« A 6 Beschreibung des Oberamts Blaubeuren B 1 »
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VII. Gesellschaftlicher Zustand.

1. Grundherrliche Verhältnisse.
a. Grundherren.

Grundherren mit standesherrschaftlichen Rechten gibt es keine in dem Oberamtsbezirke; die Grundherrschaften mit ritterschaftlichen Rechten sind folgende:

a) Vormals reichsunmittelbare Gutsherrschaften und solche, auf welche die K. Declaration vom 8. Decbr. 1821 Anwendung findet:

1) Der Freyherr v. Bernhausen mit dem Rittergut Herrlingen;
2) v. Schad-Mittelbiberach mit Antheil an Ringingen und Themmenhausen.

b) Altlandsäßige Gutsherrschaften, auf deren Gütern die Vorrechte der ersteren nicht haften:

1) Graf Schenk v. Castell mit dem Lehen Schelklingen;
2) Freyherr v. Ulm-Erbach zu Erbach, mit Antheil an Eckingen und Erstetten.

Dazu kommen dann mehrere Körperschaften, insbesondere das Spital zu Blaubeuren und andere Guts- und Gefälle-Herrschaften, deren Namen unten genannt sind.

Da die v. Schad nur von einzelnen Gütern in den genannten Orten und unter früher schon beschränkten Verhältnissen die Gutsherrschaft haben, so bleibt der Freyherr | v. Bernhausen der einzige Grundherr, der hier eigentlich in Betracht kommt. Die Grundherrschaft besteht ausser andern nicht hieher zu zählenden Theilen aus 2 Dörfern und einem Schlosse mit einer Fläche von 2843 Morgen und 634 Einwohnern.
b. Lehens- und Leibeigenschafts-Wesen.
In dem altwürtembergischen Theile des Oberamts gab es längst keine Fall-Lehen mehr; selbst in dem ehemaligen Klostersbezirke wurden sie, wie oben schon bemerkt worden ist, mit Aufhebung der „Genosserey“ in Erbeigenthum verwandelt. Dagegen sind von der Reichsstadt Ulm, dem deutschen Orden und den Klöstern Urspring und Elchingen viele Fall-Lehen an Würtemberg übergegangen. Eben so war in der Herrschaft Herrlingen fast Alles Fall-Lehen, oder herrschaftliches Pachtgut. Ungeachtet übrigens in dem Altwürtembergischen die Güter in Erbeigenthum verwandelt waren, so hatte doch die persönliche Leibeigenschaft in ihren Wirkungen nicht aufgehört. Es wurden Manumissions-Gelder, Hauptrecht oder Fall – das beste Stück Vieh, Oberkleid, und von 100 Pfd. Vermögen 1 fl. entrichtet, auch Leibhennen etc. gereicht. Die Leibeigenschaft pflanzte sich nur durch die Mutter fort: Weibsleute hatten sich deßwegen theurer loszukaufen als Mannsleute. Auch in den ulmischen und andern Ortschaften fand die Leibeigenschaft noch statt; in dem erstern unterschied man helfensteinische und werdenbergische Leibeigene. Das Hauptrecht bestand hier in 4 fl. vom Kopf und 2 Proc. vom Vermögen, eben so das Manumissions-Geld. Unter Bayern wurden die Leibeigenschafts-Abgaben aufgehoben und dafür ein Familien-Schutzgeld eingeführt, unter Würtemberg wurden sie wieder hervorgesucht. In dem deutschherrischen Gebiete gab es keine Leibeigene, obgleich alles Fall-Lehen war. Die Commende Ulm hatte ausdrücklich verboten, daß sich Leibeigene in ihre Orte herein heirathen. Auch das Kloster Urspring hatte keine leibeigenen Leute. Durch die neuere Gesetzgebung ist bekanntlich alle (Personal-)Leibeigenschaft aufgehoben. | Die aus dem Lehensverbande herrührenden Grundlasten sind die gewöhnlichen.

Die Allodificationen haben in dem Oberamtsbezirke einen raschen Fortgang gehabt; die Gefäll-Ablösungen dagegen haben wenig Eingang gefunden; nur die Landgarben sind bis auf eine Kleinigkeit abgelöst oder verwandelt. Dermalen bestehen in dem K. Cameralamts-Bezirke noch 45 Fall-Lehen. Die Frohnen sind meist in Surrogate verwandelt. In den ehemals ulmischen Orten bezieht der Staat noch sogenannte Amtsdienstgelder - Surrogate für landwirthschaftliche Frohnen, die den ulmischen Amtleuten geleistet wurden. In der Herrschaft Arneck mußte jeder Unterthan, mit Ausnahme der Bauern, jährlich 3 Pfd., in dem Gebiete des Klosters Urspring 6 Pfd. Garn spinnen, wofür jetzt eine Geldabgabe entrichtet wird.

c. Grundlasten.

Sämmtliche Grundlasten betragen nach dem revidirten Cataster vom Jahr 1829, zu Geld gerechnet, die Summe von 23.120 fl. 7 kr.

