« Kapitel B 13 Beschreibung des Oberamts Eßlingen Kapitel B 15 »
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14. Wendlingen

mit Bodelshofen, Gesammt-Einwohner: 1244 evangelische.

a) Wendlingen, Pfarrdorf (Städtchen) mit 1183 evang. Einw., 3 St. (über Köngen) südöstlich von Eßlingen, 1/2 St. nordwestl. von Kirchheim, an der Lauter und dem Abhang des flachen Landrückens zwischen diesem Flüßchen, dem Neckar und dem Steinbach. Der Ort trug bis in die neueren Zeiten das Prädicat Stadt, und war mit Mauer und Thoren versehen. Seit einer Reihe von Jahren aber hat die Gemeinde auf diese unpractisch gewordene Eigenschaft verzichtet, und macht sie nur in sofern noch geltend, als auf die Ortstafeln gesetzt wird: „Städtchen Wendlingen.“ Von der Mauer ist die Nord- und Westseite erhalten, soweit Wohnhäuser an oder auf dieselbe gebaut sind. Die Thore sind verschwunden. Das Innere unterscheidet sich nicht durch bessere Bauart der Häuser, wohl aber in sofern von einem Dorfe, als diese enger zusammengebaut sind. Daher nimmt auch das Areal des Orts einen verhältnißmäßig kleinern Raum ein. Der ältere Theil, der sich die Anhöhe hinaufzieht, ist ziemlich unfreundlich, der neuere regelmäßiger und besser aussehend. Letzterer ist die sogenannte Vorstadt,| welche zwischen dem rechten Lauter-Ufer und dem sogenannten Mühlbach liegt. In neuester Zeit sind auch Häuser-Reihen auf das linke Ufer gekommen. Die Reinlichkeit der Straßen wurde früher sehr vermißt, hat sich aber seit Kurzem verbessert. Die Brunnen liefern ziemlich gutes Quellwasser in befriedigender Menge. Bei seiner übrigens freundlichen Lage ist Wendlingen den Strömungen der Alpluft durch das Lauterthal, den Nebeln und Winden des Neckarthals, auch häufigen Gewittern, doch selten dem Hagelschlag ausgesetzt. Die Pfarrkirche, welche die Jahreszahl 1448 trägt, steht hoch an der Nordseite des Orts, gewährt aber mit ihrem ziemlich niedrigen Sattelthurm einen keineswegs gefälligen Anblick. Sie ist sehr maßiv und ganz wie die übrigen Kirchen der Umgegend aus derselben Zeit, nur mit noch mehr Sparsamkeit und Unregelmäßigkeit der Fensteröffnungen, besonders an der Nordseite des Schiffs, gebaut. Da sie für das Bedürfniß der Gemeinde zu klein geworden ist, so steht eine Veränderung bevor. Sie enthält ein sehenswürdiges altes Gemälde, Christus und die zwölf Apostel, auf Goldgrund. Die Baulast wird von der Stiftungspflege (die ungefähr 450 fl. jährl. Einkünfte hat) unter Concurrenz der Gemeindekasse im Fall der Unzulänglichkeit, getragen. Die Pfarrei ist erst seit 1841 dem Decanat Eßlingen zugetheilt, und gehörte früher nach Kirchheim. Die Reformation erfolgte zwischen 1545 und 1558. Der Begräbnißplatz liegt auf der Höhe nordöstlich über dem Ort. Das Pfarrhaus, das der Staat (von der geistl. Verwaltung Kirchheim) im Bau zu erhalten hat, ist 1779 neu erbaut worden, es hat eine gute Lage und schöne Aussicht. Hier ist eine milde Stiftung des Freiherrn Christian Heinrich von Palm zu erwähnen, welche dieser unterm 31. Juli 1782 zu Gunsten der Wittwen und Waisen (unter 19 J.) hiesiger Pfarrer „wenn sie in officio absterben“ so wie der Wittwen und Waisen (unter 17 J.) hiesiger Schulmeister und der Schulmeister in Deizisau mit derselben Bedingung, gemacht hat. Das Stiftungscapital war anfänglich (dreimal 400 fl.) = 1200 fl., ist aber beim Rechnungsschluß 1842 auf 4644 fl. angewachsen gewesen; es wird unter Aufsicht des K. Oberamts und des Gemeinderaths in Wendlingen von einem Bürger letzteren Orts administrirt. – Die Schule hat drei Lehrer. Eine Industrieschule für Mädchen besteht in den Wintermonaten seit 1820. Ungeachtet die Gemeinde im Jahr 1807 ein neues Schulhaus gebaut hatte, entschloß sie sich doch, da dieses ungenügend befunden