« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Leutkirch Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.


A. Grundherren und deren Besitzungen.

Die Grundherrschaft im engern Sinn ist zwischen der Krone und fünf standesherrlichen Familien getheilt. S. oben A. 1, 5.

1) Die unmittelbare Grundherrlichkeit hat die Krone über die ehemalige Reichsstadt Leutkirch, die ehemaligen Landvogteiischen Gemeinden Gebratzhofen, Herlatzhofen und Wuchzenhofen, über das ehemalige Weingartensche Amt Ausnang oder jetzige Gemeinde Hofs, und über einen Theil des Orts Egelsee (Gem. Thannheim), (zusammen 39.6093/8 Morgen = 2,269 Quadratmeilen mit 7805 Einwohnern).

2) Der Fürst von Waldburg-Zeil und Trauchburg besitzt die Herrschaft Zeil (24.9796/8 Morgen, = 1,430 Quadratmeilen mit 3348 Einwohnern).

3) Der Fürst von Waldburg-Zeil-Wurzach die Herrschaften Wurzach und Marstetten (34.3815/8 Morgen, = 1,969 Quadratmeilen mit 4811 Einwohnern).

Der Fürst von Waldburg-Wolfegg-Waldsee die Herrschaft Waltershofen (31137/8 Morgen, = 0,178 Quadratmeilen mit 365 Einwohnern).

5. Der Graf von Erbach-Wartemberg-Roth die ehemalige Reichsabtei Roth mit einigen Theilen des ehemaligen Ochsenhauser Klostergebiets (26.3633/8 Morgen, = 1,509 Quadratmeilen mit 3520 Einwohnern).

6) Der Graf von Schäsberg das ehemalige Ochsenhausensche Amt Thannheim (12.6215/8 Morgen, = 0,723 Quadratmeilen mit 1231 Einwohnern).

Außerdem sind Grundherren im weiteren Sinn mit Lehens- und Gefällrechten über einzelne Güter: der Fürst von Salm-Reifferscheid in den Gemeinden Altmannshofen und Wurzach, der Freiherr von Pappus in der Gemeinde Reichenhofen, der Freiherr von Westernach in den Gemeinden Aichstetten und Wuchzenhofen; und viele Pfarreien, Kirchenpflegen und Stiftungen.

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B. Feudal-Verhältnisse.
Das Lehenwesen hat in den ehemaligen Frey-Gemeinden, mit Ausnahme weniger einzelner Güter, nie bestanden, S. unten. Ebenso sind Häuser und Güter der Bürger in Leutkirch und Wurzach (hier mit Ausnahme von 4 Lehen) von jeher freyes Grundeigenthum. Die Bauerngüter der Gem. Hofs, früher sämmtlich falllehnbar, wurden schon 1806 um die mäßige Summe von 20000 fl. eigen gekauft. Dagegen sind die Güter, in den sämmtlichen Gemeinden der fürstl. Waldburgschen Standesherrschaften Lehen, und zwar mit höchst seltenen Ausnahmen Falllehen mit Belehnung auf beide Ehegatten. In der Standesherrschaft Roth sind von 493 gebundenen Gütern 408 leibfällig, (darunter 111 mit Kaufrecht), die übrigen erblehnbar. Der größere Theil der letzteren (52) gehörte früher dem Kloster Ochsenhausen, dessen Unterthanen die Verwandlung aller Falllehen des Klosters in Erblehen durch einen sogenannten Vertrag im J. 1502 ertrotzten. (S. |OA. Beschreibung von Biberach S. 149.) In Folge eben dieses Vertrags sind auch die Güter in der Standesherrschaft Schäsberg-Thannheim mit sehr wenigen Ausnahmen Erblehen. Im Ganzen sind die Lehensformen nicht drückend, indem ansehnliche Gegenleistungen von Seiten des Lehensherrn an Holz, Torf u. s. w. den Bauern zu Statten kommen,[1] und auch bei Falllehen dem Sohne das Lehen der Eltern nie versagt wird, ja sogar bisweilen auf Adoptiv-Kinder übergeht. Allodificationen solcher Güter, welche Standesherren lehnbar sind, werden von diesen nicht zugelassen; die der Staats-Corporations- und Stiftungslehen sind zwar noch nicht durchgängig vollzogen, doch schon zu einem großen Theil zu Stande gekommen. Die Frohnen sind abgelöst. Die Feudallasten sind im Ganzen nicht mehr bedeutend, seitdem der größte Theil derselben zur Ablösung gebracht worden ist. Die Ablösung in der Standesherrschaft Roth war bis vor| Kurzem noch nicht vollzogen und es waren daher die zu derselben gehörigen Gemeinden die am meisten belasteten. Nachdem nun aber der Standesherr seine Zustimmung zur Anwendung der Ablösungsgesetze von 1836 gegeben hat, sind auch hier die Ablösungen theils zu Stande gekommen, theils in Unterhandlung. Von eigenthümlichen Titeln fand sich unter andern auch hier das Kälbergeld (S. OA. Beschr. von Wangen S. 79.) das aber jetzt abgelöst ist. Auch die sogenannten Seefahrten, zu welchen mehrere Falllehenträger im Zeilschen und Wurzachschen verpflichtet waren, d. h. das herrschaftliche Weinbedürfniß vom Bodensee zu holen, sind abgelöst. Andere Lasten haben mehr die Natur der Steuer, so wird z. B. in Roth und Berkheim eine jährliche persönliche Abgabe der Einwohner unter dem Namen Bannschatz oder Ehegroschen erhoben. Sonst bestehen nur noch die Küchengefälle, Heugelder etc. die auf einzelnen Höfen ruhen.