Zu diesen Grundlasten, worüber die Bemerkung in der Beschreibung von Saulgau S. 95 nachzulesen ist, kommen einzelne Natural-Frohnen. Es kommen ferner die vogteylichen und andere im Cataster nicht berücksichtigte Gefälle unter allerley Titeln hinzu; die Stadt Blaubeuren z. B. zahlt noch auf den heutigen Tag jährlich 321 f. 26 kr. sogenannte Herrensteuer, zu Berghülen gibt jedes Haus eine Rauchhenne; andere Orte reichen Ostersteuer, Wagensteuer etc. Der ganze Betrag solcher Abgaben beläuft sich auf 409 fl. 47 kr. Geld, 41 Sch. 5 Sri Roggen, 3741/2 Sch. Dinkel und 450 Sch. Haber, wozu in 8 Orten noch eine Frucht-Abgabe von jedem Pflug, der ins Feld geht und von jedem Hirtenhunde kommt. Die Zehnten betreffend ist noch zu bemerken, daß die Staatszehnten und die der Universität Tübingen auf mehrere Jahre verpachtet sind, mit Ausnahme von drey einzigen Zehenttheilen, wo die eigenthümlichen Verhältnisse eine Verpachtung nicht zulassen.

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Übersicht der Grundlasten im Einzelnen.


