« B 23 Beschreibung des Oberamts Blaubeuren B 25 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
24. Schelklingen, mit Ober-Schelklingen, Sotzenhausen und Urspring.

a. Schelklingen, ein vormals österreichisches, katholisches Städtchen an der Ach und der Straße von Blaubeuren nach Ehingen, 2 St. südwestlich von Blaubeuren, mit 1006 Einwohnern. Den großen Zehnten bezieht der Staat, den kleinen und auch einigen Antheil an dem großen die Pfarrey. Ein Theil des Feldes ist ganz zehentfrey. Grundherr ist der Graf Schenk von Castell, als Lehensinhaber der Graf- und Herrschaften Berg und Schelklingen (s. u.) Zu dem Lehen der Herrschaft Schelklingen gehören, ausser den unten bezeichneten Rechten, in der Stadt Schelklingen, ein sogenanntes Schlößle, eine Tafernwirthschaft und 11835/8 Morg. Wald, nebst anderem in der Flächenmaß-Tabelle näher bezeichneten und aus ungefähr 65 M. bestehendem Grundeigenthum.

Das Städtchen liegt eben am Fuße einer Felsenecke der Alp, worauf sehr malerisch die Ruinen von Hohen-Schelklingen stehen (s. u. u. S. 21). Es ist mit einer Mauer und 2 Thoren versehen, und hat eine Vorstadt, zwey Kirchen, ein Schulhaus, ein Rathhaus, ein Spital-Gebäude und im Ganzen ein nicht ganz übles Aussehen. Unter den Gebäuden zeichnet sich die Pfarrkirche zum h. Conrad und das s. g. Urspringer Haus aus. Das letztere, welches jetzt von dem Stadtschultheißen bewohnt wird, gehörte ehemals dem Kloster Urspring und wurde diesem von dem Grafen von Castell abgekauft und statt des von ihm verkaufen „Schlößlins“ (Amthauses) in das Lehen eingeworfen. Die zweyte Kirche, die Kirche oder Kapelle zu St. Afra, steht auf dem Begräbnißplatze vor dem Städtchen; es wird darin kein Gottesdienst mehr gehalten. | Sie hatte ihren eigenen Fonds, der 1808 mit dem der Pfarrkirche vereinigt wurde.

Die Nahrung der Einwohner beruht theils auf dem Feldbau, theils auf Gewerben, worauf sie bey der sehr beschränkten Feldmarkung vorzugsweise angewiesen sind. Sie sind übrigens von vorigen Zeiten her größtentheils arm; denn weder die frühere Verfassung und Verwaltung, noch die Nähe des Klosters Urspring mit seinen „Klosterssuppen“ waren geeignet, den Wohlstand zu befördern. Das Haupt-Gewerbe ist das der Hafner, deren das Städtchen 14 zählt (s. S. 76). Als Nebengewerbe wird die Spinnerey und Musselinstickerey betrieben, letztere aber nicht mehr so stark wie früher. Seit einigen Jahren werden von der Familie Kuhn auch Strohhüte verfertigt, wodurch ungefähr 20 Kinder mit Strohflechten beschäftigt werden. S. 76. Ausserdem hat das Städtchen 5 Schildwirthshäuser und 2 Bierbrauereyen; eine Ziegelhütte, welche Eigenthum der Gemeinde ist, steht bey Urspring, eine Mahlmühle, welche Falllehen des Grafen Schenk von Castell war, wurde im Jahr 1829, um Ueberschwemmungen und Versumpfungen zu begegnen, abgebrochen, nachdem sie zu dem Ende dem Grafen von der Gemeinde abgekauft worden war. Auch hat Schelklingen 6 Vieh- und Krämermärkte.

Der Gemeinde-Zustand ist neuerlich geordnet. Die Schulden nehmen immer mehr ab. S. S. 99 u. Tab. IV.

In die Pfarrey gehören Ober-Schelklingen und Sotzenhausen, dagegen ist die Vorstadt Schelklingen Filial von Urspring (s. u.). Vormals waren auch noch 6 Häuser von Hausen nach Schelklingen eingepfarrt; sie wurden aber 1808 davon getrennt. In ältern Zeiten und bis zum Jahr 1729 war die Kirche selber von dem Pfarrer zu Alt-Steußlingen abhängig. Mit dem Heimfall der Lehens-Herrschaft Steußlingen im J. 1381 kam auch das Patronat der Kirche von Alt-Steußlingen und Schelklingen an Würtemberg, bey dem es auch nebst 3 Vrtl. des Großzehnten (1 Vrtl. gehörte dem Kloster Urspring) bis auf den heutigen Tag blieb. Ausser dem Pfarrer standen ehedem auch 2 Kaplane an der Kirche, ihre Stellen | wurden später vereinigt, im J. 1812 aber ganz aufgehoben, und durch ein beständiges Vikariat ersetzt. Die Baulast der Pfarrkirche hat die Kirchenbaupflege, die des Pfarrhauses hat der Staat.

