« B 1 Beschreibung des Oberamts Blaubeuren B 3 »
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2. Arneck, mit der Ziegelhütte.

Arneck, ein katholisches Pfarrdorf im Blauthal, 2 St. von Blaubeuren, mit 386 Einwohnern, F. A. Alpeck. Der große Zehente gehört dem Staat, mit Ausnahme eines kleinen Antheils der Pfarrey Dietingen, die auch den kleinen Zehnten mit einigen Ausnahmen hat.

Der Name des Orts wurde schon in ältern Zeiten Arneck, nicht Arnegg geschrieben, ob man gleich ehemals Eck gemeiniglich Egg schrieb. Unter den Gebäuden zeichnet sich das vormalige Amthaus, dermalen Eigenthum des Freyherrn Richard v. Spät, aus. Der Ort hat eine Kirche und Schule, eine Mahlmühle, eine Ziegelhütte und Schildwirthschaft. Die Mühle, früher eine herrschaftliche Bannmühle, ist neuerlich Privat-Eigenthum geworden. Die Markung ist | klein, und ein bedeutender Theil davon, das ehemalige Schloßgut oder s. g. Herrschaftgut, ist herrschaftliches Eigenthum.

Arneck hat zwar keinen eigenen Pfarrer, aber alle pfarrliche Rechte, und erhielt in neuern Zeiten auch ein eigenes Begräbniß. Die Pfarrey wird von dem Pfarrer in Dietingen versehen, und die Gottesdienste wechseln zwischen Dietingen und Arneck. Die Pfarrkirche zur heil. Maria wurde 1737 neu gebaut. Die Baulast liegt auf der Stiftungs- und der Gemeindepflege. In ältern Zeiten waren beyde Kirchen, Arneck und Dietingen, Filialkirchen von der Söflingischen Pfarrey Harthausen, und das Kloster und die Pfarrey bezogen auch bis 1778 die Zehnten zu Arneck und theilweise zu Dietingen und Markbronn. Eine Magdalena Weikhmann, verehelichte Gerst in Ulm, stiftete durch Testament eine ewige Meß oder eine Kaplaney zu der Kirche, welche im J. 1498 die bischöfliche Bestätigung erhielt. Im J. 1523 wurde Arneck von Harthausen getrennt und zu einer eigenen Pfarrey erhoben, wobey Söflingen den kleinen Zehnten zu A. abtrat und eine kleine Fruchtbesoldung aussetzte. Zu einem eigenen Pfarrer scheint es jedoch der Ort nie gebracht zu haben, und selbst die Kaplaney scheint unbesetzt geblieben zu seyn, obgleich ein eigenes Pfründhaus vorhanden war, das erst 1822 von der Gemeinde für 150 fl. zu einem Schulhaus gekauft, von ihr aber 1829 wieder an zwey Bürger verkauft wurde, nachdem sie ein ganz neues Schulhaus erbaut hatte.