Nachstehende Liste gibt eine Übersicht der ständigen Grundlasten nach der Aufnahme des provisorischen Katasters vom J. 1823 mit Berücksichtigung der inzwischen vorgenommenen Ablösungen; wobei zu bemerken ist, daß nach der früheren Eintheilung die Gem. Gospoldshofen unter Wurzach, und Ober-Opfingen unter Berkheim begriffen ist.

Die Zehenten stehen bei weitem zum größeren Theile den Pfarrstellen und Kirchenpflegen zu; einige werden von den Grundherren und nur ein kleiner Theil vom Staat bezogen. Das Nähere hierüber ist bei der Ortsbeschreibung zu ersehen. Der Naturalbezug wenigstens der geistlichen Zehenten ist sehr häufig, fast gewöhnlich. Verleihungen finden selten auf eine längere Reihe von Jahren statt.

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Gefällberechtigte.
 
 
        Geld.       
 
N a t u r a l i e n .
Dinkel. Haber. Glatte Frucht.
fl. kr. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Schfl. Sri.
Leutkirch.
Cameralamt Wangen 3 10
Stadtpflege Leutkirch 137 30 14
St Martinspflege daselbst 1 41 3
Hospitalpflege 36
St. Annapflege 43
Kirchenpflege Mailand 2 17
 " Heggelbach 15
 " Ottmannshofen 52½
Stadtpfarrei Leutkirch 2 22¼ 2
Caplanei daselbst 2 21 5
Beneficiat Winkler 20½ 5 ½
Katholische Meßnerei 42
Pfarrei Willerazhofen 4 19¾ 1
156 55 33 4 14
Aichstetten.
Fürst von Waldburg-Zeil 410 49 123 6 120 6 51 2
Freiherr von Westernach 20 12 5 5 6 4
Kirchenpflege Aichstetten 33 29 4 ¼ 9 2 ½
 " Eschach 1 2 2 1
 " Unterzeil 1
 " Altmannshofen 51
466 29½ 130 140 61
Altmannshofen.
Fürst von Waldburg-Zeil 351 50 13 3 62 20 7
Fürst von Waldburg-Wurzach 161 40
Fürst von Salm-Reifferscheid 3 36 4 3
Kirchenpflege Altmannshofen 3 49¾
520 55¾ 13 3 66 23 7
Berkheim.
Cameralamt Ochsenhausen 4 30 1
Graf von Erbach-Wartemberg-Roth 340 46½ 5 ¼ 217 137
Graf von Schäsberg 155 10½ 39 ¼ 160 97
Kirchenpflege Berkheim 3 34½
504 44 ½ 379 234
Diepoldshofen.
Fürst von Waldburg-Wurzach 366 50 157 3 142 7
St. Martinspflege Leutkirch 2
St. Annapflege daselbst 1 9
Kirchenpflege Reichenhofen 20
 " Diepoldshofen 26 42 6 7
 " Röthsee
 " Willerazhofen 1
         "             Wurzach 34
Pfarrei Willerazhofen 2
395 35 164 156
Ellwangen.
Cameralamt Waldsee 13 45 4 4
Fürst von Waldburg-Wurzach 143 ½ 64 4 138 4 2
Kirchenpflege Ellwangen 34 33
         "             Wurzach 2 34¼
Graf von Erbach-Wartemberg-Roth 6 29 3 4
200 21¾ 72 3 146 7 4 2
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Gefällberechtigte.
 
