« Wuchzenhofen Beschreibung des Oberamts Leutkirch Aichstetten »
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Die Fürstlich Waldburg’schen Standesherrschaften.


A. Das Königlich-Fürstliche Waldburg-Zeil und Trauchburg’sche Amt


Zeil.


Es umfaßt sämmtliche Besitzungen des Fürsten von Waldburg-Zeil und Trauchburg im diesseitigen Oberamtsbezirke, und außer diesen noch die Fürstlich| Wurzach’schen, zur Herrschaft Altmannshofen gehörig gewesenen Parzellen Langensteig und Nestbaum. Der Sitz des K. F. Amtes für Administration und Ausübung der Polizeigewalt ist Schloß Zeil (Ober-Zeil). In gerichtlicher Beziehung steht der Bezirk unter dem K. Oberamtsgericht in Leutkirch. Für die Forstpolizei und Forstgerichtsbarkeit besteht eine eigene K. F. Forstverwaltung auf Zeil, welcher in dieser Beziehung auch die Herrschaft Trauchburg im Oberamt Wangen untergeordnet ist. Die Verwaltung der Fürstlichen Domänen besorgt die F. Domänencanzlei mit einem Rentamt auf Schloß Zeil unter der Leitung eines Domänendirektors. In geschichtlicher Beziehung haben wir uns hier auf das Allgemeine, die Standesherrschaft überhaupt Angehende zu beschränken, indem wir wegen des Einzelnen auf die besonderen Ortsbeschreibungen, und namentlich wegen der Geschichte des Fürstenhauses Waldburg-Zeil und Trauchburg auf den Aufsatz des Herrn Domcapitulars von Vanotti in den Württemb. Jahrbüchern vom Jahr 1834, Seite 134–181 und Seite 205–369 verweisen. – Sehen wir ab von dem Dietrich von Zeyll vom Jahr 742, und von dem Rudolf von Zeill vom Jahr 801, welche Pappenheim in der Truchseßenchronik (I. S. 10–12) aus dem berüchtigten St. Emmeraner Adelsverzeichniß und aus dem eben so apokryphischen „alten Meßbuch des Gottshaus Murchart" (Murbach?) anführt, so zeigt uns die beglaubigte Geschichte auch hier wieder das Kloster St. Gallen als den, so viel bekannt ist, ältesten Besitzer von Zeil. Wenigstens scheint sich dieß aus der Thatsache zu ergeben (Pertz II. 160 vergl. Ildef. von Arx Geschichte des Cant. St. Gallen 1. S. 289 f.), daß der Abt Heinrich von Twiel sich vor seinem Feinde, dem Gegenabt Mangold von Böttstein über den See in die schwäbischen Besitzungen des Klosters und in das Schloß Zeil zurückgezogen habe. (Pertz a. ang. O. venerunt ad locum, qui dicitur Cile.) Das Zwiefalter Necrologium führt einen Ulrich de Zile an, dessen Eintritt| in den Convent als Mönch zu Zwiefalten von Sulger (An. Zw. I. p. 111), der einen Grafen aus ihm macht, in das Jahr 1142 gesetzt wird. Ferner erscheinen 1172 ein Gottfrid de Zeile, der einen Vertrag des Klosters Weißenau und der Kirche zu Eschach mit unterschrieb, 1258 ein Bertold von Zyhl (Cod. mscr. trad. Weissenaug.), 1275 ein Hatto de Scil, und in demselben Jahre ein Bruno von Diesenhofen, Dominus in Zyl (Hess. Monum. Guelf. p. 84). Wenn man nicht annehmen will, daß die Vorgenannten nicht wirkliche Besitzer, sondern nur adelige Burgvögte des Klosters St. Gallen auf Schloß Zeil waren, was wenigstens von dem letzteren, Bruno, nicht annehmlich scheint, so ergiebt sich als das wahrscheinlichste, daß der Besitz der Burg und Herrschaft auf irgend eine Weise von St. Gallen an ein eigenes adeliges Geschlecht, und nach dessen Aussterben an das Reich fiel. Von dem Reich erhielten ihn die Montforte ohne Zweifel als eine Pfandschaft. Später wurde dieses Pfand wieder eingelöst und König Heinrich VII. verpfändet 1311 dem Dietegen von Castell für 800 Mark das Schloß Zeil mit Zugehörungen.