« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Crailsheim Kapitel A 7 »
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Gesellschaftlicher Zustand.


Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

In dem Oberamtsbezirk Crailsheim besitzt der Staat nur wenige einzeln verpachtete Grundstücke auf den Markungen Crailsheim, Ober-Speltach (Burgberg), Goldbach, Gründelhardt, Matzenbach, Markt-Lustenau, Rechenberg, Roßfeld, Satteldorf und Stimpfach.

Von diesen Grundstücken sind hervorzuheben: das zur ehemaligen Stiftscustorei in Ellwangen gehörige Gut auf der Markung Randenweiler, Gemeinde Stimpfach, mit 37/8 M. 0,7 R., ferner die auf der Markung Rechenberg gelegenen Grundstücke mit einem Meßgehalt von 11 M. 32,4 R., welche früher zum v. Berlichingen’schen Rittergut und nachherigen K. Staatsdomäne daselbst, die im Jahre 1859 mit Ausnahme dieser Grundstücke verkauft wurde, gehörten, und seiner das auf der Markung Roßfeld liegende Gut „Flügelau“, auch „Burgstall“ genannt, mit 111/8 Mrg. 36 Rth., auf welchem früher (nach dem Salbuch von 1690) ein Schloß stand, das aber schon damals gänzlich ruinirt und an nichts mehr, als an den Burggräben und Wällen zu erkennen war.

Das frühere Klostergut Anhausen, Gemeinde Bölgenthal resp. Gröningen, welches ursprünglich eine besondere Markung bildete und im Besitz des Staates war, ist jetzt in verschiedenen Privathänden.

Außer dem Staat haben noch Besitzungen:


     a) der Freiherr von Ellrichshausen, auf der Markung Rockhalden, Gemeinde Ellrichshausen, der Flächenraum des Guts beträgt ca. 127 Mrg. lauter Wald;
     b) der Freiherr von Seckendorff zu Erkenbrechtshausen auf der Markung Erkenbrechtshausen, Gemeinde Triensbach, Tiefenbach und Triensbach ca. 550 Morgen Güter, worunter ca. 300 Mrg. Wald;
     c) der Graf v. Soden zu Burleswagen auf der Markung Burleswagen, Neidenfels, Satteldorf, Gröningen etc.
Der Flächenraum des Guts Neidenfels, welches ehemals ziemlich groß war, beträgt jetzt noch 136 Morgen, worunter 122 Morgen Wald und derjenige des Guts Burleswagen 154 Morgen, worunter 42 Morgen Wald.
     d) der Freiherr v. Crailsheim-Rügland auf der Markung Triensbach den Weilershof, Gemeinde Triensbach, mit einem Flächenraum von ca. 425 Mrg., worunter ca. 100 Mrg. Wald;
     e) der Freiherr Hofer v. Lobenstein zu Wildenstein auf der Markung Wildenstein, Röthlein und Neustädtlein, Gem. Lautenbach, mit einem Flächenraum von 740 Morgen, worunter 650 Morgen Wald;
     f) der Freiherr v. Seckendorff-Gutend zu Unter-Deufstetten auf der Markung Unter-Deufstetten und Matzenbach.
      Das Gut umfaßt einen Flächenraum von 650 Mrg., worunter 545 Morgen Wald.
     g) die Herren v. Kauffmann’schen Erben zu Matzenbach auf der Markung Matzenbach mit ca. 55 Morgen Äcker und Wiesen;
     h) die Herrschaft Hengstfeld, Oberamts Gerabronn, auf der Markung Bronnholzheim und Satteldorf mit 73 ha Waldungen.


B. Vormalige Lehens- und Leibeigenschaftsrechte.


 a) Ritterlehen.

Freiherrn v. Crailsheim, Rüglander Linie, mit dem ursprünglichen Mannlehen von der bayerischen Herrschaft Wiesensteig und dem Mannlehen von Würzburg;

Freiherrn v. Ellrichshausen, mit dem ursprünglich Stift Comburg’schen Mannlehen, Mannlehen von Brandenburg-Onolzbach (Ansbach), Mannlehen vom Hochstift Eichstätt, Mannlehen von Kaiser und Reich;

Freiherr Hofer v. Lobenstein mit dem ursprünglichen Rittermannlehen von Brandenburg-Onolzbach (Ansbach);

Freiherr v. Knöringen mit dem gleichen Lehen (das ganze v. Knöring’sche Lehen kam im Jahr 1839 durch Kauf an den Staat);

Graf v. Soden mit dem früheren Rittermannlehen vom Hochstift Würzburg;

der Heilig-Geist-Hospital Dinkelsbühl mit dem ursprünglichen | rechten Lehen vom Stift Ellwangen und dem rechten Mannlehen von Würzburg;

der Heilig-Geist-Hospital in Hall mit einem Mannlehen zu Eckerroth von dem Fürstprobst in Ellwangen belehnt.

b) und c) Falllehen und Erblehen wurden schon früher allodifizirt und die darauf ruhenden Abgaben abgelöst. Ebenso wurden die Leibeigenschaftsgefälle, sowie die Frohnen theils aufgehoben, theils abgelöst.

Falllehen bestanden in der Gemeinde Großenhub, Gemeinde Wildenstein, Hahnenburg, Gemeinde Matzenbach, Connenweiler, Gemeinde Rechenberg, Lixhof, Gemeinde Weipertshofen, Ober-Deufstetten, Gemeinde Unter-Deufstetten, Randenweiler und Siglershofen, Gemeinde Stimpfach, Stimpfach, Hinteruhlberg, Gemeinde Gründelhardt und Weipertshofen.

Erblehen bestanden in den meisten Gemeinden des Bezirks.


C. Grundlasten.

Auch diese wurden theils aufgehoben, theils abgelöst.


D. Zehnten.

Sämmtliche Zehntrechte im Bezirk sind durch Ablösung beseitigt worden.

