Belgische Geschichtsliteratur des Jahres 1890

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Autor: Eugène Hubert
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Titel: Belgische Geschichtsliteratur des Jahres 1890
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aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 6 (1891), S. 382–390.
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1891
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung J.C.B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. Br
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Quelle: Scans auf Commons
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Belgische Geschichtsliteratur des Jahres 1890.


Bibliographie. Von Aug. u. Al. de Backer’s Bibliothèque des écrivains de la compagnie de Jésus[1] wird jetzt durch P. C. Sommervogel eine neue vervollständigte Ausgabe veranstaltet. Hier soll das gesammte Material vereinigt werden, dessen Kenntniss erforderlich ist, um den gewaltigen Antheil der Gesellschaft Jesu an dem geistigen Leben der Menschheit seit Gründung des Ordens bis auf unsere Tage zu verstehen. Als Anhang dazu will der Herausgeber eine revidirte und erweiterte Auflage der von Carayon im Jahre 1864 veröffentlichten Bibliothèque hist. de la Compagnie de Jésus veröffentlichen. Es ist dies ein grosses Repertorium alles dessen, was für und wider die Jesuiten von allen möglichen Gesichtspunkten aus geschrieben worden ist. Eine systematische Uebersicht, ein Verzeichniss der Anonymi und ein geographisches Register sollen hinzukommen.

Unter dem Titel Monasticon Belge[2] beabsichtigt U. Berlière, Mitglied der Benedictinerabtei Maredsous, ein der Gallia christiana analoges Werk für Belgien zu liefern. Dasselbe soll für jede Abtei eine vollständige Bibliographie, eine Liste der Geistlichen und eine Skizze ihrer geistigen und religiösen Wirksamkeit enthalten. Das erste Heft ist bereits erschienen und zeugt von einem erstaunlichen Fleiss des Herausgebers; es behandelt 32 Benedictinerabteien der Provinz Namur; die berühmtesten darunter sind Floreffe, Gembloux und Waulsort.

Allgemeine Sammlungen. Die kgl. Belgische Historische Commission hat während des Jahres 1890 ihre Thätigkeit mit gewohntem [383] Eifer fortgesetzt. Von ihrem Compte rendu erschien Bd. 17. Aufsätze daraus und andere Publicationen der Commission werden weiter unten von uns einzeln erwähnt[3].

Es war ein guter Gedanke, einen Theil der Aufsätze, welche der verstorbene L. Gachard im Laufe der Zeit in den Bull. de l’acad. Belgique veröffentlicht hat, unter dem Gesammttitel Études et notices concernant l’histoire des Pays-Bas[4] zu vereinigen. Wir erwähnen die Abhandlungen über Don Juan d’Austria, Johanna die Wahnsinnige, den Cardinal Bentivoglio, die Bollandisten u. s. w. Zu bedauern ist nur, dass man diese Abhandlungen, von denen mehrere vor beinahe einem halben Jahrhundert geschrieben wurden, wieder abgedruckt hat, ohne sie auch nur im geringsten zu ändern und ohne auf die Fortschritte der Geschichtswissenschaft in den letzten Jahren, durch welche gewisse Ansichten des gelehrten Archivars nicht unwesentlich modificirt worden sind, Rücksicht zu nehmen.

Früheres Mittelalter bis zum 13. Jahrhundert. G. Kurth[5] lieferte eine beachtenswerthe kritische Untersuchung über die Quellen, welche Gilles d’Orval für seine Biographie des Bischofs Notger von Lüttich benutzte; er hat aus derselben eine sehr interessante, im 12. Jahrhundert von einem unbekannten Verfasser geschriebene ältere Vita Notgeri herausgeschält. Nun erst wird es möglich sein, mit einiger Sicherheit das Leben dieses grossen Lütticher Kirchenfürsten zu schreiben.

Der Abbé A. Cauchie veröffentlichte den ersten Theil seiner sorgfältigen und emsigen Forschungen über den Antheil des Belgischen Clerus am Jnvestiturstreit[6]. Nach einer Einleitung über die weltliche Macht der Bischöfe von Lüttich und von Cambray, behandelt er die Bemühungen Gregor’s VII. um die definitive Einführung des Cölibates der Priester und die Abschaffung der Simonie und schildert schliesslich die Unruhen, welche in Folge dieser Reformen in Lüttich unter Heinrich dem Friedfertigen (1075–91) und in Cambray unter Gerhard II. (1076–92) ausbrachen. [384] Das Buch ist reich an interessanten Untersuchungen; namentlich verdient hier die eine angeführt zu werden über die Echtheit der „Dicta cujusdam de discordia papae et regis“ des Sigebert von Gembloux. Zu erwähnen ist auch die Ansicht C.’s über den Ursprung der reformatorischen Ideen Gregor’s VII. Nach seiner Meinung hätte der spätere Papst seine Ansichten von der Unabhängigkeit der geistlichen Gewalt nicht in Cluny, sondern in Lüttich empfangen.

Aus der Provinzialgeschichtsschreibung verdient Erwähnung Daris’ Geschichte des Fürstenthums und der Diöcese Lüttich bis ins 13. Jahrhundert[7]. Der Verfasser hält sich an die chronologische Folge der Ereignisse und berichtet die wichtigeren Begebenheiten von einer Regierung zur anderen. Auch dieses Buch legt, gleich seinen Vorgängern, Zeugniss ab von der ausgedehnten Gelehrsamkeit seines Verfassers. Freilich ist es wegen der zahllosen Details, welche in ihm förmlich aufgethürmt sind, ermüdend zu lesen; man wird es jedoch mit Nutzen zu Rathe ziehen, da in ihm viele bisher dunkle Fragen sorgfältig aufgehellt worden sind.

U. Berlière untersuchte die im Fonds Cluny der Pariser Nat.-bibliothek aufbewahrten Visitationsacten der Cluniacenserklöster und veröffentlichte daraus vier auf Visitationen der Belgischen Abteien in den Jahren 1288, 1306, 1308 und 1311 bezügliche Stücke[8].

14. und 15. Jahrhundert, Renaissance. Jean Boutillier’s Somme rurale ist eins der wichtigsten Werke über die ältere Französische Rechtspflege. Es wurde in den Jahren 1370–95 geschrieben und umfasst sowohl das droit coutumier wie auch das im Königreich Frankreich geltende Kirchenrecht; alle, welche einen Prozess vor dem Pariser Parlament führten, benutzten es, und noch bis in das 17. Jahrhundert hinein war es das Vademecum des Richters. Man sollte also glauben, dass wir den Lebenslauf dieses berühmten Rechtsgelehrten genau kennen. Dies ist aber ein Irrthum, wie jetzt O. de Meulenaere[9] gezeigt hat; er veröffentlichte in 19 Urkunden schätzbares Material für den künftigen Biographen Boutillier’s. Wir erwähnen u. A. sein vom 5. März 1387/88 datirtes Testament und dasjenige seiner Frau, Marie de Halluin, vom 6. Aug. 1423.

A. Wauters hat den 4. Theil seiner Analectes de diplomatique beendet[10], indem er eine Reihe ungedruckter Urkunden aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts zum Abdruck brachte. Dieselben beziehen sich meist auf die Streitigkeiten des Herzogs von Brabant, [385] theils mit seinen Nachbarn, theils mit seinen grösseren Städten. Gewohntermassen hat der Herausgeber jeder Urkunde kurze erläuternde Bemerkungen vorausgeschickt.

H. Pirenne[11] machte zum Gegenstande seiner Studien nicht die Schlacht bei Courtrai (1302) selbst, sondern die verschiedenen Ueberlieferungen, welche sich schon frühzeitig über dieses berühmte Ereigniss bildeten. Er kritisirt die Darstellung der Schlacht durch den General Köhler in dessen Werk über die Kriegskunst der Ritterzeit und weist nach, dass sich von Anfang des 14. Jahrhunderts an ganz deutlich zwei Ueberlieferungen unterscheiden lassen: die Flämische und die Französische. Erstere liegt in drei Quellen vor, den Annales Gandenses, dem Spiegel Historiael des Lodewyk van Velthem und der im Kloster Clairmarais geschriebenen Fortsetzung der Genealogia comitum Flandriae. Die Französische Version dagegen findet sich in der Fortsetzung der Chronik des Wilhelm von Nangis, in der Chronik von Guiart bei Geoffroi de Paris, in dem anonymen Bericht über den Krieg zwischen Philipp dem Schönen und Guy de Dampierre (hrsg. von De Smet, Corpus chron. Flandr. 4, 472) und in den Récits d’un bourgeois de Valenciennes (hrsg. von Kervyn de Lettenhove. Löwen 1877). Die Französische Ueberlieferung schreibt die Niederlage der Truppen Philipp’s des Schönen bald der Treulosigkeit der Flamänder zu, bald dem Vorhandensein von Gräben, in welche die Reiterei hineinstürzte. Diese Tradition nun breitete sich sehr schnell über Europa aus und fand zuletzt auch in Flandern Eingang, wo sie die nationale Ueberlieferung vollständig verdrängte. Pirenne erklärt dieses interessante Kapitel der Flandrischen Geschichte in sehr eingehender Weise.

