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A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.




I. Lage und Umfang.
1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Eßlingen bildet die südöstliche Ecke des Neckarkreises, und liegt zwischen 48° 38’ 57" und 48° 46’ 32" der nördlichen Breite, und zwischen 26° 54’ 31" und 27° 7’ der östlichen Länge. Er gehört mittelst des Neckars ganz dem Rheingebiet an.


2. Grenzen.

Das Oberamt ist nach allen Seiten von innländischen Bezirken und zwar östlich von den Oberämtern Göppingen und Kirchheim, südlich von Nürtingen, westlich von Stuttgart, nördlich von Canstatt und Schorndorf umschlossen, so daß hier alle vier Kreise zusammentreten.


3. Größe.
Der Flächenraum beträgt, dem Ergebniß der Landesvermessung zufolge, 43.8222/8 Morgen oder 2,509 Quadrat-Meilen. Sonach hat das Oberamt Eßlingen nach Canstatt die kleinste Ausdehnung unter den württembergischen Oberämtern, und bleibt um 2,7 Q.M. unter der durchschnittlichen| Größe dieser Bezirke. Über die Vertheilung dieser Fläche s. die Tabelle II.


4. Figur.

Der Bezirk hat im Ganzen eine kompakte und wohlabgerundete Gestalt. Die Oberamts-Stadt liegt zwar näher am nordwestlichen Ende als in der Mitte; gleichwohl sind auch die entlegensten Parzellen, Freitagshof (Gem. Steinbach) und Bodelshofen (Gem. Wendlingen) nicht über 3 Stunden in gerader Linie von Eßlingen entfernt. – In auswärtige Bezirke eingeschlossene diesseitige Markungstheile finden sich nicht. Dagegen ist ein nach Ober-Türkheim (OA. Canstatt) gehöriger Wiesendistrikt von den Markungen Eßlingen und Weil umgeben.


5. Bestandtheile.

Der Bezirk ist der Bevölkerung nach zum größern Theile neuwürttembergisch. Altwürttembergische Gemeinden sind: Aichschies (vor 1842 zum OA. Schorndorf gehörig), Altbach (vor 1806 zum Klosteramt Adelberg), Berkheim und Denkendorf (vor 1806 zum Klosteramt Denkendorf), Köngen (früher Kammerschreiberei-Ort, bis 1808 eigener Oberamtssitz), Nellingen (vor 1810 zum OA. Stuttgart), Ober-Eßlingen und Plochingen (vor 1806 zum OA. Stuttgart), Wendlingen ohne Bodelshofen (bis 1808 zum OA. Köngen), Zell (wie Altbach). Noch gehört hieher die der politischen Gem. Eßlingen zugetheilte K. Hofdomäne (ehem. Kloster) Weil, s. Ortsb.

Neuwürttembergisch sind: 1) Eßlingen, die ehemalige Reichsstadt mit ihren Filialien und dem hospitalischen Dorf Deizisau nebst Sirnau, durch den Reichsdeputationsschluß vom 25. Febr. 1803 Württemberg zugetheilt. 2) Neuhausen und Pfauhausen, 1806 von Baden abgetreten.

Sämmtliche vorstehende Gemeinden stehen unmittelbar unter der Grundherrlichkeit des Staates. Reichsritterschaftlich| war bis 1805 der freiherrl. v. Palmsche Ort Steinbach mit dem Freitagshof, dem jetzt zur Gem. Wendlingen geschlagenen Weiler Bodelshofen und dem Freigut zu Deizisau. – Standesherrliche Besitzungen finden sich nicht.


6. Besonders benannte Bezirke.

Als solche sind zu nennen: die Filder und der Schurwald, wiewohl beide nur theilweise dem diesseitigen Oberamt angehören. Filderorte sind Berkheim, Denkendorf, Köngen, Nellingen und Neuhausen. Auf dem Schurwald, einer waldigen Hochfläche zwischen dem Neckar- und Remsthal, liegen Aichschies mit Krummhardt und theilweise die Markungen von Eßlingen, Altbach, Plochingen und Zell. Insbesondere führt der bewaldete Rücken zwischen dem Haldenbach und dem Heimbach- und Neckarthalgehänge die Namen Birkengehren, Braunhalde und „bei der eisernen Hand“ (von einem alten Wegweiser). Das ganze wein- und obstreiche Gelände mit den vielen zerstreuten Weilern von Rüdern bis Kimmichsweiler und Oberhof ist unter dem Namen der Eßlinger Berge bekannt, und zwar heißt der Distrikt, welcher die beiden Unterschultheißereien Liebersbronn und Wäldenbronn begreift, „im Hainbach.“




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