magolsheim.

Justingen bildete einen Bestandtheil der ehemaligen Herrschaft gleiches Namens, welche bis 1806 als ein besonderes Stabsamt verwaltet, in diesem Jahre aber dem Oberamt Urspring und 1810 dem Oberamt Münsingen zugetheilt wurde.

Der große Zehnte gehört dem Staat, mit Ausnahme von 9 Morg. Äcker, welche dem Heiligen zehenden; der kleine so wie der Heu- und Öhmdzehente gehörte früher der Pfarrey, wurde aber i. J. 1783 gegen Ersatz von der Herrschaft auf ewige Zeiten übernommen.

Gefälle beziehen aus 2 Falllehen, 72 vormal. Erblehen und aus Zinsgütern

Geld Dinkel Haber Roggen
Der Staat 279 fl.   2 kr. 84 Sch. 23/4 S. 105 Sch. 63/4 S. 3 S.
Ortsheilige 11 fl. 27 kr. 1  –   2  –   1  –   2  –   2 Sch. 7 S.
Der Heilige zu Gundershofen 34 kr.

Das K. Cameralamt hat Kirche, Pfarr- und Schulhaus zu bauen. Die Einwohner von Justingen, wie von der ganzen Herrschaft, waren früher überdieß zu bedeutenden Frohnen auf den herrschaftlichen Maiereygütern verpflichtet, lösten aber dieselben 1820 mit 12.092 fl. 42 kr. ab. Überhaupt drückte das Feudalwesen ehemals sehr schwer auf die ganze Herrschaft. Jeder Becker, welcher das Handwerk treibt, zahlt auch noch jährlich 1 fl. 30 kr., weil die Herrschaft früher ihre eigenen Backhäuser hatte. S. 65.

Justingen hat gute Häuser, worunter sich insbesondere das von Herzog Carl erbaute Schulhaus auszeichnet. Über das starke Zunehmen der Bevölkerung und andere Bevölkerungsverhältnisse s. S. 56 etc., über klimatische und Culturverhältnisse S. 49. 50. 72. 77. Der Herzog Carl, der Erwerber der Herrschaft Justingen, hat sich um die Verbesserung der Cultur, besonders um die Einführung des Kleebaues, verdient gemacht. Er war es auch, der zu Justingen i. J. 1786 die erste Spanische Schäferey in Würtemberg anlegte, die noch jetzt da besteht und der Landwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim überlassen| ist. Neben dem Feldbau wird auch die Weberey und Spinnerey betrieben. Männer und Weiber spinnen. S. 87.

In der Kirche von Justingen sind, außer dem Schloß und Schachenhof, die Orte Ingstetten und Hütten eingepfarrt. Die ev. Einwohner sind der Pfarrey Magolsheim-Böttingen zugetheilt. - Der Beschälplatte ist S. 98 erwähnt.

Justingen brachte mehrere berühmte und verdiente Männer hervor. Die beyden Naucler, oder Vergenhanse, Stöffler und Bebel, der Ruhm ihres Zeitalters, waren, erstere nach glaubwürdigen, letztere nach ganz unzweifelhaften Zeugnissen geborne Justinger. Johann Vergen (Fährmann), woraus Vergenhans, und nach der Sitte der damaligen Zeit, die Namen ins Griechische oder Lateinische zu übersetzen, Naucler gemacht worden ist, war Lehrer des Grafen Eberhards des ältern, wurde 1467 Propst in Stuttgart, 1477 Lehrer und erster Rector, und später Kanzler der Universität Tübingen, an deren Stiftung er großen Theil hatte, und blieb beständig der vertrauteste Freund und Rathgeber Eberhards. Er starb 1510. Sein Bruder Ludwig Vergenhans wurde 1482 Propst des Stifts zu Stuttgart und starb als Würtembergischer Kanzler 1512. - Heinrich Bebel war einige Zeit Pfarrer in seinem Geburtsort und wurde 1497 Professor der Beredsamkeit und Dichtkunst zu Tübingen. Neben ihm glänzte Joh. Stöffler, geb. 1452, gest. 1531, Professor der Mathematik und Astronomie in Tübingen; er stand in solchem Ansehen, daß er durch die Weissagung einer zweyten Sündfluth auf 1524 halb Europa in Schrecken setzte, so daß ein Bürgermeister zu Wittenberg sein Bierlager auf den Dachboden flüchtete.