Die allmählige Vereinigung fast aller Niederländischen Provinzen hatte sich unter Herzog Philipp dem Guten von Burgund vollzogen; sie war indes nur eine dynastische, und die Organisation der verschiedenen Provinzen wies schroffe Gegensätze auf sowohl in politischer wie in rechtlicher Beziehung. Die Herzöge wollten ihren Besitzungen die nöthige Einheitlichkeit geben und gleichzeitig ihre Gerichte der Abhängigkeit vom Pariser Parlament entziehen. Deshalb errichteten sie den Grand conseil, der ein sehr wirksames Mittel zur Centralisation wurde. Ueber diese Frage hat J. Frederichs[12] unter Benutzung archivalischen Materials eine gute zusammenfassende Arbeit geliefert.

[386] L. Devillers[13] fand in dem von ihm verwalteten Archiv zu Mons interessante Nachrichten über Louis von Luxemburg, Grafen von Saint Pol und Connetable von Frankreich, der nach einander Karl den Kühnen und Ludwig XI. verrieth und dann durch Spruch des Pariser Gerichtshofes am 19. December 1475 hingerichtet wurde.

Den Antheil Belgiens an der grossen Renaissancebewegung sucht F. Nève in seinem Buche La renaissance des lettres etc. en Belgique[14] näher zu bestimmen. Ein besonders beachtenswerthes Capitel desselben ist Erasmus und dessen neueren Biographen gewidmet: Nève veröffentlicht hier das Resultat seiner Forschungen über Erasmus’ Aufenthalt und Studien in Brabant. Ferner beschäftigt er sich mit Thomas Morus, der zwei Mal in den Niederlanden weilte, mit Martin Dorpius, einem der berühmtesten Philologen der Artistenfacultät, und mit Guy Lefèvre de la Borderie, einem Französischen Orientalisten, dessen Thätigkeit vornehmlich der Veröffentlichung der Semitischen Texte der Biblia regia galt. Den Schluss macht Nicolas Cleynaert oder Clenardus, der Erneuerer der grammatischen Studien und Lehrer der Belgischen Studenten in der Hebräischen und Arabischen Sprache, deren Studium er auf beschwerlichen Reisen in Spanien und Afrika mit einem bewundernswerthen Scharfsinn oblag.

16. Jahrhundert. In einem Aufsatz, betitelt Nouvelles recherches sur Adrien d’Utrecht[15] berichtet E. Bacha über Nachforschungen nach den Staatspapieren Hadrian’s VI., welche nach dem Tode des Papstes von seinem Secretar, dem Lütticher Domherr Hezius, bei Seite geschafft worden wären; in Folge dessen ist uns die Geschichte der Regierung dieses der Reformation geneigten Papstes nur sehr unvollständig bekannt.

A. de Ridder hat die Rechtmässigkeit der Ansprüche Karl’s V. auf das Herzogthum Burgund untersucht[16]. Im Gegensatz zu van Praet meint er, dass der Kaiser das Recht des Stärkeren nicht missbraucht habe, als er Franz I. im Frieden von Madrid zur Herausgabe eines Landes zwang, welches einst seiner Grossmutter widerrechtlich entrissen worden war und auf welches er unbestreitbare Rechte besass. Das Buch ist ein vortreffliches Capitel aus der Staaten-G. des 16. Jahrhunderts.

