« Kapitel B 5 Beschreibung des Oberamts Eßlingen Kapitel B 7 »
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6. Denkendorf,

Pfarrdorf mit Marktgerechtigkeit und 1454 evang. Einwohnern, 11/2 St. südlich von Eßlingen an der Straße, welche mitten durch den Ort von Eßlingen nach Köngen, Nürtingen und Kirchheim führt. Das Dorf ist an der ziemlich steilen und hohen südlichen Hänge des engen Kerschthales hinangebaut. Jenseits des Baches auf einem Vorhügel des sanfteren Nordabhanges liegt das ehemalige Kloster, von welchem hienach besonders gehandelt wird. Der untere Theil des Orts an der Hauptstraße hat ein gutes Aussehen, und seit einigen Jahren an Reinlichkeit sehr gewonnen. Es fehlt zu keiner Zeit an gutem Quellwasser; besonders reichhaltig ist der sogenannte Allmandswiesen-Brunnen. Die Kersch, welche unterhalb des Orts an der Stelle, wo die Straße nach Köngen mittelst einer steinernen Brücke über den Bach führt, den von Neuhausen herkommenden Sulzbach aufnimmt, durchschneidet die ganze Ortsmarkung der Länge nach und fließt an der Südseite des Dorfes hin.

Kirche und Pfarrhaus befinden sich im Kloster; hierüber so wie über die geschichtlichen Verhältnisse der Pfarrei s. u. Der Begräbnißplatz liegt auf der rechten Seite der Kersch am Fuß des Klosterhügels, und ist in neueren Zeiten erweitert worden. Auf demselben steht eine kleine Kirche in gothischem Styl aus der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts, in welcher noch bisweilen Leichen-Gottesdienste gehalten werden. Sie enthielt ehemals an den Chorfenstern Glasmalereien, welche von Herzog Karl nach dem Seehaus (Monrepos) versetzt worden sind. Das schöne und geräumige Rath- und Schulhaus, das ansehnlichste Gebäude des Orts, an der Hauptstraße, ist 1840 auf Kosten der Gemeinde neu erbaut worden. Die Schule hat 3 Lehrer. Das Deficit der unzulänglichen Stiftungsrevenuen| deckt in einem jährlichen Betrag von ungefähr 50 fl. die Gemeinde.

Die Hauptnahrungszweige der fleißigen, aber bei der bisherigen starken Belastung des sehr zertheilten Grundbesitzes im Ganzen wenig bemittelten Einwohner, sind Feldbau und Viehzucht. Die Markung, woran die Stiftungspflege Eßlingen mit 351/2 M. Äcker und Wiesen und 1161/4 M. Wald betheiligt ist, ist fruchtbar und wohlangebaut. Die Äcker liegen auf den hohen Flächen zu beiden Seiten des Kerschthals, und liefern außer den in der Gegend vorherrschenden Getreidearten und Bracherzeugnissen besonders viel Flachs und Hanf in guter Qualität, auch Reps, welche Artikel in der Nachbarschaft abgesetzt werden. Der Werth eines M. Ackers bewegt sich zwischen 120–500 fl., steht aber gewöhnlich auf 3–400 fl. Der Wieswachs im Sulzbach- und besonders in dem seit alten Zeiten zur Wässerung eingerichteten Kerschthal ist nach Güte und Menge vorzüglich. Manche Wiesen gewähren in guten Jahren einen dreimaligen Schnitt. Die Preise kommen denen der Äcker gleich und übertreffen sie bisweilen. Von Obst werden die Mostsorten kultivirt, die gut gedeihen, weniger die Zwetschen. Der Weinbau hat gegen Ende des vorigen Jahrhunderts aufgehört; indessen dürfte die warme südliche Halde in der Nähe des Dorfes einen neuen Versuch wohl belohnen. Die Abhänge des untern Kerschthals und der südliche Theil der Markung sind schön bewaldet und im Besitz des Staats; der Gemeinde stehen die Nebennutzungen des Laubes, Waldgrases und Dürrholzes zu. Die Schafwaide auf der Brache und den Allmanden ist um 1500 fl. verpachtet. Die Herbstwaide des Rindviehs auf den Wiesen ist nur theilweise noch gewöhnlich. Der Rindviehstand gehört zu den verhältnißmäßig zahlreichsten im Bezirke; eben so die Schafzucht. Von Gewerben ist nur die Leinwandweberei beträchtlich; man zählt gegen 40 Meister. Auch giebt es viele, meist auswärts arbeitende Maurer und Zimmerleute. Eine Senf- und Liqueurfabrik ist im ehem. Kloster s. unten, außerdem bestehen eine Ölmühle, eine Mahlmühle mit 4 Gängen oberhalb des Orts an der Kersch und drei Schildwirthschaften. – Der Errichtung von Jahrmärkten, welche bis 1822 in den Kalendern standen, aber lange zuvor schon erloschen waren, lag die unedle Absicht zum Grund, den frequenten Märkten von katholisch Neuhausen Abbruch zu thun, weßwegen man auch den Spätjahrsmarkt auf denselben Tag mit dem Neuhäuser verlegte. Allein diese Erwartung täuschte gänzlich. Die Märkte sind ganz eingegangen, und auch auf den Ortstafeln führt der Ort das Prädicat Marktflecken nicht mehr.