Die Schulanstalten bestehen in einer gewöhnlichen deutschen Elementarschule für sämmtliche Kinder des Pfarrsprengels.

Ein Armenhaus oder Spital dient armen Leuten zur Wohnung, die darin theils unentgeldlich, theils gegen einen Hauszins von 1 fl. aufgenommen werden. Es entstand durch zweyerley Stiftungen. Im J. 1532 stiftete ein Kaplan Wirt zu Riedlingen sein Haus nebst Garten „zu Beherbergung armer, dürftiger Menschen, die von der Nacht überfallen werden und nicht mehr weiter kommen können;“ 1550 stiftete Meister Lucas Schuler, Pfründner in Söflingen und weiland Prediger in Blaubeuren 1000 fl. „zu Errichtung eines Spitals“ worin Bedürftige gespeist und beherbergt werden sollen. Mit der Spitalpflege wurden 1808 auch andere Stiftungen vereinigt, die aber mit jener kaum ein Einkommen von 100 fl. haben, welche größtentheils auf Meßstiftungen und Besoldungen gehen.

Auf der östlichen Seite des Städtchens liegt St. Nikolaus, ein freundliches Haus auf einem in das Thal vorspringenden Felsenrücken, mit 2 andern Häusern am Fuße desselben. Es war früher ein Erholungsplatz der Klosterfrauen von Urspring und wurde von diesen kurz vor der Auflösung des Klosters an den Grafen von Castell verkauft, der es zu einem Schlößchen einrichtete, neuerlich aber an Schelklinger Bürger verkaufte, die einen Theil davon abbrachen. Von einer Kapelle, die damit verbunden war, hat es den Namen St. Nikolaus.

Ältere Verhältnisse und Geschichte. Das Städtchen Schelklingen bildete einen Bestandtheil der vormals österreichischen Herrschaft Schelklingen und mit dieser einen Bestandtheil der alten Grafschaft Berg. Die Herrschaft bestand aus der Stadt Schelklingen und dem Kloster Urspring mit den dazu gehörigen Dörfern Hausen und Schmiechen, | dem Weiler Sotzenhausen und den Höfen Ober-Schelklingen und Muschenwang. Die beyden Dörfer, besonders Schmiechen, das ehemals ritterschaftlich war, wurden jedoch erst im Verlaufe der Zeit dazu gezogen. Die Rechtsverhältnisse dieser Herrschaft waren auf eine eigene Weise getheilt, welche eine Quelle ewiger Streitigkeiten war. Die Landeshoheit war österreichisch, die Grund- und Lehens-Herrschaft ausserhalb der Stadt urspringisch; die Gerichtsherrschaft aber war in der Art getheilt, daß der Graf die hohe Gerichtsbarkeit in der ganzen Herrschaft auszuüben hatte, die Criminal-Gerichtsbarkeit hingegen mit der Stadt Schelklingen, und die niedere Gerichtsbarkeit in dem Klostersgebiete mit dem Kloster theilte, bis sie letzterem durch Vertrag von 1708 gegen ein jährliches Recognitionsgeld von 50 fl. allein überlassen ward. Übrigens stand die ganze Herrschaft unter dem österreichischen 0beramt Altdorf, und steuerte als ein Theil von Schwäbisch-Österreich zur österreichischen Landschaftskasse zu Ehingen. Es waren deßwegen auch nicht nur die Herrschaft im Ganzen, sondern auch die einzelnen Theile – die Stadt Schelklingen und das Kloster Urspring, für sich vorderösterreichische Landstände.

Dieser eigene Zustand erklärt sich am deutlichsten aus der Geschichte der Herrschaft. Es hatte nehmlich die ursprüngliche Herrschaft Schelklingen ihre eigenen Besitzer, die Herren von Schelklingen, welche von den Grafen von Schelklingen, deren Dienstleute sie allen Umständen nach waren, wohl zu unterscheiden sind. Von diesen Herren, von welchen in den Jahrbüchern des Klosters Zwiefalten ein Eberhard von Sealkilingen im Jahr 1089 als Wohlthäter dieses Klosters erscheint, stifteten die Brüder Rüdiger, Albrecht und Walther von Schelklingen, 1127, das Kloster Urspring. Nach ihnen kommt noch ein Walter von Schelklingen vor, der im J. 1184 dem Kloster Zwiefalten sein Gut zu Gruibingen schenkte; er scheint der letzte seines Geschlechts gewesen zu seyn. Noch ehe aber das Geschlecht erloschen war, traten die Grafen von Berg in den Besitz der Herrschaft ein, | verlegten ihren Sitz von Berg nach Schelklingen und schrieben sich bald auch davon[1]. Dadurch und durch die Vereinigung der grundherrschaftlichen Rechte mit den Grafenrechten, trat die Herrschaft Schelklingen nicht nur in ein neues, von fremder Grafenherrschaft unabhängiges Verhältniß, sondern sie wurde häufig auch für sich, wiewohl unrichtig, Grafschaft genannt.

