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A.
Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.
I. Lage und Umfang.

1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Laupheim (bis zum Jahre 1842 Wiblingen genannt), liegt im südlichen Theil des Königreichs im Donaukreise zwischen 48° 7′ 42″ und 48° 22′ 47″ der nördlichen Breite und zwischen 27° 30′ 37″ und 27° 46′ 43″ der östlichen Länge. Er gehört in seiner ganzen Ausdehnung dem Stromgebiete der Donau an.

2. Grenzen.
Da der Bezirk gegen Norden an der Einmündung der Iller in die Donau in einer Spitze ausläuft (siehe hier. unten den Abschnitt „Figur“), so ist seine nördliche das Oberamt Ulm berührende Begrenzung ganz unbeträchtlich; gegen Nordosten und Osten aber wird derselbe von dem Königreich Bayern, gegen Süden von dem Oberamtsbezirk Biberach und gegen Westen und Nordwesten von den Oberämtern Biberach, Ehingen und Ulm begrenzt. Eine natürliche Grenze bildet gegen Bayern die Iller, welche, jedoch mit vielen Abweichungen, an dem Fluß oder an dessen Nebenarmen in einer Länge von 8½ geographischen Stunden hinzieht; sie war früher in der Nähe der Iller durch Grenzpfähle bezeichnet, da aber diese von dem wilden Fluß, der sich beinahe jedes Jahr ein neues Bett gräbt, häufig ausgewühlt und zerstört wurden, so entschlossen sich im Jahre 1828 die Kronen Württemberg und Bayern, die | Landesgrenze nach früheren in den Jahren 1815 und 1816 festgesetzten Bestimmungen reguliren zu lassen. Um vor einem weiteren Zerstören der Grenzmarke gesichert zu sein, wurde zuerst eine Abscissenlinie im Westen des Flusses auf einem Terrain, das derselbe auch während seiner Überschwemmungen nicht erreicht, festgestellt und mit numerirten Marksteinen versehen.[1] Von dieser Abscissenlinie ließ man nun die verschiedenen Abstände auf die eigentliche Grenzlinie in Ordiaten bestimmen und sicherte somit die von dem Fluß fortwährend gefährdete Grenze für die Zukunft.

Eine weitere natürliche Grenze bildet theilweise die Donau an der nördlichen und nordöstlichen Seite des Bezirks.

3. Größe.

Nach den Ergebnissen der Landesvermessung beträgt der Flächenraum des Bezirks 104,5725/8 Morgen oder 5,987 Quadratmeilen und übersteigt somit das durchschnittliche Areal eines Oberamts (zu 5,626 Quadratmeilen berechnet) um 0,361 Quadratmeilen. Über die Vertheilung dieser Fläche siehe Tabelle II.

4. Figur.
Die Figur ist, wie die Karte zeigt, ziemlich regelmäßig und bildet annähernd ein gleichschenkeliges Dreieck, dem die südliche Grenze als Grundlinie dient, während die beiden Schenkel (östliche und westliche Grenze) an dem Einfluß der Iller in die Donau zusammenlaufen und dort die nördlichste Spitze des Bezirks in einer Breite von kaum 1/8 Stunde bilden. Die größte Ausdehnung hat der Bezirk von Süden nach Norden, indem die Entfernung von der südlichsten Grenze der Markung Schönebürg bis zur nördlichsten der Markung Wiblingen 7¼ Stunden beträgt. Die größte Ausdehnung in die Breite dagegen fällt an die südliche Bezirksgrenze, und zwar von der östlichsten Grenze der Markung Sinningen bis zur westlichsten der Markung Sulmingen mit 4¾ Stunden. Der Oberamtssitz Laupheim liegt in der Nähe der westlichen Bezirksgrenze und zwar so, daß die Entfernung dahin nur 3/8 Stunden — hingegen an die östliche Grenze 35/8 Stunden beträgt; die nördlichste Spitze ist 5 Stunden — die nächste südliche Grenze | 2 Stunden von dem Oberamtssitz entfernt und bis zu dem entlegensten Wohnorte Sinningen beträgt die Entfernung 5 Stunden.

Eine frühere Inclave, der zur Gemeinde Gutenzell, O.A. Biberach, gehörig gewesene Glaserhof (dieser Hof, welcher die Größe des Bezirks um 897/8 Morgen 42 Ruthen vermehrte, ist in der Oberamtsbeschreibung von Biberach, S. 204, beschrieben, weshalb derselbe hier nicht weiter berücksichtigt wird), ist im Jahre 1854 der Gemeinde Ober-Balzheim zugewiesen und somit dem Oberamtsbezirk einverleibt worden.

