« [[Beschreibung des Oberamts Gerabronn/|]] Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel A 2 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.


I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Der zum Jagstkreis gehörige Oberamtsbezirk Gerabronn liegt in der nordöstlichen Ecke des Königreichs, zwischen 49° 10′ 6″ und 49° 24′ 48″ der nördlichen Breite und 27° 28′ 38″ und 27° 49′ 47″ östlicher Länge. Er gehört ganz dem Flußgebiete des Rheins an, in welchen er seine Gewässer durch die Tauber, die Jagst und den Kocher mittelst des Neckars und des Mains versendet.

2. Grenzen.

Das Oberamt grenzt nördlich an das Oberamt Mergentheim, westlich an die Oberämter Künzelsau und Hall, südlich an das letztere und das Oberamt Crailsheim und östlich an die bayerische Provinz Mittelfranken, zunächst an deren Landgerichtsbezirke Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber. Die Länge der Grenze gegen das Ausland beträgt mit allen Krümmungen 134/8 Stunden + 1203′, die Stunde zu 13.000′ gerechnet.

|
3. Größe.

Der Flächenraum des Oberamts beläuft sich auf 149.5126/8 Morgen 47 Ruthen, oder 8,55998 geographische Quadratmeilen und übersteigt das durchschnittliche Areal eines württembergischen Oberamts (zu 5,626 Quadratmeilen berechnet) um 2,933 Quadratmeilen. Über die Vertheilung dieser Fläche s. die Tabelle II.

4. Figur.

Die Figur des Bezirks ist ziemlich regelmäßig, indem derselbe ein längliches Viereck bildet und nicht viel länger als breit ist. Gerabronn aber, Langenburg und Roth am See, die Sitze der Bezirksstellen, liegen weit ab von der Mitte desselben. Die größte Ausdehnung des Oberamts in gerader Linie ist die vom nördlichsten zum südlichsten Punkte mit 73/4 Stunden und von der nordöstlichen nach der südwestlichen Spitze mit 81/2 Stunden.

5. Bestandtheile.

Der Bezirk besteht aus unmittelbaren, aus standesherrlichen und aus ritterschaftlichen Orten.

Standesherrliche Gemeinden sind:

1. Des Fürsten zu Hohenlohe-Kirchberg: a) Kirchberg; b) Gaggstadt mit Ausschluß der Parcelle Heroldhausen und die Parcellen Gaggstadt, Mistlau, Wekelweiler und Lobenhausen nur theilweise; c) Gemeinde Lendsiedel, davon die Parcellen Lendsiedel, Dörrmenz und Klein-Allmerspann nur theilweise; d) Ober-Steinach, gemischt mit der Krone, dem Fürsten zu Hohenlohe-Jagstberg und den Freiherrn von Gemmingen, und e) Ruppertshofen, davon die Parcelle Ruppertshofen, gemischt mit der Krone; dann f) die Parcelle Kupferhof in der Gemeinde Gerabronn.

2. Des Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg: a) Langenburg, b) Bächlingen, c) Lindlein, d) Raboldshausen, dann e) Antheil an Alkertshausen und Simmetshausen in der Gemeinde Herrenthierbach und die Parcelle Sichertshausen in der Gemeinde Niederstetten.

| 3. Des Fürsten zu Hohenlohe-Oehringen: a) Schrotzberg, b) Schmalfelden.

4. Des Fürsten zu Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein und zu Jagstberg. A. Zur Standesherrschaft Bartenstein gehörig: a) Bartenstein, b) Herrenthierbach, davon die Parcelle Alkertshausen und Simmetshausen gemischt mit Langenburg, c) Riedbach, d) Antheil an Gaggstadt und Wekelweiler, und den Ort Heroldhausen, in der Gemeinde Gaggstadt, und e) die Gemeinde Wittenweiler. B. Zur Standesherrschaft Hohenlohe-Jagstberg gehörig: a) Niederstetten, ohne die Parcelle Sichertshausen, b) Antheil an Groß- und Klein-Forst in der Gemeinde Dünsbach, und an Ober-Steinach und Sandelsbronn, in der Gemeinde Ober-Steinach.