Von den Grafen von Schelklingen kam die Herrschaft Schelklingen mit der Grafschaft Berg, oder nach diplomatischem Sprachgebrauch „die Graf- und Herrschaften Berg und Schelklingen“ nebst der Herrschaft Ehingen, wie schon bey Ehingen näher gezeigt worden ist, im J. 1343 an das Haus Österreich. Von diesem wurde sie, nach seiner Gewohnheit, häufig verpfändet und erhielt daher alle Augenblicke andere Herren. So kam sie mit Berg und Ehingen, 1392, an die von Reischach, 1428 an die von Stadion, 1507 an Ludwig von Freyberg zu Öpfingen, 1530 an Conrad von Bemmelberg und 1558 an die Stadt Ehingen. Im J. 1681 wurde sie mit der Grafschaft Berg, aber ohne die Herrschaft Ehingen, als Pfandschaft gegen 30.000 fl. den Grafen Schenk von Castell überlassen, und diesen endlich durch höchste Entschließung vom J. 1732 gegen Verzichtleistung auf den Pfandschilling, der im J. 1706 noch um 1500 fl. vermehrt worden war, und gegen einen jährlichen Lehens-Canon von 600 fl., in ein Mannszinslehen verwandelt. Dabey behielt sich jedoch das Haus Österreich die Landeshoheit oder die landesfürstliche Obrigkeit, die gemeine Landsteuer, das Waffenrecht, Confiskationen, Appellationen, Bergwerke und alle andern Regalien vor. Lehens-Bestandtheile der „beyden Graf- und Herrschaften“ wurden dagegen alle übrigen Rechte und Gerichte, Obrigkeiten und Gewaltsame, namentlich die hohe maleficische Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme des der Stadt Schelklingen | besonders verliehenen Blutbanns, ferner die forsteyliche Obrigkeit, Umgeld und Zölle, die Jagd bis zur freyen Bürschgrenze[2], das Fischwasser in der Ach, Waldungen und einzelne (oben schon näher bezeichnete) Güterstücke und Gefälle, Bürgersteuer, Strafen und Bußen, Abzug und Nachsteuer, auch 2 Höfe und das Patronatrecht über die Kaplaney und die Schule zu Heufelden, und endlich das Stadtamman-Amt zu Schelklingen, das jedoch in den Lehensbriefen nicht sowohl als ein Recht, als vielmehr als eine Last aufgeführt ist.

Man sieht, daß das Lehen mehr in Rechten des alten Grafenbanns, als in grundherrschaftlichen Rechten und Nutzungen bestand. Den wichtigern Theil des Lehens macht die eigentliche Grafschaft Berg aus, wovon schon in der Beschreibung des Oberamts Ehingen S. 169 f. die Rede war. Der Ertrag des Lehens Schelklingen ist in der Matrikel zu 900 fl. angegeben.

Was das Städtchen Schelklingen insbesondere betrifft, so hatte dasselbe seine besondern Rechte und Freyheiten und seinen eigenen Magistrat, und es bestand eigentlich ein zwischen dem Grafen und dem Städtchen getheiltes Condominat, das sich, wie schon bemerkt worden, rücksichtlich der Strafrechtspflege auch auf die Herrschaft ausdehnte. Ausser dem Blutbann, dessen erste Verleihung unbekannt ist, hatte das Städtchen folgende Rechte und Freyheiten erhalten: 1360 von Herzog Rudolph von Österreich die Freyheit, jährlich nicht mehr als 20 Pfd. Heller Steuer (die noch bestehende Herrschaftssteuer) zu bezahlen; 1390 von dem Landvogt Reinhard von Wehingen, Namens seines Herrn, des Herzogs Albrecht von Österreich, das Recht, sich selbst Steuern und Dienst aufzulegen; 1370 überließ ihm der Herzog Leopold von Österreich, unter Bestätigung seiner Rechte und | Freyheiten, die herrschaftlichen Äcker gegen eine jährliche Gült von 20 Sch. Dinkel und 20 Sch. Haber, die noch jetzt der Lehensinhaber bezieht; Kaiser Maximilian I. ertheilte ihm Jahr- und Wochenmarkts-Gerechtigkeit, und Ferdinand verband sich 1556, die Stadt durch einen eigenen Amman regieren zu lassen.