Die früheren Zehntberechtigten waren:

1. In Crailsheim: für den großen und kleinen Zehnten 1/4 der Spital Crailsheim, 1/4 dem Freiherrn v. Crailsheim zu Morstein, 1/2 der Staat, früher 1/4 dem hochfürstlichen Kastenamt Crailsheim und 1/4 dem fürstl. Stift und Domkapitel Ellwangen.

2. Ellrichshausen: für den großen, kleinen, Blut- und Heuzehnten die Pfarrei Ellrichshausen und später der Staat. Parzellargemeinden: Birkelbach: für den großen, kleinen und Blutzehnten die Pfarrei Ellrichshausen, später der Staat. Gersbach: für den großen und kleinen Zehnten der Freiherr v. Ellrichshausen und die Pfarrei Ellrichshausen bezw. später der Staat. Horschhausen: für den großen, kleinen und Heuzehnten der Spital Crailsheim. Simonsberg: für den großen, kleinen und Blutzehnten die Pfarrei Ellrichshausen, später der Staat. Volkershausen: für den großen, kleinen und Blut- und Heuzehnten die Pfarrei Ellrichshausen.

3. Goldbach: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten die Pfarrei daselbst.

4. Gröningen: für den großen und kleinen Zehnten die Freiherrn v. Crailsheim zu Morstein und der Staat auf der Markung Anhausen (Ruine). Parzellargemeinden: Bölgenthal: für den großen, kleinen und Heuzehnten der Staat. Bronnholzheim: für den großen und kleinen Zehnten die Pfarrei Gröningen, für den Heuzehnten die Pfarrei Ellrichshausen. Gaismühle und Heinzenmühle: der | Staat für den großen und kleinen Zehnten. Helmshofen: für den großen, kleinen und Blutzehnten eine Hälfte der Staat und eine die Freiherrn v. Holtz in Amlishagen. Trifftshausen: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Amlishagen.

5. Gründelhardt: für den großen Zehnten theils der Staat, theils die Pfarrei daselbst und einen Theil der Heilige in Gründelhardt. Für den kleinen Zehnten die Pfarrei und die Gemeinde daselbst. Parzellargemeinden: Banzenweiler und Brunzenberg: für den großen Zehnten 1/2 der Staat und 1/2 die Pfarrei Gründelhardt, für den kleinen Zehnten 1/2 die Pfarrei und 1/2 die Gemeinde Gründelhardt. Hellmannshofen: für den großen und kleinen Zehnten der Staat, für den Blutzehnten die Pfarrei Ober-Speltach. Himmelreich: für den großen Zehnten 1/2 der Staat und der Graf v. Limpurg, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Bühlerthann. Markertshofen: für den großen, kleinen und Heuzehnten der Staat. Hinter-Uhlberg: für den großen und kleinen Zehnten die Pfarrei Bühlerthann. Stetten: für den großen Zehnten theils der Staat, theils die Pfarrei Gründelhardt und theils der Heilige zu Gründelhardt, für den kleinen Zehnten theils die Gemeinde Gründelhardt, theils die Pfarrei Gründelhardt.

6. Honhardt: für den großen, kleinen, Heu- und Blutzehnten der Staat und früher die Reichsstadt Hall. Parzellargemeinden: Altenfelden, Appensee, Bechhof, Belzhof, Eckarroth, Gauchshausen, Hirschhof, Ipshof, Mainkling, Neuhaus, Reishof, Reifenhof, Sandhof, Steinbach a. d. J., Unter-Speltach, Vorder-Uhlberg und Wagner: für den großen, kleinen, Heu- und Blutzehnten der Staat.

7. Jagstheim: für den großen, kleinen und Blutzehnten 1/3 der Staat und früher die Reichsstadt Hall, und 2/3 der Freiherr v. Ellrichshausen. Parzellargemeinden: Alexandersreuth: für den großen Zehnten der Staat. Eichelberg und Kaihof: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Stöckenhof: für den großen und kleinen Zehnten 1/3 der Staat, 2/3 der Freiherr v. Ellrichshausen.

8. Ingersheim: für den großen und kleinen Zehnten der Freiherr v. Crailsheim zu Morstein. Parzellargemeinden: Altenmünster: für den großen, kleinen, Heu- und Blutzehnten 3/6 die Pfarrei Altenmünster, 2/6 der Staat und 1/6 die Dechant Hamberg’schen Relikten zu Feuchtwangen. Rothenmühle: für den großen und kleinen Zehnten die Pfarrei Altenmünster.

9. Lautenbach: für den großen Zehnten der Staat, ehemals der Deutschorden, den kleinen Zehnten die Pfarrei Weidelbach und später Wildenstein. Parzellargemeinden: Bernhardsweiler: für den großen Zehnten der Staat, ehemals der Deutschorden, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Weidelbach, später Wildenstein. Buckenweiler: für den großen und kleinen Zehnten die Stiftungen zu Dinkelsbühl. Neustädtlein und Röthlein: für den großen Zehnten der Staat, ehemals der Deutschorden.

10. Leukershausen: für den großen und kleinen Zehnten der Hospital Dinkelsbühl. Parzellargemeinden: Bergertshofen: für den großen Zehnten der Hospital Dinkelsbühl und der Staat, für den kleinen Zehnten der Hospital Dinkelsbühl. Haselhof: für den großen | und kleinen Zehnten 1/3 der Staat, 2/3 der Freiherr v. Holtz zu Amlishagen und einen weiteren Distrikt die Pfarrei Ellrichshausen allein. Seligenstadt: für den großen und kleinen Zehnten der Hospital Dinkelsbühl. Waidmannsberg: für den großen und kleinen Zehnten die Stiftungen zu Dinkelsbühl.

11. Mariä-Kappel: für den großen, kleinen und Blutzehnten 1/3 der Staat, 2/3 die Freiherren v. Holtz zu Amlishagen und einen weiteren Distrikt die Pfarrei Ellrichshausen allein, für den Heuzehnten der Staat. Parzellargemeinden: Hohenberg: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Rudolfsberg: für den großen Zehnten der Staat, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Mariä-Kappel. Wüstenau für den großen und kleinen Zehnten 1/2 der Staat und 1/2 der Freiherr v. Holtz zu Amlishagen.