Justingen, das Schloß, liegt fast 1/2 St. von dem Dorfe höchst malerisch auf einem wilden Felsenvorsprunge ins Schmichenthal, über dem Dorf Hütten, und war der Sitz der ehemaligen Herrn von Justingen. Es ist ein großes, massives und bewohnbares Gebäude, das aus 4 Flügeln besteht, welche einen Hof einschließen. Vor demselben steht| das sogen. äußere Schloß, worin sich die alte, jetzt einem Förster eingeräumte, Obervogteywohnung nebst Ökonomiegebäuden befindet. In dem Schlosse selber hatte sonst ein Würt. Stabsamtmann seinen Sitz. Es ist i. J. 1567 von den Brüdern Ludwig und Ferdinand von Freyberg, als damaligen Besitzern der Herrschaft Justingen an die Stelle der alten Burg der Freyherrn von Justingen, erbaut worden. Gegenwärtig ist es zum Verkauf, mit oder ohne Abbruch, ausgesetzt; käme es zum Abbruch, wo würde die Gegend eine große Zierde und ein merkwürdiges Denkmahl des Alterthums verlieren. Zu dem Schlosse gehörten vormals die Dörfer Justingen, Ingstetten, Gundershofen und Hütten, der Schachenhof und andere Güter, welche zusammen die Herrschaft Justingen bildeten. Die Herrschaft hatte Sitz und Stimme auf Reichs- und Kreistagen und ihr Wappen wurde daher auch in das Würtembergische aufgenommen. Sie hatte vormals ihre eigenen Herrn, die zu dem ältesten und vornehmsten Adel in Schwaben gehörten, und insbesondere an dem Hofe der Hohenstaufischen Kaiser viel gegolten haben. Der erste, den man aus Urkunden kennen lernt, ist Billung von Justingen, der in dem Kais. Bestätigungsbriefe des Klosters Adelberg v. J. 1181 unter den Dynasten vorkommt. Aber lange vorher schon kommt ein Berthold von J. unter den ersten Mönchen des Klosters Zwiefalten vor.[12] Anselm v. Justingen war es, den die deutschen Fürsten i. J. 1212 mit Heinrich von Neufen nach Sicilien abschickten, um Friedrich II. seine Wahl zum Reichsoberhaupt anzuzeigen, und ihn nach Deutschland zurückzuführen. Anselm bekleidete in der Folge die Würde eines Kais. Reichsmarschalls. Die Familie verschwindet schon im 15. Jahrhundert und die Herrschaft Justingen kam an die von Stöffeln, i. J. 1491 | an die von Stotzingen, von diesen 1497 an die von Bubenhofen, von den Bubenhofen 1530 an die von Freyberg zu Öpfingen, und diese mußten sie im dreyßigjährigen Kriege ihrem Glaubiger, dem Oberst Keller-Schleitheim überlassen; Joh. Chr. von Freyberg, Bischof zu Augsburg, löste sie aber wieder ein, und brachte sie an seine, die Eisenbergische Linie, von der sie endlich i. Jahr 1751 für 300.000 fl. an Würtemberg verkauft wurde.

Zu dem Schlosse gehört ein ansehnliches Schloßgut, das gegenwärtig von dem Staate an die 4 Gemeinden der vormaligen Herrschaft Justingen verpachtet ist.

Der Schafhof, gleichfalls Staatsdomäne. Er besteht in einem großen Gebäude mit Wohnung und Nebengebäuden und ist mit den dazu gehörigen Wiesen ebenfalls an die 4 Gemeinden verliehen.

Der Schachenhof, ein herrschaftliches Maiereygut, 3/4 St. nördlich von dem Dorfe Justingen. Er enthält ein großes Wohngebäude nebst Wirthschaftsgebäuden, und ein Schafhaus mit Wohnung und Stall. Das Maiergut umfaßt 328 Morgen Äcker, 311/2 Morg. Wiesen und 21/2 Morg. Gärten, nach dem alten Meß, und genießt den Pferch von 600 Stck. der herrschaftlichen Schäferey. Bis 1822 war der Hof an einen Auswärtigen für 1360 fl. verpachtet; gegenwärtig ist er, wie das Schloßgut an die 4 Gemeinden der Herrschaft, ohne die Gebäude, für 875 fl. verliehen. Das Schafhaus gehört zur herrschaftlichen, jetzt der Anstalt zu Hohenheim überlassenen, Schäferey, der schon bemerkten spanischen Stammschäferey.

Die Schafweidegerechtigkeit gehörte ehemals in der ganzen Herrschaft dem Staate unter der Beschränkung, daß nicht mehr, als 1000 Stück aufgeschlagen werden dürfen. Bey der Verpachtung des Schloßguts an die 4 Gemeinden kam man aber über eine Erhöhung bis auf 1500 Stck. überein, dagegen wurde im Jahr 1820 den 4 Gemeinden das Schwafweiderecht auf der Markung Gundershofen aus Gnaden unentgeltlich| abgetreten, und dem Staat blieb nur noch das Recht die übrigen Markungen wieder mit 1000 Stck. zu beschlagen.

Östlich von dem Schlosse steht die Kleemeisterey, und weiter hin eine Ziegelhütte, wozu die Gegend einen guten Leimen liefert. Des in der Nähe befindlichen Höllenlochs und des Justinger Bergwerks ist oben S. 36. und 66. schon Erwähnung geschehen.