Der Magistrat, welcher von der Bürgerschaft gewählt wurde, bestand aus einem Bürgermeister und 4 Rathsgliedern – dem s. g. innern Rath, und aus 4 Repräsentanten – dem äußern Rath. An der Spitze des Magistrats stand der gräfliche Stadtammann, der zugleich städtischer Syndikus war. Der Magistrat war die höhere Gerichtsstelle für die ganze Herrschaft, die willkührliche Gerichtsbarkeit übte er in der Stadt für sich allein aus. Für seinen Antheil an der Criminal-Gerichtsbarkeit bezog er einen Theil der Strafen, die s. g. Nachstrafen, welche in einem Viertel der dem Grafen zukommenden Strafen bestanden. Das Städtchen hatte auch sein eigenes Wappen, es war das Wappen der alten Grafen von Berg und Schelklingen, das auch die Stadt Ehingen führte, nur mit dem Unterschied, daß das Ehingische rothe, das Schelklingische aber schwarze Balken im weißen Felde hatte.

Daß das Städtchen vorderösterreichisches Ständemitglied war, und die Landessteuer nach Ehingen entrichtete, ist bereits bemerkt worden. Seine einfache, ordentliche Jahrssteuer betrug

Rustical-Steuer       264 fl.    5 kr.
Dominical-Steuer       81 — 13 —
   345 fl.  18 kr.
Wann Schelklingen Stadtrecht erhalten habe, ist unbekannt. Seinen Ursprung verdankt der Ort ohne Zweifel der Burg Hohen-Schelklingen und der Niederlassung der gräflichen Dienstleute am Fuße derselben. Noch finden sich mehrere Häuser in dem Städtchen, welche, wie zum Theil die noch daran befindlichen Wappen ausweisen, die Häuser von Edelleuten waren. Das dermalige Spital gehörte den von | Wernau, das vormalige Syndikatshaus den von Stein, nachher den von Westernach, der Gasthof zum Rößle den Reißen von Reisenstein, das ehemalige alte Schlößle den von Staufenberg und das benachbarte Haus den von Bemmelberg. Hans der letzte Reiß v. Reißenstein, starb den 21. Febr. 1603 zu Schelklingen und liegt in der Pfarrkirche daselbst begraben. In der Stiftungs-Urkunde des Klosters Urspring wird Schelklingen noch Villa genannt – „Castrum et Villa, quae simili nomine ambo appellantur Schaelkalingen“. Es ist also erst von den Grafen v. Schelklingen ummauert und zur Stadt gemacht worden. In ältern Zeiten soll es mit der Burg durch eine von dieser herablaufende Mauer verbunden gewesen seyn. Die Vorstadt, welche aus 5 bis 6 Häusern besteht, wurde später erst von dem Kloster Urspring auf seinem Grund und Boden für seine Dienstleute, welche bey dem Kloster keine Unterkunft finden konnten, gebaut.

Von den besondern Schicksalen des Städtchens ist nur im Allgemeinen bekannt, daß dasselbe in den Zeiten des Mittelalters hart mitgenommen worden ist (s. Urspring), und daß es gleiches Schicksal auch in dem 30jährigen Kriege hatte, indem noch im J. 1682, also 34 Jahre nach dem Frieden, 40 leere Hofstätten sich darin befanden.

Im Jahr 1806 kam die Herrschaft Schelklingen durch die Rheinische Bundesakte an die Krone Würtemberg, nachdem schon vorher, in Folge des Presburger Friedens, sich Bayern und Würtemberg um den Besitz gestritten hatten. Durch diese Veränderung gingen für den Lehens-Inhaber, den Grafen v. Castell, mehrere Rechte und Einnahmen verloren. Derselbe glaubte sich deßwegen auch nicht mehr zu Entrichtung des Lehens-Canons von 600 fl. verbunden und es entstand ein langer Streit darüber, der endlich d. 11. Juli 1828 dadurch entschieden wurde, daß der Canon auf 300 fl. herabgesetzt wurde, der Graf aber auf die, zu 132 fl. berechnete, jährliche Umgelds-Entschädigung und andere Anforderungen zu verzichten hat.

| Bey der Organisation wurde aus der Herrschaft ein eigenes Ober- und Cameralamt gebildet, das seinen Sitz zu Urspring hatte, und womit auch die Stabsämter Justingen und Steußlingen verbunden wurden (s. S. 11).

Aus der Umgebung des Städtchens Schelklingen sind noch zu bemerken:

Schelklingen die Burg. Sie stand auf einer hohen und steilen Felsenecke über dem Städtchen, auf der man noch ihre Ruinen erblickt, und war der Sitz der Grafen und Herren von Schelklingen. Die Burg erhob sich in 3 Stufen und Abtheilungen über den Felsen und muß einst sehr fest gewesen seyn. Noch schauen ihre Trümmer, worunter sich besonders der Rest eines stattlichen Thurms auszeichnet, bedeutungsvoll in das Thal herab; und wie viel bedeutender würden sie erst dastehen, wenn sie nicht in den Jahren 1721 bis 1724 so schmählich beraubt und zu Erbauung des Franziskaner-Klosters in Ehingen verwendet worden wären! Die Zeit der Erbauung der Burg ist so wenig bekannt, als die ihrer Zerstörung. Aber schon im J. 1127 wird das Castrum Schaelkalingen genannt, und noch im J. 1534 verpflichtet sich Conrad von Bemmelberg, als damaliger Inhaber der Herrschaft Schelklingen, die Schloßwache zu unterhalten, wogegen die Bürger von Schelklingen sich schuldig bekennen, Früchte, Holz und Wasser in das Schloß zu führen.

