Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Wagilewicz, Johann
Band: 52 (1885), ab Seite: 84. (Quelle)
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1. Wagner, Adolph (national-ökonomischer Schriftsteller, geb. in Erlangen am 25. März 1835). Ein Sohn des berühmten deutschen Physiologen Rudolph Wagner (geb. 30. Juni 1805, gest. 13. Mai 1864), bildete er sich unter der Leitung dieses Gelehrten an den verschiedenen Unterrichtsanstalten und Hochschulen, an denen derselbe in seinem Lehrberufe wirkte, in Erlangen und Göttingen. Er wendete sich den Staatswissenschaften und in diesen namentlich den volkswirthschaftlichen Studien zu, aus welchen er 1858, im Alter von erst 23 Jahren, das Lehramt der Nationalökonomie an der kurz zuvor ins Leben gerufenen Handelsakademie in Wien erhielt. Sechs Jahre währte daselbst seine Thätigkeit, dann nahm er 1863 eine gleiche Stellung in Hamburg an, wurde zwei Jahre später mit dem Titel eines kaiserlichen Hofrathes ordentlicher Professor an der Hochschule in Dorpat, kam 1868 als solcher nach Freiburg, 1870 nach Berlin, wo er als Hauptvertreter und eifriger Verfechter des Kathedersocialismus mit H. B. Oppenheim und dann auch mit Dühring[WS 1] in eine sehr heftige Polemik gerieth. In seinem Fache ist Wagner auch fleißig schriftstellerisch thätig und hat bisher in chronologischer Folge herausgegeben: „Beiträge [85] zu der Lehre von den Banken“ (Leipzig 1857); – „Das neue Lotterieanlehen und die Reform der Nationalbank“ (Wien 1860, Gerold, gr. 8°.); – „Die Geld- und Credittheorie der Peel’schen Bankacte“ (Wien 1861, Wilhelm Braumüller und Sohn, gr. 8°.); – „Die Modificationen des Uebereinkommens zwischen Staat und Bank“ (Wien 1862, typ. lith. art. Anstalt, 8°.), vorher in den „Stimmen der Zeit“; – „Die österreichische Valuta“, 1. Theil, auch unter dem Titel: „Die Herstellung der Nationalbank, mit besonderer Rücksicht auf den Bankplan des Finanzministers von Plener“ (Wien 1862, Gerold, gr. 8°.); – „Die Ordnung des österreichischen Staatshaushaltes mit besonderer Rücksicht auf den Ausgabeetat und die Staatsschuld“ (Wien 1863, Gerold, gr. 8°.), worüber ein Dr. C. F. H. in der „Oesterreichischen Wochenschrift“ 1863, Nr. 27, eine ausführliche Anzeige brachte; – „Die Gesetzmässigkeit in den scheinbar willkürlichen menschlichen Handlungen vom Standpunkte der Statistik“ 2 Theile (Hamburg 1864, Boyes und Geißler, Lex.-8°.), eine trotz der statistischen und demnach nur für Forscher berechneten Form ebenso wichtige als anziehende Arbeit; – „Die russische Papierwährung. Eine volkswirthschaftliche und finanzpolitische Studie, nebst Vorschlägen zur Herstellung der Valuta“ (Riga 1868, Kymmel, gr. 8°.); – „System der deutschen Zettelbankgesetzgebung unter Vergleichung mit der ausländischen. Zugleich ein Handbuch des Zettelbankwesens. Mit Rücksicht auf die Errichtung von Zettelbanken in Baden, sowie die Bankreform und das Staatspapiergeldwesen im norddeutschen Bunde“ 2 Abtheilungen (Freiburg im Br. 1870, Wagner, gr. 8°.); – „Die Abschaffung des privaten Grundeigenthums“ (Leipzig 1870, Duncker und Humblot, gr. 8°.); – „Elsass und Lothringen und ihre Wiedergewinnung für Deutschland“ (Leipzig 1. bis 6. neuverm. Auflage 1870, ebd, gr. 8°.); – „Rede über die sociale Frage. Gehalten auf der freien kirchlichen Versammlung evangelischer Männer in der k. Garnisonskirche zu Berlin am 12. October 1871“ (Berlin 1872, Wiegandt, gr. 8°.), vorher in den „Verhandlungen der kirchlichen Octoberversammlung in Berlin“, wegen derselben von mehreren Seiten, namentlich aber von dem Reichstagsabgeordneten Heinrich Bernhard Oppenheim angegriffen, ließ er als Gegenschrift erscheinen: „Offener Briet an Herrn H. B. Oppenheim. Eine Abwehr manchesterlicher Angriffe gegen meine Rede über die sociale Frage auf der Octoberversammlung“ (Berlin 1872, Puttkammer, gr. 8°.). In der obgenannten Rede zeigte sich zum ersten Male deutlich der große Unterschied zwischen seinen Ideen und jenen der deutschen Schule in Bezug des Freihandels; auch gab dieselbe Wagner’s Gegner Oppenheim zunächst den Anlaß zum Gebrauch des geflügelten Wortes „Katheder-Socialisten“, welches sich bis auf den heutigen Tag erhalten hat; – „Allgemeine und theoretische Volkswirthschaftslehre. Mit Benützung von Rau’s Grundsätzen der Volkswirthschaftslehre“ (Leipzig 1871, C. F. Winter, gr. 8°.), auch hat Wagner die sechste Auflage des dritten Bandes des „Rau’schen Lehrbuches der politischen Oekonomie. Die Finanzwissenschaft“ vielfach verändert und theilweise völlig neu bearbeitet (Leipzig 1871, Winter, gr. 8°.) herausgegeben; – „Das Reichsfinanzwesen“ (Leipzig 1872, Duncker und Humblot, gr. 8°.), separat abgedruckt aus Holtzendorff’s „Jahrbuch für Gesetzgebung“; – „System der Zettelbankpolitik mit besonderer Rücksicht auf das geltende Recht und auf deutsche Verhältnisse. Zweite theilweise umgearbeitete [86] und vervollständigte Ausgabe“ (Freiburg im Br. 1873, Lex. 8°.); – „Staatspapiergeld, Reichscassenscheine und Banknoten. Kritische Bemerkungen und Vorschläge zu der Vorlage im Reichstage, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen“ (Berlin 1874, Puttkammer, gr. 8°.); – „Die Zettelbankreform im deutschen Reiche. Kritik des Bankgesetzentwurfes des Reichskammeramtes nebst formulirtem Gegenvorschlag“ (Berlin 1873, Puttkammer, gr. 8°.). „Die Veränderungen der Karte von Europa“ (Berlin 1871, Habel), bildet das 127. Heft der von Rud. von Virchow und Fr. von Holtzendorff herausgegebenen „gemeinverständlichen wissenschaftlichen Vorträge“. Auch stammen, wenn ich nicht irre, aus Wagner’s Feder die Aufsätze, welche seinerzeit die von Johannes Nordmann herausgegebene Wochenschrift „Der Salon“ brachte, nämlich: „Volksliteratur und Volkserziehung in Frankreich, Deutschland und England“ [1853, Bd. IV, S. 229]; – „Gold und Silber“ [1854, Bd. I, S. 42] und „Englische Studien. I. Irische Zustände. II. Porträts aus dem Parlamente. 1. Oberst Charles Delant Waldo Sibthorpe; 2. John Russel; 3. Earl of Aberdeen; 4. Herzog von Newcastle; 5. Benjamin d’Israeli; 6. Viscount Palmerston“ [ebd., S. 187 und 277]. Was nun Wagner’s Ansichten auf national-ökonomischem Gebiete betrifft, so ist kein Zweifel, daß er eine radicale Reform der Volkswirthschaft verlangt. Er bringt seine Reformideen in der von ihm völlig umgearbeiteten Volkswirthschaftslehre von Rau zum Ausdrucke und versucht darin der Nationalökonomie eine neue juridisch-philosophische Grundlage zu geben, ein Endurtheil aber über diesen Gelehrten ist heute, wo in beiden Lagern diese Frage auf das ernstlichste discutirt wird und das Zünglein in der Wage der Entscheidung noch lange nicht zum Stillstand gekommen, gar nicht möglich.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. gemeint ist wohl Eugen Dühring (wikipedia)