« Kapitel B 22 Beschreibung des Oberamts Ellwangen Kapitel B 24 »
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23. Walxheim,
Gem. III. Kl. mit 223 Einw. 1. Walxheim, Pfarrdorf, 205 Einw., wor. 4 Kath., Fil. von Zöbingen; 2. Hundslohe, Weiler, 18 Einw., wor. 9 Kath.


Der Ort liegt auf der Höhe östlich am hier ganz flach beginnenden Jagstthale, an der Quelle des südostwärts abfließenden Aalbaches. – Nach einer Notiz in einem Lager- und Salbuch von 1699 wurde die Kirche zum heil. Erhard nach dem dreißigjährigen Krieg wieder aufgebaut. Der im Westen stehende Thurm ist noch spätgothisch, wohl aus dem Jahr 1529, diese Jahreszahl steht an einem Stein in der Südwand des Schiffes; die vom Thurm in die Kirche führende Pforte ist spitzbogig. Auf dem Altar ein schönes Ölbild aus Berlin: Christus am Ölberg. Außen der Grabstein der Anna Maria, Joh. Balthes Hausfrau, geb. Osterlin, † 23. September 1736.

Von den 3 Glocken trägt die kleinste die Inschrift: Diese | Glocke ist auf Kosten der Gemeinde zu Walxheim im Junio 1769 neu gegossen worden von Joseph Arnoldt zu Dinkelsbihl. Dieselbe Inschrift hat die mittlere Glocke. Die große Glocke hat die Inschrift: Gegossen von Richard Geissendörfer in Nördlingen. Gestiftet im Jahre 1880 von Georg Stieglitz und Rosine Stieglitz.

Das Pfarrhaus wurde gleichfalls nach dem dreißigjährigen Krieg wieder aufgebaut, beide hat die Gemeinde zu unterhalten. Der Friedhof liegt um die Kirche. Das Schulhaus wurde 1842 an Stelle des alten erbaut, das Rathhaus im Jahr 1870 in einem besonderen Gebäude eingerichtet.

Das Trinkwasser kommt aus 43 Pump- und 7 Schöpfbrunnen; einzelne Brunnen haben einen Beigeschmack. Südwestlich vom Ort liegt die bedeutende Jagstquelle; doch tritt der äußerste Zufluß der Jagst, das eigentliche Thal bildend, eine halbe Stunde weiter oben, nordwestlich von W. zu Tage. Einige kleinere Weiher bestehen, der Specklach-, der Schwickenweiher und der Brückelweiher. Ein Weiher lag früher westlich vom Ort auf der großen Waide.

Die Vermögensverhältnisse sind günstig; der Vermöglichste besitzt 30 ha Feld, 12 ha Wald, der Mittelmann 9 ha Feld, 11/2 ha Wald, der ärmere 3 ha Feld. Die Haupterwerbsquellen bestehen in Feldbau, Vieh- und Gänsezucht. Vom Getreide wird nach außen verkauft; der Wiesenbau ist ausgedehnt. Eine Bierbrauerei und eine Käserei besteht.

Die Gemeinde besitzt keinen Wald, Private 305 Morgen meist gemischten Wald. Aus der Weide bezieht die Gemeinde jährlich 740 M., aus dem Pferch 300 M. Fremde Schäfer lassen auf der Markung den Sommer über 200 Bastardschafe laufen. Die Kirchenpflege besitzt 4800 M.

Gebäude sollen früher gestanden sein im Mittelfeldle, nördlich vom Ort, rechts an der Straße nach Riepach. Ein Regenbogenschüsselchen wurde auf der Markung gefunden, dann im Jahr 1884 auf der Heide, Pfahlheim zu, ein schönes Nephritbeil. Im Riedholz gegen den Burstel hin soll es geisten.

Der Name des Orts, welcher früher Walishain, Wallisheim, auch Walsa, Walchse geschrieben wurde, ist wohl auf einen mit dem althochdeutschen wala = peregrinus in Zusammenhang stehenden Eigennamen Walo, Waliko (vergl. Förstemann, Personennamen Sp. 1229 ff.) zurückzuführen.

| Im Jahr 1314 erstmals genannt (s. S. 776) gehörte Walxheim ursprünglich wenn nicht ganz, so doch größtentheils zur Propstei Mönchsroth (bayr. A.G. Dinkelsbühl). Ums Jahr 1535 wurde dahier unter des Propsts Siegel eine neue Dorfordnung aufgerichtet, aus welchem Anlaß von 9 erwählten Personen der Propst 5, die anderen Herrschaften 4 aus ihren Hintersaßen bezeichneten, auch insbesondere ein spital-bopfingischer Hintersaße erwähnt wird. Durch die Aufhebung der Propstei in Folge Einführung der Reformation in der Grafschaft Oettingen im Jahr 1558 (s. u.) wurde der Ort vorherrschend öttingen-öttingisch.

