« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Heidenheim Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.
1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.
Grundherren im engeren Sinne des Worts befinden sich zwei im Oberamtsbezirk, der Graf von Maldeghem in Niederstotzingen zu Bergenweiler, und der Freiherr von | Linden, Rittmeister im K. dritten Reiterregiment in Ulm, zu Burgberg. Staatsdomänen sind: Anhausen mit Wangenhof, Brenz (Schloß mit Schloßgut), Falkenstein, Herbrechtingen (das Klostergut), Stürzel, Bibersohl und Kerbenhof. Gefällberechtigt sind außer dem Staat: der Fürst von Thurn und Taxis in Fleinheim und Nattheim, der Graf von Rechberg in Gussenstadt, und der Graf von Degenfeld in Heldenfingen. Ein Gefällanspruch der Fürstl. Öttingen-Wallerstein’schen Standesherrschaft an Burgberg ist bestritten. Endlich sind im Besitz zum Theil bedeutender Gefällrechte mehrere Gemeinde- und Stiftungspflegen, namentlich der Hospital zu Giengen und von einigen Alporten der zu Geislingen.


B. Feudal-Verhältnisse.


Die Unterthanen der Herrschaft Heidenheim waren beinahe durchgängig leibeigen, mit Ausnahme der Bürger in den drei mit dem Marktrecht bevorzugten Orten Heidenheim, Gerstetten und Herbrechtingen. Nach dem Lagerbuch von 1526 galten folgende Bestimmungen: „Im Ampt Heydenheim ... giebt ain yeder der Herrschaft Lybaigner Mann, der mit Tod abgeht und ein pur (Bauer) ist, zu Hauptrecht das best Roß, und dem Amptmann das best Klayd, oder wie sollichs an gellt vertädingt wirt ungevarlich, wie es bisher Gewonheit gewesen und ziemblich gehalten ist. Ist er aber ein Söldner, so giebt er das best Haupt Rindviehs zu Hauptrecht und das best Klayd ungevarlich. Und ein lybaigen Frau, die giebt der Herrschaft kein Hauptrecht, anders dann dem Amptmann das best Klayd... So geben die lybaigen Leut von Mann und Frawen dieser Herrschaft zugehörig, es sy inner oder usserhalb Ampts, ain jedes des Jars ain Lyphenne, doch welche Fraw im Kindbett liegt, der wirt uff dasselb Mal ir Henne aus Gnaden wieder geschenkt.“ Leibeigene, die ehligten, gaben „zum Brutlouff der Herrschaft ain Schyben Salz, und wie sie | deßhalb tädingen, es sy Mann oder Frawen, ungevarlich wie bisher.“ Über Verwandlung der Falllehen in Erblehen fehlen nähere Nachrichten. Gegenwärtig sind dem Staat noch zuständig: 1 Falllehen in Bernau, 1 in Brenz, 2 falllehenbare Schmieden und 1 Fallhof in Sontheim a. d. B., von welchen im Veränderungsfall 10 pCt. des Gutswerths entrichtet werden; von 1 Holzmark in Dettingen und 4 Hofgütern in Sontheim a. d. B. steht der Handlohn zu Gnaden. Die übrigen Fallgüter wurden seit 1818, besonders aber in den letzten zehen Jahren durch Ablösung in reine Zins- und Gültgüter, und die vormaligen Erblehen in Folge des Edikts vom 18ten Nov. 1817 durchaus in Zinsgüter verwandelt. Die Ablösung der Laudemien ist beinahe ganz zu Stande gekommen; von den Ausnahmen ist nur die der Gemeinde Söhnstetten von Erheblichkeit. (Über das Hitzlersche Mannlehen s. Mergelstetten). – Der Graf Maldeghem besaß 4 Falllehenhöfe und 27 erblehenbare Söldner in Bergenweiler und 1 Falllehenhof in Sontheim a. d. B., wovon der letztere und 1 Falllehenhof in ersterem Ort in Zinsgüter verwandelt worden sind. – In Burgberg waren zwei, jetzt zertheilte Falllehenhöfe, von welchen die Grundherrschaft den zehnten Gulden des Werthes als Handlohn bezieht. Sämmtliche übrige Häuser daselbst mit den dazu gehörigen kleinen Güterstücken (s. die Ortsbeschreibung) sind Sölden, welche in Veränderungsfällen 45 kr. Laudemium geben. – Die Stiftungspflege in Giengen hat Falllehen: in Fleinheim 3, in Hohenmemmingen 3/4, in Hermaringen 33/4. Erblehen: in Fleinheim 1, in Hohenmemmingen 53/4, in Hermaringen 161/4, in Hausen 1, in Heuchlingen 1, in Nattheim 2, in Sachsenhausen 3, in Sontheim a. d. Brenz 2; (im Bayrischen 3 Fall- und 121/2 Erblehen). Die Umwandlung dieser Lehen in Erblehen erfolgte größtentheils erst seit 1818. Als Handlohn wird der zehnte Gulden des Gutswerthes erhoben. Die Zehentgefälle in Sontheim a. d. B. und die Gefälle aus | einem der zwei dortigen Lehengüter trägt das Hospital Giengen als Mannlehen von dem Fürsten von Fürstenberg. – Die Frohnen und Frohnsurrogate, Dienstgelder und vogteilichen Abgaben sind in Gemäßheit der Gesetze vom 27. u. 28. Okt. 1836 theils abgelöst, theils aufgehoben worden; bei wenigen ist ihre Ablösung noch in Unterhandlung. Noch bis in die neueren Zeiten waren besonders die Jagdfrohnen für diesen Bezirk sehr drückend. Im J. 1814 kostete allein die Herbstjagd gegen 20.000 fl. an Frohnen. Das Ablösungskapital der Frohnen und Frohnsurrogatgelder, d. h. die mit 16 multiplicirte Jahresleistung, betrug 21.874 fl. 31 kr., woran die Staatskasse 6.306 fl. 2 kr. übernahm. Unter den einzelnen Gemeinden wurden am stärksten betroffen: Bergenweiler mit 3.863 fl. 55 kr., Burgberg mit 3.806 fl. 50 kr., Brenz mit 3.477 fl. 4 kr. und Oggenhausen mit 1.849 fl. 52 kr., am geringsten Hausen mit 9 fl. 36 kr. In der ehemal. freien Reichsstadt Giengen fand sich gar keine Frohnpflicht. Von dem Ablösungsrecht haben nur die Müller von Heidenheim, Bolheim und Anhausen und einzelne Einwohner von Hohenmemmingen, Schnaitheim und Söhnstetten keinen Gebrauch gemacht. Frohnberechtigt war allein die Staatskasse, mit Ausnahme der beiden Grundherren von Bergenweiler und Burgberg, des Grafen von Degenfeld bei dem Frohngeld zu Heldenfingen und des Hospitals Giengen bei den Frohngeldern zu Hermaringen, Sachsenhausen und (theilweise) Sontheim a. d. B., und bei dem Dienstgeld zu Fleinheim. – Das Ablösungskapital der in Folge des Ges. vom 27. Oct. 1836 theils aufgehobenen, theils abgelösten (älteren steuerartigen) Gefälle beträgt 14.581 fl. 32 kr., an welchen der Staat 3.674 fl. 22 kr. trägt. Am stärksten belastet erscheint hiebei Burgberg mit 3.410 fl. 20 kr., woran die Pflichtigen mit 2.728 fl. 16 kr. betroffen werden. Der Großzehenten steht mit wenigen, aus der Ortsbeschreibung zu ersehenden Ausnahmen dem Staat zu, und ist in Zeitpacht, gewöhnlich von 18 Jahren, gegeben. Den kleinen Heu - und Öhmdzehenten | beziehen gewöhnlich die Pfarreien. Wo die Besoldungsverwandlung einer Pfarrei vor sich gegangen ist, wie in Gerstetten, Heldenfingen, Mergelstetten, hat die Staats-Finanzverwaltung diese Zehenten übernommen und an die Gemeinden verpachtet. Zehentfrei sind: 11924/8 M. flürlich und 846/8 M. nicht flürlich gebaute Äcker, 777 M. einmädige, 1924 M. zweimädige Wiesen (1586/8 M. sind öhmdzehentfrei), 2012/8 M. Gärten.
Gefäll-Berechtigte. Geld. Glatte
Frucht.
Dinkel. Haber. Bemerkungen.