Grundherr ist seit der Incorporation des Klosters (Kirchenguts) der Staat; er bezieht in gegenwärtiger Pachtperiode (theilweise| 1840/48 und 1843/60) jährlich an Großzehenten: 290 Schff. Dinkel, 111 Schff. 2 Sri. Haber, 73 Schff. 7 Sri. Gerste, 2 Fuder 30 Bd. Stroh und 169 fl. 9 kr. Surrogatgeld. Der kleine Heu- und Öhmd-Zehenten ist gegen den Staat abgelöst; nur zwei Distrikte (Kerschfeld und Rüdenacker) geben 1843/60 jährlich 28 fl. 2 kr. Auch bezieht der Staat ein Surrogatgeld von ausgereuteten Weinbergen auf unbestimmte Zeit von 82 fl. 56 kr. und 11 fl. 58 kr. Grundzinse. Von den Frohnen, welche vom Kloster her noch auf der Gemeinde ruhten, und den sehr bedeutenden Grundlasten, indem fast alle Äcker zur Abgabe der dritten oder vierten Garbe verpflichtet waren, ist der Ort neuerlich durch Ablösung befreit worden. Weitere Grundabgaben beziehen: die Schule zu Plochingen 4 fl. 10 kr. Wiesenzins und die Gemeindepflege des Orts 3 kr. 11/2 hl. Hellerzins.

Daß Denkendorf schon vor der Entstehung des Klosters bestanden und eine eigene Kirche gehabt, kann nicht bezweifelt, aber eben so wenig angegeben werden, wer seine früheren Besitzer waren. Wahrscheinlich kam es bei der Stiftung nicht gleich ganz und auf einmal in den Besitz des Klosters. Die Kirche, welche ohne Zweifel auf der Stelle der jetzigen Gottesackerkirche stand, wurde zwar gleich anfänglich dem Kloster von seinem Stifter geschenkt, doch fortwährend von einem Weltpriester versehen, und erst 1160 mit ihren Gütern und Rechten dem Kloster einverleibt. (A. U.) Noch 1305 schenkt ein gewisser Rudolf der Jüngere von Stuttgart dem Kloster den Herrenhof in Denkendorf, was Graf Eberhard bestätigt, Steinh, II. S. 209. – Im J. 1449 ward das Dorf von den Eßlingern verbrannt; 1611 litt es abermals großen Schaden durch Feuer. Seine übrigen Schicksale hängen mit denen des Klosters zusammen.