12. Markt-Lustenau: für den großen Zehnten die Gutsherrschaft und später der Staat, für den kleinen und Blutzehnten die kath. Pfarrei daselbst. Parzellargemeinden: Bräunersberg und Gaisbühl: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat. Halden: für den großen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat, für den kleinen Zehnten die katholische Pfarrei Markt-Lustenau und die Pfarrei Waldthann. Parzellargemeinden Ober-Stelzhausen, Unter-Stelzhausen, Riegelbach, Schönbronn, Tempelhof und Rothmühle: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustnau und später der Staat.

13. Matzenbach: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten die Pfarrei Ellenberg. Parzellargemeinden: Fichtenhof: für den großen Zehnten der Staat und früher das Domkapitel Ellwangen. Gunzach: für den großen Zehnten der Staat, ehemals Deutschorden. Hahnenberg: für den großen Zehnten der Staat. Krettenbach mit Melbersmühle: für den großen Zehnten der Staat und früher das Domkapitel Ellwangen, für den kleinen Zehnten theils der Staat und theils die Pfarrei Stimpfach.

14. Ober-Speltach: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen und Blutzehnten die Pfarrei daselbst. Parzellargemeinden: Bonolzhof und Neuberg: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Burgberg: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten die Pfarrei Ober-Speltach. Steinehaig: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten 1/2 der Staat und 1/2 die Pfarrei Bühlerthann. Waldbuch: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen und Blutzehnten die Pfarrei Ober-Speltach.

15. Onolzheim: für den großen, kleinen, Heu- und Blutzehnten 3/8 der Staat, 4/8 das Dekanat Crailsheim, 1/8 die Dechant Hambergschen Relikten zu Feuchtwangen, ferner 3 Partikularzehnten:

a) Kreuzbergzehnten, dem jeweiligen Kastner zu Crailsheim;
b) der Pfarrzehnten, dem Pfarrer des Orts als Besoldungstheil gehörig;
c) der Kaplaneizehnten, dem Kaplan beim Kirchhof in Crailsheim zuständig.
16. Rechenberg: für den großen Zehnten die Gutsherrschaft Rechenberg und die Pfarrei Stimpfach, für den kleinen Zehnten die | Pfarrei Stimpfach. Parzellargemeinden: Bauzenhof und Blindhof: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Connenweiler: für den großen Zehnten der Staat, früher das Domkapitel Ellwangen. Eichishof und Kreßbronn: für den großen Zehnten der Staat, früher das Domkapitel Ellwangen. Hübnershof: für den großen Zehnten der Staat.

17. Roßfeld: für den großen und kleinen Zehnten die Pfarrei daselbst. Parzellargemeinden: Hagenhof für den großen und kleinen Zehnten die Freiherren v. Crailsheim zu Morstein. Maulach: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten die Pfarrei Roßfeld.

18. Satteldorf: für den großen, kleinen und Blutzehnten der Staat, als vom Stift Würzburg’schen Antheil herrührend 1/4, der Graf v. Soden zu Neidenfels 1/4, Pfarrei Satteldorf 2/4. Zu letzterem Zehnten gehörten auch die Zehntgüter von Burleswagen. Früher war zehntberechtigt: Graf v. Geyer zu Goldbach und die Freiherren v. Wollmershausen. Parzellargemeinden: Auhof: für den großen und kleinen Zehnten das Dekanat Crailsheim. Beuerlbach: für den großen und kleinen Zehnten der Hospital zu Crailsheim.

19. Stimpfach: für den großen Zehnten der Staat und früher 1/2 die Dekane zu Ellwangen und 1/2 das Domkapitel daselbst, ausgenommen den Waidenhof, welcher dem Staat, und einen andern Hof, welcher der geistl. Verwaltung zu Ellwangen gehörte. Für den kleinen Zehnten die Pfarrei daselbst. Parzellargemeinden: Hörbühl: für den großen Zehnten der Staat. Randenweiler: für den großen Zehnten der Staat, früher das Domkapitel Ellwangen. Siglershofen: für den großen Zehnten der Staat, früher das Domkapitel Ellwangen, und für den kleinen Zehnten der Staat und die Pfarrei Stimpfach abwechslungsweise. Sperrhof und Streitberg: für den großen Zehnten der Staat.

20. Tiefenbach: für den großen, kleinen und Blutzehnten der Staat von dem ehemals Brandenburg’schen Zehnten 2/8, das Dekanat Crailsheim 4/8, die Dechant Hamberg’schen Relikten zu Feuchtwangen 2/8 für den vormals Hohenlohe-Kirchbergzehnten der Staat allein. Parzellargemeinden: Rüddern: für den großen und kleinen Zehnten zum Theil der Staat, zum Theil das Dekanat Crailsheim. Weidenhäusermühle: für den großen und kleinen Zehnten das Dekanat Crailsheim. Wollmershausen: für den großen Zehnten 1/2 das Dekanat Crailsheim, 1/2 die Freiherrn v. Holtz zu Amlishagen für einen besonderen ehemals Würzburg’schen Zehntdistrikt der Staat allein. Für den kleinen Zehnten das Dekanat Crailsheim und die Gutsherrschaft Amlishagen.

21. Triensbach: für den großen und kleinen Zehnten der Staat mit Ausnahme eines besonderen Zehntdistrikts, welcher der Pfarrei daselbst gehörte. Parzellargemeinden: Erkenbrechtshausen, Heinkenbusch und Saurach: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Erkenbrechtshausen.