Ritterschaftliche Gemeinden sind:

1. Der Freiherrn von Crailsheim-Rügland: a) Dünsbach, davon die Parcelle Groß-Forst gemischt mit den Freiherrn von Gemmingen und mit Hohenlohe-Jagstberg, und Klein-Forst diesen zwei Grundherrn allein zuständig; b) Hornberg, dann c) Antheil an Gaggstadt, und d) Antheil an Hengstfeld.

2. Der Freiherrn von Gemmingen-Bonfeld: Die Parcellen Altenberg und Nieder-Steinach in der Gemeinde Ober-Steinach und Antheil an Groß- und Klein-Forst in der Gemeinde Dünsbach.

3. Des Grafen von Bismark, des Grafen Friedrich von Görliz, der Relicten des Grafen Karl von Görliz und der Tochter des verstorbenen Freiherrn Gottfried von Berlichingen: a) Die Gemeinde Hengstfeld, gemischt mit der Krone und den Herren v. Crailsheim, b) Antheil an Lobenhausen, in der Gemeinde Gaggstadt.

4. Des Fürsten von Schwarzenberg: die Gemeinde Michelbach an der Lücke.

5. Der Freiherren von Seckendorf-Aberdar: a) Antheil an Dörrmenz und Klein-Allmerspann, in der Gemeinde Lendsiedel, b) Antheil an Gaggstadt und Mistlau, in der Gemeinde Gaggstadt, c) Antheil an Ober- und Nieder-Winden, in der Gemeinde Roth am See, und d) Antheil an Schainbach, in der Gemeinde Wallhausen.

6. Amlishagen, dem pensionirten preußischen Generaldivisionsarzt von Horlacher gehörig.

Die einzelnen Orte des Bezirks sind sämmtlich neuwürttembergisch, theils 1802, theils 1806, theils erst 1810 erworben.

| 1. Erwerbungen vom Jahr 1802 sind: a) Der Antheil der Reichsstadt Hall an dem Pfarrdorf Ruppertshofen. b) Die Unterthanen des Ritterstifts Comburg zu Klein-Allmerspann, Dörrmenz, Mistlau, Lendsiedel und Gaggstadt. Doch waren diese Orte von 1806 bis 1810 Bayern unterworfen.

2. Vom Jahr 1806: a) Die im Bezirk gelegenen Orte der Fürstenthümer Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg, Hohenlohe-Neuenstein-Oehringen, Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein und Hohenlohe-Waldenburg-Jagstberg. b) Das freiherrlich von Gemmingen’sche Rittergut Nieder-Steinach, bestehend aus den Orten: Altenberg und Nieder-Steinach, mit Antheil an Groß- und Klein-Forst. c) Von dem freiherrlich von Crailsheim’schen Rittergut Morstein die Orte: Dünsbach, Morstein, Klein-Forst und Windischenbrachbach.

3. Vom Jahr 1810: a) Die im Jahr 1802 Bayern unterworfenen Orte der Reichsstadt Rothenburg: Klein-Ansbach, Reubach, Weikersholz, Hilgartshausen mit Rohrthurm, Herpertshausen, Brettheim, Reinsbürg, Hausen mit Klosterhof und Thomasmühle, Buch, Hertershofen, Gammesfeld, Ehringshausen, Hegenau[b 1], Leuzendorf, Mezholz, Klein-Bärenweiler, Wolfskreut, Standorf, Bovenzenweiler, Hechelein, Heiligenbronn, Hummertsweiler, Bossendorf, Spindelbach, Gemmhagen, Funkstatt mit Landthurm, Windischbockenfeld, Böhmweiler, Schöngras mit Fischhaus, Spielbach, Ober-Eichenroth, Unter-Eichenroth mit Schönhof, Heufelwinden, Ober-Stetten, Weilerhof, Bügelhof, Enzenweiler, Keutelhof, Wildenthierbach, Hachtel, Heimberg, Wolkersfelden.

b) Die im Jahr 1806 von dem freiherrlich von Crailsheim’schen Rittergut Morstein Bayern unterworfenen Weiler Groß-Forst und Elpershofen. Sie waren (wie hienach c) im Jahr 1796 der preußischen Landeshoheit unterworfen worden und im Jahr 1806 an Bayern übergegangen.

c) Die Eingehörungen des derselben Familie gehörigen Ritterguts Hornberg an der Jagst.