Das Kloster zum heiligen Grab von Jerusalem.[1]
Der Stiftungsbrief des Klosters selbst ist nicht mehr vorhanden. Aus der Bulle des Papstes Honorius II. (21. Dez. 1124–30) vom 26. Jan. ohne Jahr, in welcher Denkendorf zum erstenmal genannt wird und aus dem Bestätigungs- und Schutzbrief des Königs Conrad III. vom 14. Okt. 1139 ergiebt sich nur, daß ein illustris vir, Bertoldus Comes, oder (nach letzterer Urkunde) ein Dominus Bertolfus,| nobilis et illustris vir, der Stifter war. Er selbst nennt sich (Urk. vom 22. Apr. 1142) natura liber et ingenuus. Welchem Hause dieser Bertold angehörte, ob den Zähringern oder den Grafen von Calw, oder dem Geschlecht derer von Erligheim, wie man aus der Umschrift eines Wappens in einem der Klostergewölbe, erlicain ain stifter, schließen wollte – läßt sich nicht ausmitteln.[2] S. das Nähere bei Schmidlin S. 6 ff. Bertold hatte eine Fahrt nach Palästina gemacht und beschloß nach seiner Zurückkunft ums J. 1120 ein Kloster zu erbauen und es der Kirche des heiligen Grabes in Jerusalem zu übergeben. Dieß geschah: das Kloster wurde erbaut und mit Chorherren besetzt, die unter der Aufsicht eines Probstes (praepositi) nach der Regel des heil. Augustinus lebten. Der erste Probst, Conrad, war Chorherr des heil. Grabes in Jerusalem gewesen, und wurde von dem dortigen Patriarchen Waramund dem neuen Kloster als Probst zugeschickt (1120), wo er auch starb. Die Bestätigung von Seiten des päpstlichen Stuhls erfolgte durch oben erwähnte Bulle, Besold p. 447. Durch diese Bulle wurden dem Kloster die gewöhnlichen Privilegien ertheilt und dasselbe in des heil. Petrus Schutz genommen, in Kirchensachen aber dem Bischof von Constanz übergeben, während die Wahl eines Advocaten dem Probst und Convent überlassen blieb. Auf wen die letztere gefallen, weiß man nicht. In der erwähnten Urkunde König Conrads v. J. 1139 wird ein Advocatus Ludewicus erwähnt (Bes. p. 451); ob aber unter diesem derselbe Graf Ludwig von Württemberg zu verstehen sey, der mit seinem Bruder Emich die nämliche Urkunde als Zeuge unterzeichnet, ist sehr zweifelhaft. Um dieselbe Zeit erhielt das Kloster durch Schenkung eines Grafen Albert von Calw, welcher das heil. Grab in Jerusalem persönlich besucht hatte, Einkünfte aus gewissen Gütern in Wahlheim bei Besigheim. Den 22. April 1142 übergab der Stifter Bertold vollends sein ganzes Eigenthum an Äckern, Weinbergen, Leuten und anderen Besitzungen dem heiligen Grabe als eine Precarie und bestätigte zugleich nochmals seine frühere Schenkung, namentlich die der Kirche zu Denkendorf. In der Bulle v. J. 1144, in welcher Papst Cölestin II. dem gesammten Orden vom heil. Grabe und dessen Besitzungen seinen Schutz zusichert, und sämmtliche Klöster desselben aufzählt, ist Denkendorf (verschrieben Detrendorf) als das einzige in Deutschland erwähnt (Schmidlin S. 236). Dem zweiten der| Denkendorfer Pröbste, Conrad II., wird das Verdienst zugeschrieben, das Kloster durch verschiedene Bauwerke verschönert zu haben; von den gegenwärtig noch vorhandenen trägt wenigstens die Kirche den Typus jener Zeit, s. unten. Den 18. Mai 1181 nahm Kaiser Friedrich I. das Kloster in seinen Schutz, und verordnete seinen Statthalter in Eßlingen zu dessen Anwald und Schirmer, Bes. p. 456. Weitere Schutzbriefe erfolgten von König Heinrich VII. 1226,[3] und dessen Vater Kaiser Friedrich II. 1226 und 1228, welcher letztere die Zusicherung gab, daß das Kloster in alle Zukunft bei Kaiser und Reich bleiben und dessen unmittelbarem Schutze (a domanio, defensione et regimine) in keiner Weise entfremdet werden solle. Gleichwohl wurde die Schirmvogtei des Klosters durch König Wilhelm 1252 an den Grafen Ulrich von Württemberg, und 1284 von König Rudolf an Diepold von Bernhausen verpfändet. Doch erneuerte K. Rudolf mit den Privilegien des Klosters 1291 auch obige Bestimmung des Kaisers Friedrich II., und sein Sohn König Albrecht that 1299 dasselbe. Der Reichsschutz gewährte indessen dem Kloster nicht immer hinreichende Sicherheit. Adeliche nicht nur, sondern auch andere Laien, vornehmlich aber die Eßlinger bedrängten es durch Erpressungen und Räubereien. Schon 1236 befahl daher der Bischof von Constanz dem Decan zu Kemnath und den Pfarrern von Eßlingen und Nellingen, diese Leute deßwegen zur Rechenschaft zu ziehen, und Papst Alexander IV. gebot 1260 dem Abt von Bebenhausen, dem Kloster den Besitz der ihm entfremdeten Güter wieder zu verschaffen. (A.U.) Inzwischen vermehrte das Kloster, dieser Unruhen ungeachtet, seinen Besitz fortwährend durch mehrere, jedoch sehr vereinzelte und zerstreute Erwerbungen, welche einzeln namhaft zu machen hier zu weit führen würde. Der Zusammenhang mit der Kirche des heil. Grabes in Jerusalem war um jene Zeit noch immer ein unmittelbarer. Der Patriarch ernannte gewöhnlich die Pröbste selbst; und in der Bulle Papst Urbans IV. vom J. 1262, durch welche das Kloster von aller Obrigkeit und Gewalt der Erzbischöfe, Bischöfe und andern geistlichen Personen völlig befreit wird, ist allein der Patriarch zu Jerusalem ausgenommen. Bald setzte sich das Kloster auch auswärts in Ansehen. 1207 wurde das Frauenkloster des heil. Grabes von Jerusalem zu Speyer (Diepprucken) in ein mit Denkendorfer Chorherrn besetztes Priorat verwandelt, und der Probstei mit allen Gütern und Einkünften einverleibt. Einem der ausgezeichnetsten Pröbste, Friedrich Kaib von Hohenstein, ordnet der| Ordensgeneral als seinem Generalvicar sämmtliche Priorate und Kirchen des h. Grabes-Ordens in Deutschland[4] unter, 1360. Vrgl. den Schutzbrief Kaiser Karls IV. v. J. 1361. Besold p. 479. Im J. 1414 befand sich der Ordens-General selbst im Kloster, und verlieh für die ihm widerfahrenen Ehren dem Probst (Johannes von Ringingen) die Würde eines wirklichen Chorherrn des h. Grabes in der Hauptkirche des Ordens zu Perugia, und gebot ihm, damit er seiner Würde sich nichts vergebe, der ihm schon früher verliehenen bischöflichen Insignien (Mitra, Ring und Hirtenstab) sich zu bedienen. Den Titel eines Ordens-Generalvicars führt noch der letzte katholische Probst, Ulrich, auf seinem Grabstein 1560. Die Schirmvogtei hatte Kaiser Ludwig IV. den 14. Junius 1342 dem Grafen Ulrich von Württemberg übertragen. Dafür aber mußte das Kloster im Städtekrieg 1377 schwer büßen. Die Ulmer und Eßlinger plünderten es gänzlich aus, schleppten selbst Kirchen-Geräthschaften und Ornamente mit sich fort und verbrannten die Klostergebäude. (Chron. mscr. s. württ. Jahrb. 1835 I. S. 183.) Die benachbarten Herren aber benützten die Verwirrung, um dieses und jenes Gut des Klosters an sich zu reißen, und nur mit großer Mühe und unvollständig erlangte dieses nach und nach das Verlorene wieder. Das abgebrannte Kloster wurde mit Hilfe reichlicher Beisteuern, besonders der Bischöfe von Constanz und Augsburg und der Grafen von Württemberg in Kurzem wieder aufgebaut. Um so eifriger bewarben sich jetzt Probst und Capitel auch um den Schutz der Stadt Eßlingen, und brachten es dahin, daß durch den Vertrag vom 16. August 1387 Bürgermeister, Rath und Bürgerschaft sie sammt allen ihren Gütern und Leuten in der Stadt Schutz, Frieden und Bürgerrecht (welches letztere sie übrigens schon früher besessen zu haben scheinen, s. Urk. N. 9 bei Schmidl. S. 256) aufnahmen, wogegen das Kloster zu Entrichtung von jährl. 20 Pfd. Heller anstatt aller Steuern von den auf Eßlinger Markung liegenden Klostergütern und zu ein- bis zweimaligen Diensten des Jahres mit Fuhren auf bittweises Ansuchen, sich verbindlich machte. Sogar das Capitels-Insiegel und die wichtigsten Briefe wurden der Stadt 1399 in Verwahrung gegeben, zum Unterpfand, daß ohne derselben Vorwissen von Seiten des Klosters Nichts geschehen solle. Erst 1535 wurden diese wieder herausgegeben. (Urk. Nr. 12 und 13 bei Schm. S. 260 ff.) Dieser Schutz des Klosters wurde der| Stadt von König Ruprecht 1408 förmlich im Namen des Reichs übertragen. Eßlingen übte seine schirmvogteiliche Eigenschaft schon 1400. Das Kloster war nämlich um diese Zeit sehr verschuldet, so daß der Convent sich nicht mehr beisammen zu halten vermochte. Daher verordnete die Stadt (welche ohnedieß die meisten Forderungen gehabt zu haben scheint) gemeinschaftliche Pfleger mit dem Kloster, welche dessen Einkünfte einziehen und vor allen Dingen auf die Bezahlung der Zinsen an die Stadt bedacht seyn sollten. Cleß II, S. 471. In dem Jahr 1425 und 1427 entschied das Stadtgericht in Eßlingen zu Gunsten des Probstes einen Streit mit dem Dorfgericht zu Denkendorf, das nach altem Herkommen bisher seine Richter nach eigenem Gefallen gewählt hatte. Es wurde in Betracht, daß das ganze Dorf mit Gericht und allen Zwängen und Bännen dem Kloster zugehörte, festgesetzt, daß hinfort kein Richter gewählt werden sollte, als der dem Gotteshaus leibeigen wäre, und dem Probst geschworen hätte. Im Ermanglungsfall eines tüchtigen Mannes aus den Leibeigenen des Klosters, sollte zwar mit Willen und Vergünstigung des Probsts und Capitels eines andern Herrn Leibeigener gewählt werden dürfen, doch mußte er von dem Gotteshaus belehnt seyn und von dem Probst beeidigt werden. Urk. bei Schm. Nr. 15. 16. S. 271 ff. – Neue Schutz- und Bestätigungs-Briefe erlangte das Kloster von den Päpsten Innocenz VII. und VIII. (1405. 1486), von König Sigismund 1416, und Kaiser Friedrich III. 1442. Da übrigens das Kloster fortwährend von benachbarten Herren vielfach bedrängt ward, so beschloß es, sich auch um den Schutz seines mächtigsten Nachbarn, Württembergs, zu bewerben, mit welchem sich inzwischen die Verhältnisse Eßlingens freundlicher gestaltet hatten. Das Kloster stellte vor, daß ihm friedlicher und hilflicher Schirm nöthig sey, damit sein Gottesdienst nicht nothleide, und seine entfremdeten Güter wieder beigebracht würden. Hiebei machte es jedoch die Bedingung, daß es bei seinen früheren Privilegien bleiben, und seine Verbindung mit Eßlingen fortbestehen solle. Die Aufnahme in den württembergischen Schutz erfolgte durch die Vormünder des Grafen Ludwig und Ulrich den 19. Sept. 1424. Allein die darauf folgenden Zeiten waren für Denkendorf sehr unruhig. Außerdem daß eine zwiespältige Probstwahl (des Melchior von Ringelstein und Bernhard von Baustetten) den innern Frieden des Convents gewaltig störte (1431), so litt auch das Kloster von seinen beiden Schirmherrn in dem zwischen ihnen 1449 ausgebrochenen Kriege schweren Schaden; die Eßlinger verbrannten das Dorf, Graf Ulrich aber besetzte und plünderte das Kloster, dessen Bewohner sich geflüchtet hatten, „und machte aus ihm ein Räuberhöhle“ wie sich| eine (gegnerische) Schrift ausdrückt bei Bes. p. 501 ff. Auch nach dem Frieden bedrängte er das Kloster auf mannichfache Weise, besonders da von Baustetten (procurator Monasterii seit 1454, Probst 1463) sich seiner Abhängigkeit zu entziehen und die Schirmvogtei an den Pfalzgrafen Friedrich zu bringen suchte. Die hiedurch im Kloster entstandene Gährung dauerte so lange fort, bis Graf Eberhard (1467) den widerspänstigen Probst mit einigen der unruhigsten Conventualen entfernte, Bes. a. a. O.

