« Kapitel B 1 Beschreibung des Oberamts Hall Kapitel B 3 »
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2. Gemeinde Bibersfeld,
bestehend aus 8 Parcellen, mit 1009 Einwohnern.

Der Gemeindebezirk liegt in dem oben S. 3 erwähnten Rosengarten, ist zwei Stunden lang und eine breit, und grenzt östlich und westlich an das Oberamt Gaildorf. Auf dieser Seite ist er durch Waldgebirg begrenzt. Die Bibers, von dem Volke „Biberst“ ausgesprochen, von vielen Zuflüssen hier gestärkt, durchschneidet denselben von Norden nach Süden. Er ist überhaupt reich an Wasser, denn jeder Bauer hat seinen eigenen Brunnen. Auch sind zwei nicht unbedeutende Seen vorhanden. Von Osten nach Südwesten ist der Bezirk durch die 1835 und 1836 erbaute Vicinalstraße in das Roththal durchschnitten, welche durch das Salzfuhrwerk von Wilhelmsglück sehr belebt ist. Die lettige Unterlage des Bodens läßt das Wasser nicht durch, daher in nassen Frühlingen und Sommern Früchte und selbst Kartoffeln zu Grund gehen. Gleichwohl sind die Einwohner ziemlich wohlhabend.

Die Gemeinde ist dem Forstamt Comburg zugetheilt. Der große Zehente steht, von der Kloster murrhardtschen Pflege Westheim her, in Bibersfeld, Hagenbach, Röthenhof, Sittenhardt und Wielandsweiler dem Staate, in Buchhof von der Reichsstadt her und in Starkholzbach von Comburg her gleichfalls dem Staat, in Hohenholz aber dem Hospital in Hall zu. Den kleinen Zehenten in Buchhof, Hagenbach, Röthenhof und Wielandsweiler bezieht der Staat ganz und in Sittenhardt zu 2/3 (1/3 die Pfarrei Westheim), | in Bibersfeld, Röthenhof und Wielandsweiler die Pfarrei Bibersfeld, in Hohenholz der Hospital Hall und in Starkholzbach die Pfarrei Michelfeld. Der Blutzehente gebührt dem Staate in Hagenbach und Sittenhardt zu 2/3 (1/3 der Pfarrei Westheim); der Pfarrei Bibersfeld in Bibersfeld, Buchhof, Röthenhof und Wielandsweiler; dem haller Hospital in Hohenholz. Der Heuzehente steht in Hagenbach und Starkholzbach dem Staat zu; in Bibersfeld, Röthenhof, Sittenhardt und Wielandsweiler wird keiner gereicht. Der Novalzehente gebührt, von der Reichsstadt her, dem Staat. An den übrigen grundherrlichen Rechten sind außer dem Staat, die Freiherren von Gemmingen-Guttenberg, sowie die Stadtpflege und Armenverwaltung Hall, der Hospital daselbst und mehrere haller Familien betheiligt. An den grundherrlichen Rechten des Staats haben die Pflichtigen seit 1817 einen Kapitalbetrag von 11.882 fl. 32 kr. abgelöst. – Filialien von Bibersfeld sind Buchhof, Röthenhof und ein Theil von Wielandsweiler. Hagenbach ist nach Hall, Hohenholz nach Rieden, Sittenhardt und der andere Theil von Wielandsweiler nach Westheim und Starkholzbach nach Michelfeld eingepfarrt. Die Katholiken gehören zur Pfarrei Steinbach. Schulen sind in Bibersfeld und Sittenhardt. Die Kinder von Hohenholz besuchen jene in Rieden.

Mit Ausnahme von 1/8 an Bibersfeld, das bis 1806 der Ritterschaft einverleibt war, und Starkholzbach, welches Comburg gehörte, aber unter der Hoheit von Hall stand, waren sämmtliche Parcellen dem haller Amte Rosengarten zugetheilt, mit welchem sie an Württemberg kamen.

a. Bibersfeld, im Munde des Volkes „Biberstfeld,“ Pfarrdorf mit 541 ev. Einwohnern, 64 Gemeinde-Rechten, worunter 531/2 alt hallische, die übrigen freiherrlich v. Gemmingensche, mit 346 Morgen vertheilten, 162 Mrg. unvertheilten Allmanden und Gemeinde-Waldungen. Es liegt eine Stunde südwestlich von Hall an der Bibers und ist ein nettes freundliches Dorf, das durch die zuvorgedachte Vicinalstraße sehr belebt ist. Über die Bibers führen zwei steinerne Brücken.

