Textdaten
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Titel: Bernhard Windscheid †
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 25, S. 803
Herausgeber: Adolf Kröner
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[803] Bernhard Windscheid †. (Mit Bildniß.) Der Tod hält eine rasche Ernte unter den großen deutschen Rechtslehrern! Erst vor kurzem hat er Jhering dahingerafft, jetzt ist ihm auch Bernhard Windscheid zum Opfer gefallen, der unter allen deutschen Juristen wohl den höchsten Ruf und die weitreichendste Bedeutung besaß. Keiner hat wohl je eine solch gewaltige Hörerzahl um sich versammelt, und auf den deutschen Hochschulen dürfte es wenige Studierende der Rechte, an den deutschen Gerichtshöfen wenig Beamte geben, deren Bücherschatz nicht Windscheids „Lehrbuch des Pandektenrechts“ als grundlegenden Bestandtheil aufwiese. Unmittelbar für das ganze deutsche Volk aber hat er gewirkt als einer der hervorragendsten Mitarbeiter an dem Entwurfe des bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich.

Windscheid ist nur wenig älter geworden als Jhering. Geboren am 26. Juni 1817 zu Düsseldorf, hat er ein Alter von 75 Jahren erreicht. Auch er hat in seinen jüngeren Tagen ein Stück jenes Nomadenlebens erfahren, das die deutschen Gelehrten, und am meisten gerade die bedeutenden, von Hochschule zu Hochschule zu führen pflegt. Am Schlusse seines Lebens aber war ihm doch eine größere Seßhaftigkeit beschieden, denn die achtzehn letzten Jahre hat er der Leipziger Universität angehört.

Bernhard Windscheid.
† 26. Oktober 1892.
Nach einer Photographie von Carl Bellach in Leipzig.

Wohl ging schon einige Zeit von Semester zu Semester das Gerücht, Windscheid werde um seiner erschütterten Gesundheit willen seine Lehrthätigkeit einstellen. Aber immer wieder erschien er mit unbesieglicher Spannkraft auf seinem Lehrstuhl – nur diesmal sollte er ihn nicht wieder betreten. Am 26. Oktober, eben in den Tagen, da seine Schüler sich wieder in der Musenstadt sammelten, schloß der Tod sein klug leuchtendes Auge und seinen beredten Mund.