 
        Geld.       
 
N a t u r a l i e n .
Dinkel. Haber. Glatte Frucht.
fl. kr. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Schfl. Sri.
Gebratzhofen.
Cameralamt Wangen 4
Fürst von Waldburg-Zeil 15
St. Martinspflege Leutkirch 18 37 13
Hospitalpflege daselbst 8 1
Hospital-Meßpfründpflege daselbst 3 57 7
St. Leonhardipflege daselbst 3 5
Kirchenpflege Waltershofen 1 2
 " Willerazhofen 31
 " Heggelbach 2 17½ 4
 " Merazhofen 4 45
 " Röthsee
 " Wuchzenhofen 10 48
 " Gebratzhofen 17 53 26
 " Engeratzhofen 16 16 6
 " St. Nikolai zu Isny 31 4 ¾
Hospital Isny 30½ 5
Kirchenpflege St. Ulrich zu Kißlegg 2
 " Immenried 1
Kaplanei St. Catharina zu Kißlegg 10 3
Pfarrei Kißlegg 1 47 5
     "     Willerazhofen 41 2
Kaplanei Ratzenried 1 43
Katholische Meßnerei Leutkirch 2 4
95 58 89
Haslach.
Graf von Erbach-Wartemberg-Roth 339 11 18 98 31 7
Graf von Schäsberg 46 29 1 7 15 5
Heiligenpflege Haslach 18 4 1
403 40 20 118 39
Hauerz.
Cameramt Waldsee 12 18½ 13
Fürst von Waldburg-Wurzach 263 29 186 3 202 1 4
Kirchenpflege Altmannshofen 1 11
 " Seibranz 1 48
 " Wurzach 2 2
Kaplanei Leutkirch 15 2
Kirchenpflege Dietmanns 2
Hauerz 31 42 8 4 11 1
310 47½ 194 7 229 5 1 4
Herlatzhofen.
Cameralamt Wangen 38 14½ 63 2
Fürst von Waldburg-Zeil 1 41
Kirchenpflege Urlau 31 12 1
 " Merazhofen 3 36 3
 " Tautenhofen 1 2
 " Röthsee 43
 " Engerazhofen 1
St. Martinspflege Leutkirch 26 10 51 4
Hospitalpflege daselbst 7 36 24 ¼
Kirchenpflege Mailand 1 16
Hospital-Meßpfründpflege Leutkirch 1 36½ 4
St. Nikolaipflege daselbst 22 6
St. Leonhardipflege daselbst 23½ 1
St. Annapflege daselbst 1
Kirchenpflege Waltershofen 31
 " Diepoldshofen 31
 " Willerazhofen 8 28½ 6
 " Heggelbach 1 59½ 12 51½
 " Gebratzhofen 50 19½ 6
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Gefällberechtigte.
 
 
        Geld.       
 