22. Unter-Deufstetten: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft daselbst. Parzellargemeinde Ober-Deufstetten: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Unter-Deufstetten.

| 23. Waldthann: für den großen und kleinen Zehnten die Pfarreien Waldthann, Mariä-Kappel und die Stiftungen zu Dinkelsbühl. Für den Blutzehnten die Pfarrei Waldthann. Parzellargemeinden: Asbach: für den großen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat, für den kleinen Zehnten die kathol. Pfarrei Markt-Lustenau und die Pfarrei Waldthann. Bergbronn: für den großen Zehnten der Freiherr v. Knöringen und später der Staat, und der Freiherr v. Strampfer je zur Hälfte. Für den kleinen Zehnten der Freiherr v. Knöringen in Markt-Lustenau und später der Staat. Mistlau: für den großen, kleinen und Blutzehnten der Spital Crailsheim und die Pfarrei Waldthann bezw. später der Staat zur Hälfte. Rötsweiler: für den großen, kleinen und Blutzehnten die Pfarrei Waldthann und später der Staat. Ruppertsbach: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat. Sixenhof: für den großen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat. Stegenhof: für den großen, kleinen und Blutzehnten die Pfarrei Waldthann und später der Staat. Vehlenberg: für den großen und kleinen Zehnten die Gutsherrschaft Markt-Lustenau und später der Staat.

24. Weipertshofen: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Parzellargemeinden: Gerbertshofen: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten der Staat und die Pfarrei Stimpfach. Hochbronn, Käsbach, Klinglishof und Nestleinsberg: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Lixhof: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten die Pfarrei Stimpfach. Sixenmühle: für den großen Zehnten der Staat und früher das Domkapitel Ellwangen. Steinbach a. W.: für den großen und kleinen Zehnten der Staat.

25. Westgartshausen: für den großen Zehnten der Staat und die Pfarrei daselbst, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Westgartshausen und für den Heuzehnten der Staat allein. Parzellargemeinden: Lohr: für den großen Zehnten der Staat. Ofenbach: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Oßhalden: für den großen und kleinen Zehnten der Freiherr v. Crailsheim zu Morstein und der Staat. Schüttberg und Wegses: für den großen und kleinen Zehnten der Staat. Wittau: für den großen Zehnten 1/2 der Staat und 1/2 die Pfarrei Westgartshausen, für den kleinen Zehnten die Pfarrei Westgartshausen und für den Heuzehnten der Staat.

26. Wildenstein: für den großen Zehnten der Staat, früher Deutschorden. Parzellargemeinden: Großenhub: für den großen Zehnten der Staat, für den kleinen Zehnten der Staat und die Pfarrei Stimpfach. Wäldershub: für den großen Zehnten der Staat, früher theils das Domkapitel Ellwangen, theils Deutschorden und die frühere Grundherrschaft Wäldershub. Zankhof: für den großen Zehnten der Staat und für den kleinen Zehnten der Staat und die Pfarrei Stimpfach. Vom großen Zehnten waren befreit: Bahrenhaldenmühle, Beeghof, Buch, Kreßberg, Kernmühle, Neidenfels, Ölhaus, Rockhalden, Schleehardtshof, Spaichbühl und Schwarzenhorb. Vom kleinen Zehnten waren befreit: Bahrenhaldenmühle, Beeghof, Buch, Eichishof, Fichtenhof, Hörbühl, Hübnershof, Konnenweiler, Kreßbronn, Kernmühle, Kreßberg, Lohr, Neidenfels, Ölhaus, Randenweiler, Rockhalden, Schleehardtshof, | Schwarzenhorb, Sixenmühle, Sixenhof, Sperrhof, Spielhöfle, Streitberg, Spaichbühl und Wäldershub.


Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a) Weltliche.

Der Oberamtsbezirk bildet einen Theil des Jagstkreises und steht als solcher in gerichtlicher Beziehung unter dem Landgericht Hall, in administrativer Beziehung unter der Kreisregierung Ellwangen.

Von den Bezirksbehörden haben ihren Sitz in Crailsheim das Amtsgericht, das Oberamt, das Kameralamt. Das Forstamt wurde im Jahre 1879 aufgelöst.

a) Das Amtsgericht, bestehend aus 2 Amtsrichtern, 1 Amtsanwalt, der zugleich als Hilfsrichter in Civilsachen fungirt, und 2 Gerichtsschreibern. Demselben sind untergeordnet: das Gerichtsnotariat in Crailsheim für die Gemeinden Crailsheim, Ellrichshausen, Goldbach, Gröningen, Ingersheim, Leukershausen, Markt-Lustenau, Mariäkappel, Roßfeld, Satteldorf, Tiefenbach und Triensbach; das Amtsnotariat Jagstheim mit dem Sitze in Crailsheim für die Gemeinden Gründelhardt, Honhardt, Jagstheim, Lautenbach, Matzenbach, Ober-Speltach, Onolzheim, Rechenberg, Stimpfach, Unter-Deufstetten, Waldthann, Weipertshofen, Westgartshausen und Wildenstein.

b) Das Oberamt mit dem Oberamtsarzt, dem Oberamtswundarzt, der Oberamtspflege, dem Oberamtsbautechniker, dem Oberamtsgeometer, dem Oberamtsthierarzt, 2 Oberamtswegmeistern und 1 Oberfeuerschauer in Crailsheim. Letzterer fungirt in den Landorten, während der Oberfeuerschauer für die Oberamtsstadt in Tiefenbach wohnt.

c) Das Kameralamt, welchem der ganze Bezirk zugetheilt ist. Das Umgeldskommissariat hat seinen Sitz in Hall.

Ferner haben den Sitz in Crailsheim:

d) die Eisenbahnbetriebs-Inspektion, welcher die Ausübung der Bahnpolizei übertragen ist:

α) auf der Kocherbahn und obern Jagstbahn: vom Bahnhof Weinsberg (ausschließlich) bis zum Bahnhof Öhringen, von da bis zum Bahnhof Hall, von da bis zum Bahnhof Ellwangen und von da bis zur Station Goldshöfe; | β) auf der Tauberbahn: vom Bahnhof Crailsheim bis zum Bahnhof Mergentheim (ausschließlich);

γ) auf der bayrischen Bahn: vom Bahnhof Crailsheim bis zur Landesgrenze;

e) das Eisenbahnbetriebs-Bauamt für die Linie Hessenthal–Crailsheim–Goldshöfe.

Die Straßen- und Wasserbau-Inspektion und das Hochbauamt haben den Sitz in Ellwangen.