In dem topogr. Lexikon von Schwaben wird das Schloß irrigerweise Muschenwang genannt; denn Muschenwang ist der Name eines Schlosses, das drüben oberhalb Urspring stand. S. unten.

Der Sirgenstein, Sigrenenstein, ein mächtiger Felsen auf der Grenze der Schelklinger Markung gegen Weiler, an der Straße nach Schelklingen. Er soll ehemals ebenfalls ein Schloß getragen haben und auf alten Karten soll er noch als Schloß vorkommen, so daß deßwegen ein französischer Obrist im J. 1809 dort eine Abtheilung Soldaten einquartieren wollte. Dermalen befindet sich jedoch keine Spur mehr von Mauerwerk darauf und die ganze Oberfläche | des Felsen hat nicht über 15 Fuß im Durchmesser. Es gab und gibt noch ein adeliges Geschlecht, von Sirgenstein genannt, aber ein Schloß dieses Namens lag in Ober-Schwaben. Übrigens wird unser Sirgenstein in den Annalen des Klosters Blaubeuren schon im 12ten Jahrhundert genannt; nach Tübingers Chronik (Sattler Grafen IV. Beil. 73. S. 311) schenkte ein „Adelbertus Emeche, filius de Grizegunda, tres mansus tribus locis apud Sunthaim et Barchach, Ehingen et Schelklingen ad clivum Igrensteim, vel Sigrenstein aut Sürgenstein.

Unter dem Sirgenstein befindet sich eine ansehnliche Höhle (s. S. 26).

b. Ober-Schelklingen, ein Hof mit 11 evangelischen Einwohnern, 1/2 St. hinter der Burg Schelklingen, auf der Höhe der Alp, Fil. von Schelklingen, dermalen aber, da die Einwohner evangelisch sind, der Pfarrey Seißen zugetheilt. Die Zehnten gehören dem Staat; schon in frühern Zeiten hatte Würtemberg (als Patron von Schelklingen) 3/4 an den Zehnten und das Kloster Urspring 1/4. Ein großer Theil des Hofguts, das ungefähr 138 J. enthält, besteht aus Wechselfeldern. Der Hof war früher Falllehen, wurde aber in neuerer Zeit allodificirt. Er gehörte dem Kloster Urspring, das ihn 1276 von Graf Heinrich von Berg für 40 M. S. erkaufte, und kam mit dem Kloster an Würtemberg. Bis dahin war er der Gemeinde Hausen zugetheilt.

c. Sotzenhausen, ein kleiner, aus 2 Höfen bestehender Weiler auf dem Hochsträß, 3/4 St. südöstlich von Schelklingen und Fllial davon, mit 26 kathol. Einwohnern. Die Zehnten gehörten von alten Zeiten her dem Staat, mit Ausnahme des Gartenzehntens, den die Pfarrey Schmiechen bezog, 1823 aber an die Pfarrey Schelklingen abgegeben hat. Die Höfe waren Kloster Urspringische Falllehen und wurden neuerlich allodificirt. Unter dem Kloster war Sotzenhausen der Gemeinde Schmiechen zugetheilt. Es kommt unter dem | Namen „villa Zozihuhus“ schon in einer Urkunde vom J. 760 vor, wodurch ein gewisser Richbald sein Eigenthum daselbst und zu Griesingen an das Kloster Murbach verschenkt (S. 5). Später kamen die Höfe durch Stiftungen an das Kloster Urspring, der eine, 1431, von Clara von Westernach, die ihn zu dem Ende von dem Kloster Söflingen erkaufte, der andere, 1462, von Berthold von Stein zu Grunzheim[3], mit dem Kloster endlich 1806 an Würtemberg.

d. Urspring, ein kathol. Pfarrweiler am Fuße der Alp, in einem einsamen Kessel, 1/2 St. von Schelklingen, mit 55 Einwohnern; Sitz eines Revierförsters. Der Ort hat seinen Namen von der dabey entspringenden Quelle, der Ursprung genannt (s. S. 32). Er besteht aus dem vormaligen Benediktiner-Kloster Urspring und einigen Nebengebäuden – Instituts- oder Kosthaus, Pfarrhaus, Forsthaus, nebst einer Brauerey, Mahlmühle und Ziegelhütte. Sämmtliche Gebäude gehörten ehemals dem Kloster und sind nun wie die Güter, deren ganzer Flächenraum übrigens in ungefähr 68 Jauchert besteht, Staats-Eigenthum und stückweise an die Einwohner von Schelklingen verpachtet. Die Brauerey und Mühle sind ebenfalls verpachtet; die Ziegelhütte wurde an die Stadt Schelklingen verkauft, eine Sägmühle, welche an dem Einfluß des Ursprungs in die Ach stand, ist längst verschwunden. Die Gebäude sind gut beschaffen, aber zum Theil sehr feucht. Die Klosterskirche war immer auch die Pfarrkirche.