Heidenheim.
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das Cameralamt 95 330/0 17/8 56 13/8 62 77/8 27 fl. 57 kr. Gebäude-Abgaben wurden abgelöst.
die Stiftungspflege
     Schnaitheim
1 135/8
     Dettingen 215/8
     Heidenheim 26 360/0
die Stadtpflege Heidenheim 152 574/8 25 2
die Stiftungspflege Mergelstetten 485/8
Bergenweiler.
die Heiligenpflege 5 100/0
der Graf v. Maldeghem 35 22/8 97 93 50 5 abzüglich 204 fl. 18 kr. abgelöster Frohnen.
Freiherr v. Linden 0/0 3 51/2 1 71/4 13/4
Bolheim.
das Cameralamt 117 225/8 14 73/4 25 27/8 38 21/8 abgelöst wurden 28 fl. 165/8 kr. Gebäude-Abgaben, 5 fl. 42 kr. Hundsthaler und Pförchkäse 1 fl. 291/2 kr. Badstuben-Zins u. 11 Schffl. 16/8 Sri. Vogthaber.
die Stiftungspflege 5 304/8 11/4 11/4
die Gemeinde 2 330/0
Brenz.
das Cameralamt 454 122/8 147 60/0 162 33/8 128 13/4 hievon werden abgelöst 212 fl. 561/2 kr. Frohn- und Dienstgeld, 34 fl. Hundsgeld und 2 fl. 7 kr. Gebäude-Abgaben.
seit 1837 der Staat.
die Stiftungspflege 6 160/0
die Gemeindepflege 120/0
Staatsrath von Ringel in München 142/8 60/0
Burgberg.
das Cameralamt 0/0 1 13/4
Freiherr v. Linden 459 394/8 11 53/4 26 11/2 21 61/2 abgelöst wurden 169 fl. 46 kr. Gebäude-Abgaben und 190 fl. 24 kr. Dienst- u. Frohngelder, 32 fl. Hundsgeld.
Dettingen.
das Cameralamt 132 214/8 139 51/2 111 20/0 274 61/8 abzüglich 4 Scheffel Haber, welche abgelöst wurden. Weitere Ablösungen 36 kr. Gebäude-Abgaben, 36 kr. Frohndienstgeld, 4 fl. 12 kr. Hundsthaler und Pförchkäsegeld.
die Stiftungspflege Ulm 1 140/0 5 30/0 0/0 7 0/0
     Dettingen 7 475/8 1 1/2 10/0 2 10/0
die Gemeindepflege Dettingen 23 280/0
die Gemeindepflege Heuchlingen 2 224/8
die Gemeindepflege Heldenfingen 2 224/8
Fleinheim.
das Cameralamt 91 12/8 25 31/8 24 71/4 78 21/8 abgelöst wurden 15 fl. 22 kr.
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Gefäll-Berechtigte. Geld. Glatte
Frucht.
Dinkel. Haber. Bemerkungen.

