BLKÖ:Winiwarter, Joseph Maximilian Edler von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
---|---|---|---|
korrigiert | |||
<<<Vorheriger
Winiwarter, Joseph Edler von |
Nächster>>>
Winiwarter, Georg Edler von | ||
Band: 57 (1889), ab Seite: 75. (Quelle) | |||
[[| bei Wikisource]] | |||
Joseph von Winiwarter (Politiker) in der Wikipedia | |||
Joseph Maximilian von Winiwarter in Wikidata | |||
GND-Eintrag: 1231450959, SeeAlso | |||
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |||
|
Winiwarter’s beiden Söhnen widmete sich der eine dem Fache des Vaters, der juridischen Laufbahn, der zweite wurde Techniker
Von1. Joseph Maximilian (geb. um die Mitte des zweiten Jahrzehntes des laufenden Jahrhunderts) beendete in Wien die rechtswissenschaftlichen Studien, erlangte 1841 daraus die Doctorwürde und veröffentlichte bei dieser Gelegenheit die Dissertation: „Die Amortisation der öffentlichen Creditseffecten nach den gegenwärtig bestehenden Vorschriften“ (Wien 1841, 8°.). In der Folge begegnen wir im 9. Bande der von Dr. Wildner von Maithstein herausgegebenen Zeitschrift „Der Jurist“ seiner Abhandlung: „Erörterung der Frage: ob nach dem österreichischen bürgerlichen Rechte Nichterzeugte giltig durch einen letzten Willen berufen werden können“ (S. 62 u. f.). Als dann im Bewegungsjahre 1848 die Wahlen für das Frankfurter Parlament stattfanden, erlangte auch Winiwarter in Wien ein Mandat in dasselbe. Seine ganze Wirksamkeit als Abgeordneter beschränkt sich aber auf eine Einzeichnung in das Schmerber’sche [76] „Parlamentsalbum“, in welchem wir von ihm die zwei Lavater’schen Hexameter finden: „Kannst du Großes nichts für die Deinen oder die Welt thun, | Thu mit stiller Treue das Kleine, wozu du Beruf hast“. Winiwarter ist zur Zeit noch als Hof- und Gerichtsadvocat in Wien thätig und veröffentlichte außer einer anonymen Flugschrift: „Oesterreichs Lebensfrage. Als Entgegnung auf Schuselka’s: Deutsch oder Russisch? Von M. F. von R.“ (Wien 1849, Braumüller). französische und englische Uebersetzungen österreichischer Gesetzbücher, so: „Code général de Commerce valable pour les Royaumes de Bohême, Galicis etc. introduit par la loi du 17 Décembre 1862“ (Wien 1865, Lechner, gr. 8°.); – „General civil code for all the German hereditaey provinces of the Austrian Monarchy“, 3 parts (ebd. 1866, 8°.) und „Loi de Change autrichienne et lois et ordonnances y relatives“(ebd. 1866, gr. 8°.), wodurch er in Anbetracht des österreichischen Handels und Verkehrs mit dem Auslande einem wesentlich praktischen Bedürfnisse zu Hilfe kam. –