« Kapitel B 19 Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel B 21 »
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20. Gemeinde Nieder-Stetten,
bestehend aus 3 Parcellen mit 1693 Einwohnern.
Diese nach der Seelenzahl größte, an das Oberamt Mergentheim grenzende Gemeinde, ist von Südwest gegen Nordost von dem| Vorbachflüßchen durchzogen, in welches bei Nieder-Stetten aus dem Ermershauser-Thal und dem Schönthal ein Bach einmündet und auf beiden Thalseiten zahlreiche Schluchten bei Schneegang und Regen oft große Wassermassen ergießen. Der größte Theil der Markung liegt links des Vorbachthals auf der Fortsetzung der Hochebene gegen das Tauberthal hin, ein kleiner Theil rechts auf der Höhe und das Übrige im Vorbachthal und in den Seitenthälern, welche das Ermershauser-Thal südlich, das Schönthal westlich und das Thierbachthal östlich in das Thal nächst Nieder-Stetten ausmünden und hier zusammen das Thal erheblich erweitern. Die gedachten Bäche versiegen in trockenen Jahrzeiten fast ganz, während die Vorbach durch die zahlreichen starken Quellen, welche in dem tiefen Thal dem Boden entströmen, meist[b 1] genügenden Wasserstand hat, um die vielen an derselben eingerichteten Wasserwerke zu treiben und zur Wiesenwässerung zu dienen, die im Thierbachthälchen und der Regensbachklingen unterhalb Nieder-Stetten eingerichtet ist. Das Bett des durchaus mit Erlen und Weiden begrenzten Vorbachs ist von geringer Breite und faßt deßhalb beim Schneegang und stärkeren Regen, die von allen Seiten herbeiströmen, die Wassermassen nicht, weßhalb dann das Thal überschwemmt wird. Der Gemeindebezirk ist genügend mit Quellwasser versehen. Eine besonders reiche Quelle entspringt im Schönthal, ihre Wassermasse reicht zur Treibung von zwei unfern davon befindlichen Mühlen hin. Erdfälle kommen auf dem Lämmerberg, Heftwasen und auf dem Haardfeld vor. Bei Gütbach ist ein Sandsteinbruch, im Thal aber hat es Kalk- und Tuff-Steinbrüche.

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Nieder-Stetten hat eine der mildesten Lagen im Oberamt, während die höheren Punkte der Markung zu den höchsten im Bezirk gehören. Im Thal wird hier schon bedeutender Weinbau getrieben (s. allgem. Theil), im Übrigen zeigt der Bodenbau aber keine Abweichung. Das Mißverhältniß zwischen dem Futter- und Acker-Bau (s. die Tab.) wird, so weit es möglich ist, durch Kleebau auszugleichen gesucht. Von der Gesammtfläche der Markung besitzt die Standesherrschaft 172/8 M. Gärten und Länder, 4053/8 M. Äcker und Weinberge, 921/8 M. Wiesen, 4276/8 M. Waldungen. Mit der Nachbarschaft ist der Gemeindebezirk mittelst der Vicinalstraßen nach Rothenburg, Weikersheim, Riedbach, Schrotzberg, Hollenbach und Pfitzingen verbunden. Die Zahl der Gebäude ist die höchste im Bezirk, 278 Haupt- und 261 Neben-Gebäude. Von der Gemeinde gehören Nieder-Stetten und Ermershausen zur Standesherrschaft Hohenlohe-Jagstberg der neben Grundzinsen 62/3 % Handlohn und 4 % Sterbfall gereicht wird; außer derselben| sind aber auch noch die Rentämter Langenburg, Bartenstein, Ingelfingen und Weikersheim gefällberechtigt. Der Gesammtbetrag der Grundzinse ist 800 fl. Überdieß wurden an Frohnen, Frohngeldern und Gefällen steuerartiger Natur 563 fl. 48 kr. abgelöst.

a. Nieder-Stetten,[1] Stadt mit Haltenbergstetten, Residenzschloß des Fürsten zu Hohenlohe-Waldenburg-Jagstberg, der Fricken-, Kautzen-, Schloß-, Schneid- und Ziegel-Mühle, dann dem Eulen- und Reh-Hof (Schäfereien) und 1537 Einwohnern, worunter 247 Katholiken und 217 Israeliten. Die Stadt hat eine evangelisch-lutherische, eine katholische und eine israelitische Kirchengemeinde und ist der Sitz eines K. Amts-Notariats, einer fürstl. Domanial-Canzlei und Forstverwaltung und eines Rentamtes. Die ältere Schreibart war Stetin und Stetten, wie es auch heute noch in der Volkssprache Stetta heißt, dann findet es sich, wie das Schloß Haldermannstetten, einigemal auch Haltmarstetten geschrieben. Niederstetten heißt das Städtchen erst seit einigen Jahrzehnden. Noch 1807 ist es mit dem Schloß Haltenbergstetten genannt und hatte keinen vom Schloß verschiedenen Namen.