Fleinheim.
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Sri.
 
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Sri.
 
die Stiftungspflege Fleinheim 6 500/0 1 5/8 0/0 4 0/0 Gebäude-Abgaben u. 1 fl. 54 kr. Pförchkäsegeld.
der Fürst von Thurn und Taxis 12 570/0
der Hospital Giengen 11 35/8 12 13/4 0/0 18 50/0
Gerstetten.
das Cameralamt 143 200/0 13/8 149 77/8 168 61/2 abgelöst wurden 3 fl. 4 kr. Gebäude-Abgaben.
die Stiftungspflege 5 105/8 0/0 32 51/2 32 51/2
die Gemeindepflege 34 104/8
der Hospital Geislingen 5 20/0 0/0 21 13/8 21 13/8
Giengen.
das Cameralamt 85 240/0 205 10/0 50 0/0 74 50/0
der Hospital Giengen 5 570/0 15 0/0 5 0/0 2 50/0
Gussenstadt.
das Cameralamt 29 561/8 0/0 110 41/2 133 74/8 abzüglich 33 fl. 24 kr. abgelösten Frohn- u. Dienstgelds.
die Pfarrei Weißenstein 0/0 0/0 110 41/2 133 74/8
die Stiftungspflege Sontbergen 0/0 0/0 0/0 1 10/0
die Stiftungspflege Eybach 0/0 0/0 2 20/0 2 20/0
die Hospitalpflege Geislingen 2 60/0 0/0 7 11/2 8 21/2
die Stiftungspflege Gussenstadt 5 520/0 40/0 13 11/8 13 11/8
die Stiftungspflege Heutenburg 0/0 0/0 4 11/8 4 11/8
die Gemeindepflege 0/0 0/0 1 33/8 1 33/8
der Graf von Rechberg 500/0 0/0 0/0 1 21/2
Hausen ob Lonthal.
das Cameralamt 29 530/0 21 31/4 0/0 53 63/8 Gebäude-Abgaben wurden abgelöst 1 fl. 151/4 kr.
die Stiftungspflege Hausen 351/8 1 21/2
die Stiftungspflege Langenau 2 560/0
der Hospital Giengen 5 460/0
Baron Schenk in München 7 560/0 4 21/4 2 60/0 7 53/8 [1]
Heldenfingen.
das Cameralamt 78 265/8 26 20/0 31 13/8 73 51/4 desgl. 28 fl. 31 kr. und 45 fl. Frohngeld.
die Stiftungspflege Heldenfingen 11 70/0 11 63/8 11 63/4
die Stiftungspflege Westerstetten 360/0 1 43/8 0/0 3 33/4
die Hospitalpflege Geislingen 490/0 4 41/4 15 70/0
der Graf von Degenfeld 3 212/8 3 40/0 3 41/2 12 40/0 abzüglich 141/2 fl. abgelösten Frohngelds.
die Gemeindepflege 6 364/8
Herbrechtingen.
das Cameralamt 139 490/0 88 31/8 143 43/8 220 37/8 abzüglich 76 fl. 36 kr. abgelösten Frohngelds. Weiter abgelöst wurden 16 fl. 207/8 kr. Frohndienstgeld u. 7 fl. 36 kr. Hundsthaler und Pförchkäse-Abgaben.
die Gemeindepflege 7 330/0
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Gefäll-Berechtigte. Geld. Glatte
Frucht.
Dinkel. Haber. Bemerkungen.

