« Seibranz Beschreibung des Oberamts Leutkirch Wurzach »
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B. Das Königlich-Fürstliche Waldburg-Zeil-Wurzach’sche Amt

Wurzach.

Es begreift die Besitzungen des Fürsten von Waldburg zu Zeil-Wurzach in dem diesseitigen Oberamtsbezirke, mit Ausnahme der beiden, der fürstlich Zeil-Trauchburgischen Gemeinde Altmannshofen und mit dieser dem Amt Ober-Zeil zugetheilten Parzellen Langensteig und Nestbaum, s. o. Da der Fürst auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit für jetzt verzichtet hat, so besteht ein K. fürstliches Bezirksamt mit dem Sitz in Wurzach nur für die Administration und Ausübung der Polizeigewalt, während der Bezirk in gerichtlicher Beziehung unter dem K. Oberamtsgericht Leutkirch steht. Auch für die Forstpolizei-Verwaltung besteht für jetzt keine eigene fürstliche Beamtung, und der Amtsbezirk ist mit Langensteig und Nestbaum in dieser Hinsicht dem K. Forstamt Ochsenhausen zugetheilt. Für die Verwaltung der standesherrlichen Domänen ist die fürstliche Domänenkanzlei in Wurzach bestellt.

Über das Geschichtliche der Besitzungen dieses Standesherrn wird bei den Ortsbeschreibungen im Einzelnen das Wesentliche gesagt werden. Hier ist nur zu bemerken, daß, als im Jahr 1675 die oben erwähnte Theilung der Reichsgrafschaft Zeil unter den Brüdern Paris Jakob und Sebastian Wunibald erfolgte, dem letztern, als dem jüngeren, die Stadt und Herrschaft Wurzach mit der| Mannsinhabung Ellwangen, die Herrschaft Marstetten und die zur Reichsritterschaft kollektabel gewesenen 3 Höfe zu Nestbaum und Langensteig zufielen, welcher Komplex (mit Ausnahme der jetzt unter bayerischer Oberhoheit stehenden Orte Illerfeld und Ferthofen jenseits der Iller) noch bis auf den heutigen Tag die dem Fürsten von Waldburg zu Zeil-Wurzach im diesseitigen Oberamtsbezirk gehörigen und mit Ausnahme der genannten 3 Höfe den Amtsbezirk Wurzach mit 4784 Einwohnern bildenden Besitzungen ausmacht. Außerhalb des jetzigen Oberamts erwarb sich das Haus Wurzach einen Antheil an der Herrschaft Kißlegg (s. O.A.Beschr. von Wangen S. 265). Diese Besitzungen zusammen (so weit sie in Württemberg liegen, 6231 Einwohner auf 2,8 Quadratmeilen zählend) wurden den 21. März 1803 zu einem reichsständischen Fürstenthum erhoben, durch die Rheinbundesakte aber 1806 mediatisirt und unter die K. württembergische Souveränität gestellt. Der gegenwärtige Fürst, Se. Durchlaucht Leopold Maria, ist geboren den 11. Novbr. 1795, und succedirte seinem Großvater Eberhard Ernst Wunibald den 23. Sept. 1807.

Der Krone Württemberg lehenbar sind von den Besitzungen des Fürsten die Theile der ehemaligen reichslehenbaren Herrschaft Zeil, oder die jetzigen Gemeinden Gospoldshofen und Hauerz, und die Herrschaft Marstetten.

Vor der Auflösung der deutschen Reichsverfassung bestand in Wurzach eine Regierungskanzlei, besetzt mit einem Kanzler und zwei Räthen, als Spruchbehörde in Kriminalsachen und zweite Instanz für die Civiljustiz; als Untersuchungsbehörden und erste Instanz in Civilsachen funktionirten die Oberämter in Wurzach und Kißlegg. Die Steuer war nach Roßbauen (s. O.A.Beschr. von Waldsee S. 114) umgelegt; ihr unterlagen nur Güter und Mühlen, nicht aber Waldungen, Gebäude, Gewerbe und Kapitalien. Das Steuersimplum war 607 fl. 58 kr. In Friedenszeiten wurden gewöhnlich 8 Simpla (zu 4863 fl. 44 kr.), in den letzten Kriegsjahren vor der Mediatisirung 15–24 Simpla| ausgeschrieben. Auch wurden Zölle von verkauftem Vieh, durchpassirendem Fuhrwerk, Judenzoll, Brücken-, Wasserzoll u. s. w. erhoben. Der einfache Betrag eines Kammerziels war 52 fl. 17 kr., der Reichssteuer (im Jahr 1796) 29 fl. 30 kr., der Kreissteuer 21 fl. 30 kr. Als Kontingent waren zu stellen: 1¾ Reiter und 72/3 Infanteristen. Auf den Kreistagen hatte Wurzach abwechselnd mit Zeil eine Stimme. Die Landschaftskasse, welche in gleicher Weise, wie in Zeil bestand, wurde im Jahr 1822 aufgelöst, nachdem den 14. März 1821 135.000 fl. Landschaftsschulden auf den Gesammtstaat übernommen worden waren. Für den Fürsten selbst wurden 1833 44.000 fl. auf die Staats-Schulden-Zahlungskasse angewiesen. Ein Armenfond für die ganze Standesherrschaft befindet sich in Wurzach, dessen Stifter und vorzüglichste Gutthäter die Mitglieder des gräflichen, nunmehr fürstlichen Hauses waren, unter dessen Verwaltung auch jetzt noch dieser Fond steht. – Die Deklaration über die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses ist vom 14. Jan. 1834. – Das Areal der fürstlichen Kameralgüter beträgt im diesseitigen Oberamtsbezirk und zwar
in der Gem. Wurzach 1.2803/8 M. 17,4 R.
 "    "    "      Ellwangen 3156/8  "  39,1  "
 "    "    "      Gospoldshofen                  6722/8  "  26,6  "
 "    "    "      Hauerz 826    "  36,4 "
 "    "    "      Mooshausen 5.1701/8  "  46,5  "
Auf den andern Markungen des OA.      632/8  "  43,7  "
  8.3282/8  "  17,7 R.

Darunter sind allein 59694/8 M. 40,9 R. Waldungen.