Der Ort liegt (Kirchthurm) unter 49° 24′ 5,22″ nördlicher Breite und 27° 35′ 31,17″ östlicher Länge, 1096,5 württ. oder 967 pariser Fuß (Erdfläche an der Kirche) über dem Meer, von Gerabronn 5 St. entfernt, theils am Vorbachflüßchen, über welches bei und in dem Ort drei steinerne Brücken führen, theils am nordöstlichen Abhange des Schloßberges und an den Vicinalstraßen von Künzelsau nach Rothenburg und von Schrotzberg, dann von Riedbach nach Weikersheim. Das Städtchen, wenngleich im Innern schmutzig, weil ein großer Theil nur wenige Schuhe über dem Niveau des Vorbachs erhaben ist, zu eng gebaut und theilweise aus nur armseligen, ungesunden Wohnungen bestehend, gewährt doch vermöge seiner amphitheatralischen Lage am Schloßberg, dessen Höhen über dem Thal die fürstliche Residenz mit einem Park ziert und bei der ansprechenden Natur der Umgebung ein lebensvolles freundliches Bild, eine der schönsten Partien des Oberamts. Die Straßen des, wie es scheint, ohne irgend einen Plan angelegten Orts sind krumm, mitunter nur schmale Gäßchen. Die älteren Gebäude sind fast durchaus aus Holz gebaut, die neueren Bauten erhalten dagegen steinerne Stockwerke. Unter den Gebäuden sind das Schloß (s. unten), die evangelische Pfarrkirche zu St. Jakob, die Capelle zu unserer lieben| Frauen Blut[b 2] auf dem, für beide christliche Confessionen gemeinschaftlichen, im Freien nördlich gelegenen Friedhof, bemerkenswerth; von öffentlichen Gebäuden sind außer den Kirchen noch zwei Schulhäuser, die Synagoge, das baufällige Rathhaus und 2 Thorthürme zu erwähnen. Die Zeit der Erbauung der evangelischen Pfarrkirche ist nicht genau bekannt, fällt aber wahrscheinlich in das 15. Jahrhundert. Erweitert wurde sie im Jahr 1788. Im Innern findet sich noch, wahrscheinlich von der Zeit der Erbauung der Kirche her, ein Altarkasten mit Holzschnitzereien und Gemälden von Kunstwerth. Die Capelle auf dem Friedhof ist aus dem 14. Jahrhundert, im altgothischen Styl erbaut. Die Einfriedigung der Stadt mit Mauern und Thürmen soll aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts herrühren. Die Baulast an der evang. Kirche, dem Pfarr- und Schul-Hause hat die aus den Orten Nieder-Stetten und Ermershausen bestehende Pfarrgemeinde. Sechs Einwohner von Ermershausen sind vermöge Vertrags allein mit 1/6 davon belastet. Bis 1306 gehörte zur hiesigen Pfarrei auch Laudenbach, bis 1454 Wermutshausen. Das Schulhaus wurde 1825, das Pfarrhaus im Jahr 1828 und die Synagoge 1824 erbaut. Als katholische Pfarrkirche dient seit 1749 die frühere Schloßcapelle, in einem der Flügel des Schlosses. Zur katholischen Pfarrgemeinde gehören auch die Einwohner von Ermershausen und Sichertshausen. Pfarr- und Schul-Haus sind in fürstlichen Gebäuden nächst dem Schlosse eingerichtet. An jeder Kirche ist ein Geistlicher angestellt, und die Schulen werden durch 2 Lehrer und 1 Hülfslehrer versehen. Pfarrer und Lehrer ernennt der Fürst, der auch die Bau-Last der Gebäude der katholischen Kirche, Pfarrei und Schule trägt. Von besondern Anstalten ist nur der Arbeitsschule Erwähnung zu thun; auch ist zu bemerken, daß der Begräbnißort für die Israeliten sich im Ermershauser-Thal befindet. Das Rathhaus ist 1528 erbaut. Die Stadt ist noch ummauert und hat von 7 Thürmen, welche zur Befestigung in der Mauer angebracht waren, noch 3, darunter die 2 Thorthürme. Sie hält jährlich 4 Kram- und 6 Vieh-Märkte, von welchen die letzteren von großer Erheblichkeit sind, indem in einem Jahr schon 1600 Stück Vieh zum Verkauf kamen.