Hermaringen.
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das Cameralamt 147 182/8 46 15/8 46 11/8 132 63/8 [2]
die Stiftungspflege 6 310/0
der Hospital Giengen 48 311/8 100 61/8 69 75/8 188 41/2 abzüglich 26 fl. 24 kr. abgelösten Frohn- u. Dienstgelds. Weitere Ablösungen 16 fl. 327/8 kr. Gebäude-Abgaben, 361/4 kr. Weidgeld und 3 fl. 48 kr. Pförchkäse- und Hundsthalergeld.
die Freiherrl. v. Schenk’schen Erben in München 30 325/8 31 73/4 12 41/2 66 40/0 Siehe die Note.
die Gemeindepflege Hermaringen 10 471/2
Freiherr von Linden 6 277/8
die bayrische Stadtpfarrei Gundelfingen 6 285/8
Heuchlingen.
das Cameralamt 111 455/8 74 20/0 3 31/4 184 53/4 Ablösungen 36 kr. Gebäude-Abgaben, 10 fl. 451/2 kr. Jagdfrohn-Surrogatgeld, 2 fl. 24 kr. Pförchkäse- und Hundsthaler.
die Gemeinde Heuchlingen 1 590/0
die Stiftungspflege Heuchlingen 9 326/8 0/0 10/0 10/0
die Stiftungspflege Dettingen 2 317/8
die Stiftungspflege Altheim 0/0 2 41/2 0/0 2 53/4
die Hospitalpflege Giengen 2 230/0 2 10/0 0/0 6 51/4
Hohenmemmingen.
das Cameralamt 525 540/0 139 11/4 282 21/2 171 60/0
die Stiftungspflege Hohenmemmingen 41 51/2
die Stiftungspflege Giengen 49 510/0 44 0/0 10 0/0 100 40/0
die Stiftungspflege Schnaitheim 420/0
die Stiftungspflege Staufen 1 180/0
die Stiftungspflege Oberbechingen 1 201/2
die Stiftungspflege Landshausen 131/2 6
Hürben.
das Cameralamt 84 256/8 44 25/8 22 35/8 133 43/4 Abgelöst sind 3 fl. 48 kr. Pförchkäse und Hundsthaler.
die Stiftungspflege daselbst 7 74/8 2 33/4 0/0 2 73/4
Königsbronn.
das Cameralamt 178 460/0 60/0 24 22/4 26 3/4 die Ablösungen betragen: Gebäude-Abgaben 6 fl. 21 kr., für den Hirtenstab 81/2 kr., Concessionsgeld 2 fl. 20 kr., Gewerbszinse 14 fl. 21 kr., Frohngeld 4 fl. 161/8 kr., Pförchk. u. Hundsth. 3 fl. 24 kr.
die Gemeinde 30/0
Mergelstetten.
das Cameralamt 88 77/8 5/8 7 55/8 141 30/0 Abgelöst wurden 1 fl. 54 kr. Pförchkäse.
die Stiftungspflege 224/8
die Gemeindepflege 1 560/0 10 51/4
Nattheim.
das Cameralamt 103 317/8 0/0 53 51/8 64 57/8 Ablösungen. Hellerzins 8 kr., Frohngeld 21 fl., Gebäude-Abgaben 38 kr., Pförchk. 1 fl. 54 kr.
die Stiftungspflege 7 566/8
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Gefäll-Berechtigte. Geld. Glatte
Frucht.
Dinkel. Haber. Bemerkungen.