Gefällberechtigte. Geld. Dinkel. Haber. Glatte Früchte.
fl. kr. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl.
Blaubeuren.
Staat 176 11 11 2 3 15 6 1 11 1 1
Hospital Blaubeuren 1 13
Armenkasten 9 52
Sonder Siechpflege 2 36
Stadt Blaubeuren 73 8
Pfarrey Asch 7 5 7 3
Heilige in Asch 2 2
Heilige in Ennabeuren 20
Heilige in Seissen 1 1
263 27 11 2 3 16 4 12 1 2
Aichen.
Staat 49 46 97 1 102 6 1
Altenthal.
Staat 3 9 7 7 2 7 7 2 3 1 2
Arneck.
Staat 128 22 15 7 1 10 3
Heilige in Herrlingen 9
Hospital Ulm 35
Gemeinde Arneck 1 5
130 11 15 7 1 10 3
Asch.
Staat 75 40 199 4 1 258 1 2 61 7
Pfarrey Asch 1 44 11 1 11 1 1 4 3
Heilige in Asch 30 5 3 2 9 2 2 2 7 1
Pfarrey Wippingen 52
Baron v. Bernhausen 2 2
Reg.-R. Günzler 9 9
Hospital Blaubeuren 6 1
78 46 225 1 1 288 5 2 67 1 1
Beiningen.
Staat 4 17 57 3 51 2 3 1 6 2
Hospital Blaubeuren 34 11 4 2 19 4 2
4 51 68 7 2 70 7 1 1 6 2
Berghülen.
Staat 25 52 84 5 3 157 1 38 1 3
Heilige in Machtolsheim 2 2 3 2 2 3
Heilige in Berghülen 1 38 6 2 1 5 3 7
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Gefällberechtigte. Geld. Dinkel. Haber. Glatte Früchte.
fl. kr. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl.
Heilige in Asch 10
Gemeinde Berghülen 3 2
Pfarrey Berghülen 7 56 6 3
Pfarrey Asch 39 1 4 1 4
Pfarrey Bermaringen 38
39 55 90 1 3 162 5 2 39 3
Bermaringen.
Staat 198 25 56 6 3 123 6 46 6 3
Heilige in Lautern 9 31
Heilige in Laichingen 12
Heilige in Bollingen 8
Heilige in Bermaringen 15 16
Gemeinde Bermaringen 7 2
Hospital Wiesenstaig 17
Pfarrey Wippingen 36
Pfarrey Herrlingen 14
231 41 56 6 3 123 6 46 6 3
Billenhausen.
Staat 10 58 5 7 3 28 4 3 16 1 1
Pfarrey Berghülen 1 29 1 1
Pfarrey Asch 9
Heilige in Berghülen 12 7 7
Heilige in Asch 24
Gemeinde Berghülen 15
13 27 6 29 4 17 1
Bollingen.
Staat 11 57 16 4 1 76 44 2 1
Frühmeß Herrlingen 6 5 1 6 5 1
Meßnerey Bollingen 7 12 2 4 2 4
Heilige in Bollingen 5 1 1 3 4 6 2 3
24 10 16 6 89 7 1 53 6 1
Böttingen.
Staat 4 34 13 7 46 3 3 29 7 1
Kaplaney Herrlingen 6 6 2 2 4 6
Heilige in Böttingen 4 2 2
Hospital Ulm 5 55 1 4 5 2
10 35 15 7 58 3 36 5 1
Dornstatt.
Staat 23 15 140 4 130 6 3 89 3
Kirchen-Stift-Verw. Ulm 12 2 2 2 2
Hospital Ulm 14 4 1 6 3 36 3 3 14 3 2
Heilige in Oppingen 9 1 4 1 1 4 2
Heilige in Dornstatt 8 32
Forstverwalter Fetzer 11 4 3 5 4 2
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Gefällberechtigte. Geld. Dinkel. Haber. Glatte Früchte.
fl. kr. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl.
Gemeinde Dornstatt 13 11
v. Baldinger in Ulm 37 7 1 7 1 2 3
60 158 3 2 157 3 1 103 7
Eckingen.
Staat 178 40 320 5 3 214 1 2
Ermingen.
Staat 125 18 122 4 3 107 2 3 2 7 2
Gemeinde Ermingen 48 45
174 3 122 4 3 107 2 3 2 7 2
Erstetten.
Staat 47 43 82 3 2 81 1 3
Pfarrey in Erbach 3 2 3 2
Hospital Blaubeuren 17 4 2 3 4 2
Baron v. Ulm-Erbach 10 2 2
58 92 1 90 5 3
Gerhausen.
Staat 212 34 7 3 3 3
Hospital Blaubeuren 16 1 5 1 5
212 50 2 4 3 4 5 3
Gleisenburg.
Hospital Blaubeuren 8 8 12 12
Hausen.
Staat 129 55 105 93 3
Pfarrey Hausen 2 24
Pfarrey Schelklingen 5
Kaplaney Ellerbach 20 1 7 1 1 7 1
Heilige in Hausen 7 52 10 6 3 10 6 3
Graf Schenk v. Castell 32 11
172 47 117 6 105 6 3
Herrlingen.
Staat 15 17 16 1 1 15 6 1 2 3
Gemeinde Herrlingen 21 28
Heilige in Herrlingen 7 21
Baron v. Bernhausen 65 28 5 5 2 4 1 2
109 34 21 6 3 19 7 2 1 2 3
Hohenstein.
Kraft v. Dellmensingen 8 30 21 3 3 21 6 1
Klingenstein.
Baron v. Bernhausen 80 3 18 1 2 18 1 8 1 1
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Gefällberechtigte. Geld. Dinkel. Haber. Glatte Früchte.
fl. kr. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl.
Lautern.
Staat 24 10 4 1 4 1
Heilige in Lautern 30
Gemeinde daselbst 2 15
26 55 4 1 4 1
Machtolsheim.
Staat 87 39 227 1 157 2
Heilige in Machtolsheim 11 11 31 6 31 6
Pfarrey Machtolsheim 4
Heilige in Nellingen 1 4 1 4
102 50 260 3 190 4
Marckbronn mit Dietingen.
Staat 118 33 79 7 69 2 1 1
Pfarrey Dietingen 44 13 2 2 13 2 2
Pfarrey Herrlingen 2
Hospital Blaubeuren 12 42 70 6 1 77 5 2
Heilige in Dietingen 3 7 2 1 3 2 1
v. Besserer in Ulm 13 5 1 12
Gemeinde Marckbronn 44 51
Stundenpflege allda 3 52
Stiftungs-Verw. Ulm 42
184 33 179 6 3 174 3 1 1
Merklingen.
Staat 95 41 131 6 3 133 2 3
Pfarrey Merklingen 1 30 12 1 2 12
Meßnerey 5 5 3 5 3
Die Schützen daselbst 5 1 1 5 1 1
Heilige in Merklingen 1 39 77 6 74 5 1
Heilige in Machtolsheim 20 7 7
Hospital Geislingen 11 2 3
Kirchen-Stift-Verw. Ulm 12 4 13 4
Spital Wiesenstaig 4 3 2 4 3 2
Gemeinde Merklingen 9
113 10 261 3 3 249 2 3
Muschenwang.
Staat 20 12 6 3 6 3 1
Nellingen.
Staat 127 49 301 2 1 227 4
Pfarrey Nellingen 13
Hospital Blaubeuren 2 2
Hospital Ulm 1 57 10 10
Spital in Leipheim 9 44 17 5 1 19 3 1
Kirchen-Stift-Verw. Ulm 18 2 2
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Gefällberechtigte. Geld. Dinkel. Haber. Glatte Früchte.
fl. kr. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl.
Hospital Geislingen 1 8 6 6
Heilige in Nellingen 7 21 31 18 6 1