5. Bestandtheile.

Die Bestandtheile dieses Bezirkes sind alle neuwürttembergisch und gruppirten sich vor den Änderungen, welche im Anfang dieses Jahrhunderts erfolgten (siehe unten), nach folgenden geistlichen und weltlichen Herrschaften:

1) Kloster Wiblingen, mit Wiblingen, Altheim (wenigstens einem Antheil hievon), Bihlafingen, Bronnen (dem größten Theile nach), Bühl, Donaustetten, Dorndorf, Essendorf, Fischbach, Harthausen, Hüttisheim, Steinberg, Stetten, Unterweiler, Weinstetten (theilweise) und einem kleinen Antheil an Gögglingen.
2) Kloster Ochsenhausen mit Schönebürg und Dietenbronn.
3) Kloster Gutenzell mit 1/3 Achstetten, Mönchhöfe, Huggenlaubach, 1/3 Oberbolzheim.
4) Kloster Heggbach mit 2/3 Baustetten, Mietingen, Sulmingen.
5) Deutschordenscommende Altshausen mit Illerrieden und einem kleinen Antheile an Gögglingen.
6) Fugger’sche Grafschaft Kirchberg mit Ober- und Unter-Kirchberg, Altheim, Ammerstetten, Beuren, Beutelreusch, Buch, Humlangen, Oberweiler, Roth, Schnürpflingen, Staig, Wangen und Wochenau. Herrschaft der Linie Fugger-Dietenheim insbesondere: Brandenburg, Dietenheim, Gerthof, Hörenhausen, Kreuthöfe, Neuhauserhof, Regglisweiler, Siessen, Weihungszell, Antheil an Weinstetten.
7) Die Fürsten von Oettingen-Spielberg mit Schwendi und Großschaffhausen.
8) von Hornstein-Bußmannshausen: die Herrschaft Bußmannshausen mit Bußmannshausen, Grubach, Jetzhöfe, Kleinschaffhausen, Orsenhausen, Walpertshofen.
9) Von Hermann: die Herrschaft Wain mit Wain, Bethlehem, Autenweiler, Auttagershofen, Dürach, Ober-, Mittel- und Unter-Buch, Ober- und Unter-Fürbach, Antheil am Halbertshof. |
10) Von Palm und von Ehinger’sche Erben: die Herrschaft Balzheim mit Ober- und Unter-Balzheim, Sinningen und Antheil am Halbertshof.
11) Von Werdenstein, seit 1796 Österreich: Dellmensingen.
12) Von Welden: Laupheim.
13) Von Freiberg: Hochdorf.
14) Von Schad zu Mittelbiberach: Mussingen und Hardthöfe.
15) Von Reuttner: 2/3 Achstetten.
16) Reichsstadt Biberach. Der dortige Spital mit Baltringen, Burgrieden, Oberholzheim. Die dortige Kirchenpflege mit 1/3 Baustetten.
17) Ulm. Der dortige Spital mit einem Antheil an Gögglingen.

Hievon steuerten die Herrschaft Brandenburg-Dietenheim, Schnürpflingen und die unter 7—15 verzeichneten Ortschaften, ferner Bronnen zum ritterschaftlichen Canton Donau.

6. Besonders benannte Bezirke.

Als solche sind zu nennen: die Holzstöcke, ein waldreicher Höhenzug, der, streng genommen, schon in dem Oberamt Biberach beginnt, bald in den diesseitigen Bezirk eingeht, in demselben zwischen der Iller und der Roth hinzieht und gegen die Donau als ein flaches Hügelland ausläuft. Die auf den Holzstöcken nahe der südlichen Bezirksgrenze entspringende Weihung hat ein enges, jedoch nicht tiefes Thal in den Höhenzug gefurcht und denselben in zwei Partieen getheilt (siehe hierüber unten).

Das Gögglinger Ried, früher auch das taube Ried genannt, von dem übrigens nur ein kleiner Theil in den Bezirk fällt, heißt die weite Thalebene der Donau von Gögglingen abwärts bis zur Illereinmündung.

  1. Von den Grenzsteinen, welche mit Num. I. oberhalb Ferthofen (O.A. Leutkirch) beginnen und mit Num. XXVII. auf der Markung Ulm schließen, fallen in den Bezirk Laupheim die Num. XII — XXVI.