[387] Von der Correspondance de Granvelle ist 1890 der von C. Piot besorgte 8. Band erschienen[17]. Er enthält 154 Briefe von Philipp II., Granvella, Margarethe von Parma, Alexander Farnese und anderen hervorragenden Persönlichkeiten aus den Jahren 1580 bis 1581. Nachdem man allmählig zu der Einsicht gelangt war, dass die königliche Autorität mit Waffengewalt nicht wieder herzustellen sei, wollte man dies nun auf gütlichem Wege versuchen. Philipp II. ernannte deshalb Margarethe von Parma zur Generalstatthalterin der Niederlande, liess sie jedoch nachher ohne Rath und ohne Geld. Gegenüber derartiger Sorglosigkeit und Trägheit weigerte sich Margarethe, ihren Posten wieder einzunehmen; ausserdem wünschte auch ihr Sohn Alexander Farnese die gesammte Civil- und Militärgewalt ungeschmälert für sich allein zu haben. Diese Verhandlungen bilden den Hauptinhalt des Bandes. Daneben finden sich auch mannigfache Aufschlüsse über die Eroberung Portugals durch die Spanische Armee und über das Auftreten des Herzogs von Anjou, der gleichzeitig darnach strebte, die Herrschaft in den Niederlanden und die Hand Elisabeth’s von England zu gewinnen. Endlich erscheint auch die Geschichte der Malcontenten in einem neuen Licht.

Nur wenige Wochen vor seinem Tode hat Kervyn de Lettenhove von seiner Geschichte der politischen Beziehungen der Niederlande zu England unter Philipp II. den neunten Band veröffentlicht[18]. Derselbe reicht vom 3. November 1576 bis zum 6. October 1577 und umfasst 373 Actenstücke, die zumeist den im Record-Office aufbewahrten Correspondenzen Wilson’s und Davison’s entlehnt sind. Wir finden hier die bis ins Einzelne gehenden Instructionen Philipp’s II. für Don Juan. Sie gipfeln in den beiden Punkten: Beruhigung der Niederlande, dann Eroberung Englands. Bezüglich der letzteren werde man sich zunächst der Neutralität Frankreichs zu versichern haben; darauf müsse man Elisabeth vorspiegeln, dass Spanische Truppen sich nach Afrika begeben sollten und sie um gute Aufnahme bitten für den Fall, dass deren Schiffe genöthigt sein sollten, in Englischen Häfen Zuflucht zu suchen. Gelinge diese List, so würden die Truppen ohne Schwertstreich landen und ohne besondere Mühe die Königin entthronen können. Die Niederlande sind in dieser Zeit der Schauplatz der schlimmsten Excesse seitens der Spanischen Soldateska, und die Generalstaaten gelangen zu keiner Verständigung bezüglich der Bekämpfung des gemeinsamen Feindes. Der Band bringt auch bisher unbekannte Details über das [388] ewige Edict von Marche en Famenne (1577) und über Walsingham’s Verschwörung zur Auslieferung Don Juan’s an Wilhelm von Oranien.

Ueber die recht wenig bekannte Geschichte der kurzen Herrschaft des Herzogs von Anjou in den Niederlanden verbreiten neues Licht die zahlreichen bisher unbekannten Actenstücke, welche P. L. Muller und A. Diegerick zusammengestellt haben[19]. Man erhält beim Studium derselben ein vollkommen klares Bild von der Anarchie, welche damals in allen Provinzen herrschte, und lernt zugleich den Herzog als einen ebenso unfähigen wie stolzen und treulosen Fürsten kennen. Auch bieten diese Actenstücke manches Neue über des Herzogs Agenten d’Alferon, Fontpertuis, Bonyvet und die Herren des Pruneaux.

L. Devillers[20] schrieb über die ungerechtfertigte Verhaftung des Markgrafen Philibert von Baden im Jahr 1564.

P. Génard, Archivar der Stadt Antwerpen, verzeichnete für die Histor. Commission den Briefwechsel des Magistrats von Antwerpen mit seinen Abgeordneten zur Brabanter Ständeversammlung 1544–1669[21]. Derselbe Gelehrte veröffentlichte unbekannte Actenstücke über die Wahl des Herzogs von Anjou u. Alençon zum Generalstatthalter der Niederlande[22] und über die im Jahre 1585 fortgesetzten Verbandlungen Heinrich’s III. mit den Generalstaaten wegen Auswechselung Philipps von Egmont gegen François de Lanoue[23].

A. Cauchie besuchte das Farnesische Archiv in Neapel und notirte, was dort für die Belgische Geschichte von Wichtigkeit ist[24].