Heilige in Aufhausen 4 6 3 4 7 1
Heilige in Böhringen 9 5 2 7 5 3
Heilige in Dizenbach 18 2 6 3 3 2
Pfarrey Drakenstein 1 12
Gemeinde Nellingen 1 57
Meßnerey Nellingen 5 5
164 44 385 2 2 299 4 2
Oberschelklingen.
Staat 4 30 13 4 2 11 2 2
Pappelau.
Hospital Blaubeuren 74 4 74 7 2 74 1
Radelstetten.
Staat 7 35 31 7 1 36 1 2
Hospital Geislingen 1 1 1 1
Kirchen-Stift-Verw. Ulm. 4 46 10 6 10 6
Heilige in Radelstetten 6 39 6 3 7 3
Heilige in Drakenstein 7
Heilige in Bollingen 36 3 5 2
Heilige in Urspring 51
Hospital Geislingen 16
Die Schützen in Radelstetten 2 24 6 2 6
23 7 50 7 1 66 7
Ringingen.
Staat 38 42 113 6 2 95 3 3
Pfarrey Ringingen 8 29 27 27
Hospital Blaubeuren 14 42 17 4 1 17 3 2 3
Heilige zu Altheim 15
Heilige zu Ringingen 7 43 7 1 7 1
Dreifal.-Pflege in Ehingen 6 51 14 2 10 1 2
Kirchen-Stift-Verw. Ulm 8 58 20 3 2 20 7
Hospital Ulm 1 3
Gemeinde Ringingen 15 43 1 1 1 1 1 1
v. Schaad in Ulm 48 25 97 3 2 90 5 2
v. Baldinger in Ulm 26 13 2 2 13 2 2
176 51 312 2 282 7 1 2 3
Schaffelklingen.
Staat 64 7 1 37 7 1 17
v. Baldinger in Ulm 20
v. Kolb in Ulm 4 4
v. Schad in Ulm 3 3 4
v. Bernhausen 1 5 3 1 6
20 67 4 3 40 5 1 17
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Gefällberechtigte. Geld. Dinkel. Haber. Glatte Früchte.
fl. kr. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl.
Scharenstetten.
Staat 36 42 75 3 3 73 1 1 2 2
Kirchen-Stift-Verw. Ulm 2 34 24 4 28 4
Hospital Geislingen 2 29 12 2 12 3
Hospital Ulm 4 6 3 5
Heilige in Bernstadt 40 3 1 3 1 3
Heilige in Scharenstetten 5 48 7 5 1 7 5 1
Heilige in Radelstetten 25
Gemeinde Scharenstetten 28
Meßnerei allda 2 18 1 4 2 1 4 2
Öschaien-Amt daselbst 2 18 3 4 2 3 4 2
53 42 132 5 2 133 2 1 2 2
Schelklingen.
Staat 18 20 2 2 3 2 1
Graf Schenk v. Kastell 41 58 62 2 46 5
Stadt Schelklingen 12 17 3 2 3 2
Heilige in Hausen 7
Stiftspflege Schelklingen 14 1
Heilige in Schmiechen 6
Pfarrey Groß-Allmendingen 1 2 1 5
Pfarrey Schmiechen 7
86 56 64 2 1 48 1 1
Schmiechen.
Staat 149 23 31 6 72 37 7 1
Gemeinde Schmiechen 2 30
Stiftungspflege allda 17 28
Stiftungspflege Schelklingen 7 8 5 1 2 4 2
v. Kraft in Ulm 13 38 13 9 1
Ellerbach’sche Kaplaney in Altheim 2 4 1 1 7 1 4 2
192 7 35 7 1 97 2 53 5 1
Seissen.
Staat 96 42 155 4 2 154 6 29 2 2
Hospital Blaubeuren 1 4 1 1 4 1 1
Heilige in Seissen 6 55 20 3 20 3
104 37 180 3 179 2 1 29 2 2
Sunderbuch.
Staat 3 15 12 7 2 26 3 2 12 6 2
Hospital Blaubeuren 2 4 70 3 3 36 1 1 2 3
Heilige in Asch 1 20 6 1 6 1
Baron v. Bernhausen 8
Pfarrey Asch 2 2
Gemeinde Sunderbuch 2 38 5 2 3 5 2 3
9 25 84 1 2 70 5 3 22 4 1
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Gefällberechtigte. Geld. Dinkel. Haber. Glatte Früchte.
fl. kr. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl.
Sotzenhausen.
Staat 5 36 23 2 3 19 3 3
Stadt Schelklingen 2 2 2 2
Hospital Blaubeuren 30
Pfarrey Schelklingen 31
6 37 23 5 1 19 6 1
Steinenfeld.
Staat 3 4 8 6 1 8 6 1
Hospital Blaubeuren 7 7 2 7 7 2
v. Schaad in Ulm 9 54 3 6 3 6
12 58 20 3 3 20 3 3
Suppingen.
Staat 26 17 131 2 120 1 3
Hospital Blaubeuren 47 9 4 1 4 6 1
Gemeinde Suppingen 6 11
33 15 140 4 3 125
Themmenhausen.
Staat 39 20 7 2 3 114 48 1 3
Pfarrey Bermaringen 22
Hospital Ulm 2 24 22 1 25 2 10 4
Kirchen-Stift-Verw. Ulm 7 7
Heilige in Themmenhausen 2 57
Heilige in Lautern 16
Heilige in Bermaringen 4
Heilige in Tomerdingen 29 7 6 3
v. Schad in Ulm 23 7 11 3 1 11 3
68 59 29 3 3 158 4 1 77 5 1
Tomerdingen.
Staat 16 4 28 4 2 163 3 2 126 5 2
Pfarrey Tomerdingen 7 6 1
Kirchen-Stift-Verw. Ulm 3 34 12 3 15 3 3 10 4
Heilige in Tomerdingen 28 22 1 3 2 1 1 6 3
Heilige in Themmenhausen 14
48 14 41 1 1 188 1 145 1 1
Treffensbuch.
Staat 10 34 7 4 2 13 1 1 10 1 3
Armenkasten Blaubeuren 2
Pfarrey Allmendingen 3 4 5 3 5 3
Heilige in Treffensbuch 28
14 8 7 4 2 18 4 1 15 4 3
Weidach.
Staat 4 41 4 4 23 1 2 16 1
Baron v. Bernhausen 34 1 30 5 3 24 4 2
v. Krafft in Ulm 3 30 1 2 2 1 2 2
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Gefällberechtigte. Geld. Dinkel. Haber. Glatte Früchte.
fl. kr. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl. Sch. Sr. Vl.
Heilige in Lautern 6 5 2
Heilige in Wippingen 1 5
Heilige in Bollingen 52
Frühmeß in Herrlingen 12 3 7 2 3 7 2
44 21 5 6 2 65 6 3 44 4 1
Weiler.
Staat 27 56 2 2 11 5 3 14 2 2
Hospital Blaubeuren 5 54 1 2 1 2
Gemeinde Weiler 29
Heilige in Weiler 7 3
C. Clauß in Weiler 4 1 4 1
41 22 3 6 3 13 4 14 2 2
Winnenden.
Staat 1 56 35 6 2 35 6 2
Witterstall.
Staat 11
Wippingen.
Staat 58 36 83 5 2 99 6 1 22 7 2
Universität Tübingen 2 2
Pfarrey Herrlingen 2 48 2 5 1 2
Pfarrey Wippingen 5 56
Heilige in Herrlingen 55
Armen-Stift.-Pfleg Ulm 2 4 6
Gemeinde Wippingen 3 42 5 7 2 5 7 2
Hospital Blaubeuren 40
Kirchen-Stifts-Verw. Ulm 34 3 3 2 2 6 2
Baron v. Bernhausen 5 5
75 11 89 6 114 2 2 31 5
Ziegelhof.
Hospital Blaubeuren 3 20 6 6
3600 45 4002 2 4404 7 2 864 6 1
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2. Staats- und kirchliche Einrichtung.
a. Eintheilung und Ämter.
aa. Weltliche.