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Ihr Wappen sind 2 Thürme, zwischen denselben ein Segel an beflaggtem Mast; vor Zeiten soll es der Oberleib eines Mannes gewesen seyn, wie ein solcher auf der Westseite des Kirchthurms sich eingehauen findet. Der Ort, der keine Gemeinderechte besitzt, hat neuerlich von der Standesherrschaft den Rehhof erkauft. Zu dem Gemeindevermögen kommen 6339 fl. Aktivausstände. Die bürgerlichen Beneficien bestehen in dem Genuß von 1/2 Morgen| Land auf dem Heftwasen und im Antheil an dem jährlichen Erlös aus dem Brennholz. Die Gemeindekostens-Umlage beträgt 555 fl. (gewöhnlich 12–1500 fl.). Zur Tilgung des Frohnablösungs-Capitals sind 15.750 fl. aufgenommen worden, zu deren successiver Abzahlung einschließlich der Zinsen jährlich 800 fl. auf die ehemals Frohnpflichtigen umgelegt werden. Die Leibeigenschaft haben die Einwohner schon vor langer Zeit mit 1225 fl. abgelöst. Die Zehentpflicht erstreckt sich auf fast alle Gegenstände der landwirthschaftlichen Cultur. Neben dem großen Zehenten und dem Weinzehenten, der im Faß genommen wird, muß der kleine Zehente außer von den, demselben gewöhnlich unterworfenen Erzeugnissen, auch noch von Futterkräutern, Klee, Ranschen und Kraut gereicht und außerdem Heu-, Obst- und Blut-Zehente entrichtet werden, und zwar, was den Feldzehenten betrifft, ohne Unterschied, ob in Gärten oder im Feld erzeugt. Diesem und den bedeutenden jährlichen Umlagen an Oberamts-, Gemeinde- und Frohn-Kosten wird hauptsächlich die sich neuerlich bemerkbar machende Verarmung eines Theils der Bevölkerung bei Abnahme des Wohlstandes auch des übrigen Theils zugeschrieben. Übrigens tragen hiezu auch die landwirthschaftlichen Culturverhältnisse bei. Der Weinbau, selbst in wärmeren Gegenden von unsicherem Ertrage, kann hier, wo Jahrgänge voller und guter Ernten selten vorkommen und wo, was die vorliegenden Notizen aus längerer Zeit nachweisen, häufig durch die, diesem Ort eigenthümlichen Elementarereignisse, durch Wolkenbrüche, Verheerungen in den Weinbergen angerichtet werden, deren Folgen Jahre lang gefühlt werden, (letztmals wurde der Ort von einem solchen Ungewitter am 12. Mai 1844 betroffen) wenig lohnen. Es möchte daher zu Verwandlung der Weinberge in andere Culturarten, namentlich in Hopfengärten, da der Boden des bituminösen Wellenkalks hiezu sehr günstig ist, anzurathen seyn. Auch die Pflanzung von ewigem Klee, zumal es so sehr an Futter fehlt, würde sich lohnen. Es besteht nämlich hier – und ist dieß ein weiterer örtlicher Übelstand – ein ganz außerordentliches Mißverhältniß zwischen Acker- und Wiesen-Bau. Von den 3294 Morgen der in bürgerlichen Händen befindlichen Fläche der Markung sind nur 128 Morgen Wiesen, von welchen überdieß nur wenig gewässert werden, obschon es nicht an Gelegenheit dazu fehlt; das Übrige zertheilt sich in 55 M. Gärten, 462 M. Weinberge, 2067 M. Ackerfeld, 228 M. Waldung und 351 M. Ödung. Was die Gewerbe betrifft so beschränkt sich auch hier ihr Betrieb auf den Bedarf der gewöhnlichen Bedürfnisse der Umgegend. In der Stadt sind 4 Mahl-, 2 Öl-, 1 Schneide- und 1 Loh-Mühle, 1 Walke, 1 Hanfreibe, 1 Schleif- und eine Gips-Mühle vorhanden.

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| Die israelitische Gemeindepflege hat ein Vermögen von 530 fl., die evangelische Kirchenpflege von 2584 fl., Einkünfte 148 fl., Ausgaben 201 fl. Dann sind weitere, von der fürstlichen Domanial-Canzlei verwaltete Stiftungen hier: die Schloßkirchen-Pflege und die gräfl. von Hatzfeldsche große und kleine Stiftung, die zusammen ein Vermögen von 21.104 fl. besitzen.

Von den zur Stadt gehörigen besonderen Wohnsitzen liegt der Rehhof 1/2 St. östlich, der Eulenhof 1/2 St. westlich vom Ort, die Mühlen aber nächst desselben. Der Eulenhof ist der Sitz einer dem Fürsten gehörigen Schäferei.