Seit Auflösung des Forstamts ist das Revieramt Roßfeld (mit dem Sitz in Crailsheim) dem Forstamt Hall, das Revieramt Crailsheim dem Forstamt Ellwangen unterstellt, während das Revieramt Gründelhardt 1884 aufgehoben und mit Roßfeld vereinigt worden ist.[ER 1]

An der Grenze gegen den Ellwanger Oberamtsbezirk reicht das Revier Dankoltsweiler auf die Markungen Matzenbach und Unter-Deufstetten und zum Theil auf die Markungen Rechenberg und Weipertshofen herein.

Die Unterpfandsgeschäfte besorgen fast ausschließlich die Notare; nur in einigen Orten sind dieselben dem Ortsvorsteher oder dem Verwaltungsaktuar übertragen. 6 Verwaltungsaktuare besorgen die Verwaltungsgeschäfte des Bezirks mit der Ausnahme, daß der derzeitige Stadt- und Stiftungspfleger in Crailsheim, sowie der Stiftungs- und Almosenpfleger in Honhardt die Rechnungen selbst stellen.

Gemeinden zählt der Oberamtsbezirk 26, nemlich 10 zweiter und 16 dritter Klasse. Sie bestehen aus 1 Stadt, der Oberamtsstadt Crailsheim, 21 Pfarrdörfern, worunter 4 mit Marktgerechtigkeit, und aus 4 Dörfern.

Die Oberamtsstadt, die Orte Goldbach und Onolzheim sind geschlossen, alle übrigen Orte sind zusammengesetzte Gemeinden mit mehr oder weniger (von 3 bis 23) Parzellen.

An der Spitze einer jeden Gemeinde steht ein Schultheiß bezw. Stadtschultheiß, welcher den Sitz gewöhnlich im Hauptort hat. Der Ortsvorsteher von Gründelhardt wohnt zur Zeit in der Parzelle Bauzenberg, jener von Lautenbach in Bernhardsweiler.

Das Gemeinde- und Stiftungsvermögen wird durch besondere Rechner verwaltet.


b) Kirchliche.
Nach der letzten Volkszählung am 1. Dezember 1880 zählt der Bezirk 23.113 evangelische, 3642 katholische, 10 andern | christlichen Konfessionen angehörige und 333 israelitische Einwohner.

Die evangelischen Pfarreien gehören zu dem Generalat Hall und zu dem Dekanat Crailsheim, die katholischen zu dem Dekanat Ellwangen. Die Israeliten, welche in Crailsheim und Unter-Deufstetten Synagogen haben, sind dem Rabbinat Braunsbach, Oberamts Künzelsau, zugewiesen. Evangelische Pfarrstellen sind im Bezirk 22.

Patronatspfarreien sind:

Gröningen: Patronatsherr: Freiherr v. Crailsheim,
Jagstheim: Patronatsherr: Freiherr v. Ellrichshausen.
Wildenstein: Patronatsherr: Freiherr Hofer v. Lobenstein.

Die übrigen Pfarrstellen werden von der Krone besetzt. Das ganz nahe an der Oberamtsstadt gelegene Ort Ingersheim gehört zum Kirchenverband Crailsheim, doch ist dort vom Helfer in Crailsheim jährlich einmal an der Kirchweih Gottesdienst zu halten.

Katholische Kirchenstellen sind im Bezirk 4: Crailsheim, Markt-Lustenau, Stimpfach und Unter-Deufstetten. Von diesen wird die Pfarrei Unter-Deufstetten von der Krone, Markt-Lustenau abwechselnd von der Krone und dem Bischof, Stimpfach immer von dem Bischof besetzt; Crailsheim ist zu 1/3 bischöflicher Kollatur, zu 2/3 Königlichen Patronats.


B. Anstalten.
a) Schulanstalten.

In Crailsheim befindet sich eine Lateinschule mit einem Präzeptor und einem Kollaborator und eine Realschule mit 2 Reallehrern. Ein Turnlehrer ist für beide Anstalten gemeinsam.

An den evangelischen Volksschulen unter dem Bezirksschulinspektorat, zur Zeit in Tiefenbach, sind 38 Lehrer, 3 Unterlehrer, 4 Lehrgehilfen thätig. Der Unterricht wurde im Jahr 1882 an 3982 Werktagsschüler ertheilt.

An den katholischen Schulen unter Aufsicht des Bezirksschulinspektorats, derzeit in Crailsheim, sind 4 Lehrer, 2 ständige Schulverweser und 3 Lehrgehilfen angestellt. Die Zahl der Werktagsschüler im Jahr 1882 betrug 599, die Zahl der Sonntagsschüler 250.

In 13 Gemeinden wurden Winterabend- und Fortbildungsschulen abgehalten, welche von 248 Schülern besucht wurden.

| Die gewerbliche Fortbildungsschule in Crailsheim wird das ganze Jahr hindurch abgehalten, im Sommer beschränkt sich jedoch die Lehrthätigkeit auf den Unterricht im Zeichnen, welcher von 2 Lehrern ertheilt wird.

In 16 Gemeinden bestehen Industrieschulen.

Seit Frühjahr 1877 besteht in Crailsheim eine Töchterarbeitsschule und seit 1879 eine Kleinkinderschule.