Die Pfarrgemeinde ist klein; sie umfaßt blos die wenigen Einwohner von Urspring und von der Vorstadt Schelklingen nebst dem Hof Muschwang, und entstand erst zu Klosterszeiten dadurch, daß die Laien oder weltlichen Einwohner des Klosters und dessen Dienstleute in den genannten Orten zu der Klosterskirche gezogen wurden. Die Pfarrey | wurde von dem Prior des Klosters versehen, welchem 2 Kaplane zur Seite standen, die aber ihren Wohnsitz in Schelklingen hatten. Der Prior und Pfarrer wurde von dem Kloster unterhalten, die Kaplaneyen hatten ihr eigenes Stiftungsgut. In ältern Zeiten waren 6 Kaplaneyen mit der Kirche verbunden, und zwar: 1) die Herrschafts- oder Stofflische Kaplaney, gestiftet 1330 vom Graf Ulrich v. Berg, nachher, wie es scheint, aufgebessert von den Herrn v. Stöffeln zu Justingen; 2) die Rothische oder Simmettinger Kaplaney, gestiftet 1507 von Dorothea von Sulmetingen, geb. von Roth, mit der Herrschafts-Kaplaney vereinigt in der Mitte des vorigen Jahrhunderts; 3) die Wernauische Kaplaney, gestiftet 1473 von Lucia von Wernau, geb. Truchseß von Bichishausen, mit dem Laienzehnten zu Altheim und einem Hause zu Schelklingen; 4) die Steinische Kaplaney, gestiftet 137O von Berchtold von Stein zum Klingenstein; 5) die Westernachische Kaplaney, gestiftet ums Jahr 1419 von den von Westernach, vereinigt mit der Steinischen 1378, mit dieser nach Tryberg auf dem Schwarzwald verlegt 1780; 6) die Ellerbachische Kaplaney, gestiftet 1367 von Eitel und Burkhardt von Ellerbach; die Pfründe ward lange einer benachbarten Pfarrey zugetheilt, 1822 für immer mit der Pfarrey Altheim verbunden. Die beyden bey der Auflösung des Klosters noch vorhandenen Kaplaneyen wurden 1806 eingezogen, und dem Pfarrer wurde eine feste Besoldung geschöpft. Das Patronat und die Baulast der Kirche und des Pfarrhauses hat nun der Staat. Die jetzige Kirche wurde mit dem Kloster, nach einer daran befindlichen Inschrift im J. 1627 neu gebaut; ihr Ursprung ist aber sehr alt. Sie soll von den Eltern des h. Ulrichs aus dem Geschlechte der Grafen v. Dillingen, also schon zu Ende des 9ten oder zu Anfang des 10ten Jahrhunderts (Hupald, der Vater Ulrichs, wurde 908 zu Frankfurt erschlagen) erbaut worden seyn, und sehr wahrscheinlich stand schon früher eine Kapelle da. An der Stelle der Kirche soll, nach der Klosters-Chronik ein den Göttern | geweihter Hain gestanden haben. Die Beschaffenheit des Orts, der einsame von Bergwänden eingeschlossene Thalgrund, und der geheimnißvolle Ursprung der mächtigen Quelle, begünstigen diese Sage in hohem Grade. S. 11.