17. Jahrhundert. Eine tüchtige und gewissenhafte Arbeit ist H. Lonchay’s Buch über die politischen Beziehungen der Niederlande zu Lüttich während des 17. und 18. Jahrhunderts[25]. Diese Beziehungen waren bisher mangelhaft untersucht und falsch aufgefasst worden; die meisten Schriftsteller hatten sich ihr Urtheil nach Flugschriften der damaligen Zeit gebildet, Urkunden und Actenstücke dagegen nicht berücksichtigt. Lonchay ist ganz anders vorgegangen; er hat eine grosse Anzahl wichtiger officieller Correspondenzen in den Archiven des Auswärtigen Amtes und des Kriegsministeriums in Paris, sowie in den Staatsarchiven zu Brüssel und Lüttich gesammelt [389] und daraus Enthüllungen über diese wichtige Periode der Belgischen Geschichte gewonnen. Das Werk zerfällt in sieben Capitel: Ernst von Baiern und Lüttichs Neutralität; die Anfänge des Bürgerkrieges; die Grignoux; Ludwig XIV. und Maximilian Heinrich von Baiern; die letzten Kriege Ludwig’s XIV.; das Fürstenthum Lüttich und die Oesterreichischen Niederlande; das Ende eines Fürstenthums. Jeder dieser Abschnitte bildet ein Ganzes und gewährt ein in sich abgeschlossenes Bild, ohne doch den Leser den allgemeinen Zusammenhang aus den Augen verlieren zu lassen. Fast in jedem Capitel vermag der Verfasser durch sorgfältige Prüfung der Quellen und älteren Arbeiten Legenden zu beseitigen und irrige Ansichten zu berichtigen. So büsst z. B. La Ruelle, der berühmte Bürgermeister von Lüttich, in Folge der überaus genauen Untersuchung, welcher sein bewegtes Leben vom Autor unterzogen worden ist, einen nicht unbeträchtlichen Theil seines Ruhmes ein. Uebrigens zeigt L. grosse Unbefangenheit im Urtheil und behandelt die heikelsten Fragen, wie die Streitfrage über die Chiroux und die Grignoux oder diejenige über die Verschwörung von Warfusée u. s. w. mit einer seltenen Unparteilichkeit.

18. Jahrhundert. Den bereits vorhandenen fünfundzwanzig Bänden von A. J. Namêche’s Cours d’histoire nationale[26] haben sich 1890 zwei weitere zugesellt, welche die Jahre 1701–80 umfassen. Sie bieten eine sorgfältige Untersuchung und klare Darstellung der auswärtigen Politik des Hauses Oesterreich, und eine bis ins Einzelne gehende Schilderung der Niederländischen Verwaltung sowie des Wiederstandes, welchen die Belgier den Centralisationsversuchen der Habsburger entgegensetzten. N. lässt den weisen Plänen der Herrscher und und namentlich den Massregeln, welche Maria Theresia zum Zweck der Hebung von Ackerbau, Industrie und Handel und zur Ordnung der Finanzen ergriff, volle Gerechtigkeit widerfahren. Ein wichtiges Capitel ist dem geistigen Leben des Landes gewidmet. N. leugnet zwar nicht den tiefen wissenschaftlichen Verfall der Universität Lüttich, weist aber andererseits mit Recht darauf hin, dass die an dieser Anstalt gerügten Missstände an allen Universitäten des 18. Jahrhunderts vorhanden waren.

Ebenfalls mit dem 18. Jahrhundert beschäftigt sich P. Delplace in seinem Joseph II. et la révolution brabançonne[27]. Mit Sachkenntniss und Klarheit setzt er das Wesen der Niederländischen Verfassung auseinander; er bewundert dieselbe sehr und scheint geneigt, sie für vollkommen zu halten. Dagegen steht er den von [390] Joseph II. auf kirchlichem und politischem Gebiete eingeführten Neuerungen feindlich gegenüber. So natürlich dies ist, fehlt der Verf. doch gegen die Gerechtigkeit, indem er von den absolut verwerflichen Reformen nicht die vortrefflich angelegten und die lediglich verfrühten unterscheidet. Weder das Toleranzedict noch die Reorganisation der Gerichtshöfe finden Gnade vor den Augen des gestrengen Richters. Andererseits hat er kein Wort des Tadels für die Ausschreitungen der Brabanter Revolution, wie er denn auch den Mangel an politischem Verständniss, welcher der Partei Vandernoot’s anhaftete, sowie deren klägliche Stellung im Jahre 1791 mit Stillschweigen übergeht. D. ist mit der gedruckten Literatur wohl vertraut, greift aber nicht auf die doch zahlreichen und wichtigen archivalischen Acten zurück.

A. Bacha durchsuchte die berühmte Collection Moreau in der Pariser Nationalbibliothek nach Belgischen Urkunden und konnte eine grosse Anzahl wichtiger, bisher wenig bekannter Stücke constatiren[28].