Die Zahl der Schülerinnen in der ersteren wechselt bei den Mädchen über 14 Jahren zwischen 21 und 10, bei den Mädchen unter 14 Jahren zwischen 60 und 25 jährlich. In der Kleinkinderschule werden ca. 150 Kinder beiderlei Geschlechts im Alter von 4–7 Jahren beaufsichtigt.


b) Wohlthätigkeitsanstalten.
1. Der Bezirkswohlthätigkeitsverein in Crailsheim, welcher der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins in Stuttgart untergeordnet ist.
2. Der Verein für entlassene Strafgefangene.
3. Armenhäuser in allen Gemeinden.
4. Der Hospital in Crailsheim, in welchem arme, der Stadt zur Unterstützung anheimgefallene Personen verpflegt werden.
5. Das Bezirkskrankenhaus in Crailsheim, mit welchem seit 1. Oktober 1881 eine den ganzen Bezirk umfassende Krankenversicherungskasse für Dienstboten, Gewerbegehilfen, Lehrlinge und Fabrikarbeiter verbunden ist.
6. Die Kinderrettungsanstalt auf dem Tempelhof, Gemeinde Markt-Lustenau.
7. Mehrere Agenten, welche den Verkehr der Bezirksangehörigen mit der württ. Sparkasse in Stuttgart vermitteln.
8. Eine Oberamtssparkasse ist 1. April 1884 errichtet worden.[ER 2]
9. Seit 1. Februar 1881 ist das System der Naturalverpflegung für Wanderbursche auf Rechnung der Amtskorporation im Bezirk eingeführt. In 6 Stationen erfordert diese Einrichtung einen jährlichen Aufwand von ca. 4500 M.


c) Gewerbliche Anstalten.
Außer dem in dieser Beziehung bereits Gesagten ist hier zu erwähnen, daß seit dem Jahr 1841 in Crailsheim ein Gewerbeverein | besteht, dessen Mitgliederzahl ca. 150 beträgt. Der Zweck desselben ist die Förderung alles Gemeinnützigen und insbesondere der Gewerbe durch Unterstützung nützlicher Unternehmungen, Förderung des Unterrichts und der Bildung der Jugend. Die reichhaltige Bibliothek wird von den Mitgliedern fleißig benützt. Die in den Wintermonaten stattfindenden öffentlichen Vorträge beleben und erhalten das Interesse am Verein.


d) Landwirthschaftliche Anstalten.

Der landwirthschaftliche Bezirksverein wurde am 2. Februar 1841 gegründet. Die Geschäfte desselben werden von einem Ausschuß mit einem Vorstand an der Spitze in Generalversammlungen und in Ausschußsitzungen besorgt. Durch Anschaffung von neueren landwirthschaftlichen Geräthen und Saatfrüchten, durch Vorträge, Empfehlung von Schriften, jährlich wiederkehrende Feste mit Preisen für musterhafte Thiere, zeitweise verbunden mit Ausstellungen landwirthschaftlicher Produkte und Geräthschaften, wird eine anerkennenswerthe Thätigkeit auf allen Gebieten der Landwirthschaft entfaltet. Die Zahl der Mitglieder des Vereins beträgt ca. 500. Aus Vereinsmitteln werden junge Männer, welche eine landwirthschaftliche Schule oder einen Obstbaulehrkurs besuchen, unterstützt. Ebenso werden an Gemeinden Beiträge zu den Kosten der Winterabendschulen geleistet. Die reichhaltige Bibliothek wird während der Wintermonate von der bäuerlichen Bevölkerung nicht unbenützt gelassen. In Jagstheim wurde im Jahr 1880 eine Raiffeisensche Darlehenskasse gegründet, deren segensreiche Wirkung in der Gemeinde nicht zu verkennen ist. In 15 Gemeinden bestehen Ortsviehversicherungsvereine.


e) Anstalten für Handel und Verkehr.
1. Eisenbahnen.

Von dem 1/4 Stunde von der Stadt Crailsheim, 409,4 m über dem Meere gelegenen Eisenbahnhofe aus führt die Bahn nach 4 Richtungen.

Die obere Jagstbahn, am 15. November 1866 eröffnet, auf dem linken Ufer der Jagst gegen Ellwangen sich hinziehend, berührt die Orte Jagstheim und Stimpfach.

| Die Kocherbahn, am 10. Dezember 1867 dem Verkehr übergeben, verläßt in der Richtung nach Hall hinter der Station Maulach den Oberamtsbezirk.

Die Tauberbahn, am 23. Oktober 1869 eröffnet, überschreitet Mergentheim zu in der Nähe des Crailsheimer Bahnhofs die Jagst, zieht sich an deren rechtem Ufer hin an der Station Satteldorf vorbei und verläßt auf der Markung Gröningen den Oberamtsbezirk nahe bei der im Bezirk Gerabronn gelegenen Station Wallhausen.

Die bayrische Staatsbahn, deren Betrieb seit 1. Juni 1875 von Crailsheim aus zunächst von der daselbst domizilirenden bayrischen Bahnverwaltung geleitet wird, führt gegen Nordosten nach Ansbach und Nürnberg und passirt hinter der Station Ellrichshausen die Landesgrenze.

Der Verkehr ist ein ziemlich bedeutender. Die Station Crailsheim nimmt nach dem Verwaltungsbericht der K. Württ. Verkehrsanstalten pro 1881/82 unter 302 Stationen im Personenverkehr (188.412 M.) die 14., im Kassenverkehr (288.028 M. 35 Pf.) die 21., unter 279 Stationen für den Güterverkehr mit 25.458.725 kg die 30. Ordnungsziffer ein.


2. Landstraßen.

Durch den Bezirk führen folgende Straßen:

a) die Staatsstraße nach Gaildorf über Onolzheim und Gründelhardt;
b) die Staatsstraße nach Ellwangen über Jagstheim und Stimpfach;
c) die Staatsstraße nach Mergentheim über Satteldorf und Gröningen;
d) die Staatsstraße nach Feuchtwangen über Mariäkappel und Leukershausen;
e) die Staatsstraße nach Dinkelsbühl über Bergbronn und Neustädtlein;
 ferner die Vizinalstraßen:
f) von der Oberamtsstadt über Goldbach, Waldthann nach Markt-Lustenau;
g) von der Oberamtsstadt über Tiefenbach nach Triensbach, Saurach und Kirchberg;
h) von Ober-Speltach und Gründelhardt nach Jagstheim und Alexandersreuth;
i) von Gründelhardt über Vorder-Uhlberg, Mainkling, Sandhof nach Randenweiler auf die Ellwanger Staatsstraße;
k) von Hellmannshofen über Honhardt nach Jagstheim und Steinbach;
l) von Tiefenbach über Roßfeld, Onolzheim nach Jagstheim;
m) von Ingersheim über Alexandersreuth, Weipertshofen, Steinbach und Krettenbach nach Matzenbach und Rechenberg;
n) von Weipertshofen nach Rechenberg, Stimpfach und zurück nach Weipertshofen
o) von Bölgenthal nach Gröningen, Bronnholzheim, Ellrichshausen nach Satteldorf;
p) von Ellrichshausen nach Mariäkappel, Waldthann, Bergbronn auf die Staatsstraße nach Dinkelsbühl;
q) von Goldbach nach Westgartshausen, Wittau, Ofenbach, Lohr, Schüttberg, Großenhub, Wäldershub und Wildenstein;
r) von Neustädtlein nach Wildenstein, Matzenbach, Unter-Deufstetten, Buckenweiler an die Landesgrenze;
s) von Unter-Deufstetten über Wildenstein nach Lautenbach und Buckenweiler;
t) von Leukershausen nach Bergertshofen, Markt-Lustenau, Schönbronn, Bergbronn auf die Staatsstraße nach Dinkelsbühl.


