BLKÖ:Zahlheim, Karl von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Zahlheim (Mörder)
Band: 59 (1890), ab Seite: 91. (Quelle)
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Zahlheim, Karl v. (Rechtsgelehrter, geb. in Wien 2. September 1746, gest. daselbst 1. October 1787). Nachdem er in seiner Vaterstadt die juridisch-politischen Studien beendet hatte, erhielt er 1760 ein Lehramt an der k. k. theresianischen Ritterakademie. Als er noch im nämlichen Jahre die Schrift; „Ueber die Ungleichheit in den ländlichen Anklagen“ (Leipzig 1769, 4°.), welche er in Gestalt eines Sendschreibens an den Freiherrn von G. gerichtet, durch den Druck veröffentlichte, wurde er deshalb, obgleich er sich nicht als Verfasser genannt, zur Verantwortung gezogen. In seiner Vertheidigungsschrift sprach er sich mit noch größerer Freimüthigkeit als Vorsicht aus und ward infolge dessen im Juli 1770 seines Lehramtes entsetzt. Ende 1776 berief ihn die ökonomische Gesellschaft in Wien zu ihrem beständigen Secretär. 1777 zum k. k. wirklichen Lehrer der Agricultur an der Wiener Hochschule ernannt, verblieb er in dieser Stellung mehrere Jahre, bis er den Secretärposten im dortigen Bauökonomate erhielt; dann aber in Ruhestand versetzt, starb er im besten Mannesalter. Außer schon genannter Schrift gab er heraus: „Einige politisch-ökonomische Abhandlungen“ (Wien 1774, 8°.); – „Neuer Versuch über die Mittel, Mangel und unrechten Preis der Körner in jedem Lande, unter jeden Umständen zu verhindern“ (ebd. 1775, 8°.); – „Von der Vermischung der Obrigkeiten auf dem Lande und den Mitteln, derselben abzuhelfen“ (ebd. 1775, 8°.); – „Von den Industrialgewerben, die sich mit der Landwirthschaft überhaupt, und zumal im Lande Krain, am schicklichsten vertragen, und von den Mitteln, selbige einzuführen“ (ebd. 1775, 8°.), dieser auch im 2. Bande (1772) der krainischen ökonomischen [92] Sammlungen abgedruckten Schrift wurde im Jahre 1771 von der krainischen ökonomischen Gesellschaft ein dreifacher Preis zuerkannt; – „Ueber die Frage: Warum wird die Landwirthschaft so tief unter ihrer wahren Würde geschätzt?“ (Wien 1775, 8°.); – „Versuch einer Geschichte der natürlichen Rechtsgelehrtheit“ (ebd. 1776, 8°.) ; – „Wienerische Dramaturgie“ (ebd. 1776, 8°.); – „Taschenbuch des Wiener Theaters. 1. Stück“ (ebd. 1777, 12°.). Dann gab er die Uebersetzung des 1. Bandes von Hofrath von Martini’s „Lehrbegriff der allgemeinen Rechte“ (Wien 1777) heraus, und hat er das sogenannte „Wiener Kreuzerblättchen“ geschrieben. Zahlheim war ein helldenkender Kopf, der seiner Zeit vorausgeeilt war, was man aber in jenen Tagen in Oesterreich eben nicht begriff, wie man ja auch dessen großen Kaiser Joseph II. nicht begriffen hatte.

(De Luca), Das gelehrte Oesterreich. Ein Versuch (Wien 1778, von Trattner, 8°.) I. Bds. 2. Stück. S. 273. – (Weidlich), Biographische Nachrichten von den jetztlebenden Rechtsgelehrten. Theil III, S. 368 u. f.