Nattheim.
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die Gemeindepflege 25 326/8
die Stiftungspflege Schnaitheim 164/8 0/0 2 40/0 3 1/8
der Fürst von Thurn und Taxis 550/0
der Hospital Giengen 9 50/0 0/0 17 51/4 18 21/2
Sachsenhausen.
das Cameralamt 128 20/0 70 63/4 100 61/4 102 73/4
die Stiftungspflege Sachsenhausen 8 120/0
der Hospital Giengen 6 40/0 20 0/0 30 0/0 50 50/0 Abzüglich 12 fl. abgelöster Frohnen. Gebäude-Abgaben wurden abgelöst 2 fl. 333/8 kr.
die Stiftungspflege Haunsheim 0/0 1 1/2 0/0 2 23/4}}
der Senior der Büchel’schen Familie 220/0 1 20/0
Schnaitheim.
das Cameralamt 76 46/8 3 0/0 76 21/4 125 33/4 Abzüglich 63 fl. 33 kr. abgelöster Frohnen.
die Stiftungspflege 21 312/8 0/0 5 0/0 5 0/0
die Gemeindepflege 5 492/8
Söhnstetten.
das Cameralamt 48 170/0 0/0 102 1/4 120 1/4 Abgelöst wurden 6 fl. 57 kr. Frohndienstgeld.
die Stiftungspflege 17 0/0 0/0 7 0/0 9 0/0
der Hospital Geislingen 500/0 0/0 2 21/4 2 21/4
die Gemeindepflege 5 224/8
Sontheim a. d. Brenz.
das Cameralamt 431 120/0 67 20/0 535 70/0 168 1/2 Abzüglich 36 fl. abgelösten Frohngelds. Weitere Ablösungen 52 fl. 555/8 Geb.-Abgaben, 24 fl. Frohngeld.
der Hospital Giengen 13 580/0 57 0/0 203 0/0 75 0/0 abzüglich 12 fl. abgelöster Frohnen.
der Hospital Lauingen 4 320/0 4 31/2 16 51/2 6 71/2
die Stadtpflege Giengen 1 15 31/4 20 21/4 10 51/2
Steinheim am Albuch.
das Cameralamt 310 147/8 73/4 204 75/8 229 5/8 Abgelöst wurden 2 fl. 46 kr. Canon, 23 fl. 412/8 kr. Frohngeld und 4 fl. 33 kr. Gebäude-Abgaben.
die Gemeindepflege 2 200/0 15 43/4 5 53/4 3 71/4
die Stiftungspflege 2 330/0 0/0 2 41/4 2 71/4
Zang.
das Cameralamt 36 340/0 Ablösungen 9 kr. Bau-Canon und 30 fl. 23 kr. Frohnen.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.
Der Oberamtsbezirk Heidenheim ist ein Bestandtheil des Jagstkreises. Von den Verwaltungsbehörden haben | ihren Sitz in Heidenheim: das Oberamtsgericht mit dem Notariat, das Oberamt mit dem Physikat, das Cameralamt;[3] in Schnaitheim: das Forstamt. Diese Bezirksstellen stehen in der ersten Klasse ihrer betreffenden Besoldungskategorie. Dem Oberamtsgericht sind ferner zwei Amtsnotariate untergeordnet: Giengen für die Gem. Bergenweiler, Brenz, Burgberg, Giengen, Hermaringen, Hohenmemmingen, Hürben, Oggenhausen, Sachsenhausen und Sontheim a. d. Br.; Gerstetten für Dettingen, Gerstetten, Gussenstadt, Heldenfingen, Heuchlingen, Söhnstetten und Steinheim. Zu dem Bezirk des Unteramtsarztes (mit dem Sitz in Giengen) gehören Bergenweiler, Brenz, Burgberg, Giengen, Hermaringen, Hohenmemmingen, Hürben, Oggenhausen, Sachsenhausen, Sontheim a. d. Br., und die Parzelle Eselsburg. Für Straßen- und Wasserbausachen ist der Bezirk der Straßen-Inspektion in Gmünd, für Hochbausachen der Bau-Inspektion ebenfalls in Gmünd zugetheilt. Das Postamt Heidenheim und der Poststall in Hermaringen sind dem Oberpostamt Ulm untergeben. Heidenheim ist der Sitz eines Umgeldkommissariats und eines von dem Hauptzollamt Ulm ressortirenden Nebenzollamts 1ster Klasse. Das Hüttenamt s. bei Königsbronn. Dem Forstamt sind im diesseitigen Bezirk untergeordnet die Revierförster in Anhausen, Aufhausen, Herbrechtingen, Irrmannsweiler, Nattheim, Schnaitheim, Steinheim und Zang. Das Forstrevier Irrmannsweiler ist dem Cameralamt Gmünd, Zang dem CA. Unterkochen zugetheilt. – Der Oberamtsbezirk theilt sich in 27 politische Gemeinden, von welchen 9 der zweiten, 18 der dritten Klasse angehören.


b. Kirchliche.
Der Bezirk zählt 25 evangelische Pfarrstellen mit 26 Geistlichen, welche dem Decanatamt in Heidenheim und der | General-Superintendenz Hall untergeordnet sind. Nur eine Parzelle, Irrmannsweiler, Gem. Steinheim, ist Filial einer auswärtigen Pfarrei, Bartholomä, OA. Gmünd. Katholische Pfarrstelle ist nur eine, Burgberg, im Bezirk, welche dem Decanat Ulm zugetheilt ist. Die in den evangelischen Gemeinden des Bezirks lebenden Katholiken sind Filialisten von Burgberg, mit Ausnahme weniger, welche an die Kirchen von Auernheim (OA. Neresheim), Oberkochen (OA. Aalen) und Böhmenkirch (OA. Geislingen) gewiesen sind. – Israeliten sind im Bezirk keine ansäßig.