N a t u r a l i e n .
Dinkel. Haber. Glatte Frucht.
fl. kr. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Schfl. Sri.
Herlatzhofen.
St. Leonhardipflege Isny 3 –  23 ¾ – 
Hospitalpflege Isny 46 –  2 – 
St. Nikolaipflege daselbst 4 17 –  12
St. Gallipflege Kißlegg –  15
Kirchenpflege Gebratzhofen –  30
Pfarrei Herlatzhofen –  2 –  –  – 
     "     Willeratzhofen 5 24 –  7 4 – 
Stadtpfarrei Leutkirch –  7 –  8 – 
Pfarrei Kißlegg 1 16½ –  2 – 
Kaplanei Leutkirch 2 –  3 – 
Beneficiat Winkler daselbst –  31
Meßnerei daselbst 3 48½ –  7 – 
Pfarrei Friesenhofen 1 30
200 32 3 251 3
Hofs.
Cameralamt Wangen 895 30 3 246 3 1
St. Martinspflege Leutkirch –  38
Hospitalpflege daselbst 4 16½ –  2 – 
St. Nikolaipflege daselbst –  –  1 – 
St. Leonhardipflege daselbst –  54 –  1 – 
Kirchenpflege Wuchzenhofen –  31 –  –  – 
 " Hofs 13 6 –  12 – 
 " Wurzach 1 32½ –  6 2 – 
Meßnerei Leutkirch 1 22½ –  5 – 
Hospital Isny 1 2 –  7 6 – 
Kirchenpflege Muthmanns in Bayern –  37
 " Steinbach in Bayern –  –  1 – 
919 29½ 3 284 5 3 1
Kirchdorf.
Cameralamt Ochsenhausen. 4 45 –  3 – 
Graf von Erbach-Wartemberg-Roth. 471 12 –  215 114
Graf von Schäsberg. 14 12½ 2 8 4 3
Kirchenpflege Kirchdorf. 3 45½ –  8 2 3
Heiligenpflege Unteropfingen 7 6
 " Oberdettingen –  40
501 41 2 236 121
Mooshausen.
Fürst von Waldburg-Wurzach. 194 52½ 179 1 213 6 29 4
Kirchenpflege Aichstetten. 11 1 ¼ 3 – 
 " Altmannshofen. –  22 –  –  – 
 " Mooshausen. 2 26¼ –  – 
 " Aitrach. 9 5 1 1 6 – 
Pfarrei Altmannshofen. 3 7 –  6 –  6 – 
220 53¼ 183 1 221 5 30 2
Reichenhofen.
Cameralamt Wangen. –  –  –  2 ½
Fürst von Waldburg-Zeil. 436 14½ 148 6 125 4 6
Fürstliches Stift zu Zeil 8
Freiherr von Pappus. 3 26 –  20 – 
St. Martinspflege Leutkirch. 2 59½ –  6 – 
Hospitalpflege daselbst. –  –  –  3 – 
Hospital-Meßpfründpflege daselbst. –  40 –  4 – 
St. Nikolaipflege daselbst –  7 –  6 – 
Kirchenpflege Mailand. 11 13
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Gefällberechtigte.
 
 
        Geld.       
 
N a t u r a l i e n .
Dinkel. Haber. Glatte Frucht.
fl. kr. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Schfl. Sri.
Reichenhofen.
Kirchenpflege Reichenhofen. 47 53 16
 " Diepoldshofen. 20
Armenkasse zu Zeil. 11 25 8 8 6
Kirchpflege Seibranz. 1 2
 " Unterzeil. 21 34 2 6
 " Altmannshofen. 39 1
 " Kißlegg. 1 2
Armenkasse Waldsee. 7 8 4 4
Stadtpfarrei Leutkirch. 11
Winklerisches Beneficiat daselbst. 2
Katholische Meßnerei daselbst 1 7 12
552 47½ 166 ¼ 233 7
Roth.
Graf von Erbach-Wartemberg-Roth. 1064 16½ 39 2 208 62
Graf von Schäsberg. 43 16½ 27
Heiligenpflege Ellwangen.
1107 41½ 39 2 245 4 63
Seibranz.
Fürst von Waldburg-Zeil. 615 24 18 6 228
Fürstliches Stift zu Zeil. 10 52½ 8
Kirchenpflege Seibranz. 35 27 24
 " Unterzeil. 9 35 15 3
 " Altmannshofen. 3
Hospitalpflege Wurzach. 1 42
Kaplanei Leutkirch. 17 1
673 20 18 6 278 ¼
Thannheim.
Cameralamt Ochsenhausen. 32 6 28 13
Graf von Erbach-Wartemberg-Roth. 8 28 3
Graf von Schäsberg. 251 16 8 1 220 96
291 50 8 1 253 110 2
Waltershofen.
Fürst von Waldburg-Wolfegg. 809 15 39 71/3 94
Kirchenpflege Waltershofen. 19 53 21
 " Meratzhofen. 3 30½ 2 ¾
Pfarrei daselbst. 7 2
Kirchenpflege Ratzenried 2 38
Pfarrei Waltershofen. 5 30
840 53½ 39 71/3 120 1
Wuchzenhofen.
Cameralamt Wangen. 27 19½ 42 7
Fürst von Waldburg-Zeil 5 33
Freiherr von Westernach. 1 7
Kirchenpflege Muthmannshofen in Bayern. 45 5
Pfarrei Willeratzhofen. 7 15½ 14 ¼
St. Martinspflege Leutkirch. 19 51
Hospitalpflege Leutkirch. 4 27 25 30 ¾ 4
Hospital-Meßpfründpflege Leutkirch. 45
St. Nikolaipflege daselbst. 2 59 10
St. Annapflege daselbst. 1
Kirchenpflege Mailand. 54
 " Unterzeil. 3
 " Wuchzenhofen. 45 31½ 6
 " Ottmannshofen. 17 59½ 6 7
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Gefällberechtigte.
 