[1] Die Worte sind: Diethegeno .. comitatum nostrum in Cil emptum a quondam nobili viro Rudolfo comite de Monteforti, videlicet castrum Cil cum universis et singulis attinentiis ... obligavimus. Die Beurkundung im Namen des Reichs durch den Erzbischof von Cöln vom Jahr 1313 fügt noch hinzu: Castrum in Cil cum comitatu et oppido Lütkirch auf der Hayde, s. oben. Wir wissen nun nicht, ob Dietegen von Castell wirklich einige Zeit dieses Pfand inne hatte,[2] oder ob die Montforte den bald darauf erfolgten Tod des Kaisers und die strittige Wahl benützt haben, Zeil als eine Reichspfandschaft | für sich zu behalten, oder sonst wieder in den Besitz desselben gekommen sind – jedenfalls finden wir Graf Hugo von Montfort schon im Jahr 1323 wieder seßhaft auf dem Schlosse Zeil, von wo aus er dem Kloster Roth einen Schirmbrief ausstellt (Stadelh. I. S. 145), und zwar sehen wir aus der Urkunde Kaiser Ludwigs IV. vom Jahr 1337 (Chron. der Truchs. I. S. 55.), daß Zeil an Hugo von Montfort um 900 Mark Silber versetzt war. Aber nach eben dieser Urkunde erlaubt der Kaiser „dem festen Rüter und lieben Landvogt im obern Schwaben, Johann Truchsessen von Waldburg, die Burg zu Zyll und was dazu gehört, Lüt und Gut, von Graff Hugen von Zill, genannt von Montfort" für 2000 Mark Silbers einzulösen, was denn auch sogleich vollzogen wurde. Von jetzt an blieb Zeil in der Eigenschaft eines Reichspfandes im Besitz der Truchsessen von Waldburg,[3] und kam in der Theilung von 1429 an Tr. Georg, den Stifter der Georg'schen Linie. Dem Urenkel desselben, Georg III., überließ Kaiser Carl V. laut Urkunde dd. Toledo 17. Nov. 1525 (Chron. der Tr. I. S. 200) die Herrschaft Zeil zur Belohnung seiner im Bauernkrieg dem Reich geleisteten wichtigen Dienste als ein Reichs-Mannlehen. Es begriff diese Herrschaft die dermaligen Gemeinden Diepoldshofen, Gospoldshofen, Hauerz, Reichenhofen und Seibranz, und übte die hohe Gerichtsbarkeit über die Ritterherrschaft Altmannshofen, und über die Petershausischen Güter in Aichstetten und der Gemeinde Mooshausen schon, ehe diese an das Haus Waldburg kamen.[4] | In alten Zeiten erstreckte sich der Forst der Grafen von Kirchberg bis an den Schloßgraben von Zeil, aber schon 1532 im Reichslehenbrief Kaiser Carl V. sind die Grenzen des Zeilerforsts in einer Ausdehnung angegeben, die nicht nur die damalige Herrschaft Zeil, sondern Alles in der Linie von Ellwangen bis Ober-Opfingen und diesseits der Iller und Aitrach gelegene begriff. Im Jahr 1535 aber erhielt das Kloster Roth von dem Vormünder der Söhne Georgs III. und von Truchseß Jakob die forsteiliche Gerichtsbarkeit in einem Theil diees Forstes zu Lehen. Übrigens gehörten auch einzelne Distrikte innerhalb der Zeil’schen Forstgrenzen zur freien Pürsch. – In Folge der Erbtheilungs-Verträge von 1595, 1601, 1605 kam die Herrschaft Zeil (nebst Wurzach, Marstetten, Threerz und Ellwangen) an Truchseß Froben, den Stifter der Zeil’schen Linie, und als sich diese 1675 in die Zeil-Zeil’sche und Zeil-Wurzach’sche theilte, indem die beiden Brüder Paris Jakob und Sebastian Wunibald sich über eine Theilung der inzwischen (1628) zu einer Reichsgrafschaft erhobenen Herrschaft Zeil