Ein Achttheil von Bibersfeld bildet das mit den Rittergütern Bonfeld, Niedersteinach und Thalheim verbundene Rittergut Bibersfeld, welches den Freiherren von Gemmingen-Guttenberg-Bonfeld zusteht. Zu demselben gehören noch Gefälle zu Raibach, Münkheim, Unterlimpurg und Hall, 2/3 am großen und kleinen Zehenten zu Orlach, Dörrhof und Elzhausen, auch die Hälfte am dortigen älteren Novalzehenten, und 2/3 am großen und kleinen Zehenten zu Altenberg und Niedersteinach. Der Ertrag des Rittergutes wurde 1820 zu 800 fl. angegeben. Es ist Mannlehen, Fideikommiß | und gehört zu einer Familienstiftung. Bis 1806 war es dem Kanton Odenwald einverleibt. Auf die damit verbunden gewesene Gerichtsbarkeit und Polizei haben die Gutsherren gegen Einräumung der in §§. 30 und 41 der K. Deklaration vom 8. Dec. 1821 zugesicherten Rechte verzichtet; nicht aber auf die Forstgerichtsbarkeit.

Der Ort hat eine Kirche, ein Pfarr-, ein 1836 erweitertes Schul-Haus, zwei Schildwirthschaften mit Bierbrauereien, worunter die eine sehr gut betrieben wird und einen bedeutenden Achsverkauf hat, und eine Mahlmühle. Die Baulast an der im hintern Dorf gelegenen Kirche zu St. Margaretha, welche nach Inschriften an Kirche und Thurm 1470 neu gebaut worden ist, hat der Staat Namens der vormaligen Oberlandesheiligenpflege. Sie hat eine gute, 1844 von Gruol in Bissingen erbaute Orgel. Aus dem ebengedachten Grunde hat der Staat auch das an der sogenannten „Bettlersumkehr“ gelegene Schulhaus zu bauen. Die Baulast an dem vor 14 Jahren neuerbauten Pfarrhaus aber hat die Gemeinde. Pfarrgenossen sind die Einwohner von Bibersfeld, Buchhof, Röthenhof und ein Theil von Wielandsweiler. Das Patronatrecht des Staats rührt vom Kloster Murrhardt her. Wie schon S. 102 erwähnt, ist hier 1841 das Realgemeinderechtsverhältniß durch Übereinkunft aufgehoben worden.

Bibersfeld war eine der vielen diesseitigen Besitzungen der Schenken von Limpurg, und es ist höchst wahrscheinlich, daß es schon in den ältesten Zeiten zu der Limpurg gehörte. Im Jahr 1265 übergab Schenk Walter dem Kloster Lorch omne jus advocatie in Bibersueld. Allein bald darauf müssen die Limpurg wieder in Besitz gekommen seyn, da sie mindestens vom 14. oder 15. Jahrhundert an Gericht und Vogtei in mehreren Abtheilungen an einige haller adelige Familien zu Lehen gegeben haben. Ein eigenes adeliges Geschlecht, das den Namen von Bibersfeld geführt hätte, findet sich aber nicht, dagegen hatte die Familie von Morstein hier ihren Sitz bis zu Anfang des vorigen Jahrhunderts. Ihre Besitzungen, welche aus 1/8 am Gericht und mehreren Gütern und Gülten bestanden, gingen an die Familie Hölzel v. St. Sternstein, hierauf an die von Falkenhausen und von dieser an die Familie v. Gemmingen über, welche noch im Besitz ist. Sie waren ein Theil des limpurgischen Schildlehens, das auf Absterben des limpurgischen Mannsstamms 1746 an Brandenburg-Ansbach und im Jahr 1802 an die Krone Württemberg überging (Prescher, Geschichte v. Limpurg II. S. 416). Vermuthlich ist es derjenige Theil vom limpurgischen Lehen, den 1415 Eitel Eberhardt (v. Eltershofen) inne hatte. Im J. 1415 werden Eitel Eberhardt, Hans und | Walther v. Bachenstein und Conrad v. Rinderbach Dorfherren von Bibersfeld genannt. Weitere Besitzstands-Veränderungen sind folgende: Im J. 1394 verkauft Heinrich Kleinkonz (s. oben S. 149), Bürger zu Hall, einen Theil seiner Besitzungen zu Bibersfeld an Conrad v. Rinderbach und 1395 den andern an seinen Lehensherrn Schenk Friedrich v. Limpurg; 1421 kommt der Antheil Hans v. Rinderbachs um 916 fl. an seinen Vetter Kraft v. Rinderbach, welcher in demselben Jahr von Schenk Conrad v. Limpurg damit belehnt wird; 1431 verkauft Walther v. Bachenstein einige Güter und Gülten, die comburgische Lehen, ebenfalls an Kraft v. Rinderbach. Im Jahr 1485 wird Georg v. Bachenstein, welcher in demselben Jahr seine von Comburg zu Lehen gehabte kleinern Besitzungen zu Bibersfeld an Claus Maidbach veräußerte, mit 1/8 am Gericht zu Bibersfeld nebst seinen dortigen Gütern und Gefällen belehnt, 1521 verkauft er dieses Lehen an Jerg v. Vohenstein, welcher solches 1530 an Veit v. Rinderbach verkauft. Weitere 3/8 am Gericht, nebst vielen Gütern und Gefällen besaß Mathes v. Rinderbach; seine Söhne Veit und Bernhard werden 1507 je mit 11/2 Achtel belehnt, und 1521 tritt Albrecht seinen Antheil an Veit v. Rinderbach ab, welcher solche, nachdem er 1531 mit einem Hof zu Hagenbach und dem von Jerg v. Vohenstein erworbenen 1/8, zusammen mit der Hälfte am Gericht zu Bibersfeld von Schenk Karl v. Limpurg zu rechten Mannlehen belehnt war, 1539 mit dem Jerg v. Vohenstein’schen Antheil an die Stadt Hall frei eigen verkaufte. Im Jahr 1541 verkaufte bei dem großen Besitzwechsel Schenk Erasmus einen Hof und ein eigenes Gut hier ebenfalls an die Reichsstadt, welche 1562 von Schenk Friedrich auch noch die übrigen 3/8 am Gericht nebst 25 Gütern erwarb und durch diesen Ankauf in den Besitz von 7/8 am Gericht (1/8 besaß, wie schon erwähnt, Morstein) und der vielen Güter und Gefälle zu Bibersfeld kam, wovon die einzelnen Theile noch jetzt die geistliche Verwaltung, die Armenverwaltung und die Stadtpflege und mehrere haller Privaten inne haben, indem die Reichsstadt häufig zu Veräußerungen an den reichen Hospital oder an einzelne ihrer Bürger schreiten mußte.