19. Jahrhundert. P. Génard hat zwei werthvolle Actenstücke ans Licht gezogen. Das eine rührt vom Adjutanten Quatremère, das andere vom General Bernard her, und beide beziehen sich auf den Plan Napoleon’s I., aus Antwerpen eine Festung ersten Ranges zu machen[29].

E. Banning ist einer der bedeutendsten Mitarbeiter König Leopold’s II. bei dem grossen Kongo-Unternehmen. Er war in Folge dessen auch in der Lage, über die Berliner Conferenz mit voller Sachkenntniss zu sprechen. Hat er doch selbst an derselben hervorragenden Antheil genommen und dabei Gelegenheit gehabt, die Europäische Diplomatie aus nächster Nähe zu beobachten und sich über ihre wahren Absichten zu unterrichten! Sein 1888 erschienenes Werk Le Partage politique de l’Afrique war denn auch von nicht geringem historischen und politischen Interesse und erregte lebhaftes Aufsehen. Es ist von A. Pfunghst in das Deutsche übersetzt und vom Autor mit einem neuen Anhang versehen worden[30]. B. hat weiter noch für die Belgische Akademie einen höchst interessanten Bericht über die Antisklaverei-Conferenz, die vom 18. November 1889 bis zum 2. Juli 1890 in Brüssel tagte, verfasst.

Lüttich, im Sommer 1891.

E. Hubert.     



Anmerkungen

  1. Vgl. Nachrr. Nr. 289 c. Bibliogr. ’91, 3086. 1. Aufl. (7 Bde.) 1853 bis 1861; 2. Aufl. (3 Bde.) 1869–76.
  2. Vgl. Bibliogr. ’90, 4105 a.
  3. Zu den Publicationen der Commission gehören Kurth p. 383 nt. 3; Berlière, Meulenaere, Wauters, Pirenne, Frederichs, Devillers p. 384–86; Bacha p. 386 nt. 3; Piot und Kervyn de Lettenhove p. 387–88; Devillers, Génard, Cauchie p. 388; Bacha und Génard p. 390. Bis auf Piot und Kervyn alles Aufsätze des CR de la comm. de Belgique (vgl. Bibliogr. ’90, 4097 u. ’91, 3716).
  4. Vgl. Bibliogr. ’90, 2360.
  5. Vgl. Bibliogr. ’91, 2179 g.
  6. Vgl. Bibliogr. ’90, 2845. Auch Theil II erschien, s. Bibliogr. ’91, 2195.
  7. Vgl. Bibliogr. ’91, 3751.
  8. Vgl. Bibliogr. ’90, 4097 c.
  9. Vgl. Bibliogr. ’91, 468.
  10. Vgl. Bibliogr. ’91, 3716 a.
  11. Vgl. Bibliogr. ’91, 408 u. Bd. V p. 197 f.
  12. Vgl. Bibliogr. ’91, 2289.
  13. Documents relatifs à l’arrestation de Louis de Luxembourg à Mons en août 1475 (CR de la comm. r. d’hist. 17, 302–18).
  14. Vgl. Bibliogr. ’91, 2327.
  15. Vgl. Bibliogr. ’91, 596.
  16. Vgl. Bibliogr. ’91, 603 und RH 46, 375–7.
  17. Vgl. Bibliogr. ’91, 814.
  18. Vgl. Bibliogr. ’91, 813.
  19. Vgl. Bibliogr. ’90, 3263.
  20. Sur l’arrestation du margrave de Bade à Mons en 1564 (CR de la comm. r. de Belgique 17, 319–28.)
  21. Vgl. Bibliogr. ’90, 4097 e.
  22. Vgl. Bibliogr. ’91, 2405 c.
  23. Vgl. Bibliogr. ’91, 1727 p.
  24. Vgl. Bibliogr. ’90, 4097 a.
  25. Vgl. Bibliogr. ’91, 877.
  26. Vgl. Bibliogr. ’90, 4105.
  27. Vgl. Bibliogr. ’91, 1824.
  28. Vgl. Bibliogr. ’90, 4097 b.
  29. Vgl. Bibliogr. ’91, 1110.
  30. E. Banning, Die polit. Theilung Afrikas nach den neuesten intern. Vereinbarungen, 1885–90; übers. v. A. Pfunghst. Berl., Walther & A. 1890. xij 210 p. 4 M.