« Kapitel B 16 Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel B 18 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
17. Gemeinde Leutzendorf,
bestehend aus 10 Parcellen mit 715 Einwohnern.
Die Gemeinde liegt auf der hier südlich geneigten Hochebene und zwar auf den höheren Punkten des Oberamtes. Die ganze| 5926 M. große Fläche ist einförmig und nur durch die vielen kleinen Ortschaften unterbrochen. Die Orte sind alle ziemlich weitläufig gebaut, die Häuser meist einstockig und viele mit Stroh bedeckt. Ihre Zahl beträgt 116 Haupt- und 108 Neben-Gebäude. Die Gesammtgemeinde besitzt an Vermögen 1316 fl. verzinsliche Capitalien und sonstige Ausstände, ist ohne Schulden und hat eine Communschadens-Umlage von 1150 fl. Jeder Ort hat seine besondere Gemeinderechte mit eigenem, doch ganz unbedeutendem Vermögen. Wegen der hohen Lage des Bezirks (1700 württ. Fuß über dem Meer) und weil die Ackerkrume des überdieß großentheils zu bündigen Bodens sehr leicht ist, steht dessen natürliche Ertragsfähigkeit der in den übrigen Theilen des Bezirkes nach. Wenn auch fließende Gewässer ganz fehlen, weil sich alles Regen- und Schnee-Wasser in den zahlreichen, überall vorkommenden Klüften verliert, so ist der Bezirk doch genügend mit Brunnen versehen, die nie versiegen. Auch findet sich 200 Schritte von Leutzendorf gegen Schmalfelden hin ein, 1 Morgen großer, mit Karpfen besetzter Weiher. Die meisten Güter sind frühere Erblehen und bezahlen neben jährlichen Zinsen in Veränderungsfällen 5 % Handlohn und 11/2 % Hauptrecht. Die dem Staat gehörige Jagd ist an Privaten verpachtet. Sämmtliche Orte der Gemeinde gehörten bis 1802 zur Reichsstadt Rothenburg und von da bis 1810 zum Königreich Bayern (wie Brettheim).

a. Leutzendorf, evangelisches Pfarrdorf mit 144 Einwohnern, darunter 1 Katholik, liegt an der Nachbarschaftsstraße zwischen Blaufelden und Rothenburg und ist von Gerabronn 5 St. entfernt. Die Markung grenzt östlich an Bayern. Das Aussehen des reinlich gehaltenen Ortes ist freundlich. Unter den Gefällherren sind etlich und zwanzig Privaten in Rothenburg. Vom großen und kleinen Zehenten stehen 2/3 dem Consulent Bezold in Rothenburg und 1/3 dem Staat, früher der Pfarrei, zu, Neubruchzehent besteht nicht; Heuzehenten erhebt der Staat nur von einer einzigen Wiese.

Zur Pfarrei Leutzendorf gehören sämmtliche Orte des Gemeindebezirks mit Ausnahme der, der Pfarrei Schmalfelden einverleibten Orte Klein-Bärenweiler und Wolfskreut so wie Ober-Eichenroth, Schöngras und Fischhaus; Spindelbach und Bossendorf waren jedoch noch bis 1811 nach Leutzenbronn eingepfarrt, dagegen kam, als 1810 der Ort Rauschweiler an Bayern fiel, solcher weg und zu der bayerischen Pfarrei Bettenfeld. Die Orte der Pfarrei bilden auch den Schulbezirk, die Schulgemeinde.

Der Sprengel gehörte bis zur Mitte des vierzehnten Jahrhunderts zu der Stift Neumünsterschen Lehenspfarrei Leutzenbronn.| Am 11. März 1346 gestattete aber Bischof Albert von Würzburg, ein Graf von Hohenlohe, die Errichtung der, dem heiligen Albanus geweihten Capelle zu Leutzendorf, zur Pfarrkirche und die Vereinigung der gedachten Orte zu einer unabhängigen Pfarrei. Das Kirchengebäude wurde zu diesem Ende 1346, bedeutender aber 1729 vergrößert und in den jetzigen Zustand versetzt. Dasselbe ist nicht nur genügend geräumig, sondern auch eines der schöneren Kirchen des Bezirks. Die Baulast an derselben, so wie an den Pfarr- und Schul-Gebäuden, liegt der unvermöglichen Stiftungspflege, subsidiär aber der Pfarrgemeinde ob. Die Besetzung der Pfarrei und Schule geschieht durch den König, nach der Reformation geschah sie durch die Reichsstadt. Den jährlich wiederkehrenden Ausfall der Stiftungspflege deckt die Pfarrei- und Schul-Kasse. Der Begräbnißplatz für die Pfarrgemeinde ist der Kirchhof in Leutzendorf.

Als Lutesdorf erscheint der Ort im J. 1248 unter denjenigen in welchen das Kl. Comburg begütert war. Im J. 1449 wurde er durch die Truppen des Markgrafen von Ansbach niedergebrannt und am Mittwoch nach Exaudi d. J. 1526 von Adam von Thüngen und dessen Schaar ausgeplündert.

b. Bossendorf, Weiler mit 59 evang. Einwohnern, ist 1/2 St. nordöstlich von Leutzendorf an der Straße nach Rothenburg gelegen. Bis 1802 gehörte der Zehenten zu 2/3 in das Frauenkloster zu Rothenburg und zu 1/3 nach Würzburg in die Pfarrei Leutzenbrunn; gegenwärtig ist er ganz dem Staat zuständig. Die übrigen Grundlasten, welche der Staat früher bezogen hat, sind abgelöst.

c. Funkstatt, Weiler mit 52 evang. Einwohnern, 3/4 St. westlich von Leutzendorf gegen Schrotzberg gelegen. Gefällrechte besitzen blos Privaten in Rothenburg. Vom Zehenten gehört 1/3 dem Staat und 2/3 der Ortsgemeinde.

d. Gemmhagen, früher Gebenhagen, Weiler mit 25 evang. Einwohnern, ist 1/2 St. südlich vom Hauptort an der Nachbarschaftsstraße von Gammesfeld gelegen. 1477 verkaufen die bürgerlichen Erben der Else von Reisenberg 1/3 des großen und kleinen Zehenten an das Gotteshaus Blaufelden; 1/3 davon gehörte zum Stift Würzburg und 1/3 nach Rothenburg. Nun gehört vom großen und kleinen Zehenten 1/3 dem Staat (der letztere von der Pfarrei Leutzendorf her), 1/3 dem Heiligen in Blaufelden und 1/3 dem Inspektor Walther in Rothenburg. Der Neubruchzehente ist bestritten und Heuzehente wird nicht gereicht. Unter den Gefällberechtigten sind mehrere Privaten in Rothenburg.

Früher fand sich hier eine Frauenklause, welche nach Eisenhards Rothenb. Chronik schon vor 1414 mit dem Frauenkloster in Rothenburg vereinigt wurde.

| e. Hechelein, früher Hegelein, Hägelein und zum Hegen, Weiler mit 40 evang. Einwohnern liegt 1/4 St. nördlich von Leutzendorf. 1/3 des Zehenten gehörte bis 1802 zum Stift Neumünster in Würzburg, 1/3 dem Hospital in Rothenburg und 1/3 Privaten in dieser Reichsstadt. 1389 verkaufen Hans und Friedrich von Rothenburg Gebrüder den Zehenten hier an Götz Stalldorf, Bürger in Rothenburg.

f. Klein-Bärenweiler, früher Klein-Berenweiler, Weiler mit 111 evang. Einwohnern, 3/4 St. von Leutzendorf gegen Schmalfelden, wohin es gepfarrt ist, gelegen. Der große und kleine Zehente gehört zu 2/3 dem Rentamtmann Rösler[b 1] in Rothenburg und zu 1/3 der Pfarrei Schmalfelden und von einem besondern Distrikt dieser ganz. Den Neubruchzehenten bezieht der Staat, Heuzehente wird keiner gegeben. Unter den Gefällberechtigten sind der Fürst zu Hohenlohe-Langenburg und viele Privaten zu Rothenburg etc.

Die Gefälle, welche der Johanniterorden hier besaß, wurden von den Ordensbrüdern Heinrich von Remse und Conrad von Klepsheim, der Pitanz des Hauses Rothenburg, zu ihrem Seelenheil 1354 vermacht (Langs Reg.). Der Ort war übrigens Rothenburg nicht mit allen Rechten zuständig, vier Lehenleute der Pfarrei Hausen waren der vogteilichen Obrigkeit des ansbachischen Kastenamts Insingen und 1 Einwohner der Johanniter-Commende zu Rothenburg unterworfen.

g. Spindelbach, Weiler mit 64 evang. Einwohnern, 1/2 St. nördlich von Leutzendorf gelegen. Am Zehenten hatte früher Würzburg 1/3, Rothenburg 1/3 und das ansbachische Kastenamt Insingen 1/3 Theil, dieser letztere Theil ging durch Vertrag 1702 ebenfalls an Rothenburg über. Gegenwärtig gehört 1/3 dem Staat und 2/3 der Gemeinde. Gefällherren sind verschiedene Privaten zu Rothenburg. Im J. 1525 wurde der Ort durch Adam von Thüngen geplündert.

h. Standorf, Weiler mit 54 evang. Einwohnern, eine Viertelstunde von Leutzendorf gegen Gammesfeld gelegen. Bis 1802 stand vom Zehenten 1/3 Würzburg, 1/3 der Pfarrei Leutzendorf und 1/3 dem Steueramt Rothenburg zu; jetzt besitzt der Staat 1/3 und die Ortsgemeinde 2/3.

1317 verkaufte Seifried, Ritter de Brunenkaz sein Gut zu Standorf dem Hospital in Rothenburg. 1399 stiftete Heinrich von Rothenburg, zu Schrotzberg gesessen, 1/3 des Zehentens zu Standorf in die Pfarrei Leutzendorf, unter der Bedingung, daß ihn ein jeweiliger Pfarrer daselbst genieße. 1477 verkauften die Erben der Else von Reifenberg 1/3 des Zehentens an das| Gotteshaus zu Blaufelden. Der Ort hatte bis 1802 auch einen ansbachischen Unterthanen.

i. Windischbockenfeld, Weiler mit 32 evang. Einwohnern, 1/4 St. westlich von Leutzendorf. Gefällrechte besaß hier bloß der Staat; sie sind nun aber völlig abgelöst. Demselben steht vom Zehenten 1/3, der Ortsgemeinde 2/3 zu. Der Name des Weilers weist auf ursprünglich slavische Colonisten hin.

k. Wolfskreut, Weiler mit 134 evang. Einwohnern, zur Pfarrei Schmalfelden gehörig, liegt 3/4 St. westlich von Leutzendorf. Vom Zehenten gehören 2/3 der Ortsgemeinde und 1/3 der Pfarrei Schmalfelden. Den Neugereuthzehenten bezieht der Staat. Heuzehenten wird keiner gereicht. Unter den Gefällberechtigten sind auch hier mehrere Privaten zu Rothenburg. Die Fische im Wolfskreuter See gehören der Gemeinde. Auch hier waren 2 ansbachische Unterthanen.


Berichtigungen
  1. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 167. L. 11. l. Rösler.
« Kapitel B 16 Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel B 18 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).