« Kapitel B 34 Beschreibung des Oberamts Biberach Kapitel B 37 »
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35. Gemeinde Rottum,
bestehend aus 14 Parzellen mit 221 Einwohnern.

1) Rottum, vormals Ochsenhausisches kathol. Pfarrdorf mit 129 Einwohnern, 33/4 Stunden südöstlich von Biberach, C. A. und F. A. Ochsenhausen. Die Grund- und Lehengefälle so wie die Zehenten bezieht der Staat, das Patronat ist königlich.

Rottum liegt in einem engen Thale am Ursprung der Rottum und an der Straße von Ochsenhausen nach Waldsee und Wurzach. Der Boden ist sandig, das Clima ziemlich mild, der Nahrungsstand ist ziemlich gut. Es befindet sich in Rottum 1 Ziegelhütte, 1 Mahlmühle und 1 Schildwirthschaft. Das Gemeinde-Vermögen besteht in Waldungen und ist im Besitz der Realgemeinde-Berechtigten, s. S. 115. Die Baulast der Kirche, welche 1758 von Ochsenhausen neu erbaut wurde, ruht auf dem Staat, die des Pfarrhauses auf der Gemeinde. Der Ort hat eine Schule, aber kein eigenes Schulhaus. In früheren Zeiten, bis 1520, gehörte Rottum als Filial zu Ummendorf. Übrigens hatte Rottum schon in| älteren Zeiten eine eigene Kirche; denn 1453 erlaubte Bischof Heinrich zu Constanz dem Stift Ochsenhausen, für die baufällige Pfarrkirche in Rottum Beiträge sammeln zu dürfen. Die Kirche wurde von Ochsenhausen aus versehen; im Jahr 1807 erhielt Rottum eine eigene Pfarrei. 1373 verkaufte Heinrich v. Schellenberg an das Kloster Weissenau auch die Widenhöfe (Widdumhöfe) zu Rottum, s. Ummendorf. 1390 stiftete Agnes, Wittwe des Thomas v. Hinterreiten, dem Kloster Ochsenhausen 2 Pfund Heller auf die Mühle zu Rottum, 1392 erkaufte Ochsenhausen die Vogtei in Rottum von den Vormündern der Söhne des Luz v. Mungoltingen. 1520 trat Weissenau den Großzehenten in Rottum, Ernsberg und einigen andern Orten dem Kloster Ochsenhausen gegen andere Zehenten ab. 1576 erkaufte Ochsenhausen das Pfarrgut in Rottum. In Rottum sollen in älteren Zeiten Edle, genannt v. Hinterreute, in einem eigenen Schlosse gewohnt haben; diese Familie soll um das Jahr 1390 noch bestanden haben, und dann erloschen seyn.

Die weiteren, zu der Gemeinde Rottum gehörigen Parzellen sind 13 vereinödete, sämmtlich 1/41/2 Stunde entfernte Höfe mit 92 Einwohnern, deren Grund- und Zehent-Verhältnisse dieselben sind wie bei Rottum, und deren Namen unter Verweisung auf die bei Bellamont gemachte Bemerkung hier angeführt werden:

Brusler mit den in seiner nächsten Umgebung liegenden 5 Höfen, Thomas, Küfer, Micheles, Schwaldes und Weber; Kräutle, Küchle, Niklas mit Wirthle; Stauber, Stricker, Weiß.


36. Gemeinde Schemmerberg