Beschreibung des Oberamts Leutkirch/Waltershofen
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Amte Wolfegg gehörige
Der Wohlstand der Einwohner ist ein mittlerer. Feldbau und Viehzucht sind fast die einzigen Nahrungsquellen. Der Gewerbebetrieb gehört zu den geringsten im Oberamte. Von einiger Bedeutung ist nur eine der beiden Schildwirthschaften (auf dem Dürren). Auch bestehen 2 Bierbrauereien und eine Ölmühle. Lebhaft ist die Staatsstraße von Leutkirch nach Wangen, welche den Bezirk nach seiner ganzen Länge durchzieht. Zwischen Bühlsee und Dettishofen mündet die Vizinalstraße von Kißlegg ein. Grundherr ist der Fürst von Waldburg-Wolfegg-Waldsee, dem die Bauerngüter fast sämmtlich falllehenbar sind. Kirche und Schule, letztere für den gesammten Pfarrsprengel, sind in Waltershofen; Dürren ist seit 1821 nach Ratzenried (Oberamts Wangen), Argenseehaus seit 1822 nach Gebratzhofen eingepfarrt. Groß- und kleinzehentpflichtig sind: Waltershofen und die Parzellen 2, 13 der Pfarrei; die Parzellen 3 bis 6, 8–12 und 14 dem Fürsten von Wolfegg; 7 der Pfarrei Ratzenried; 15 der Pfarrei Meratzhofen.
Diese Gemeinde bildete einen Theil der ehemals Schellenbergschen Reichsherrschaft Kißlegg, und war früher eine eigene Herrschaft, welche den Heimenhofen zu Hohenthan| angehört, von diesen aber (1431) an die Schellenberg überlassen worden seyn soll. Nach dem St. Galler Lehensprotokoll von 1410–25 (Ildef. v. Arx. II. S, 179) aber waren die Dörfer Waltershofen und Sigratzhofen (wahrscheinlich auch mit den weiteren in diesen beiden Orten gelegenen kleineren Parzellen) ein St. Gallisches Lehen, welches schon ums Jahr 1420 den Schellenberg verliehen wurde. Dieser Lehensverband löste sich später auf, und die Familie Schellenberg zu Kißlegg blieb im Besitze Waltershofens als eines Ritterguts, das mit Kißlegg zum Kanton Hegau steuerte[1], bis dasselbe mit dem Schellenbergischen Antheil der Herrschaft Kißlegg im Jahr 1708 auf die, in der Oberamtsbeschreib. von Wangen (S. 265) angegebene Weise an Waldburg-Wolfegg-Waldsee fiel. Im Jahr 1806 hatte das Gericht Waltershofen nicht das Schicksal der übrigen Herrschaft Kißlegg, indem diese letztere schon damals der Souveränität der Krone Württemberg, jenes aber der Bayerischen Oberhoheit unterworfen wurde und erst 1810 an Württemberg kam.1) Waltershofen, kathol. Pfarrdorf mit 151 Einwohnern, nebst Bilger, Hof mit 18 Einwohnern.
Der Pfarrort hat eine freie Lage an dem Sigratzhofer Bach und der Landstraße von Leutkirch nach Wangen, 3 g. Stunden südwestlich von ersterer Stadt. An der Südseite des ziemlich weitläufig gebauten Ortes steht die, im Jahr 1663 erbaute, und 1818 ausgebesserte Pfarrkirche zum heil. Peter und Magnus. Die Kirchenpflege besitzt an Kapitalien 1200 fl., an Gütern 17 M., und bezieht an Hellerzinsen 31 fl. 4 kr., an Jahrtagsgebühren 8 fl. 27 kr. an Gülten 28 Schffl. 2 Sri. Haber. Mit der Pfarrstelle ist ein Widdumgut verbunden; die Baulast von Kirche und Pfarrhaus tragen bei dem Unvermögen des Kirchenfonds die Großzehentherrn. Das Patronat war in alten Zeiten, ohne daß man angeben könnte, wie dieß kam, im Besitz des Klosters Petershausen, welches dasselbe gegen die Kollatur von Hilzingen an den Magistrat von Meersburg vertauschte. Durch die neueren Staatsveränderungen wurde| das Patronat landesfürstlich. Im Mai 1632 hatte Waltershofen das Schicksal, sammt Kirche und Pfarrhaus von den Schweden niedergebrannt zu werden. Die Gemeinde wurde nun von Kißlegg aus pastorirt, bis 1663 die Pfarrkirche wieder neu aufgebaut und 1667 die Pfarrstelle wieder besetzt werden konnte. Außerhalb des politischen Gemeindebezirks sind der Pfarrei zugetheilt die Parzellen: Argensee, Arisried, Goppertshofen, Kaibach, Riehlings, Wolfgelts und Wuhrmühle, sämmtlich in der Gemeinde Sommersried , Ober-Amts Wangen. Früher gehörte die Pfarrei zum Landkapitel Isny.2) Argenseehaus, Hof mit 2 Einwohnern, auf der Markung von Sigratzhofen.