B. Anstalten.
a. Schulen.

Lateinische und Real-Lehranstalten sind in den beiden Städten Heidenheim und Giengen. Hierüber wie über die Handwerkerschulen und Fortbildungsschulen daselbst und in Königsbronn und Itzelberg s. die Ortsbeschr. Jeder Pfarrort hat seine Volksschule; außerdem befinden sich Filialschulen in Heuchstetten, Eselsburg, Itzelberg, Ochsenberg, Sachsenhausen, Aufhausen, Gnannenweiler, Küpfendorf und Sontheim im Stubenthal. Industrieschulen bestehen in Heidenheim, Bergenweiler, Brenz, Burgberg, Fleinheim, Gussenstadt, Herbrechtingen, Königsbronn, Nattheim, Steinheim und Zang. In andern Orten sind sie im Werden. Kleinkinderschulen haben: Heidenheim, Burgberg, Giengen, Königsbronn, Mergelstetten, Nattheim und Steinheim. Für Herstellung zweckmäßiger Schulhäuser hat in neueren Zeiten die Mehrzahl der Gemeinden einen rühmlichen Eifer an den Tag gelegt.


b. Wohlthätige Anstalten.
Die bedeutendste ist der Hospital in Giengen, s. Ortsbeschr. Ein sehr verdienstliches Institut ist die Kinder-Rettungsanstalt in Nattheim, künftig in Herbrechtingen, s. Ortsbeschr. Ein Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, für entlassene Strafgefangene, ein anderer, über den ganzen Bezirk sich verbreitender, der 125 Mitglieder zählt und 460 fl. | jährlich einnimmt, für die Erziehung verwahrloster Kinder zu sorgen. Armenhäuser haben Heidenheim, Giengen, Gussenstadt, Herbrechtingen, Königsbronn und Mergelstetten. In Heidenheim ist auch ein Krankenhaus eingerichtet.


c. Anstalten für Handel und Verkehr.

In Heidenheim ist eine Postanstalt und in Hermaringen eine Relais-Posthalterei. Über die Postverbindungen s. unten die Ortsbeschr. von Heidenheim. Für den Verkehr mit den Amtsorten besteht in Heidenheim seit 1842 eine Botenmeisterei. Wöchentliche Frachtfuhren gehen regelmäßig von Heidenheim nach Stuttgart, Augsburg und Ulm; durchpassirende Fuhren gehen von Leipzig, Nürnberg, Nördlingen nach Ulm, Lindau, Schafhausen, Basel etc.