Das Kloster, ein adeliges Frauenkloster, wurde im Jahr 1127 von den 3 Brüdern, Rüdiger, Albrecht u. Walter von Schelklingen, unter Vermittlung des Abts Werner von St. Georgen gestiftet. Die Brüder übergaben dem Abt die oben erwähnte Kirche, nebst ihrem Zehnten und 2 (Mansus) Gütern und einem halben Gute zu Schelklingen, und übertrugen ihm die Errichtung des Klosters, zu dessen Schutzpatron der h. Ulrich gewählt wurde. Einige Wochen nachher wiederholten sie die Übergabe zu Ehingen in Gegenwart des Grafen Diepold von Berg (als Gaugrafen), dem zugleich die Schirmsvogtey über das Kloster übertragen wurde[4]. Das Kloster wurde mit Nonnen von Amtenhausen besetzt und die Regel des h. Benedikts eingeführt. Die erste Vorsteherin hieß Irmeltraut. Sie wurde mit dem Kloster unter die Aufsicht und Vormundschaft des Abts von St. Georgen gestellt, weßwegen im J. 1179 der Papst Alexander unter andern Besitzungen dem Kloster St. Georgen auch die von Urspring bestätigte[5]. Das Stiftungsgut vermehrte sich bald durch neue Stiftungen und Erwerbungen. Als Wohlthäter des Klosters sind in dessen Jahrbüchern hauptsächlich die Grafen von Berg, die Herren von Enabeuren, die von Stein, Stadion, Wernau, Westernach und der Herzog Rudolph von Österreich aufgezeichnet; der letztere stiftete im J. 1360 die bedeutenden Zehnten und Gefälle zu Pfaffenhofen und im Roththal. Nach einem Verzeichnisse besaß das Kloster bey seiner Aufhebung im J. 1806, ausser Urspring und der Vorstadt Schelklingen, die Dörfer Hausen ob Urspring und Schmiechen, ferner die Höfe Sotzenhausen, Muschwang und Ober-Schelklingen, | sodann in Allmendingen 13 Höfe, in Einsingen 16, in Schaiblinshausen 15, in Pfaffenhofen 10, in Naßgenstadt 5, in Enabeuren 5, in Ringingen 4, in Hausen ob Allmendingen 4, in Dietingen 4, in Blienshofen 3, in Unter-Stadion 3, in Niederhofen 2, in Altheim 2, in Heufelden 2, in Grimmelfingen 2, in Altbierlingen 2, in Volkersheim 2 und in Öpfingen, Griesingen, Pfraunstetten und Schwörzkirch je 1 Hof, wozu noch einige Patronate, Zehnten und Gefälle in 18 Orten, und die Klostershäuser zu Ulm und Ehingen und ungefähr 2.500 J. Wald kamen. Die sämmtlichen Einkünfte des Klosters wurden auf ungefähr 25.000 fl. berechnet.

Was die äussern Verhältnisse des Klosters betrifft, so war dasselbige ein landsäßiges Kloster; es stand unter österreichischer Landeshoheit, war schwäbisch-österreichischer Landstand und steuerte zur Landschaftskasse nach Ehingen, wie schon bey Schelklingen gezeigt ist. Ein Theil seiner Güter lag zwar ausser der österreichischen Landeshoheit, das Kloster hatte aber nirgends eine unmittelbare Besitzung, und indem das Hauptgut einen Bestandtheil der Herrschaft Schelklingen ausmachte, theilte es auch alle Verhältnisse mit dieser (s. o. Schelkl.).

Die innere Einrichtung war wie bey andern Benediktiner-Klöstern beschaffen. Die Vorsteherin hieß anfänglich Meisterin: erst die Meisterin Gertrud Schenk v. Castell, erwählt 1664, nahm den Titel einer Äbtissin an. Da die Einkünfte des Klosters anfänglich gering waren, so verband der Abt Werner ein s. g. Bruderhaus damit, worin eine Anzahl von Laienbrüdern wohnten, welche die Felder bauten und die Ökonomie-Geschäfte besorgten. Die Aufsicht über dieselben, so wie überhaupt über das Kloster, führte im Namen des Abts ein Conventual von St. Georgen als Prior, der zugleich den Gottesdienst in dem Kloster versah. Die Anstalt der Laienbrüder hörte jedoch schon zu Ende des 14ten Jahrhunderts wieder auf, und es wurden statt ihrer Laienschwestern zur Besorgung der Hausgeschäfte, für die Feldgeschäfte aber weltliche Diener angenommen. Die jetzige, an | das Kloster stoßende Brauerey wird als das Gebäude bezeichnet, worin die Brüder ihren Sitz hatten.

Wie in andern Klöstern, so nahm auch in Urspring die Unordnung überhand. Vergeblich suchte man eine s. g. Reformation einzuführen und damit Zucht und Ordnung wieder herzustellen. Die Meisterin, Marg. Anna (von Freyberg), wandte sich 1475 an die Pfalzgräfin Mechtild zu Rottenburg, Wittwe des Herzogs Albrecht von Österreich und Mutter des ersten Herzogs v. Würtemberg, Eberhards im Bart. Diese kam auch wirklich, begleitet von einem starken Gefolge nach Urspring, fand aber hier den entschiedensten Widerstand. Der widerstrebende Theil der Klosterfrauen hatte sich in das Krankenhaus zurückgezogen und das Haus verrammelt. Die Pfalzgräfin befahl das Haus mit Gewalt zu öffnen, allein ihre Bewaffneten weigerten sich dessen. Jetzt ließ sie die Sturmglocken in Schelklingen läuten, die Bürgerschaft kam bewaffnet herbey, das Haus wurde mit Gewalt genommen und eine neue Klosterordnung eingeführt. Von nun an ging Alles gut; die Frauen beschäftigten sich mit Chorgesang und Kirchenmusik und später auch mit dem Unterricht von Kindern, wozu ein eigenes Gebäude, das Instituts- oder Kosthaus genannt, errichtet wurde. Aber die Wahl der letzten Äbtissin Abundantia v. Barille, (1797), führte neuen Zwist herbey; ein Theil der Klosterfrauen verlangte nun die Verwandlung des Klosters in ein weltliches, adeliges Damenstift. Ehe jedoch der deßwegen geführte Streit seine völlige Erledigung erhielt, fiel Urspring mit der Herrschaft Schelklingen an Würtemberg und das Kloster wurde 1806 aufgehoben. Während jenes Streits war das Kloster, 1801, der Aufsicht des Abts von dem näher gelegenen Kloster Wiblingen übergeben worden.