3) Ausnangbühl, Hof mit 5 Einwohnern, auf der Markung von Dettishofen (s. Ausnang, G. Hofs).
4) Büchelsbrunn, Hof mit 15 Einwohnern, ebenso.
5) Bühlsee, Hof mit 17 Einwohnern, ebenso.
6) Dettishofen, Weiler mit 19 Einwohnern, unweit der Landstraße nach Wangen und an der Vizinalstraße von Kißlegg nach Isny.
7) Dürren, Hof mit 9 Einwohnern, eine ansehnliche, im Argenthal und an der Landstraße nach Wangen angenehm gelegene Schildwirthschaft in der äußersten Ecke des Oberamtsbezirks, ausgezeichnet durch die vorzügliche Landökonomie des Wirths Kugler (s. oben Seite 53).
8) Grünbühl, Hof mit 7 Einwohnern, auf der Markung von Dettishofen.
9) Hilpertshofen, Weiler mit 29 Einwohnern.
10) Knittelsbach, Hof mit 8 Einwohnern, nebst einer Ölmühle mit 8 Einwohnern, auf der Markung von Dettishofen.
11) Ober-Wies, Hof mit 7 Einwohnern, auf der Markung von Dettishofen.
12) Rain, 2 Höfe mit 8 Einwohnern, auf der Markung von Hilpertshofen.
13) Sigratzhofen, Weiler mit 34 Einwohnern, in ziemlich sumpfiger Gegend; um das Jahr 1420 als St. Gallisches Lehen genannt (s. oben). Vielleicht auch das Sigibranshofen, wo das Kloster durch Schenkung ein Gut erhielt, im 12. Jahrhundert. (Necrol. Weing. bei Heß, S. 157.)
14) Unterwies, Hof mit 9 Einwohnern, auf der Markung von Dettishofen.
15) Wengen, Weiler mit 19 Einwohnern, eingeengt zwischen den schroffen Thalrändern der untern Argen, an der Vizinalstraße von Kißlegg nach Isny. Man will dieses Wengen in einer St. Galler Urkunde vom J. 843 finden (bei Neug. Nr. 361; s. Stälin,| W. Gesch. S. 618, vgl. 328), wonach das Kloster einem Burkhard 3 Huben in marcho Wangon prope Argunam aquiloniorem verleiht, und wo wegen des dort genannten Grafen Pabo, der sonst im Nibelgau vorkommt, nicht wohl an die Stadt Wangen im Argengau gedacht werden zu können scheint.Seit der Ausarbeitung vorliegender Beschreibung sind durch das Gesetz vom 6. Juli 1842 dem Oberamt Leutkirch die Gemeinden Friesenhofen und Winterstetten vom Oberamt Wangen zugeschieden worden. Wir verweisen wegen der Verhältnisse dieser beiden Gemeinden auf S. 177 und 249 der im Jahr 1841 erschienenen Beschreibung des Oberamts Wangen, und bemerken hier nur, daß sich nunmehr der Flächeninhalt des Oberamts Leutkirch auf 146.7725/8 Morgen, oder 8,402 Quadratmeilen, und die Einwohnerzahl auf 21.864 stellt.
- ↑ Ulrich von Schellenberg erhielt 1555 von Kaiser Carl V. das Recht, ein Weggeld von jedem Pferde zu 6 Heller auf der Straße durch Waltershofen und Sigratzhofen zu erheben, gegen die Verbindlichkeit, die Straße immer in gutem Stand zu erhalten.