Große Gefahr drohte dem Kloster, wie dem ganzen Orden, als 1489 Papst Innocenz VIII. ihn unterdrücken und seine Güter den Johannitern übergeben wollte, und erst 1497 gelang es dem Kaiser Maximilian und mehreren Fürsten durch ihre Vorstellungen bei dem Papst Alexander VI. es dahin zu bringen, daß er die Verfügung seines Vorgängers für nichtig erklärte, und zugleich den Probst zu Denkendorf in seiner Würde als beständigen Generalvicar des Erzpriors vom heil. Grabe zu Jerusalem im deutschen Reich bestätigte, was 1517 Papst Leo X. wiederholte, Urk. bei Schmidlin p. 222 ff. Welche Stellung übrigens der Probst zu seinem Schirmherrn einnahm, mag unter Anderem aus der Willfährigkeit entnommen werden, mit welcher sich Probst Martin (Altweg von Landsberg) 1516 von Herzog Ulrich zu seinem Capellmeister ernennen ließ. Die letzte kaiserliche Bestätigung aller Freiheiten und Privilegien und Zusicherung des kaiserlichen und Reichschutzes erfolgte, als Herzog Ulrich aus dem Lande vertrieben war, den 28. März 1521. Aber nachdem der Herzog wieder Besitz von seinem Lande genommen und die Reformation eingeführt hatte, theilte nach der bekannten Ausdeutung des Schirmrechtes auch Denkendorf das Schicksal der Klöster in Württemberg. Der Convent ward aufgelöst (1535), der Probst (Ulrich Fehleisen von Unterensingen) auf ein Leibgeding gesetzt, was das Kloster an Kostbarkeiten hatte nach Stuttgart geschleppt (Sattler Herz. III. S. 72), und die Einkünfte des, übrigens in seinen Finanzen ganz herabgekommenen Klosters, anfänglich für den Herzog, später (nachdem die Verwaltung für einige Zeit den Pröbsten zurückgegeben war) für den Kirchenkasten verrechnet. Während des 30jährigen Kriegs kam das Kloster wieder auf kurze Zeit (1630–31 und 1634–48) in die Hände eines katholischen Administrators.