3. Posten und Boten.

Von den Bahnstationen Jagstheim, Stimpfach und Satteldorf, sowie von dem Postamt Crailsheim wird in jede Gemeinde täglich der Brief- und Gepäckverkehr vermittelt. Mittelst des Postwagens findet die Beförderung solcher Sendungen nur nach Unter-Deufstetten statt, für die übrigen Orte sind Landpostboten thätig. Ständige Frachtboten fahren im Bezirk nicht.


4. Telegraphen.

Telegraphenstationen befinden sich auf allen Bahnstationen, abgesehen von der bayr. Station Ellrichshausen und in Unter-Deufstetten.


f) Sonstige polizeiliche Anstalten.
1. Gesundheitspolizei.

Im Oberamtsbezirk sind angestellt: 1 Oberamtsarzt, 1 Oberamtswundarzt und 1 Oberamtsthierarzt.

| In Unter-Deufstetten hat sich in neuerer Zeit wieder ein praktischer Arzt niedergelassen. In Crailsheim sind außer dem Oberamtsthierarzt 2 weitere Thierärzte ansäßig.

Wundärzte sind im Bezirk 4 und zwar 2 II. Kl. und 2 III. Kl.

Hebammen zählt der Bezirk 36.

Außer in der Oberamtsstadt, welche 2 Apotheken hat, sind weitere Apotheken nicht im Betriebe.

In jeder Gemeinde ist ein Begräbnisplatz vorhanden mit Ausnahme der Gemeinde Matzenbach, welche im katholischen beziehungsweise evangelischen Pfarrverbande mit Unter-Deufstetten beziehungsweise Wildenstein steht.

In Crailsheim sind für die evangelische, katholische und die jüdische Bevölkerung je besondere Begräbnisplätze vorhanden. In Unter-Deufstetten hat die katholische und die evangelische Bevölkerung je einen besonderen Begräbnisplatz; die Israeliten daselbst werden auf dem jüdischen Gottesacker in Schopfloch in Bayern beerdigt.

Ein Kleemeister, für sämmtliche Gemeinden aufgestellt, wohnt in der Nähe der Stadt Crailsheim und besitzt eine Abdeckerei. Wasenplätze sind in jeder Gemeinde bereitgestellt.


2. Sicherheitspolizei.

Oberamt und Amtsgericht haben je abgesonderte Gefängnisgebäude. Eine Gefangenentransportstation befindet sich nur in Crailsheim.

In allen Gemeinden sind entsprechend ausgerüstete Gefängnisse und Polizeidiener vorhanden.

Vom Landjägerkorps hat der Stationskommandant mit 3 Landjägern den Sitz in Crailsheim; in den Orten Ellrichshausen, Jagstheim, Markt-Lustenau und Unter-Deufstetten ist je ein Landjäger stationirt.


3. Bau- und Feuerpolizei.

Die Oberfeuerschau wird in den Bezirksorten von dem durch die Amtskörperschaft bestellten Oberamtsbautechniker, welcher als solcher auch die bei dem Oberamt anfallenden Baugesuche begutachtet, besorgt, wogegen dieselbe in der Oberamtsstadt durch einen besonderen Techniker, der seinen Wohnsitz in Tiefenbach hat, vorgenommen wird.

Ein Wasserbautechniker wohnt in Crailsheim.

| Der Bezirk ist in 4 Kaminfegerbezirke eingetheilt. 3 Kaminfeger wohnen in Crailsheim und einer in Unter-Deufstetten.

Organisirte Feuerwehren in der Gesammtstärke von 271 Mann haben Crailsheim, Markt-Lustenau und Unter-Deufstetten.

Die erforderlichen Requisiten sind vorhanden. Für die Kosten der Anschaffung und Unterhaltung derselben haben die betreffenden Gemeinden einzustehen.

Brandfälle sind ziemlich selten und wenig bedeutend, nur die Gemeinden Jagstheim und Ingersheim wurden in den Jahren 1877/81 von bedeutenderen Schadenfeuern heimgesucht.

Gegenwärtig ist die Verbesserung der Feuerlöscheinrichtungen im ganzen Bezirke eingeleitet. Zu 8 Gemeinden, welche bereits im Besitze von Saugfeuerspritzen sind, treten weitere 15 Gemeinden, welche die Anschaffung von neuen vierräderigen Saugfeuerspritzen und von Ausrüstungsgegenständen für die nöthige Anzahl von Steigern beschlossen haben, so daß im Anschluß hieran die Eintheilung der Ortsbewohner für den Dienst im Orte und die Aufstellung einer neuen, diesen Verhältnissen entsprechenden Bezirksfeuerlöschordnung erfolgen kann.

Für 24 konzessionirte Mobiliarfeuerversicherungs-Gesellschaften sind Agenten thätig, deren Zahl 68 beträgt.

Das Mobiliarvermögen ist zum größten Theil versichert.

Die jährliche Untersuchung der Blitzableiter findet durch die Oberfeuerschauer anläßlich der Vornahme der Oberfeuerschau statt.