Das Schloß liegt auf ungefähr Dreiviertelhöhe des Lämmerbergs, der hier von Süden nach Westen ansteigt und zwischen dem Vorbach- und Emmerhauser-Thal einen kleinen Rücken bildet, sich bis zum Schloßpark und Schloß sanft, dann aber steil gegen das Städtchen, das nur 1/16 St. vom Schloß entfernt liegt, abdacht. Das Schloß, von nicht sehr bedeutendem Umfange, umschließt einen länglichen Hof, ist 3stockig, in gutem baulichen Zustand und zählt 42[b 3] Zimmer. Unter der Küche ist ein leicht überdeckter, 123′[b 4] tiefer, 6–7′ weiter, gut ausgemauerter, wasserleerer Schacht, dessen frühere Bestimmung nicht bekannt ist. Nächst dem Schloß stehen das Domanial-Canzlei-, das katholische Pfarr- und das Schul-Gebäude, eine Beamtenwohnung und das Ökonomiegebäude. Von demselben aus hat man die Aussicht auf- und abwärts ins Vorbachthal und in das zur Seite liegende kleine Schönthal. Erbaut wurde es 1550, erneuert 1662 und ausgebessert 1824.

Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg-Jagstberg.

Diese neugebildete hohenlohen’sche Herrschaft steht mit den älteren hohenlohen’schen Besitzungen in keinem fideicommissarischen Verbande. Der dermalige Inhaber, Fürst Ludwig Albrecht Constantin, königl. sardinischer Oberst (a. D.) besitzt seit 1844 zugleich auch das in jenem Verband stehende und deßhalb abgesondert verwaltete Fürstenthum Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein (s. S. 110.) Die Bestandtheile der hiesigen Standesherrschaft sind:

I. Im Oberamt Gerabronn:

Die Orte: 1) Nieder-Stetten, Stadt mit dem Residenzschloß Haltenbergstetten und mit den oben angegebenen Zugehörungen; dann Ermershausen mit Dreischwingen in der Gemeinde Nieder-Stetten; 2) Antheil an Groß- und Klein-Forst in der Gemeinde Dünsbach; und 3) Antheil an Ober-Steinach und Sandelsbronn in der Gemeinde Ober-Steinach.

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II. Im Oberamt Mergentheim:

1) Hagen; 2) Laudenbach mit Bergkirche (Gruft der jeweiligen Herrn[b 5] von Haltenbergstetten) und Dürrhof; 3) Münster; 4) Neubronn; 5) Rinderfeld mit Dunzendorf und Streichenthal; 6) Vorbachzimmern, gemischt mit Hohenlohe-Langenburg und Bartenstein; 7) Wermutshausen; 8) Neunkirchen, mit Hohenlohe-Langenburg gemischt.

III. Im Oberamt Künzelsau:

1) Braunsbach mit Schaalhof; 2) Heimhausen in der Gemeinde Buchenbach, gemischt mit der Krone und Hohenlohe-Langenburg; 3) Jagstberg mit Hoffeld, Hohenroth, Reilhof und Seidelklingen; 4) Steinbach, Antheil; 5) Mulfingen mit Ochsenthal; 6) Simprechtshausen; 7) Zaisenhausen mit Steigenbach. Diese Besitzungen enthalten zusammen etwa 8500 Einwohner.

Dazu gehören:

a) an Grundeigenthum, neben dem Schloß in Haltenbergstetten und zugehörigen vielen andern Gebäuden und Grundstücken, der Schafhof, Fohlenhof bei Niederstetten, ein Schlößchen in Braunsbach[b 6] und bedeutende Waldungen in den Oberämtern Gerabronn, Mergentheim und Künzelsau;

b) Gefälle an Geld und Fruchtgülten, Handlohn und Sterbfall in den sämmtlich benannten Orten. An Handlohn wird im Amt Braunsbach 10 %, Jagstberg 5 % und Haltenbergstetten 5 bis 62/3 % und daneben in Todesfällen an Sterbfall im Amt Braunsbach 10 %, Jagstberg 3 % und Haltenbergstetten 4 % bezahlt.

c) Zehenten in Nieder-Stetten, Ermershausen, Groß- und Klein-Forst, Haagen, Laudenbach, Münster, Neubronn, Oberndorf, Alt-Hausen, Leutzendorf, Vorbachzimmern, Wermutshausen, Braunsbach, Schaalhof[b 7], Jagstberg, Mulfingen, Ochsenthal, Simprechtshausen, Zaisenhausen und Steigenbach.

d) Die Jagd in allen Orten der Standesherrschaft, mit Ausnahme von Groß-Forst und Klein-Forst und Weiler in Ermershausen;

e) Fischerei zu Nieder-Stetten, Vorbachzimmern, Laudenbach[b 8], Braunsbach und Groß- und Klein-Forst;

f) das Schafweiderecht auf den Markungen Nieder-Stetten links des Vorbachs, Ermershausen mit Dreischwingen, Nieder-Stetten rechts des Vorbachs thalaufwärts Kuppelsul mit der Gemeinde und gleiche Betheiligung mit Nieder-Stetten und Wermutshausen auf dem Heftwasen. Ferner auf den Markungen: Haagen, Laudenbach, Neubronn, Oberndorf und Dunzendorf. Auch im Amt Jagstberg besaß die Herrschaft das Schafweiderecht, welches aber schon 1787 an die Gemeinden in Erbpacht gegeben wurde.

| g) Das Recht zur Besetzung der Pfarrei- und Schul-Stellen zu Nieder-Stetten, Laudenbach, Münster, Neubronn, Rinderfeld, Wermutshausen, Neunkirchen abwechselnd mit Hohenlohe-Langenburg und in Braunsbach zur evangelischen Partei, zur katholischen abwechselnd mit der Krone.