d) Die Eingehörungen des Ritterguts Hengstfeld.

e) Die Eingehörungen des Ritterguts Amlishagen. Ferner

f) das Rittergut: Michelbach an der Lücke, dem Fürsten von Schwarzenberg gehörig.

g) Die im Bezirk gelegenen Zubehörden des freiherrlich von Seckendorf-Aberdar’schen Ritterguts Erkenbrechtshausen, Oberamts Crailsheim.

h) Die im Bezirk gelegenen, 1806 Bayern unterworfenen Orte des Fürstenthums Hohenlohe-Neuenstein-Kirchberg, einschließlich der von 1802 bis 1806 Württemberg unterworfen gewesenen| Antheile an Ruppertshofen, Dörrmenz, Klein-Allmerspann, Lendsiedel, Gaggstadt, Mistlau und des Bartenstein’schen Ortes Heroldhausen.

i) Die früher markgräflich-ansbachischen, von 1792 an preußischen und vom 20. Mai 1806 bis 6/20. November 1810 bayrischen Orte, nämlich:

α) Aus dem ehemalig preußischen Kastenamts- und Fraisch-Bezirk Werdeck oder Gerabronn: Gerabronn, Büchenstegen, Unter-Lauramühle, Roth- oder Ober-Lauramühle, Beimbach, Oberndorf, Rückershagen mit Himmelreichshof, Zalbach oder Unter-Weiler, Regelshagen oder Ober-Weiler, Rechenhausen, Unter-Rakelshausen (öder Weiler), Antheil, Blaufelden mit Fallhaus, Blobach, Wallhausen, Brettachthal, Weiler, Michelbach an der Heide und Emertsbühl.
β) Des Kastenamts- und Fraisch-Bezirks Wiesenbach: Wiesenbach, Bemberg, Klein-Brettheim, Partenmühl, Brettenfeld, Aumühl, Schwarzmühl, Mußdorf, Weibermühl, Kühnhard, Engelhardshausen.
γ) Vom vormaligen Amt Lobenhausen, nachmals ebenfalls zu Werdeck eingetheilt, die Orte: Roth am See und Antheil an Ober- und Nieder-Winden.

k) Die Deutschorden’schen, 1806 Bayern unterworfenen Antheile an: Ober-Steinach, Sandelsbronn und Niederweiler.

Was die Bildung des Bezirks aus diesen Bestandtheilen betrifft, so gehörten bis zum Jahr 1806 und 1807 die unter Ziffer 1. bemerkten Parcellen[1] und die 1806 unterworfenen Eingehörungen des Ritterguts Nieder-Steinach zum Oberamt Vellberg und letztere von 1807 bis 1811 zum Oberamt Hall, die übrigen Erwerbungen von 1806 aber vom 18. Juni 1807 an, bis März 1809 zum Oberamt Nizenhausen und dann bis zum Herbst 1810 zum Oberamt Ingelfingen; von 1810 bis 1811 an bilden sie dagegen mit den Erwerbungen von 1810 den dermaligen Bezirk, dessen Oberamt bis Juli 1811 in Blaufelden befindlich war, seither in Gerabronn seinen Sitz hat, in nächster Zukunft aber nach Blaufelden zurückverlegt werden wird.

|
6. Besonders benannte Bezirke.

Was innerhalb der ehemals Reichsstadt-rothenburgschen Landesgrenze liegt, wird zur Zeit noch „in der rothenburg’schen Landwehr“ genannt. Es sind dieß die sämmtlichen an Württemberg gefallenen, ehemals rothenburg’schen Orte, mit Ausnahme von Wildenthierbach, Hachtel, Oberstetten und Weilerhof, die außer der Wehr lagen. Die Orte im Vorbachthal mit dazu gehörigen Flächen begreift das Volk unter der Gesammtbenennung: „in der Vorbach.“


  1. Diese Parcellen sind zwar auch noch im Staatshandbuch von 1808 als zu Württemberg gehörig angeführt, Bayern hatte sie aber schon 1807 vollständig occupirt.
Berichtigungen
  1. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 4. L. 19. l. Hegenau.
« [[Beschreibung des Oberamts Gerabronn/|]] Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel A 2 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).