BLKÖ:Zierotin, Katharina von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Zierotin, Kunka
Band: 60 (1891), ab Seite: 91. (Quelle)
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40. Katharina[WS 1] (geb. 1564, gest. um 1635). Sie war aus dem Hause Waldstein und eine verwitwete Smil Osowsky von Daubrawitz auf Trebitsch. Nachdem Karl von Zierotin bereits drei Gattinen in kürzester Zeit durch den Tod verloren, entschloß er sich, obgleich nicht mehr jung, zu einer vierten Ehe, eben als er durch die politischen und religiösen Wirren seines Vaterlandes veranlaßt worden, seine Landeshauptmannstelle niederzulegen und seinen bedrängten und vertriebenen Glaubensgenossen ins freiwillige Exil nach Breslau zu folgen. Im Gefühle des Verlassenseins, das sich unter solchen Umständen seiner bemächtigte, schritt er zur Wahl einer Gefährtin, die, im Alter ihm gleich und mit reifer Lebenserfahrung und hohem Verstande, eine Glaubenstreue, wie es seine eigene war, verband und das reiche Gemüthsleben auffassen konnte, das er ihr zu bieten hatte. Nachdem er mit dem Bruder seiner Braut, dem böhmischen Landhofmeister Adam von Waldstein auf Hradek und einem anderen nahen Verwandten, dem Marschall von Böhmen, Berthold Bohobud von Lipa zuvor die Vermögensfragen geordnet, erfolgte am 22. Juni 1614 die Trauung. Katharina wird als eine geistreiche Frau geschildert und als eine Patronin der Brüderunität. In der Sammlung Schwoy’s, jetzt wohl im mährischen Landesmuseum zu Brünn, befand sich ein Manuscript, bestehend aus drei Foliobänden, welches Abschriften aller Briefe Katharinens aus den Jahren 1631–1635 incl. aus ihren verschiedenen Aufenthaltsorten Breslau, Prerau und Brandeis an ihre vielen Correspondenten enthält und für den Geschichtsforscher Wichtigkeit besitzt. Auch die im mährischen Landesarchive vorhandenen Ueberreste des Trebitscher Schloßarchives enthalten manchen Brief von Katharina und an sie. Alle aber sind Zeugen der ungewöhnlichen Bildung und Thatkraft dieser vierten Gemalin Karls von Zierotin. –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Zu dieser Person gibt es Band 52, S. 227, einen 2. Artikel.