Die staatsrechtlichen Verhältnisse der Standesherrschaft sind durch die Deklaration vom 27. December 1825 (Reg.-Bl. Seite 535) geregelt. Auf Ausübung der Justiz- und Polizei-Verwaltung, so wie der Forstgerichtsbarkeit, Forst- und Jagd-Polizei hat der Fürst verzichtet (Reg.-Bl. von 1830 S. 165). Die ganze Standesherrschaft ist freies Eigenthum, mit Ausnahme von 151/2 Gülthöfen in Münster, die der Fürst als Kronlehen besitzt. Die Verwaltung geschieht durch die fürstliche Domanial-Canzlei, eine Forstverwaltung, einige Rentbeamten und Revierförster.

Nieder-Stetten, beim ersten Vorkommen einfach Stetin geschrieben, finden wir in den fuldaischen Traditionen schon im 9. Jahrhundert (Traditiones Fuldenses ed. Dronke S. 16 Nro. 3). Von diesem ersten Vorkommen des Orts an fehlen aber die Nachrichten bis zum Jahr 1290. Im Besitz desselben finden sich frühzeitig die Herren von Brauneck. In der Urkunde des Ulrich von Brauneck von 1320, in welcher er dem Johanniterhospital in Rothenburg Güter in Gammesfeld und Metzholz verkauft, kommt unter den Zeugen auch der Vogt des Verkäufers in Haltenbergstetten, Conrad von Steinsfeld, vor. Von diesem Ulrich und seiner Gemahlin Adelheid, wird mit Zustimmung seines Bruders Johann, am Dienstag nach St. Jakobstag 1340 Burg und Stadt Jagstberg und die Burg Haltenbergstetten „den Markgrafen Ludwig und Stefan zu Brandenburg, Pfallenzgrafen zu Rhein und Herzogen in Bayern, Söhnen Kaiser Ludwigs,“ verkauft, dabei sich aber in Betreff der letzteren Burg für die beiden Verkäufer die lebenslängliche Nutznießung vorbehalten. Am 14. September 1340 ertheilte K. Ludwig IV. den ebengenannten Käufern und Ulrich von Brauneck die Erlaubniß zu Umwandlung des Markts Haltenbergstetten in eine Stadt und zur Einrichtung des „Banns, Stocks und Galgens und aller Gericht.“ Karl IV. verlieh der neuen Stadt 1367 alle Rechte und Freiheiten, welche Gelnhausen hatte. Jener Verkauf kam jedoch nicht zum Vollzug, denn am 6. August 1347 trat Ulrich seine Veste zu Haltenbergstetten an den Bischof zu Würzburg auf Wiederlosung ab. Aber schon 1366 verkaufte Ulrich seinem Vetter Gottfried von Hohenlohe-Speckfeld, Lutzen’s Sohn, Schloß und Mark Haltenbergstetten, Ober-Stetten, Münster mit dem Kirchensatz, Irmershausen, den Weinzehenten zu Haagen und Weinberge daselbst und in Haltenbergstetten (Lünig 22, 287), nachdem Götz| schon 1365 mehrere Mühlen und das Ladamt in Haltenbergstetten von Ulrich an sich gebracht hatte. Da bis dahin von dem bewilligten Stadtrecht kein Gebrauch gemacht worden, so ließ sich der neue Besitzer Götz 1367 dasselbe von Kaiser Karl IV. erneuern. Während Götz im Besitz war, verschaffte er seiner Hausfrau Anna 8000 Pfund Heller zur Widerlegung und Heimsteuer, und 2000 Pfund zur Morgengabe auf Veste und Stadt Halmarstetten an der Vorbach den 10. Juni 1369. Zu dieser Zeit erscheint auch zweimal, 1367 und 1373, ein Conrad von Hohenlohe zu Haltenbergstetten, Bruder des Ulrich von Brauneck, wahrscheinlich derselbe, dessen Gemahlin Anna von Hohenlohe in zweiter Ehe 1402 den Conrad von Weinsberg ehelichte und der 1405 die Güter und Zehenten ansprach, welche die Linie Hohenlohe, wie wir weiter unten sehen werden, neben der Linie Speckfeld besessen hatte. Auf Götz von Hohenlohe-Speckfeld folgte sein Sohn Johann, der bald nachher, 1406, an das Bisthum Würzburg seinen Antheil an Kitzingen und die Burgen Landsburg, Hornburg und Jagstberg, gegen Aufhebung des bis dahin gegen das Bisthum bestandenen Pfandnexus verkaufte und Haltenbergstetten und Golnhofen wieder als freies Eigenthum mit Ausnahme des „werentlichen – als wirzburgisches Mannlehen zugleich anerkannten – Panns“ zurück erhielt. Hienach konnte Johann, der Letzte seiner Linie, bei seinem 1412 erfolgten Tod diese Besitzung an seine zwei Schwestern vererben. Die ältere, Anna, war vermählt an Graf Lienhardt von Castell und die zweite, Elisabeth, an Schenk Friedrich von Limpurg. Sie empfingen bei der, 1413[b 9] in Mergentheim schiedsgerichtlich vorgegangenen[b 10][s 1] Theilung, gemeinschaftlich Haltenbergstetten und 2/3 der Mannlehen, welche Johann bei dem Verkauf an Würzburg vorbehalten hatte, während das weitere 1/3 dem Herrn Albrecht von Hohenlohe von der Linie Hohenlohe zufiel. Hier ist übrigens zu bemerken, daß der Linie Hohenlohe Theile am großen, kleinen und Wein-Zehenten, und einige sonstige Rechte zuvor schon hier zugestanden hatten, und von ihr 1350 an Rüdiger Lesch in Mergentheim, 1390 an Seifried Häuptlein in Rothenburg, 1393 von Ulrich zu Hohenlohe 1/3 des Weinzehentens an Waiprecht von Wolmershausen und 1430 von Kraft von Hohenlohe an Burkhard von Wolmershausen verliehen wurde. Später belehnte Hohenlohe die Herren von Rosenberg mit 1/3 des Wein- und kleinen Zehenten, 1641 wurde dasselbe an Hatzfeld eigenthümlich überlassen. Die Erben des Johann blieben aber nicht im Besitz. Schon 1415 verkaufte Limpurg seine Hälfte an Cunz von Rosenberg zu Boxberg um 1500 rhein. Goldgulden (Prescher, Limpurg II., 385) und Castell seinen Antheil an Erkinger von Sinsheim. Diese| Hälfte kam jedoch ebenfalls – wann, ist nicht bekannt – an die von Rosenberg, welche bis 1632, wo der Letzte dieser Familie starb, im Besitz waren. Da sie es – wann, ist ebenfalls nicht auf uns gekommen – Würzburg zu Lehen aufgetragen hatten, so fiel die Besitzung dem dortigen Lehenhof heim.