Die Pfarrei gehört zu den älteren des Bezirkes. Eine Nachricht von 1347 und 1358 nennt den Ritter Hermann v. Neuenstein, seine Ehefrau Elisabeth und seinen Sohn Hermann als Stifter. Im Jahr 1406 wurde novella parochialis ecclesia eingeweiht. Es mag seyn, daß sie früher Filial von Westheim war. Das Patronat stand dem Kloster Murrhardt zu, und nach der Reformation mußte der Pfarrer durch Württemberg Hall präsentirt werden und wurde dann gemeinschaftlich eingesetzt. Er stand unter dem hallischen Consistorium.

| In den Jahren 1626 und 1634 raffte die Pest viele Menschen weg. Am 13. April 1690 brannten 11 Gebäude, worunter die Mühle, ab.

Eine Urkunde von 1415 spricht von einem „Burggraben,“ den schon damals die Gemeinde besaß. Wo die Burg stand, ist nicht zu ermitteln. – Auf der Ortsmarkung, gegen Sittenhardt hin, soll ein Bruderhaus mit Capelle gestanden haben; der Platz heißt noch jetzt St. Agatha.

b. Buchhof, Weiler mit 21 ev. Einw., ohne besonderes Gemeinderecht, liegt auf der Grenze des Oberamts Gaildorf, am Fuße des sogenannten Buchberges, 5/4 Stunden westlich von Bibersfeld, an der von Gaildorf nach Mainhardt führenden Roththalstraße. Der Ort ist erst in neueren Zeiten entstanden.

c. Hagenbach, früher auch „Hagenbuch,“ Weiler mit 61 (worunter 31 kath.) Einw. und 8 Gemeinderechten, wovon 5 althallische und 3 comburgische, und 28 Mrg. 11/2 V. vertheilten und 181/2 Mrg. unvertheilten Gemeindeäckern, Wiesen und Weiden. Hagenbach liegt 1/4 Stunde südwestlich von Hall links abwärts von der Reifensteige, auf einer die Stadt beherrschenden Anhöhe. Im Jahr 1557 war hier noch Weinbau.

Auch Hagenbach scheint eine Zugehör der nahen Limpurg gewesen zu seyn. Im Jahr 1346 verkauft Conrad Schultheiß zu Hall seinen Hof zu Hagenbach an Conrad v. Bachenstein; derselbe kam später an den Hospital Hall als limpurgisches Lehen, der ihn noch als nachmals brandenburgisches (1746), nun württembergisches Kronlehen inne hat. Den Hof, der dem Rath zu Hall von Ulrich v. Heimberg heimgefallen, verkauft derselbe 1404 an Hans v. Rinderbach; 1539 kommt er aber von Veit v. Rinderbach wieder an Hall, wohin auch 1541 Schenk Erasmus v. Limpurg einen Hof und vier kleine Güter hier vertauscht. Comburg erwarb seine drei Höfe durch Auswechslung gegen Güter zu Spöckh von Schenk Christoph zu Limpurg 1562. Zwei derselben, worüber er zuvor schon Lehensherr war, hatte er 1561 von Margaretha v. Rinderbach, geb. v. Neuhausen, um 1000 fl. erkauft. Ein Hof war viele Jahr im Besitz angesehener haller Familien und kam 1830 an den Freiherrn v. Zeppelin, welcher ihn noch inne hat.