Das eigentliche Gebiet des Klosters bestand in den drei Dörfern Denkendorf, Berkheim und Altdorf (Oberamts Nürtingen). Hier gehörten ihm fast alle liegenden Güter an Häusern, Gärten, Äckern, Wiesen, Weinbergen, Fischwassern und Waldungen eigenthümlich zu. Den kleinsten Theil ließ die Probstei selbst bauen (100–150 Jauchert Äcker, 60 Tagwerk Wiesen, 16 Tagw. Gärten);| das Übrige außer den Waldungen war theils von früheren Besitzern, theils von den Pröbsten als Fall- und Erblehen hingegeben worden. Nach und nach aber wurden fast alle Falllehen in Erblehen verwandelt,[5] da man den Vorzug der Letzteren für bessere Bewirthschaftung frühe schon erkannte. Die Lehensträger waren schwer belastet, indem der Probst außer den gewöhnlichen Lehensabgaben, Frohnen, Richtungen und dem Zehenten gewöhnlich noch den dritten oder vierten Theil des Ertrags der Äcker, und aus den Weinbergen den sechsten bis dritten, ja bisweilen den halben Theil des Erzeugnisses oder dafür gewisse festgesetzte Gülten anzusprechen hatte. Die Falllehen gaben als Sterbfall von allen Gegenständen der Hinterlassenschaft den dritten Theil, und bei der nächsten Ernte noch über den Zehenten und dem Bestanddrittel oder Viertel die dritte Garbe. Erblehen gaben zu Weglosung und Handlohn den zwanzigsten Pfennig des Schatzungswerthes sämmtlicher Güter. Übrigens wurden diese Lasten durch reichliche Gegenleistungen von Seiten des Klosters erleichtert, wohin besonders die Waiderechte und die theils unentgeltliche, theils gegen sehr geringen Preis gewährte Beholzung aus den Klosterwaldungen gehörte; wie denn auch liberale Spenden aus des Klosters Küche und Keller für manche verdrießliche Frohnarbeit entschädigten.[6] In der Folge sind zwar vielfältig diese milden, von dem väterlichen Verhältnis des Probstes zu seinen Grundholden herrührenden Gewährungen, weniger aber die Anforderungen an die Letzteren beschränkt worden.[7] (Siehe hierüber die sehr speziellen Nachrichten bei Schmidlin S. 77 ff. Vgl. 139). Die Leibeigenschafts-Verhältnisse waren die auch anderwärts gewöhnlichen. – Jedes der drei Dörfer hatte sein Dorfgericht, bestehend aus einer Anzahl Richter und der Hälfte Zugeordneter aus der Gemeinde, welche sämmtlich des Probstes Leibeigene oder| wenigstens Lehenleute, und von ihm approbirt und beeidigt seyn mußten. Zwei jährlich gewählte Heimbürgen, einer aus den Richtern und einer aus der Gemeinde handhabten die Polizei. Das Gericht präsidirte ein aus seiner Mitte von dem Probst erwählter Stabhalter oder Ammann. Berufungen gingen, wenigstens während der Zeit des württembergischen Schutzes, an das Stadtgericht in Stuttgart. Auch in Strafansätzen richtete man sich seit 1488 nach den in letzterer Vogtei gültigen Bestimmungen.[8]

Außer seinem Gebiet besaß das Kloster in seinen guten Zeiten noch verschiedene Rechte, Kirchensätze, Widdumhöfe, Güter und Gefälle in folgenden Orten: Aich, Altenrieth, Baltmannsweiler, Bempflingen, Bernhausen, Bietigheim, Birkach, Deizisau, Dettingen, Ehingen, Echterdingen, Endersbach, Eßlingen, Gnibel, Grötzingen, Großbettlingen, Haslach, Heppach, Hofen, Hohengehren, Kemnath, Kleinbettlingen, Köngen, Leinfelden, Leonberg, Metzingen, Mittelstadt, Mußberg, Neckarthailfingen, Nellingen, Neuhausen auf den Fildern, Ober- und Untertürkheim, Ober- und Unteraich, Ober- und Untersielmingen, Plattenhardt, Pflugfelden, Plochingen, Riederich, Rohr, Riedenberg, Scharnhausen, Schlaitdorf, Strümpfelbach, Stetten im Remsthal, Uhlbach, Unterensingen, Wahlheim, Wangen und Wolfschlugen. Im Ausland gehörten dem Kloster unter Anderm das Priorat in Speier, Güter und Rechte im Rheingau, namentlich in Rüdesheim, die Zehenten in Kirchheim am Donnersberg, in Türkheim bei Augsburg etc. – Das Wappen des Klosters war ein zweifaches oder sogenanntes Patriarchenkreuz.