  1. Neugart. Cod. Dipl. II. p. 229. Unter den Klosterfrauen war später auch Anna, die Tochter Graf Hartmanns v. Würtemberg-Gröningen, welche den Schleyer wegen der Gefangenschaft ihres Vaters anlegte.
  2. Schöpflin Hist. Zar. Bad. V. 41 Nr. XXI und 49. Nr. XXIV.
  3. Neugart. Cod. Dipl. I. 356.
  4. Die eine davon, vom Dienstag nach St. Jakobstag 1458, enthält den Spruch, oder vielmehr die Weigerung, vor Unwissenden zu sprechen, eines Compromißgerichts von 4 Freyschöffen in einer Streitsache zwischen einem Villinger Bürger und Bürgermeister und Richtern auch Klausen Keller zu Urach; zugleich den Urtels-Brief (vom Dienstag nach St. Jakobstag 1458) von dem Westphälischen Gericht zum Hamme und Chamen (Hamm und Camen), wodurch die Sache vertagt und vorläufig auf obige „vier echt recht Freyschöffen des heiligen heimlichen Gerichts“ mit der Bestimmung nach Rotweil verwiesen wird, daß sie nöthigen Falls einen Rathsherrn von Rotweil als Obmann zuziehen sollten. Die andere Urkunde ist vom Geschwornen Gericht zu Tuwingen (Tübingen) vom Dienstag nach St. Mathäustag 1458, und enthält die Beglaubigung eines auch in der Würt. Geschichte bekannten Färbers und Freyschöffen von Eßlingen zu weiterer Verhandlung der Sache vor dem stillen Gericht. Die Westphälische Urkunde fängt also an: zu wissen so, als der erbar Conrad Hagke Frygraff des heiligen Richs und der fryen Grafschaft zum Hamme una und Camen für sich an den den fryen stul zu Heyngen geheischen etc., und ist unterzeichnet von dem Freygrafen und Hans Egesheimer, Schultheißen von Villingen. Auch in der Tübinger Urkunde heißt es: in dem Rechtshandel „worin sich die Uracher zu Westphalen vor dem stillen Gericht zu Hoyingen vervangen.“ Es ist nun natürlich, daß man dabey an unser Hayingen denkt, und der Herr Pfarrer Gratianus in Hengen, von dem die angeführten Urkunden aus dem Uracher Archiv hervorgezogen worden sind, hat mit vielem Scharfsinn in einem Schreiben zu beweisen gesucht, daß es kein anderes seyn könne. Allein theils der Inhalt der Urkunden überhaupt, theils insbesondere der Umstand, daß es in der Tübinger Urkunde heißt: vor dem stillen Gericht zu Hoyingen by Unna und Chamen (was H. Gratianus so deutet: zu Hoyingen; bey Unna und Chamen und vor allen Gerichten) weisen auf einen gleichnamigen Ort in Westphalen hin, und wirklich liegt auch in dem Preußischen Regierungsbezirk Arensberg, worin auch Unna und Camen liegen, ein Dorf und Schloß Hainchen vermuthlich derselbe Ort, der auch in einer Urkunde des Grafen, Eberhards von der Mark v. J. 1291 (Kindlinger Münster. Beytr. III. B. Nr. 94) vorkommt, worin es heißt: coram sede judiciali liberi comitatus nostri loco, qui dicitur Hoginche praesentibus vemenotis. Übrigens ist es bekannt, daß die Frevgrafen auch in fremden Gebieten ihre Stühle hatten, und es konnten also immerhin auch in unserem Hayingen Vehmgerichte gehalten worden und dieselbe auf die Gerichtsbarkeit der alten Mark Hayingen gebaut gewesen seyn.
  5. Sattler Grafen I. Beyl. 70.
  6. Sulger Annal. Zw. I. 278.
  7. Sulger Annal. Zwief. I. 80.
  8. v. Arx. Gesch. v. St. Gallen I. B. I S. 155.
  9. Sie waren nobiles. Edle im ältern Sinne des Worts und nicht blos milites, Ritter, mit welchem Namen damals noch die niedrigste Klasse des Adels, eigentlich ein Gewerbsstand der Freyen - der Soldaten- oder Reiterstand - bezeichnet wurde, und gehörten deßwegen in Eine Klasse mit den Grafen. Vergl. Eichhorn deutsche Staats- und Rechtsgeschichte.
  10. Sulger Annal. Zw. I. 57. 133. 184.
  11. Sulger I. 71 und Crusius Ann. I. 557.
  12. Nachrichten von der Familie findet man bey Hanselmann, Schöpflin, Sattler, Crusius und in einer Dissert. hist. jurid. de Dynastia Justingensi. Praeside J. F. Helfferich, Tübingen 1751; abgedruckt in Wegelini Thes. rer. Suev. Tom. III. p. 537.
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