In den Jahren 1265, 1275 und 1277 findet sich ein Waltherus de Hagebach als Zeuge. Weitere Nachrichten über diese Familie und ihren Sitz fehlen.

d. Hohenholz, Weiler mit 30 ev. Einw. und mit 4 hallischen Gemeinderechten und 23/4 Mrg. Gemeindegründen, liegt hoch und offen 1 Stunde südwestlich von Hall an der Vicinalstraße von da nach Rieden.

| Im Jahr 1423 verkauft Conrad v. Rinderbach „den Hof zu dem Hohenholz“ an Heinrich Keck, Bürger zu Hall. Im J. 1437 wird ein Streit zwischen den Bauern zu Hohenholz und ihren Lehensherren Caspar Eberhard vertragen, und 1516 verkaufen Caspar Eberhards Erben ein Gut an die Reichsstadt Hall.

e. Röthenhof, Weiler mit 52 ev. Einw. und 4 Gemeinderechten und 67/8 Mrg. Allmanden, liegt an der von Bibersfeld nach Wielandsweiler führenden Vicinalstraße, welche daselbst in die Gaildorf-Mainhardtsche Roththalstraße einschneidet.

f. Sittenhardt, Weiler mit 221 Einw., worunter 8 Kath. 12 hallischen Gemeinderechten und 147/8 Mrg. Gemeinde-Wald und Wiesen, liegt 2 Stunden südöstlich von Hall auf einer waldigen Anhöhe, 1 Stunde in gleicher Richtung von Bibersfeld, und gewährt eine schöne Aussicht in die vormals hallischen und fränkischen Landestheile. Er hat einen großen See und ist zugleich der Sitz eines K. Revierförsters, der hier ein Staatsgebäude bewohnt. Der Ort hat ein eigenes Schulhaus, dessen Unterhaltung der Gemeinde obliegt. Das Gemeinderechts-Verhältniß (s. o. S. 102) wurde 1843 aufgehoben.

Gülten und Gefälle aus fünf Gütern zu Sittenhardt, welche zuvor dem Kloster Gnadenthal gehört hatten, kamen 1490 durch Tausch von Hohenlohe an Hall. Auch Endris von Münkheim, Bürger zu Hall, hatte hier zwei Güter, die durch seinen letzten Willen 1488 an den Fronleichnamsgesang in der St. Michaelskirche gelangten. – Das Kloster Murrhardt, das zuvor schon 1/3 des großen Zehenten besaß, kaufte 1550 die übrigen 2/3 um 290 fl. von den v. Roth’schen Erben.

g. Starkholzbach, früher auch „Starkelsbach,“ Weiler mit 44 ev. Einw., 4 vormals comburgischen Gemeinderechten, 82 Mrg. vertheilten und 18 Mrg. unvertheilten Allmanden und Waldungen, liegt 1/4 Stunde westlich von Bibersfeld, an der Traufe des Wald-Gebirgs, das sich gegen Bubenorbis hinzieht, noch im Thal des sogenannten Rosengartens und wird durch einen noch jetzt 261/2 Mrg. großen See bespült, welcher sehr fischreich und vom Staat in Pacht gegeben ist.

Im Jahr 1327 verbindet sich Heinrich Sulmeister von Hall, daß, wenn er seine Höfe zu Starkelsbach, welche er Heinrich von Tullau, Heinrich und Walther Veldner zu kaufen gegeben, in zwei Jahren nicht wieder kaufe, Abt und Convent zu Comburg solche wieder kaufen dürfe; 1363 aber verkauft Conrad v. Stetten seine Besitzungen zu Starkholzbach, die er von Kraft v. Hohenlohe als Mannlehen inne gehabt, an den Abt zu Comburg, und ebendahin verkaufen 1430 Hans Hübner, Endris Metzler und Heinz Saum das Ihrige.

| In einer Kloster Gnadenthaler Urkunde von 1386 erscheint ein Dietrich v. Starkelsbach. Bei dem Weiler stand eine Burg, wo wohl die Familie saß, von der aber weiter nichts bekannt ist.

h. Wielandsweiler, Weiler mit 39 ev. Einw., eine erst in der neueren Zeit durch Anlegung der von Oberroth nach Mainhardt führenden Roththalstraße entstandene Ansiedlung, bei welcher die obenerwähnte 1836 neu gebaute Roththalstraße einmündet. Er liegt an der Oberamtsgrenze von Gaildorf. Ein Hof hieß früher der hintere Röthenhof. Das obenerwähnte Filialverhältniß rührt daher, daß ein Theil der Markung sich auf sittenhardter Markung befindet.


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