vertrugen (1675 und 1693), fiel dem erstern das Schloß Zeil mit einem Territorium in dem Umfang zu, welchen die 1803 zur Reichsfürstenwürde erhobene, im Jahr 1806 aber mediatisirte Standesherrschaft noch hat. Sie begreift sonach von der alten Herrschaft Zeil die jetzigen Gemeinden Diepoldshofen, Seibranz und Reichenhofen, die ehemalige Ritterherrschaft (jetzige Gemeinde) Altmannshofen (ohne Nestbaum und Langensteig) und die Gemeinde Aichstetten (früher zum größten Theil Petershausisch, und | das Rittergut Vogelsang). Außerhalb des Oberamtsbezirks besitzt der Standesherr die 1744 dieser Linie angefallene Herrschaft Trauchburg im Oberamt Wangen, und im Schwarzwaldkreis die Orte Vollmaringen mit Lohndorf und Göttelfingen (Oberamts Horb), und Balgheim (Oberamts Spaichingen). Im Königreich Bayern besitzt der Fürst die Patrimonial-Gerichtsherrschaft Alt-Trauchburg (Wangen und Weiler, s. O.A.Beschr. v. Wangen S. 226) und im Großherzogthum Baden das Rittergut Pfaffwiesen. Die in Württemberg gelegenen Besitzungen enthalten 9700 Einwohner auf 4 Quadratmeilen; die im diesseitigen Oberamtsbezirk gelegene Grafschaft Zeil allein 3348 Einwohner auf 1,430 Quadratm. Eine Zählung im Jahr 1783 ergab 1316 männliche, 1410 weibliche, zusammen 2726 Bewohner. Der Viehstand belief sich auf 544 Pferde und 2774 Stück Hornvieh. Im Jahr 1792 wurden sämmtliche Gebäude (586 an der Zahl) zum Behuf der 1786 errichteten Feuer-Versicherungs-Anstalt zu 375.525 fl. eingeschätzt. Die Revenuen des gesammten Fürstenthums Zeil-Trauchburg wurden zur Zeit der Mediatisirung 1806 berechnet auf 40.000 fl. Ein Steuersimplum betrug in Zeil 571 fl., in Trauchburg 819 fl. 34 kr. In den der Mediatisirung vorangegangenen schweren Kriegsjahren mußten häufig 16–18 Simpla umgelegt werden. Von 7622/3 Roßbauen, welche die Vermessung vom Jahr 1680/86 ergab, waren 77 steuerfrei, indirekte Abgaben waren Viehaccise und Zölle. Die Grund- und Leibeigenschaftsgefälle waren schon früher größtentheils fixirt und die Lasten nicht drückend. Die Fürstl. Lehengüter waren und sind noch immer, mit Ausnahme eines einzigen Erblehen in Aichstetten, sämmtlich Falllehen. Civilgericht erster Instanz war für Zeil das Oberamt zu Zeil, zweiter Instanz die Regierungscanzlei daselbst (1 Canzler, 3 Räthe, 1 Secretär). Die höchsten Reichsgerichte waren die dritte Instanz. In Criminalfällen war das Oberamt die Untersuchungs-, die Regierungscanzlei die Spruchbehörde. Ein Kammerziel betrug 52 fl. 18 kr., ein Römermonat | 29 fl. 58 kr., das Contingent 1¾ Mann zu Pferd und 72/3 zu Fuß. Die Stimme auf den Kreistagen wechselte mit Wurzach. Durch das Gesetz vom 14. März 1821 wurden die Landschaftsschulden von Zeil im Betrag von 100.000 fl. auf den Gesammtstaat übernommen, und in Folge dessen die bisher bestandene Landschaftskasse aufgelöst. Für den Fürsten selbst wurden den 11. Juli 1827, als vom 1. Juli 1823 an verzinslich, 110.000 fl. auf den Staat übernommen. Den Armen der Standesherrschaft kommt zu gut eine im Jahr 1783 aus verschiedenen Stiftungen gebildete Armenkasse, die ein Capitalvermögen von 16.302 fl. und nicht unbedeutende Revenuen aus einem Lehengut in Reichenhofen, gestifteten Spenden, Opfergeldern, Beiträgen der Kirchenpflegen u. s. w. besitzt. Über die mehr lokale Öttle’sche Stiftung, siehe unten bei Oberzeil.

