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IV. Wohnorte.
1. Orte.
A. Zahl, Gattung und Areal.
Unser Bezirk zählt im Ganzen 152 Wohnplätze, nämlich: 3 Städte, 27 Dörfer, 94 Weiler, 13 Höfe und | 15 Mühlen und einzelne Wohnsitze. Unter den Dörfern sind 15 Pfarrdörfer und 5 mit Marktgerechtigkeit, unter den Weilern 4 mit Pfarrsitzen, und unter den Höfen einer mit einem Pfarrsitz. An Schlössern ist nur noch eines vorhanden, jenes zu Comburg. – Der Flächenraum sämmtlicher Gebäude und Hofstätten beträgt 556,36 Morgen.


B. Lage, Größe und Beschaffenheit.

Die Wohnorte liegen, wie die Oberamtskarte zeigt, theils in dem Kocher- und Bühler-Thale, theils an den Gehängen dieser Thäler und theils auf den Hochebenen und deren Einsenkungen über denselben. Ihre Lage ist gesund und allermeist freundlich. Kein Wohnort, Hall ausgenommen, hat eine Einwohnerzahl, die 1000 erreicht, indem das Vereinödungssystem vorherrscht und die aus Höfen erwachsenen oder aus wenigen solchen zusammengesetzten Weiler die Mehrzahl bilden. Die Wohnorte sind meist geräumig. Vor, zwischen und hinter den Wohnhäusern sind, wo es immer thunlich, Küchengärtchen angelegt, und durch die Kandeln (s. S. 56) längs der Straßen gewinnen die Orte ungemein an Reinlichkeit und geordnetem Ansehen.


2. Gebäude.
A. Anzahl und Gattung.

Das Oberamt zählt nach dem neuesten Kataster:

Haupt- und Wohngebäude   3733
Nebengebäude 2779
6712

worunter für öffentliche Zwecke 176; unter diesen namentlich 43 Kirchen und Capellen, 36 Rath- und Schul-Häuser. Die Zahl der steuerfreien Gebäude ist 169. Auf ein Wohnhaus kommen durchschnittlich 6,8 Menschen; in Hall 7,2, in Hessenthal 8,8, in Ilshofen dagegen nur 5,7 (s. Tab. I.).

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B. Bauart und Material.

Die Wohnungen sind meist ansehnlich, geräumig und groß, gewöhnlich zweistockig, der untere Stock von Stein (Muschelkalk oder Keupersandstein), der obere von Fachwerk mit Backsteinen ausgemauert. Durch die grüne Farbe der Fensterläden und buntfarbige Blumenbretter erhalten diese stattlichen Gebäude auch ein freundliches Aussehen. Die westliche Giebelseite hat häufig eine Bretterbekleidung. Der untere Stock enthält die Stallungen, Futtergänge und Vorrathskammern; der obere die Wohnung, und unter dem Dach die Fruchtböden. Die Scheune ist von dem Haus getrennt und von Fachwerk mit steinernem Unterstock. Man trifft sie wohl nirgends schöner. In der Regel hat sie zwei Tennen. Beinahe jedes Gehöft hat überdieß ein eigenes massives Back- und Wasch-Haus. Die Gebäude sind durchaus mit Ziegelplatten gedeckt. (Die Strohdächer wurden schon 1624 verboten.) Sie werden immer so zu stellen gesucht, daß an der Vorderseite ein etwas erhöhter, 10′ breiter Gang und vor diesem in einer Vertiefung die geräumige Dungstätte angebracht werden kann. Die Genehmigung der Baurisse wird auch von Einhaltung gefälliger äußerer Formen abhängig gemacht. Bessere Heizung mit eisernen Cirkulationsöfen und Herde mit geschlossener Feuerung sind schon fast allgemein eingeführt. Die größeren Orte sind mit Kandeln versehen.


C. Werth und Eigenthum.

Nach dem Brandversicherungsanschlage von 1843 beträgt der Werth der steuerbaren Gebäude 5.730.025 fl., jener der steuerfreien 938.425 fl., somit der ganze Brandversicherungsanschlag 6.668.450 fl. Hienach ist der durchschnittliche Werth eines Gebäudes 993 fl.

Von denselben befinden sich im Eigenthum des Staats 162, der Grundherrn 14, der Körperschaften 141 und der Privaten 6395.

| Der Werth der steuerbaren Gebäude nach dem Steuerkataster von 1843 ist 2.606.816 fl. und der durchschnittliche Werth eines Gebäudes hienach 388 fl.


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