BLKÖ:Zorzi, Octavian Maria von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 60 (1891), ab Seite: 267. (Quelle) | |||
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Cardinal und dessen gleichnamiger Neffe Peter Anton, deren Lebensskizzen oben mitgetheilt wurden, angehören. Schon unter der Republik diente er als Justizbeamter in Venedig und bekleidete zur Zeit des Falles derselben das Amt eines Richters. Nach ihrem Falle trat er als Justizrath bei der ersten Civilinstanz in Venedig in österreichische Dienste, wurde am 23. Juni 1804 Hofrath bei der obersten Justizstelle, trat aber 1806, als Oesterreich die italienischen Provinzen verlor, aus dem österreichischen Staatsdienste mit einer Abfertigung von 3000 fl., kehrte nach Italien zurück und wurde von der damaligen französischen Regierung zum ersten Präsidenten bei der corte di giustizia in Venedig ernannt. Nach Ablauf eines Jahres erfolgte auf Befehl des Vicekönigs Eugen Beauharnais, ohne vorangegangene Untersuchung, wegen angeblicher Unthätigkeit Zorzi’s Suspension vom Amte. Seine infolge dessen an den Vicekönig gerichtete Vertheidigungsschrift erwies sich jedoch als so vollkommen begründet, daß er bald darauf als Richter zum Appellhofe in Venedig kam, wo er bei Beendigung der noch nach österreichischen Gesetzen eingeleiteten Rechtsangelegenheiten mitwirkte, bis er nach Durchführung dieser Geschäfte in gleicher Eigenschaft nach Ancona übersetzt wurde. Bei Eintritt der politischen Ereignisse des Jahres 1814 gab er sofort seine Stelle in Ancona auf, erschien in Venedig, bat bei der österreichischen Regierung um Wiederanstellung und wurde auch über Antrag der Justizeinrichtungscommission zum Präsidenten des venetianischen Mercantil- und Seetribunals ernannt und als solcher 1824 in den Ruhestand versetzt. [Maasburg (M. Friedrich von). Geschichte der obersten Justizstelle in Wien (1749 bis 1848). Größtentheils nach amtlichen Quellen (Prag 1879, Reinitzer, gr. 8°.) S. 36 und 153.] –
6. Octavian Maria von Zorzi (geb. in Venedig 1757, gest. nach 1824). Ein Sproß derselben venetianischen Patrizierfamilie, welcher der