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Fürst Albrecht Ernst II. zu Oettingen verkaufte den 29. Mai 1713 das in das Klosteramt Mönchsroth gehörige Dorf Walxheim sammt den darin und zu Buchhausen (Gem. Pfahlheim), Unter-Radach, Ober-Meislingen, Oberhardt (diese alle bayr. A.G. Dinkelsbühl) und Buckenweiler (O.A. Crailsheim) angesessenen botmäßigen Unterthanen nebst andern Zinsen, Steuern und Gefällen mit allen zugehörigen Rechten und Gerechtigkeiten, ingleichen den Bauhof zu Mönchsroth, über welchen schon am 7. Oktober 1712 ein Kaufbrief gefertigt worden, ferner das Fischwasser der Roth und den nächst Thannhausen liegenden sog. Dannhauser Weiher im Umfang von ungefähr 111/2 Tagwerk, den großen Getreidezehnten zu Ober- und Unter-Deufstetten (O.A. Crailsheim), Hardt, Buckenweiler, Dambach und Enchenhof, mit aller Civiljurisdiktion und Vogteilichkeit unter Vorbehalt nur der hohen Wändel und malefizischen Casus, welche nach der peinlichen Halsgerichtsordnung an Leib und Leben abzustrafen, sowie der Extraordinaristeuern um 53.000 fl. (inkl. 150 Dukaten Leihkauf) an den kaiserlichen Generalproviantdirektor und Oberfeldkriegskommissär Johann Philipp von Schell, Edlen Herrn auf Bauschlott und Stetten. Allein mit dem Rückkauf der Herrschaft Mönchsroth durch den Fürsten Johann Aloysius I. von Oettingen-Spielberg im Jahr 1749 (S. 734) wurde auch Walxheim wieder öttingisch und verblieb es zunächst, bis es 1806 unter bayrische, 1810 unter württembergische Landeshoheit kam. Zum Zweck obigen Verkaufes war Walxheim sammt dem Bauernhof zu Buchhausen mit 25 Unterthanen an beständigen Gefällen zu 675 fl. 50 kr., an unbeständigen zu 572 fl. 24 kr. 2 Hllr., zusammen zu 1248 fl. 14 kr. 2 Hllr. angeschlagen worden. Hievon giengen zu verschiedenen Nothwendigkeiten jährlich ab ungefähr 330 fl., verblieben noch 918 fl. 14 kr. | 2 Hllr., dies kapitalisiert ergab 26.169 fl. 46 kr. 1 Hllr., wozu noch Waldungen mit 3163 fl., Gebäu mit 450 fl. kamen, so daß der ganze Anschlag 29.782 fl. 46 kr. 1 Hllr. betrug.

Nach einem öttingischen Sal- und Lagerbuch von 1699 waren alle hohe und niedere Obrigkeit des Orts, ingleichen der Kirchweihschutz, so 8 Tage nach Ostern gehalten wurde, des Dorfs Ehaften, auch alle Gebot und Verbot sowohl in Gemeinds- als der Oberherrlichkeit anhängigen Sachen dem gnädigsten Fürsten und Herrn zu Oettingen unstreitig zuständig. Ebenso das jus episcopale, so daß alle Einwohner in Ehesachen vor dem Consistorium zu Oettingen Recht geben und nehmen mußten. Die Herrschaft hatte den Getreide-, Heu- und Öhmdzehnten, den kleinen von Obst und Geflügel sowie Flachs dagegen der Pfarrer. Alle eigenen Stücke an Äckern, Wiesen und Holz waren in das Oberamt Mönchsroth steuerbar. Es gab weder Zoll noch Ungeld, vielmehr mochte ein Jeder Wirthschaft treiben, nur mußte er sich des vorgeschriebenen Maßes beim Schenken bedienen. Das große und kleine Weidwerk gehörte nach Hohenbaldern. Im Einzelnen stunden der fürstlichen Herrschaft Oettingen zu ihrem Oberamt Mönchsroth zu: die Pfarrkirche, das Pfarr-, das Schulhaus, 6 Bauernhöfe, 7 Lehen, 5 Söldenhäuser, ein Zehntstadel, ein Freihaus, ein weiteres, das den fürstlichen Erbschutz angenommen; vorher nach Hohenbaldern gehörig: 1 Besitz-, 1 Sölden-, 2 Feldlehen. Ausherrisch waren: 1 öttingen-spielbergischer Hof, 1 hochholtingische (d. h. hohen-altingische, freiherrlich von welden’sche, seit 1764 aber fürstl. öttingen-spielbergische) bloße Sölde, 2 bopfingische bloße Sölden und 1 Lehen, 1 in hohenbaldernschem Schutz befindliches Freihaus. Im Ganzen befanden sich hier 28 Gemeindsgerechtigkeiten, 22 fürstlich öttingische mit dem Freihaus, 6 ausherrische. Diese Verhältnisse bestunden im Allgemeinen noch bis in die neuere Zeit, doch wurde nach Molls Beschreibung des Rieses von 1773 der Heu- und Öhmdzehnte von Fürst Johann Aloysius im J. 1760 um 7000 fl. an die Dorfsgemeinde verkauft und werden hier 1 Hof als öttingen-spielbergisch, 28 Güter als klosteramt-mönchsrothisch, seit 1749 fürstlich öttingisch, 1 als gräflich baldrisch, 3 (1 Hof und 2 Sölden) als bopfingisch, in anderen Aufzeichnungen 21 öttingen-spielbergische (Amts Mönchsroth), 1 desgl. (vorm. v. welden’sch), 1 wallersteinischer, 4 desgl. (vorm. baldrische), 2 bopfingische Unterthanen genannt.