 
        Geld.       
 
N a t u r a l i e n .
Dinkel. Haber. Glatte Frucht.
fl. kr. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Schfl. Sri.
Wuchzenhofen.
Brüderschaftspflege zu Leutkirch. 32
Kirchenpflege Hofs. 26 6
St. Nikolaipflege Isny. 46 1
Pfarrei Herlatzhofen. 40
Stadtpfarrei Leutkirch. 1 5
Öttlen'sche Familienstiftung zu Zeil. 72 6
Kaplanei Leutkirch. 8 5 ½ 44
Beneficiat Winkler. 11 2
Katholische Meßnerei daselbst. 5 53½ 42 7
250 74 4 226 4
Wurzach.
Fürst von Waldburg-Wurzach. 370 55 167 2 168 3 1
Fürst von Salm-Reifferscheid. 32½ 4 4
Kirchenpflege Wurzach. 12 24½ 5
Hospitalpflege daselbst. 48
Kirchenpflege Ziegelbach. 2 23
 " Aichstetten.
 " Reichenhofen. 1 19
 " Diepoldshofen. 7 50 1 2 2
 " Unterzeil.
 " Altmannshofen. 1 ¾ 1 ¾
 " Dietmanns. 2
Pfarrei Altmannshofen. 2 51 3 3
Stadtpflege Wurzach. 84 21½ 28 28
483 26½ 205 213 3
Hauptsumme. 9097 18¾ 1385 3924 727

Die Summe der Ablösungen, welche seit 1839 zum Vollzug gekommen sind, beträgt: 6622 fl. 23 kr.: 1 Schffl. 3¼ Sri. glatte Frucht und 47 Schffl. 5¾ Sri. Haber.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.


A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.
Der Oberamtsbezirk Leutkirch ist ein Bestandtheil des Donaukreises. Von den Verwaltungsbehörden befinden sich innerhalb des Bezirks und zwar mit dem Sitz in der Stadt Leutkirch das K. Oberamtsgericht mit dem Notariat und das K. Oberamt mit dem Physikat. Ein eigenes Cameral-Amt für den Bezirk besteht nicht, indem die Gemeinden Berkheim, Haslach, Kirchdorf, Oberopfingen, Roth,| Spindelwaag und Thannheim, dem Cameralamt Ochsenhausen; die Gem. Aichstetten, Altmannshofen, Diepoldshofen, Ellwangen, Gospoldshofen, Hauerz, Mooshausen, Reichenhofen, Seibranz und Wurzach dem Cameral-Amt Waldsee; und Leutkirch, Gebratzhofen, Herlatzhofen, Hofs, Waltershofen und Wuchzenhofen dem Cameral-Amt Wangen zugetheilt sind. Auch K. Forstamt befindet sich keines im Bezirk. Das diesseitige Revier Leutkirch steht unter dem Forstamt Altdorf, welchem die genannten, dem Cameral-Amt Wangen zugetheilten Orte, mit Ausnahme von Waltershofen, zugewiesen sind. Die übrigen Gemeinden, mit Ausnahme der Fürstl. Zeilschen Orte gehören zum Forstamt Ochsenhausen. Für die nördliche Hälfte des Oberamts, oder den ehemaligen Unteramtsbezirk, befindet sich ein Amts-Notar und ein Arzt in Roth. In Straßenbau-Angelegenheiten ist das Oberamt der Inspection Biberach, in Sachen des Hochbau’s der Inspection Ravensburg zugetheilt. Die Postämter Leutkirch und Wurzach ressortiren von dem Ober-Postamt in Ulm. Die Standesherren haben auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit, Roth und Thannheim auch auf die der Polizei verzichtet. Der Fürst von Zeil übt die letztere durch das K.F. Amt Ober-Zeil, der Fürst von Wurzach durch das K. F. Amt Wurzach, die Gem. Waltershofen ist eine Vogtey des Fürstl. Wolfeggschen Amts Wolfegg. In forstlicher Beziehung besteht für die letztgenannte Gemeinde die K. F. Forstverwaltung Wolfegg, für die fürstl. Zeilschen Gemeinden Aichstetten, Altmannshofen, Diepoldshofen, Reichenhofen und Seibranz, (mit unbedeutenden Ausnahmen) die K. F. Forstverwaltung Ober-Zeil. In Roth besteht eine Gräfl. Erbach-Wartemberg-Rothsche Forstverwaltung, jedoch ohne Forstgerichtsbarkeit und nur in Ansehung der eigenthümlichen Waldungen des Grafen der K. Finanz-Kammer unmittelbar untergeordnet, hinsichtlich der Gemeinde- Stiftungs- und Privatwaldungen, aber dem K. Forstamt mit den Befugnissen eines Revierförsters untergeben. Der Oberamtsbezirk theilt sich in 23 politische Gemeinden, | von welchen 7 der zweiten (mit mehr als 1000 Einwohnern) die übrigen der dritten Classe angehören. Die meisten Gemeinden sind ein Aggregat mehrerer Parzellen; am meisten geschlossen sind außer den beiden Städten die Orte des Illerthals; die zertheiltesten Gemeinden sind: Gebratzhofen, Herlatzhofen, Wuchzenhofen, Hauerz und Mooshausen. – Standesherrliche Verwaltungsbehörden sind: die Fürstl. Domänen-Kanzley in Zeil, die Fürstl. Domänen-Kanzley in Wurzach, und die gräflichen Rentämter in Roth und Thannheim.
b. Kirchliche.