In den Wissenschaften wüßte man Nichts, was von dem Kloster vor der Reformation gethan worden wäre. Nur Probst Peter (Wolf 1477–1508) hatte Interesse für Mathematik und Astronomie, wie aus seinem Verhältniß zu J. Stöffler hervorgeht (Fischlini Mem. Theol. I. p. 62), und machte sich um Reuchlin dadurch verdient, daß er ihn während der Pest in Stuttgart mit seiner Familie zu sich nahm (1502) und aufs ehrenvollste behandelte. Zum Dank schrieb Reuchlin nach dem Wunsch des Probstes während dieses Aufenthaltes sein Buch liber congestorum de arte praedicandi,| zum Gebrauch der Conventualen, das er dem Probst zueignete (Pforzheim 1504). Cleß III. S. 823.

Auf den Rath des Probstes Ulrich Fehleisen, der sich zwar von seinem Orden nicht förmlich losgesagt zu haben scheint,[9] gleichwohl aber der neuen Lehre im Stillen zugethan und 1549 wieder in die Verwaltung des Klosters eingetreten war, besetzte Herzog Christoph dieses und die andern Mannsklöster mit Alumnen, die unter der Aufsicht der Prälaten zum Dienst der Kirche herangebildet werden sollten. Die Denkendorfer Klosterschule, um welche sich der erste eigentlich evangelische Probst Bartolomäus Käs († 1577) besonders verdient machte, bestand bis 1595. Im J. 1713 aber wurde die Schule von Hirschau hierher verlegt. Damals lehrte an derselben der berühmte Johann Albrecht Bengel. Im Oktober 1810 verlor Denkendorf seine Klosterschule abermals, indem sie mit der Blaubeurer in dem Seminar zu Schönthal vereinigt wurde.

Die Pröbste waren von Joh. Wilh. Heerbrand an († 1658) zugleich General-Superintendenten eines der vier Kirchensprengel Württembergs. In deren Reihe zeichneten sich Philipp Heinrich Weissensee († 1767 in einem Alter von 94 Jahren) und Joh. Fried. Märklin († 1804) durch Thätigkeit und umsichtige Behandlung landständischer Geschäfte aus. Der letzte Probst, Immanuel Pfleiderer wanderte 1810 mit der Klosterschule nach Schönthal. Die Pfarrei war bis 1737 in das Predigtamt, welches dem Probst oblag, und in die Seelsorge getheilt, welche der Pfarrer zu versehen hatte; letzterer war zugleich Pfarrer in Berkheim. 1737 aber wurde die Pfarrei ganz dem Pfarrer übergeben und Berkheim als Filial zu Nellingen geschlagen. Zur Diöcese Eßlingen gehört die Pfarrei seit 1815, früher zu Stuttgart. Die Klosterkirche war und ist noch die Pfarrkirche.

Das Kloster-Oberamt, welches nur die Orte Denkendorf, Berkheim und Altdorf begriff, wurde 1806 aufgelöst, und Denkendorf mit Berkheim dem neugebildeten Oberamt Köngen zugetheilt, 1808 aber, da auch dieses letztere aufgehoben wurde, dem Oberamt Eßlingen zugeschieden. Das 1803 neu erbaute Oberamtsgebäude im Umfang des ehemaligen Klosters, ist jetzt die Pfarrwohnung. Das Meiergut des Klosters (1245/8 M. Äcker, 874/8 M. Wiesen, 47/8 Gärten und Länder) ist stückweise an mehrere Bürger verpachtet.

Noch verdient die Klosterkirche mit den anstoßenden Conventgebäuden eine besondere Erwähnung. Die Kirche zum heil.| Pelagius ist um die Mitte des 12. Jahrhunderts (s. oben) über dem steilen Abhang des Klosterhügels auf starker Substruction erbaut worden, hat aber in Folge des Brandes im J. 1377 und der Renovirung 1569 viele Veränderungen im Innern erlitten. Sie ist dreischiffig mit einer westlichen Vorhalle (Paradies), deren Kreuzgewölbe auf massigen Pfeilern mit schön verzierten Capitellen ruht; Halbsäulen tragen die halbkreisförmigen Gewölbegurten. Diese Halle gehört zur ersten Anlage der Kirche, ist aber nur im Innern byzantinisch, indem sie von außen Veränderungen erlitten hat, die sie ganz entstellen. Der Eingang trägt die Jahreszahl 1468. Die jetzt wieder abgebrochene Probstwohnung ist ihr aufgesetzt worden, daher sie starke Außenwandungen erhalten hat. Auch möchte man glauben, daß ihr Boden aufgefüllt wurde, indem sie ziemlich niedrig und gedrückt erscheint. Überhaupt ist die Kirche keineswegs großartig, wie z. B. die Maulbronner, sondern (freilich größtentheils aus Schuld späterer Entstellungen, Verbauung des Chors durch die Orgel, Emporkirchen etc.) finster, winklig, feucht und moderig. Die Arkaden des Mittelschiffs sind spitz, die Fenster darüber rundbogig. Eine Bretterdecke ruht auf dem Mittelschiff, wie auch auf dem Chor. Dieser ist erhöht und rechtwinklich abgeschlossen; an den Wandungen des Chors läuft eine Rundbogengallerie auf Säulchen mit Schilfblattcapitellen herum. Eine Gallerie von ganz ähnlichen Säulchen, auf welchen je drei Rundbogen ruhen, zieht sich oben an den Außenmauern des Mittelschiffs hin. Sehr sehenswerth ist die große Krypte des heiligen Grabes unter dem Chor mit hohem Tonnengewölbe, schönen Ornamenten an den Gesimsen und Capitellen der Pilaster, und Resten guter Malereien aus dem 15. Jahrhundert an den Wandflächen. S. Grüneisens Beschr. älterer Werke der Malerei S. 28. Ein hölzerner Kopf, das Haupt Johannis des Täufers vorstellend, auf einer hölzernen Platte, wird in dieser Krypte aufbewahrt, die übrigens seit langer Zeit die Bestimmung eines Kellers erhalten hat. Auch in der Kirche selbst entdeckt man unter der Tünche noch Überbleibsel schöner Wandmalereien. Die geschnitzten und vergoldeten Bilder der zwölf Apostel standen in den Nischen des Chors. Sie sind bis auf einige, die in einem sehr verwahrlosten Zustande in dem ehemaligen Sakristeigewölbe aufbewahrt werden, zu Grunde gegangen. Die Chorstühle (aus den Jahren 1507–16) sind von guter Arbeit, aber durch Anstrich entstellt. Ihr Stifter, Probst Johannes Hungher, hat sich durch die Verse verewigt: Johannes Hungher stabulata sedilia fabri Praepositus fieri fecit amore chori. Die fünf Felder der Kanzelbrüstung zeigen die gut geschnitzten Bilder des Erlösers und der vier Kirchenlehrer. Ein Gemälde, die Kreuzigung, jetzt an| der Brüstung des Orgelchors über dem Altar angebracht, dürfte Beachtung verdienen. Außerdem finden sich mehrere steinerne und gemalte Epitaphien und Wappenschilde von Pröbsten etc. – Der oberste Theil des Kirchthurms ist nach dem Brande vom 4. April 1633, der die Probstei, Einbau und Dach des Thurms verzehrte, erbaut worden. – Das Eigenthumsrecht über die Kirche und die Baulast hat der Staat (Kirchengut).

Der gothische Kreuzgang an der Südseite der Kirche (vollendet 1462) zeigt über dem Eingang in das ehemalige Refectorium die sehr verblichenen Reste eines schönen Freskobildes, wahrscheinlich die Darbringung der Klosterstiftung darstellend. Der Kreuzgang war sehr zerrüttet und in Folge der früheren Fabrikeinrichtung verunstaltet. Der gegenwärtige Fabrikbesitzer Kaufmann aber, der sehr viel Interesse für Erhaltung und Restaurirung der alten Schönheiten dieses Klosters hat, ist bemüht ihn möglichst wieder herzustellen. Übrigens datirt sich die Profanirung und Verhäßlichung des Klosters nicht erst vom J. 1810, wo das Seminar wegkam, sondern seit der Reformation hat namentlich die Kirche durch geschmacklose An- und Einbauten bis zur Unkenntlichkeit gelitten. – Vrgl. Merz Übersicht über die alten Denkm. christl. Archit. in Schwaben, im Kunstblatt 1843 Nr. 50 S. 211. Württ. Jahrb. Jahrg. 1841 I. S. 46 ff.

Die Conventgebäude sind jetzt veräußert, auch zum Theil abgebrochen. Nach dem Wegzug des Probstes und der Klosterschule 1810, wurden auf Staatskosten in derselben die Einrichtungen zur Rübenzuckerfabrikation getroffen, aber bald wieder aufgegeben. 1818 wollte man das landwirthschaftliche Institut in dieser Domäne unterbringen, überzeugte sich aber bald von deren Unzulänglichkeit für diesen Zweck, noch ehe die Anstalt wirklich ins Leben trat. Nun wurden die Gebäude verkauft und von Privaten 1830 abermals Rübenzuckerfabrikation mit ähnlichem Erfolg wie früher betrieben, weßwegen das Geschäft nach kurzem Bestehen wieder einging. 1833 etablirte L. Mohr eine Senffabrik, welche 1837 in den Besitz des jetzigen Eigenthümers Kaufmann überging. Neben der Senffabrikation, welcher bisweilen die Unzulänglichkeit der Wasserkraft im Wege steht, beschäftigt sich der thätige Besitzer mit Bereitung feiner Liqueure und Tafelessige und mit Punschessenz, welche Artikel einen lebhaften Verschluß in den Vereinsstaaten und nach der Schweiz finden.

