BLKÖ:Wenzl von Bochov, Paul
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 55 (1887), ab Seite: 21. (Quelle) | |||
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Wenzelius) von Bochov (gest. 1663). Ein bedeutender čechischer Rechtsgelehrter seiner Zeit (1623–1663), der so viel wie Rath an dem Appellationsgerichte auf dem Prager Schlosse war. Im Jahre 1638 erlangte der Prager Erzbischof, welches als Abgesandter des Kaisers nach Rom gegangen, eine päpstliche Bulle, durch die das erzbischöfliche Seminar mit großen Freiheiten ausgestattet und unter Anderem dem Kirchenfürsten das Recht zugesprochen wurde, an diesem Institut in der Theologie und Philosophie akademische Grade zu ertheilen. Durch die kriegerischen Ereignisse, welche Böhmen heimsuchten, verzögerte sich die Bekanntmachung [22] dieser Bulle, welche der Erzbischof erst 1640 drucken ließ. Der Kaiser, darüber aufgebracht, erklärte die Bulle für ungiltig und verbot dem Erzbischof, daß derselbe von der in dieser ertheilten Erlaubniß, Promotionen vorzunehmen, Gebrauch mache. Der Kirchenfürst aber leistete diesem Verbote Widerstand, wendete sich neuerdings an den Papst und erhob ob der ihm entzogenen Rechte Proceß gegen den Kaiser. Bei dem großen Aufsehen, welches die Angelegenheit erregte, beschloß Letzterer, dieselbe gütlich beizulegen. Er ernannte also eine Commission, in welcher neben Friedrich von Talmberg, Prorector der Carolinischen Universität, und Bernhard Grafen von Martinitz auch Paul Wenzl von Bochov, und zwar als Rechtsgelehrter berufen ward, der einen Ausgleich. so weit als der Erzbischof nachgab, zu schaffen suchte. Für die dem Staate geleisteten Dienste wurde er zugleich mit seinem Bruder Gregor, der bei der böhmischen Kammer bedienstet war, schon im Jahre 1642 in den Adelstand erhoben. 1651 erfolgte seine Erhebung in den Ritterstand, worauf er vom Sitz der Doctoren beim Prager Appellationsgerichte in den der Ritter übertrat. [Tomek (Wenz. Wladiwoj). Geschichte der Prager Universität (Prag 1849, Haase’s Söhne, 8°.) S. 269.] –
9. Paul Wenzl (auch latinisirt: