BLKÖ:Walterskirchen, die Freiherren von, Wappen
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Walterskirchen, Clara Freiin von |
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Band: 53 (1886), ab Seite: 40. (Quelle) | |||
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von Walterskirchen zu Wolfsthal. Gevierter Schild mit gekröntem Mittelschild, in dessen rothem Felde aus einem im Grunde sichtbaren Walde eine weiße Kirche mit ihrem Thurm und aufgesetztem Kreuze, Fenstern, Pforte und bläulichem Schieferdach emporragt; 1: in Blau ein rothes, doppelt geschwänztes Pantherthier mit zwei grünen goldgekrönten Köpfen, die rechts und links gewendet sind und aus einer den Hals umgebenden goldenen Krone emporragen. 2: ist quer getheilt. oben von Schwarz und Gold geschacht, unten ledig Silber; 3: gleichfalls quer getheilt, zeigt oben einen rechtsher springenden Widder im rothen, unten einen schwarzen Pfahl im goldenen Grunde; 4: in Blau eine am inneren Rande befindliche weiße Wolke, aus der ein roth gekleideter, gegen die Linke gebogener, mit einem blanken Schwert bewaffneter Arm hervorragt. Auf dem Schilde ruhen fünf offene gekrönte Turnierhelme; die Krone des ersten zur Rechten trägt drei nebeneinander emporstehende natürliche Maiskolben, jeder mit einer goldenen Krone bedeckt; aus der Krone des zweiten Helmes zur Rechten wächst der rechts gewendete zweiköpfige Panther; die Krone des dritten trägt zwei rechts von Roth und Silber, links von Gold und Roth quer getheilte in ihren Mündungen mit drei Pfauenfedern gezierte Rüssel, welchen ein natürlicher, sitzender, vorwärts gewendeter und links sehender Wolf, der mit den Vorderpfoten sich an beiden Rüsseln hält, eingestellt ist; aus der Krone des vierten Helmes wächst der Widder des dritten Feldes; die Krone des fünften trägt ein von Schwarz und Gold geschachtes und oben mit schwarzen Hahnfedern geziertes heidnisches Hütchen mit silbernem Umschlag. Helmdecken. Die des ersten Helmes sind blau und roth mit Gold, die des zweiten roth mit Silber, des dritten roth mit Gold und Silber, des vierten roth mit Silber und des fünften schwarz mit Gold und Silber unterlegt.
III. Wappen der Freiherren