Sämmtliche katholische Kirchenstellen (26 Pfarreien und 4 Caplaneien) sind dem Dekanat Leutkirch untergeordnet, das bisher seinen Sitz in Seibranz hatte, nunmehr aber nach Leutkirch gezogen worden ist. Die Filialisten auswärtiger Kirchen (s. Ortsbeschreibung) fallen unter die ihren Mutterkirchen vorgesetzten Dekanate.

Die evangelische Pfarrei Leutkirch mit zwei Geistlichen steht unter dem Dekanat Ravensburg und der General-Superintendenz Ulm. Die wenigen, außerhalb Leutkirch im Oberamtsbezirk lebenden Protestanten sind Filialisten dieser Pfarrei.


B. Anstalten.
a. Schulen.
Eine combinirte lateinische und Realschule mit drei Lehrern hat Leutkirch. Elementar- und Volksschulen katholischer Confession finden sich 31 (darunter 5 Filialschulen) mit 33 Lehrern, welche den Schulinspectionen Leutkirch (in Oberzeil) und Roth (in Threerz) untergeordnet sind. Die evangelische Schule in Leutkirch hat drei Lehrer. Industrieschulen bestehen in Leutkirch, Berkheim, Aitrach, Roth und Wurzach. Während es mit diesen Industrieschulen keinen rechten Fortgang nehmen will, sind die Fortschritte erfreulich, welche das Volksschulwesen seit neueren Zeiten fast in allen| Gemeinden des Bezirks fortwährend macht. Was diesen Oberamtsbezirk besonders auszeichnet, sind die vielen neuen und schönen Schulhäuser, die sämmtlich in den letzten Jahren gebaut worden sind, und mit welchen gewöhnlich auch ein Local für die Gemeinderaths-Verhandlungen verbunden ist, in Berkheim, Thannheim, Hofs, Roth, Spindelwaag, Urlau, Hauerz, Niederhofen etc.


b. Wohlthätige Anstalten.

Diese sind die Hospitäler in Leutkirch, (nebst Armenpflege) und Wurzach. Auf dem Lande haben mehrere Gemeinden ihre besonderen Armenpflegen. Die bedeutendsten Anstalten dieser Art sind die Armenkassen für die Standesherrschaften Zeil und Wurzach. Das Nähere siehe bei der Ortsbeschreibung.


c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Der landwirthschaftliche Verein für das Allgäu unter dem Vorsitz des Grafen von Beroldingen auf Ratzenried ist für die Oberämter Wangen und Leutkirch gemeinschaftlich.


d. Anstalten für Handel und Verkehr.

Postämter mit Relais befinden sich in Leutkirch und Wurzach. Über ihre Verbindungen siehe die betreffende Ortsbeschreibung.

Auch wird durch einen regelmäßigen Landboten Leutkirch mit Isny und Kempten, und durch den Lindauer Boten mit Wangen, Memmingen und Augsburg in Verbindung gesetzt. Siehe unten Leutkirch.


Straßen und Brücken.

