BLKÖ:Wigand, Karl Friedrich

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 56 (1888), ab Seite: 13. (Quelle)
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3. Karl Friedrich Wigand (geb. zu Göttingen 7. Jänner 1787, gest. in Preßburg am 3. Februar 1849). Allem Anscheine nach ein naher Verwandter der obenbenannten zwei Buchhändler Georg und Otto. Vierzehn Jahre alt, trat er als Lehrling in die Schneider’sche Buchhandlung in Göttingen. Aber schon nach zweijährigem Aufenthalte verließ er dieselbe, da von ihm Handlangerdienste verlangt wurden, welche mit dem eigentlichen Buchhandlungsgeschäfte nichts gemein haben, und kam zu Fleckeisen in Helmstädt. Von da aber ging er bald nach Oesterreich und diente bei Gastl in Brünn. Im Jahre 1811 wurde er Gesellschafter der Lippert’schen Buchhandlung in Preßburg. Nachdem er in einiger Zeit diese Verbindung gelöst hatte, gründete er zu Oedenburg eine Buchhandlung, erkaufte später in Preßburg das daselbst bereits seit 1790 bestandene Löwe’sche Geschäft und führte dies nun unter seiner Firma fort. 1825 übernahm er die deutsche Preßburger politische Zeitung, die er trotz vielfacher Schwierigkeiten und Hemmnisse zwölf Jahre lang redigirte und in letzterer Zeit in der eigenen ganz neu eingerichteten Druckerei drucken ließ. Nachdem er Anfangs 1844 die Preßburger Buchhandlung seinem ältesten Sohne Karl Friedrich und die Oedenburger Filiale seinem zweiten Sohne Friedrich übergeben hatte, widmete er sich fortan ausschließlich seinem Verlage und seiner Druckerei. Noch verband er mit letzterer eine eigene Schriftgießerei. Um Hebung und Förderung [14] des Buchdruckereiwesens in Ungarn hak sich Wigand wesentliche Verdienste erworben. Mitten in den Bewegungen, welche sein Adoptivvaterland erschütterten, ward der thätige Mann im Alter von 62 Jahren vom Tode dahingerafft. Denselben beschleunigten eben die drohenden politischen Ereignisse, die auch an Wigand’s Hause nicht spurlos vorübergegangen, da sein ältester Sohn, damals verantwortlicher Herausgeber der „Preßburger Zeitung“, bald nach der Einnahme Preßburgs durch die k. k. Truppen verhaftet und zu fünfwöchentlicher Gefangenschaft verurtheilt wurde. [Börsenblatt 1849, Nr. 13.] –