wurde, zur Erbauung eines neuen, das 1839 mit einem Aufwand von 10.871 fl. 16 kr. zu Stande kam. Es ist ein hübsches Gebäude, das nördlich von der Kirche, zum Theil auf dem ausgefüllten Stadtgraben, zum Theil noch auf dem alten Burgplatz (s. unten) steht. Das Rathhaus ist alt und sehr| unscheinbar. Eine größere hölzerne Brücke führt hier über die Lauter, und vier kleine steinerne über den Mühlbach. Die Einwohner, an Fleiß und Betriebsamkeit besonders in neueren Zeiten keiner Nachbargemeinde nachstehend, sind hinsichtlich ihrer Vermögensumstände unter sich höchst ungleich. Es giebt einzelne sehr wohlhabende, viele ziemlich oder ganz arme; die Mehrzahl ist nur mittelmäßig begütert. Auf dem Grundeigenthum ruhen sehr bedeutende Lasten, indem der größte Theil der Güter drei- und viertheilig ist, d. h. die dritte oder vierte Garbe giebt, welche Pflicht zwar zum Theil abgekauft ist, (gegen den Staat um 12.446 fl.) zum Theil aber noch besteht. Doch sind gegenwärtig die Unterhandlungen über Ablösung sämmtlicher Grundgefälle eingeleitet. Die Felder sind sehr ungleich vertheilt, daher sich nur die geringere Zahl durch Feldbau und Viehzucht emporbringen kann. Die Mittleren suchen sich daneben – aber nicht immer zum Vortheil ihrer Ökonomie – durch Fuhrwerken auf den Landstraßen, die Armen durch Gewerbe und Taglohn zu helfen. Die Communcasse dagegen hat ansehnliche Revenuen und könnte diese durch bessere und zweckmäßigere Benutzung eines ausgedehnten, sehr ertragsfähigen Grund-Eigenthums an Allmanden und Waldungen noch erhöhen. Der Boden (rechts der Lauter Lehm, im Thal Kiesgrund, links schwarzer Letten) ist im Ganzen fruchtbar. Vorzugsweise werden gebaut Dinkel und Gerste, Flachs, Hanf, Erbsen und Linsen, welche letztere besonders gut gerathen und gesucht sind. Der Dinkel-Ertrag wird zu 10–12, der Gerste-Ertrag zu 5–6 Schff. pr. M. angegeben. Diese Fruchtgattungen werden auch auf den Verkauf gebaut und in der Schranne zu Kirchheim abgesetzt. Gerollte Gerste wird bis ins Badische und in die Schweiz ausgeführt. Auch Flachs wird viel verkauft. Die Ackerpreise sind 200, 450, 700 fl. Die Wiesen werden größtentheils gewässert, geben aber wenig, doch meist gutes Futter; sie sind, bei der kaum zulänglichen Fläche, gesuchter als die Äcker. Preise 200, 500, 800 fl. In der Obstzucht steht Wendlingen den übrigen Orten des Bezirkes nach. Weinbau hat in älteren Zeiten an der Halde, nordwestlich vom Ort Statt gefunden, ist aber jetzt gänzlich aufgegeben. Ein Wald von 200 M., großentheils mit Eichen bestockt, das sogenannte Rübholz, ist Eigenthum der Gemeinde. – Die Viehzucht ist bei der Beschränktheit der Wiesenfläche und des Futterbaues ein untergeordneter Erwerbszweig, und nur wenige Bürger zeichnen sich durch schönen Viehstand aus. Es besteht noch Herbstwaide. Die Schafzucht ist wegen Einschränkung der Waide auch hier im Abnehmen. Die Schafwaide, welche vor einigen Jahrzehenten von der Gemeinde der Herrschaft um 20.000 fl. abgekauft wurde, erträgt jetzt an Pacht 330 fl., wozu| noch das Pferchgeld mit 700 bis 800 fl. kommt. Geflügel, das hier häufig gezogen wird, findet seine Käufer in Kirchheim und noch mehr an den Neuhäuser Händlern. – Von Gewerben sind zu nennen: 3 frequente Mahlmühlen, 3 Gypsmühlen, 1 Säg- und 1 Ölmühle (letztere mit nicht unbedeutendem Absatz an Brennöl), zwei Schildwirthschaften. Die zahlreichsten Professionisten sind Schuhmacher, welche für benachbarte Märkte arbeiten, Leineweber, wandernde Maurer und Steinbrecher, welche letztere in den ergiebigen Liassandstein- (Bruchstein-) Brüchen der hiesigen Markung arbeiten. Vieles Fuhrwesen wird mit Holz abwärts und Gyps aufwärts, auch mit Kaufmannsgütern von Canstatt an den Bodensee, getrieben. Von dem Gerstenhandel s. vorhin.

Die Zehenten bezieht sämmtlich der Staat, indem auch der kleine Zehent 1809 gegen ein fixes Äquivalent übernommen wurde. Der große beträgt (1838/46) jährl. Dinkel 170 Schff., Haber 68 Schff. 4 Sri., Einkorn 78 Schff. 2 Sri., Gerste 34 Schff., Stroh 2 Fdr., Surrog. 24 fl. 51 kr. Der kleine 415 fl., Gerste 25 Schff. und etwas weniges an Hülsenfrüchten. Der Heu- und Öhmdzehenten ist abgelöst. Novalz. 92 fl. 13 kr. Gültberechtigt ist ebenfalls der Staat, zu einem kleinen Theil auch die Stiftungspflege, außer welcher noch die Gemeindepflege des Orts, sodann die Stiftungspflegen Pfauhausen und Unterensingen Hellerzinse zu beziehen haben. Die Frohnen sind abgelöst. Es werden einige bürgerliche Nutzungen gereicht.

Wendlingen (offenbar von dem Mannsnamen Wendel, Wendelin) wird 1132 zuerst genannt in Sulgers Annal. Zwif. I. p. 80, wo Heinrich von Kuppingen dem Kloster Zwiefalten hier einen halben Hof schenkte. Als Civitas W. erscheint der Ort 1237 in einer Urk. Gr. Egeno’s von Aichelberg (Staatsarch.). Ein R. minister de Wendelingen ist 1259 Zeuge in einer Urk. Graf Diepolds v. Aichelberg für das Kl. Salmansweiler (Cod. Sal. 3, 65). 1276 kommt eine Adelheid von Wendlingen mit ihrem Sohne Conrad vor, die dem Kloster Kirchheim alle ihre Güter in Wendlingen und Lindorf übergeben; ebendaselbst vergaben etliche Nonnen 1300 dem Kloster Güter (A.U.) und 1306 einen Acker und Gülten (Gab.). Später gehörte Wendlingen sammt Kirchensatz und Zehenten denen von Lichteneck (s. OABschr. von Kirchheim S. 196).[1] Kraft von Lichteneck stiftete 1348 ein Seelgeräthe mit Gülten aus der Mühle, und wegen „großer Gebrechen“ die Wendlingen in Besorgung des Gottesdienstes hatte, die Stellen von zwei Priestern; der eine soll Kirchherr seyn, der| andere „sein Geselle und Helfer“, und diesem soll der Kirchherr vom Zehenten jährl. 31 Schff. Frucht, 1 Fuder Heu und 1 Fuder Stroh nebst dem Graben auf dem Berg, geben. Sein Vetter Ulrich von Lichteneck wurde nun Kirchherr und vermachte 1357 zu der von Kraft gestifteten Früh- und Mittelmesse jährlich 15 Pfd. Heller vom Zehenten. Weitere Güter übergiebt der Pfarrkirche Elisabeth, Krafts von Lichteneck Wittwe, 1383 (Gab.). Märklin, Vater und Sohn, von Lichteneck und Fritz von Westerstetten übergeben 1390 Burg und Stadt Wendlingen durch Kauf und Tausch an Hans von Werdnau, und dieser macht in demselben Jahre Burg und Stadt zu einem offenen Haus für Graf Eberhard von Württemberg und dessen Erben (Gab. Steinhofer II. S. 488). Den 22. Februar 1545 aber verkaufte Wolf Heinrich von Werdnau an Herzog Ulrich von Württ. um 29.000 fl. Burg und Stadt mit allem Begriff und Rechten und Zugehörungen mit dem Beding, daß der Herzog sein Haus im Thiergarten abbrechen (OABschr. von Kirchheim S. 115) und ihm nach Bodelshofen versetzen lasse.[2] Von jetzt an blieb Wendlingen fortwährend im württembergischen Besitz, und war dem Kirchheimer Amt, als Kammerschreiberei-Ort, in der Folge dem Oberamt Köngen zugetheilt, bis es 1808 dem Oberamt Eßlingen einverleibt wurde. Die Vereinigung des bisherigen Hof-Kammer-Eigenthums mit dem Staatsgut erfolgte durch Tausch 1814. Das hiesige Gericht war bis 1806 ein Stabsgericht. In der Eigenschaft als Stadt beschickte Wendlingen den Landtag des Herzogthums bis in die letzten Zeiten desselben. Dem Kameralamt Eßlingen ist es erst seit 1836 zugetheilt, nachdem es früher zu Kirchheim gehört hatte.

Die alte Burg stand über der Nordwestecke des Städtchens. In dem Landbuch von 1624 wird sie als Schloß sammt Zwinger und Zugehör aufgeführt. Später scheint sie einer adeligen Familie von Creuzheim (Creilsheim?) eingeräumt worden zu seyn, von welcher sie erbsweise (?) an Fräulein Marie Sophie von Wangenheim, Hofdame der Herzogin Wittwe Marie Dorothee Sophie v. Württemberg, kam (Rebstock Beschr. v. Württ. S. 322). Nach der Mitte des vorig. Jahrhunderts wurde das Gebäude bis auf das Fundament abgetragen, 1827 aber auch dieß ausgegraben und der Platz, welcher den Namen Burg fortwährend behauptet, urbar gemacht.

Keine Nachricht kann über das Kloster gegeben werden, das im Ort selbst sich befunden zu haben scheint, indem einige Häuser abwärts der Kirche lagerbüchlich den Namen „im Kloster“ führen. Daß die| Klöster Zwiefalten und Kirchheim hier begütert waren, ist vorhin gesagt worden. Vielleicht stand also hier ein Klosterhof eines derselben. Die Benennung „im Pfaffenrain“, welche dem Abhang von jener Stelle aufwärts, und der Name Pfaffenäcker, welcher einem Feldgewand zwischen dem Pfauhauser und Steinbacher Weg eigen ist, deutet übrigens auf ein Mannskloster. – Römische Ziegel fand man östlich vom Ort auf den Maueräckern. Ein „Heerweg“ führte von Köngen hier vorüber nach Kirchheim, Jesingen etc. s. oben.

Noch verdient Erwähnung, daß sich die Nachricht Rebstocks (a. a. O.) noch heute bestätigt, wonach eine Gattung Fische, Nasen (Weißfische) genannt, um die Laichzeit aus dem Neckar in das kältere Wasser der Lauter aufsteigt und in Menge gefangen wird. In ersterem ist der Fischfang vom Staat verpachtet, in letzterem frei.

2) Bodelshofen, Weiler mit 61 evang. Einw., Filialisten von Wendlingen, 1/2 St. südöstlich von Wendlingen, 1 kl. St. von Kirchheim an der Lauter und deren rechtem Thalabhang. Die wenigen Häuser, aus welchen das Örtchen besteht, liegen unregelmäßig und zerstreut umher. Es ist freiherrl. Palmscher Grundherrschaft, und hat eine kleine isolirt stehende Kirche, welche von dem Grundherrn im Bau zu erhalten ist. Vor der Reformation des Orts (1616) hatte die Kirche einen eigenen Caplan, seit derselben aber einen alle 14 Tage vom Pfarrer von Wendlingen zu besorgenden sonntäglichen Gottesdienst. Auf dem Begräbnißplatz, welcher das Kirchlein umgiebt, werden auch die evangelischen Einwohner von Steinbach beerdigt. Die Kinder besuchen die Schule in Wendlingen, und erhalten außerdem zweimal wöchentlich Unterricht von einem Lehrgehülfen aus Wendlingen auf Kosten der Gutsherrschaft. – Über die Lauter führt ein hölzerner Steg.

Bodelshofen hat eine eigene Markung, von welcher die Grundherrschaft den größern Theil (2106/8 M.) als Fideicommißgut besitzt und verpachtet hat. Auf diesem Gut, das vierflürlich gebaut und sehr gut bewirthschaftet wird, wird besonders viel Reps gewonnen. Auch zeichnet sich der Viehstand der Meierei aus. Die übrigen Güter, welche die Bürger als Erblehen besitzen, sind theilig, manche zum dritten Theil, und tragen Gülten für die Grundherrschaft, welche auch von jeher den Zehenten von denselben bezieht.

Wir finden eine curtis sita in Bodelshoven zuerst genannt in einer Urkunde vom J. 1268 (Staatsarch.) wonach H. Ludwig v. Teck die Schlichtung eines Streites zwischen der Wittwe Agnes, ihren Söhnen Ludwig und Ulrich v. Riet einer- und der Schwester Mia v. Faurndau andererseits über die Hälfte des Hofs in Bodelshofen beurkundet. Außer diesen, und außerdem, daß 1275 ein Kizzinus (vom teckschen Ministerialen-Geschlechte der Rüß) de Bodelshouen,| genannt wird (OA.Bschr. von Kirchheim S. 148), finden wir keine älteren Besitzer von Bodelshofen, als die Werdnau, s. oben. Wolf Heinrich von Werdnau hatte nach dem Verkauf von Wendlingen 1545 seinen freien adeligen Sitz dahier.[3] Die hohe Jurisdiction und das Losungsrecht stand Württemberg zu. Nach der Mitte des 16. Jahrhunderts kam das Rittergut an Berthold Schilling von Canstatt, der es wahrscheinlich mit Apollonia, der Schwester Wolf Heinrichs von Werdnau erheirathete. Diese starb 1567 als Wittwe zu Bodelshofen (Geschlechtsbschr. der Schill.). Deren Sohn Wolf Heinrich Schilling gab wahrscheinlich im Jahr 1616 „Schloß und Dorf Bodelshofen“ dem Conrad von Werdnau in Unter-Boihingen zu kaufen, aber Herzog Johann Friedrich v. Württemberg übte sein Losungsrecht und den 12. Sept. 1616 wurde diesem Fürsten die Huldigung geleistet, worauf man nichts eiligeres zu thun hatte, als die lutherische Lehre einzuführen und die Einwohner zur Kirche nach Wendlingen zu ziehen. Aber einen Monat später wurde das Rittergut als württ. Lehen an Christoph von Laimingen in Neuen-Laimingen und Lindach, mit Vorbehalt der hohen Obrigkeit verliehen. Von dieser Familie kam es zu Ende des 17. Jahrh. durch Heirath an die von Mentzingen, von diesen 1740 zum Theil an Major von Werneck, durch Heirath mit einem Fräulein v. Mentzingen, zum Theil an die unverheirathete Schwester derselben. Beide Theile wurden noch in demselben Jahre an den Freiherrn Franz Gottlieb von Palm verkauft; s. Steinbach. 1805 kam das Gut mit Steinbach unter württ. Staatshoheit. Bis in die neueste Zeit war der Weiler Bodelshofen der Gemeinde Steinbach zugetheilt.

Das Schloß oder die Burg, welche auf einer Anhöhe über dem Ort gestanden hatte, wurde 1744 abgetragen, und der Platz ums Jahr 1800 geebnet und eingebaut.


  1. Ein adeliges Geschlecht scheint sich übrigens fortwährend von dem Ort genannt zu haben. 1457 findet man einen Rembold v. Wendlingen als württ. Rath. Steinhofer II. S. 994.
  2. 1617 besaßen die Schillinge hier ein Gut; 1632 aber nicht mehr. (Geschl. Beschr. der Schill. S. 43.)
  3. Daß in der Geschlechtsbeschreibung der Schillinge S. 10. dieses Geschlecht schon 1522 als Besitzer von Bodelshofen angegeben wird, beruht offenbar auf einem Irrthum.


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