« Kapitel B 15 Beschreibung des Oberamts Canstatt Kapitel B 17 »
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16. Uhlbach,


ein evang. Pfarrdorf in den Bergen hinter Ober-Türkheim, 2 St. von Canstatt mit 1023 Einw., C. A. Eßlingen, F. A. Schorndorf. Den Weinzehnten hat der Staat, den kleinen und Heuzehnten die Pfarrey zu beziehen, letztere erhält dafür nach einem alten Accord 45 fl. Die Grundgefälle betragen 53 fl. 14 kr. in Geld, 3 S. Haber und 22 E. 15 I. 21/2 M. Wein, welche zwischen dem Staat, der Spital- und der Kirchen- und Schulpflege Eßlingen, der Gemeinde- und Heiligenpflege Uhlbach, der Heiligenpflege Ober-Türkheim und dem Spital Nürtingen vertheilt sind. An Vogteysteuer und für Speisung, Rauchhennen etc. zahlt die Gemeinde jährlich 34 fl. 26 kr. Viele Weinberge sind 4 und 5theilig, auch werden 3 E. 8 I. Bet- und Schirmwein gegeben, s. S. 78.

Uhlbach hat eine stille und romantische Lage am Fuße von Rotenberg, in einem abgeschiedenen Bergkessel, der nur gegen Ober-Türkheim offen, und theils mit Weinbergen, theils mit Baumgütern besetzt ist, die bis Rotenberg hinauf reichen. Der Ort hat ein Rathhaus und Schulhaus und eine Schildwirthschaft. Kirche und Pfarrhaus werden von der Gemeinde gebaut, Filial der Kirche ist Rotenberg. In dem Orte sammelt sich der Bach, von dem jener ohne Zweifel seinen Namen hat. Ehemals bestand der Ort vermuthlich aus zerstreuten Häusern, die man „im Uhlbach“ nannte, und noch jetzt ist die Benennung „im Uhlbach“ in der Volkssprache die gewöhnliche. Die Einwohner sind sehr fleißig| und thätig, aber von etwas reizbarer Natur. Die Nahrung beruht auf Wein- und Obstbau und dem Viehstande. Äcker gibt es keine, die Markung ist im Verhältnisse zu der Einwohnerzahl eine der kleinsten, aber die Erzeugnisse sind vorzüglich, und der Uhlbacher Wein gehört unter die ersten Landweine. Die Lage des Orts bringt es mit sich, daß überall kein Zugvieh angewendet werden kann. Die Gemeinde besitzt ein nicht unbedeutendes Waldeigenthum, vergl. die Tabellen und S. 27.

Uhlbach ist eine alte Zugehörung des Schlosses Würtemberg. An dem Grundeigenthum und den Gefällen nahmen jedoch auch die Reichsstadt Eßlingen, verschiedene Klöster und Stifte etc. Theil, die Zehnten besaß bis auf unsere Zeiten das Domstift Constanz; Theil daran hatten die Herrschaft Würtemberg, die von Rechberg etc., Speier und Bebenhausen. Nach den bey Ober-Türkheim gegebenen Nachrichten lief die Eßlinger Markungsgrenze ehemals auch hier, dem Bache nach, durch den Ort. Die Grenze scheint aber hier schon in frühern Zeiten eine Änderung erlitten zu haben, wahrscheinlich in Folge eines Austrags, wovon uns Steinhofer in seiner Chronik (II. 556) folgende in mehrfacher Beziehung merkwürdige Nachricht gibt:

„Nachdem Graf Eberhard v. W. wegen der eigenen Leut im Hainbach, zu Säherach, zu Sulzgries, zu Krummenacker, zu Rüdern etc. mit denen von Eßlingen Streit bekommen, da jeder Theil der Unterthanen für seine Leut halten wollen; so haben sie in diesem Jahr (1399) solche Sach hintersetzt und zu Obmann gegeben Graf Rudolph von Sulz d. ä. und Peter Löwen von Ulm, welche für einen Mann gesetzt worden, zu welchen Graf Eberhard Graf Rudolphen von Hohenberg und Herrn Georg von Wöllwart Rittern, die von Eßlingen aber Reinharden von Weil, und Hermann Feyerabend von Gmünd als Zusatz gethan. Diese machten nun den Schluß, daß denen von Eßlingen die Leut in den obernannten Flecken bleiben und sie der Herrschaft Würtemberg nicht steuern, dagegen der Herrschaft der Ulbach und die Keltern gegen Ulbach bleiben sollen, daß auch die Eßlingische Burger und Unterthanen der Herrschaft Würtemberg aus ihrem Weingarten in Ulbach von jedem Morgen 1 Imi Weins und 2| Sch. Heller geben sollen für alle Beschwerde, deren sie hiemit überhoben und befreyt werden.“

1281 verkauften Wolfram von Beutelsbach und Reinhard von Ächterdingen 1/6 des Weinzehnten an das Kloster Bebenhausen; 1291 machen eben diesem Kloster die Grafen von Landau eine Schenkung daselbst. Auch das Kloster Zwiefalten hatte Theil, s. Ober-Türkheim.

Uhlbach war ehemals mit Ober-Türkheim Filial der Ufkirche zu Canstatt, und später Filial von Ober-Türkheim, bis es eine eigene Pfarrey erhielt. Die Leute jenseits des Bachs waren, wie die zu Ober-Türkheim, nach Eßlingen eingepfarrt. Im Jahr 1386 baute die Gemeinde mit Erlaubniß des Domcapitels eine eigene Kapelle, mußte sich aber verschreiben, daß sie keinen eigenen Kirchhof oder Gottesacker machen, auch keinen Pfaffen und keine Pfründ zu der Kapelle ordnen wolle. Erst 1490 wurde unter Vermittlung des Grafen Eberhards im Bart die Kapelle auf Kosten der Gemeinde zu einer Pfarrkirche erhoben. Dem Domcapitel wurde dabey das Patronatrecht mit allen Zehnten, namentlich auch den Neugereuts-Zehnten überlassen. Der Gemeinde wurde auferlegt, den Pfarrer ohne des Kapitels Schaden zu unterhalten, die Kirche im Bau zu erhalten, und dem Pfarrer in Ober-Türkheim jährlich 10 fl. zu reichen. Noch war aber ein Theil des Orts Filial von Eßlingen, bis endlich 1504 auch diese Verbindung aufgehoben wurde, s. Ober-Türkheim. Das Constanzische Patronatrecht kam, wie anderwärts, 1807 an Würtemberg. In dem verheerenden Städtekrieg 1449 wurde Uhlbach von den Eßlingern abgebrannt.


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