4. Gewerbepolizei.

Ein Eichamt für Flüssigkeits- und Längenmaße, für Gewichte und Waagen ist in Crailsheim eingerichtet, ebenso eine Faßeichanstalt.

Alljährlich findet auf Kosten der Amtskorporation in einer vom Oberamt zu bestimmenden Anzahl von Gemeinden eine unvermuthete Untersuchung der Waagen, Maße und Gewichte und ebenso eine Revision derselben durch einen Sachverständigen statt.

Die Prüfung und Visitation der Dampfkessel ist dem K. Straßenbauinspektor in Ellwangen übertragen.


Amtskörperschafts- und Gemeindehaushalt.
A. Amtskorporation.
Nach der letzt gestellten und abgehörten Rechnung pro 1. April 1881/82 bestand das Vermögen der Amtskorporation |
in Kapitalien M. Pf.
anderen Forderungen 677 81
Rechners Passivremanet 10.931 76
11.609 M. 57 Pf.
worauf jedoch Schulden und andere Passiva hafteten im Betrage von   86.242 51
so daß sich eine Vermögensunzulänglichkeit ergab im Betrag von 74.632 M. 94 Pf.
Dieselbe hat ihren Grund in dem in den Jahren 1876/78 mit einem Kostenaufwand
von ca. 85.000 M. erfolgten Bau eines neuen Bezirkskrankenhauses.
 Pro 1881/82 betrugen die
Einnahmen der laufenden Verwaltung 183.688 M. 38 Pf.
Ausgaben 00,r laufnden Verw 181.311 14
Unter diesen Einnahmen befinden sich
der Amtsschaden mit 31.000
und die Körperschaftssteuer nach dem Gesetz vom 29. Juli 1849 mit 2281 81

An Grundeigenthum besitzt die Amtskorporation ein zweistockiges Gefängnisgebäude und ein einstockiges Krankenhaus. Zu jedem Gebäude gehört ein Gartenland.

Im Erdgeschoße des Gefängnisgebäudes befindet sich die Wohnung des Oberamtsdieners, im 1. Stock jene für den Stationskommandanten, der 2. Stock birgt die Gefangenen in 6 Zellen.

Das Bezirkskrankenhaus ist im Jahre 1876/78 erbaut worden. Die Umfassungswände sind durchaus massiv, das Souterrain ist von Sandsteinquadern, die beiden Stockwerke sind in Backsteinrohbau erbaut.

Das Souterrain enthält eine Waschküche mit Bügelzimmer, 2 Zimmer für Krätzkranke, eine Badeinrichtung für Kranke und eine solche mit Doucheapparat für Gesunde. In dem Vorbau des Parterrestockes befindet sich die Küche mit Speiskammer, ein Zimmer für den Krankenhausarzt und das Schlafzimmer der Krankenpflegerinnen. Der Parterrestock selbst enthält an Krankenzimmern eines mit 4, eines mit 5, zwei mit je 2 Betten, zwei mit je einem Bett, eine Tobzelle, ein Irrenzimmer, das Wohnzimmer der Krankenpflegerinnen, ein Zimmer für die Dienerschaft und einen Raum für Vorräthe.

| Der 1. Stock enthält 2 Zimmer für an ansteckenden Krankheiten Leidende, 2 Zimmer für Krätzkranke, 4 allgemeine Krankenzimmer und 2 Vorrathsräume.

Das ganze Gebäude ist zunächst zur Aufnahme von 30 Krankenbetten bestimmt, im Falle eines eintretenden Bedürfnisses können weitere 20 Betten untergebracht, auch kann im Nothfall der Dachstock des Gebäudes zu Krankenzimmern umgebaut werden.

Das Sektionszimmer befindet sich in einem abgesonderten Bau in der Nähe des Krankenhauses.


B. Gemeindehaushalt
pro 1881/82 s. Anhang Tabelle IV.

Unter dem Gemeindeschaden der einzelnen Gemeinden sind die Schuldentilgung- bezw. Grundstocksergänzungsquoten begriffen; nicht berücksichtigt in der Darstellung ist derjenige Aufwand für öffentliche Zwecke, welcher von den Realgemeinderechtsbesitzern zu tragen ist und rechnerischer Kontrole seitens der Behörden nicht unterliegt.


C. Stiftungen
s. Anhang Tabelle IV.


Kataster- und Steuerwesen.

Nach den Berechnungen pro 1. April 1882/83 sind Gegenstände des Oberamtskatasters

Katasteranschlag. Steuerbetrag.
Grundsteuer 219.857 fl. 19 kr. 58.063 M. 12 Pf.
Gebäudesteuer 18.628.400 M. Pf. 20.523 43
Gewerbesteuer 558.799 16.876 99
Gefällsteuer 473 fl. 5 kr. 124 94
nur Amts- und Gemeindeschadenspflichtig:
Grundsteuer 14.288 fl. 4 kr. 3773 M. 47 Pf.
Gebäudesteuer 568.700 M. Pf. 626 54
Gewerbesteuer von Wandergewerben 421 37
Steuer aus dem Kapitaleinkommen 30.229 4
Steer as d„     Dienst- u. Berufseinkommen 4522 91
Umgeld von Wein und Obstmost:
Akkord 11.985 34
Abstich 2104 81
|  
Malzsteuer:
     Braumalzsteuer 65.349 M. 40 Pf.
     Brennmalzsteuer 646 35
Branntweinausschanksabgabe 5043 49
Accise von Lotterien, Theatern etc. 308 33
Acc„     „     Kontrakten 21.480 10
Hundeauflage 4482 50
Sporteln
     des Amtsgerichts 4269 34
     der Notariate 6259 96
     des Oberamts 7820 87
     des Kameralamts 898 50
Aus dem Kapital-, Dienst- und Berufs-
      einkommen erhoben 1882/83
     die Gemeinden 4681 51
     die Amtskörperschaft 2340 75



Errata

  1. Absatz ersetzt. Siehe Berichtigungen und Ergänzungen, Seite VI.
  2. Absatz ersetzt. Siehe Berichtigungen und Ergänzungen, Seite VI.
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