Würzburg blieb von 1632 bis 1641 im Besitz, belehnte dann mit der Herrschaft Haltenbergstetten den kaiserlichen Feldmarschall Grafen Melchior von Hatzfeld (1641 in den Fürstenstand erhoben) wegen der Verdienste welche er sich im dreißigjährigen Krieg um das Stift erworben hatte. Nachdem jedoch 1794 mit Friedrich Karl von Hatzfeld der letzte Fürst aus diesem Hause gestorben war, zog Würzburg dieselbe wieder an sich.

Die Herrschaft bestund aus Schloß und Stadt Haltenbergstetten, Dunzendorf[b 11], Ermershausen, Hagen, Laudenbach, Münster (Antheil), Neubronn, Oberndorf, Rinderfeld, Steigenbach, Streichenthal, Vorbachzimmern (Antheil) und Wermutshausen.

Nieder-Stetten bildete mit den Orten Vorbachzimmern, Wermutshausen, Neubronn, Oberndorf, Münster (zur Hälfte) Streichenthal, Rinderfeld, Dunzendorf, Ermershausen, Pfitzingen, Zell, Eichswiesen, Wildenthierbach, Hohenweiler (abgegangener Ort), Heimberg, Hachtel, Rehhof, Ober-Stetten, Bovenzenweiler, Kreuzfeld, Reupoldsroth, Crailshausen, Murrenthal (abgegangener Ort), Schrotzberg, Kühnbronn, Reuenthal und Ölmüschell (abgegangener Ort), eine Centgrafschaft mit dem Gerichtssitz in Nieder-Stetten, wo von dem mit Centgrafen und Schöppen besetzten Gericht auf freiem Markt die gerichtlichen Verhandlungen in Criminal- und Civil-Justizsachen unabhängig gepflogen wurden. Von den bemerkten Orten hatten sich jedoch schon 1570 einige, die im Laufe der Zeit mit eigenem Gericht versehen worden waren, [b 12] losgetrennt; für die übrigen dauerte die Cent bis zum vorigen Jahrhundert fort, wenn schon unter hatzfeldscher Regierung nicht mehr mit der früheren Unabhängigkeit und Competenz. Über die Verhandlungen des früheren Centgerichts liegen die aufgenommenen Protokolle auf dem Rathhaus. Sie enthalten insbesondere viele Hexenprozesse.