Straßen und Brücken.
Staatsstraßen. Die Hauptroute, welche den Bezirk dem ganzen Brenzthal entlang durchzieht, ist die Aalen-Augsburger Route, welche bei Königsbronn eintritt, und bei Brenz das K. bayrische Gebiet erreicht. Sie hat eine Länge von 10.735,1 Ruthen. Von ihr trennt sich die Ulmer Route oberhalb Herbrechtingen, welche von da bis an die Ulmer OA.-Grenze 2191,5 Ruthen mißt. Die Nördlinger Route kommt in den Bezirk bei Nattheim und führt bis Heidenheim in einer Länge von 3299,9 Ruthen. Somit beträgt die Länge der vom Staat unterhaltenen Straßen im Bezirk zusammen 16.226 Ruthen 5 Schuh. Die Anlage dieser Straßen gehört nicht zu den besten. Nicht selten sind statt der Ebene ohne Noth steile Ansteigungen gewählt worden. Gut unterhalten sind die Strecken von Herbrechtingen bis Hausen und Brenz; weniger die von ersterem Orte nach Königsbronn und Nattheim, was außer der großen Frequenz dem Umstand beizumessen ist, daß sie zu schmal sind und nur als Staatsstraßen zweiten Ranges behandelt werden.[4] | Vicinalstraßen. Die bedeutendste ist die Wilhelmsstraße, welche von Heidenheim durch das Stubenthal nach Göppingen und Stuttgart führt. Sie wurde im J. 1827 von der Oberamts-Korporation mit einem Aufwand von 31.543 fl. gebaut und steht zur Zeit noch in ihrer Unterhaltung. Nachdem indessen die Weißensteiner Steige im OA. Geislingen im Herbst 1842 vollendet wurde, wozu die Stadt Heidenheim 5500 fl. und die Amtskorporation 6500 fl. beigetragen, auch die Strecke durch das OA. Geislingen bis zu ihrer Einmündung in die Stuttgart-Ulmer Route bereits in Staatsunterhaltung steht, so ist zu hoffen, daß auch die diesseitige Strecke vom Staat bald dürfte übernommen werden. Die Herstellung dieser Straße und der früher sehr gefährlichen Steige bei Weißenstein war ein lange gefühltes Bedürfniß dieser Gegend; sie wurde aber von jeher durch Ulm hintertrieben.[5] Erst der Regierung des Königs Wilhelm war es vorbehalten, ihre Ausführung zu genehmigen und zu befördern; die Eröffnung der Weißensteiner Steige erfolgte den 3. Oktober 1842 auf festliche Weise, an welcher nicht bloß ein großer Theil der Bewohner von Heidenheim und der Umgegend, sondern auch Deputationen der K. bayrischen Städte Lauingen | und Dillingen Antheil nahmen. S. Schwäb. Merkur vom 7. Okt. 1842. – Eine zweite, auch erst in neueren Zeiten in besseren Stand gesetzte Vicinalstraße führt von Heidenheim nach Giengen und von da über Hohenmemmingen gegen Dillingen. Eine dritte zieht von Anhausen auf die Alp, und verbindet die Orte Dettingen, Heuchlingen, Heldenfingen, Gerstetten, Gussenstadt und Steinenkirch. Von Gerstetten führt eine vierte, neu angelegte Straße in das Stubenthal hinab nach Heidenheim. Die fünfte ist die von der Gienger ab nach Oggenhausen und Nattheim führende Straße, von welch letzterem Ort eine von der Post befahrene Vicinalstraße nach Fleinheim und Dischingen führt, die auf bayrischem Gebiet durch einen schlechten Waldweg unterbrochen ist. Die sechste zieht von Brenz über Sontheim und Niederstotzingen nach Ulm. In Bau begriffen ist (außer einigen Nebenstraßen von untergeordnetem Belang) die Fortsetzung der von Heidenheim bis Steinheim vollendeten Straße nach Gmünd. An den Kosten der von Steinheim bis Bartholomä neu anzulegenden Strecke trägt die Staats-Finanzverwaltung 5000 fl., wogegen die Amts-Korporationen Gmünd und Heidenheim die Straße auch, soweit sie durch Staatswaldungen führt, bauen. Es ist gegenwärtig im ganzen Bezirk eine sehr rühmliche Thätigkeit bemerklich, die Vicinalstraßen sowohl als die übrigen Verbindungswege zu vervollkommnen und zu vermehren, was der früher sehr mangelhafte Zustand derselben auch höchst wünschenswerth gemacht hat. Seit dem J. 1835 hat die Amtskorporation für diesen Zweck zu den von den einzelnen Gemeinden aufgewendeten Kosten noch 7903 fl. (ungerechnet den Aufwand für die Wilhelmsstraße) beigetragen. Die Staats-Finanzverwaltung trug die Bau- und trägt die Unterhaltungskosten der Dettinger und Gerstetten-Heidenheimer Straße, soweit sie durch Staatswaldungen ziehen. Aus derselben Rücksicht trug sie zur Herstellung der Gienger Straße 2000 fl. bei, und gibt zur Unterhaltung jährlich an die Stadt Giengen 50 fl. – Auf angemessenen | Baumsatz an den Straßen wird von der Bezirksbehörde ernstlich gesehen.

Brücken, und zwar steinerne, führen über die Brenz in Schnaitheim, Heidenheim, Herbrechtingen und Hermaringen, welche in der Unterhaltung des Straßenbaufonds stehen. Hölzerne Brücken über die Brenz haben Mergelstetten, Bolheim, Anhausen, Herbrechtingen, Giengen, Bergenweiler und Brenz, welche sämmtlich von den Gemeinden unterhalten werden. – Pflastergeld wird in Heidenheim und Giengen erhoben. Straßen- und Thorsperrgeld bestehen nicht mehr.

Von sonstigen Anstalten ist eine seit 1841 in Heidenheim bestehende Privat- Leih- und Sparkasse zu nennen, die großen Kredit genießt. – Des landwirthschaftlichen Vereins ist oben schon Erwähnung gethan.


3. Oberamts- und Gemeindehaushalt.


A. Oberamtspflege.
Dieselbe besitzt nach der Rechnung von 1841/42
1. Vermögen.
     Ausstände bei Gemeinden und Ersatzposten      1507 fl. 17 kr.
     Andere Ausstände 17.727  " 48 "   
19.235 fl.   5 kr.
2. Schulden.
     Verzinsliche 63.950 fl.         
     Andere Schulden     2900 "  35 kr.
66.850 fl. 35 kr.
3. Die Umlage an Amtsschaden beläuft sich auf 11.025 fl.         
B. Gemeinde- und Stiftungspflegen.
1. Vermögen.
      Grundeigenthum 25.341 Morgen.
      Geld:
      Verzinsliche Capitalien 37.005 fl.         
      Sonstige Forderungen   79.263 fl.         
116.268 fl.         
2. Schulden.
      Verzinsliche 186.554 fl.         
      Sonstige Schulden   34.008 fl.         
220.562 fl.         
| Das meiste Grundvermögen besitzen die Städte Heidenheim und Giengen. Von dem weniger bedeutenden Capitalvermögen besitzt die Stadt Giengen den höchsten Betrag. Im Ganzen ist der Bezirk mit nicht unbedeutenden Gemeindeschulden belastet, am meisten Heidenheim, Steinheim, Hermaringen, Mergelstetten.