Am äußersten Ende der Markung Denkendorf, unweit der Einmündung des Kerschflüßchens in den Neckar lag der längst abgegangene Weiler Kersch (Kerse), der schon 1262 genannt wird, und in welchem noch 1399 und 1401 Hofstätten vorkommen. Eine| Mühle dabei wird 1332 erwähnt. Mehrere Klöster waren hier begütert, Sirnau 1269, 1277, Adelberg 1328 (das Holz-Kersenreisach); Blaubeuren 1402; St. Clara 1360; Carmeliter 1418; auch der Eßlinger Spital. – Auf einem niedrigen Hügelvorsprung über dem rechten Kerschufer, der noch jetzt den Namen Burgstall führt, lag die Kerschburg (castrum Cersi). Hier hauste ein Raubritter, der die Reisenden auf der am Fuß des Hügels hinziehenden Landstraße, damals eine Hauptverkehrsstraße, zu überfallen pflegte. Graf Ulrich von Württemberg griff in Verbindung mit den Eßlingern 1292 die Burg an, nahm sie nach zehntägiger Untergrabung der Mauern und schleifte sie gänzlich (Chron. Sindelf. p. 26 Haug.). Bei einer Nachgrabung im J. 1820 fand man noch Grundmauern und andere Überbleibsel; jetzt ist alles wieder eingeebnet. Eine kleine Viertelstunde östlich von dieser Stelle, schon auf Deizisauer Markung, führt ein Feld den Namen Gemäuer, der wohl auch hier, wie überall, auf abgegangene Wohnstätten deutet.

Von der Burg Kersch nannte sich der Zweig eines Grafenhauses, wenigstens erscheint im J. 1213 ein Diepold Graf v. Kersch (comes Diepoldus de Chers) in einer Urkunde K. Heinrichs (VII.) für die Abtei Kempten vom 1. April d. J. Mon. Boic. 30, 15) und um dieselbe Zeit im Kloster Salmansweller Schenkungsbuch (1, 229, Mscpt. in Karlsruhe) comes Diepoldus de kerse, welcher in castro suo kerse eine dem Kl. Salmansweiler gemachte Schenkung vollzieht. Diepold ist nun ein öfter vorkommender Name der Grafen von Aichelberg, welche im J. 1231 (nicht 1130) in die urkundliche Geschichte eintreten. Diese Grafen besaßen auch bei Köngen, Altbach, Zell Güter und Rechte, und es hat die größte Wahrscheinlichkeit, daß der Graf von Kersch und die Grafen von Aichelberg zu einer und derselben Familie gehörten.


  1. M. J. Christoph Schmidlin Beiträge zur Geschichte des Herzogth. Wirtenberg, 2. Theil: Geschichte des Klosters Denkendorf, mit 24 früher nicht gedruckten Beilagen. Stuttg. 1781. 8. – Cleß Kulturgeschichte III. S. 122 ff. Sattler Topographie S. 516 ff. Pregizeri Suevia sacra p. 345 ff. Besold p. 442 ff. Chronicon Denkendorfense Mscr. Beschreibung des Kl. Denkendorf mit Abbildungen der dortigen Monumente, 1742 Fol. Handschr. auf der k. öff. Bibl.
  2. Sollte er von dem Hause der Bertolde von Zähringen ausgegangen seyn, so müßte dieß in eine Zeit fallen, wo dieses Haus sich noch nicht von Zähringen nannte, indem die Zähringer Bertolde alle bekannt sind, und auf keinen derselben das von obigem Bertold Gesagte paßt.
  3. Von diesem erhielt das Kloster 1231 eine Salzpfanne in der Saline Hall.
  4. Sie lagen zu Speyer, Worms, Kirchheim am Donnersberg, Türkheim an der Wertach, Aachen, am Niederrhein, im Hennegau und Geldern. Aus diesen allen scheint das Kloster in seinen blühenden Zeiten nicht unwichtige Einkünfte bezogen zu haben. Vgl. Bes. p. 493.
  5. Besonders geschah dieß unter Probst Peter Wolf (1477–1508).
  6. Ein Beispiel von mehreren: Nach Beendigung der Herbstgeschäfte wurde dem Klostergesinde, den Handwerksleuten und Allen, welche für das Kloster gearbeitet hatten, ein Badtag gegeben. An diesem Tag nahm jeder nach dem Mittagessen sein Weib, und wer noch ledig war, seine Zwagerin (Kopfwäscherin) und zog mit ihr nach Eßlingen, wo ihnen im Klosterhof ein Trunk gereicht wurde, in das Bad. Abends aßen sie zusammen im Kloster und am folgenden Tag wurde ihnen nochmals eine stattliche Mahlzeit gereicht.
  7. Eine Reichung von Brod und Mehl für die armen Leute in Denkendorf und Berkheim ist in der Folge in ein jährl. Fruchtalmosen verwandelt worden. Seit 1735 beträgt dasselbe für Denkendorf 22 Schffl. Dinkel und 10 Schffl. Haber, für Berkheim 8 Schffl. Dinkel und 5 Schffl. Haber. – Ein langer Streit über die der Commun zustehenden Waldnutzungen und Holzgerechtigkeiten ist durch Vergleich mit dem Kirchenrath vom 30. Mai 1805 entschieden worden.
  8. Sie finden sich bei Schmidlin S. 55 ff., und enthalten unter andern folgende Artikel: „Item, ein schlechter Frauenfrevel ist 1 Pfund 5 Schilling; doch ob eine Frau etwas grobes oder unehrliches handelt, so soll ihr ein Frevel und Buße nach rechtlicher Erkenntniß aufgelegt werden nach Größe und Schwere ihres Handelns. Denn nachdem zu Zeitten ein Stuttenroß als übel und vielleicht würsch als ein Hengst, schlägt kann man der Frauen Übelthaten nicht ungestraft hingehen lassen.“
  9. Wenigstens heißt er noch auf seinem Grabstein in Denkendorf (1560) wie oben bemerkt, Ordens des h. Grabs zu Jerusalem Vicarius Generalis.


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