Hatzfeld hatte hier für die hiesigen und die Besitzungen im Schipfergrund, dann in Waldmannshofen, eine Justiz- und Regierungs-Canzlei und ein Consistorium bestellt; unter Würzburg verwaltete das Amt ein Oberamtmann, ein Amtskeller, ein Centgraf und ein Stadtamts- und Gegen-Schreiber. Unter Rosenberg und Hatzfeld wurde das Amt zu den reichsritterschaftlichen Besitzungen gerechnet und war es dem Canton Odenwald incorporirt.

An die jetzige Standesherrschaft, die im Jahr 1802 neu| gebildete Linie Hohenlohe-Waldenburg-Jagstberg, einen Zweig des Hauses Waldenburg-Bartenstein, kam die Herrschaft Haltenbergstetten in den Jahren 1802 und 1803. Fürst Karl Joseph Ernst Justin, geb. den 12. December 1766, jüngerer Bruder des damaligen regierenden Fürsten zu Bartenstein und Vater des jetzigen Fürsten,[2] erhielt dieselbe zugleich mit den würzburgischen Ämtern Braunsbach und Jagstberg in Gemäßheit des Reichs-Deputations-Hauptschlusses vom 25. Februar 1803 als Entschädigung für die ihm im Elsaß verloren gegangene Herrschaft Oberbronn. Von 1803 an verwaltete dieses neue Fürstenthum eine Regierung und war der Ortsbehörde zunächst ein Justizamt, das auch noch von 1806 bis Mai 1809 als Patrimonial-Justizamt funktionirte übergeordnet. Allein das Fürstenthum war von kurzer Dauer, da es schon 1806 der Krone Württemberg unterworfen ward. Nun wurde das Patrimonialamt dem Oberamt Nitzenhausen, dann bis 1810 dem Oberamt Ingelfingen zugetheilt; seit 1810 aber gehören die Orte dieser Gemeinde zu unserem Oberamtsbezirk, die übrigen Orte theils nach Mergentheim, theils nach Künzelsau. Von 1830 bis 1839 hatte der Fürst die Justizverwaltung in der untersten Instanz übernommen und durch ein, in Nieder-Stetten bestelltes, Amtsgericht ausüben lassen.

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Was das Kirchengeschichtliche betrifft, so übergab 1290 Gregor, der Vorsteher der Kirche zu Neumünster in Würzburg, dem Capitel dieses Münsters die Kirchen in Weikersheim und Stetten. Im Jahr 1306 wurde die Filialkirche zu Laudenbach und im Jahr 1454 die zu Wernbrechtshausen (Wermutshausen) von der hiesigen Kirche getrennt. Die bischöfliche Bestätigung der Pfründe zur Marien-Capelle (auf dem Begräbnißplatz) ist vom Jahr 1350, die Verfassung eines neuen Statuts hinsichtlich der vereinigten Kirchenpflegen, und zwar von Seite des Stifts Neuenmünster, das sonach damals noch im Besitz der Kirchenherrschaft war, vom Jahr 1354. Das Verhältniß zum Stift Neumünster mag bis zur Reformation im Jahr 1550 fortgedauert haben, nahm jedenfalls aber dann ein Ende, da das Saalbuch die hiesige Pfarrei schon von 1557 an als Eingehörung der damaligen Herrschaft anführt. Zugleich ist auch von einer Catharinenpfründe die Rede. Kurz nach Durchführung der Reformation, im Jahr 1554, gab der damalige Landesherr, Zeisolf von Rosenberg, seinen| Besitzungen, wozu auch Boxberg und der Schipfergrund gehörten, eine besondere Kirchen-, Ehe- und Hochzeit-Ordnung, unter Zugrundlegung der markgräflich brandenburgischen Kirchenordnung, und 1695 wurde das Gesangbuch der Reichsstadt Rothenburg hier eingeführt. Das zur erstern Zeit bestellte Consistorium war aus dem herrschaftlichen Amtmann, dem Dekan in Nieder-Stetten, 2 Landgeistlichen, dem Bürgermeister und 2 Rathsherren des Orts zusammengesetzt. Von 1714 dagegen an, bildete die neue hatzfeld’sche Regierung, verstärkt mit dem Dekan des Orts, das Consistorium; die Aufsicht über die Pfarreien wurde einem hohenlohenschen Superintendenten übertragen. So verblieb es, bis 1806 die neueste Staatsveränderung erfolgte.