Der Oberamtsbezirk ist dem Donaukreise zugetheilt. Er zählt 32 bürgerliche Gemeinden oder Schultheißereyen, wovon ungefähr die Hälfte aus mehr als einem Orte besteht, und 12, nehmlich 5, 6, 8, 11, 12, 14, 19, 20, 22, 24, 25 und 32 s. g. zusammengesetzte, d. h. solche Gemeinden sind, wovon jeder Theil wieder seine eigene, abgesonderte innere Verwaltung hat. Ausser Blaubeuren und Schelklingen, die als Städte in die zweyte Gemeinde-Klasse gehören, stehen sämmtliche Gemeinden in der dritten Klasse.

Da die Grundherrschaften auf die Ausübung der Ortspolizey und Gerichtsbarkeit verzichtet haben, so stehen sämmtliche Gemeinden in unmittelbarer Verwaltung. Die oberamtlichen Bezirksämter sind die gewöhnlichen :

1) das K. Oberamt mit einem Oberamts-Arzte;
2) das K. Oberamts-Gericht mit den Notariaten Blaubeuren und Schelklingen;
3) das K. Cameralamt, und
4) das K. Forstamt, sämmtlich mit dem Sitz in Blaubeuren, den Amtsnotar zu Schelklingen ausgenommen.

Die Gemeinden 10 und 11 gehören in das Cameralamt Ulm; eben dieselben nebst den Gemeinden 2, 9, 15 und dem Orte Bollingen in das Forstamt Alpeck.


bb. Kirchliche.

A. Evangelische Kirche. Die Zahl der evangelischen Pfarreyen ist 16, darunter befinden sich 4 unirte Pfarreyen, welche keinen Pfarrer haben, nehmlich Lautern, Markbronn, Themmenhausen und Weiler. Sämmtliche evangelische Pfarreyen stehen unter dem evangelischen Dekanat Blaubeuren, und dieses unter der General-Superintendenz Ulm.

B. Katholische Kirche. Pfarreyen 12, einschließlich der unirten Pfarrey Arneck. Davon gehören zu dem katholischen Dekanat Ulm 7, zu dem katholischen Dekanat | Ehingen 5. Zwey katholische Orte des Oberamts, Ermingen und Schaffelklingen nebst dem Hof Allewind, sind Filiale der auswärtigen Pfarrey Harthausen, Oberamts Ulm. Im Ganzen zählt das Oberamt 28 Pfarreyen mit 15 evangelischen und 13 katholischen Geistlichen.
b. Anstalten.
aa. Schul-Anstalten.

Ein K. Landes-Seminar für evangelische Geistliche hat seinen Sitz in Blaubeuren. Seine Einrichtung ist dieselbe, wie die der 3 andern niedern Seminarien des Königreichs – 1 Ephorus und 2 Professoren nebst 30 bis 40 Zöglingen, welche letztere in der Anstalt während eines vierjährigen Zeitraums, vom 14ten bis ins 18te Jahr auf die Universität und das höhere Seminarium zu Tübingen vorbereitet werden.

Eine lateinische und Real-Schule mit 2 Lehrern hat die Stadt Blaubeuren.

Deutsche Elementar-Schulen zählt das Oberamt 46 mit 39 Schulmeistern und 14 Provisoren, worunter 12 katholische mit 12 Schulmeistern und 7 Provisoren sind. Die lateinische Schule ist dermalen sehr gut bestellt. Der Zustand der deutschen Schulen ist im Allgemeinen mittelmäßig, besonders in den vormals ulmischen Amtsorten. Die Lehrer sind größtentheils schlecht bezahlt, und suchen durch Rathsschreiberey- und andere Nebengeschäfte ihr Auskommen möglich zu machen. Man sucht übrigens in neuerer Zeit bey jeder Gelegenheit auf Verbesserung zu wirken.

Industrie-Schulen gibt es nur 2, eine zu Blaubeuren und eine zu Schelklingen. Da fast sämmtliche Einwohner mit der Landwirtschaft beschäftigt und größtentheils wohlhabend sind, so finden Industrie-Schulen wenig Eingang.


bb. Für Pferdezucht

befindet sich eine K. Beschälplatte zu Blaubeuren, eine zweyte zu Bermaringen wurde vor wenigen Jahren wieder aufgehoben.


cc. Post-Anstalten.

Ein Postamt für fahrende und Briefposten befindet sich zu Blaubeuren, das einzige im Oberamtsbezirke.

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dd. Straßen-Anstalt.

A. Landstraßen: 1) die Geislinger Straße, von Stuttgart über Geislingen nach Ulm; sie ist Staats- und Poststraße, berührt aber das Oberamt nur auf seiner südöstlichen Grenze, auf den Markungen von Tomerdingen und Dornstatt; 2) die Blaubeurer Straße, von Stuttgart über Kirchheim, oder über Urach nach Blaubeuren und Ulm; sie ist ebenfalls Staats- und Poststraße, aber von geringerer Bedeutung als die erstere und nicht in dem besten Zustande. Es fehlt ihr auch vorzüglich zwischen Blaubeuren und Ulm an der gehörigen Breite; sie wird deßwegen auch wenig von Frachtwagen befahren, desto häufiger aber mit leichterem Fuhrwerk, besonders mit Holzwagen, die nach Ulm fahren. Vor einigen Jahren beschäftigte man sich mit Maßregeln zur Verbesserung der Uracher oder Blaubeurer Steige; da aber die Kosten auf 30.000 fl. berechnet wurden, so unterblieb die Ausführung.

B. Vicinal-Straßen: 1) die Ehinger Straße, von Blaubeuren über Schelklingen nach Ehingen; 2) die Merklinger Straße, von Blaubeuren über Merklingen, Nellingen etc. nach Geislingen; 3) die Bermaringer Straße, von Blaubeuren über Bermaringen und Scharenstetten nach Lutzhausen, wo sie in die Ulmer Landstraße einläuft; 4) die Straße über das Hochsträß, von Blaubeuren über Pappelau nach Ober-Dischingen und dort auf die Donaustraße.

Diese Straßen sind in mittelmäßigem Zustande, die beste ist noch die Nellinger Straße; besonders gut kann aber keine genannt werden; überhaupt steht der Oberamtsbezirk in Beziehung auf Straßen noch zurück, zumal in Vergleichung mit dem benachbarten Oberamtsbezirke Münsingen. Auch die Bekleidung der Straßen ist nicht überall in dem besten Zustande. Die Straßen sind zwar meist mit Obst- oder Waldbäumen besetzt; aber die Besetzung ist häufig vernachläßigt und fast überall, hauptsächlich an der Stuttgarter Landstraße, findet man ganze Strecken entblößt. Freylich erschwert auch | das Klima das Fortkommen der einzeln im Freyen stehenden Bäume. Der Flächenraum sämmtlicher Straßen und Wege beträgt 20613/8 Morgen.

Brücken gibt es zwar viele in dem Oberamtsbezirke, aber keine von besonderer Bedeutung; die bemerkenswerthesten sind: die Blaubrücke bey der Hohlmühle unweit Klingenstein, welche vom Staat gebaut wird und demnächst neu hergestellt werden soll, sodann die Brücken zu Schelklingen und zu Blaubeuren über die Ach, zu Gerhausen über die Blau und zu Herrlingen über die Lauter, welche sämmtlich von den Gemeinden unterhalten werden. Die Stadt Blaubeuren hat nicht nur ihre eigene Brücke, sondern auch die 3 Brücken zu Gerhausen zu unterhalten. Die Ursache dieser Baulast liegt in Folgendem. In alten Zeiten führte die Landstraße nach Ulm von der Höhe von Suppingen über Asch hin. Im Jahr 1557 wurde diese Straße zu Gunsten der Stadt Blaubeuren abgethan und ihr Gebrauch den Ulmern und Tübingern verboten. Die Stadt Blaubeuren hatte dagegen, neben dem Straßenbau, in späterer Zeit die Erbauung und Unterhaltung obiger Brücken zu übernehmen.

Weggeld, Brückengeld, Thor- und Pflastergeld wird neuerlich nicht mehr bezahlt. Nur in dem Städtchen Schelklingen wird noch ein im Jahr 1828 erst eingeführtes Brückengeld erhoben, und der Reisende wird deßwegen genöthigt, den alten geraden Weg, an dem Städtchen vorüber, zu verlassen, und auf einem Umwege durch das Städtchen zu fahren.

3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.

Die Oberamtspflege ist in gutem Zustande; sie hat weder Steuer-Rückstände noch Steuer-Ausstände. An sonstigen Ausständen und baarem Geld besitzt sie ein Aktiv-Vermögen von 7800 fl., ihr Passiv-Vermögen dagegen beträgt 3106 fl., sie hat also einen Aktiv-Überschuß von 4694 fl.

Die Gemeindepflegen stehen ebenfalls gut. Die Gemeinden besitzen meist ein ansehnliches Grund-Eigenthum | in Waldungen. Schulden haben sie schon seit längerer Zeit nicht mehr viel und die noch vorhandenen sollen nach einem bei jeder Gemeinde bestehenden Tilgungsplane, wenn nicht ausserordentliche Umstände eintreten, binnen 8 bis 10 Jahren getilgt seyn. Indessen sind diese Schulden fast ganz durch Aktiv-Capitalien, die freylich größtentheils aus alten Steuer-Rückständen gebildet worden sind, gedeckt. Nach einer oberamtlichen Darstellung hatten die Gemeindepflegen, wie die Tabelle zeigt, am 1. July 1829
verzinsliche Activ-Capitalien       70.746 fl.
sonstige Ausstände 16.632 fl.
87.378 fl.
verzinsliche Passiv-Capitalien 91.158 fl.
sonstige Schulden           791 fl.
91.849 fl.

Die ganze Schuldenlast der Gemeinden beträgt demnach 4471 fl. In Vergleichung mit dem Zustande vom J. 1823 wie er in den „Würtemb. Jahrbüchern, 1824“ S. 141 sich mitgetheilt findet, ist zwar keine bedeutende Veränderung eingetreten; aber es hat sich dagegen das Grundstocks-Vermögen der Gemeinden in vielen Zweigen, durch Erwerbung von Waldungen, Erbauung von Schulhäusern etc. gebessert. Am besten stehen dermalen die Gemeindepflegen Machtolsheim, Asch, Berghülen, Seißen, am schlechtesten Schelklingen, Scharenstetten und Schmiechen; doch beträgt selbst bey Schelklingen, als der meist verschuldeten Gemeinde, die Schuldenlast nach Abzug der Forderungen, nicht mehr als 8059 fl.

Steuer-Rückstände der Gemeindepflegen zu der Oberamtspflege, oder der einzelnen Steuerpflichtigen zu den erstern gibt es in neuern Zeiten nirgends mehr.

Die Gemeinde-Einkünfte betragen im Ganzen 32.447 fl. Die Ausgaben 31.488 fl. Mehrere Gemeinden haben, wie aus der Tabelle zu ersehen ist, einen jährlichen Überschuß, welcher zur Abtragung von Gemeindeschulden, wo solche noch vorhanden sind, zu Erbauung von Schul- und Rathhäusern, zur Anschaffung von Feuerspritzen und zu andern | gemeinnützigen Anstalten von bleibendem Werth verwendet wird; dagegen leiden auch andere Gemeinden an einem fortwährenden Deficit, welches dann jedes Jahr durch Umlage gedeckt wird, wie sich ebenfalls aus der Tabelle ergibt. Die Einkünfte der Gemeinden fließen hauptsächlich aus Schafweide, Pförch und Wald. Der Waldertrag ist übrigens für die Gemeinde-Körperschaft durch die Gemeinde-Gerechtigkeiten der Einzelnen beschränkt. Es finden nehmlich auch in dem disseitigen Oberamtsbezirke in den meisten Orten eigene Gemeinde-Gerechtigkeiten statt, welche auf gewissen Häusern ruhen, und von welchen andere, in späterer Zeit erst entstandene, Häuser ausgeschlossen sind. Diese Gerechtigkeiten bestehen 1) in dem Antheil an dem Gemeinde-Eigenthum; 2) in der ausschließlichen Theilnahme an den Gemeinde-Nutzungen, dem Ertrag der Waldungen, des Pförchs, der Schafweide; 3) in dem Genusse der Allmandtheile. Es ist häufig der Fall, daß über den unmittelbaren Genuß der Berechtigten und nach Abzug der Gemeinde-Bedürfnisse, welche von jenen Einkommensquellen bestritten werden, noch ein Überschuß übrig bleibt und dadurch im Laufe der Jahre ein Capital sich bildet. Dieses Capital wird sodann unter die Gemeinde-Berechtigten vertheilt und an dieselben entweder baar ausbezahlt oder an ihrer Abgaben-Schuldigkeit abgerechnet. Übrigens ruhen in manchen Orten auf den Gemeinheitsgütern auch Schulden. Die nicht berechtigten Bürger haben auf den Genuß des Gemeinheitsguts rechtlich keinen Anspruch; aus Gnaden aber ist ihnen in den meisten Orten ein gewisser Antheil an der Rindviehweide und an der Benutzung der Allmanden gestattet. Diese Ungleichheit der Rechte wirkt häufig sehr nachtheilig auf die Eintracht und zum Theil auch auf den Wohlstand der Einwohner, und unter den Berechtigten selbst sind sie häufig eine Quelle des Neides und der Rachsucht, indem der Reichere gemeiniglich, wie z. B. bei der Bauholz-Berechtigung, mehr Nutzen davon zieht als der Ärmere.