Die Hauptstraße des Bezirks (Staatsstraße zweiter Classe) ist die von Ferthofen nach Wangen und Lindau. Staatsstraßen dritter Classe sind:

1) von Leutkirch nach Wolfegg.
2)   " "  " Kempten.
3)   " "  " Isny|
4) von Aitrach nach Wurzach und Wolfegg.
5)   " "  " Erolzheim.
6)   "  Memmingen über Raggen nach Isny.
7)   " "  " Berkheim   "   Biberach.

Amts-Corporations-Straßen giebt es nicht. Die Straßen sind in gutem Zustande. Die Verbindungswege, welche von den einzelnen Gemeinden unterhalten werden, sind zwar meistens sehr schmal, doch überall fahrbar, und kommen bisweilen den Staatsstraßen fast gleich.

Eine besonders auszeichnende Erwähnung verdient die verdienstliche Anlage einer Fahrstraße mitten durch das Wurzacher Ried. Verschiedener, schon im vorigen Jahrhunderte gemachter Versuche ungeachtet, war es doch nie gelungen, Wurzach und seine Umgegend in unmittelbare Verbindung mit den am Nordrand des Rieds gelegenen Ortschaften zu bringen – ein Zweck, der auch durch die im Jahr 1810 angelegte, bald aber beinahe gänzlich versunkene Straße nicht erreicht wurde. Im Jahr 1835 regte Stadtrath Ruez in Wurzach die Unternehmung auf’s neue an, und noch in demselben Jahre gelang es der regen Fürsorge der beiderseitigen Grundherren, der Fürsten von Waldburg-Zeil-Wurzach und von Waldburg-Wolfegg, insbesondere der überaus thätigen persönlichen Theilnahme des Ersteren und dem vereinten Zusammenwirken der Nachbarn, selbst der entfernteren, auf eine Strecke von 600 Ruthen, durch ein beinahe grundloses Moos eine Straße herzustellen, welche an Güte einer Staatsstraße beinahe nichts nachgiebt, und von dem schwersten Fuhrwerk befahren werden kann. Die wohlthätigen Wirkungen dieser Unternehmung, die ein freundnachbarliches Verhältniß zwischen den Einwohnern der Herrschaft Wurzach und der jenseits des Riedes gelegenen Herrschaft Waldsee begründet, sind unverkennbar und machen sich besonders durch die Hebung der Wurzacher Märkte bemerklich. – Das Areal sämmtlicher Straßen und Wege des Oberamts beträgt 25275/8 Morgen.

| Von den vielen Brücken, welche über die Flüße und Bäche des Bezirkes führen, nennen wir die Brücke bei Egelsee und die ansehnliche Brücke bei Ferthofen, beide über die Iller, die hübsche neue Brücke bei Altmannshofen über die Aitrach, und die Eschach-Brücken in Leutkirch. Brückengeld wird nirgends entrichtet; Pflastergeld erheben Leutkirch und Wurzach.


e. Sonstige Anstalten.

In Leutkirch besteht eine Oberamts-Spar- und Leihkasse seit mehreren Jahren, die einen sehr guten Fortgang hat. Der Aktivstand derselben ist 152.019 fl. der Passivstand 141.899 fl.

Viehversicherungsanstalten giebt es keine im Oberamt.

Früher bestanden auch in Wurzach, Gospoldshofen, Ellwangen und Seibranz öffentliche Leihkassen, welche aber nunmehr in Privat-Leihkassen verwandelt worden sind.


3) Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.


A. Oberamtspflege.

Diese besitzt nach der Rechnung vom 1 Juli 1840/41:

1) Vermögen:
   an Grundeigenthum

 2/8 Morg.

 51 Ruth.
 
   an verzinslichem Aktivcapital 8.572 fl.
   an sonstigen Forderungen 3.345 fl.
2) Schulden:
   Verzinsliches Passivcapital 0   
   Rückstände zur Staatskasse 0   
   Sonstige Schulden 316 fl.
Die Einnahmen betrugen 5.965 fl.
 darunter
   Amtsschaden 5.265 fl.
   Amtsvergleichungskosten 38 fl.
Die Ausgaben 5.417 fl.
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B. Gemeinde- und Stiftungs-Pflegen.
1) Vermögen der Gemeinden:  
 a) verzinsliche Capitalien 22.483 fl.
 b) sonstige Forderungen 18.417 fl.
Summe 40.900 fl.
(nebst 12.8645/8 Morgen an Grundeigenthum.[2])
2) Schulden der Gemeinden:
  a) verzinsliche Capitalien 12.204 fl.
 b) sonstige Forderungen   3.728 fl.
Summe 15.932 fl.