Zur Deckung der Amts- und Gemeindelasten reicht das Vermögen bei keiner Gemeinde hin, dagegen zu den Gemeindelasten allein in 11 Gemeinden.

Das Stiftungsvermögen ist allein in Giengen von größerer Bedeutung, und beläuft sich im Ganzen auf 481 Morgen Grundeigenthum und 317.329 fl. Capitalien und Ausstände, worauf 20.210 fl. Schulden haften.


4. Kataster und Steuern.


Das Kataster des Oberamts beträgt (mit Einschluß der Grundherrschaften) von

     Grundeigenthum      252.957 fl. 15 kr.
     Gefällen         6.252  "  22  "  
     Gebäuden 2.837.726  " [6]
     Gewerben         8.039  "  17  "  
Die direkte Steuer war an 2.000.000 fl.
     Grundsteuer       21.374 fl.
     Gefällsteuer           548  "
     Gebäudesteuer         5.534  "
     Gewerbesteuer         5.030  "
        32.486 fl.
Es kommen somit an direkten Steuern
auf 1 Quadratmeile         3.897 fl.
auf eine Person               1 fl. 5 kr.
An indirekten Abgaben wurden in dem Bezirk nach einem Durchschnitt von 1839/42 erhoben:
1. Wirthschaftsabgaben:
     Von Wein und Obstmost         3.212 fl. 15 kr.
     Malzsteuer       31.061 fl. 48 kr.
|
     Von Branntwein
     Fabrikationssteuer             228 fl. 59 kr.
     Ausschanksabgabe             919 fl. 41 kr.
     Von Essig               54 fl. 46 kr.
     Ausgleichungsabgaben, abzüglich
     der Rückvergütungen
            110 fl.   9 kr.
2. Accise.
     Von Güterveräußerungen           3.791 fl.   8 kr.
     Von sonstigen Gegenständen             127 fl. 13 kr.
3. Hundeauflage zum Antheil der Staatskasse             557 fl. 44 kr.
|
Kataster der Grund- und Gefällherren,
welches nicht unter dem Gemeindekataster begriffen ist.
Grund- und Gefällherren. Grund-
Kataster.
Gefäll-
Kataster.
Gebäude-
Kataster.
Gewerbe-
Kataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Steuer.
Gewerbe-
Steuer.
  fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Standesherrschaft Thurn und Taxis 349 53 10 39 29 51
Graf von Maldeghem 1193 12 749 8 2600 100 33 63 7 5 5
Graf von Degenfeld 40 2 3 22
Freiherr von Linden 1015 14 303 49 7100 85 33 33 11 13 51

  1. Diese Gefälle hat neuerlich die Gemeinde Hermaringen erworben, welche sie von dem Gutsbesitzer ablösen läßt.
  2. Neuerlich hat die Gemeinde sämmtliche Gefälle des Staats und der von Schenk’schen Erben abgelöst.
  3. Durch königliche Verordnung vom 6. März 1843 ist der Bezirk des aufgelösten Cameralamts Herbrechtingen dem Cameralamt Heidenheim zugetheilt worden.
  4. Die chausseemäßige Anlage der Augsburger Route erfolgte 1782 in Gemäßheit des „Hauptvertrags zwischen Pfalzbayern und Württemberg, Salz- und Weinhandel, auch andere commercialische Verhältnisse betreffend, vom 4. Juli 1782.“ S. Spittlers Urkunden, II. S. 99. Es wurde damals der Reichsstadt Giengen von Württemberg ein Beitrag von 10.000 fl. angesonnen, wogegen die Straße die Richtung über Giengen erhalten sollte. Da diese Stadt sich zu keinem Beitrag herbeiließ, führte Württemberg seine Chaussee bei Herbrechtingen eine beschwerliche Höhe hinauf und eine solche wieder hinab, wodurch Giengen auf eine Entfernung von einer halben Stunde umgangen wird.
  5. Schon in früheren Zeiten war dieser so natürliche Straßenzug projectirt. Allein in dem vorhin angeführten Hauptvertrag mit Bayern (S. 101) machte sich der Herzog von Württemberg verbindlich: „daß die in Vorschlag gebrachte Chaussirung der Straße von Göppingen nach Heidenheim, wodurch der Zug der Posten von Paris nach Wien der Haupt- und Residenzstadt München entzogen werden würde, für immer unterbleiben solle, und Wir der Herzog überhaupt jederzeit bedacht seyn wollen, den Postcurs nach Wien beständig auf dem bisherigen Weg von Cannstadt über Ulm nach München zu erhalten.“
  6. Nach dem Kataster von 1843 2.942.922 fl.
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