Die weltliche Verwaltung wurde unter der Leitung der Äbtissin und ihres Convents von einem Klosters-Hofmeister geführt, der in späterer Zeit den Titel eines Oberamtmanns erhielt, und dem ein Aktuar zur Seite stand, der zugleich Förster war.

| Das Kloster hatte mancherley Schicksale, welche sein Aufblühen hemmten. In den Händeln zwischen den Welfen und Gibellinen wurde es, da der Schirmsvogt Graf Ulrich von Berg auf Welfischer Seite war, von der Hohenstaufischen Partey hart mitgenommen, und im J. 1250 ganz niedergebrannt. Papst Alexander IV. kam ihm 1258 durch einen Ablaßbrief zu Hülfe. Im Jahr 1622, 7. Okt. brannte, man weiß nicht durch welche Veranlassung, das ganze Kloster, mit Ausnahme des 1589 und nachher erbauten Kirchenthurms ab. 1627 wurde es wieder aufgebaut, wie die Inschriften an Thurm und Kirche zeigen. Während des 30jährigen Kriegs, 1642, wurde es nach mancherley Drangsalen von einem Streifcorps der Besatzung von Hohentwiel ausgeplündert (s. Blaubeuren). Im Jahr 1702 mußten die Frauen vor den Franzosen fliehen; auf der Flucht gingen einige Kisten mit Dokumenten in dem Bodensee zu Grunde.

In der Nähe von Urspring liegt

Herz-Jesu-Kapelle, auf dem Litzelberge (s. S. 19). Die Kapelle mit den dazu führenden Stationen wurde im J. 1708 von der Äbtissin Franziska v. Gielsberg erbaut. Der Berg Litzelberg war dem Kloster nebst einer Mühle und dem Fischrechte bis zur Mühlen-Felbe, im J. 1312, von Graf Ulrich von Schelklingen zur Hälfte geschenkt worden, die andere Hälfte des Bergs blieb bey Schelklingen. Die urspringische Hälfte zeichnet sich durch einen schönen Anflug von Forchen aus, welche der jetzige Oberförster Landenberger als vormals urspringischer Forstverwalter angepflanzt hat. Eine kleine St. Wendelins-Kapelle steht in den Wiesen bey Urspring; eine St. Benedikts-Kapelle stand vormals am Berge gegen Muschwang. Nach der würtemb. Besitznahme von Urspring, worüber anfänglich Streit mit Bayern entstanden war, und nach der Aufhebung des Klosters wurden aus dem Klostersbezirke, nebst Schelklingen und den Bezirken Justingen und Steißlingen, 1807, ein eigenes Oberamt und ein Cameralamt Urspring gebildet, wovon aber | das erstere 1808, letzteres aber im J. 1810 wieder aufgehoben wurde (S. 11).



  1. S. Berg in der Beschreibung des Oberamts Ehingen. Schon in einer Urkunde von 1251 ist ein Ulricus, comes de Schelchelingen unterzeichnet. Neresheimer Deduktion gegen die Grafen von Öttingen. S. 463.
  2. In einigen Bezirken, zu Hausen, Ober-Schelklingen und Schmiechen, hatte Würtemberg von alten Zeiten her die Jagd. Wegen des Jagens und Geleits hatte es viel Streit zwischen Würtemberg und Österreich gegeben; beyde Theile schloßen darüber einen Vertrag im Jahr 1514 ab.
  3. So fand es der Herr Domcapitular Dr. Vanotti in dem Urspringer Jahrtagsbuche; nach andern Nachrichten wäre Sotzenhausen von der Stadt Schelklingen erkauft worden; wahrscheinlich waren die Rechte getheilt.
  4. Urspr. Archiv und Tübingers Chronik S. 315. Die Stifter waren nicht Grafen, wie irrig angenommen wird. S. o.
  5. Neugart cod. Dipl. Nro. 878.
« B 23 Beschreibung des Oberamts Blaubeuren B 25 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).