Das meiste Kommunal-Vermögen besitzt die Stadt Leutkirch. Sie ist die einzige Gemeinde, welche keine Gemeinde-Umlagen zu machen nöthig hat. Die letzteren sind am bedeutendsten in Herlatzhofen und Wurzach, wo sie 2 fl. auf den Kopf betragen. Schuldenfrei sind 15 Gemeinden. Im Ganzen sind die Schulden des Bezirkes (im Betrag von 15.932 fl.) nicht von Erheblichkeit, und der Gemeindehaushalt überhaupt geordnet und gegen früher befriedigend. Im Jahr 1823 hatten sämmtliche Gemeinden eine Schuldenlast von 173.492 fl. Die Steuerrückstände bei den einzelnen Pflichtigen betrugen damals 70.822 fl. Im Jahr 1838 beliefen sich dieselben nur noch auf 359 fl.

Das Grundstocks-Vermögen der Stiftungen beträgt 555.431 fl., worauf 7.083 fl. Schulden haften. Ihre Einkünfte belaufen sich auf 37.860 fl., die Ausgaben auf 35.806 fl. Das Grund-Eigenthum der Stiftungen besteht in 25444/8 Morgen.[2]

Die reichsten Stiftungen besitzt Leutkirch, sodann die Gemeinden Herlatzhofen, Wuchzenhofen, Seibranz und Reichenhofen.

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4) Cataster und Steuern.


Das Cataster des Oberamts beträgt mit Einschluß der Grundherrschaften von
Grundeigenthum 278.387 fl. 34 kr.  
Gefällen 20.512 fl. 56 kr.
Gebäuden 2.010.815 fl.   – kr.
Gewerben 4.071 fl. 17 kr.
Die directe Steuer für 1841/42 war an 2.000.000 fl.
Grundsteuer 23.682 fl. 31 kr.
Gefällsteuer 1.745 fl. 11 kr.
Gebäudesteuer 3.977 fl. 38 kr.
Gewerbesteuer   2.595 fl. 36 kr.
Summe 32.000 fl. 56 kr.

Folglich kommen auf 1 Quadratmeile an Steuern 3962 fl. und auf 1 Person 1 fl. 31 kr.

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Cataster der Grund- und Gefällherren,
welches nicht unter dem Gemeindekataster begriffen ist


Grund- und Gefällherren Grund-
Kataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Kataster.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Kataster.
Gebäude-
Steuer.
Gewerbe-
Kataster.
Gewerbe-
Steuer.
    fl.  kr.   fl.  kr.   fl.  kr.   fl.  kr.   fl.  kr.   fl.   kr.   fl.  kr.   fl.   kr.
Fürst von Zeil 3.741 37 318 18 3.282 52 279 18 22.800 45 6 72 39 49 46
Fürst von Wurzach 6.692 6 569 18 3.346 55 284 45 50.700 100 17 130 14 89 14
Graf von Erbach-Wartemberg-Roth 6.451 59 548 53 6092 39 518 21 42.425 83 55 131 11 89 53
Graf von Schäsberg 2.541 29 216 12 2.413 28 205 20 4.550 9 1 6 45
Fürst von Wolfegg 283 58 24 9 655 51 55 48 500 59
Graf Quadt-Isny 79 2 6 43 172 39 14 41
Graf von Beroldingen 540 45 56
Fürst von Salm-Dyk 34 17 2 55
Baron Westernach 4 20 48 39 4 8
Baron Trazberg 37 2 3 9
Das incamerirte Stift Zeil 1.375 2 43
Summe: 19.794 11 1.683 53 16.624 22 1.414 21 122.350 242 335 10 229 38

  1. Nur in der Standesherrschaft Roth findet dieß eine Ausnahme.
  2. a b Unter der, dem Primärkataster entnommenen Morgenzahl des Grundeigenthums ist neben dem eigentlichen Gemeindevermögen auch das Gemeineigenthum der sogenannten Realberechtigten mitbegriffen; auch umfaßt die in der angehängten Tabelle IV. bei jedem Ort angegebene Morgenzahl Alles, was innerhalb dieser Markung im Eigenthum von Gemeinden oder Stiftungen (auch von auswärtigen) sich befindet.