| Zu den Ortsvorstehern, welche sich um die Gemeinde-Verwaltung verdient gemacht haben, gehören, ausser den oben schon genannten, neuerlich noch die beyden Stadtschultheißen Krauß zu Blaubeuren und Bauer zu Schelklingen.

Die Stiftungspflegen besitzen ein nicht unbedeutendes Vermögen, sowohl in Grundeigenthum und Gefällen, als auch in Capitalien (s. die Tabelle). Die reichsten sind die von Blaubeuren, Seißen, Merklingen und Machtolsheim. Im Ganzen belaufen sich die verzinslichen Aktiv-Capitalien der Stiftungspflegen auf die Summe von 317.733 fl., ihre Schulden betragen 13.360 fl. – Die Einkünfte derselben stellen sich auf 25.686 fl., und ihre Ausgaben auf 23.723 fl.

Zum Schlusse dieses Abschnitts verdient noch die Leihkasse des Oberamts einer Erwähnung. Sie ist zur Unterstützung der unvermöglichern Einwohner vor 2 Jahren errichtet worden, um sie der Gefahr, in wucherliche Hände zu fallen, zu entziehen. Die Leihkasse nimmt ihr Geld zu 4 Procent auf, und leiht es zu 41/2 Procent unter der Bürgschaft des Gemeinderaths hin. Es sind auf diese Weise bereits 100.000 fl. an die Oberamts-Angehörigen angeliehen worden, und es ist kein Zweifel, daß eine solche Anstalt sehr wohlthätig wirken kann, wenn sie nur den Credit nicht zu sehr erleichtert.

4. Cataster und Steuern.

Hierüber gibt die Tabelle vollständige Auskunft. Die in derselben nicht namentlich angeführten, verschiedenen Grundherrschaften sind:

1) Freyherr v. Freyberg Allmendingen mit 1 fl. 54 kr. Gefälle-Cataster und 13 kr. Gefällsteuer;
2) Fürst v. Fürstenberg mit 34 kr. Grund-C. und 4 kr. Gefällsteuer;
3) Eberhard v. Besserer mit 52 fl. 17 kr. Gef.Cat.
4) Regierungsrath v. Krafft mit 161 fl. 20 kr. Gef.Cat.
5) die v. Baldinger 72 fl. 45 kr. Gef-Cat.
6) Frau v. Kolb in Ulm 1 fl. 48 kr. Gef.-Cat.
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7) v. Schad in Ulm mit 397 fl. 40 kr. Gr. und 507 fl. Gef.Cataster.

Die Steuer der fünf letztern ist eben so wie die der nichtadeligen Grundherrschaften, schon unter jener der Gemeinden enthalten, zu welchen sie bisher auch gesteuert haben, während die andern zur Oberamtspflege steuerten.

Die ordentliche Jahressteuer des Oberamts beträgt dermalen an 2.600.000 fl.

Grundsteuer         24.094 fl.
Gefällesteuer            802 fl.
Gebäudesteuer      4.134 fl.
Gewerbssteuer      3.377 fl.
        32.407 fl.

Vor dem Provisorium betrug die Gesammt-Summe des Oberamts an 2.400.000 fl. 29.650 fl. durch das Provisorium wurde dieselbe um 436 fl. ermäßigt. Dagegen hat sich die Gewerbesteuer durch die neue Aufnahme vom Jahr 1829 um 891 fl. erhöht.

Die Grund-, Gefäll- und Gebäudesteuer ist in der Tabelle angegeben, wie sie auf das Jahr 1828/29 ausgeschrieben wurde, hier aber wurde sie nach der neuesten Umlage vom Jahr 1829/30 aufgenommen, und daher die kleine Differenz, die in der Rectification der Kataster ihren Grund hat.



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