Wegen Weidstreitigkeiten zwischen Walxheim und Zöbingen | wurde im J. 1314 eine Kundschaft geführt (Oetting. Materialien 4, 54), ein Zehntstreit zwischen dem Kloster Kirchheim und der Propstei Mönchsroth den 20. März 1486 durch den Augsburger Offizial geschlichtet. – Hiesiger Besitz wurde von Konrad von Pfahlheim im J. 1349 zur Stiftung einer Frühmesse in Unter-Schneidheim verwandt (S. 766). Einiger Besitz gehörte schon nach der Mitte des 15. Jahrhunderts zum Schloß Baldern (S. 625).

Die kirchlichen Verhältnisse betreffend stund dem Abt von Hirsau (OA. Calw), dessen Kloster seit dem 12. Jahrhundert in der Gegend von Mönchsroth Erwerbungen machte, die Kollatur oder das Patronatrecht der Pfarrei schon längere Zeit her zu, allein auf Bitte des Abts Wolfram und Konvents sowie des Propsts und Konvents von Roth inkorporirte Bischof Pileus von Augsburg am 20. August 1448 die Kirche der Propstei Roth, worauf Graf Wilhelm von Oettingen als Schirmherr der Propstei und Abt Bernhard von Hirsau sich den 8. Oktober 1450 dahin verglichen, daß dem Propste das Nominationsrecht (gegenüber dem Abt), dem Abt das Präsentationsrecht (gegenüber dem Bischofe) zustehen solle (vergl. Steichele a. a. O. 3, 481), und unter Genehmigung des Augsburger Generalvikars Heinrich vom 24. Sept. 1486 Propst Johann und Konvent von Roth in Verbindung mit dem Pfarrer Martin Beham am 10. März d. J. das Einkommen der Pfarrei regelten.

Der Umstand, daß Graf Ludwig (XVI.) von Oettingen im J. 1558 in Gegenwart von abgeordneten weltlichen Räthen und Theologen des Kurfürsten Otto Heinrich von der Pfalz, des Markgrafen Friedrich von Brandenburg und Herzog Christophs von Württemberg (Jakob Andreä) die Reformation in der Propstei Mönchsroth nach der Württembergischen Kirchenordnung einführte (Oettingische Mater. 4, 177; Sattler, Herzoge 4, 122–124; Stälin, Wirtembergische Geschichte 4, 646; Steichele a. a. O. 3, 485 ff.), war auch für diese Gemeinde entscheidend. Der erste evangelische Geistliche war 1558 und 1559 Johann Bartholomä, von ihm an war die Pfarrei stets evangelisch besetzt, nur von der Nördlinger Schlacht im J. 1634 an, nach welcher der damalige Pfarrer Georg Wiedemann vertrieben wurde, bis zum J. 1649 wurde der Gottesdienst wieder durch einen Meßpriester besorgt. Das Patronat hatte bis 1806 der Fürst von Oettingen-Spielberg, dann die Krone Bayern, seit 1810 Württemberg abwechselnd mit dem Fürsten.

| Hundslohe, Weiler, 1 km südöstlich von Walxheim auf der Höhe gelegen.

Zur Geschichte von Hundslohe ist folgendes zu bemerken. Eine Hub, „die gelegen ist datz Huntzloch,“ trugen die Gebrüder Wilhelm und Geori Schenken von Stain den 7. Mai 1347 den Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen zu Lehen auf; auch in den Jahren 1558 und 1562 erkaufte Graf Friedrich (IV.) von Oettingen-Wallerstein einen hiesigen Hof sowie Güter von einem gewissen Bernhard Thorwart um 1300 fl. bezw. 1700 fl. In der Folge, so nach dem Salbuch von 1699, bestund Hundslohe, wie heutzutage, aus 2 Höfen, welche zur Herrschaft Baldern gehörten. Ihre Einwohner waren evangelisch und nach Walxheim eingepfarrt und zehntpflichtig gewesen, bis im Zusammenhang damit, daß Graf Ernst von Oettingen († 1626) nach Baldern zog, dessen Oberamtmann Friedrich Schweizer sie zwang, den Katholicismus wieder anzunehmen und in die Kirche zu Zöbingen zu gehen. Auch in der Topographia Ellvacencis von 1733 werden hier 2 öttingen-baldrische Halbbauern aufgeführt.


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