Im Jahr 1687 wurde für die Linie Zeil-Zeil die Primogenitur eingeführt. Der dermalige Fürst, Seine Durchlaucht Franz Thaddäus, Fürst von Waldburg-Zeil und Trauchburg, geboren den 15. Oktober 1778, succedirte seinem Vater, dem Fürsten Maximilian Wunibald den 16. May 1818, ist seit 1833 Senior des Fürstl. Waldburgischen Gesammthauses, als solcher Erb-Reichs-Ober-Hofmeister des Königreichs Württemberg, und durch Diplom vom 4. Oktober 1842 erblicher Reichsrath der Krone Bayern. Die staatsrechtlichen Verhältnisse des Fürsten sind durch die Deklaration vom 16. Februar 1826 festgestellt. Von der Krone Württemberg zu Lehen geht der diesseitige Antheil der Herrschaft Zeil (die Gemeinden Diepoldshofen, Reichenhofen und Seibranz) und von Aichstetten das Wenige, was Reichslehen war. Siehe auch unter Eschach. – Das Areal der Fürstl. Cameral-Höfe beträgt 12581/8 Morgen 9,55 Ruthen; das der Domänen-Waldungen 3780 Morgen. Über das Fürstl. Schloß Zeil siehe unten Gemeinde Reichenhofen.


  1. Diese und die folg. Urk. vom J. 1313 sind in dem Insbrucker Archiv, und von Herrn v. Raiser in Abschrift hieher gefälligst mitgetheilt worden. Siehe oben: die Freien etc. Sie finden sich nun abgedruckt im Jahresbericht des histor. Vereins im Ober-Donaukreis vom Jahr 1835 unter Nr. VIII. und XI.
  2. Was die Stadt Leutkirch betrifft, siehe oben.
  3. Zwar gestattete K. Karl IV. dem Grafen Ulrich von Helfenstein die Auslösung der Veste Cziele von dem Truchseß Johann von Waldburg (Urk. g. zu Budissin, 3. Dec. 1364 Reg. Boic. 9, 111); allein es scheint, daß diese Auslösung nie zum Vollzug kam.
  4. Einen ganz eigenthümlichen Ausdruck findet man in alten Schriften für den Umfang der Herrschaft Zeil, die Digge oder Dickhe. Z. B. „alle die, so in Begreiffung oder Digge der Herrschaft Zeyl gesessen sind (Vertrag zwischen Georg Truchseß und der R. St. Leutkirch, Zoll u. s. w. betr. v. J. 1515). In einem weitern Vertrag zwischen Zeil und Leutkirch vom J. 1604 heißt es: „Und damit des alten Begriffs oder Digge der Herrschaft Zeil weiter kain Irrung oder Mißverstand entstehe u. s. w.“ und nun folgt eine vollständige Aufzählung sämmtlicher Zeil’schen Dörfer und Weiler. Und in einem Vertrag v. J. 1681: „waß die Burger von Leutkirch außerhalb der Dickhe, als im Kißlegg’schen, Wolfegg’schen, Wurzach’schen, Waldsee’schen und dergl. Orthen einkaufen.“ Hieraus ergibt sich, daß dieses Wort von dem Territorium der Herrschaft Zeil, oder den obengenannten fünf Gemeinden (nach der alten Eintheilung vor 1675: „Zeiler Ambt auf dem Berg“ und „Ambt im Zeiller Thal“) gebraucht wurde. Siehe oben Seite 4.