Arneck war früher der Hauptort der Herrschaft gleiches Namens und Sitz eines Obervogts. Die Herrschaft gehörte zu der Deutschordens-Commende Altshausen, war aber ritterschaftlich und steuerte zum Ritter-Canton Donau. Zu der Herrschaft gehörten: Arneck, Burg und Dorf; Ermingen, Eckingen zu 2/3; sodann zu Dietingen 4 Bauern und 2 Söldner, zu Markbronn 1 Bauer und 3 Söldner, und zu Wippingen 8 Unterthanen, das Patronatrecht zu Arneck und Dietingen mit Zehnten, und das Fischrecht in der Blau etc. Mit Ausnahme von Wippingen hatte die Herrschaft in ihrem Theile überall die hohe und niedere Gerichtsbarkeit und den | Blutbann. Zum Zeichen des letztern standen zu Arneck und Eckingen 2 Hochgerichte. Die Privatgüter zu Arneck waren sämmtlich Falllehen und s. g. Söldgüter, Bauern gab es keine im Ort. Das Herrschaftgut wurde gemeiniglich an die Einwohner verpachtet, und zwar von der Commende letztmals 1784, auf 27 Jahre, um ein jährliches Pachtgeld von 811 fl. 30 kr., nebst einem Surrogatgeld von 390 fl. für die Frohnen, welche die Einwohner zu dem Herrschaftgut zu leisten hatten. Dermalen ist das Gut auf 1820/38 um jährliche 550 fl. an die Einwohner verpachtet; die vielen ungemessenen Frohnen sind in gemessene verwandelt, die Falllehen allodificirt und die unter dem Drucke der frühern Verhältnisse sehr verarmten Einwohner erholen sich neuerlich unter der Leitung eines guten Ortsvorstehers zusehends. Die Fischerey ist ebenfalls verpachtet. In alten Zeiten scheint Arneck seine eigenen Edelleute gehabt zu haben, welche ihren Sitz auf der Burg Arneck hatten, die auf der Höhe hinter dem Dorfe stand. Sie müssen schon frühe ausgestorben seyn. 1338 kaufte Graf Ulrich III. von Würtemberg von Conrad Sefler in Ulm die halbe Burg (d. h. die damalige halbe Herrschaft) Arneck um 1850 Pfd. Heller; die andere Hälfte kam nachher an Würtemberg von Hans v. Stein, an den sie Ulrich Sefler, der Bruder Conrads, verkauft hatte. Laut Urkunde vom J. 1470 verkauften Graf Ulrich V. und sein Sohn Eberhard in diesem Jahre (nicht 1437) „Arneck das Burgstall und das Dorf darunter, und die Mühlin in demselben, auch die Vischenze in der Plau, dazu Ermingen das Weiler, den Kirchensatz zu Dietingen mit Vogteyen, Gerichten etc.“ an Wilhelm von Stadion um 6300 fl. Schon vorher war die Herrschaft an ihn verpfändet. Die Familie Stadion blieb, gleichwohl nicht ungestört, in dem Besitze der Herrschaft bis zum Jahr 1700. Nach Blaubeurer Akten hatte Eitel Ludwig v. Stadion nach dem 30jährigen Krieg, man weiß nicht aus welcher Veranlassung, lange mit einem Nicola de Heures wegen des Besitzes zu kämpfen[1]. Im J. 1700 | verkaufte Joh. Phil. v. Stadion die Herrschaft an den Land-Commenthur von Altshausen für 110.000 fl. in der Art, daß 58.900 fl. baar bezahlt, für die übrige Summe von 51.100 fl. aber das Rittergut Moosbeuren sammt Hausen und Berg (Rusenberg) abgetreten wurde. Unter Altshausen wurde die Herrschaft nicht unbedeutend vergrößert. Es wurden nehmlich im J. 1702 von dem Kloster Urspring 2 Drittel von Eckingen und Antheil an Ermingen nebst 1/7 des Zehnten zu Dietingen und Markbronn für 34.268 fl., und im J. 1778 von dem Kloster Söflingen der Rest von Ermingen, nebst dem Zehnten zu Arneck und wieder Zehnten zu Markbronn um 12.000 fl. dazu gekauft. Im Jahr 1806 kam die Herrschaft Arneck mit Altshausen an die Krone Würtemberg.

Die alte Burg Arneck stand auf einer Anhöhe an der Bergwand hinter dem Dorfe. Sie wurde im J. 1378 von den Ulmern zerstört, nachher aber wieder aufgebaut, und diente in späterer Zeit dem Beamten zur Wohnung, bis diesem im J. 1783 ein Haus im Dorfe erbaut und das Schloß hierauf im J. 1784 verlassen wurde. Sie war ursprünglich von bedeutendem Umfang, mit mehreren Nebengebäuden versehen und mit einer großen Ringmauer eingefaßt. Jetzt steht nur noch ein bürgerliches Wohnhaus auf dem Platze. Ein Theil des Schlosses war schon im vorigen Jahrhundert abgebrochen worden, der andere Theil wurde 1808 verkauft, und mit Ausnahme des gedachten Hauses vollends abgebrochen. Dennoch wird das Schloß in einer im J. 1828 erschienenen Beschreibung von Burgen, nach Anleitung des vor 40 Jahren herausgekommenen top. Lexikons von Schwaben, so beschrieben, als ob es noch unversehrt stände. In Urkunden ist auch von einem Schloßbau oberhalb des Schlosses, wo das Herrschaftgut liegt, die Rede.

Die Ziegelhütte, ein Hof und Ziegeley mit 18 katholischen Einwohnern, eine kleine Viertelstunde oberhalb Arneck, | am Hange. Der Ziegler zahlt von jedem Brande 3 fl. an die Herrschaft.



  1. Von de Heures ist noch ein Vergleich mit der Pfarrey Dietingen vom J. 1658 vorhanden, worin er sich Oberst-Lieutenant und Herr auf Arneck nennt. Vgl. auch Enabeuren im Heft Münsingen.
    WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt
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