« Kapitel B 4 Beschreibung des Oberamts Ehingen Kapitel B 6 »
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5. Altheim,

ein kathol. Pfarrdorf auf dem Hochsträß, 11/2 St. nordöstlich von Ehingen, mit 318 Einw., F. A. Blaubeuren. Grund- und Patronatsherr: Frhr. v. Freyberg-Allmendingen; Zehenten, den großen bezieht die Ortspfarrey, den kleinen die Pfarrey Erbach; Antheil an dem großen haben die Pfarrey Allmendingen und der Staat.

Gefälle beziehen: der Staat aus 2 Falllehen 175 fl. 4 kr., der Grundherr 1383 fl. und 71 fl., die Stiftspflege des Orts 79 fl. 25 kr., die Pfarrey 42 fl. 48 kr., Gr. Schenk v. Castell 23 fl. 7 kr., zusammen 1704 fl. 22 kr., darunter 470 Sch. Früchte.

Altheim bildet ein eigenes Rittergut, wozu 5 Hofstätten zu Öpfingen gehören. Es war vormals dem Ritterkanton Donau einverleibt, und hatte hohe und niedere Obrigkeit und Gerichtsbarkeit. Mit Ausnahme von 2 Höfen und dem Antheil an Öpfingen, welche Lehen sind, ist es freyes Erbgut, mit hoher und niederer Jagd, eigenthümlichen Gütern und Waldungen (s. Tab. II.) Schloß, Bannbrauerey etc. Der Anschlag seines Reinertrags ist 5000 fl. Das Pfarrhaus wird, mit Beyhülfe der Kirchenpflege, von der Pfarrey gebaut.| Altheim zieht sich von einem gegen die Schmiechen auslaufenden Thälchen an einer Anhöhe hinauf, auf dem höchsten Punkt liegen die Pfarrkirche zum h. Michael und der Pfarrhof, weiter unten zur Seite das Schloß, theils verpachtet, theils von dem Jäger bewohnt; die Kirche wurde 1784 neu gebaut. Die Pfarrey wurde von dem damaligen Gutsherrn (1425–1450) Burkhard von Werdnau gestiftet. Bis dahin war Altheim Filial von Erbach. Der Sohn Burkhards, Conrad v. W. stiftete mit einem Theil des Laienzehenten, den nun die K. Kammer bezieht, die Werdnauische Caplaney in Urspring.

Altheim war ehemals unter eine Menge Herrn, hauptsächlich auch Ulmer Bürger vertheilt. In den Jahren 1425 bis 1431 kauften die von Werdnau, mit Ausnahme einiger Blaubeurer Lehengüter, Alles zusammen. Unter den erkauften Höfen war auch einer, der Laupheimer Hof, Bischöflich Augsburgisches Lehen. Als Görg von Werdnow 1486 ohne männliche Erben starb, kam Altheim an Conrad von Stadion, der eine Werdnauische Tochter geheirathet hatte, und von diesem 1528, nachdem er noch in demselben Jahre von K. Carl V. den Blutbann über Altheim erhalten hatte, an seinen Tochtermann Caspar von Freyberg, der die Altheim-Allmendingische Linie stiftete. Bey dem Verkauf der Herrschaft Justingen 1751 kamen dann auch die Blaubeurer Güter an die von Freyberg. Vergl. Allm. Das Vogtrecht war einst, zum Theil wenigstens, ein von Steußlingen herrührendes Würt. Lehen; die Pfarrvogtey blieb bey der Werdnauischen Familie, bis sie mit Werdnau 1721 an das Kl. Urspring und von dem Kloster 1785 an die Gr. Schenk von Castell kam. S. Werdnau. 1806 kam Altheim unter Würt. Landeshoheit. Hundert Schritte von dem Dorfe zieht das Hochsträß hin. S. 8.