BLKÖ:Zugschwerdt, Johann Baptist

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 60 (1891), ab Seite: 301. (Quelle)
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Zugschwerdt, Joh. Bapt. (Rechtsgelehrter, geb. zu Kaltes im Viertel ober dem Mannhartsberg 1810, gest. in Wien 3. September 1873). Sohn unbemittelter Eltern, machte er die Studien in Wien, wo er sich an der Universität der Rechtswissenschaft widmete und daraus am 6. Februar 1837 den Doctorgrad erlangte. Im October 1844 ward er Advocat in Wien, 1849 Hofkriegsrathsadvocat und nach Einführung des Notariats 1850 Notar mit dem Amtssitze in Wien, wonach er im Februar 1851 seine Advocatenbefugniß zurücklegte. Seine fachschriftstellerischen Arbeiten, namentlich über financielle und nationalökonomische Gegenstände lenkten die Aufmerksamkeit auf ihn, so daß er nach Gründung der Creditanstalt für Handel und Gewerbe 1855 zum Verwaltungsrathe derselben und im folgenden Jahre zum Verwaltungsrathe der Kaiserin Elisabeth-Bahn ernannt wurde, welche Ernennungen zur Folge hatten, daß er auf sein Notariatsbefugniß verzichtete. Er konnte dies um so leichter thun, als die Tantiemen an dem Gewinne und die Präsenzgelder für die Sitzungen bei beiden Geldinstituten etwa 14.000 fl. betrugen. Während seiner Wirksamkeit als Advocat und Notar und auch später schrieb er mehrere fachwissenschaftliche Werke, deren Titel sind: „Das Recht des Schadenersatzes und der Genugthuung, nach dem österreichischen Civilgesetze versuchsweise dargestellt“ (Wien 1837, 8°.), war als Inauguraldissertation erschienen; – „Grundzüge für eine Hypothekenbank in Oesterreich“ (ebd. 1844, 8°.); – „Das Bankwesen und die privilegirte österreichische Nationalbank“ (ebd. 1855); – „Die Wahl eines Hypotheken-Institutes für Österreich“ (ebd. 1855); – „Die Schärfungen der Freiheitsstrafe“ (ebd. 1865, 8°.); – „Die Verwendung religiöser Corporationen in den Strafanstalten“ (ebd. 1866, 8°.), in seiner Vorrede sagt Zugschwerdt: „nachdem ich leider in der traurigen Lage war, das Gefängnißleben und die Gebarung einer solchen religiösen Corporation in einer Strafanstalt durch unmittelbare Anschauung kennen zu lernen, so entsprach ich der Aufforderung, die von mehreren Seiten an mich gestellt wurde, und veröffentlichte meine Studien über diesen Gegenstand“; – „Der [302] Vollzug der Freiheitsstrafe“ (Wien 1866, Waldheim, gr. 8°.); –„Praktisches Handbuch zur Concursordnung für die im österreichischen Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder“ (ebd. 1869, gr. 8°.). Auch war er 1839–1845 ein fleißiger Mitarbeiter für die von Wildner von Maithstein herausgegebene rechtswissenschaftliche Zeitschrift „Der Jurist“, in welcher seine Aufsätze über Winkelschreiberei, über die Erfordernisse zur Herstellung des Beweises, über die Echtheit einer Urkunde durch Vergleichung der Handschriften, über den Begriff des Ausdruckes Blutsverwandte und Blutsfreundschaft in den §§. 141 und 142 der allgemeinen Gerichtsordnung, über das Compensationsrecht im Concursprocesse u. m. a. enthalten waren. Trotz seiner reichlichen Einnahmen gerieth Dr. Zugschwerdt in pecuniäre Bedrängnisse verwickeltster Art, die, nachdem sie nicht mehr zu verheimlichen waren und nach einem aufgegebenen Vorsatze sich das Leben zu nehmen, ihn 1858 vor die Schranken des Gerichtes führten und seine Verurtheilung zu mehrjähriger Gefängnißstrafe zur Folge hatten. Nach überstandener Freiheitsstrafe beschäftigte er sich mit Fachschriftstellerei, bis er im Alter von erst 63 Jahren starb.

Stadt-Post (Wiener polit. Blatt) I. Jahrgang, 16. April 1858: „Proceß wider Dr. J. B. Zugschwerdt“. – Schlesische Zeitung (Breslau, Fol.), 1858, Nr. 172 im Feuilleton: „Wien 15. April“. –Ostdeutsche Post (Wiener polit. Blatt) 1858, Nr. 54, unter den Tagesneuigkeiten. – Presse (Wiener politisches Blatt) 1857. „Dr. Zugschwerdt“. – Stubenrauch (Moriz v.), Bibliotheca juridica austriaca (Wien 1847, 8°.) S. 372.