Die katholische Kirchengemeinde entstand unter der Herrschaft der Fürsten von Hatzfeld, die der katholischen Confession angehörten. Im Jahr 1749 und 1750 wurde hiezu die Kirche in dem südlichen Flügel des Schlosses und zu Versehung des Gottesdienstes und Ausbreitung des Glaubens in dem, nächst dem Schloß dazu überlassenen Gebäude, ein Franziskanersuperiorat (hier gemeiniglich Mission genannt) eingerichtet. Die oben bemerkten bedeutenden hatzfeld’schen Stiftungen sicherten den Bestand der Anstalt. Seit dem Jahr 1810 ist dagegen zugleich mit Bildung einer eigenen katholischen Pfarrgemeinde, ein Stadtpfarrer dieser Confession hier bestellt. Aus welcher Zeit sich die Ansiedlung der nun zahlreich hier wohnenden Israeliten datirt, ist unbekannt.

Von Calamitäten meldet die Chronik große Wasserfluthen in Folge von Wolkenbrüchen am 24. Juni 1624 (wobei ein großer Theil der Stadtmauer umgerissen wurde und 3 Personen um’s Leben kamen), 29. September 1732, 11. Mai 1771, 18. Juni, desselben Jahrs, 1818, 1834 und 1844; die Pest herrschte 1635 und 1645, Theurung 1770 und 1771.

Im Bauernkriege zogen am 4. April 1525 die Bauern vor das Schloß, um es ihrer Rache zu opfern, ließen sich aber, nachdem Zeisolf von Rosenberg ihnen dieselben Rechte und Freiheiten versprochen hatte, welche die rothenburgischen Bauern erzielen würden, und nachdem sie sich in Speise und Trank gütlich gethan, namentlich 6 Fuder Wein ausgetrunken hatten, wieder zum Abzug bewegen, der am 5. April nach Schäftersheim erfolgte.

b. Ermershausen, Weiler mit dem Fallhaus Dreischwingen, mit 61 Einw., worunter 19 Katholiken, liegt 1 St. von Nieder-Stetten westlich auf der Höhe gegen Herbsthausen eben und frei, wurde in älteren Zeiten Irmigershausen geschrieben (Urk. von 1366, Lünig 22, 287), und gehörte von jeher zu Haltenbergstetten. Gefäll- und Zehent-Herrschaft ist ausschließlich| Hohenlohe-Jagstberg. Die durchgängig aus Holz erbauten, weitläufig angelegten Gebäude sind theilweise noch mit Stroh bedeckt.

Der Sage nach lagen in der Nähe die längst abgegangenen Orte Reckerdsfelden und Leukenroth.

c. Sichertshausen, Weiler mit 95 Einwohnern, worunter 10 Katholiken, an der Vicinalstraße von Nieder-Stetten nach Riedbach, von Nieder-Stetten 7/8 St. entfernt, im obern Ende des kleinen Thals gelegen, das unter dem Namen Ermershauser Thal bei Nieder-Stetten in das Vorbachthal ausmündet. Die Lage ist etwas tiefer, als die von Ermershausen.

Der Weiler hieß früher Sighartshausen, ist mit Gefällen und Zehenten eine Eingehörung des fürstlich langenburgischen Amts Weikersheim und kam durch Kauf vom Stift Comburg im Jahr 1483 an Hohenlohe. Von 1340 ist vorgemerkt, „Siegfried von Bartenstein habe der Klause in Neunkirchen die Gült und 1 Faßnachthun von einem Gut in Sighartshausen vermacht.“


  1. S. Dr. Krauß, landwirthschaftliche Beschreibung der Stadt Nieder-Stetten in dem Corresp.-Bl. des landw. Vereins 1839 II. 284.
  2. Diese Entschädigung erhielt darum nicht der ältere, sondern der jüngere Bruder, weil nach den Hausverträgen dem Letzteren eine Secundogenitur zugedacht und hiezu Oberbronn bestimmt war. S. Gaspari, der Deputations-Receß II. 163 etc.
Berichtigungen
  1. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 171. L. 13. l. meist statt nicht.
  2. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 173. L. 1. ist Frauen Blut zu lesen.
  3. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 175. L. 18. ist 42 statt 32.
  4. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 175. L. 19. ist 123 statt 132 zu setzen.
  5. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 176. L. 2. lies der jeweiligen Herrn.
  6. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 176. L. 18. Braunsbach statt Brunnsbach.
  7. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 176. L. 15. v. u. Schaalhof statt Schmalhof.
  8. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 176. L. 10. v. u. Laudenbach statt Ladenbach.
  9. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 178. L. 17. und 18. 1413 für 1403 und vorgegangenen statt vorangegangenen.
  10. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 178. L. 17. und 18. 1413 für 1403 und vorgegangenen statt vorangegangenen.
  11. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 179. L. 14. Dunzendorf statt Leutzendorf.
  12. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 179. L. 14. v. u. ist „wie wir hienach sehen werden“ zu streichen.
Anmerkungen Wikisource
  1. Die Korrektur muss wohl S. 178. L. 17. und 18. von unten lauten.
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