BLKÖ:Zeyk von Zejkfalvy, Daniel

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Zeyer, Julius
Band: 59 (1890), ab Seite: 354. (Quelle)
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Zeyk von Zejkfalvy, Daniel (Präsident der siebenbürgischen Landesgerichtstafel, geb. auf dem Gut Pókafalva im Unter-Albenser Comitate am 3. Juni 1737, gest. zu Déva 31. August 1796). Er entstammt einer alten ungarischen Adelsfamilie, über welche die Quellen S. 355 Näheres berichten. Ein Sohn Moses Zeyk’s aus dessen dritter Ehe mit Christine Horváth, kam er im Alter von sieben Jahren in das Collegium zu Groß-Enyed, in welchem er durch eilf Jahre mit Eifer den Studien oblag. 1755 trat er bei der königlichen Gerichtstafel in Maros-Vásárhely die gerichtliche Praxis an. Der Tod seines Vaters nöthigte ihn, der Mutter in der Verwaltung des Vermögens und Erziehung seiner jüngeren Geschwister behilflich zu sein. Ein Familienproceß brachte den Zwanzigjährigen als Bevollmächtigten der Verwandten nach Wien, wo er zwei Jahre in dieser Angelegenheit, die er zu siegreichem Ende ausführte, verweilte. Nach seiner Rückkehr ins Vaterland kam er zur damaligen Steuer-Regulirungscommission, übernahm aber auch nach dem kurz darauf erfolgten Tode seiner Mutter die Oberaufsicht in der Erziehung seiner drei minderjährigen Brüder. Als 1760 die Kaiserin Maria Theresia die ungarische Adelsgarde errichtete, gelangte auch Zeyk in dieselbe und verblieb bei ihr durch fünf Jahre, worauf er überzähliger Beisitzer bei der königlichen Gerichtstafel wurde. Seine juridischen Kenntnisse kamen ihm in diesem [356] Amte trefflich zu Statten. Er wurde bald zum Protonotar an der königlichen Tafel befördert, einer der bedeutenderen Stellungen im älteren ungarischen Gerichtswesen, da er nicht nur Referent, Expedits- und Justizdirector der an der königlichen Tafel im Zuge befindlichen Processe war, sondern auch die jungen Eleven in die Gerichtspraxis einzuführen und mit ihnen die theoretischen und praktischen Rechtsübungen vorzunehmen hatte. Als nach dem 1780 erfolgten Tode der Kaiserin Maria Theresia Kaiser Joseph bei dem siebenbürgischen Landesgubernium die Räthe in zwei Classen, die juridische und die politisch-ökonomische, getrennt hatte, wurde Zeyk 1786 Gubernialrath in der juridischen Classe. Zugleich zum Curator des adeligen Schulcollegiums zu Groß-Enyed ernannt, errichtete er an demselben zwei neue Lehrstühle, einen für vaterländisches Recht, den andern für vaterländische Geschichte. Nach Kaiser Josephs II. 1790 erfolgtem Tode nahm er an dem 1791 einberufenen Landtage theil, auf welchem er in den ziemlich leidenschaftlich geführten Verhandlungen durch seine Ruhe wie Umsicht ungemein vermittelnd einwirkte. Nun ernannte ihn Kaiser Leopold II. zum Hofrath bei der siebenbürgischen Kanzlei in Wien, in der Zeyk durch seine verdienstliche Wirksamkeit die siebenbürgischen Stände so zu seinen Gunsten gewann, daß sie ihn im Landtage 1795 zum Präsidenten der königlichen Gerichtstafel wählten, als welcher er von Kaiser Franz II. bestätigt wurde. Am 25. Juni 1795 zu Maros-Vásárhely in sein Präsidentenamt installirt, traf er sofort Anstalten zu den erforderlichen Reformen in der Justizadministration, beschleunigte den Gang der Processe, führte ein ordentliches Exhibitenprotokoll ein, erschwerte die bis dahin den Gerichtsgang hindernden und benachtheiligenden Advocatenränke und brachte eine wohlthuende Ordnung in das Gerichtswesen, das vor ihm stark im Argen gelegen. Dabei wuchs sein Ansehen im Lande, das Vertrauen der Bevölkerung, und dies kam am glänzendsten dadurch zum Ausdruck, daß der König – was bisher noch nie geschehen war – in der königlichen Gerichtstafel sein Bildniß aufstellen ließ. Da, mitten in dieser fruchtbringenden und verdienstlichen Wirksamkeit, riß ihn im Alter von 59, nach einer dienstlichen Laufbahn von 41 Jahren ein Schlagfluß plötzlich aus dem Leben. Gerecht, unbestechlich, dabei milden Herzens und theilnahmsvoll, genoß er bei Hoch und Nieder, im Volk und beim Adel, inner- und außerhalb seines Amtes großes Ansehen. Aus seiner 1769 mit Barbara Gräfin Teleki geschlossenen Ehe entstammen ein Sohn Daniel und sieben Töchter, sämmtlich aus der Stammtafel ersichtlich. Seine irdischen Ueberreste wurden in der Familiengruft zu Diod beigesetzt.

Siebenbürgische Quartalschrift (Hermannstadt, 8°.) V. Heft (1796). S. 234.